Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Trocknen von Waschgut,
umfassend ein im Wesentlichen geschlossenes Kanalsystems zur Führung eines
das Waschgut beaufschlagenden Luftstroms, in welchem Kanalsystem eine Behandlungskammer
zum Aufnehmen des Waschguts, ein Gebläse zum Antreiben des Luftstroms, ein
Heizer zum Erwärmen des Luftstroms vor dem Beaufschlagen des Waschguts und
ein Kühler zum Abkühlen des Luftstroms nach dem Beaufschlagen des Waschguts
angeordnet sind.
Ebenso betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Trocknen von Waschgut
mittels eines in einem im Wesentlichen geschlossenen Kanalsystem geführten,
das Waschgut beaufschlagenden Luftstroms, in welchem Kanalsystem eine Behandlungskammer
zum Aufnehmen des Waschguts, ein Gebläse zum Antreiben des Luftstroms, ein
Heizer zum Erwärmen des Luftstroms vor dem Beaufschlagen des Waschguts und
ein Kühler zum Abkühlen des Luftstroms nach dem Beaufschlagen des Waschguts
angeordnet sind.
Ein solches Verfahren und eine solche Vorrichtung gehen hervor aus
jedem der Dokumente EP 0 477 554 B1
und EP 1 108 812 B1, deren Offenbarung
vorliegender Offenbarung im vollen Umfang zuzurechnen ist. Das Kanalsystem, in welchem
der Luftstrom geführt wird, ist im Wesentlichen geschlossen – dies bedeutet,
dass der Luftstrom im bestimmungsgemäßen Betrieb im Wesentlichen ohne
Leckagen umläuft, jedoch keinen wesentlich höheren Druck als Luft in der
Umgebung der Vorrichtung annimmt. Der Behandlungsraum zur Aufnahme des Waschguts
ist gestaltet als drehbare Trommel.
Aus der EP 0 467 188 B1,
deren Offenbarung vorliegender Offenbarung im vollen Umfang zuzurechnen ist, geht
eine Vorrichtung zum Trocknen von Waschgut hervor, bei welcher eine Wärmepumpe
an Stelle der Anordnung aus Kühler und Heizer vorgesehen ist. Dabei tritt an
die Stelle des Kühlers ein Verdampfer, und an die Stelle des Heizers ein Verflüssiger
für ein in einem zugehörigen Kreislauf der Wärmepumpe umlaufendes
Arbeitsfluid. Der Verdampfer kann als „kalter Zweig" der Wärmepumpe
bezeichnet werden, da er dem durchströmenden Luftstrom Wärme entzieht;
ebenso kann der Verflüssiger als „warmer Zweig" bezeichnet werden, da
der dem durchströmenden Luftstrom Wärme zuführt. Bei Bedarf kann
das Kanalsystem, in dem der Luftstrom umläuft, durch das Öffnen einer
Klappe mit der Umgebung in Verbindung gebracht werden, insbesondere um einen Teil
des während des Betriebs erwärmten Luftstrom aus der Vorrichtung zu entlassen
und durch relativ kühle Luft aus der Umgebung zu ersetzen.
Aus der DE 14 10 206 A
geht eine Waschmaschine hervor, in welcher Waschgut nicht nur gewaschen, sondern
auch getrocknet werden kann. Für die dazu erforderlichen zusätzlichen
Einrichtungen zeigt die Schrift mehrere Alternativen; insbesondere können eine
elektrische Heizvorrichtung zum Erwärmen eines zur Trocknung von Waschgut eingesetzten
Luftstroms und ein einfacher Wärmetauscher zum Abkühlen des erwärmten
Luftstroms nach dem Beaufschlagen des Waschguts vorgesehen sein, alternativ kann
auch eine Wärmepumpe vorgesehen sein. Diese Wärmepumpe kann ausgestaltet
sein wie die in der EP 0 467 188 B1
offenbarte Wärmepumpe, sie kann auch eine Wärmepumpe sein, welche mit
Peltier-Elementen zur Nutzung des thermoelektrischen Effekts arbeitet.
Aus der DE 19 738 735 C2
geht eine Vorrichtung zum Trocknen von Waschgut der Eingangs beschriebenen Gattung
hervor, bei der eine Wärmepumpe zum Einsatz kommt, welche nach einem Absorberprinzip
arbeitet.
