Die Erfindung betrifft eine Verpackungseinheit zur Aufnahme eines
Produkts, wobei auf der Verpackungseinheit ein erster Code aufgebracht ist. Darüber
hinaus betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Identifizierung der Verpackungseinheit.
Verpackungseinheiten werden in der Regel mit Codes versehen, um Informationen
über die Verpackungseinheit selbst oder über das darin befindliche Produkt
bereitzustellen. So ist es beispielsweise üblich, Verpackungseinheiten mit
Barcodes zu versehen, um Produktinformationen, wie zum Beispiel Verpackungsinhalt,
Preis, Herstellerangaben usw. bereitzustellen.
Die Verwendung von Codes ist auch im Zusammenhang mit Prepaid-Telefonkarten
bekannt. Die Karten werden hier mit einem verdeckten Code versehen, so dass der
Endkunden bei Unversehrtheit der Abdeckung des Codes sichergehen kann, dass der
auf der Karte aufgedruckte Code bisher nicht verwendet wurde.
Insbesondere bei Produkten im Hochpreissektor treten immer häufiger
Fälschungen der Produkte in Erscheinung welche in Verpackungseinheiten verpackt
sind, die den Originalpackungen sowohl im Design als auch im auf der Packung aufgebrachten
Informationsgehalt täuschend echt nachempfunden sind. Derartige Plagiate sind
meist qualitativ minderwertig und werfen daher ein schlechtes Bild auf den Hersteller
des Originalprodukts. Da die meisten Produkte über Zwischenhändler vertrieben
werden, also einen mehrstufigen Vertriebsweg durchlaufen, besteht eine erhöhte
Gefahr, dass minderwertige Plagiate innerhalb dieses Vertriebswegs eingeschmuggelt
werden.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung eine Verpackungseinheit vorzuschlagen,
die sowohl für den Endkunden als auch für den Zwischenhändler eine
erhöhte Sicherheit bezüglich der Zuordnung der Verpackungseinheit und
somit auch bezüglich der Zuordnung des in der Verpackungseinheit befindlichen
Produkts zu dem Hersteller des Originalprodukts gewährleistet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
dass auf der erfindungsgemäßen Verpackungseinheit mindestens ein zweiter
Code vorgesehen ist, wobei die Codes durch eine Tarnung visuell verschlüsselt
und/oder abgedeckt sind, und dass eine Zuordnung der Codes zu der mit den Codes
versehenen Verpackungseinheit existiert.
Das Aufbringen zweier Codes auf die erfindungsgemäße Verpackungseinheit
ermöglicht eine mehrstufige Überprüfung der Verpackungseinheit, so
dass auch innerhalb eines mehrstufigen Vertriebswegs eine zuverlässige Kontrolle
gewährleistet wird. Somit ist eine erhöhte Produktsicherheit gegeben,
wodurch das Vertrauen von Händlern und Verbrauchern gegenüber dem Hersteller
gestärkt wird. Einer der beiden Codes kann beispielsweise für einen Zwischenhändler,
der zweite Code für den Endkunden bestimmt sein.
Um zu kennzeichnen, welche der Codes bereits überprüft wurden,
sind die noch nicht überprüften Codes vorzugsweise durch eine Tarnung
verdeckt. Es ist jedoch auch denkbar die Codes nicht abzudecken, sondern visuell
zu verschlüsseln, also unkenntlich zu machen. Das Entziffern der Codes ist
denen vorbehalten, die die Art der Verschlüsselung kennen und die nötigen
Hilfsmittel zur Entschlüsselung besitzen. Die visuelle Verschlüsselung
beziehungsweise die Abdeckung der Codes kann daher auch dazu dienen, die entsprechenden
Codes lediglich einer bestimmten Personengruppe zugänglich zu machen. Die Zuordnung
der Codes zum Endkunden beziehungsweise zum Zwischenhändler kann dann beispielsweise
über verschiedene Tarnungen der beiden Codes erfolgen. Die Information über
die Art der Verschlüsselung und gegebenenfalls über die Stelle, an der
der verschlüsselte Code zu finden ist, wird in diesem Fall lediglich einer
ausgewählten Personengruppe durch den Hersteller übermittelt. So können
beispielsweise die Informationen zum Enttarnen des für den Endkunden bestimmten
Codes auf der Verpackung aufgedruckt sein, wohingegen die Informationen zum enttarnenden
des für den Zwischenhändler bestimmten Codes dem Zwischenhändler
direkt übermittelt werden.
