Die Erfindung bezieht sich auf einen Hubantrieb für einen Strahlenfilter
mit einer Aufnahmevorrichtung zur Aufnahme des Strahlenfilters, wobei die Aufnahmevorrichtung
so ausgebildet ist, dass der Strahlenfilter zur Durchführung einer Hubbewegung
in mindestens einer Hubrichtung bewegbar gelagert und/oder lagerbar ist, mit einer
ersten Antriebsvorrichtung zur Erzeugung einer Antriebsbewegung und mit einem ersten
Bewegungsübertragungsglied zur Übertragung der Antriebsbewegung an die
Aufnahmevorrichtung, wobei die Aufnahmevorrichtung zur Umsetzung der Antriebsbewegung
in die Hubbewegung ausgebildet ist. Zudem bezieht sich die Erfindung auf ein Mammographiegerät
mit einem Hubantrieb.
Übliche Mammographiegeräte zur Durchleuchtung eines Untersuchungsobjekts,
z.B. einer weiblichen Brust, weisen eine Strahlungsquelle sowie einen Strahlungsdetektor
auf, wobei das Untersuchungsobjekt zwischen Strahlungsquelle und Detektor positioniert
wird, Ein hinlänglich bekanntes Problem, insbesondere bei der Durchstrahlung
von Untersuchungsobjekten mit größerer Dicke, ist Streustrahlung, die
überwiegend durch Ablenkung der Untersuchungsstrahlen im durchleuchten Untersuchungsobjekt
gebildet wird. Zur Reduzierung der Streustrahlung auf dem Detektor wird üblicherweise
ein Streustrahlenraster nach dem Untersuchungsobjekt und vor den Detektor angeordnet.
Ebenfalls längstens bekannt ist es, dass die Verwendung von Streustrahlenrastern
zu störenden Streifen oder Gittern auf dem in dem Detektor aufgenommenen Untersuchungsbild
führen können. Zur Reduktion oder Elimination dieser störenden Streifen
wird üblicherweise das Streustrahlenraster während der Untersuchung leicht
gerüttelt.
Beispielsweise offenbart die Druckschrift DE
3316003 A1 eine Vorrichtung zur Beseitigung von Streustrahlung mit einem
Streustrahlenraster, wobei das Streustrahlenraster durch eine Antriebsvorrichtung
während einer Aufnahme einmal hin- und herbewegt wird. Bei der offenbarten
Vorrichtung wird eine Antriebsbewegung in einem Antriebsmotor erzeugt und über
ein festes Getriebe in eine oszillatorische Hubbewegung des Streustrahlenrasters
gewandelt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Hubantrieb für
einen Strahlenfilter in einem Mammographiegerät sowie ein Mammographiegerät
vorzuschlagen, welches einen größeren Gestaltungsfreiraum für die
Anordnung der Komponenten des Hubantriebs bzw. der Komponenten des Mammographiegerätes
erlaubt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Hubantrieb
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie einem Mammographiegerät mit den Merkmalen
des Anspruchs 10 gelöst. Bevorzugte und/oder vorteilhafte Ausführungsformen
sind durch die Unteransprüche bzw. die nachfolgende Beschreibung offenbart.
Der erfindungsgemäße Hubantrieb ist geeignet und/oder ausgebildet
für einen Strahlenfilter in einem Mammographiegerät. Der Strahlenfilter
ist bevorzugt als Streustrahlenraster und/oder als eine Anordnung von mehreren Streustrahlenrastern
und/oder als Röntgenraster ausgebildet. Insbesondere genügt der Strahlenfilter
den Kenngrößen im geforderten Rahmen der DIN-Norm 6826. Der erfindungsgemäße
Hubantrieb wird zwar bevorzugt in Mammographiegeräten eingesetzt, eine Verwendung
in anderen, insbesondere medizinischen Untersuchungsgeräten, bei denen ein
Strahlenfilter bewegt werden muss, ist ebenfalls möglich.
