Die Erfindung bezieht sich auf eine Zugangsvorrichtung für insbesondere
Eingangsanlagen von Supermärkten, Kaufhäusern, Veranstaltungsstätten
u.dgl. eine Ausbildung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Zugangsvorrichtungen für Eingangsanlagen von z.B. Supermärkten,
vielerorts auch Bestandteil von Personenführungsvorrichtungen in Eingangsanlagen,
haben herkömmlicherweise ein mechanisch oder durch einen Sensor aktivierte
motorisch bewegbare Schwenkeinrichtungen, die aus einer den Zugang versperrenden
Ausgangslage in eine 90°-Öffnungsstellung zu verschwenken sind, in der
sie vielfach mit seitlichen Personenführungsstangen fluchten. Danach schwenken
sie gegen den Öffnungssinn zurück in ihre Ausgangsstellung. Nachteilig
hierbei ist, daß diese bei mechanischem Antrieb vielfach von Einkaufswagen,
den eine Person vor sich herschiebt, im Verlaufe des Eintritts dieser Person mit
dem Einkaufswagen bewegt und gehalten werden müssen, was während der gesamten
90°-Öffnungsbewegung ein Entlanggleiten des Türelementes entlang
des Einkaufswagens verursacht mit nicht unerheblichen Rattergeräuschen und
Verschleißerscheinungen an der Zugangsvorrichtung. Dadurch ist bei einer solchen
mechanischen Zugangsvorrichtung mit einem mechanisch bewegten Teil der Zugangskomfort
erheblich beeinträchtigt. Zugangsvorrichtungen mit über Sensoren aktivierbaren
Motoren, bei dem ein Türelement aufzuschwenken ist, ist vom Bedienkomfort her
besser, verursacht jedoch einen erhöhten Bauaufwand durch die vorzusehenden
motorischen Antriebskomponenten.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Zugangsvorrichtung
der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der der Zugangskomfort wesentlich verbessert
ist, die darüber hinaus jedoch ohne einen elektromotorischen Antrieb auskommt.
Zur Lösung dieser Aufgabe zeichnet sich die Zugangsvorrichtung
der eingangs genannten Art dadurch aus, daß das Türelement als ein um
eine 360°-Drehbewegung um die vertikale Achse beweglicher Drehflügel ausgebildet
und aus der von der Person aktivierten Öffnungsstellung im Öffnungsdrehsinn
unter Komplettierung einer 360°-Bewegung selbsttätig in seiner Ausgangslage
drehbar ist.
Damit ist eine Zugangsvorrichtung geschaffen, bei der eine Person,
beispielsweise auch eine Person, die mit einem Einkaufswagen die Eingangsanlage
eines Supermarktes betritt, das Türelement mechanisch nur in die vorbestimmte
Öffnungsstellung mit einem bestimmten Öffnungswinkel bringen muß,
der die von der Person aktivierte Anfangsöffnungsstellung bestimmt. Ab dieser
Anfangsöffnungsstellung wird das Türelement selbsttätig unter Fortsetzung
der Öffnungsbewegung im Öffnungsdrehsinn weiterbewegt, und zwar durch
die zuvor vorgespannten Spannkrafterzeuger, so daß nach Erreichen der Endöffnungsstellung
das Türelement selbsttätig wieder in seine Ausgangsstellung zurückkehrt.
Das Türelement gleitet beim Eintreten einer Person mit geschobenem Einkaufswagen
nur bis zum Erreichen des Anfangsöffnungswinkels an dem Einkaufswagen entlang,
so daß Geräusche und Verschleißerscheinungen vermieden sind.
Bevorzugtermaßen ist das Türelement ab dem vorbestimmbaren
Anfangsöffnungswinkel, der dem Öffnungswinkel entspricht, der nach Erreichen
der von der Person aktivierten Anfangsöffnungsstellung eingenommen ist, an
einer Rückstellbewegung gegen den Öffnungsdrehsinn gehindert. Dies kann
eine entsprechende mechanische Rückstellsicherung sein. Um die selbsttätige
Bewegung vorzusehen, ist ein Spannkrafterzeuger, beispielsweise in Gestalt einer
Druckfeder, vorzusehen, der von dem Türelement während seiner Anfangsöffnungsbewegung
vorgespannt wird und ab Erreichen der vorgebbaren Öffnungswinkelstellung dann
aufgrund seiner Vorspannkraft die weitere Öffnung des Türelementes und
dessen Rückführung bewirkt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in weiteren
Unteransprüchen angegeben.