Eine aus einem in der Datensammlung „Patent Abstracts of Japan"
zur JP 08 057 194 A gehörigen
englischen Kurzauszug hervorgehende Vorrichtung zum Trocknen von Waschgut, welche
wiederum der Eingangs beschriebenen Gattung entspricht, enthält in ihrem Kanalsystem
neben einer thermoelektrischen Wärmepumpe mit kaltem und warmem Zweig einen
dem kalten Zweig vorgeschalteten zusätzlichen Wärmetauscher zur Abkühlung
des von dem Waschgut abgeführten Luftstroms und eine dem warmen Zweig nachgeschaltete
zusätzliche Heizeinrichtung zum weiteren Erwärmen des Luftstroms vor dem
Beaufschlagen des Waschguts.
Auch aus der DE 35 09 549 A1
geht eine Vorrichtung zum Trocknen von Waschgut hervor, die neben einer Wärmepumpe
eine weitere Heizeinrichtung sowie zusätzliche Wärmetransporteinrichtungen
wie Gravitationswärmerohre aufweist.
Allen beschriebenen Vorrichtungen des Standes der Technik ist gemeinsam,
dass ihre zum Trocknen des Waschguts erforderlichen Komponenten hintereinander in
dem zur Führung des Luftstroms vorgesehen Kanalsystem angeordnet sind. Eine
solche Anordnung setzt spezifische Anforderungen zur Realisierung in einer zum Einsatz
in einem normalen Haushalt bestimmten und geeigneten Vorrichtung. Diese Anforderungen
können aufgrund eines nur im beschränkten Umfang verfügbaren Platzes
dahin gehen, dass Komponenten des Kanalsystems relativ klein und deshalb mit relativ
hohem Strömungswiderstand für den Luftstrom ausgeführt werden müssen;
dies kann die Wirkung des in der Vorrichtung ablaufenden Trocknungsprozesses erheblich
beeinträchtigen, da dabei ein Luftstrom mit beschränktem Volumendurchsatz
durch ein unter Umständen beträchtliche Reibungs- und
Drosselverluste verursachendes Kanalsystem getrieben werden muss. Dieses Problem
ist besonders ausgeprägt dann, wenn eine Wärmepumpe in der Vorrichtung
eingesetzt ist, insbesondere eine thermoelektrische Wärmepumpe. Besonders in
einem solchen Fall muss in einer Vorrichtung, welche in einem Haushalt-Wäschetrockner
mit üblichen Außenabmessungen eingesetzt ist, das Kanalsystem mehrfach
gefaltet werden.
Einzelheiten zu Grundlagen, Funktion und Anwendung von Peltier-Elementen
ergeben sich aus Dokumenten, die am 25. November 2005 von den Internet-Adressen
http://www.quick-ohm.de/waerme/download/Erlaeuterung-zu-Peltierelementen.pdf und
http://www.quick-ohm.de/waerme/downloadlEinbau.pdf herunterladbar waren.
Eine Aufgabe, von welcher vorliegende Erfindung ausgeht, ist die Weiterentwicklung
der Eingangs genannten Vorrichtung sowie des Eingangs genannten Verfahrens dahingehend,
dass eine Trocknung des Waschgutes mit einem gegenüber den Möglichkeiten
des Standes der Technik verringerten Einsatz von Energie möglich ist.
Diese Aufgabe ist auch zu sehen vor dem Hintergrund der aus der
EP 0 467 188 B1 und weiteren oben
aufgeführten Dokumenten bekannten Verwendung einer Wärmepumpe. Im Grundsatz
bietet die Wärmepumpe die Rückgewinnung wenigstens eines Teils der Wärmeenergie,
welche einem Luftstrom zugeführt wird, bevor dieser das Waschgut beaufschlagt
und Feuchtigkeit extrahiert, und diesem Luftstrom anschließend entzogen wird,
um die aus dem Waschgut extrahierte und mitgeführte Feuchte zu kondensieren
und abzutrennen. Allerdings ist eine herkömmliche Wärmepumpe zur Verwendung
in einem Wäschetrockner vergleichsweise aufwendig und teuer, womit der Einsatz
einer Wärmepumpe auf ausgeprägt teure Wäschetrockner beschränkt
ist. Auch benötigt eine herkömmliche Wärmepumpe relativ viel Zeit
zur Erreichung eines stationären Betriebszustandes nach ihrer Inbetriebsetzung,
so dass diese Trocknung von Waschgut relativ langwierig ist. Von diesem Komplex
von Problemen soll mit der Erfindung Abhilfe geschaffen werden.
