Die Erfindung betrifft eine Doppelresonanzspulenanordnung für
ein Magnetresonanzgerät mit wenigstens zwei Spulen, jeweils umfassend einen
Spulenleiter, in den wenigstens eine erste Kapazität sowie wenigstens eine
mit einer weiteren zweiten Kapazität einen Schwingkreis bildende Induktivität
eingeschaltet sind.
Sollen in der Magnetresonanz, beispielsweise zu Zwecken der Spektroskopie
oder der Bildaufnahme, andere Kerne als Wasserstoff angeregt werden und deren Signale
empfangen werden, so ist es von Vorteil, wenn eine Detektionsspulenanordnung sowohl
für Wasserstoffkerne als auch für die andere Kernsorte (im Folgenden X-Kerne
genannt) empfindlich ist. Dann ist es beispielsweise möglich, zunächst
ein Wasserstoff-Übersichtsbild zur Lokalisierung aufzunehmen und sodann beispielsweise
X-Kern-Spektroskopie oder X-Kern-Bildaufnahmen zu betreiben. Solche Spulenanordnungen
mit zwei diskreten Resonanzfrequenzen nennt man doppelresonant.
Um eine doppelresonante Spule zu erhalten, ist es bekannt, eine Induktivität
mit einer dazu parallelen zweiten Kapazität in den Spulenleiter einzuschalten.
Dadurch wird ein Schwingkreis erzeugt, der zusätzlich zu dem aus dem Spulenleiter
selbst und der ersten Kapazität gebildeten Schwingkreis wirkt.
Üblicherweise werden mehrere Spulen in einer Spulenanordnung
verwendet. Damit diese sich nicht gegenseitig beeinflussen, sind Entkopplungstechniken
bekannt, um diese Spulen voneinander zu entkoppeln. Zunächst ist bekannt, Spulen
geometrisch zu entkoppeln. Dazu wird ein bestimmter Überlapp zwischen benachbarten
Spulen erzeugt, der so bemessen ist, dass der durch den Überlappbereich hindurchtretende
magnetische Fluss gerade den in den anderen Bereichen von den jeweils anderen Spulen
erzeugten magnetischen Fluss aufhebt. Zudem ist auch die galvanische Entkopplung
bekannt. Dabei werden galvanische Bauelemente, beispielsweise induktive Bauelemente,
zwischen den Spulen verwendet. Die galvanische Entkopplung funktioniert jedoch nachteilhafterweise
nur sehr schmalbandig, die Entkopplung kann also nur für eine Frequenz realisiert
werden. Zudem ist ein komplizierter Abgleichvorgang zur letztendlichen Entkopplung
notwendig. Schließlich ist die Entkopplung durch Transformatoren bekannt. Durch
Transformatoren können Spulen ohne galvanische Verbindung entkoppelt werden.
Setzt man die Entkopplung über Transformatoren bei doppelresonanten
Spulenanordnungen ein, so werden zur Erzeugung der Doppelresonanz als auch zum Entkoppeln
zusätzliche Bauteile benötigt. Darunter leidet jedoch die Güte der
Spule. Über das Leerlauf-Lastgüte-Verhältnis ergibt sich eine unmittelbare
Auswirkung auf das Signal/Rausch-Verhältnis der Spule.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Doppelresonanzspulenanordnung
anzugeben, die bei entkoppelten Spulen eine höhere Spulengüte aufweist.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist bei einer Doppelresonanzspulenanordnung
der eingangs genannten Art erfindungsgemäß vorgesehen, dass die voneinander
beabstandeten Induktivitäten zweier benachbart angeordneter Spulen einen Transformator
bilden, wobei die Kapazitäten, die Induktivität und der Abstand der Induktivitäten
derart dimensioniert sind, das jede Spule doppelresonant ist und wenigstens zwei
Spulen durch den Transformator untereinander entkoppelt sind.
