Die Erfindung betrifft eine Fadenschneidplatine einer Schneideinrichtung
einer Flachstrickmaschine mit einem Fadenfangelement und einem Antriebselement,
eine Schneideinrichtung einer Flachstrickmaschine und eine Flachstrickmaschine.
Damit ein fertiges Gestrickstück automatisch aus der
Strickmaschine entfernt werden kann, müssen alle Fäden vom Gestrickstück
getrennt werden. Dazu werden die Fäden vorzugsweise zwischen dem Fadenführer
und einer Trennstelle eingeklemmt.
Zu diesem Zweck sind Einrichtungen bekannt, die zu beiden
Seiten eines Nadelbetts angebracht sein können. Sie bestehen aus einem Schneidbett,
in welches mehrere gleich beabstandete Nuten eingebracht sind. In diesen Nuten sind
einstückige Fadenschneidplatinen angeordnet, die in die gleichen Richtungen
wie die Stricknadeln verschiebbar sind. Die Bewegung der Fadenschneidplatinen wird
über dasselbe Strickschloss eingeleitet, welches auch die Stricknadeln ansteuert.
Die Fadenschneidplatinen führen somit die gleichen Bewegungen aus wie die Stricknadeln.
Somit ist auch die Position der Fadeneinlage die gleiche.
Ist die Ausgestaltung des Fanghakens der Fadenschneidplatine
so hoch, dass der Faden sicher erfasst wird, wenn der Fadenführer nur einen
kurzen Überlaufweg über die Fadenschneidplatine hat, kann es zu Kollisionen
mit dem Fadenführer kommen. Sind die Fadenschneidplatinen relativ nahe beieinander
angeordnet, so kann es zu Kollisionen mit einem abgestellten Fadenführer kommen,
wenn die Fadenschneidplatine ihre Vortriebbewegung zum Erfassen des Fadens ausführt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Fadenschneidplatine
bereitzustellen, mit der die oben genannten Nachteile vermieden werden können.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe auf besonders
einfache und überraschende Art und Weise dadurch gelöst, dass bei einer
Fadenschneidplatine der eingangs genannten Art das Fadenfangelement und das Antriebselement
zumindest in Grenzen relativ zueinander beweglich sind. Dadurch, dass die Fadenschneidplatine
im Vergleich zum Stand der Technik nun mehrteilig, insbesondere zweiteilig, ausgeführt
ist, kann das vordere Teil der Fadenschneidplatine, nämlich das Fadenfangelement,
eine von der rein linearen Bewegung des Antriebselements abweichende Bewegung ausführen
und somit aus dem Bereich eines Fadenführers bewegt werden. Dadurch können
Kollisionen zuverlässig verhindert werden. Die Bewegungseinleitung in die Fadenschneidplatine
erfolgt über einen Fuß, der entweder am Antriebselement oder einem weiteren
Element angebracht sein kann.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform kann
vorgesehen sein, dass das Fadenfangelement gegenüber dem Antriebselement verschwenkbar
ist. Dadurch kann es aus dem Bereich des Fadenführers geschwenkt werden.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Fadenfangelement
und das Antriebselement über eine Kopplung mit Spiel miteinander gekoppelt
sind. Durch diese Maßnahme ist es möglich, dass das Fadenfangelement mit
einer Verzögerung aus seiner Position maximaler Auslenkung zurückgezogen
wird. Somit kann mit dem Rückzug gewartet werden, bis der Fadenführer
in sicherer Entfernung vom Fadenfangelement ist.
In diesem Zusammenhang ist es besonders bevorzugt, wenn
in einem Kopplungsbereich Vortriebsmittel zum Vortrieb des Fadenfangelements und
davon verschiedene Rückzugsmittel vorgesehen sind. Durch die unterschiedlichen
Vortriebsmittel und Rückzugsmittel kann die zeitliche Verzögerung realisiert
werden. Beispielsweise können das Fadenfangelement und das Antriebselement
sich während des Vortriebs in unmittelbarer Anlage aneinander befinden. Dagegen
können sie bei einer Rückzugsbewegung einen gewissen Abstand zueinander
aufweisen.
