Die Erfindung betrifft eine Paneele für Fußboden-, Wand-
oder Deckenbeläge und ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Paneele.
Als Fußbodenbelag ebenso wie zur Wand- oder Deckenverkleidung
kommen heute vielfach Beläge aus Paneelen unterschiedlichen Dekors und geometrischer
Konfiguration zur Anwendung. Insbesondere bezieht sich die vorliegende Erfindung
auf einen Fußbodenbelag aus Paneelen.
Weit verbreitet sind beispielsweise Laminatfußböden. Ein
Laminat-Fußbodenpaneel besteht aus einer Basisplatte aus Fasermaterial, meist
aus einer hoch- oder mittelverdichteten Faserplatte, auf deren Oberseite ein beharztes
Dekorpapier aufgebracht ist. Das Dekorpapier bestimmt die Optik des Laminats. Das
sogenannte Overlay bzw. die Versiegelung bildet eine spezialbeharzte Nutzschicht
aus Lack, die der Fußbodenpaneele eine hohe Oberflächenstrapazierfähigkeit
verleiht. Auf die Unterseite der Basisplatte wird ein sogenannter Gegenzug aufgebracht.
Dieser dient der Formstabilität und der Feuchtigkeitsabsperrung. Gegebenenfalls
kann ferner auf der Unterseite einer Trittschallisolierung vorgesehen sein.
Die Herstellung der Laminat-Fußbodenpaneelen ebenso wie die Herstellung
von Wand- oder Deckenpaneelen erfolgt in einem kontinuierlichen Durchlaufprozess,
bei der eine großflächige Platte aus einem hoch- oder mittelverdichteten
Fasermaterial als Basisplatte den mehrlagigen Schichtaufbau mit Dekorpapier, Versiegelung
sowie Gegenzug erhält. Anschließend wird die Platte in Paneele unterteilt
und an den Rändern mit Nut bzw. Feder profiliert.
Grundsätzlich haben sich die bekannten Paneelen bewährt.
Dennoch ist eine Verbesserung der Optik einer Paneele und eine Rationalisierung
des Herstellungsverfahrens erstrebenswert. Da insbesondere Fußbodenpaneelen
unter der täglichen Belastung stark strapaziert werden, ist auch eine Reparaturfähigkeit
wünschenswert. Ferner kann es unter Umständen zu elektrostatischen Aufladungen
von Laminatfußböden kommen, was sich in der Praxis als unvorteilhaft erweist.
Durch die WO 2004/042 168 A1 ist eine Paneele für Fußboden,
Wand- oder Deckenbeläge bekannt, welche eine Basisplatte aufweist, die auf
ihrer Oberseite mit einem Dekor und einer Versiegelung versehen ist. Die Basisplatte
ist auf ihrer Unterseite mit einem Rückstrich versehen. Die Oberseite der Basisplatte
ist angeschliffen sowie mit einer Grundierung versehen, auf der ein Spachtelmaterial
aufgebracht ist. Auf das Spachtelmaterial wird ein Farbdekor gedruckt, das mit einer
Versiegelung und einer Decklack-Beschichtung versehen ist.
Die EP 1 240 026 B1
beschreibt ein Verfahren zur Herstellung eines Dekors auf Oberflächenelementen,
beispielsweise Bodenverkleidungen oder Wandpaneelen. Hierbei wird eine Faserplatte
glatt geschliffen und mit einer Grundierung versehen. Nach Aushärtung der Grundierung
wird hierauf ein Dekor aufgedruckt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine optisch und anwendungstechnisch
verbesserte Paneele für Fußboden-, Wand- oder Deckenbeläge zu schaffen
sowie ein Verfahren zu deren Herstellung aufzuzeigen.
Die Lösung des gegenständlichen Teils der Aufgabe besteht
in einer Paneele gemäß den Merkmalen von Patentanspruch 1.
Vorteilhafte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen
Paneele sind Gegenstand der abhängigen Patentansprüche 2 bis 7.
