Es wird ein dielektrisches Element (1) zur Positionierung an einem Untersuchungsobjekt (P) zur lokalen Beeinflussung der B1-Feld-Verteilung während einer Magnetresonanzaufnahme beschrieben, welches ein Relaxationsagens enthält, das gebunden an voneinander separierte Partikel vorliegt. Das Relaxationsagens umfasst dabei vorzugsweise eine paramagnetische Substanz. Darüber hinaus betrifft die Erfindung ein entsprechendes Verfahren zur Erzeugung von Magnetresonanzaufnahmen eines Untersuchungsobjekts, bei dem am Untersuchungsobjekt zur lokalen Beeinflussung der B1-Feld-Verteilung ein dielektrisches Element (1) positioniert wird, sowie eine Verwendung des dielektrischen Elements (1) zur Homogenisierung eines B1-Feldes eines Magnetresonanzgeräts.
Beschreibung[de]
Die Erfindung betrifft ein dielektrisches Element zur Positionierung
an einem Untersuchungsobjekt zur lokalen Beeinflussung der B1-Feldverteilung
während einer Magnetresonanzaufnahme. Darüber hinaus betrifft die Erfindung
ein Verfahren zur Erzeugung von Magnetresonanzaufnahmen eines Untersuchungsobjekts,
bei dem am Untersuchungsobjekt zur lokalen Beeinflussung der B1-Feldverteilung
ein entsprechendes dielektrisches Element positioniert wird sowie eine Verwendung
des dielektrischen Elements zur Homogenisierung eines B1-Feldes eines
Magnetresonanzgeräts.
Bei der Magnetresonanztomographie, auch Kernspintomographie genannt,
handelt es sich um eine inzwischen weit verbreitete Technik zur Gewinnung von Bildern
vom Körperinneren eines lebenden Untersuchungsobjekts. Um mit diesem Verfahren
ein Bild zu gewinnen, d. h. eine Magnetresonanzaufnahme eines Untersuchungsobjekts
zu erzeugen, muss zunächst der Körper bzw. der zu untersuchende Körperteil
des Patienten einem möglichst homogenen statischen Grundmagnetfeld (meist als
B0-Feld bezeichnet) ausgesetzt werden, welches von einem Grundfeldmagneten
der Magnetresonanz-Messeinrichtung erzeugt wird. Diesem Grundmagnetfeld werden während
der Aufnahme der Magnetresonanzbilder schnellgeschaltete Gradientenfelder zur Ortskodierung
überlagert, die von sog. Gradientenspulen erzeugt werden. Außerdem werden
mit einer Hochfrequenzantenne HF-Pulse einer definierten Feldstärke in das
Untersuchungsvolumen eingestrahlt, in dem sich das Untersuchungsobjekt befindet.
Die magnetische Flussdichte dieser HF-Pulse wird üblicherweise mit B1
bezeichnet. Das pulsförmige Hochfrequenzfeld wird daher im Allgemeinen auch
kurz B1-Feld genannt. Mittels dieser HF-Pulse werden die Kernspins der
Atome im Untersuchungsobjekt derart angeregt, dass sie um einen sogenannten "Anregungsflipwinkel"
(im Folgenden auch kurz "Flipwinkel" genannt) aus ihrer Gleichgewichtslage, welche
parallel zum Grundmagnetfeld B0 verläuft, ausgelenkt werden. Die
Kernspins präzedieren dann um die Richtung des Grundmagnetfelds B0.
Die dadurch erzeugten Magnetresonanzsignale werden von Hochfrequenzempfangsantennen
aufgenommen. Bei den Empfangsantennen kann es sich entweder um die gleichen Antennen,
mit denen auch die Hochfrequenzpulse ausgestrahlt werden, oder um separate Empfangsantennen
handeln. Die Magnetresonanzbilder des Untersuchungsobjekts werden schließlich
auf Basis der empfangenen Magnetresonanzsignale erstellt. Jeder Bildpunkt im Magnetresonanzbild
ist dabei einem kleinen Körpervolumen, einem sogenannten "Voxel", zugeordnet
und jeder Helligkeits- oder Intensitätswert der Bildpunkte ist mit der aus
diesem Voxel empfangenen Signalamplitude des Magnetresonanzsignals verknüpft.
Der Zusammenhang zwischen einem resonant eingestrahlten HF-Puls mit der Feldstärke
B1 und dem damit erreichten Flipwinkel &agr; ist dabei durch die Gleichung
gegeben, wobei &ggr; das gyromagnetische Verhältnis, welches für die
meisten Kernspinuntersuchungen als feststehende Materialkonstante angesehen werden
kann, und &tgr; die Einwirkdauer des Hochfrequenzpulses ist. Der durch einen ausgesendeten
HF-Puls erreichte Flipwinkel und somit die Stärke des Magnetresonanzsignals
hängen folglich außer von der Dauer des HF-Pulses auch von der Stärke
des eingestrahlten B1-Feldes ab. Räumliche Schwankungen in der Feldstärke
des anregenden B1-Feldes führen daher zu unerwünschten Variationen
im empfangenen Magnetresonanzsignal, die das Messergebnis verfälschen können.