Grundsätzlich sind unterschiedlichste Kopplungen denkbar,
beispielsweise eine Laschenkopplung oder dergleichen mit einem Zeitverzögerungselement.
Besonders einfach lässt sich eine mit Spiel behaftete Kopplung jedoch realisieren,
wenn die Kopplung einen Hintergriff für ein Kopfstück (z. B. eine Verdickung)
eines Koppelabschnitts eines der Elemente, insbesondere des Fadenfangelements, aufweist.
Bei einer bevorzugten Weiterbildung kann das Antriebselement
ein Langloch zur Aufnahme des Kopfstücks des Koppelabschnitts aufweisen. Weiterhin
kann der Koppelabschnitt einen Schaft aufweisen, der einen in das Langloch mündenden
Schlitz durchsetzt. Die Begrenzungen des Schlitzes können dabei die Höhenverlagerung
des Koppelabschnitts und damit des Fadenfangelements begrenzen. Außerdem können
die Begrenzungen des Schlitzes eine Schwenkachse definieren. Durch die Zusammenwirkung
des Langlochs mit dem Kopfstück ist eine Relativbewegung in Verschieberichtung
des Antriebselements möglich. Gleichzeitig wird jedoch auch eine Schwenkbewegung
ermöglicht. Der Koppelabschnitt kann sich auch im Antriebselement befinden,
und das Langloch zur Aufnahme des Kopfstücks des Koppelbereichs im Fadenfangelement.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen
sein, dass das Fadenfangelement eine Steuerkurve oder ein Steuerelement zur Zusammenwirkung
mit einem Steuerelement oder einer Steuerkurve einer Schneideinrichtung aufweist.
Dadurch kann sichergestellt werden, dass das Fadenfangelement eine vorgegebene,
definierte Bewegung ausführt.
Bei einer bevorzugten Weiterbildung kann vorgesehen sein,
dass die Steuerkurve zumindest zwei Steuerniveaus oder Steuerabschnitte aufweist.
Dabei bewirkt vorzugsweise das eine Steuerniveau bzw. der Steuerabschnitt eine Bewegung
des Fadenfangelements in derselben Ebene wie das Antriebselement und das andere
Steuerniveau bzw. der Steuerabschnitt die Schwenkbewegung des Fadenfangelements.
Die Steuerkurve kann als Steuernut oder Steuerkontur ausgebildet
sein, wobei die Steuernut vorzugsweise im Fadenfangelement ausgebildet ist und die
Steuerkontur vorzugsweise an einer Seite des Fadenfangelements ausgebildet ist.
Bei Ausführungsformen können am Fadenfangelement zwei Steuerkonturen -
eine an der Oberseite und eine an der Unterseite - vorgesehen sein.
Weiterhin kann vorgesehen sein, dass das Antriebselement
eine Führung, insbesondere eine Führungsnut, umfasst. Dadurch kann sichergestellt
werden, dass das Antriebselement eine rein lineare Bewegung durchführt. Vorzugsweise
ist die Führung des Antriebselements gerade ausgebildet und gleitet das Antriebselement
entlang einer Gleitebene. Durch die Führung erhält das Antriebselement
seine Höhenfixierung.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform kann
vorgesehen sein, dass das Fadenfangelement im Bereich seines freien Endes Klemmmittel,
insbesondere eine Verzahnung, aufweist. Die Klemmmittel können mit einer entsprechenden
Einrichtung der Schneideinrichtung zusammenwirken und den Faden vor dem Abschneiden
des Fadens einklemmen. Die Fadenschneidplatine ist somit als Klemm-Schneidplatine
ausgebildet.
In den Rahmen der Erfindung fällt auch eine Schneideinrichtung
einer Flachstrickmaschine mit zumindest einer Fadenschneidplatine, wie sie oben
beschrieben ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Schneideinrichtung
kann vorgesehen sein, dass die Fadenschneidplatine in einer Nut eines Schneidbetts
geführt ist, wobei die Nut an einem Ende einen sich absenkenden Nutgrund aufweist.