Die Basisplatte der Paneele ist auf ihrer Unterseite mit einem Rückstrich
versehen. Der Rückstrich besteht aus einer wässrigen bzw. wasserverdünnbaren
Zubereitung mit imprägnierender Wirkung und dient zur Feuchtigkeitsabsperrung
ebenso wie zur Formstabilität als Gegenzug. Die Oberseite der Basisplatte wird
angeschliffen. Dies erfolgt zweckmäßigerweise mit einem Schleifmittel,
welches eine 180er bis 240er Körnung besitzt. Anschließend wird eine Grundierung,
vorzugsweise eine Wasser-Grundierung, aufgebracht. Die Wasser-Grundierung zieht
in das Material der Basisplatte ein und dient als Haftgrundverstärker. Nach
dem Trocknen der Grundierung wird auf die Basisplatte ein Spachtelmaterial, vorzugsweise
ein Wasser-Walzspachtelmaterial, aufgetragen. Grundsätzlich kann auch ein UV-Spachtel
zur Anwendung gelangen. Das Spachtelmaterial ist hoch deckend, wobei die Farbe des
Spachtelmaterials auf die Basis- oder Grundfärbung des späteren Dekors
abgestimmt ist. Auf die Schicht aus Spachtelmaterial wird anschließend eine
Basisfarb-Beschichtung aufgetragen. Auch die Basisfarb-Beschichtung hat hochdeckende
Eigenschaften mit einer auf das Dekor abgestimmten Färbung. Als Basisfarbe
kommt ein sogenannter Wasser-Walzgrund zur Anwendung, der in zumindest zwei, zweckmäßigerweise
drei Lagen aufgetragen wird. Nach Trocknung der Basis-Beschichtung erfolgt ein Dekorfarbdruck,
bei dem die Paneele mit zumindest einer Druckfarbe bedruckt wird. Erfindungsgemäß
wird das Dekor der Paneele drucktechnisch, vorzugsweise durch einen Mehrfarbendruck
(ein bis dreifarbig), erzeugt. Auf den Dekorfarbdruck ist dann eine vorzugsweise
mehrlagige, transparente Versiegelung einschließlich einer Decklack-Beschichtung
aufgetragen, welche aus einer 1. Decklack-Lage und einer 2. Decklack-Lage besteht.
Durch den Dekordruck kann eine naturgetreue und hochelegante
Optik der Paneelen erreicht werden. Insbesondere die Nachbildung von Naturmaterialien
in dunklen Dekoren, beispielsweise Holznachbildungen, haben gegenüber den bisher
bekannten Paneelen eine deutlich verbesserte Optik und bestechen durch ihre Transparenz
und Brillanz. Unterschiedliche Glanzgrade von matt bis hoch glänzend sind möglich.
Auch ausgefallene Oberflächendesigns und -optiken können je nach Wahl
der Druckfarbe und Drucktechnik erreicht werden. Eine erfindungsgemäße
Paneele, insbesondere eine Fußbodenpaneele, besticht durch ihre Haptik, da
sich die Oberfläche weicher und wärmer anfühlt als eine Laminatoberfläche.
Bei Beschädigung einer Paneele kann diese ausgebessert werden.
Hierfür genügt ein leichtes Anschleifen und eine erneute Versiegelung
und Lackierung.
In praktischen Versuchen wurde zudem keine nennenswerte elektrostatische
Aufladung der Paneelen festgestellt. Ursächlich hierfür können die
geringeren Arbeitstemperaturen bei der Herstellung der Fußbodenpaneele sein
und dass kein Verpressen der einzelnen Lagen erforderlich ist.
Neben den optischen bzw. praktischen Vorteilen ist auch ein deutlicher
kostenmäßiger Vorteil der erfindungsgemäßen Paneelen durch die
Art ihrer Herstellung zu erwarten.
Die Versiegelung besteht bevorzugt aus einer in zumindest zwei Lagen
aufgetragenen Versiegelungs-Grundschicht und einer Schleifgrund-Schicht. Die Versiegelungs-Grundschicht
stellt die Abriebfestigkeit und die Strapazierfähigkeit der Paneele sicher.
In die Zubereitung sind die Abriebfestigkeit steigernde mineralische Stoffe, insbesondere
Korund, eingearbeitet. Korund ist ein farbloses Mineral und weist eine Mohshärte
von 9,0 auf. Korund ist daher zur Steigerung der Abriebfestigkeit, insbesondere
von Fußbodenpaneelen, besonders gut geeignet.
