Die Erfindung betrifft eine Unterflurradsatzdrehmaschine zum Bearbeiten
von Radsätzen für Eisenbahnfahrzeuge nach dem Oberbegriff des Hauptanspruchs.
Unterflurradsatzdrehmaschinen werden bevorzugt zum Reprofilieren der
Räder von Radsätzen eingesetzt, wobei die Radsätze im Eisenbahnfahrzeug
eingebaut bleiben und das Eisenbahnfahrzeug über die Unterflurradsatzdrehmaschine
gerollt wird. Die Unterflurradsatzdrehmaschinen sind in Folge dessen in das Werkstattgleis,
wo die Reprofilierung vorgenommen werden soll, eingelassen. Sie haben in der Regel
eine vertikale Höhe zwischen 2 und 2,5 Metern und erfordern eine dementsprechend
tiefe Grube unterhalb des Werkstattgleises. Dazu kommt noch ein solides Fundament
zum Aufnehmen der hohen Bearbeitungskräfte und zur Vermeidung von Schwingungen
während der Bearbeitung.
Die tiefe Grube und das große Fundament sind entsprechend aufwendig
und teuer und erfordern besondere Maßnahmen für die Installation einer
Unterflurradsatzdrehmaschine. Es hat deshalb nicht an Überlegungen gefehlt,
die Anforderungen an eine Unterflurradsatzdrehmaschine zu verringern. So ist beispielsweise
aus der Europäischen Patentanmeldung 0 557 231 A2 eine Unterflurradsatzdrehmaschine
für Eisenbahnräder bekannt, deren Gewicht zwischen 80 bis 85% im Vergleich
zu konventionellen Unterflurradsatzdrehmaschinen verringert ist (vgl. Spalte 2,
Zeilen 13 bis 20). Aus der Verringerung des Gewichts der bekannten Unterflurradsatzdrehmaschine
ergibt sich aber noch nicht zwangsläufig, dass die bekannte Unterflurradsatzdrehmaschine
zugleich eine Verringerung der Aufwendungen nach sich zieht, welche zur Installation
einer Unterflurradsatzdrehmaschine erforderlich sind.
Daraus ergibt sich die Aufgabe für die Erfindung, eine Unterflurradsatzdrehmaschine
vorzuschlagen, die ohne wesentliche zusätzliche Aufwendungen im Revisionsschacht
angeordnet werden kann, der üblicherweise in Betriebswerkstätten zur Inspektion
und Durchführung kleinerer Arbeiten an Eisenbahnfahrzeugen vorhanden ist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe von einer Unterflurradsatzdrehmaschine
gelöst, die zum Einbau in einen Revisionsschacht geeignet ist, indem die vertikale
Höhe des Maschinenbetts geringer ist als die Tiefe des Revisionsschachtes,
wobei sich im Bereich der beiden Stirnseiten des Maschinenbetts je eine seitliche
Ausnehmung im Revisionsschacht befindet zur Aufnahme der Spannorgane für den
Radsatz, der Antriebe für die Rollenpaare und des entfernbaren Abschnitts der
Einlaufschienen.
Vorgesehen ist ein Rollenpaar für jedes Rad des Radsatzes mit
zwei einzelnen Rollen, die eine seitliche Entfernung voneinander haben, welche geringfügig
größer ist als die Tiefe eines Supports der Maschine und der zugehörigen
Werkzeuge in Richtung der Einlaufschienen. Die Rollen des Rollenpaares dienen zum
Anheben, Antreiben und Wiederabsetzen des Radsatzes vor, während bzw. nach
der Bearbeitung. Nachdem der Radsatz in die Maschine eingerollt ist, wird er von
den Rollen abgestützt, die ihn zugleich in vertikaler Richtung anheben. Dadurch
wird die Einlaufschiene frei und kann seitlich herausgezogen werden. Der zum Herausziehen
vorgesehene Abschnitt der Einlaufschiene ist allerdings nur so breit, wie es für
die Tiefe des Supports und der darauf befindlichen Bearbeitungswerkzeuge erforderlich
ist. Infolge dessen ist die seitliche Entfernung der einzelnen Rollen des Rollenpaares
auch nicht wesentlich größer, als die Tiefe eines Supports und der zugehörigen
Werkzeuge in Richtung der Einlaufschienen.