Der Nutgrund definiert dabei eine Gleitebene für die Fadenschneidplatine. Der
sich absenkende Nutgrund stellt eine Freisparung dar, sodass die (Schwenk-)Bewegung
des Fadenfangelements nicht behindert wird.
Vorteilhafterweise weist die Schneideinrichtung Steuerelemente,
insbesondere Drähte, zur Zusammenwirkung mit Steuerkurven und der Führung
der Fadenschneidplatine auf. Somit wird eine definierte Bewegung der Fadenschneidplatine
sichergestellt. Die Steuerelemente sind vorzugsweise ortsfest angeordnet und rund
ausgestaltet, um Reibungskräfte zu minimieren.
In den Rahmen der Erfindung fällt außerdem eine
Flachstrickmaschine mit einer vorher beschriebenen Schneideinrichtung.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich
aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung von Ausführungsbeispielen
der Erfindung anhand der Figuren der Zeichnung, die erfindungswesentliche Einzelheiten
zeigt, sowie aus den Ansprüchen. Die einzelnen Merkmale können je einzeln
für sich oder zu mehreren in beliebigen Kombinationen bei Varianten der Erfindung
verwirklicht sein.
In der schematischen Zeichnung sind Ausführungsbeispiele
der Erfindung dargestellt, welche in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert
werden.
Es zeigen:
- Fig. 1
- eine Draufsicht auf einen Ausschnitt einer Schneideinrichtung;
- Fig. 2
- eine schematische Draufsicht auf ein Strickschloss, durch welches die Bewegung
der Stricknadeln und der Fadenschneidplatinen bewirkt wird;
- Fig. 3a - 3e
- Seitenansichten einer ersten Ausführungsform einer Fadenschneidplatine
bei verschiedenen Schlosspositionen gemäß III-III der Fig. 1;
- Fig. 4a - 4e
- Seitenansichten einer zweiten Ausführungsform einer Fadenschneidplatine
bei verschiedenen Schlosspositionen gemäß IV-IV der Fig. 1.
Die Fig. 1 zeigt eine Draufsicht auf einen Ausschnitt einer
Schneideinrichtung 10. Mehrere Fadenschneidplatinen 1, 100 zum Klemmen und Schneiden
von Fäden sind in Längsrichtung des Schneidbetts 5 jeweils in einer Nut
51 nebeneinander angeordnet. Am Ende jeder Nut 51 zum Kammspalt 40 hin befinden
sich eine Klemmeinrichtung 8 und eine Klinge 9, wobei ein Faden zwischen ein als
Verzahnung ausgebildetes Klemmmittel am freien Ende der Fadenschneidplatinen 1,
100 und eine als Ritzel ausgebildete Klemmeinrichtung 8 eingeklemmt werden kann.
Fig. 2 zeigt in schematischer Darstellung eine Draufsicht
auf ein Strickschloss 200, durch welches die Bewegung der Stricknadeln und der Fadenschneidplatinen
1, 100 bewirkt wird.
Der Schlossdurchgang 205 wird gebildet durch das Austriebsteil
201 und das Begrenzungsteil 210, welche von den Nadelsenkern 220 und 220' flankiert
werden.
Ein ebenfalls schematisch dargestellter Fadenführer
300 befindet sich in der durch den Pfeil X dargestellten Bewegungsrichtung des Strickschlosses
im Abstand a hinter der Mitte Y des Strickschlosses 200.
Mit den Buchstaben A - E sind die Vortriebs- und Rückzugspositionen
der Fadenschneidplatine 1, 100 an signifikanten Positionen bezeichnet, die den Fig.
3a bis 3e bzw. 4a bis 4e entsprechen.
In der Position A liegt der Fuß 24 der Fadenschneidplatine
1, 100 am Austriebsteil 201 an. Die Fadenschneidplatine 1, 100 befindet sich in
ihrer Vortriebsbewegung in Richtung des Pfeils K1, dargestellt in den Fig. 3a und
4a.