Die Versiegelungs-Grundschicht kann durch Bestrahlung mit ultraviolettem
Licht getrocknet werden.
Zur Erstellung von glatten Oberflächen kann auf den Schleifgrund
als Bestandteil der mehrlagigen Versiegelung eine weitere Spachtelschicht aufgetragen
werden. Hierbei kommt vorzugsweise ein UV-Spachtelmaterial zum Einsatz, welches
unter ultraviolettem Licht härtet.
Schließlich ist auch die Decklack-Beschichtung zwei- oder mehrlagig
ausgeführt. Die Decklack-Beschichtung stellt die Glanzgrade und die Brillanz
sicher. Zur Erreichung verschiedener Optiken kann in die erste Deck-Lage eine Pore
oder Struktur eingebracht werden. Auch der Auftrag einer Porendruckfarbe auf die
erste Decklack-Lage ist möglich. Den äußeren Abschluss bildet dann
die zweite Decklack-Lage.
Eine mögliche Variante zur Erzeugung der Optik einer lackierten
Pore besteht darin, die zweite Decklack-Lage mittels einer gravierten Walze mit
einer Druckmaschine auf die angelierte erste Decklack-Lage aufzubringen. Bei dieser
Vorgehensweise sollte der erste Decklack matt und der zweite Decklack glänzend
sein oder umgekehrt, um ein deutlich sichtbares Ergebnis zu erhalten. Mittels der
gravierten Walze kann eine Pore sowohl positiv als auch negativ gedruckt werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Synchronpore zu drucken. Das
bedeutet, dass die Pore passend auf das Dekorbild abgestimmt wird, um beispielsweise
einen Echtholz-Eindruck noch zu verstärken. Anschließend wird die lackierte
Platte mittels UV-Strahlung in einem UV-Kanal ausgehärtet. Bei dieser Vorgehensweise
ist der Auftrag einer Spachtelschicht auf das Farbdekor nicht unbedingt erforderlich.
Die Lösung des verfahrensmäßigen Teils der Aufgabe
besteht in einem Verfahren gemäß den Maßnahmen von Patentanspruch
8.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens
zeigen die Patentansprüche 9 bis 16 auf.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird nachfolgend anhand der
Herstellung eines Fußbodenpaneels beschrieben. Es sei darauf hingewiesen, dass
grundsätzlich ein gleichartiger Aufbau von Ober- und Unterseite der Paneele
bis zum Bedrucken möglich ist. Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit,
bei einem fehlerhaften Druck die entsprechende Platte umzudrehen und erneut zu bedrucken.
Als Ausgangsplatte kommt eine großflächige hoch- oder mittelverdichtete
Faserplatte zum Einsatz mit einer Stärke von 6-8 mm in einer Abmessung von
2.620 mm × 1.250 mm. Die Platte ist bereits in der Produktion beidseitig mit
einer 160er bis 240er Körnung längsgeschliffen und fährt im kontinuierlichen
Produktionsprozess mit der Unterseite nach oben in die Maschine ein. Die Ausgangsplatte
kann auch vorbeschichtet sein, z.B. mit Papier oder Furnier.
Es wird dann zunächst der wässrige Rückstrich aufgetragen,
und zwar in einer Auftragsmenge von vorzugsweise 10-20 g/m2. Der Rückstrich
wird in einem Düsentrockenkanal mit heißer Luft getrocknet. Die Temperatur
der heißen Luft liegt vorzugsweise bei 120 °C.
Danach wird die Platte gewendet. Die Oberseite wird
noch einmal mit einem 160er bis 240er Schleifpapier in Laufrichtung geschliffen.
Anschließend wird die Grundierung aufgetragen. Hierbei handelt es sich um eine
Wasser-Grundierung. Die Auftragsmenge liegt zwischen 6 und 15 g/m2. Auch
die Grundierung wird in einem Düsentrockenkanal mit vorzugsweise 120 °C
heißer Luft getrocknet.
Anschließend wird auf die Grundierung ein hochdeckendes Spachtelmaterial
aufgetragen. Hierbei kommt ein sogenannter Wasser-Walzspachtel zum Einsatz, der
rollend aufgetragen wird in einer Auftragsmenge zwischen 6 und 20 g/m2.
