Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine
Vorrichtung zum Erfassen der auf Leitungen einwirkenden Lasten, welche Leitungen
an Leitungsmasten oberirdisch aufgehängt sind.
Telefon- als auch Stromleitungen werden üblicherweise
an den Leitungsmasten über Aufhängungsanordnungen aufgehängt, die
häufig, bei Hochspannungsleitungen, in Form abgehängter Isolatorkörper
vorgesehen sind.
Die Leitungsmasten für diese Leitungen bestehen entweder
aus Holz, Beton oder aus Stahlträgem, die insbesondere bei Hochspannungsleitungen
in Form von Skelettgerüsten ausgebildet sind. Diese Leitungsmasten sind in
ihrer Tragfähigkeit konzipiert für das Gewicht der Leitungen, inklusive
einer gewissen Sicherheitsspanne, die z.B. noch einmal um den Faktor 0,5 - 2 über
dem tatsächlichen Leitungsgewicht liegen kann.
Wie die Versorgungskatastrophe im Münsterland im Jahre
2005 gezeigt hat, treten zunehmend Wetterverhältnisse auf, bei denen die Leitungen
aufgrund von Schneefall oder Eisbefall ein Gewicht erhalten, das ihr ursprüngliches
Eigengewicht um ein Vielfaches überschreitet. Ein derartiger Zustand kann dazu
führen, dass die Leitungsmasten zusammenbrechen und ganze Regionen von der
Stromversorgung abgeschnitten werden.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren und eine
Vorrichtung zu schaffen, die das Gewicht der Leitungen an den Masten überwachen
und aufgrund dieser Werte eine Gefahrensituation zu erkennen helfen, bzw. aufgrund
der Einleitung von entgegenwirkenden Maßnahmen die Gefahr sogar zu beheben
helfen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Vorrichtung gemäß Anspruch 1, ein Verfahren gemäß Anspruch 7
und einen Leitungsmast gemäß Anspruch 15 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen
in der Erfindung sind Gegenstand der entsprechenden Unteransprüche.
Die Erfindung basiert darauf, dass das Leitungsgewicht
an den Leitungsmasten über Erfassungseinrichtungen erfasst wird. Diese Erfassungseinrichtungen
haben in der Regel Druck- oder Kraftsensoren, die das Gewicht der Leitungen und/oder
auf die Leitungen wirkende Kräfte an den Aufhängungspunkten an den Masten
erfassen. Selbstverständlich muss nicht jeder Leitungsmast mit einer derartigen
Erfassungseinrichtung versehen sein. Es sollte ausreichen, wenn lediglich jeder
2. bis 20. Mast mit einer derartigen Erfassungseinrichtung versehen ist. Vorzugsweise
werden die von der Erfassungseinrichtung gemessenen Leitungsgewichte über eine
Signaleinrichtung einer Zentrale, üblicherweise einer Leitzentrale der Versorgungswerke
übermittelt. In dieser Zentrale laufen die Gewichtsdaten der Erfassungseinrichtungen
der Region zusammen. Die Leitzentrale erhält damit ein Bild darüber, ob
in bestimmten Regionen ein außergewöhnlicher Zuwachs des Leitungsgewichts
festzustellen ist.
Vorzugsweise erfassen die Kraftsensoren, z.B. Piezoelemente
nicht nur in der vertikalen Richtung sondern auch in der horizontalen Richtung,
so dass nicht nur das Gewicht der Leitungen bzw. dessen Zunahme durch Eis oder Schnee
erfasst wird, sondern auch horizontal einwirkende Kräfte aufgrund von Wind,
die aufgrund des erhöhten Leitungsquerschnittes bei Eis- oder Schneebefall
ebenfalls erhöht sein dürften.
Vorzugsweise ist entweder die Erfassungseinrichtung an
einigen Leitungsmasten und/oder an der Zentrale mit einer Messvorrichtung für
die Temperatur und/oder für Witterungsverhältnisse wie z.B. Regen- oder
Schneesensoren versehen, so dass in der Zentrale entweder automatisiert oder mittels
Bedienpersonen evtl. eine Korrelation zwischen der Zunahme des Leitungsgewichts
und den Witterungsverhältnissen festgestellt werden kann. Vorzugsweise ist
die Erfassungseinrichtung auch mit einer Windgeschwindigkeits- und/oder Windrichtungsmesseinrichtung
versehen, so dass man Informationen erhält, ob die Leitungen und damit auch
die Leitungsmasten auch horizontalen Kräften unterworfen sind.