Der Hubantrieb weist eine Aufnahmevorrichtung auf, die zur Aufnahme
des Strahlenfilters ausgebildet ist. Die Aufnahmevorrichtung ist vorzugsweise realisiert,
so dass diese während der Durchführung einer Untersuchung, insbesondere
während der Aufnahme eines Untersuchungsbildes, stationär, insbesondere
stationär relativ zu dem Mammographiegerät und/oder Untersuchungsgerät,
angeordnet ist.
Die Aufnahmevorrichtung erlaubt aber durch ihre konstruktive Ausgestaltung,
dass der Strahlenfilter eine Hubbewegung in mindestens eine Hubrichtung relativ
zu der Aufnahmevorrichtung und/oder zu dem Detektor durchführen kann. Die Hubrichtung
ist bevorzugt parallel oder koplanar zu der Ebene ausgebildet, die durch die Eintrittsfläche
und/oder die Austrittsfläche für die gerichtete Untersuchungsstrahlung
des Strahlenfilters gebildet wird. Bevorzugt handelt es sich um eine geradlinige
Hubbewegung, alternativ kann auch eine Hubbewegung mit gekrümmter Bewegungsbahn
vorgesehen sein.
Weiter umfasst der Hubantrieb eine erste Antriebsvorrichtung die eine
Antriebsbewegung erzeugt. Die Antriebsbewegung ist bevorzugt als oszillatorische
Bewegung ausgebildet, wobei bei weniger bevorzugten Ausführungsformen die Antriebsbewegung
als sinusförmige Antriebsbewegung und bei mehr bevorzugten Ausführungsbeispielen
als sägezahnförmige Antriebsbewegung realisiert ist. Besonders bevorzugt
sind oszillatorische Antriebsbewegungen bei denen der Betrag der
Geschwindigkeit über die Zeit konstant und/oder im wesentlichen konstant ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Antriebsvorrichtung ist diese als
Antriebseinheit realisiert, welche mit Hilfe einer Kulissenvorrichtung aus einer
sinusförmigen Bewegung eine insbesondere lineare Sägezahnbewegung als
Antriebsbewegung erzeugt.
Zur Übertragung der Antriebsbewegung an die Aufnahmevorrichtung
ist ein erstes Bewegungsübertragungsglied vorgesehen, welches bevorzugt seriell
in der Übertragung geschaltet ist. Die Aufnahmevorrichtung ist zur Umsetzung
der Antriebsbewegung in die Hubbewegung ausgebildet.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass das erste Bewegungsübertragungsglied
formveränderbar ausgebildet ist und zwar derart, dass die Antriebsbewegung
über unterschiedliche, insbesondere unterschiedlich gekrümmte Wege übertragbar
ist.
Der Erfindung liegt dabei die Überlegung zugrunde, dass die Antriebsvorrichtung
prinzipiell an jeden beliebigen Ort platziert werden kann, wobei die Antriebsbewegung
von dort aus über das Bewegungsübertragungsglied an die Aufnahmevorrichtung
übertragen werden kann. Auf diese Weise entfällt die konstruktive Randbedingung,
die Antriebsvorrichtung direkt in der Aufnahmevorrichtung oder starr mit der Aufnahmevorrichtung
gekoppelt anzuordnen und eröffnet neue Gestaltungsmöglichkeiten für
den Aufbau eines Mammographiegerätes oder dergleichen.
Bevorzugt ist das erste Bewegungsübertragungsglied reversibel
und/oder elastisch und/oder plastisch biegbar ausgebildet. Das Bewegungsübertragungsglied
ist somit bevorzugt biegesteif oder schlaff realisiert, bei alternativen Ausführungsformen
ist es aus einzelnen Kettengliedern aufgebaut.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das erste
Bewegungsübertragungsglied als Seilzug, insbesondere Bowdenzug realisiert.