Zur Lösung der Aufgabe angegeben wird erfindungsgemäß
eine Vorrichtung zum Trocknen von Waschgut, umfassend ein im Wesentlichen geschlossenes
Kanalsystem zur Führung eines das Waschgut beaufschlagenden Luftstroms, in
welchem Kanalsystem eine Behandlungskammer zum Aufnehmen des Waschguts, ein Gebläse
zum Antreiben des Luftstroms, ein Heizer zum Erwärmen des Luftstroms vor dem
Beaufschlagen des Waschguts und ein Kühler zum Abkühlen des Luftstroms
nach dem Beaufschlagen des Waschguts angeordnet sind, wobei eine in dem Kanalsystem
angeordnete Wärmepumpe vorgesehen ist, welche eine Pumpeinheit sowie einen
kalten Zweig und einen warmen Zweig umfasst, wobei der kalte Zweig und der warme
Zweig parallel zueinander verbunden und von entsprechenden Teilen des Luftstroms
parallel durchströmbar sind.
Ebenso wird zur Lösung der Aufgabe angegeben ein Verfahren zum
Trocknen von Waschgut mittels eines in einem im Wesentlichen geschlossenen Kanalsystem
geführten, das Waschgut beaufschlagenden Luftstroms, in welchem Kanalsystem
eine Behandlungskammer zum Aufnehmen des Waschguts, ein Gebläse zum Antreiben
des Luftstroms, ein Heizer zum Erwärmen des Luftstroms vor dem Beaufschlagen
des Waschguts und ein Kühler zum Abkühlen des Luftstroms nach dem Beaufschlagen
des Waschguts angeordnet sind, wobei der Luftstrom eine Wärmepumpe umfassend
eine Pumpeinheit sowie einen kalten Zweig und einen warmen Zweig durchströmt,
wobei der kalte Zweig und der warme Zweig von entsprechenden Teilen des Luftstroms
parallel durchströmt werden.
Erfindungsgemäß wird demnach in einer nach Art eines bekannten
Umluft-Wäschetrockners ausgelegten Vorrichtung eine Wärmepumpe vorgesehen,
mit welcher ein Teil der zur Aufheizung des Luftstroms aufgewendeten Wärmeenergie
zurückgewinnbar ist. Aus der Erkenntnis heraus, dass in einer Wärmepumpe
stets ein Einsatz von Energie erforderlich ist, um den gewünschten Pumpprozess
zu betreiben, wird erfindungsgemäß die bekannte Anordnung aus einem herkömmlichen
Heizer und einem herkömmlichen Kühler nicht einfach durch eine Wärmepumpe
ersetzt, sondern diese Komponenten bleiben erhalten. Sie sollten derart ausgelegt
sein, dass sie die Trocknung eines Kilogramms feuchter Wäsche aus einem üblichen
Waschprozess in höchstens 30 Minuten bewerkstelligen. Die zusätzlich eingesetzte
Wärmepumpe dient dazu, den Aufwand an Energie soweit zu reduzieren, dass eine
gegebenen Grenze für den Energieverbrauch, beispielsweise eine Grenze definiert
durch die allgemein bekannte Energieverbrauchsklasse A, unterschritten wird. Die
Wärmepumpe sollte so ausgelegt sein, dass sie den Energieverbrauch der Vorrichtung
pro Kilogramm eingesetzter feuchter Wäsche um zumindest 0,1 kWh, insbesondere
etwa 0,13 kWh, verringert.
Erfindungsgemäß kommt eine Wärmepumpe zum Einsatz,
welche sich von den oben beschriebenen Wärmepumpen wesentlich unterscheidet.
Bei dieser Wärmepumpe erfolgen Entzug von Wärme aus einem Luftstrom und
Zuführung von Wärme zu einem Luftstrom nicht nacheinander, wobei der Luftstrom
entsprechende Komponenten der Wärmepumpe nacheinander durchströmt, sondern
gleichzeitig an zwei Teilen, in welche der Luftstrom vor der Wärmepumpe
aufgeteilt wird. Erfindungsgemäß erfolgt somit eine Abkehr von einem aus
einer funktionellen Betrachtung des Trocknungsprozesses abgeleiteten Paradigma.
Damit erschließt die Erfindung einen großen Vorteil darin, dass die parallele
Anordnung des kalten und des warmen Zweiges einen im Wesentlichen verdoppelten Durchflussquerschnitt
bei im wesentlichen halbierter Durchflusslänge für den Luftstrom verfügbar
macht und damit einen bei der Durchströmung der Wärmepumpe anfallenden
Druckverlust gegenüber jeder entsprechenden Vorrichtung des Standes der Technik
deutlich reduziert; diese Reduktion fällt auch dadurch besonders groß
aus, dass der kalte und der warme Zweig der Wärmepumpe nicht mehr unter Addition
ihrer Strömungswiderstände hintereinander durchströmt werden müssen.