Auch der Wasser-Walzspachtel wird in einem Düsentrockenkanal mit heißer
Luft getrocknet. Als Spachtelmaterial kann auch ein UV-Spachtel zum Einsatz gelangen,
der anschließend durch UV-Strahlung getrocknet wird.
Die gespachtelte Platte erhält nun einen Feinschliff, vorzugsweise
durch ein Schleifmittel mit feiner Körnung. Auch der Feinschliff erfolgt in
Längsrichtung. Hieran schließt sich die Beschichtung der Platte mit einem
ein- oder mehrmaligen Auftrag einer Basisfarbe an. Hierbei wird zunächst eine
erste Basisfarbe aufgetragen. Die Basisfarbe ist hochdeckend und wird auch als Wasser-Walzgrund
bezeichnet. Die Auftragsmenge liegt bei 6-10 g/m2. Die erste Basisfarbe
wird nach dem Auftrag in zwei Düsentrockenkanälen mit heißer Luft
getrocknet. Hieran schließt sich ein zweiter und ein dritter Auftrag von Basisfarbe
an, und zwar ohne Zwischentrocknung in einer Auftragsmenge von jeweils ca. 6 g/m2.
Der Auftrag der zweiten und dritten Basisfarbe erfolgt nass in nass ohne Zwischentrocknung.
Die beiden Basisfarben werden dann in zwei Düsentrockenkanälen wiederum
mit heißer Luft getrocknet.
Nach dem Trocknen der Basisfarb-Beschichtung wird diese mit einem
Dekordruck versehen. Hierbei wird die Platte mit zumindest einer Druckfarbe bedruckt.
Wichtig beim Druckvorgang ist, dass die Druckmaschine so angesteuert wird, dass
die vordere Plattenkante immer am selben Punkt in die Druckmaschine einläuft,
um eine sogenannte „Klötzchenbildung", bei dem es zu einem Versatz des
Druckbilds kommt, zu vermeiden. Ebenfalls wird die Platte seitlich an einer Festkante
geführt, um eine Bezugskante für die Weiterverarbeitung zu haben. Die
Bezugskante gewährleistet eine gleichmäßige Plankenbreite beim späteren
Unterteilen der Ausgangsplatte in Paneelen.
Für den Dekordruck wird die Paneele mit einer ersten Druckfarbe
bedruckt. Die Auftragsmenge liegt bei ca. 6 g/m2. Bevorzugt kommt eine
Wasser-Druckfarbe zur Anwendung. Der Auftrag einer zweiten Wasser-Druckfarbe ist
möglich. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, anstelle einer
zweiten vollflächigen Bedruckung einen sogenannten Fugenzylinder einzusetzen,
um die Fugen einer Stabparkettoptik oder andere Dekore optisch zu betonen. Grundsätzlich
ist auch der Auftrag einer dritten Wasser-Druckfarbe möglich. Sowohl der Auftrag
der zweiten Druckfarbe als auch der Auftrag einer dritten Druckfarbe erfolgt mit
einer Auftragsmenge von ca. 6 g/m2.
Nach dem Bedrucken der Platte wird die bedruckte Oberfläche versiegelt.
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Versiegelung aus einem hoch abriebfesten
und Kratzfesten Versiegelungs-Grundschicht, einem sogenannten Spezialgrund, einem
Schleifgrund und dem Auftrag von Decklack in zwei oder mehr Lagen besteht.
Zunächst wird die Versiegelungs-Grundschicht in flüssiger
Form aufgetragen. Dieser Speziallack enthält Substanzen, die die Abriebfestigkeit
erhöhen, insbesondere Mineralien wie Korund bzw. Korundstaub. Der Auftrag der
Versiegelungs-Grundschicht kann in ein oder mehreren Arbeitsgängen erfolgen
und hat eine Gesamt-Auftragsmenge von 70-130 g/m2. Bei mehrfachem Auftrag
der Versiegelungs-Grundschicht werden die einzelnen Schichten mittels ultraviolettem
Licht in einem UV-Kanal angeliert. Hierauf wird dann ein zweiter Auftrag des Materials
gebracht. Auch dieser Auftrag wird mittels UV-Strahlung in einem UV-Kanal angeliert.