Stellt die Zentrale eine außergewöhnliche Gewichtszunahme
von bestimmten Leitungen oder die Zunahme von auf diese wirkenden Vertikal- und/oder
Horizontalkräften fest, so kann sie durch die Einleitung physikalischer Maßnahmen
dieser Gewichtszunahme entgegenwirken. So kann z.B. der regionale Stromtransport
in den Leitungen mit der Gewichtszunahme durch Abschaltung von Leitungen, die diese
Gewichtszunahme nicht aufweisen, erhöht werden, was dazu führt, dass sich
die Leitungen aufgrund des erhöhten Stromflusses erwärmen, was zu einem
Abtauen von Eis oder Schnee und damit zu einer Gewichtsabnahme der Leitungen führt.
In der Regel sind mehrere Hochspannungsleitungen an Hochspannungsmasten aufgehängt,
in welchem Fall es möglich ist, den gesamten Stromfluss abwechselnd immer nur
über ein einziges Hochspannungskabel zu führen, bis das Gewicht des entsprechenden
Hochspannungskabels wieder auf einen als normal einzustufenden Schwellenwert abgesunken
ist. Vorzugsweise geschieht die Ableitung von Alarmsignalen und/oder von automatischen
Schaltvorgängen zur Umschaltung der Leitungen aus den Gewichtssignalen automatisiert
anhand von Schwellenwerten, die als Vergleichswerte vorab für die entsprechenden
Leitungen eingegeben worden sind, wobei die Generierung eines Alarm oder Aktivierungssignals
in bekannter Weise mittels eines Komparators erfolgt, der die lokalen Gewichtswerte
über eine vorbestimmte Region oder Anzahl integriert oder einzeln mit dem Vergleichswert
vergleicht, welches Vergleichsergebnis im positiven Falle (Übersteigen des
Vergleichswertes) als Alarm bzw. Aktivierungswert gewertet wird.
Um eine Sicherheit gegen die Fehlfunktion einzelner Erfassungseinrichtungen
zu bieten, kann es vorgesehen sein, dass die Signale über einen gewissen regional
zusammenhängenden Bereich integriert werden. So können z.B. die Messwerte
gemittelt über die Signale von 5 bis 10 am nächsten zueinander angeordneter
Leitungsmasten mit Erfassungseinrichtung betrachtet werden, um die Fehlfunktion
einer einzelnen Erfassungseinrichtung auszuschließen. Weiterhin ist es möglich,
durch eine Einzelbetrachtung der erhaltenen Signale der Erfassungseinrichtungen
und/oder an sich bekannte statistische Betrachtungen festzustellen, ob eine der
Erfassungseinrichtungen eine Fehlfunktion aufweist.
Prinzipiell kann die Einleitung von gewichtsreduzierenden
Maßnahmen, wie z.B. die Umschaltung von Leitungen in oben beschriebener Weise
automatisiert durch eine Steuerungseinrichtung in der Zentrale erfolgen, die die
entsprechenden Schalter zum Umschalten der Ströme in Schaltwerken des regionalen
Versorgungsnetzes bedient. Vorzugsweise ist eine derartige Steuerung prozessorgesteuert
und in die Steuerungseinrichtung der regionalen Versorgungszentrale des/der Energieversorger(s)
integriert.
Vorteilhaft ist auch die Möglichkeit, durch eine zentrale
Steuerung die regionale Stromverteilung so zu verändern, dass in der betroffenen
Überlandleitung der Strom auf Kosten des Stromflusses in anderen Überlandleitungen
zunimmt, was zu deren abtauen beiträgt. Hierfür erfasst die Steuerung
den Stromfluss in den unterschiedlich verlaufenden regionalen Strompfaden, d.h.
in unterschiedlich verlaufenden Überlandleitungen (die in der Regel jeweils
eine Vielzahl an Stromleitungen für die unterschiedlichen elektrischen Phasen
eines üblichen Drehstromnetzes aufweisen). Weiterhin erfasst sie eine durch
die Erfassungseinrichtungen detektierte Überlast in Strompfaden (Überlandleitungen).