Des weiteren ergeben sich weitere Vorteile und Ausgestaltungen der
Erfindung aus den Zeichnungen und der nachfolgenden Beschreibung. In der Zeichnung
ist ein Ausführungsbeispiel einer Zugangsvorrichtung nach der Erfindung veranschaulicht.
In der Zeichnung zeigen:
1 ein exemplarisches Ausführungsbeispiel einer
komplett montierten Zugangsvorrichtung in perspektivischer Darstellung,
2-17 in jeweils ebenfalls
perspektivischer Ansicht Zusammenbaudarstellungen von Einzelteilen des Ausführungsbeispiels
nach 1, und
18 ein Anwendungsbeispiel des Ausführungsbeispiels
nach 1 in einem Personenführungssystem.
In der Zeichnung sind grundsätzlich gleichwirkende Teile mit
denselben Bezugsziffern versehen. Die in den 2-17
dargestellten Einzelteile des Ausführungsbeispiels nach 1
stellen den exemplarischen Aufbau der Vorrichtung mit den dort gezeigten Einheiten
dar. Es ist darauf aufmerksam zu machen, daß die Erfindung nicht darauf beschränkt
ist, daß diese Einzelteile insgesamt verwendet werden und
nur das Zusammenspiel der insgesamt gezeigten Einzelteile das Wesen der Erfindung
ausmachen. Vielmehr können auch Einzelteile durch andere ersetzt werden bzw.
können im Einzelfall auch weggelassen werden.
Die allgemein in der Figur gezeigte Zugangsvorrichtung Z hat einen
Träger T, der als Vertikalträger ausgebildet ist. Seine Längsmittelachse
ist zugleich eine vertikale Schwenkachse V für ein Türelement D, das aus
aus einer Nullstellung bestehenden Ausgangslage durch eine Person aktiviert in eine
Öffnungsstellung überführbar ist. Die Person betritt daher diese
Zugangsvorrichtung und bewegt selbst oder unter Zuhilfenahme eines Einkaufswagens
das Türelement D aus der Ausgangslage in eine Anfangsöffnungsstellung.
Durch im weiteren näher auszuführende Teile übernimmt die Zugangsvorrichtung
ab einem bestimmten Öffnungswinkel, der durch die eintretende Person aktiviert
bzw. erreicht und eingestellt wurde, die weitere Öffnung des Türelements
D selbständig und bringt diesen zurück in seine Ausgangsstellung.
Dazu hat die Zugangsvorrichtung eine untere Buchse 1, die
mit einer Innenwelle 2 verschweißt ist (2).
Darüber hinaus ist ein Buchsengegenstück 3 vorgesehen, das in
dem gezeigten Ausführungsbeispiel mit zwei Zylinderschrauben mit der unteren
Buchse verschraubt wird. Dadurch bietet sich die Möglichkeit, die spätere
Bauruppe auf einem vorzusehenden Rohr durch Klemmung zu fixieren.
Wie näher aus 3 hervorgeht, ist
ein Gleitlager 5 vorgesehen, das auf die Innenwelle 2 und gegen
die untere Buchse 1 geschoben wird. Eine Gleitbuchse 6 wird auf
die Innenwelle 2 und gegen die untere Buchse 1 ebenfalls geschoben.
Eine Stahlscheibe 7 ist ebenfalls auf der Innenwelle vorzusehen und wird
gegen das Gleitlager 5 gebracht. Danach kann eine Hohlwelle 8
auf die Innenwelle 2 gesetzt und über die Gleitbuchse 6 und
gegen die Stahlscheibe 7 geschoben werden. Mit einem Hohlspannstift wird
diese mit der Stahlscheibe 7 verbunden. Danach wird eine Gleitbuchse
9 auf die Innenwelle gebracht und unter die Hohlwelle 8 gegen
einen Absatz im Inneren der Hohlwelle 8 geschoben.
Wie aus 4 und 5
hervorgeht, ist ein Sicherungsring 10 in einer Nut N1 in der Hohlwelle
8 befestigt. Ein Kugellager 11 ist ebenfalls auf der Hohlwelle
vorzusehen und gegen den Sicherungsring 10 zu bringen. Der Sicherungsring
12 wird in der Nut N2 in der Hohlwelle 8 befestigt. Danach ist
eine Stahlscheibe 13 auf der Hohlwelle vorzusehen und gegen den Sicherungsring
12 zu schieben. Darauf wird eine Druckfeder 14 gesetzt und ebenfalls
über die Hohlwelle 8 und gegen die Stahlscheibe 13 geschoben.