Ungünstigerweise zeigen aber die HF-Pulse gerade bei hohen magnetischen
Feldstärken – die aufgrund des benötigten Magnetgrundfelds B0
in einem Magnetresonanztomographen zwangsläufig gegeben sind – ein inhomogenes
Eindringverhalten in leitfähigen und dielektrischen Medien wie z. B. Gewebe.
Dies führt dazu, dass das B1-Feld innerhalb des Messvolumens stark
variieren kann. Insbesondere bei sogenannten Ultrahochfeld-Magnetresonanzuntersuchungen,
bei denen modernere Magnetresonanzsysteme mit einem Grundmagnetfeld von drei Tesla
oder mehr verwendet werden, müssen daher besondere Maßnahmen getroffen
werden, um eine möglichst homogene Verteilung des transmittierten HF-Felds
der Hochfrequenzantenne im gesamten Volumen zu erreichen.
Ein einfacher, aber effektiver Ansatz zur Lösung des Problems
besteht darin, die (di-)elektrische Umgebung des Untersuchungsobjekts in geeigneter
Weise zu modifizieren, um unerwünschte Inhomogenitäten auszugleichen.
Hierzu können beispielsweise dielektrische Elemente mit definierter Dielektrizitätskonstante
und Leitfähigkeit im Untersuchungsvolumen z. B. unmittelbar am Patienten oder
auf dem Patienten positioniert werden. Das Material dieser dielektrischen Elemente
sollte eine möglichst hohe Dielektrizitätskonstante, bevorzugt &egr;
≥ 50, aufweisen. Das dielektrische Material sorgt so für eine dielektrische
Fokussierung. Andererseits sollte das Material des dielektrischen Elements eine
nicht zu hohe Leitfähigkeit aufweisen, da aufgrund des Skin-Effekts eine zu
hohe Leitfähigkeit zu hohen Wirbelströmen insbesondere im Oberflächenbereich
des dielektrischen Elements führt, wodurch eine Abschirmwirkung
erzeugt wird, die den dielektrischen Fokussierungseffekt wieder abschwächt.
Mit Hilfe solcher dielektrischer Elemente können beispielsweise die typischerweise
bei Magnetresonanzuntersuchungen eines Patienten im Brust- und Bauchbereich auftretenden
HF-Feld-Minima kompensiert werden, indem auf Brust und Bauch des Patienten entsprechende
dielektrische Elemente aufgelegt werden, die durch die lokale Erhöhung des
eindringenden Hochfrequenzfelds die Minima wieder kompensieren.
Als dielektrisches Element wird dabei bisher beispielsweise in einem
Kunststofffolienbeutel abgefülltes destilliertes Wasser mit einer Dielektrizitätskonstante
von &egr; ≈ 80 und einer Leitfähigkeit von ca. 10 &mgr;S/cm verwendet.
Leider hat die Verwendung solcher mit Wasser gefüllter "dielektrischer Kissen"
den unerwünschten Nebeneffekt, dass sie in den Magnetresonanzaufnahmen sichtbar
sind. Hinzu kommt, dass es durch Überfaltungseffekte dazu kommen kann, dass
das dielektrische Element innerhalb der Magnetresonanzaufnahme nicht an der Stelle
abgebildet wird, an der es tatsächlich auch im realen Raumpositioniert ist.
So kann beispielsweise durch eine Überfaltung das Kissen anstatt an der Oberkante
eines MR-Bildes an der Unterkante dargestellt werden. Dies führt dazu, dass
auf den Magnetresonanzaufnahmen der Eindruck entsteht, dass sich das dielektrische
Element nicht auf dem Körper der Patienten, sondern im Körper befindet.
Zwar ist es grundsätzlich möglich, mittels sogenannter Oversampling-Methoden
ein Bild so aufzunehmen, dass das dielektrische Element an der richtigen Position
ist. In einem solchen Fall kann das dielektrische Element bei der späteren
Aufnahme ausgeschnitten werden bzw. es kann ein Bildausschnitt gewählt werden,
welcher das dielektrische Element gar nicht erst erfasst. Andererseits sind jedoch
diese Oversampling-Methoden recht zeitaufwändig und verlängern daher die
Messzeit.
Weiterhin wurde als dielektrisches Element bereits in einer früheren
Anmeldung des gegenwärtigen Anmelders DE
10 2004 015 859 A1 ein "dielektrisches Kissen" mit einer ein Relaxationsagens
enthaltenden Füllung, insbesondere einer Gelfüllung, statt der oben beschriebenen
Füllung mit destilliertem Wasser vorgeschlagen, durch welches die oben beschriebenen
Probleme teilweise gelöst werden konnten. Allerdings zeigen diese Kissen einen
unerwünschten Einfluss auf das B0-Feld. Dies kann zu lokalen geometrischen
Bildverzerrungen und, bei Verwendung spektral selektiver Hochfrequenzpulse, zu einer
inhomogenen Fettsättigung führen. Zudem ist die Homogenisierung des transmittierten
HF-Feldes noch nicht optimal.
Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein dielektrisches
Element sowie ein Verfahren zur Erzeugung von Magnetresonanzaufnahmen unter Verwendung
dielektrischer Elemente derart weiterzuentwickeln, dass auf einfache Weise Störungen
in den Magnetresonanzaufnahmen durch die positionierten dielektrischen Elemente
weiter reduziert oder sogar ganz vermieden werden.
Diese Aufgabe wird durch ein dielektrisches Element gemäß
Patentanspruch 1, ein Verfahren gemäß Patentanspruch 17 und eine Verwendung
des dielektrischen Elements gemäß Patentanspruch 18 gelöst.
Erfindungsgemäß wird dafür gesorgt, dass das dielektrische
Element ein Relaxationsagens enthält, das die Relaxationszeit des dielektrischen
Elements herabsetzt, welches an voneinander separierte Partikel gebunden ist. Dabei
werden sowohl die T1-Relaxationszeit als auch die T2-Relaxationszeit
herabgesetzt. Die Herabsetzung kann dabei, je nach verwendetem Material des dielektrischen
Elements und Relaxationsagens, um bis zu 3 Größenordnungen betragen. D.
h. dass beispielsweise die Relaxationszeit eines dielektrischen Elements, welches
ohne den Zusatz des Relaxationsagens eine Relaxationszeit in der Größenordnung
von 1 s hätte, durch das Relaxationsagens auf unter 1 ms abgesenkt werden kann.
Das Relaxationsagens sorgt folglich dafür, dass die Relaxationszeiten des diagnostisch
irrelevanten dielektrischen Elements kürzer sind als die üblicherweise
verwendeten Evolutionszeiten, d. h. die Zeiten zwischen Anregungspuls und Datenempfang.
Somit wird dieses dielektrische Element in den Magnetresonanzbildern bei den meisten
Anwendungen praktisch unsichtbar und es ist eine störungsfreie Messung möglich.
Da in den Bildern letztlich die erfindungsgemäßen dielektrischen Elemente
nicht sichtbar sind, kann auf eine zusätzliche Investition von Messzeit zur
Vermeidung von Überfaltungsartefakten verzichtet werden. Dabei können
bei dem erfindungsgemäßen Verfahren übliche Bildgebungssequenzen
unverändert und somit ohne Performanceeinbußen eingesetzt werden. Dennoch
wird auf einfache Weise der gewünschte Homogenisierungseffekt des B1-Felds
erreicht.
Durch die Bindung des Relaxationsagens an feste Partikel und die damit
verbundenen Immobilisierung wird – anders als bei den in der eingangs genannten
DE 10 2004 015 859 A1 beschriebenen
dielektrischen Elementen – das Einbringen von freien Ladungsträgern
in das dielektrische Element weitgehend vermieden. Dadurch wird die Leitfähigkeit
des Materials des dielektrischen Elements, beispielsweise der Füllung eines
dielektrischen Kissens, deutlich verringert. Dies führt zu einer Reduzierung
des abschirmenden Effektes und somit insgesamt zu einer wesentlich stärkeren
Homogenisierungswirkung. Um die gleiche Beeinflussung des B1-Felds
zu erreichen, kann daher ein schwächeres dielektrisches Element eingesetzt
werden als bisher. Dies führt zu einer wesentlich geringeren Beeinflussung
des B0-Felds, womit die damit verbundenen, oben beschriebenen störenden
Effekte verhindert werden können.
Die abhängigen Ansprüche enthalten jeweils besonders vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung, wobei insbesondere auch die erfindungsgemäßen
dielektrischen Elemente entsprechend den abhängigen Verfahrensansprüchen
weitergebildet sein können und umgekehrt.
Besonders als Relaxationsagentien geeignet sind paramagnetische Substanzen.
Die paramagnetischen Atome dieser Substanzen sorgen für lokale Verzerrungen
des B0-Felds. Für ein sich in diesem lokal inhomogenen Feld bewegendes
Wasserstoffatom wirkt sich dies als zeitlich fluktuierendes B0-Feld aus.
Sofern die Frequenz der Fluktuationen Komponenten bei der Lamorfrequenz aufweist,
sind diese relaxationswirksam. Beispiele für solche paramagnetischen Substanzen
sind Substanzen, welche eines oder mehrere der folgenden chemischen Elemente –
zumeist mit von Null verschiedener Oxidationszahl – aufweisen: Gadolinium,
Europium, Eisen, Chrom, Nickel, Kupfer und/oder Mangan. Bevorzugt ist hierbei Mangan,
insbesondere in der Form des positiv geladenen Ions Mn2+.
Aufgrund der starken Relaxationswirksamkeit von Mn2+ genügt
die Verwendung einer geringen Konzentration, um eine hinreichende Unsichtbarkeit
des Kissens im Bild zu erreichen. Dies verringert die Beeinflussung des B0-Felds
noch weiter.