Der Einsatz der Wärmepumpe verbessert die Leistungsbilanz des Trockners um
die Pumpleistung der Peltier-Elemente, die gegenwärtig zwischen 50% und 70%
ihrer elektrischen Anschlussleistung liegt. Bei einer elektrischen Anschlussleistung
von 500 W (siehe auch unten) ist demnach eine Pumpleistung zwischen 250 W und 350
W zu erwarten.
Vorzugsweise umfasst das Kanalsystem in der Vorrichtung abströmseitig
des Kühlers einen Abscheider zur Abscheidung von Feuchtigkeit aus dem Luftstrom.
Durch diesen Abscheider kann Feuchtigkeit, welche in dem Kühler oder in dem
kalten Zweig der Wärmepumpe aus dem Luftstrom auskondensiert wurde, aus dem
Luftstrom entfernt und einem geeigneten Auffangbehälter zugeführt werden.
Die Behandlungskammer der Vorrichtung ist vorzugsweise drehbar und
insbesondere ausgestaltet als Trommel zur Aufnahme des Waschguts, wobei die Trommel
innenseitig mit leistenartigen Mitnehmern versehen ist. In einer solchen Trommel
kann das Waschgut in den beaufschlagenden Luftstrom bewegt und geschüttelt
werden, was einer gleichmäßigen Entfeuchtung des Waschguts unter weitgehender
Vermeidung von Knittern im Waschgut förderlich ist.
Besonders bevorzugt ist es, dass der Heizer und der Kühler eingerichtet
sind für das Trocknen des Waschgutes ohne Verwendung der Wärmepumpe. Insbesondere
in diesem Zusammenhang ist der Heizer vorzugsweise ausgelegt für eine maximale
Heizleistung von höchstens 2700 W, insbesondere etwa 2000 W. Entsprechend ist
der Kühler insbesondere ausgelegt für eine Kühlleistung von mindestens
1000 W, insbesondere etwa 1800 W. Diese und die nachfolgenden Leistungsangaben gelten
insbesondere für eine Vorrichtung, die zum Trocknen von 7 kg feuchter Wäsche
aus einem herkömmlichen Waschprozess eingerichtet ist.
Die Wärmepumpe ist vorzugsweise ausgelegt für eine Leistungsaufnahme
zwischen 200 W und 800 W, insbesondere etwa 500 W. In dieser Auslegung kann die
Wärmepumpe den Energieverbrauch eines herkömmlichen Wäschetrockners
der Energieeffizienzklasse C soweit reduzieren, dass der um diese Wärmepumpe
ergänzte Trockner der Energieeffizienzklasse A zugeordnet werden kann. Dabei
beträgt die Pumpleistung der Wärmepumpe insbesondere zwischen 200 W und
300 W, wobei die Pumpleistung derjenigen Leistung entspricht, mit welcher Wärmeenergie
vom kalten Zweig zum warmen Zweig der Wärmepumpe gepumpt wird.
Die Pumpeinheit der Wärmepumpe ist vorzugsweise eine thermoelektrische
Pumpeinheit, also eine Pumpeinheit, welche mit Peltier-Elementen als funktionelle
Komponenten funktioniert. In diesem Zusammenhang hat die Pumpeinheit vorzugsweise
eine Leistungsaufnahme von etwa 500 W; der Heizer ist eingerichtet zum wahlweisen
Betrieb auf einer hohen Stufe mit einer Leistungsaufnahme von etwa 2000 W und auf
einer niedrigen Stufe mit einer Leistungsaufnahme von etwa 500 W wobei insbesondere
der Heizer und die Pumpeinheit eingerichtet sind zur Steuerung derart, dass die
Pumpeinheit gemeinsam mit dem Heizer betrieben wird. Der Heizer enthält im
einfachsten Fall ein vorzugsweise elektrisch betreibbares Heizelement; um seine
Heizleistung flexibel an die Erfordernisse des Trocknungsprozesses anpassen zu können
ist es gegebenenfalls von Vorteil, wenn der Heizer zwei oder mehr Heizelemente oder
Heizstufen aufweist.