Hierfür enthält die Steuerung vorzugsweise ein Berechungsmodul für
Schaltalternativen, welches zum Beispiel unter Verwendung eines genetischen Algorithmus
Schaltalternativen für eine Stromumleitung berechnet. Die durch den Berechnungsalgorithmus
generierten Lösungen werden einem Bewertungsmodul zuführt, welches unter
Einsatz einer Kostenfunktion die generierten Lösungen bewertet. Die Kostenfunktion
hat als Kosten die Strommaximierung in der betroffenen Überlandleitung, bzw.
in den betroffenen Überlandleitungen als auch die Minimierung der Änderung
des Stromflusses in den nicht betroffenen Gebiet, da die Stromumleitung möglichst
ohne Einfluss auf die sonstige Umgebung sein soll, die von der Überlast nicht
betroffen ist. Diese beiden Kosten der Kostenfunktion können in Abhängigkeit
von den aktuellen Bedürfnissen (Höhe der Überlast, Gesamtbelastung
des Netzes etc.) durch Faktoren mehr oder weniger stark gewichtet werden. Von dem
Berechnungsmodul kann eine Lösung als Schaltlösung verwendet werden, wenn
z.B. ein bestimmter Schwellenwert erreicht wird (z.B. gewünschte relative oder
absolute Strommaximierung in der betroffenen Leitung), wenn eine bestimmte Anzahl
an Berechnungen durchgeführt worden ist, oder bei Erreichen eines definierten
Abbruchkriteriums (z.B. Zeit, Anzahl an Lösungsgenerationen oder Kostenwert
der gefundenen Lösung). Wenn ein Abbruchkriterium noch nicht erfüllt ist,
können Lösungen mit einem günstigen Kostenwert dem Berechungsmodul
wieder zugeführt werden, um eine neue Generation von Lösungen zu erzeugen.
Im Falle der Verwendung eines genetischen Algorithmus können Lösungen
durch Mutation, Kreuzung oder andere gängige Techniken erzeugt werden.
Neben der Umleitung des regionalen Stromflusses auf einzelne
Leitungen, d.h. der Erwärmung der Leitungen aufgrund eines starken Stromflusses
gibt es noch die Möglichkeit, an den Leitungsmasten Aktuatoren vorzusehen,
durch welche die Leitungen in eine mechanische Schwingung versetzt werden. Eine
derartige Schwingung könnte durch piezoelektrische, elektromechanische oder
elektromagnetische Aktuatoren in die Leitungen eingeleitet werden. Es sind dabei
Schwingungsamplituden von 1 mm bis 10 cm vorstellbar, bei Schwingungsfrequenzen
zwischen 5 Hz und 20 kHz. Welche Amplitude und Frequenz am besten geeignet ist,
lässt sich vorteilhafterweise in Versuchsreihen ermitteln. Die mechanische
Schwingungseinleitung kann entweder in einer horizontalen Ebene, einer vertikalen
Ebene oder in einer Art Rotationsauslenkung geschehen, die z.B. über einen
Elektromotor in die Leitungsaufhängung eingebracht werden könnte.
Die Signaleinrichtung kann für die Signalübertragung
prinzipiell alle bekannten Signalübertragungsmöglichkeiten ausschöpfen,
wie z.B. drahtlose Fernübertragung oder Übertragung auf dem Mobilfunknetz.
Vorzugsweise wird jedoch für die Signalübertragung wenigstens eine der
von den Leitungsmasten getragenen Leitungen verwendet, auf die das Signal durch
die Signaleinrichtung nach entsprechender Umformung und Verstärkung vorzugsweise
aufmoduliert wird. Eine Unterscheidung der Signale der einzelnen Erfassungseinrichtungen
lässt sich in der Zentrale über die Einbindung eines Identifikationswertes
in das übertragene Signal, z.B. mittels Header erzielen, welches der Zentrale
mitteilt, von welcher Erfassungseinrichtung der gemessene Wert übermittelt
wurde.