Jede der Einlaufschienen eines Werkstattgleises weist einen entfernbaren
Abschnitt auf, dessen Länge geringfügig größer ist als die Tiefe
eines Supports und der dazugehörigen Werkzeuge in Richtung der Einlaufschienen.
Auf diese Weise wird die Unterbrechung des Werkstattgleises durch die Einlaufschienen
zur Unterflurradsatzdrehmaschine auf den kleinsten Wert begrenzt, der erforderlich
ist, damit die Werkzeuge am Umfang der Radscheibe die Reprofilierung vornehmen können.
Die Supporte mit den Werkzeugen sind mittig zwischen den Radscheiben
des Radsatzes vorgesehen. Sie weisen in Richtung der Einlaufschienen seitliche Fortsätze
auf, die so flach gehalten werden können, dass sie ohne Weiteres in die durch
das Wegziehen des für den Einlauf erforderlichen Abschnitts des Werkstattgleises
eingreifen können.
Die einzelnen Rollen eines jeden Rollenpaares sind in Schwingen drehbar
gelagert, deren Schwenkachsen parallel zur Längsachse des Radsatzes und in
einem radialen Abstand davon verlaufen, der größer ist als der Halbmesser
eines Rades des Radsatzes.
Die vertikale Höhe des Bettes der Unterflurradsatzdrehmaschine
beträgt zwischen 600 mm und 1.000 mm und liegt vorzugsweise bei 800 mm. Der
Revisionsschacht eines Werkstattgleises hat demgegenüber eine übliche
Tiefe von etwa 1.600 mm ab Schienenoberkante. Durch die verringerte Höhe des
Bettes der Unterflurradsatzdrehmaschine wird die Möglichkeit geschaffen, dass
die bei der Bearbeitung anfallenden Späne sogar noch unter dem Bett der Unterflurradsatzdrehmaschine
aufgefangen werden können. Ähnlich verhält es sich mit der vertikalen
Höhe der seitlichen Ausnehmungen, die im Revisionsschacht notwendigerweise
vorgesehen werden müssen, um die Spannorgane für die
Achslagerkästen sowie die Antriebe für die Rollen unterzubringen. Weitere
Steuerungseinrichtungen, wie beispielsweise ein Schaltschrank und ein Hydraulikaggregat,
können neben der Unterflurradsatzdrehmaschine mühelos auf dem Werkstattboden
angeordnet sein, da sie mit der Unterflurradsatzdrehmaschine üblicherweise
nur über Kabel und Leitungen Verbindung haben.
Auch die Breite der seitlichen Ausnehmungen des Revisionsschachtes
erfordert keine besonderen Maßnahmen, liegt er doch in einem Bereich zwischen
600 mm und 1.000 mm, vorzugsweise 800 mm, gemessen ab der angrenzenden Einlaufschiene.
Ebenso verhält es sich mit der Tiefe der seitlichen Ausnehmungen gemessen in
Richtung des Werkstattgleises.
Nachfolgend wird die Erfindung an einem Ausführungsbeispiel näher
beschrieben.
Es zeigen jeweils in stark vereinfachter, schematischer und nicht
maßstäblicher Darstellung die
1 einen Schnitt durch eine Unterflurradsatzdrehmaschine
durch die Längsmitte,
2 einen Support mit Längsschlitten und Planschlitten,
3 den Support der 2 in
Seitenansicht,
4 die Lagerung der Schwingen für die Rollen eines
Rollenpaares,
5 die Schwingenausführung in der Draufsicht,
6 den Zusammenbau, Querbalken und Träger für
die Rollenschwingen,
7 einen einschwenkbaren Messtaster,
8 das Anheben eines Radsatzes durch die Rollen,
9 einen entfernbaren Abschnitt der Einlaufschiene,
10 die Rollenabstützung und den Antrieb eines
Radsatzes in der Seitenansicht und
11 die Rollenabstützung und den Antrieb eines
Radsatzes in der Draufsicht.