Eine Konfiguration gemäß dem vorigen Absatz wird insbesondere
derart dargestellt, dass der Heizer zwei unabhängig voneinander betreibbare
Heizelemente enthält, deren erstes nebst eines zugehörigen Schalters oder
Relais mit der Wärmepumpe in Reihe geschaltet und deren zweites nebst zugehörigem
Schalter oder Relais parallel zu dieser Reihenschaltung geschaltet ist. So ist es
insbesondere möglich, die volle Leistungsabgabe des Heizers und der Wärmepumpe
zu benutzen, um die Vorrichtung im Anschluss an ihre Inbetriebsetzung schnell aufzuheizen
und damit die Voraussetzung für eine effektive Trocknung des Waschguts im Rahmen
eines weitgehend quasi stationären Betriebs zu schaffen. Ist die Vorrichtung
hinreichend aufgewärmt, so kann gegebenenfalls die Leistungsabgabe des Heizers
verringert werden, wobei die weiter betriebene Wärmepumpe die verringerte Leistung
des Heizers jedenfalls teilweise kompensiert und zusätzlich die Entfeuchtung
des von der Behandlungskammer abströmenden und mit Feuchtigkeit gesättigten
Luftstroms verbessert.
Vorzugsweise enthält die Vorrichtung im Kanalsystem vor der Wärmepumpe
einen ersten Teiler, durch welchen der Luftstrom in einen durch den kalten Zweig
geführten ersten Teil und einen durch den warmen Zweig geführten zweiten
Teil teilbar ist, wobei der erste Teil zwischen etwa 20% und etwa
50%, insbesondere zwischen 25% und 50%, des gesamten Luftstroms beträgt. Dies
entspricht einer an die Betriebserfordernisse besonders gut angepasste Aufteilung.
Weiter vorzugsweise ist die Wärmepumpe im Luftstrom zwischen
dem Kühler und dem Heizer angeordnet. Mit zusätzlichem Vorzug enthält
dabei das Kanalsystem vor dem Kühler einen zweiten Teiler, durch welchen der
Luftstrom in einen durch den Kühler geführten dritten Teil und einen durch
einen parallel zum Kühler angeschlossenen Nebenkanal geführten vierten
Teil teilbar ist. Dies führt zu einer weiteren Einsparung von Energie, da statt
des gesamten Luftstroms nur der dritte Teil in den Kühler gelangt, und nur
diesem Energie entzogen wird. Besonders bevorzugt ist, dass der Nebenkanal zusätzlich
parallel zur Wärmepumpe angeschlossen ist, oder alternativ der Nebenkanal in
einen ersten Zweig der Wärmepumpe, vorzugsweise den kalten Zweig, mündet,
und ein zweiter Zweig der Wärmepumpe, vorzugsweise der warme Zweig, mit dem
Kühler verbunden ist.
Eine bevorzugte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens
liegt darin, dass die Wärmepumpe während des Trocknens für eine Periode
von 65% bis 95% einer Dauer des Trocknens betrieben wird. Mit weiterem Vorzug wird
die Wärmepumpe außer Betrieb gesetzt wird, wenn in dem Waschgut eine Restfeuchte
zwischen 15% und 5%, insbesondere etwa 7%, erreicht ist.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand
der Zeichnung erklärt. Die Figuren der Zeichnung zeigen Topologien von Wäschetrocknern
und sind keinesfalls als maßstabsgetreue Wiedergaben realer Gegenstände
zu verstehen. Im einzelnen zeigen:
1 ein Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zum
Trocknen von Waschgut mit einer thermoelektrischen Wärmepumpe;
2, 3, 4
und 5 jeweils ein Ausführungsbeispiel einer Weiterbildung
der Vorrichtung gem. 1; und
6 und 7 jeweils ein Schaltbild
betreffend die Versorgung eines Heizers und einer Wärmepumpe mit elektrischer
Energie.
1 zeigt eine Vorrichtung zum Trocknen von Waschgut
1, welche ein im Wesentlichen geschlossenes Kanalsystem 2 zur
Führung eines das Waschgut 1 beaufschlagenden Luftstroms
3 aufweist. In dem Kanalsystem 2 angeordnet sind eine Behandlungskammer
4 zum Aufnehmen des Waschguts 1, ein Gebläse 5 zum
Antreiben des Luftstroms 3, ein Heizer 6 zum Erwärmen des
Luftstroms 3 vor dem Beaufschlagen des Waschguts 1 und ein Kühler
7 zum Abkühlen des Luftstroms 3 nach dem Beaufschlagen des
Waschguts 1. Der Luftstrom 3 ist dargestellt durch Pfeile, die
neben das Kanalsystem 2 in die Figur eingezeichnet sind und jeweils die
Richtung des in dem Kanalsystem 2 umlaufenden Luftstroms 3 angeben.