Besonders bevorzugt liegt das Relaxationsagens, insbesondere bei Verwendung
einer paramagnetische Substanz, in einer Konzentration von 10 bis 200 mmol/kg, ganz
besonders bevorzugt 30 bis 100 mmol/kg, bezogen auf das dielektrische Material des
dielektrisches Elements, z. B. bei einem Gelkissen bezogen auf die Gelfüllung.
In einer bevorzugten Ausführungsform weist das dielektrische
Element eine von einer äußeren Festkörperhülle umgebene dielektrische
Füllung auf, insbesondere auf Basis von Wasser, welche das Relaxationsagens
gebunden an voneinander separierte Partikel enthält. Bei einem solchen dielektrischen
Element in Form eines Kissens enthält folglich die Füllung des Kissens,
welche bisher aus einfachem Wasser oder einem wässrigen Gel besteht, nun erfindungsgemäß
zusätzlich voneinander separierte Partikel, an welche ein Relaxationsagens
gebunden ist, welches die Relaxationszeit der Füllung herabsetzt.
Durch die Bindung des Relaxationsagens an feste Partikel kann im Übrigen
eine eventuelle Gefährdung durch freie Metallionen des Relaxationsagens, die
zum Teil toxisch seien können, reduziert bzw. ausgeschlossen werden, auch wenn
es bei einer Beschädigung der äußeren Festkörperhülle zu
einem Austritt der Füllung und einem Hautkontakt kommen sollte.
Für die Festkörperhülle ist im Prinzip jedes MR-stumme,
hinreichend diffusionsdichte und mit einem MR-System kompatible Material geeignet.
Die Festkörperhülle wird insbesondere aus einem organischen Polymer wie
beispielsweise thermoplastischen Elastomeren, besonders bevorzugt aus Weich-PVC,
Polyethylen oder Polypropylen gebildet. Eine weitere Möglichkeit besteht darin,
die Festkörperhülle aus einem Laminat mit mindestens zwei Lagen zu bilden,
welche aus einem oder mehreren organischen Polymeren oder einem Gewebe gefertigt
sein können. Beispielsweise kann eine diffusionsdichte Innenseite mit einer
bio(haut)verträglichen Außenseite kombiniert werden. Eine Gewebelage (beispielsweise
aus Aramid-Fasern wie z. B.
Kevlar®) kann insbesondere zum Schutz vor mechanischer
Beschädigung einlaminiert werden.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind die Partikel,
an welche das Relaxationsagens gebunden ist, in einem Gel, vorzugsweise einem wässrigen
Gel, enthalten. D. h., dass die voneinander separierten Partikel, an die das Relaxationsagens
gebunden ist, von dem Gel in dem dielektrischen Element in möglichst homogener
Verteilung fixiert werden und somit gleichmäßig verteilt bleiben und sich
nicht aufgrund des Dichteunterschieds separieren können. Dies hat auch den
Vorteil, dass das dielektrische Element bei der Magnetresonanzmessung seine äußere
Form – insbesondere seine Dicke – im Wesentlichen beibehält und
damit der angestrebte Homogenisierungseffekt gleichmäßig erzielt wird.
Neben der Formtreue werden auch die Handhabung erleichtert und der Lagerungskomfort
verbessert. So ist in der Regel für den Patienten ein gelhaltiges Kissen während
einer Magnetresonanzmessung angenehmer als ein flüssigkeitsgefülltes dielektrisches
Element, das zur Wahrung der Formtreue mit einer starren Hülle versehen ist.
Ein weiterer Vorteil eines feste Partikel enthaltenden Gels, welches beispielsweise
in einem Kissen enthalten ist, besteht darin, dass die Füllung und damit möglicherweise
schädliche Substanzen nicht so leicht austreten können, falls die Hülle
beschädigt wird.
Als Alternative zu einer Gelfüllung ist es bei einer Füllung
ohne Gel möglich, eine kompartimentierte Hülle, beispielsweise mit Stegen
im Inneren, einzusetzen, um die Formtreue des dielektrischen Elements zu verbessern.
Als Gelbildner können sämtliche Materialien verwendet werden,
die toxikologisch unbedenklich sind und in Gegenwart der gewünschten Konzentration
an paramagnetischer Substanz sowie in Gegenwart der voneinander separierten Partikel
in der Lage sind, ein Gel mit der gewünschten Konsistenz zu bilden. Beispielsweise
kann Natriumpolyacrylat verwendet werden, welches homogen verteilt oder vorzugsweise
in Form eines trockenen vernetzten Natriumpolyacrylatpulvers, welches eine Teilchengröße
von maximal 0,5 mm, bevorzugt unter ca. 0,2 mm, aufweist, eingesetzt wird. Größere
Teilchengrößen können dazu führen, dass das finale Gel weniger
homogen ist. Allgemein gilt hierbei, dass, je kleiner die Teilchengröße,
umso homogener das resultierende Gel ist. Weiterhin können als Gelbildner bzw.
zur Einstellung einer hohen Viskosität bzw. eines thixotropen oder strukturviskosen
Fließverhaltens Agarose, Polysaccaride, Polyacrylsäure, Polyvinylpyrrolidon,
Polyvinylalkohol, Polyacrylamid oder sowie modifizierte Stärke oder Cellulose
verwendet werden.