Die Position B entspricht der letzten Vortriebsposition,
in welcher sich die Fadenschneidplatine 1, 100 als Ganzes ausschließlich linear
bewegt, dargestellt in den Fig. 3b und 4b.
In der Position C hat die Fadenschneidplatine 1, 100 ihre
weiteste Vortriebsbewegung erreicht. Ein Fadenfangelement 3, 103 der Fadenschneidplatine
1, 100 ist in seine tiefste Position geschwenkt, dargestellt in den Fig. 3c und
4c.
In der Position D führt ein Antriebselement 2, 102
der Fadenschneidplatine 1, 100 eine Rückzugsbewegung in Richtung des Pfeils
K2 aus, welche erst verzögert auf das Fadenfangelement 3, 103 einwirkt, dargestellt
in den Fig. 3d und 4d.
In der Position E befinden sich das Fadenfangelement 3,
103 und das Antriebselement 2, 102 wieder in gemeinsamer Rückzugsbewegung,
dargestellt in den Fig. 3e und 4e.
Ausweislich der Fig. 3a bis 3e ist die Fadenschneidplatine
1 aufgeteilt in ein Antriebselement 2 und ein einen Fanghaken aufweisendes Fadenfangelement
3, die hintereinander in der gleichen Gleitebene 4 des Schneidbetts 5 verschiebbar
angeordnet und miteinander gekoppelt sind.
Die Gleitebene 4 stellt den geraden (horizontalen) Abschnitt
des Nutgrundes der Nut 51 dar. Die Verschiebebewegung der Fadenschneidplatine 1
wird über nicht dargestellte Strickschlossteile in Richtung der Pfeile K1 und
K2 eingeleitet, welche mit dem Fuß 24 des Antriebselements 2 in Verbindung
stehen.
Die Elemente 2 und 3 können gleichzeitig miteinander
linear in Richtung Kammspalt 40 verschoben werden, wobei das Fadenfangelement 3
zumindest mit seinem freien Ende zu einem bestimmten Zeitpunkt zusätzlich zu
seiner Linearbewegung eine Schwenkbewegung in eine Position ausführen kann,
die tiefer liegt als die Gleitebene 4. Das Antriebselement 2 führt immer nur
eine Linearbewegung aus.
Beim Verschieben der Elemente 2 und 3 in Richtung vom Kammspalt
40 weg erfolgt das Verschieben des Fadenfangelements 3 zeitverzögert zum Antriebselement
2.
Zur Kopplung der Elemente 2 und 3 besitzt das Antriebselement
2 an seinem dem Fadenfangelement 3 zugewandten Ende ein Langloch 22, in welches
ein Kopfstück 32 eines Koppelabschnitts ragt, das über einen Schaft 31
des Koppelabschnitts mit dem Fadenfangelement 3 verbunden ist.
Die Stirnseite 25 des Antriebselements 2 berührt die
Stirnseite 37 des Fadenfangelements 3 und leitet dadurch die Vortriebsbewegung in
das Fadenfangelement 3 ein. Die Stirnseiten 25, 37 bilden somit Vortriebsmittel.
Die als Nase ausgebildete Schlitzberandung 21 des Antriebselements
2 liegt an der Oberseite des Schafts 31 an und bewirkt dessen Höhenfixierung
und somit eine Begrenzung für die Höhenverlagerung des Fadenfangelements
3.
Die Hinterseite des Langlochs 22 ist bei Anlage der Stirnseite
25 an die Stirnseite 37 vom Kopfstück 32 beabstandet.
Bei der Rückzugsbewegung liegen die Begrenzungen 26
und 27 des Langlochs 22, die einen Hintergriff für das Kopfstück 32 darstellen,
am Kopfstück 32 an. Die Begrenzungen 26, 27 bilden daher Rückzugsmittel.
Das Kopfstück 32 bildet gleichzeitig den Drehpunkt für die Schwenkbewegung
des Fadenfangelements 3.