Hierauf wird dann ein Schleifgrund, ein sogenannter UV-Grund in einer Auftragsmenge
von ca. 12-30 g/m2 aufgetragen, worauf sich wiederum eine Trocknung bzw.
ein Angelieren mittels UV-Strahlung in einem UV-Kanal anschließt.
Es können verschiedene Oberflächenarten bzw. -optiken hergestellt
werden. Bei einer Walzstruktur erfolgt nach dem Auftrag des Schleifgrunds die Decklack-Beschichtung,
wobei zunächst eine erste Lage aus Decklack mit einer Auftragsmenge zwischen
6-15 g/m2 aufgetragen wird. Der erste Decklack wird dann mittels UV-Strahlung
in einem UV-Kanal angeliert und mit einer zweiten Lage Decklack mit einer Auftragsmenge
zwischen 4 und 10 g/m2 versehen. Die so lackierte Platte wird dann mittels
UV-Strahlung in einem UV-Kanal ausgehärtet und in Paneele unterteilt.
Soll eine Paneele mit hochglatter glänzender Oberfläche
hergestellt werden, wird nach dem Auftrag des Schleifgrunds ein UV-Spachtelmaterial
aufgetragen, und zwar in einer Menge zwischen 20 und 30 g/m2. Der UV-Spachtel
wird dann mittels UV-Strahlung in einem UV-Kanal angeliert und die gespachtelte
Platte erneut mit einem Feinschliff versehen. Hieran schließt sich dann der
Auftrag des Decklacks an mit anschließender Trocknung.
Zur Erzeugung einer Porenstruktur kann die Oberfläche nach dem
Auftrag der 1. Decklack-Lage mittels einer Kalander-Prägewalze
mit einer Struktur versehen werden, die in den angelierten Lack eingedrückt
wird. Hierbei kann beispielsweise eine sogenannte Universal-Holzpore erzeugt werden.
Die Prägewalze ist beheizbar. Bei der geprägten mechanischen Pore versiegelt
die 2. Decklack-Lage die Prägung.
Alternativ statt einer strukturierten Prägung kann auf die 1.
Decklack-Lage auch eine Porendruckfarbe mit einer Auftragsmenge zwischen 4 g/m2
und 6 g/m2 aufgetragen werden. Die Porendruckfarbe wird mittels einer
gravierten Walze auf den angelierten Decklack aufgebracht. Bei der gedruckten chemischen
Pore reagiert die 2. Decklack-Lage mit der Porendruckfarbe, wobei an der Stelle,
an der die Porendruckfarbe aufgedruckt wurde, der Decklack verdrängt wird.
Zum Schluss wird die lackierte Platte mittels UV-Strahlung in einem
UV-Kanal ausgehärtet und in einzelne Paneele unterteilt.
Eine andere Variante besteht darin, eine lackierte Porenoptik zu erzeugen,
wozu die 2. Decklack-Lage mittels einer gravierten Walze mit einer Druckmaschine
auf die angelierte 1. Decklack-Lage aufgebracht wird, und zwar in einer Auftragsmenge
von 2 g/m2 bis 10 g/m2. Hierbei können Poren sowohl positiv
als auch negativ gedruckt werden. Diese Pore kann als Universal- oder Synchronpore
gedruckt werden. Um die Optik zu betonen und ein deutlich sichtbares Ergebnis zu
erzielen, weisen die Decklacke voneinander verschiedene Glanzgrade auf. Bei Verwendung
eines matten Decklacks für die 1. Decklack-Lage kommt als Decklack für
die 2. Decklack-Lage ein glänzender Decklack zur Anwendung oder umgekehrt.
Die Aushärtung der lackierten Platten erfolgt dann wiederum mittels
UV-Strahlung in einem UV-Kanal, worauf die Platte in einem anschließenden Arbeitsvorgang
in Paneele unterteilt wird.
Die Oberfläche der Paneelen ist hochstrapazierfähig. Es
können Paneelen mit unterschiedlichsten Optiken und Glanzgraden wirtschaftlich
und rationell hergestellt werden.