Das zugrunde liegende Acrylatmonomer kann ebenfalls substituiert sein
(z. B. durch Alkyl-, Alkoxy- oder Hydroxyalkylgruppen). Auch Copolymere mit ggf.
substituiertem Acrylamid sind einsetzbar.
Der Gelbildner liegt im Allgemeinen in einer Konzentration von 0,1-10
Gew.-%, vorzugsweise von ca. 0,5-5 Gew.-%, vor.
Das Gel kann darüber hinaus ein Konservierungsmittel enthalten,
das insbesondere in einem Anteil von mehr als 20 Gew.-%, vorzugsweise mit ca. 25
Gew.-%, vorliegt. Beispiele für das Konservierungsmittel sind 1,2-Propandiol,
Ethanol oder 2-Propanol.
Besonders vorteilhaft ist, dass als Basiszusammensetzung für
das dielektrische Element auch ein handelsübliches Ultraschallkontaktgel auf
Wasserbasis verwendet werden kann, das bereits Gelbildner und ggf. Konservierungsmittel
enthält.
Die voneinander separierten Partikel, an welche das Relaxationsagens
gebunden ist, werden vorzugsweise von einem Ionenaustauschermaterial, insbesondere
einem Kationenaustauschermaterial gebildet. Das Kationenaustauschermaterial wird
beispielsweise mit positiv geladenen Ionen des Relaxationsagens beladen, die durch
negativ geladene Gruppen des Ionenaustauschermaterials gebunden werden. Stark sauere
Kationenaustauschermaterialien sind dabei besonders bevorzugt, da sie für eine
festere ionische Bindung der positiven Ionen sorgen.
Ein Beispiel für ein geeignetes Kationenaustauschermaterial ist
ein mit Sulfonsäuregruppen funktionalisiertes Copolymer von Styrol und Divinylbenzol,
wie es beispielsweise unter der Bezeichnung Dowex® 50 WX8 (Partikelgröße
ca. 40-80 &mgr;m) von der Dow Chemical Company erhältlich ist. Andere Copolymere
sowie andere negativ geladene Gruppen zur Funktionalisierung können aber ebenfalls
verwendet werden. Weitere konkrete Beispiele für mögliche Ionenaustauscher,
die in der vorliegenden Erfindung verwendet werden können, sind z. B. Lewatit®
von Lanxess oder Amberlite®, Amberlyst®, Amberjet®,
Duolite® von Rohm und Haas.
Die voneinander separierten Partikel, an die das Relaxationsagens
gebunden ist, beispielsweise die Partikel des Ionenaustauschermaterials weisen vorzugsweise
eine Größe von < 0,5 mm, insbesondere < 0,1 mm auf. Möglichst
feine Partikel (bis zu einer Untergrenze von ca. 10 &mgr;m) sind besonders bevorzugt,
da einerseits dadurch der Abstand zwischen den Partikeln möglichst klein gehalten
wird und andererseits Entmischungstendenzen aufgrund des Dichteunterschieds zwischen
den Partikeln und der meist wässrigen Umgebung verringert werden.
Die Erfindung wird im Folgenden unter Hinweis auf die beigefügten
Figuren anhand von Ausführungsbeispielen noch einmal näher erläutert.
Es zeigen:
1 eine schematische Darstellung eines dielektrischen
Kissens,
2a eine schematische Darstellung eines auf einer Liege
positionierten Patienten bei Einstrahlung eines B1-Felds ohne dielektrisches
Kissen,
2b eine schematische Darstellung des Patienten gemäß
2a bei Einstrahlung eines B1-Felds unter
Positionierung eines dielektrischen Kissens gemäß 1
auf dem Bauch des Patienten,
3 die Effekte verschiedener dielektrischer Kissen auf
das B0-Feld,
4 die Effekte verschiedener dielektrischer Kissen auf
das B1-Feld,
5 Ergebnisse der Messung der MR-Stummheit verschiedener
dielektrischer Kissen.
Bei dem in 1 dargestellten dielektrischen
Element handelt es sich um ein dielektrisches Kissen 1, bestehend aus einer
äußeren Hülle aus Kunststofffolie 2 und einer Füllung
3, welche eine paramagnetische Substanz gebunden an Partikel eines Kationenaustauschers
enthält. Bei der Kunststofffolie 2 handelt es sich um ein bioverträgliches
Material, welches relativ dünn, aber dennoch ausreichend stabil ist, um ein
Austreten der darin befindlichen Füllung 3 zu vermeiden. Vorzugsweise
ist die Kunststofffolie 2 rundum verschweißt.
Zusätzlich kann das dielektrische Kissen 1 im Einsatz
noch mit einem waschbaren Kissenbezug überzogen werden, welcher vor einer Nutzung
des dielektrischen Kissens 1 an einem anderen Patienten gewechselt werden
kann. Vorteilhafterweise ist die Kunststoffhülle 2 mit üblichen
Mitteln desinfizierbar.