Erfindungsgemäß ist also vorgesehen, dass die zur Erzeugung
der Doppelresonanz verwendeten Induktivitäten gleichzeitig einen Transformator
bilden, der die Spulen voneinander entkoppeln kann. Es wird demnach ein Bauteil
für zwei verschiedene Zwecke verwendet, sodass insgesamt weniger Bauteile benötigt
werden. Dadurch wird vorteilhafterweise der Platzbedarf reduziert und es treten
geringere Kosten auf. Zudem sind weniger Fehlerquellen gegeben.
Durch die Reduzierung verwendeter Bauteile wird zusätzlich erreicht,
dass die Güte der einzelnen Spulen höher ist, das heißt, es wird
ein höheres Signal/Rausch-Verhältnis erreicht. Mit der erfindungsgemäßen
Spulenanordnung ist es sogar möglich, bei Wasserstoff-Bildaufnahmen dasselbe
Signal/Rausch-Verhältnis zu erreichen, wie es bei einer reinen einfachresonanten
Wasserstoff-Spulenanordnung möglich wäre. Die verwendete Entkopplung über
Transformatoren hat zudem den Vorteil, dass weder eine galvanische Verbindung noch
an den entsprechend entkoppelten Stellen ein Überlapp erforderlich ist, sodass
doppelresonante Spulen auch in Bereichen eingesetzt werden können, bei denen
ein Überlapp (geometrische Entkopplung) aus konstruktionsbedingten Gründen
nicht möglich ist. Ein Beispiel hierfür ist eine Kopfspulenanordnung.
Kopfspulenanordnungen weisen meist wenigstens zwei voneinander getrennte Gehäuseteile
auf, zwischen denen leitende Verbindungen nur schwer zu realisieren sind.
Erfindungsgemäß werden die Kapazitäten, die Induktivität
und der Abstand derart dimensioniert, dass jede Spule doppelresonant ist und wenigstens
zwei Spulen durch den Transformator untereinander entkoppelt sind. Hierzu ist eine
Abstimmung der verschiedenen Bauteile aufeinander nötig. Es sei angemerkt,
dass sich durch die Hinzunahme der Induktivität, die meistens durch eine Spule
realisiert wird, bei einer allein stehenden Spule andere Resonanzfrequenzen
ergeben als im erfindungsgemäßen Fall, in dem zwei Induktivitäten
zu einem Transformator kombiniert werden. Hier ist dann eine andere Anpassung erforderlich,
um die gewünschten Resonanzfrequenzen zu erzielen.
Für die Zusammensetzung der zweiten Kapazität gibt es verschiedene
Möglichkeiten. Zum einen kann die zweite Kapazität die Eigenkapazität
der Induktivität sein. Es wird dann kein weiteres Bauteil, beispielsweise ein
weiterer Kondensator, benötigt, sondern es wird die Eigenkapazität der
ohnehin eingeschalteten Induktivität verwendet. Jede Induktivität wirkt
durch ihre Eigenkapazität selber als ein Schwingkreis. Hier wird folglich ein
weiteres Bauteil eingespart.
Alternativ ist es jedoch auch möglich, dass sich die zweite Kapazität
aus der Eigenkapazität der Induktivität und wenigstens einer zu der Induktivität
parallel geschalteten Kapazität zusammensetzt. Zur weiteren Anpassung der zweiten
Kapazität ist hier noch ein zusätzliches Bauteil zwischengeschaltet, was
eine genauere Dimensionierung der zweiten Kapazität ermöglicht.
Um bei symmetrischen Anordnungen eine verbesserte Symmetrie auch der
Verschaltung zu erreichen und somit eine leichtere Abstimmung zu ermöglichen,
kann vorgesehen sein, dass jeweils die ersten Kapazitäten und/oder die zweiten
Kapazitäten gleich dimensioniert sind.
