Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Einrichtung zur Überprüfung
des Zuschaltens einer positiven Versorgungsspannung auf eine mehrere Adern umfassende
Teilnehmeranschlussleitung zum Anschluss zumindest eines Teilnehmers an zumindest
ein Kommunikationsnetz.
Die Betreiber von Kommunikationsnetzen wie beispielsweise dem herkömmlichen
Telefonnetz bzw. Fernsprechnetz stellen den Teilnehmern oder Kunden neben der Nutzdatenübermittlung
(im Telefonnetz: der Sprache) oftmals eine Vielzahl an weiteren Leistungen bzw.
Teilnehmerleistungsmerkmalen zur Verfügung. Zu diesen Leistungen gehören
z.B. Konferenzschaltungen, die Übertragung bzw. Unterdrückung von Rufnummern,
die Anrufweiterleitung oder der Gebührenimpuls.
Bei Beschwerden der Teilnehmer oder auch bei einer routinemäfligen
Überprüfung oder Kontrolle dieser zugesicherten Leistungen müssen
unter anderem die Eigenschaften der Teilnehmeranschlussschaltung (SLIC –
„subscriber line interface circuit") sowie der Teilnehmeranschlussleitung
vom Betreiber des Fernsprechnetzes überprüft werden. Die Teilnehmeranschlussleitung
verbindet zumindest ein Endgerät des entsprechenden Teilnehmers mit der zugehörigen
Teilnehmeranschlussschaltung der Vermittlungsstelle.
Bei einer derartigen Überprüfung der Eigenschaften der Teilnehmeranschlussleitung
sollten angeschlossene Endgeräte jedoch nicht ansprechen, d.h. es sollte beispielsweise
kein Rufsignal generiert werden.
Einer der Tests bei einer solchen Überprüfung ist die Untersuchung
des Verhaltens der Teilnehmeranschlussschaltung sowie der damit verbundenen Teilnehmeranschlussleitung
beim Zuschalten einer positiven Versorgungsspannung.
Gängige, dem Stand der Technik zuzuordnende Testverfahren benötigen
dazu nachteilig eine externe Testeinheit oder Messeinrichtung. Diese wird an die
entsprechende Teilnehmeranschlussbaugruppe angeschlossen und anschließend wird
mittels dieser Messeinrichtung die positive Rufspannung gemessen. Wird durch die
Rufspannung ein bestimmter Schwellenwert nicht erreicht, so kann daraus auf ein
Fehlen der positiven Versorgungsspannung geschlossen werden. Um zu verhindern, dass
das entsprechende Endgerät des angeschlossenen Teilnehmers auf die Rufspannung
reagiert, muss zusätzlich die Teilnehmeranschlussleitung des Teilnehmers während
des Testvorgangs von der Vermittlungsstelle abgekoppelt werden.
Ein Beispiel eines Verfahrens zum Messen von Operations- oder Betriebsparametern
einer Schnittstellenschaltung und einer mit dieser verbundenen Telefon-Teilnehmerleitung,
bei dem der Teilnehmer während des Testvorgangs abgekoppelt wird, ist in
DE 69201479 T2, der Übersetzung
der europäischen Patentschrift EP 0543161
B1, angegeben.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Verfahren zur Überprüfung
des Zuschaltens einer positiven Versorgungsspannung auf eine Teilnehmeranschlussleitung
zu verbessern.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einem Verfahren gemäß den
Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie ausgehend von einer Einrichtung gemäß
den Merkmalen des Patentanspruchs 5 gelöst.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren zur Überprüfung
des Zuschaltens einer Versorgungsspannung auf eine mehrere Adern umfassende Teilnehmeranschlussleitung
zum Anschluss zumindest einen Teilnehmers an zumindest ein Kommunikationsnetz wird
zwischen zwei Adern (a, b) der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) eine Impedanz (I)
geschaltet, die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) in einen Rufpause-Modus geschaltet
und der auf den Adern (a, b) der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) fließende
Strom und/oder die Spannung einer Ader (b) gegen Erde bestimmt.
Der wesentliche Vorteil der Erfindung liegt darin, dass die Überprüfung
des Zuschaltens der Versorgungsspannung ohne eine externe Messeinrichtung erfolgen
kann.
Vorteilhaft wird die Überprüfung dabei von einer der Teilnehmeranschlussleitung
zugeordneten Teilnehmeranschlussbaugruppe durchgeführt – Anspruch 2.
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen sowie eine Einrichtung
zur Überprüfung des Zuschaltens einer Versorgungsspannung auf eine mehrere
Adern umfassende Teilnehmeranschlussleitung zum Anschluss zumindest eines Teilnehmers
an zumindest ein Kommunikationsnetz sind den weiteren Ansprüchen zu entnehmen.
Im Folgenden wird die Erfindung mit Hilfe der beigefügten Zeichnung
detaillierter erläutert.
1 zeigt den prinzipiellen, schematischen Aufbau eines
in einem Kommunikationsnetz angeordneten Teilnehmeranschlusses, welche in diesem
Ausführungsbeispiel als analoger Teilnehmeranschluss eines Fernsprech- bzw.