In dem konkreten Ausführungsbeispiel handelt es sich bei der
Füllung 3 um ein wässriges Natriumpolyacrylatgel, das Partikel
des stark sauren Kationenaustauschers Dowex® 50 WX8 enthält,
der mit Mn2+-Ionen beladen ist. Der verwendete Kationenaustauscher wies
die folgenden Kenndaten auf: Feuchtigkeitsgehalt ca. 50 Gew.-%, Ionenaustauschkapazität:
4,8 meq/g, Mn-Gehalt ca. 11 Gew.-% bezogen auf die Trockensubstanz. Die Mn2+-Konzetration
der fertigen Zubereitung betrug 56 mmol/kg.
Diese spezielle Füllung 3 hat den Vorteil, dass sie
neben den gewünschten Eigenschaften, eine Homogenisierung des transmittierten
und empfangenen HF-Feldes herbeizuführen und in MR-Bildern unsichtbar zu sein,
für den Patienten vollkommen ungefährlich ist.
Der Effekt eines solchen dielektrischen Elements 1 zur Homogenisierung
des B1-Felds bei einer Magnetresonanzaufnahme ist anhand der
2a und 2b schematisch
dargestellt.
2a zeigt einen auf einer Patientenliege 4
innerhalb eines Magnetresonanztomographen (nicht dargestellt) befindlichen Patienten
P. Von einer Hochfrequenzantenne des Magnetresonanztomographen wird ein B1-Feld
ausgesandt, welches hier schematisch durch Feldlinien dargestellt ist. Die Dichte
der Feldlinien B1 soll die Stärke des B1-Felds repräsentieren.
Im Bauchbereich des Patienten P ist ein lokales Minimum des B1-Felds
dargestellt, welches üblicherweise im Bauch- und Brustbereich des Patienten
bei einer Magnetresonanzaufnahme unter realen Bedingungen auftritt. In diesem Bereich
sind die Feldlinien weniger dicht als in den übrigen Bereichen.
Dieser Effekt wird durch Auflegen eines dielektrischen Kissens
1 gemäß 1 auf den Bauch des Patienten
P kompensiert. Dies ist in 2b schematisch dargestellt.
Durch das dielektrische Kissen 1 kommt es zu einer lokalen Erhöhung
des B1-Felds im Bereich des Kissens 1, wodurch insgesamt die
Feldinhomogenität wieder aufgehoben wird, so dass ein homogeneres B1-Feld
vorliegt als ohne das dielektrische Kissen 1.
3 zeigt einen Vergleich der Effekte verschiedener Kissen
auf das B0-Feld eines Magnetresonanztomographen.
Insbesondere zeigt 3 den Effekt eines
bekannten Produktkissens K1 gemäß der DE
10 2004 015 859 A1 (Wasser, 1,2-Propandiol, Gelbildner (vernetztes Natriumpolyacrylatpulver),
Gd-DPTA (Gadopentetsäure)), den Effekt eines Kissens K2 gemäß
der vorliegenden Erfindung (Ultraschallgel (bestehend aus Wasser, 1,2-Propandiol,
Gelbildner Natriumpolyacrylat), Mn-beladener Ionentauscher) und den Effekt eines
Referenzkissens K3 (wie das Kissen K2, aber ohne Mn-beladenen
Ionentauscher). Zusätzlich wurden einige Messungen ohne Kissen aufgeführt.
Untersuchungsobjekt war in allen Fällen ein zylinderförmiges
Wasserphantom (dotiert mit Nickelsulfat). Die Kantenlänge des aufgenommenen
Bildbereichs beträgt 500 mm × 500 mm. Alle Messungen wurden bei einer
Feldstärke von 3T durchgeführt.
In 3 ist dabei die Vermessung eines unerwünschten
Effekts, nämlich der Verzerrung des magnetischen Grundfeldes
B0 dargestellt. Die Streifen können als Höhenlinien des B0-Feldes
interpretiert werden. In der oberen Bilderreihe ändert sich das B0-Feld
pro Linie um 0,4 ppm, in der unteren Bilderreihe pro Linie um 0,1 ppm. Das rechte
Bild in der unteren Reihe zeigt – bezüglich der B0-Feld-Verzerrung
– den Idealfall, in dem es keine zusätzlichen Effekte durch aufgelegte
Kissen gibt. Dieses rechte Bild ist als Referenz zu betrachten. Je mehr das B0-Profil
von dieser Referenz abweicht, um so stärker ist der unerwünschte B0-Verzerrungs-Effekt
ausgeprägt. Das Kissen K3 ohne Relaxationsagens und das erfindungsgemäße
Kissen K2 zeigen ein sehr ähnliches Muster, das nur geringfügig
von der Referenz abweicht – die B0-Verzerrung ist in diesen Fällen
gering ausgeprägt. Anders sieht es für das bekannte Produktkissen K1
aus; hier sieht man deutlich die auftretenden Verzerrungen des B0-Feldes.