Mit besonderem Vorteil können der Abstand und/oder die Induktivität
und/oder die Kapazitäten veränderbar sein. Dann ist es möglich, auch
nach Beendigung der Herstellung der Doppelresonanzspulenanordnung eine Feinabstimmung
vorzunehmen und/oder auch andere Resonanzfrequenzen der Doppelresonanz einzustellen.
Umfasst die Doppelresonanzspulenanordnung mehr als zwei Spulen, so
kann die verwendete Entkopplung durch Transformatoren mit anderen Entkopplungsarten
kombiniert werden. So kann die Entkopplung beispielsweise teilweise durch geometrische
Entkopplung und teilweise durch Entkopplung über Transformatoren realisiert
werden. Dies lässt sich insbesondere dann vorteilhaft anwenden, wenn wenigstens
vier matrixartig angeordnete Spulen vorgesehen sind. Dann können horizontal
und vertikal benachbarte Spulen durch einen Überlapp und diagonal benachbarte
Spulen durch einen Transformator entkoppelt sein.
Allgemein ist es auch möglich, dass, wenn eine Spule über
Transformatoren mit mehreren Spulen entkoppelt werden soll, mehrere Induktivitäten
mit zweiten Kapazitäten in einen einzigen Spulenleiter einzuschalten. Dies
ist beispielsweise notwendig, wenn drei benachbarte Spulen voneinander entkoppelt
werden sollen. Die mittlere der drei Spulen besitzt dann zwei eingeschaltete Induktivitäten
in ihrem Spulenleiter, während in den Spulenleiter der äußeren Spulen
nur eine Induktivität eingeschaltet ist.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der vorliegenden Erfindung ergeben
sich aus den im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispielen sowie anhand
der Zeichnungen. Dabei zeigen:
1 das Schaltbild einer Doppelresonanzspulenanordnung
gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel;
2 ein stark vereinfachtes Ersatzschaltbild der Trafoentkopplung
aus 1;
3 das Schaltbild einer Doppelresonanzspulenanordnung
gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel;
4 das stark vereinfachte Schaltbild einer Doppelresonanzspulenanordnung
gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel; und
5 das Schaltbild einer Doppelresonanzspulenanordnung
gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel.
1 zeigt das Schaltbild einer Doppelresonanzspulenanordnung
1, die hier zwei Spulen 2 und 3 umfasst. In jeden der
Spulenleiter 2a, 3a ist jeweils eine erste Kapazität C1
eingeschaltet. Zudem ist jeweils in den Spulenleiter 2a und 3a
auch eine Induktivität L eingeschaltet. Die beiden Induktivitäten L bilden
miteinander einen Transformator 4. Sie sind dabei um einen Abstand d beabstandet.
Über den Transformator 4 werden die Spulen 2 und
3 voneinander entkoppelt.
Zudem umfasst jede der Induktivitäten L eine Eigenkapazität
8, die hier gestrichelt angedeutet ist. Diese bildet die zweite Kapazität
C2, die gemeinsam mit der Induktivität L einen Schwingkreis bildet.
Die Kapazitäten C1, C2, die Induktivität
L und der Abstand d sind dabei so dimensioniert, dass jede Spule 2,
3 mit denselben Frequenzen doppelresonant ist und die Spulen
2, 3 durch den Transformator 4 untereinander entkoppelt
sind.
Das Prinzip der Entkopplung über einen Transformator ist dem
Prinzipersatzschaltbild in 2 genauer zu entnehmen.
Senden oder empfangen die Spulen 2, 3, so fließt in den Spulenleitern
2a, 3a ein Strom I2 bzw. I3. Am Signalabgriffspunkt
werden eine Spannung U2 und eine Spannung U3 abgegriffen.
Die beiden Spulen 2, 3 als solche bilden miteinander
prinzipiell einen Transformator 5, das heißt, der Strom I2
induziert in der Spule 3 eine Spannung, die hier mit U23 bezeichnet
ist. Dasselbe gilt natürlich für den Strom I3, der in der Spule
2 eine Spannung U32 induziert. In der Doppelresonanzspulenanordnung
1 ist jedoch auch der Transformator 4 umfasst. In diesem wird
durch die jeweiligen Ströme ebenfalls eine Spannung UTrafo, 2 bzw.