Der Bowdenzug umfasst dabei bevorzugt einen innenliegenden Stahldraht oder ein Drahtseil,
das in einer flexiblen insbesondere kunststoff- oder textilummantelten Hülle
verlegt ist. Die Hülle ist oftmals als dicht gewickelte druckfeste Spirale
ausgeführt.
Alternativ ist das erste Bewegungsübertragungsglied als hydraulische
und/oder pneumatischer Leitung ausgebildet, wobei in diesem Fall die Antriebsbewegung
pneumatisch und/oder hydraulisch umgesetzt werden muss.
Je nach Realisierung des Bewegungsübertragungsglied ist dieses
zur Übertragung von Zug- und/oder Druckkräften ausgebildet. Es ist besonders
bevorzugt, wenn das Bewegungsübertragungsglied zur Übertragung von Kräften
in beide Richtungen ausgebildet ist, da dann die Hubbewegung besonders einfach erzeugbar
ist.
Bei einigen Ausführungsformen des Bewegungsübertragungsglieds
werden Kräfte nur in eine Richtung, das heißt entweder Zugkräfte
oder Druckkräfte übertragen. In diesen Fällen ist es bevorzugt, dass
ein zweites Bewegungsübertragungsglied vorgesehen ist, welches zur Rückstellung
des ersten Bewegungsübertragungsglied ausgebildet ist. Besonders bevorzugt
ist wenn sowohl erstes als auch zweites Bewegungsübertragungsglied als Seilzug,
insbesondere Bowdenzug ausgebildet ist.
Alternativ oder ergänzend ist in der Aufnahmevorrichtung eine
Gegenkraftvorrichtung angeordnet, die zur Entgegenwirkung der in dem ersten und/oder
zweiten Bewegungsübertragungsglied übertragenden Kraft oder Bewegung ausgebildet
ist. Insbesondere ist die Gegenkraftvorrichtung als Zug- und/oder Druckfedervorrichtung
realisiert.
Somit können u.a. die folgenden Aktorikkombinationen realisiert
werden:
Hubbewegung in Hubrichtung
Rückstellung
A)
Zugkraft (Druckkraft) über erstes Bewegungsübertragungs-glied
Druckkraft (Zugkraft) über erstes Bewegungsübertragungs-glied
B)
Zugkraft (Druckkraft) über erstes Bewegungsübertragungs-glied
Zugkraft (Druckkraft) oder Druckkraft (Zugkraft) über zweites
Bewegungsübertragungs-glied
C)
Zugkraft (Druckkraft) über erstes Bewegungsübertragungs-glied
Zugkraft (Druckkraft) oder Druckkraft (Zugkraft) über Gegenkraftvorrichtung
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird auch durch einen
Hubantrieb nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 gelöst, wobei die Aufnahmevorrichtung
auf einem Schlitten, insbesondere einem motorisch betriebenen Schlitten, angeordnet
ist, der eine Verschiebung der Aufnahmevorrichtung ermöglicht.
Durch diese Ausbildung wird erreicht, dass die Aufnahmevorrichtung
zusammen mit dem eingelegten Strahlenfilter derart verschoben werden kann, so dass
Untersuchungen ohne diesen Strahlenfilter durchgeführt werden können.
Insbesondere wird die Aufnahnamevorrichtung von einer Untersuchungsposition in eine
Ruheposition verschoben. Anders ausgedrückt ist der Strahlenfilter aus dem
Röntgenaufnahmebereich herausfahrbar ausgebildet.
Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass bei einem Wechsel der Aufnahmetechnik
keine größeren Umbaumaßnahmen an dem Untersuchungsgerät, insbesondere
an dem Mammographiegerät, erforderlich sind. Ein derartiger Umbau ist z.B.
üblicherweise notwendig, wenn anstatt eines digitalen Detektors mit Strahlenfilter
eine Stereotaxie-Untersuchung mit einer zusätzlichen CCD Kamera oder eine Tomosynthese-Untersuchung
durchgeführt werden soll.