Dass in den in 3 gezeigten Aufnahmen
das B0-Profil des Phantoms mit dem Kissen K3 ohne Relaxationsagens
nicht vollständig identisch wie das Referenzprofil (ohne Kissen) aussieht,
obwohl hier ja keine paramagnetischen Ionen im Kissen R3 vorhanden sind,
hat im Übrigen zwei wesentliche Ursachen: a) das Kissen K3 ist sichtbar,
und wird darum im Rahmen der objektspezifischen B0-Optimierung ("Shimming")
mit berücksichtigt, b) die Intensitätsverteilung im Phantom ändert
sich aufgrund des B1-Formungseffektes – auch dies hat Auswirkungen
auf das Shimmen.
4 zeigt die B1-Effekte der verschiedenen
dielektrischen Kissen K1, K2, K3, welche wie in
3 bezeichnet sind. Ziel war hier die Demonstration
des erwünschten Effekts, nämlich der Formung des B1-Feldes
im Objekt. In der Referenzmessung ohne Kissen (rechts) sieht man die dielektrische
Fokussierung mit einer hohen B1-Amplitude im Zentrum des Phantoms und
geringer Amplitude am Rand. Jedes der vermessenen dielektrischen Kissen K1,
K2, K3 vermag es, das B1-Feld in der Nähe
des Kissens (letzteres ist mit Ausnahme des Kissen K3 ohne Relaxationsagens
in den Bildern unsichtbar, aber immer auf der linken Bildseite positioniert) anzuheben.
Der Effekt ist in dem erfindungsgemäßen Kissen K2 und dem Kissen
K3 ohne Relaxationsagens sogar etwas stärker ausgeprägt als
im bekannten Produktkissen K1.
Der physikalische Grund dafür ist der folgende: das bekannte
Produktkissen K1 enthält einen signifikanten Anteil freier Ionen,
die zur Leitfähigkeit des Materials beitragen. Eine höhere Leitfähigkeit
bedingt allerdings einen B1-abschirmenden Effekt, der dem gewünschten
B1-Anhebungseffekt entgegen wirkt. In dem Kissen K3 ohne Relaxationsagens
und dem erfindungsgemäßen Kissen K2 – bedingt durch
das Prinzip des Ionenaustauschers – sind deutlich weniger freie Ionen vorhanden,
die Leitfähigkeit des Gels ist in diesen Fällen geringer. Der Abschirmungseffekt
spielt in diesen Kissen darum eine kleinere Rolle, so dass das erfindungsgemäße
Kissen K2 den bisher bekannten Kissen K1 klar überlegen
ist.
5 zeigt das Ergebnis einer Untersuchung der Magnetresonanz-Stummheit
(Unsichtbarkeit) der verschiedenen dielektrischer Kissen K1, K2,
K3. Diese sind wieder wie in den 3 und
4 bezeichnet.
Ein wesentlicher Aspekt des dielektrischen Kissens K2 gemäß
der vorliegenden Erfindung ist wie bereits beschrieben eine hinreichende Unsichtbarkeit
in MR-Bildern. Kritisch sind hier Bilder mit kurzen Evolutionszeiten TE; kürzeste
diagnostisch verwendete Zeiten liegen z.Zt. bei ca. 0,5 bis 1,0 ms – entsprechende
Bilder sind in 5 dargestellt (obere Bildreihe TE =
0,6 ms; unter Bildreihe TE = 1 ms). Während das Kissen K3 ohne Relaxationsagens
im Bild deutlich sichtbar ist, sind sowohl das bekannte Produktkissen K1
als auch das das erfindungsgemäße Kissen K2 unsichtbar. Zur
Quantifizierung wurde die mittlere Bildintensität im Bereich der Kissen ausgewertet
(Die Regionen sind in den Bildern mit einem Kreis gekennzeichnet). Trotz der geringeren
Mn2+-Konzentration ist das das erfindungsgemäße Kissen K2
ähnlich unsichtbar wie das bekannte Produktkissen K1.
Insgesamt ergibt sich folgendes Fazit:
– Das erfindungsgemäße Kissen K2 zeigt einen stärkeren
B1-Formungseffekt als das bekannte Produktkissen K1, welcher
z. B. genutzt werden kann, um das Kissen kleiner, d. h. leichter zu machen.
– Das erfindungsgemäße Kissen K2 zeigt eine schwächere
B0-Verzerrung als das bekannte Produktkissen K1.
– Das erfindungsgemäße Kissen K2 ist ähnlich
unsichtbar wie das bekannte Produktkissen K1.
Das erfindungsgemäße Kissen K2 gemäß
der vorliegenden Erfindung ist demnach dem bekannte Produktkissen K1
überlegen und daher vorzuziehen.
Dieses wurde ebenfalls bei ersten Messungen an Patienten/Probanten
bestätigt.
Abschließend wird noch die Herstellung des konkreten Füllmaterials
gemäß der vorliegenden Erfindung, das bei den in den
3 bis 5 dargestellten
Messungen in dem erfindungsgemäßen Kissen K2 verwendet wurde,
beschrieben.