Ein Revisionsschacht 1 hat eine vertikale Tiefe
2, die zwischen 1.000 mm und 1.600 mm beträgt, unterhalb des Werkstattbodens
3. In Höhe des Werkstattbodens 3 befindet sich die Oberkante
4 von Einlaufschienen 5 und 6 welche das Werkstattgleis
7 bilden. Ein Radsatz (nicht gezeigt) ist mit seinen beiden Rädern
8 und 9 auf dem Werkstattgleis 7 über eine Unterflurradsatzdrehmaschine
gerollt, von der in der 1 nur der Umriss des Betts
10 durch unterbrochene Linien angedeutet ist. Die vertikale Höhe
11 des Bettes 10 beträgt zwischen 600 mm und 1.000 mm, vorzugsweise
800 mm. Das Bett 10 ragt in jeder Richtung seitlich über die Einlaufschienen
5 und 6 hinaus. Die hinausragenden Teile des Bettes
10 sind mit den Ziffern 12 und 13 bezeichnet. Die vertikale
Tiefe 14 von seitlichen Ausnehmungen 15 und 16 des Revisionsschachtes
1 ist geringfügig größer als die vertikale Höhe
11 des Bettes 10 und seiner hinausragenden Teile 12 und
13. Die Längsmitte des Revisionsschachtes 1 ist mit der Ziffer
17 bezeichnet und die beiden Ziffern 18 und 19 umschreiben
die seitliche Begrenzung der beiden hinausragenden Teile 12 und
13 über den Revisionsschacht 1. Neben der Unterflurradsatzdrehmaschine
befinden sich auf dem Werkstattboden 3 und außerhalb des Revisionsschachtes
1 noch ein Schaltschrank 20 und ein Hydraulikaggregat
21, die zur Steuerung der Maschine vorgesehen sind. Auf dem Bett
10 in der X- und Z-Richtung bewegbar sind zwei Supporte 22 angeordnet,
von denen in der 2 nur der rechtsseitige gezeigt ist.
Der Support 22 hat einen seitlichen Ausleger 23, welcher in Richtung
des hinausragenden Teils 13 weist und Bearbeitungswerkzeuge 24
trägt, die zur Reprofilierung der Radscheibe 9 vorgesehen sind. Eine
Seitenführungsrolle 25, die am Bett 10 oder am Support
22 drehbar gelagert ist, stützt die Radscheibe 9 von der
Radinnenseite 26 her. Seitlich am Bett 10 befindet sich ein Rahmen
27, in welchem eine Organ 28 gelagert ist, dass zum Einspannen
des Radsatzes an den Achslagergehäusen 65 (8)
vorgesehen ist.
Verschiebbar in beide Richtungen 29 gleitet auf der Oberseite
des Rahmens 27 ein entfernbarer Abschnitt 30 der Einlaufschiene
5. Zum Antrieb des Supports 22 in den Bewegungsrichtungen X und
Z ist außerdem noch ein Antrieb 31 mit Vorgelege 32 vorgesehen.
Der Antrieb 31 des Supports 22 in der Bewegungsrichtung Z ist
außen am Bett 10 positioniert.
Nach dem seitlichen Herausziehen des entfernbaren Abschnittes
30 aus der Einlaufschiene 5 ist das Rad 9 des Radsatzes
auf Rollen 33 und 34 eines Rollenpaares abgestützt. Die Rollen
33 und 34 haben eine seitliche Entfernung 35 voneinander,
deren Tiefe in Richtung der Einlaufschiene 5 ausreicht, um den Ausleger
23 des Supports 22 mit den Bearbeitungswerkzeugen 24
hindurch zu lassen. Die Rollen 33 und 34 gehören zu einem
Rollenpaar von dem das Rad 9 von der Einlaufschiene 5 abgehoben,
in Drehung versetzt und wieder auf die Einlaufschiene 5 abgesenkt werden
kann.
Wie in der 4 gezeigt, sind die beiden
Rollen 33 und 34 jeweils in Schwingen 36 und
37 gelagert, die ihrerseits um die Schwenkachsen 38 und
39 mit Hilfe eines Antriebs 40 verschwenkt werden können.
Die Schwenkachsen 38 und 39 erstrecken sich in der Z-Achse der
Maschine und sind parallel zur Drehachse 41 des Radsatzes. Sie haben von
der Drehachse 41 einen Abstand, welche größer ist als der Halbmesser
eines der Räder 8 oder 9. Auch die Schwingen 36
und 37 sind in dem Rahmen 27 gelagert.