Der Luftstrom 3 läuft ohne wesentlichen Austausch mit Luft aus der
Umgebung der Vorrichtung um, wobei innerhalb der Vorrichtung aber an keiner Stelle
eine wesentliche Druckdifferenz zur Umgebung auftritt. Aus diesem Grunde wird vorliegend
das Kanalsystem 2 als „im Wesentlichen geschlossen" bezeichnet.
Zunächst ist festzuhalten, dass der Heizer 6 und der
Kühler 7 so ausgelegt sind, dass sie ohne den Einsatz weiterer, bisher
nicht aufgeführter Komponenten in dem Kanalsystem 2 zur Trocknung
des Waschguts 1 innerhalb einer für einen üblichen Haushalts-Wäschetrockner
normalen Zeitspanne geeignet sind. Dazu weisen der Heizer 6 und der Kühler
7 spezifische Leistungswerte auf, welche oben genannt wurden und auf die
hiermit Bezug genommen wird.
Die Behandlungskammer 4 ist entsprechend herkömmlicher
Praxis ausgebildet als drehbare Trommel 4; durch ihre Drehung wird das
Waschgut 1 im Luftstrom 3 bewegt, was eine gleichmäßige
Aufnahme von Feuchtigkeit in den Luftstrom 3 unterstützt. In dem Kühler
7 wird die von dem Luftstrom 3 aus der Trommel 4 mitgeführte
Feuchtigkeit auskondensiert und mittels eines Abscheiders 8 von dem Luftstrom
3 getrennt.
Die Vorrichtung in 1 zeichnet sich aus
durch eine in dem Kanalsystem 2 angeordnete Wärmepumpe 9,
10, 11 umfassend eine thermoelektrische Pumpeinheit
9 sowie zwei Wärmetauscher 10 und 11, deren eine,
der „kalte Zweig" 10, der Abkühlung durchströmender Luft
dient, und deren anderer, der „warme Zweig" 11, der Erwärmung
durchströmender Luft dient. Die Pumpeinheit 9 erhält als funktionell
wesentliche Komponente Halbleiterbauelemente, welche unter Ausnutzung des Peltier-Effektes
Temperaturdifferenzen hervorrufen, wenn sie von elektrischem Strom durchströmt
werden. Solche Peltier-Elemente sind an sich bekannt und bedürfen vorliegend
keiner weiteren Erläuterung neben einem Hinweis auf oben zitierte Dokumente
zum einschlägigen Stand der Technik.
Die Wärmepumpe 9, 10, 11 ist in Abkehr
von einem verbreiteten Paradigma derart ausgestaltet, dass ihr kalter Zweig
10 und ihr warmer Zweig 11 nicht nacheinander von dem Luftstrom
3 durchströmt werden, sondern parallel. Dazu wird der Luftstrom
3 an einem ersten Teiler 12 aufgeteilt in einen ersten Teil
13, welcher den kalten Zweig 10 durchfließt, und einen zweiten
Teil 14, welcher den warmen Zweig 11
durchfließt. Die beiden Teile 13 und 14
werden hinter der Wärmepumpe 9, 10, 11 wieder zu
dem Luftstrom 3 vereinigt und gelangen über das Gebläse
5 und den Heizer 6 zurück zur Trommel 4. Es versteht
sich, dass auch der kalte Zweig 10 über einen Abscheider
8 verfügt, um aus dem ersten Teil 13 auskondensierte Feuchtigkeit
abzuscheiden. Es versteht sich weiterhin, dass die Abscheider 8 des Kühlers
7 und des kalten Zweiges 10 zweckmäßig so weit wie möglich
zusammenwirken.