Der Hubantrieb mit dem Schlitten kann bevorzugt einige oder alle vorgehend
beschriebenen Merkmale, insbesondere das formveränderbare erste Bewegungsübertragungsglied
aufweisen.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung ist der Hubantrieb mit einer
zweiten Antriebsvorrichtung ausgestattet, die zur Bewegung des Schlittens ausgebildet
und/oder angeordnet ist.
Bei einer praktischen Realisierung ist die zweite Antriebsvorrichtung
als Elektromotor ausgebildet, der den Schlitten bevorzugt über eine Zahnstange
oder einen Zahnriemen bewegt. Der Schlitten selbst wird vorzugsweise auf Präzisionswellen
mit Gleitlagern oder dergleichen geführt, insbesondere so dass eine spielfreie
oder nahezu spielfreie Führung gewährleistet ist. Bei alternativen Ausführungsformen
sind zur Führung des Schlittens Miniaturlinearführungen eingesetzt.
Die Überführung der Aufnahmevorrichtung von der Untersuchungsposition
zur Ruheposition wird im Fachjargon auch als Deaktivierung des Strahlenfilters bzw.
des Rasters bezeichnet.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausbildung des Hubantriebs ist der
Schlitten und/oder die Aufnahmevorrichtung relativ zu der ersten und/oder der zweiten
Antriebsvorrichtung verschiebbar angeordnet. Insbesondere die Relativbewegung zu
der ersten Aufnahmevorrichtung wird erst dadurch erreicht, dass die Antriebsbewegung
über das formveränderbare Bewegungsübertragungsglied übertragen
wird. In dieser Ausbildung kann der Schlitten zusammen mit der Aufnahmevorrichtung
in einer sehr leicht oder filigranen Bauweise realisiert sein, da die Antriebsvorrichtung
nicht auf dem Schlitten transportiert wird. Die erste Antriebsvorrichtung für
die Hubbewegung des Strahlenfilters kann somit an einem nahezu beliebigen Ort platziert
werden von wo aus die erzeugte Antriebsbewegung über das Bewegungsübertragungsglied
an den Strahlenfilter übertragen wird.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird weiterhin durch ein
Mammographiegerät mit den Merkmalen des Anspruchs 10 gelöst, welche einen
Hubantrieb umfasst, wie er zuvor beschrieben wurde und wobei der Strahlenfilter
als Streustrahlenraster und/oder Röntgenraster ausgebildet ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist die Deaktivierung des
Strahlenfilters gesteuert, z.B. über eine einfache Programmauswahl und insbesondere
softwaregestützt initiierbar.
Insbesondere diese letzte Ausführungsform beinhaltet den Vorteil,
dass das Mammographiegerät mit einem hohen Automatisierungsgrad betreibbar
ist, da der Bediener keine manuellen und/oder mechanischen Voreinstellungen
vornehmen muss, um eine bestimmte Aufnahmetechnik durchzuführen.
Weitere Vorteile, Merkmale und Wirkungen der Erfindung ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels.
Dabei zeigen:
1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Hubantriebs in schematischer dreidimensionaler Ansicht schräg seitlich von
oben,
2 den Hubantrieb in 1
in einer schematischen dreidimensionalen Ansicht schräg von vorne,
3 den Hubantrieb in 1
in einer schematischen dreidimensionalen Ansicht in Draufsicht,
4 den Hubantrieb in 1
in schematischer dreidimensionalen Seitenansicht mit eingesetztem Detektor,
5 den Hubantrieb in 1
in ähnlicher Darstellung wie in 1 mit aktiviertem
Streustrahlenraster,
6 den Hubantrieb in 1
in der gleichen Darstellung wie in 5 mit deaktiviertem
Streustrahlenraster.
Einander entsprechende Teile sind in den FIG jeweils mit den gleichen
Bezugszeichen versehen.