Da die Existenz der visuell verschlüsselten Codes nicht oder
nur bei sehr genauer Untersuchung der Verpackungseinheit zu erkennen sind, wird
ein Nachahmen der erfindungsgemäßen Verpackungseinheit erschwert bzw.
verhindert.
Aufgrund der Zuordnung der Codes zu der mit den Codes versehenen Verpackungseinheit
kann die Verpackungseinheit eindeutig als eine Originalverpackung identifiziert
werden. Dies wird vorzugsweise dadurch realisiert, dass jede erfindungsgemäße
Verpackungseinheit mit individuellen Codes versehen ist. Hierdurch wird es ermöglicht,
eine Registrierung für jede Verpackungseinheit vorzunehmen und somit Duplikate
einer bereits registrierten Verpackungseinheit aufzuspüren. Das Nachahmen der
Originalverpackung wird dadurch unattraktiv, da die Identifizierung des Plagiats
sehr einfach zu realisieren ist.
Mit der erfindungsgemäßen Verpackungseinheit kann der Kunde
sichergehen, dass es sich bei dem erworbenen Produkt um ein Originalprodukt des
auf der Verpackungseinheit angegebenen Herstellers handelt.
Die Codes sind vorzugsweise auf der erfindungsgemäßen Verpackungseinheit
aufgedruckt, aufgestanzt, gelasert, eingeprägt oder aufgeklebt. Das Aufbringen
der Codes kann somit problemlos und ohne großen Mehraufwand oder zusätzliche
Hilfsmittel in den Herstellungsprozess der Verpackungseinheit integriert werden.
Es ergibt sich eine besonders einfache und kostengünstige Realisierung eines
effektiven Sicherungskonzepts.
Darüber hinaus ist es auch denkbar, dass die Codes mittels Funkübertragung
auf einen in der Verpackungseinheit integrierbaren Datenträger übertragen
werden.
Besonders vorteilhaft ist das, wenn zumindest einer der Codes maschinenlesbar
ist. Dies erleichtert insbesondere die Überprüfung der Verpackungseinheit
durch einen Zwischenhändler, da auf diese Weise eine große Anzahl an Verpackungseinheiten
in kurzer Zeit überprüft werden können.
Die Codes sind vorzugsweise durch einen Zufallsgenerator und/oder
durch eine Verschlüsselung erzeugt. Insbesondere im Falle einer Erzeugung durch
einen Zufallsgenerator wird es sehr schwierig, die Codes zu fälschen, da keine
Systematik beziehungsweise Logik in der Erstellung der Codes existiert.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Verpackungseinheit sind die Codes zudem voneinander unabhängig.
Es kann jedoch vorteilhaft sein, wenn die beiden Codes einander zugeordnet
sind. Dies kann beispielsweise innerhalb einer vorzugsweise gesicherten Datenbank
des Herstellers erfolgen. Somit kann eine zusätzliche Überprüfung
der Echtheit des Produkts beziehungsweise der Verpackungseinheit durch Überprüfung
des Codepaares erfolgen.
Insbesondere für Marktanalysen ist es von großem Vorteil,
wenn zumindest einer der Codes Informationen über das Produkt und/oder den
Produktionsort und/oder das Herstellungsdatum und/oder den belieferten Großhändler
und/oder den Vertriebsweg enthält. Die erfindungsgemäße Verpackungseinheit
ermöglicht somit neue Möglichkeiten, um an Produktinformationen zu gelangen.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn ein weiterer Code vorgesehen ist,
welcher auf dem Produkt selbst aufgebracht ist und dem ersten und/oder dem zweiten
Code auf der Verpackungseinheit zugeordnet ist. Auf diese Weise wird eine Verknüpfung
des Produkts mit der Verpackungseinheit realisiert, so dass das Originalprodukt
eindeutig der Verpackungseinheit zugeordnet werden kann.