Bei der Bewegungseinleitung über den Fuß 24 des
Antriebselements 2 in Richtung des Pfeils K1 sind die Elemente 2 und 3 in direktem
Kontakt zueinander.
Bei der Bewegungseinleitung über den Fuß 24 des
Antriebselements 2 in Richtung des Pfeils K2 ist das Element 3 vom Element 2 um
den festgelegten Abstand Z entfernt. Die Kopplung der Elemente 2, 3 erfolgt also
mit Spiel.
Der Abstand Z, den die Elemente 2 und 3 zueinander bei
der Bewegung in Richtung vom Kammspalt 40 weg (Rückzugsbewegung) einnehmen,
realisiert einen Zeitabstand, um den die Bewegungseinleitung des Antriebselements
2 in das Fadenfangelement 3 verzögert beginnt.
Die Höhenfixierung des Antriebselements 2 auf der
Gleitebene 4 erfolgt über ein als Draht ausgebildetes Steuerelement 6, welches
im Schneidbett 5 befestigt ist und durch die Führung 23 hindurchragt. Die Länge
der Führung 23 entspricht der maximalen linearen Bewegung, die das Antriebselement
2 in Richtung Kammspalt 40 und zurück ausführen kann.
Die Höhenfixierung des Fadenfangelements 3 während
seiner Linearbewegung erfolgt über ein als Draht ausgebildetes Steuerelement
7, welches durch eine als Steuernut ausgebildete Steuerkurve 33 des Elements 3 ragt
und im Schneidbett 5 befestigt ist.
Die Steuerkurve 33 ist mit unterschiedlichen Höhenniveaus
33', 33" ausgebildet. Wird das Fadenfangelement 3 in Richtung des Kammspalts 40
verschoben, so wird es durch das Steuerelement 7 zunächst auf einem dem Antriebselement
2 entsprechenden Niveau gehalten. Beim weiteren Verschieben des Elements 3 in Richtung
Kammspalt 40 passiert die Steuerkurve 33 mit ihrem Niveau 33", welches über
dem Niveau 33' liegt, das Steuerelement 7. Das Fadenfangelement 3 führt somit
eine Schwenkbewegung in eine Position aus, in welcher die Unterseite des Fadenfangelements
3 unter dem Niveau der Gleitebene 4 liegt.
Ausweislich Fig. 3a werden das Antriebselement 2 und das
Fadenfangelement 3 der Fadenschneidplatine 1 gemeinsam durch Beaufschlagung des
Fußes 24 durch nicht dargestellte Schlossteile in Richtung des Pfeils K1 aus
ihrer Grundposition in Richtung zum Kammspalt 40 hin bewegt. Das Fadenfangelement
3 wird dabei vom Antriebselement 2 geschoben. Die Stirnseite 25 des Antriebselements
2 und die Stirnseite 37 des Fadenfangelements 3 liegen plan aneinander an. Das Fadenfangelement
3 stützt sich bei dieser Bewegung auf dem Niveau 33' der Steuerkurve 33 am
Steuerelement 7 ab und wird so auf dem Niveau der Gleitebene 4 gehalten.
Gemäß Fig. 3b werden das Antriebselement 2 und
das Fadenfangelement 3 der Fadenschneidplatine 1 weiter in Richtung des Pfeils K1
zum Kammspalt 40 hin verschoben. Dies ist die Position, in welcher das Ende der
reinen Linearbewegung des Fadenfangelements 3 erreicht ist.
Das Fadenfangelement 3 wird bei dieser Bewegung weiter
durch das Steuerelement 7 auf dem Niveau 33' der Steuerkurve 33 gehalten, welches
dem Niveau der Gleitebene 4 entspricht, und befindet sich am Übergang zum Niveau
33" der Steuerkurve 33.
Ausweislich Fig. 3c werden das Antriebselement 2 und das
Fadenfangelement 3 der Fadenschneidplatine 1 weiter in Richtung des Pfeils K1 verschoben
und befinden sich in ihrer am weitesten vorgeschobenen Position zum Kammspalt 40
hin.