Die 1 zeigt einen Hubantrieb
1 für ein Streustrahlenraster 2, welches in einer Aufnahmevorrichtung
3 bewegbar gelagert ist, wobei die Aufnahmevorrichtung 3 als Rasterblech,
insbesondere als Blechkonstruktion ausgebildet ist. Das Streustrahlenraster
2 ist in bekannter Weise z.B. als Lammellenjalousie oder als zweidimensionales
Raster mit Waben- oder Kreuzstruktur realisiert.
Um das Streustrahlenraster 2 während der Untersuchung
zu bewegen, insbesondere um Störstreifen und andere Artefakte zu vermeiden,
sind zwei Führungsnippel 4 in der Aufnahmevorrichtung 3,
insbesondere auf dem Rasterblech vorgesehen, die in zwei Langlöcher
5 des Streustrahlenrasters 2 bzw. einer Rahmenkonstruktion zur
festen Aufnahme des Streustrahlenrasters 2 eingreifen. Diese Konstruktion
erlaubt, das Streustrahlenraster 2 in Erstreckungsrichtung der Langlöcher
5 oszillierend hin und her relativ zu der Aufnahmevorrichtung
3 zu bewegen.
Zur Erzeugung dieser Relativbewegung zwischen Streustrahlenraster
2 und Aufnahmevorrichtung 3 ist ein erster Elektromotor
6 vorgesehen, der mittels einer Kulissenvorrichtung 7 die sinusförmige
Motorbewegung des ersten Elektromotors 6 in eine lineare Sägezahnbewegung
umformt. Diese durch den ersten Elektromotor 6 erzeugte und durch die Kulissenvorrichtung
7 transformierte Antriebsbewegung wird über ein flexibles Bewegungsübertragungsglied
in Form eines Bowdenzuges 8 an die Aufnahmevorrichtung 3 übertragen.
Der Bowdenzug 8 umfasst hierfür eine Hülle, dessen eines Ende
an der Aufnahmevorrichtung 3, insbesondere am Rasterblech, und dessen anderes
Ende an der Kulissenvorrichtung 7 fixiert ist, wobei die lineare Sägezahnbewegung
über den Bowdenzug 8 zur Aufnahmevorrichtung 3 übertragen
wird. Das in der Hülle geführte Stahlseil des Bowdenzugs 8 ist
dabei fest mit dem Streustrahlenraster 2 gekoppelt, so dass das Streustrahlenraster
2 durch die Bewegung des Stahlseiles in dem Bowdenzug 8 entlang
der Langlöcher 5 hin und her bewegt werden kann.
Aufgrund der Flexibilität des Bowdenzugs 8 sind durch
diesen Zugkräfte besser als Druckkräfte zu übertragen. Um eine Rückstellung
des Streustrahlenrasters 2 in Druckrichtung des Bowdenzugs 8 zu
gewährleisten sind optional (nicht-dargestellte) Druck- bzw. Zugfedern vorgesehen,
die konstruktiv so angeordnet sind, das sie der Zugkraft bzw. der Zugbewegung des
Bowdenzugs 8, insbesondere des Stahlseiles in dem Bowdenzug 8,
entgegen wirken.
Aus weiteren praktischen Überlegungen ist es möglich, statt
oder ergänzend zu den Druck- bzw. Zugfedern einen (ebenfalls nicht dargestellten)
zweiten Bowdenzug einzusetzen, der gegenläufig zu dem Bowdenzug 8
angeordnet ist, so dass die oszillierende Bewegung des Streustrahlenrasters
2 durch eine alternierende oder abwechselnde Übertragung von Zugkräften
durch die Bowdenzüge erzeugt wird.
Die Aufnahmevorrichtung 3 ist in dem Hubantrieb
1 zugleich als bewegbarer Schlitten ausgebildet, der auf zwei parallel
zueinander angeordneten Präzisionswellen 9 unverlierbar geführt
ist. Durch diese konstruktive Ausgestaltung ist es möglich,
die Aufnahmevorrichtung 3 und somit das Streustrahlenraster 2
seitlich in eine Verschieberichtung zu verschieben, so dass das Streustrahlenraster
2 deaktiviert wird.