Es ist prinzipiell möglich, die Erfassungs- und Überwachungsvorrichtung
in oben beschriebener Weise kontinuierlich laufen zu lassen. Es ist auch möglich,
die Erfassungseinrichtung lediglich dann in Gang zu setzen, wenn eine Temperatur-
oder Witterungsmesseinrichtung an der Zentrale Witterungsverhältnisse detektiert,
die eine Gewichtszunahme der Leitungen aufgrund Eis- oder Schneebefall möglich
erscheinen lassen. Vorzugsweise sind deshalb die Signaleinrichtungen an den Leitungsmasten
zur bidirektionalen Datenübertragung vorgesehen, so dass sie von der Zentrale
Steuersignale empfangen können wodurch es möglich ist, von der Zentrale
aus den Beginn und den Stopp der Messung bzw. die Messhäufigkeit oder andere
Messparameter der Erfassungseinrichtung zu beeinflussen bzw. festzusetzen.
Darüber hinaus dürfte es vorteilhaft sein, wenn
zumindest an vereinzelten Leitungsmasten Vorrichtungen zur Erfassung der Temperatur
und/oder der Wetterverhältnisse vorgesehen sind.
Falls die Stromerhöhung in den betroffenen Leitungen
zu einer Verhinderung des Schnee- oder Eisbefalls nicht ausreicht, ist die Zentrale
mit einer Schalteinrichtung verbunden, mit der sich die betroffenen Leitungen abschalten
lassen, um im Fall eines Schnee- oder Eisbruchs der Leitungen und/oder der Leitungsmasten
eine Gefährdung Dritter durch Stromschlag zu verhindern. Gleichzeitig wird
dadurch verhindert, dass durch den Kurzschluss zusammenbrechender Leitungen gesamte
Schaltanlagen oder gar Kraftwerke außer Betrieb gesetzt werden.
Falls die Zentrale oder wenigstens eine der Erfassungseinrichtungen
mit einer Messeinrichtung zur Erfassung der Temperatur der Leitung verbunden ist,
ist es möglich, zu überprüfen, inwiefern durch eine Erhöhung
des Stromflusses durch die Leitung eine Erwärmung der entsprechenden Leitung
stattfindet. Dies würde zusammen mit der laufenden Messung des Gewichts deutlichen
Aufschluss darüber liefern, ob die eingeleitete Stromerhöhungsmaßnahme
zur Reduzierung des Eis- oder Schneebefalls wirksam ist. Es ist selbstverständlich
auch möglich, die Temperatursignale der Leitung zur Steuerung des Stromflusses
zu verwenden. So kann durch entsprechendes Auf/Abschalten der Stromlasten anderer
Leitungen ein gewünschter Temperaturbereich für die Leitung, z.B. zwischen
20 und 50° eingestellt werden, um ein schnelles und für die Leitung ungefährliches
Abtauen des Schnee- oder Eisbefalls an den Leitungen zu erzielen.
Die Erfindung wird nachfolgend beispielsweise in der schematischen
Zeichnung beschrieben. In dieser zeigen:
- Fig. 1
- eine Vorderansicht eines Hochspannungsmasten für eine Überlandleitung
mit einer Erfassungseinrichtung,
- Fig. 2
- ein Leitbild des Kreuzungspunktes von drei Oberlandleitungen zwischen drei Schaltwerken
und einer Zentrale,
- Fig. 3
- eine Seitenansicht auf einen isolierten Träger einer Hochspannungsleitung
mit integriertem Aktuator, und
- Fig. 4
- eine Schemaschaltung einer Steuerung zur automatischen Stromumleitung in einem
regionalen Stromnetz.