Durch das Zusammenwirken des Steuerelements 7 mit dem Niveau
33" der Steuerkurve 33 hat das Fadenfangelement 3 zu seiner linearen Bewegung in
Richtung Kammspalt 40 eine Schwenkbewegung in Richtung des Pfeils D ausgeführt
und gegenüber dem Antriebselement 2 eine Position eingenommen, in welcher die
Unterseite des Fadenfangelements 3 unter dem Niveau der Gleitebene 4 liegt..
Bei der Darstellung der Fig. 3d wurde das Antriebselement
2 durch Beaufschlagung des Fußes 24 durch nicht dargestellte Schlossteile in
Richtung des Pfeils K2 aus seiner am weitesten vorgeschobenen Position in Richtung
vom Kammspalt 40 weg bewegt. Im Fadenfangelement 3 wurde noch keine Bewegung durch
das Antriebselement 2 eingeleitet. Es befindet sich noch in der gleichen Position
wie in Fig. 3c gezeigt.
Das Kopfstück 32 befindet sich in Kontakt mit den
Begrenzungen 26 und 27 des Langlochs 22 des Antriebselements 2. Es ergibt sich dadurch
ein Abstand Z (Fig. 3e) zwischen dem Antriebselement 2 und dem Fadenfangelement
3.
Ab der hier gezeigten Position der Elemente 2 und 3 zueinander
wird durch das Element 2, welches sich in Richtung des Pfeils K2 bewegt, eine Bewegung
in das Element 3 eingeleitet, wodurch die Elemente 2 und 3 wieder in ihre zurückgezogene
Position geführt werden. Die Schwenkposition des Fadenfangelemente 3 wird von
diesem in dem gleichen zeitlichen Ablauf verlassen, wie sie während des Vortriebs
eingenommen wurde.
Bei der Darstellung der Fig. 3e hat das Antriebselement
2, welches sich in Richtung des Pfeils K2 bewegt, eine Bewegung in das Fadenfangelement
3 eingeleitet, wodurch die Elemente 2 und 3 wieder in ihre zurückgezogene Position
geführt wurden.
Durch das Zusammenwirken des Steuerelements 7 mit dem Niveau
33' der Steuerkurve 33 hat das Fadenfangelement 3 zu seiner linearen Bewegung in
Richtung vom Kammspalt 40 weg eine Schwenkbewegung in Richtung des Pfeils U ausgeführt.
Das Fadenfangelement 3 hat so eine Position eingenommen, welche gleich der Position
der Gleitebene 4 ist.
Die Fig. 4a bis 4e zeigen eine alternative Ausführungsform
einer Fadenschneidplatine 100. Sich entsprechende Funktionselemente sind mit denselben
Bezugsziffern bezeichnet wie in den Fig. 3a bis 3e.
Der Aufbau und die Lagerung des Antriebselements 102 und
die Kopplung des Antriebselements 102 mit dem Fadenfangelement 103 sowie die Bewegungsabläufe
der Linear- und Schwenkbewegungen der Elemente 102 und 103 entsprechen denen des
Antriebselements 2 und des Fadenfangelements 3 der Fig. 3a bis 3e.
Die Höhenfixierung und Bewegungssteuerung des Fadenfangelements
103 während seiner Linearbewegung erfolgt über ein als Draht ausgebildetes
Steuerelement 108, welches im Schneidbett 5 befestigt ist und an welchem sich die
Steuerkurve 140 der Oberseite des Fadenfangelements 103 entlang bewegt. Die Steuerkurve
140 ist als Steuerkontur ausgebildet und besitzt einen horizontal verlaufenden Bereich
140' und einen zu diesem schräg ansteigend verlaufenden Bereich 140" als Steuerabschnitte.
An seiner Unterseite besitzt das Fadenfangelement 103 eine
Steuerkurve 141. Diese ist ebenfalls als Steuerkontur ausgebildet und besitzt einen
horizontal verlaufenden Bereich 141' und einen zu diesem schräg verlaufenden
Bereich 141" als Steuerabschnitte. Der Bereich 141' führt seine Verschiebebewegung
in Richtung Kammspalt 40 und zurück auf der Gleitebene 4 aus.