In der Draufsicht der 5 sieht man zunächst
die beiden Rollen 33 und 34 mit ihrem gegenseitigen Abstand
35. Ein Rad 9 des Radsatzes wird in die Arbeitsstellung zwischen
den beiden Rollen 33 und 34 gebracht. Jede der beiden Rollen
33 und 34 ist in einer der Schwingen 36 bzw.
37 drehbar gelagert. Zum Antrieb der Rollen 33 und 34
sind Motoren 42 und 43 mit entsprechenden Vorgelegen
44 und 45 vorgesehen. Zwischen den Schwingen 36 und
37 ist das Einspannorgan 28 angeordnet. In der 5besonders
gut erkennbar wird das Rad 9 von den beiden Rollen 33 und
34 im Bereich seines äußeren Randes 46 abgestützt.
Der Schwingenantrieb 40 mit seiner Verlängerungsstange 47
ist dazu vorgesehen, die beiden Rollen 33 und 34 über die
jeweiligen Schwingen 36 und 37 auf Kreisbögen 48
und 49 zu bewegen. Im Rahmen dieser Kinematik können die Rollen
33 und 34 vom Antrieb 40 und seiner Schubstange
47 bis unter die Schienenoberkante 4 abgesenkt werden. In dieser
Stellung kann der Radsatz in die Unterflurradsatzdrehmaschine einrollen. Durch Betätigung
des Antriebs 40 werden die beiden Rollen 33 und 34 sodann
auf ihren jeweiligen Kreisbögen 48 und 49 nach oben bewegt.
Dabei erfassen sie das Rad 9 des Radsatzes im Bereich von dessen vorderen
Ende 46 und Heben den gesamten Radsatz an, bis er eine Stellung erreicht,
wie sie in der 4 dargestellt ist. In dieser Arbeitsstellung
wird zunächst der entfernbare Abschnitt 30 aus der Schiene
5 herausgezogen. Der Radsatz wird durch das Einspannorgan 28 fixiert.
In die Lücke 50 zwischen den beiden Rollen 33 und
34 fährt der seitliche Ausleger 23 des Supports
22 mit den Bearbeitungswerkzeugen 24 ein. Von den Motoren
42 und 43 werden die Rollen 33 und 34 in Umdrehung
versetzt und nehmen das Rad 9 des Radsatzes mit. Dabei erfolgt die Reprofilierung
des Rades 9 durch die Bearbeitungswerkzeuge 24.
Die 6 zeigt den Zusammenbau von Querbalken
und Trägern für die Rollenschwingen 36 und 37. Jede
der Schwingen 36 ist zunächst drehbar in einer Schwenkachse
38 gelagert. Jede Schwinge 36 bzw. 37 weist vier einzelne
Schwingenarme 51, 52, 53 und 54 auf. Lagerbuchsen
55 und 56 sorgen für eine reibungsarme Lagerung der Schwingen
36 bzw. 37.
In der 7 ist noch einmal der Support
22 mit seinem seitlichen Ausleger 23 gezeigt. Ein Fortsatz
57 am Ende des Auslegers 23 trägt die Bearbeitungswerkzeuge
58 und 59. Bei den Bearbeitungswerkzeugen 58 und
59 handelt es sich um Drehmeißel. Während der Drehmeißel
58 vorzugsweise für die spanende Bearbeitung der Lauffläche des
Rades 9 vorgesehen ist, dient der Drehmeißel 59 vorzugsweise
für die Bearbeitung des Spurkranzes des Rades 9. Zusätzlich ist
an dem Support 22 ein Messtaster 60 schwenkbar gelagert. Die Schwenkrichtung
wird von dem Pfeil 61 angegeben. Beim Schwenken des Messtasters
60 um die Schwenkachse 62 gelangt ein Paar Messrollen
63 zur Anlage an der Lauffläche 64 des Rades 9.
Auf diese Weise wird das Arbeitsergebnis kontrolliert. Nach vollendeter Messung
bewegt sich der Messtaster 60 in die Ruhestellung zurück, wie sie
in der 7 angegeben ist.