Figur 1 zeigt einen Hochspannungsmasten 10, z.B. für
die Aufhängung von zwei 760 kV-Hochspannungsleitungen 12, 14 und einer Schutzleitung
16, die auf einer geringeren Spannung geführt ist und ebenfalls zur Blitzableitung
und als Datenübertragung dient. Der Hochspannungsmast 10 ruht auf vier quadratisch
angeordneten Betonfundamenten 18, auf welchem sich ein in etwa quadratisches Stahlgerüst
20 erstreckt, in dessen oberen Bereich sich zwei einander abgewandte Querarme 22,
24 horizontal erstrecken. An diesen Seitenarmen 22, 24 sind an Lastmesseinrichtungen
26, 28 für vertikale und horizontale Kräfte Isolatoren 30, 32 abgehängt,
an welchen die Hochspannungsleitungen 12, 14 isoliert gegenüber dem Mast 10
gehalten sind. Die Erfassungseinrichtung 33 für das Gewicht der Leitung 12,
14 bzw. auf die Leitungen wirkende Kräfte umfasst neben den bereits genannten
Lastmesseinrichtungen 26, 28, die z.B. in Form von Piezoelementen ausgebildet sind,
eine Signaleinrichtung 34, an welche die Ausgangssignale der Lastmesseinrichtungen
26, 28 über Datenleitungen 36, 38 übermittelt werden. Die Erfassungseinrichtung
33 ist des Weiteren mit einem Temperatursensor 40 für die Umgebungstemperatur
und mit einem Wind- (Windgeschwindgkeits- und Windrichtungs) und Regensensor 42
verbunden, um auf diese Weise aktuelle Daten über die Witterungseinflüsse
zu erhalten. Weiterhin ist im Bereich der Aufhängung 30, 32 an der Hochspannungsleitungen
12, 14 jeweils wenigstens ein Temperatursensor 44, 46 angeordnet, der die Temperatur
der Hochspannungsleitungen 12, 14 erfasst und drahtlos an die Signaleinrichtung
34 sendet. Die Energie für die Transmittereinrichtungen der Temperaturmesseinrichtung
44, 46 wird vorzugsweise induktiv über den Stromfluss in den Hochspannungsleitungen
bereitgestellt.
Die Erfassungseinrichtung 34 ist über eine Datenleitung
48 mit der Schutzleitung 16 verbunden, wodurch der Datentransfer mit einer Leitzentrale
der regionalen Energieversorgung stattfindet. Statt dem Schutzleiter könnten
auch die Hochspannungsleitungen selbst oder eine drahtlose Übertragungstechnik
z.B. über Mobilfunk verwendet werden.
Ein derartiger Hochspannungsmasten ermöglicht die
Erfassung sowohl des Gewichts der Hochspannungsleitungen als auch der aktuellen
Wetterbedingungen wie Temperatur und Niederschlag als auch die Temperatur der Hochspannungsleitungen
selbst.
Figur 2 zeigt ein Leitbild von drei Überlandleitungen
50, 52, 54, die an ihren Kreuzungspunkten über Schaltwerke 56, 58, 60 miteinander
schaltbar verbunden sind. Die Schaltwerke ermöglichen sowohl das Schalten der
Überlandleitungen insgesamt als auch die An- und Abschaltung einzelner Leitungen
einer Überlandleitung, die insbesondere bei hohen Spannungsniveaus aus mehr
als sechs Leitungen bestehen können. In dem Leitbild sind Hochspannungsmasten
mit Erfassungseinrichtungen gemäß der in Figur 1 gezeigten Art in Form
schwarzer Kreise und mit den Bezugszeichen 62 - 79 bezeichnet. In dem Leitbild der
Figur 2 sind nur die Hochspannungsmasten mit Erfassungseinrichtung gemäß
Figur 1 dargestellt. Dazwischen liegende Hochspannungsmasten sind aus Gründen
der Übersichtlichkeit nicht gezeigt. Es wird davon ausgegangen, dass nur jeder
zehnte Hochspannungsmast mit einer Erfassungseinrichtung gemäß Figur 1
versehen ist. In Figur 2 ist weiterhin eine zentrale Leitstelle 80 dargestellt,
die leitungsmäßig mit der Schutzleitung 16 und/oder den Hochspannungsleitungen
12,14 der Überlandleitungen 50, 52, 54 verbunden ist und die Signale von den
Erfassungseinrichtungen 33 aller in der Umgebung befindlichen Hochspannungsmasten
62 - 79 erhält. Vorzugsweise legen die Erfassungseinrichtungen 33 die Messsignale
in Form eines Datenblocks auf die Schutzleitung 16, bei welchem jedem Datenblock
ein Header vorausgeht, in welchem die Identifikationsdaten der Erfassungseinrichtung
bzw. des entsprechenden Hochspannungsmasten enthalten sind. Die Zentrale 80 weiß
damit genau, von welchem Hochspannungsmast die entsprechenden Signale kommen. Die
zentrale Leitstelle 80 ist weiterhin mit den Schaltanlagen 56, 58 und 60 verbunden
und ist in der Lage, den Stromfluss über die einzelnen Leitungen entsprechend
der Ab- und Anschaltung einzelner Leitungen zu steuern.