Der Bereich 141" führt seine Verschiebebewegung in
Richtung Kammspalt 40 und zurück auf der schräg verlaufenden Ebene 4'
aus, wobei die Ebene 4' einen sich absenkenden Nutgrund darstellt. Wird das Fadenfangelement
3 in Richtung des Kammspalts 40 verschoben, so wird es durch das Steuerelement 108
zunächst auf dem Niveau des Antriebselements 102 gehalten. Beim weiteren Verschieben
des Elements 103 in Richtung Kammspalt 40 passiert die obere Steuerkurve 140 mit
ihrem Bereich 140", welcher über dem Niveau des Bereichs 140' liegt, das Steuerelement
108.
Zu diesem Zeitpunkt erreicht das hintere Ende des Bereichs
141' der unteren Außenkontur 141 die Kante 4" der Gleitebene 4. Beim weiteren
Verschieben des Elements 103 in Richtung Kammspalt 40 kommt der Bereich 141" in
Kontakt mit der schräg verlaufenden Gleitebene 4'. Das Fadenfangelement 103
führt somit eine Schwenkbewegung in eine untere Position aus, in welcher der
Unterseite des Fadenfangelements 103 unter dem Niveau der Gleitebene 4 liegt.
Die Situation der Fig. 4a entspricht derjenigen der Fig.
3a. Das Fadenfangelement 103 bewegt sich mit dem Bereich 141' seiner Unterseite
auf der Gleitebene 4. Das Höhenniveau wird durch Anlage des Bereichs 140' der
Oberseite des Elements 103 am Steuerelement 108 gehalten.
Die Situation der Fig. 4b entspricht derjenigen der Fig.
3b. Das Fadenfangelement 3 wird bei dieser Bewegung weiter durch den Bereich 140'
der Oberseite 140, welcher am Steuerelement 108 entlang gleitet, auf dem Niveau
der Gleitebene 4 gehalten und befindet sich am Übergang zum Bereich 140" der
oberen Steuerkurve 140.
Die Situation in Fig. 4c entspricht der der Fig. 3c. Durch
das Zusammenwirken des Steuerelements 108 mit dem Bereich 140" der oberen Steuerkurve
140 des Fadenfangelements 103 hat dieser zusätzlich zu seiner linearen Bewegung
in Richtung Kammspalt 40 eine Schwenkbewegung in Richtung des Pfeils D ausgeführt
und eine Position eingenommen, welche zumindest im unteren Bereich unter der Gleitebene
4 liegt.
Die untere Steuerkurve 141 des Elements 103 hat sich mit
dem Bereich 141' über die Kante 4" bewegt und befindet sich nun mit ihrem Bereich
141" auf der Gleitebene 4'.
Die Fig. 4d entspricht Fig. 3d. Durch die Bewegungseinleitung
in das Antriebselement 102 ergibt sich ein Abstand Z (Fig. 4e) zwischen dem Antriebselement
102 und dem Fadenfangelement 103.
Ab der hier gezeigten Position des Antriebselements 102
und des Fadenfangelements 103 zueinander wird durch das Element 102, welches sich
in Richtung des Pfeils K2 bewegt, eine Bewegung in das Element 103 eingeleitet,
wodurch die Elemente 102 und 103 wieder in ihre zurückgezogene Position geführt
werden.
Die in der Fig. 4e gezeigte Situation entspricht der der
Fig. 3e. Durch das Zusammenwirken der Kante 4", die hier als Steuerelement wirkt,
mit dem Bereich 141' der unteren Steuerkurve 141 des Fadenfangelements 103 hat dieses
zusätzlich zu seiner linearen Bewegung in Richtung vom Kammspalt 40 weg eine
Schwenkbewegung in Richtung des Pfeils U ausgeführt. Das Fadenfangelement 103
hat so eine Position eingenommen, welche gleich der Position der Gleitebene 4 ist.