3300 g Ultraschallgel (74 Gew.-% Wasser, 25 Gew.-% 1,2-Propandiol
und ca. 1 Gew.-% Natriumpolyacrylat) wurden in einem 5 l-Becherglas vorgelegt. Anschließend
wurden unter Rühren portionsweise 200 g Dowex® 50 WX8, beladen
mit ca. 11 Gew.-% Mangan bezogen auf die Trockensubstanz, zugegeben. Nach 15 min
Rührzeit war das Ionenaustauscherpulver homogen im Ultraschallgel verteilt.
Dieses Gel wurde in eine Kissenhülle aus Polyethylen gefüllt,
die anschließend verschweißt wurde, wobei die Kissengeometrie 35 cm ×
25 cm × 4 cm betrug.
Es wird abschließend noch einmal darauf hingewiesen, dass es
sich bei dem vorhergehend detailliert beschriebenen Verfahrensablauf sowie bei dem
dargestellten dielektrischen Kissen lediglich um Ausführungsbeispiele handelt,
welche vom Fachmann in verschiedenster Weise modifiziert werden können, ohne
den Bereich der Erfindung zu verlassen. Obwohl die Erfindung im Wesentlichen am
Beispiel von Magnetresonanzgeräten im medizinischen Bereich beschrieben wurde,
sind die Einsatzmöglichkeiten der Erfindung nicht auf diesen Bereich beschränkt,
sondern die Erfindung kann ebenso auch in wissenschaftlichen und/oder industriell
genutzten Magnetresonanzgeräten verwendet werden.
Anspruch[de]
Dielektrisches Element (1) zur Positionierung an einem Untersuchungsobjekt
(P) zur lokalen Beeinflussung der B1-Feldverteilung während einer
Magnetresonanzaufnahme, welches ein Relaxationsagens enthält, dadurch gekennzeichnet,
dass das Relaxationsagens gebunden an voneinander separierte Partikel vorliegt.Dielektrisches Element nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
das Relaxationsagens eine paramagnetische Substanz umfasst.Dielektrisches Element nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass
die paramagnetische Substanz mindestens ein chemisches Element enthält, das
ausgewählt ist aus Gadolinium, Europium, Eisen, Chrom, Nickel, Kupfer und Mangan.Dielektrisches Element nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass
das chemische Element in der paramagnetischen Substanz Mangan, insbesondere in der
Form von Mn2+, ist.Dielektrisches Element nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass das Relaxationsagens in einer Konzentration von 10 bis 200
mmol/kg, ganz besonders bevorzugt 30 bis 100 mmol/kg, bezogen auf das dielektrische
Material des dielektrisches Elements, vorliegt.Dielektrisches Element nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass das dielektrische Element (1) eine von einer äußeren
Festkörperhülle (2) umgebene dielektrische Füllung (3)
aufweist, welche das Relaxationsagens gebunden an voneinander separierte Partikel
enthält.Dielektrisches Element nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, dass die voneinander separierten Partikel, an welche das Relaxationsagens
gebunden ist, in einem Gel enthalten sind.Dielektrisches Element nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass
das Gel ein wässriges Gel ist.Dielektrisches Element nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet,
dass das Gel aus dem Gelbildner Natriumpolyacrylat gebildet wird.Dielektrisches Element nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass
das Natriumpolyacrylatgel aus einem trockenen Natriumpolyacrylatpulver gebildet
wird, wobei das Pulver eine Teilchengröße von maximal 0,5 mm, bevorzugt
unter ca. 0,2 mm, aufweist.Dielektrisches Element nach einem der Ansprüche 9 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, dass der Gelbildner in einer Konzentration von 0,1 – 10 Gew.-%,
vorzugsweise ca. 0,5 – 5 Gew.-%, vorliegt.Dielektrisches Element nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, dass das Gel weiterhin ein Konservierungsmittel enthält.Dielektrisches Element nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, dass die voneinander separierten Partikel ein Ionenaustauschermaterial
umfassen.Dielektrisches Element nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass
das Ionenaustauschermaterial einen Kationenaustauscher umfasst.Dielektrisches Element nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass
der Kationenaustauscher ein insbesondere mit Sulfonsäuregruppen funktionalisiertes
Copolymer von Styrol und Divinylbenzol ist.Dielektrisches Element nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, dass die voneinander separierten Partikel, an welche das Relaxationsagens
gebunden ist, eine Größe von kleiner als 0,5 mm, insbesondere kleiner
als 0,1 mm aufweisen.Verfahren zur Erzeugung von Magnetresonanzaufnahmen eines Untersuchungsobjekts
(P), dadurch gekennzeichnet, dass bei dem Untersuchungsobjekt zur lokalen Beeinflussung
der B1-Feldverteilung ein dielektrisches Element nach einem der Ansprüche
1 bis 16 positioniert wird.Verwendung eines dielektrischen Elements (1) nach einem der
Ansprüche 1 bis 16 zur Homogenisierung eines B1-Feldes eines Magnetresonanzgeräts.