Mittels der Wärmepumpe 9, 10, 11 wird
einerseits die Aktion des Kühlers 7 unterstützt durch weitere
Abscheidung von Feuchtigkeit aus dem Luftstrom 3 bzw. dem ersten Teil
13, und ebenso die Aktion des Heizers 6 aufgrund der im warmen
Zweig 11 erfolgenden zusätzlichen Erwärmung des Luftstroms
3 bzw. des zweiten Teils 14. Dazu wird Energie nur in dem Umfange
zugeführt, in dem dies zum Betrieb der Pumpeinheit 9 erforderlich
ist, und dabei kann insbesondere die thermische Leistung des Heizers 6
reduziert werden. Es erfolgt also eine deutliche Einsparung von Energie in einem
Umfang, der jedenfalls ausreicht, um die Vorrichtung der Energieeffizienzklasse
A zuzuordnen. Die Vorrichtung weist dabei die Nachteile eines herkömmlichen
Haushalt-Wäschetrockner mit Wärmepumpe nicht auf; insbesondere ist es
möglich, die Vorrichtung relativ schnell auf ihre Betriebstemperatur zu bringen,
und die Wärmepumpe 9, 10, 11 kann gegen Ende des
Trocknungsvorganges, wenn nur noch wenig Feuchtigkeit aus dem Luftstrom kondensiert
werden kann, abgeschaltet werden.
2 zeigt eine Weiterbildung der Vorrichtung gemäß
1. Bei dieser Weiterbildung ist in dem Kanalsystem
2 vor dem Kühler 7 ein zweiter Teiler 15 vorgesehen,
von welchem ein Nebenkanal 16 ausgeht. Nur ein dritter Teil 17
des Luftstroms 3 gelangt zum Kühler 7 und zur Wärmepumpe
9, 10, 11, und ein vierter Teil 18 des Luftstroms
gelangt durch den Nebenkanal 16 um den Kühler 7 und die Wärmepumpe
9, 10, 11 herum bis vor das Gebläse 5,
wo er mit den dritten Teil 17 erst wieder vereinigt wird. Diese Ausgestaltung
hat eine weitere Ersparnis von Energie zur Folge, denn es ist nicht mehr erforderlich,
den kompletten Luftstrom 3 soweit abzukühlen, dass die gewünschte
Kondensation von enthaltener Feuchtigkeit erfolgen kann. Vielmehr erfolgt die Kondensation
ausschließlich aus dem dritten Teil 17. Im Übrigen zeigt
2 auch das Zusammenwirken der Abscheider
8 des Kühlers 7 bzw. des kalten Zweigs 10.
Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung ist 3
zu entnehmen. Wiederum befindet sich im Kanalsystem 2 vor dem Kühler
7 ein zweiter Teiler 15, aus welchem ein vierter Teil
18 des Luftstroms 3 in einem Nebenkanal 16 geführt
wird. Dieser Nebenkanal 16 führt an dem Kühler 7 vorbei
und direkt zum kalten Zweig 10 der Wärmepumpe 9,
10, 11. Ein dritter Teil 17 des Luftstroms
3 gelangt durch den Kühler 7 und von dort zum warmen Zweig
11 der Wärmepumpe 9, 10, 11. Bei dieser
Ausgestaltung erfolgt Kondensation von Feuchtigkeit aus dem gesamten Luftstrom
3, wobei die Verteilung dieser Kondensation auf den Kühler
7 und den kalten Zweig 10 Sache der Bemessung der Leistungswerte
dieser Komponenten ist.
In jedem Fall wird der besonders geringen Durchflusswiderstand der
verwendeten speziellen Wärmepumpe 9, 10, 11 genutzt,
um den herkömmlichen Heizer 6 und den herkömmlichen Kühler
7 zu entlasten und Energie, welche ohne Einsatz der Wärmepumpe
9, 10, 11 verloren ginge, zur Trocknung des Waschgutes
1 nutzbar zu machen. Bevorzugte Leistungswerte für die soeben besprochenen
Komponenten sind weiter oben aufgeführt, und auf diese Angaben wird hiermit
Bezug genommen.
4 zeigt eine andere Weiterbildung der Vorrichtung gemäß
1. Gegenüber der Weiterbildung gemäß
3 führt der Nebenkanal 16 vom zweiten
Abzweig 15 zum warmen Zweig 11 der Wärmepumpe 9,
10, 11, und auf den Kühler 7 folgt der kalte Zweig
10.
Noch eine Weiterbildung der Vorrichtung gemäß
1 findet sich in 5, wobei
diese Weiterbildung sich von der Weiterbildung gemäß 4
im wesentlichen dadurch unterscheidet, dass die Anordnung umfassend die Wärmepumpe
9, 10, 11, den Heizer 6 und den Nebenkanal
16 gleich gestaltet, aber in umgekehrter Richtung vom Luftstrom
3 bzw. seinen Teilen 12 und 13 durchflossen wird. Funktionell
hat dies allenfalls geringen Einfluss; es macht deutlich, dass die vorliegende Lehre
nicht eingeschränkt ist auf eine bestimmte Reihenfolge der Komponenten der
Vorrichtung im Luftstrom 3.