Eine Grundidee der Erfindung besteht somit darin, dass
die regionale Stromverteilung über Überlandleitungen so umgelenkt wird,
dass der Stromfluß in Regionen mit Eisbildung verstärkt wird auf Kosten
der Stromführung über andere Strompfade (Überlandleitungen) in wettermäßig
unkritischen Regionen, in denen die Gefahr der Eisbildung nicht vorhanden oder geringer
ist. Durch eine regionale oder überregionale Stromumleitung wird somit die
Stromzufuhr in einer bestehenden Überlandleitung erhöht, was sich durch
eine lastsensible Steuerung erzielen läßt. So ist in einer Leitzentrale
80 oder an einer beliebigen anderen Stelle vorzugsweise eine Steuerung 82 vorhanden,
die den Stromfluß über alternative Strompfade (Überlandleitungen
50, 52, 54) in der Region erfasst, und ebenfalls die Signale der Erfassungseinrichtungen
direkt oder mittelbar erhält. Die Steuerung ist mit Mitteln zum Ansteuern der
Schaltwerke zwischen den unterschiedlichen regionalen Strompfaden (Überlandleitungen)
versehen. Die Steuerung enthält ein Modell der Strompfade bzw. Überlandleitungen
und deren Kreuzungspunkte. Im Fall einer Gewichtszunahme in einem Strompfad, werden
in dem Modell unter Verwendung aktueller Stromflüsse die Abschaltung alternativer
Strompfade simuliert. Zumindest die besten Lösungen für eine Stromzunahme
werden gespeichert. Schließlich wird in einer Vergleichseinrichtung die Lösung
herausgefunden, die die geringsten Auswirkungen auf die Stromverteilung insgesamt
mit der besten Stromzunahme in dem gefährdeten. Strompfad verbindet. Im vorliegenden
Beispiel wäre dies eine Unterbrechung des Stromflusses zwischen Überlandleitung
50 und 54 durch Öffnen der Schalter in der Schaltanlage 58. Dies tangiert nicht
die Stromzufuhr in den beiden Überlandleitungen selbst, sondern nur deren Stromtransport
zwischen den Kreuzungspunkten bzw. Schaltanlagen 56 und 60. Die Steuerung ist mit
Mitteln versehen, um die Schaltanlagen beliebig zu betätigen. Selbstverständlich
sind in einem regionalen Netz nicht nur zwei parallele Strompfade 52 und 50, 54
zwischen zwei Kreuzungspunkten 56, 60 vorgesehen sondern auch drei oder mehrere.
Die Tätigkeit der Erfindung wird nun anhand eines
Szenarios beschrieben, bei welchem in der Überlandleitung 52 zwischen den Schaltanlagen
56 und 60 eine starke Gewichtszunahme an den Erfassungseinrichtungen 33 der Hochspannungsmasten
63 - 67 festgestellt wird. Die Zentrale stellt fest, dass das Gewicht der beiden
Hochspannungsleitungen 12, 14 der Überlandleitung 52 in dem Bereich zwischen
den Schaltanlagen 56 und 60 auf das Doppelte angestiegen ist. Gleichzeitig erhält
die Zentrale durch die Temperatursensoren 40 und Wind- und Regensensoren 42 der
Erfassungseinrichtungen 33 einzelner Hochspannungsmasten 63 - 67 die Information,
dass die Temperatur auf einen Wert von - 3 °C abgesunken ist und starker Schneefall
als auch Wind herrscht. Weiterhin erhält die Zentrale über die Temperaturmesseinrichtung
44, 46 an den Hochspannungsleitungen 12, 14 die Mitteilung, dass die Temperatur
dieser Leitungen auf etwa - 1 ° abgesunken ist. Die Zentrale 80 hat eine zentrale
Steuerung, die ebenfalls Informationen darüber enthält, wie der Stromfluss
zwischen den verschiedenen Leitungen verläuft. So wird festgestellt, dass zwischen
den Schaltanlagen 56 und 60 etwa 60 % des Stroms über die Überlandleitung
52 fließt, jedoch 40 % des Stroms über die Überlandleitungen 50 und
54 über die Schaltanlage 58.