Telefonnetzes ausgestaltet ist, sowie eine zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens zugeschaltete Testimpedanz.
Gemäß einer beispielhaften Anwendung des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird in einem zweistufigen Test untersucht, ob zum einen die Teilnehmeranschlussschaltung
funktionstüchtig ist, d.h. durch diese die auf der Teilnehmeranschlussleitung
erforderliche (z.B. positive) Versorgungsspannung bereitgestellt werden kann. Zum
anderen wird untersucht, ob die von der Teilnehmeranschlussschaltung erzeugte Versorgungsspannung
auch tatsächlich an der Teilnehmeranschlussleitung anliegt.
In 1 ist ein Teilnehmer TN über die
entsprechende Teilnehmeranschlussleitung TAL mit einer der Vermittlungseinrichtung
(nicht dargestellt) zugeordneten Teilnehmeranschlussschaltung SLIC verbunden. Die
Anschlussleitung TAL selbst besteht üblicherweise aus herkömmlichen Kupfer-Doppeladern,
wobei die beiden Anschlüsse als a-Ader bzw. b-Ader bezeichnet werden. Des Weiteren
befindet sich die Teilnehmeranschlussschaltung SLIC üblicherweise auf einer
so genannten Teilnehmeranschlussbaugruppe (SLMA – „subscriber line
module analogue", nicht dargestellt).
Das teilnehmerseitig an die Teilnehmeranschlussleitung TAL angeschlossene
Endgerät (nicht dargestellt) eines Teilnehmers TN entspricht schaltungstechnisch
einer zwischen die Enden der a-Ader und der b-Ader geschalteten Kapazität C.
Diese Kapazität C wird auch als Wecker-Kapazität bezeichnet, da es sich
dabei um diejenige Komponente des Endgeräts handelt, welche die von der Vermittlungsstelle
bei einem ankommenden Anruf auf die Teilnehmeranschlussleitung TAL angelegte Wechselspannung
erfasst und somit den ankommenden Anruf erkennt.
Des Weiteren ist in 1 eine Impedanz I
dargestellt, welche bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
zwischen die beiden Adern a und b der Teilnehmeranschlussleitung geschaltet wird.
Diese Impedanz kann entweder extern angeordnet oder auch Teil der Teilnehmeranschlussbaugruppe
SLMA (nicht dargestellt) sein.
Beispielhaft wird nun zu Beginn des erfindungsgemäßen Verfahrens
die zu überprüfende Teilnehmeranschlussleitung TAL in den so genannten
„Rufpause"- oder „boost"-Modus geschaltet. In diesem Modus liegt an
der Teilnehmeranschlussleitung TAL lediglich der Gleichstromanteil der durch die
Teilnehmeranschlussbaugruppe bzw. Vermittlungseinrichtung erzeugten Rufspannung
an. Dieser Rufpause-Zustand ist normalerweise jener Zustand, der sich im normalen
Betrieb des Fernsprechnetzes auf einer Teilnehmeranschlussleitung TAL zwischen zwei
aufeinander folgenden Rufsignalen (d.h. beispielsweise zwischen zwei aufeinander
folgenden Klingetönen) ergibt.
Mit Hilfe eines geeigneten Messgeräts, das vorteilhaft auf der
Teilnehmeranschlussbaugruppe SLMA angeordnet sein kann, wird anschließend der
über die a- und die b-Ader fließende Strom i gemessen. Mittels dieses
ersten Messschritts wird verifiziert, ob die Teilnehmeranschlussschaltung SLIC grundsätzlich
in der Lage ist, während des Rufpause-Modus die Teilnehmeranschlussleitung
TAL mit einem vorgebbaren Strom zu speisen.
In einem zweiten Schritt wird beispielsweise die Spannung u der b-Ader
gegen Erde bestimmt. Auch diese Messung kann vorteilhaft durch ein auf der Teilnehmeranschlussbaugruppe
SLMA angeordnetes Messgerät (nicht dargestellt) durchgeführt werden. Durch
die Bestimmung der Spannung u zwischen der Ader b der Teilnehmeranschlussleitung
TAL und Erde kann anschlieflend überprüft werden, ob der Rufpause-Modus
auch tatsächlich eingeschaltet wurde – d.h. es wird überprüft,
ob die vorgegebene Gleichspannung an der Teilnehmeranschlussleitung anliegt, d.h.
die Teilnehmeranschlussschaltung SLIC fehlerfrei in den Rufpause-Modus geschaltet
ist.
Im Vergleich zu den aus dem Stand der Technik hervorgehenden Verfahren
zur Überprüfung des Zuschaltens der positiven Versorgungsspannung auf
die Teilnehmeranschlussleitung kann bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
unter anderem wie oben erwähnt das externe Messgerät entfallen. Des Weiteren
sorgt das erfindungsgemäße Verfahren vorteilhaft für eine höhere
Zuverlässigkeit der Überprüfung sowie für eine Kostenersparnis
im Vergleich zu herkömmlichen Verfahren.