Die Tarnung zumindest einer der Codes ist vorzugsweise eine den Code
abdeckende, abrubbelbare Schicht.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Verpackungseinheit sieht vor, dass die Tarnung zumindest einer der Codes eine den
Code abdeckende, abziehbare Lasche ist, und dass die Verpackungseinheit zumindest
bereichsweise doppelschichtig ausgeführt, wobei die äußere Schicht
des doppelschichtigen Bereichs der Verpackungseinheit eine Vertiefung oder Aussparung
zum Lösen der abziehbaren Lasche aufweist. Der Code kann somit ohne weitere
Hilfsmittel auf einfache Weise freigelegt werden.
Bei einer weiteren Ausführungsform ist die Tarnung zumindest
einer der Codes eine Moiré-Verschlüsselung. Der so aufgebrachte Code ist
auf der Verpackung praktisch "unsichtbar" aufgebracht und kann lediglich mithilfe
einer Moiré-Folie sichtbar gemacht werden.
Ebenso kam es vorteilhaft sein, dass die Tarnung zumindest einer der
Codes eine Miniaturisierung in Form einer Mikroschrift ist. Auch bei dieser Ausführungsform
kann der Code mit bloßem Auge nicht erkannt beziehungsweise entziffert werden.
Eine weitere vorteilhafte Möglichkeit besteht darin, dass die
Tarnung zumindest einer der Codes eine UV-empfindliche Farbe ist, mit der der Code
auf der Verpackungseinheit aufgetragen ist.
Vorteilhaft ist auch eine Ausführungsform, bei der die Tarnung
zumindest einer der Codes eine unsichtbaren Farbe ist, mit der der Code auf der
Verpackungseinheit aufgetragen ist, und die durch eine Behandlung, insbesondere
eine chemische Behandlung, sichtbar gemacht werden kann.
Darüber hinaus ist es möglich als Tarnung zumindest einer
der Codes eine Sicherheitsfarbe vorzusehen, mit welcher der entsprechende Code auf
der Verpackungseinheit aufgebracht ist, die ausschließlich mit Hilfe einer
Maschine detektierbar ist.
Sowohl bei der Moiré-Verschlüsselung als auch bei der Mikroschrift,
der UV-empfindlichen Farbe, der unsichtbaren Farbe – sowie der Sicherheitsfarbe
ist für einen nicht eingeweihten Laien das Vorhandensein des entsprechend visuell
verschlüsselten Codes nicht erkennbar. Derartige visuelle Verschlüsselungen
eignen sich daher insbesondere zu Verschlüsselung von Codes für Großhändler,
die vom Hersteller die notwendigen Informationen zum Entschlüsseln, also zum
Sichtbarmachen der Codes bekommen. Einem Außenstehenden ist es daher nahezu
unmöglich, die Verpackungseinheit originalgetreu nachzuahmen.
Um die Produktsicherheit weiter zu erhöhen, ist es vorteilhaft,
wenn mindestens ein weiteres Sicherheitsmerkmal vorgesehen ist.
Dabei kann es sich beispielsweise um ein Hologramm handeln. Das Hologramm
kann in der Verpackungseinheit integriert, oder als Versiegelung aufgeklebt sein.
Darüber hinaus können weitere Sicherheitsmerkmale mit Hilfe der oben genannten
oder anderer Tarnungen auf der Verpackungseinheit vorgesehen sein.
Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Identifizieren einer
Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet
durch folgende Verfahrensschritte:
- a. Visualisieren und Ablesen zumindest des ersten Codes der Verpackungseinheit
des zu identifizierenden Produkts durch einen Kunden;
- b. Übermitteln des abgelesenen Codes zu einer Datenbank, wobei die Datenbank
Informationen über gültige Codes enthält;
- c. Bearbeiten des übermittelten Codes innerhalb der Datenbank und Erstellen
eines Ergebnisses;
- d. Übermitteln des Ergebnisses der Bearbeitung zu dem Kunden.
Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich insbesondere
durch eine einfache, leicht verständliche und sichere Anwendung durch den Kunden
aus. Zur Visualisierung der Codes wird je nach Art der Tarnungen der Codes eine
abrubbelbare Schicht abgerubbelt, eine vorperforierte Lasche abgezogen, ein vorgegebener
Bereich mit UV-Licht bestrahlt, mittels einer Lupe vergrößert und/oder
mit einem chemischen Prozess sichtbar gemacht wird.
Vorzugsweise handelt es sich bei der Datenbank um eine gesicherte
Datenbank. Es ist jedoch auch denkbar, eine ungesicherte Datenbank zu verwenden.