Da das Gewicht der Hochspannungsleitungen 12, 14 inzwischen
auf das Doppelte angestiegen ist, welcher Wert als Schwellwert für ein aktives
Eingreifen in den Stromfluss betrachtet wird, schaltet die Zentrale 80 den gesamten
Stromfluss zwischen den Schaltanlagen 56 und 60 über die Überlandleitung
52, wodurch der Stromfluss in den beiden Hochspannungsleitungen 12, 14 der Überlandleitung
52 um 67 % ansteigt. Die Zentrale 80 übermittelt ein Aktivierungssignal an
die Erfassungseinrichtungen 33 der Hochspannungsmasten 63 - 67, wodurch die Messfrequenz
der Erfassungseinrichtung von einmal pro Stunde auf einmal pro fünf Minuten
heraufgesetzt wird. Die Zentrale erhält von den Erfassungseinrichtungen der
entsprechenden Hochspannungsmasten die Information, dass nach der Erhöhung
des Stromflusses um 67 % die Temperatur der Hochspannungsleitungen auf + 1 °
angestiegen ist, jedoch aufgrund des starken Schneefalls immer noch eine. Gewichtszunahme
zu verzeichnen ist, wenngleich diese auch langsamer ausfällt. Nachdem die Gewichtszunahme
weiterhin auf das 2 S-fache des ursprünglichen Gewichts angestiegen ist,
schaltet die Zentrale 80 über die Schaltanlagen 56 und 60 die beiden Hochspannungsleitungen
12, 14 im 20-Minuten-Takt abwechselnd, so dass der bereits um 67 % erhöhte
Stromfluss nun in der gerade stromführenden Leitung auf das Doppelte ansteigt.
Die Signalübertragungsfrequenz der Erfassungseinrichtung 33 wird seitens der
Zentrale 80 auf einen 2-Minuten-Takt erhöht. Es stellt sich heraus, dass aufgrund
dieser Maßnahme die Temperatur der gerade stromführenden Leitung auf +10°
ansteigt und dass das Gewicht der Leitung innerhalb einer Viertelstunde auf das
1 S -fache abgesunken ist. Die Zentrale fährt nun alternierend die beiden
Leitungen 12, 14 der Überlandleitung 52 im 20- 30-Minuten-Takt in obiger Weise
auf Überlast, bis das Gewicht wieder deutlich unter den ersten Schwellenwert
gefallen ist. Danach werden wieder beide Leitungen 12, 14 gleichzeitig geschaltet,
die weiterhin durch die Umleitung des ursprünglich über die Überlandleitungen
50 und 54 fließenden Stroms immer noch unter einem erhöhten Stromfluss
(+67%) stehen. Auf diese Weise wird ein Mastbruch der Hochspannungsmasten im Bereich
der Überlandleitung 52 verhindert und die Stromversorgung der Region gesichert.
Figur 3 zeigt eine Ausführungsform eines Isolators
90, der anstelle der Isolatoren 30, 32 in dem Hochspannungsmast der Figur 1 eingesetzt
werden kann. Der Isolator 90 enthält einen Isolatorenkörper 92 aus Keramiktellern,
die dazu vorgesehen sind, eine Isolation zwischen dem Aufhängungspunkt 94 des
Isolators 90 am Hochspannungsmast und dem Aufhängungspunkt 96 für die
Leitung 12, 14 zu erzeugen. Zwischen dem Aufhängungspunkt 96 und der Leitung
12, 14 befindet sich ein Aktuator 98 in Form eines Elektromagneten mit einem großen
hohlzylindrischen Spulenkörper 100, in welchem ein ferromagnetischer Kern 102
vertikal beweglich ist. An dem Kern ist eine Temperaturmesseinrichtung 104 für
die Temperatur der Leitung 12, 14 vorgesehen als auch eine Aufhängungsschelle
106, die die Leitung 12, 14 umgreift und gegen den Kern 102 mit der Temperaturmesseinrichtung
104 festlegt. Der Betätigungsweg des Kerns 102 in dem Spulenkörper 100
beträgt 2 cm, während die Schwingungsfrequenz 50 Hz beträgt. Der
Aktuator 98 ist in nicht dargestellter Weise mit der Erfassungseinrichtung und einer
Stromversorgung verbunden und kann, angesteuert durch die Zentrale 80 der Figur
2, den Aktuator 98 in Tätigkeit versetzen, wodurch die getragene Leitung in
eine Vibration, vorzugsweise in Netzfrequenz 50 Hz versetzt wird. Es können
jedoch auch andere Frequenzen oder Auslenkungen verwendet werden. Anstelle eines
elektromagnetischen Aktuators kann auch ein elektromotorischer oder piezoelektrischer
Aktuator verwendet werden, wobei im Fall des piezoelektrischen Aktuators höhere
Frequenzen verwendet werden.