Bei den Weiterbildungen gemäß 4
und 5 erfolgt Kondensation nur aus dem ersten Teil
13 des Luftstroms 3, was allerdings den Vorteil hat, dass nur
dieser erste Teil 13 so weit abgekühlt werden muss, dass eine Kondensation
stattfinden kann, und dadurch eine Reduzierung der dem Luftstrom 3 notwendigerweise
zu entziehenden Energie erreicht wird.
6 zeigt ein Schaltbild für die Versorgung des
Heizers 6 und der Pumpeinheit 9 mit elektrischer Energie. Wie
weiter oben ausgeführt ist es vorteilhaft, den Heizer 6 ohne Betrieb
der Pumpeinheit 9 mit etwa der vierfachen elektrischen Leistung zu betreiben
als während des Betriebs der Pumpeinheit 9. Zu diesem Zweck ist es
vorteilhaft, den Heizer 6 und die Pumpeinheit 9 mit gleichen Anschlusswiderständen
auszuführen, wie dargestellt in 4 elektrisch in
Reihe zu schalten und mit einer einzigen Energieversorgung 19 zu verbinden.
Ein Schalter 20 ist zusätzlich vorgesehen, mit welchem
die Pumpeinheit 9 überbrückt wird, wenn sie nicht arbeiten soll.
Werden der Heizer 6 und die Pumpeinheit 9 gemeinsam betrieben,
so steht über jeder dieser Komponenten 6, 9 die halbe Ausgangsspannung
der Energieversorgung 19 an, und es fließt ein Strom, welcher halb
so groß ist als wenn bei geschlossenem Schalter 20 der Heizer
6 allein versorgt würde. Dementsprechend ist die Leistung des allein
betriebenen Heizers 6 wunschgemäß viermal so hoch wie die Leistung
des Heizers 6, wenn gleichzeitig die Pumpeinheit 9 bei geöffnetem
Schalter 20 betrieben wird.
In der Schaltung gemäß 7 ist
der Heizer 6 ausgeführt mit zwei elektrischen und unabhängig
voneinander betreibbaren Heizelementen 21 und 22. Deren erstes
Heizelement 21 ist nebst eines zugehörigen und vorgeschalteten Schalters
(oder Relais) 20 mit der Pumpeinheit 9 in Reihe geschaltet. Deren
zweites Heizelement 22 ist nebst zugehörigem und vorgeschaltetem Schalter
(oder Relais) 20 parallel zu dieser Reihenanordnung geschaltet. Diese Schaltungsanordnung
kommt mit zwei Schaltern oder Relais 20 aus, um den Heizer 6 und
die Pumpanordnung 9 gemeinsam zu betreiben, entweder nur mit dem ersten
Heizelement 21 oder mit beiden Heizelementen 21 und
22 zusammen. Sie eröffnet weiterhin die Möglichkeit, die erforderliche
Gleichspannung in der Energieversorgung 19 durch einfaches Gleichrichten
der Netz-Versorgungsspannung von insbesondere 230 V zu erzeugen und ohne Einsatz
eines Tiefsetzstellers oder dergleichen auszukommen. Durch entsprechende Wahl des
ersten Heizelementes 21 unter Berücksichtigung der inneren Schaltstruktur
der Pumpeinheit 9 kann die Kompatibilität der Reihenanordnung mit
einer solchen Gleichspannung hergestellt, und durch geeignete Auswahl des zweiten
Heizelements 22 die gewünschte Leistungsfähigkeit des Heizers
6 hergestellt werden.
- 1
- Waschgut
- 2
- Kanalsystem
- 3
- Luftstrom
- 4
- Behandlungskammer, Trommel
- 5
- Gebläse
- 6
- Heizer
- 7
- Kühler
- 8
- Abscheider
- 9
- Wärmepumpe, Pumpeinheit
- 10
- Wärmepumpe, kalter Zweig
- 11
- Wärmepumpe, warmer Zweig
- 12
- Erster Teiler
- 13
- Erster Teil des Luftstroms
- 14
- Zweiter Teil des Luftstroms
- 15
- Zweiter Teiler
- 16
- Nebenkanal
- 17
- Dritter Teil des Luftstroms
- 18
- Vierter Teil des Luftstroms
- 19
- Energieversorgung
- 20
- Schalter oder Relais
- 21
- Erstes Heizelement
- 22
- Zweites Heizelement