Eine Datenübertragung über zumindest teilweise gesicherte Leitungen durchzuführen
ist in jedem Fall von Vorteil.
Das Übermitteln der Codes zu der Datenbank erfolgt vorzugsweise
per Internet. Die Übertragung kann über eine separate Abfrageseite oder
über die Kundenhomepage, beispielsweise mittels einer gesicherten Verbindung,
erfolgen. Es ist jedoch auch denkbar die Übermittlung der Codes beispielsweise
per SMS, per Telefon oder mit allen anderen elektronischen Datenübertragungsmöglichkeiten
durchzuführen.
Bei einer besonders bevorzugten Variante des erfindungsgemäßen
Verfahrens erfolgt bei der Bearbeitung des eingegebenen Codes ein Vergleich mit
innerhalb der Datenbank gespeicherten Codes. Als Ergebnis der Bearbeitung wird dem
Kunden dann übermittelt, ob eine Übereinstimmung mit in der Datenbank
abgelegten Codes existiert.
Bei einer alternativen Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens,
wird durch die Bearbeitung des durch den Kunden eingegebenen Codes mit Hilfe eines
Algorithmus ein Prüfcode als Ergebnis der Bearbeitung erzeugt. In der Datenbank
müssen dann lediglich der erste Code sowie der Algorithmus zur Erstellung des
Prüfcodes gespeichert sein. Da der Algorithmus zur Erstellung des Prüfcodes
im Allgemeinen für eine Vielzahl von Verpackungseinheiten der gleiche ist,
kann mithilfe dieser Variante der benötigte Speicherplatz innerhalb der Datenbank
reduziert werden. Der Kunde bekommt bei dieser Verfahrensvariante den Prüfcode
übermittelt, den er beispielsweise mit dem zweiten oder einem weiteren auf
der Verpackungseinheit befindlichen Code vergleichen muss. Bei dem Prüfercode
kann es sich jedoch auch lediglich um eine Prüfziffer handeln, die zusätzlich
zu den visuell verschlüsselten Codes auf der Verpackungseinheit vermerkt ist.
Als besonders vorteilhaft erweist sich eine Variante des erfindungsgemäßen
Verfahrens, bei der nach Bearbeiten des übermittelten Codes, dieser Code in
der Datenbank als "gesperrt" gekennzeichnet wird. Dazu ist es vorteilhaft, zwei
voneinander verschiedene Codes vorzusehen. Wird ein bereits als "gesperrt" gekennzeichneter
Code von einem anderen Kunden eingeben, so weiß der Hersteller, dass ein Plagiat
der entsprechenden Verpackung in Umlauf ist. Auf diese Weise können in den
Umlauf gekommene Plagiate ausfindig gemacht und aus dem Verkehr gezogen werden.
Für Marktforschungszwecke und zur Lokalisierung von in den Handel
geratenen Plagiaten ist es vorteilhaft, wenn Informationen über den Kunden
an die Datenbank übermittelt und zusammen mit den im Code enthaltenen Informationen
ausgewertet werden. Durch diese Möglichkeit der Rückverfolgung von Plagiaten
wird die Motivation zum Fälschen der erfindungsgemäßen Verpackungseinheiten
oder der darin verpackten Produkte verringert.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung und
der Zeichnung. Ebenso können die vorstehend genannten und die weiter aufgeführten
Merkmale je für sich oder zu mehreren in beliebigen Kombinationen Verwendung
finden. Die gezeigten und beschriebenen Ausführungsformen sind nicht als abschließende
Aufzählung zu verstehen, sondern haben vielmehr beispielhaften Charakter für
die Schilderung der Erfindung.
Es zeigen
1 eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Verpackungseinheit im zusammengefalteten Zustand mit zwei durch jeweils eine abziehbare
Lasche verdeckte Codes; und
2 einen Zuschnitt einer weiteren Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Verpackungseinheit, bei der einer der Codes durch
eine abrubbelbare Schicht verdeckt ist.
1 zeigt eine Verpackungseinheit 1 im bereits
zusammengefalteten Zustand. Auf der erfindungsgemäßen Verpackungseinheit
ist ein erster Code 2 unter einer ersten abziehbaren Lasche 3a
und ein zweiter Code unter einer zweiten abziehbaren Lasche 3b aufgebracht.