Es ist selbstverständlich dass alle Komponenten der
Erfindung einzeln oder mehrfach vorhanden sein können bzw. als integrale Einheit
oder über mehrere Orte verteilt vorgesehen sind.
Fig. 4 zeigt eine Steuerung zur automatischen Umverteilung
des Stromflusses zwischen den Überlandleitungen eines regionalen Stromnetzes.
Die Steuerung 82, die z.B. in der Zentrale 80 der Fig. 3 angeordnet sein kann, enthält
ein Berechnungsmodul 84 und ein Simulationsmodell 86 des regionalen Netzwerkes,
in welchem die einzelnen Überlandleitungen 88 und deren Kreuzungspunkte 90
(mit den daran vorgesehenen Schaltwerken) abgebildet sind. Unter Zuhilfenahme dieses
Modells erstellt das Berechnungsmodul unterschiedliche Lösungen für eine
Stromumverteilung im regionalen Stromnetz. Die Lösungen werden von dem Berechnungsmodul
84 einem Bewertungsmodul 92 zugeführt, welches die Kosten der Lösung anhand
einer Kostenfunktion 94 überprüft. Die Kostenfunktion 94 enthält
als Kostenparameter zumindest die Stromerhöhung in der(n) betroffenen Überlandleitung(en),
vorzugsweise aber auch die Minimierung der Änderung des Stromflusses in/aus
nicht von der Überlast betroffene(n) Gebiete(n). Diese beiden Kostenparameter
sind vorzugsweise mit Faktoren versehen, die eine Gewichtung der beiden Kostenparameter
in den aus der Kostenfunktion erhaltenen Gesamtkosten einer Lösung erlauben.
Die Überprüfung der Lösung in dem Berechungsmodul kann auch unter
Zuhilfenahme des Simulationsmodells 86 erfolgen. In dem Bewertungsmodul oder hinter
dem Bewertungsinodul ist eine Entscheidungslogik 96 vorgesehen, die entweder die
Lösung in Abhängigkeit von ihren Gesamtkosten in einen Speicher 97 zum
Vergleich mit nachfolgenden Lösungen ablegt, oder dem Berechungsmodul 85 über
die Leitung 95 als Ausgangswert für weitere Berechungen zurückleitet.
Zusätzlich überprüft die Entscheidungslogik 96 die Lösungen
bzw. die Tätigkeit der Steuerung bei der Lösungsermittlung auf das Erfüllen
eines Abbruchkriteriums. Derartige Abbruchkriterien sind z.B. Erreichen eines bestimmten
Gesamtkostenwertes für eine Lösung, Erreichen einer gewissen Gesamtzahl
an Lösungen, Erreichen einer bestimmten Anzahl an Generationen (bei Verwendung
eines genetischen Algorithmus) oder Ablauf einer vorgegebenen Rechenzeit. Die Lösung
mit den geringsten Gesamtkosten wird dann nach Erreichen des Abbruchkriteriums von
der Entscheidungslogik 96 einem Schaltwerksteuerungsmodul 98 zugeführt. Dieses
Steuerungsmodul 98 leitet aus der in der Entscheidungslogik 96 gewählten günstigsten
Lösung Steuerbefehle für die Schaltwerke an den Kreuzungspunkten 90 des
regionalen Stromnetzes ab, die über den Ausgang 100 direkt oder indirekt (z.B.
über Funk oder eine Telekommunikationsverbindung) zur Betätigung der Schaltwerke
abgegeben werden. Die einzelnen Module der Steuerung müssen nicht räumlich
integriert angeordnet sein. So kann z.B. das Schaltwerksteuerungsmodul 98 zum Generieren
der Schaltbefehle für die Schaltwerke dezentral an jedem lokalen Schaltwerk
vorgesehen sein.