Wie bereits oben erläutert bedeutet die Deaktivierung des Streustrahlenrasters
2, dass das Streustrahlenraster 2 aus einem Detektorbereich entfernt
wird. Beispielhaft beträgt der Betrag der Verschiebung in etwa der Breite des
Streustrahlenrasters 2 in Verschieberichtung. Die Verschiebung der Aufnahmevorrichtung
3 auf den Präzisionswellen 9 kann manuell erfolgen oder –
wie in den 1–6
gezeigt – mittels eines zweiten Elektromotors 10, welcher über
einen Zahnriemen 11, die als Schlitten ausgebildete Aufnahmevorrichtung
3 verschiebt.
Der erste Elektromotor 6, die Kulissenvorrichtung
7 und der zweite Elektromotor 10 sind unterhalb der Präzisionswellen
9 angeordnet, so dass die Störkonturen dieser Komponenten die Bewegung
der Aufnahmevorrichtung 3 nicht beeinträchtigen.
Die als Schlitten ausgebildete Aufnahmevorrichtung 3 wird
relativ zu den stationär angeordneten Komponenten erster Elektromotor
6, Kulissenvorrichtung 7 und zweiter Elektromotor 10
verschoben. Der flexible Bowdenzug 8 ermöglicht es dabei, diese Verschiebebewegung
durchzuführen, ohne die Bewegungsübertragung zwischen Antriebseinheit
für die Hubbewegung, also ersten Elektromotor 6 und Kulissenvorrichtung
7, und Aufnahmevorrichtung 3 zu trennen.
Die 2 und 3
zeigen den Hubantrieb 1 in anderer Darstellung, wobei in der
3 die Hubrichtung durch einen schwarzen Doppelpfeil
illustriert ist.
In der 4 befindet sich die Aufnahmevorrichtung
3 und somit das Streustrahlenraster 2 in einer Endstellung auf
der rechten Seite. Neben den bereits beschriebenen Komponenten ist in der
4 ein Detektor 12 zu erkennen, dessen Mess-
oder Detektorbereich unterhalb des Streustrahlenrasters 2 positioniert
ist. In der nicht dargestellten linken Endstellung der Aufnahmevorrichtung
3 ist der Detektor 12 dagegen im Mess- oder Detektorbereich nicht
mehr durch das Streustrahlenraster 2 abgedeckt. In dieser Endstellung ist
das Streustrahlenraster 2 deaktiviert.
Zur weiteren Verdeutlichung zeigen die 5
und 6 den Hubantrieb 1 mit aktivierten bzw.
mit deaktivierten Streustrahlenraster 2, wobei die 5
den aktivierten und die 6 den deaktivierten Betriebszustand
zeigt.
Wie ebenfalls aus den beiden 5 und
6 zu entnehmen ist, ist die Verwendung eines flexiblen
Bewegungsübertragungsgliedes wie den Bowdenzug 8 vorteilhaft, da die
Antriebseinheit für die Hubbewegung des Streustrahlenrasters, also der erste
Elektromotor 6 und die Kulissenvorrichtung 7, an einer beliebigen
Stelle unabhängig von der Aufnahmevorrichtung 3 positioniert werden
kann.
Somit ist erstmalig ein Hubantrieb 1 realisiert, bei dem
die Antriebseinheit für die Hubbewegung des Streustrahlenrasters
2 stationär zu dem Untersuchungsgerät, insbesondere zu dem Mammographiegerät,
angeordnet ist und bei dem die Verbindung zwischen Streustrahlenraster
2 bzw. Aufnahmevorrichtung 3 und Antriebseinheit über den
Bowdenzug 8 sowohl bei aktivierten als auch bei deaktiviertem Streustrahlenraster
2 bestehen bleiben kann.