UTrafo, 3 erzeugt. Damit die Spulen 2, 3 entkoppelt
sind, muss die Bedingung U23 + UTrafo, 3 = 0 bzw. U32
+ UTrafo, 2 = 0 erfüllt sein. Diese Bedingung ist frequenzunabhängig.
Die Kapazitäten C1 und C2, die Induktivitäten
L und der Abstand d sind nun so ausgelegt, dass diese Bedingung erfüllt ist
und gleichzeitig beide Spulen doppelresonant sind.
3 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel einer
Doppelresonanzspulenanordnung 6. In die Spulenleiter 2a,
3a der Spulen 2, 3 ist hier im Gegensatz zum ersten Ausführungsbeispiel
neben der ersten Kapazität C1 noch eine weitere Kapazität
7 eingeschaltet, die parallel zu der Induktivität L liegt. Die zweite
Kapazität C2 wird hier aus der Kapazität 7 und der
Eigenkapazität 8 der Induktivität L gebildet. Wiederum sind die
Kapazitäten C1, C2, die Induktivitäten L und der
Abstand d so dimensioniert, dass beide Spulen 2, 3 doppelresonant
sind und voneinander entkoppelt sind.
4 zeigt das vereinfachte Schaltbild einer Doppelresonanzspulenanordnung
9 mit vier matrixartig angeordneten Spulen 10. Dabei sind jeweils
vertikal oder horizontal benachbarte Spulen geometrisch durch einen Überlapp
11 entkoppelt. Diagonal benachbarte Spulen sind jeweils über einen
oben beschriebenen Transformator 12 entkoppelt, der hier aus Übersichtsgründen
nur im Prinzip dargestellt ist. Jeder Transformator 12 wird dabei wiederum
aus Induktivitäten L gebildet, die sowohl Teil des Transformators
12 sind als auch zur Entkopplung der diagonal benachbarten Spulen
10 voreinander dienen. Dementsprechend sind auch hier die Kapazitäten,
die Induktivitäten und die Abstände zwischen den Induktivitäten so
bemessen, dass alle Spulen 10 voneinander entkoppelt sind und alle Spulen
10 bei denselben zwei Frequenzen doppelresonant sind.
5 zeigt schließlich ein viertes Ausführungsbeispiel
einer Doppelresonanzspulenanordnung 13, die in diesem Fall drei Spulen
14, 15 und 16 umfasst. Damit alle Spulen über einen
Kondensator 17 aus zwei Induktivitäten L mit Eigenkapazität C2
entkoppelt werden können, sind in den Spulenleiter 15a der mittleren
Spule 15 zwei Induktivitäten L eingeschaltet. Zudem sind in dem mittleren
Spulenleiter zwei Kapazitäten C3 eingeschaltet, die unterschiedlich
von den in den äußeren Spulenleitern 14, 16 eingeschalteten
Kapazitäten C1 sind. Die Kapazitäten C1, C2,
C3, die Induktivitäten L und die Abstände d sind auch in diesem
Ausführungsbeispiel so dimensioniert, dass jede Spule 14,
15, 16 bei denselben Frequenzen doppelresonant ist und die Spulen
14, 15, 16 durch die Transformatoren 17 untereinander
entkoppelt sind.
In allen gezeigten Ausführungsbeispielen ist es möglich,
veränderbare Kapazitäten und/oder veränderbare Induktivitäten
(Variometer) zu verwenden. Zudem ist es möglich, dass der Abstand zwischen
den Induktivitäten im Transformator veränderbar ist. Dann ist sowohl eine
Feineinstellung der Doppelresonanz bzw. Entkopplung als auch eine Einstellung auf
beispielsweise andere Frequenzen möglich.