Die 8 zeigt den Vorgang der Radsatzanhebung
noch einmal in der Vorderansicht. Der Radsatz ist mit seinen Achsschenkeln
67 in Achslagergehäusen 65 gelagert. Das Rad 9 des
Radsatzes wird im vorderen Bereich 46 seiner Lauffläche
64 von der Rolle 34 abgestützt. In der Bildebene hinter der
Rolle 34 ragt der seitliche Ausleger 23 des Supports
22 in die Lücke 50 zwischen den Rollen 33 und
34 hinein. Angedeutet ist zugleich auch das Einspannorgan 28.
Die 9 zeigt den entfernbaren Abschnitt
30, wie der in der Schiene 5 vorgesehen ist. Der entfernbare Abschnitt
30 hat die Form eines T-Stücks und weist eine Bohrung 66
auf. In die Bohrung 66 greift ein Schiebeorgan (nicht gezeigt) ein, welches
den entfernbaren Abschnitt 30 seitlich aus der Schiene 5 herauszuziehen
und wieder einzuschieben vermag.
Einen seitlichen Schnitt durch die Rollenabstützung des Rades
9 zeigt die 10. Das Rad 9 rollt auf
der Schiene 5 in seine Bearbeitungsstellung auf der Unterflurradsatzdrehmaschine
ein. In der Richtung seiner Drehachse 41 wird der Radsatz von der Führungsrolle
25 axial geführt. Im vorderen Bereich 46 der Lauffläche
64 des Rades 9 erfolgt die Abstützung durch die Rolle
34. Damit die Rolle 34 soweit wie möglich an die Schiene
5 herangeführt werden kann, weist die Schiene 5 eine seitliche
Ausnehmung 68 auf. Was in den 10 und
11 für die Rolle 34 gesagt wurde, gilt
gleichermaßen auch für die Rolle 33. Ebenso gilt dies für
die den Rollen 33 und 34 gegenüberliegenden Rollen (nicht
gezeigt) der Bearbeitungssituation des Rades 8.
- 1
- Revisionsschacht
- 2
- vertikale Tiefe
- 3
- Werkstattboden
- 4
- Oberkante
- 5
- Einlaufschiene
- 6
- Einlaufschiene
- 7
- Werkstattgleis
- 8
- Rad
- 9
- Rad
- 10
- Maschinenbett
- 11
- vertikale Höhe
- 12
- hinausragendes Teil
- 13
- hinausragendes Teil
- 14
- Tiefe
- 15
- seitliche Ausnehmung
- 16
- seitliche Ausnehmung
- 17
- Längsmitte
- 18
- seitliche Begrenzung
- 19
- seitliche Begrenzung
- 20
- Schaltschrank
- 21
- Hydraulikaggregat
- 22
- Support
- 23
- seitlicher Ausleger
- 24
- Bearbeitungswerkzeug
- 25
- Führungsrolle
- 26
- Radinnenseite
- 27
- Rahmen
- 28
- Einspannorgan
- 29
- Verschieberichtung
- 30
- entfernbarer Abschnitt
- 31
- Antrieb
- 32
- Vorgelege
- 33
- Rolle
- 34
- Rolle
- 35
- Abstand
- 36
- Schwinge
- 37
- Schwinge
- 38
- Schwenkachse
- 39
- Schwenkachse
- 40
- Antrieb
- 41
- Drehachse
- 42
- Motor
- 43
- Motor
- 44
- Vorgelege
- 45
- Vorgelege
- 46
- äußerer Rand
- 47
- Schubstange
- 48
- Kreisbogen
- 49
- Kreisbogen
- 50
- Lücke
- 51
- Schwingenarm
- 52
- Schwingenarm
- 53
- Schwingenarm
- 54
- Schwingenarm
- 55
- Lagerbuchse
- 56
- Lagerbuchse
- 57
- Fortsatz
- 58
- Drehmeißel
- 59
- Drehmeißel
- 60
- Messtaster
- 61
- Schwenkrichtung
- 62
- Schwenkachse
- 63
- Messrollen
- 64
- Lauffläche
- 65
- Achslagergehäuse
- 66
- Bohrung
- 67
- Achsschenkel
- 68
- seitliche Ausnehmung