Während der zweite Code von der zweiten Lasche 3b verdeckt ist, ist
die erste Lasche 3a bereits teilweise abgezogen, so dass man den ersten
Code 2 erkennen kann. Die Verpackungseinheit 1 ist hier zumindest
in dem Bereich, in dem die Codes aufgebracht sind, doppelschichtig ausgeführt.
In der äußeren Schicht des doppelschichtigen Bereichs der Verpackungseinheit
sind Aussparungen 4 vorgesehen, um das Abziehen der Laschen 3a.
3b zu erleichtern.
Die Codes 2 umfassen vorzugsweise alphanumerische Nummern,
bei denen keine oder nur eine geringe Verwechslungsgefahr besteht. Es sind jedoch
auch andere Schriftzeichen, Bilder und Piktogramme als Codes verwendbar. Vermieden
werden sollten Zeichen, die oft verwechselt werden können, wie zum Beispiel
O/0/D, I/J, U/V, B/D/8, a/ä usw. Die Erstellung der Codes erfolgt in einer
vorzugsweise gesicherten Datenbank. Von hier aus werden die erstellten Codes mithilfe
eines verschlüsselten Datentransfers direkt zu der Vorrichtung transferiert,
die für die Aufbringung der Codes auf die Zuschnitte der Verpackungseinheiten
verantwortlich ist. Im Allgemeinen wird dies die Druckvorrichtung sein, mit der
die Zuschnitte ohnehin bedruckt werden. Hierdurch ergibt sich ein besonders wirtschaftlicher
Druck im Produktionsprozess ohne zusätzliche Arbeitsgänge.
Neben dem Code 2 kann oder können unter der Lasche
3a weitere Verschlüsselungsmerkmale vorgesehen sein.
Die in 1 gezeigte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Verpackungseinheit zeigt darüber hinaus weitere
visuell verschlüsselte Bereiche, die sowohl mit Codes als auch mit Logos oder
anderen Zeichen versehen sein können. In diesem Zusammenhang können metallempfindliche
Farben, Mikroschriften, Moirés, Hologramme, Klebestreifen usw. eingesetzt werden.
Beispielhaft sind die Verschlüsselungsmöglichkeiten mit Bezugszeichen
5, 6, 7, 8 versehen.
2 zeigt einen Zuschnitt einer anderen Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Verpackungseinheit 1'. Die Verpackungseinheit
1' ist mit zwei Rubbelbereichen 9a, 9b ausgestattet,
in denen die Codes aufgebracht sind. Der erste Rubbelbereichen 9a ist bereits
freigelegt und zeigt den ersten Code 2. Der zweite Rubbelbereichen
9b ist noch mit einer abrubbelbaren Schicht 10 bedeckt, so dass
der zweite Code nicht erkennbar ist.
Insgesamt ergibt sich eine Verpackungseinheit die auf einfache und
kostengünstige Weise hergestellt werden kann und trotzdem eine erhöhte
Sicherheit bezüglich der Identifizierung der Verpackungseinheit beziehungsweise
der darin befindlichen Ware mit dem Originalhersteller gewährleistet. Das Verpackungskonzept
erlaubt eine mehrfache und zuverlässige Überprüfung der erfindungsgemäßen
Verpackungseinheit, auch wenn einer der Codes bereits freigelegt ist. Dies ist insbesondere
für einen mehrstufigen Vertrieb vorteilhaft. Darüber hinaus können
mithilfe des erfindungsgemäßen Verfahrens zusätzliche Informationen
erhalten werden, so dass beispielsweise ein Zurückverfolgen des Transportwegs
sowie die Erstellung von weitläufigen Marktstudien ermöglicht wird.
Auf einer Verpackungseinheit 1 zur Aufnahme eines Produkts
ist auf der Verpackungseinheit 1 ein erster Code 2 aufgebracht.
Auf der Verpackungseinheit 1 ist mindestens ein zweiter Code
2' vorgesehen, wobei die beiden Codes 2, 2' durch eine
Tarnung visuell verschlüsselt und/oder abgedeckt sind. Es besteht ferner eine
Zuordnung der Codes 2, 2' zu der mit den Codes 2,
2' versehenen Verpackungseinheit 1.