Oberseitig wird auf diese Druckfeder 14 eine Stahlscheibe 15 und
oberhalb der Stahlscheibe 15 eine Gleitbuchse 16 gesetzt.
Danach wird ein für die Ausführung der Erfindung wesentlicher
Teil vorgesehen in Gestalt der Kulissenführung 18. Dazu wird im weiteren
noch näher ausgeführt werden. Diese Kulissenführung 18 wird
ebenfalls auf die Hohlwelle 8 gesetzt und gegen die Stahlscheibe
15 gesetzt.
Der Kulissenführung 18 ist eine Paßfeder
17 zugeordnet. Des weiteren kann eine Kugellaufbahn und eine Linearführung
vorgesehen sein. Des weiteren ist eine senkrecht verlaufende Nut in der Hohlwelle
vorgesehen. Die Paßfeder 17 kann in diese Nut eintauchen, so daß
die Kulissenführung auf und abbeweglich axial verschiebbar ist, aber auf der
anderen Seite verdrehsicher an der Hohlwelle 8 gehaltert werden kann.
Für die Auf-und Abbewegung ist eine Gleitbuchse 19 vorgesehen,
die unter die Kulissenführung 18 gegen einen Absatz im Inneren der
Kulissenführung 18 geschoben werden kann. Von oben ist auf die Kulissenführung
18 eine Stahlscheibe 20 aufzusetzen, die über einen Sicherungsring
21 in einer Nut 10 der Hohlwelle zu befestigen ist. Dadurch wird
die Druckfeder 14 gespannt.
In den 6-11
ist näher veranschaulicht, wie das Türelement D die mit seinem Gehäuse
22 an dem Träger T anzubinden ist. Dieses Gehäuse 22
besteht aus einem Gehäuserohr 23, zwei angeschweißten Zapfen
24 und einer angeschweißten Aufnahme 25. Dieses Gehäuse
22 mit den zuvor beschriebenen Teilen wird über die bislang beschriebenen
Bauteile des Trägers T geschoben. Ein Absatz E im Inneren des Gehäuses
23 wird gegen das Kugellager 11 geschoben, wodurch das Gehäuse
22 axial fixiert ist.
Ein Kugellager 26 ist auf der Hohlwelle vorgesehen und wird
gegen den zuvor beschriebenen Sicherungsring 21 und gegen eine Absatz S
im Inneren des Gehäuses 22 gebracht. Über einen Sicherungsring
27 wird das Kugellager 26 in einer Nut G in der Hohlwelle gesichert.
Danach wird eine Stahlscheibe mit Kugelpfanne 28 auf der Innenwelle
2 angebracht und mit Stiften mit der Hohlwelle verbunden. Ein weiterer
Kugelkäfig 29 wird auf die Innenwelle 2 und gegen die Stahlscheibe
mit Kugelpfannen 28 geschoben. Drei Stahlkugeln 30 sind dann in
entsprechenden Aussparungen H im Kugelkäfig 29 und pfannenförmigen
Aussparungen J in der Stahlscheibe mit Kugelpfannen 28 eingelegt. Auf die
Innenwelle 2 und gegen die Stahlkugel 30 wird dann eine Stahlscheibe
mit Kugelpfannen 31 gelegt. Die pfannenförmigen Aussparungen K in
der Stahlscheibe mit Kugelpfannen 31 werden mit den Stahlkugeln
30 ausgerichtet. Danach wird ein Gleitlager 32 auf die Innenwelle
2 gegen die Stahlscheibe mit den Kugelpfannen
28 gebracht. Eine Sicherungsscheibe 33 auf der Innenwelle
2 wird für eine Ausfräsung L in der Innenwelle geführt.
Danach gelangen zwei Tellerfedern 34 gegenläufig auf die Innenwelle,
die gegen die Sicherungsscheibe 33 geschoben werden. Diese Tellerfedern
34 sollen eine Art Überlastkupplung bilden. Dazu ist eine Sicherungsscheibe
35 vorgesehen, die ebenfalls durch die Ausfräsung L in der Innenwelle
geführt sind. Diese wirken mit einem Sicherungsblech 36 zusammen.
Eine Nutmutter 37 wird auf die Innenwelle 2 gebracht und gegen
das Sicherungsblech 36 verschraubt. Hierdurch werden die beiden Tellerfedern
34 gespannt. Die Kulissenführung 18 und das Gehäuse
22 können miteinander verriegelt werden. Dazu können geeignete
Verriegelungsmittel vorgesehen sein, die in den dargestellten Ausführungsbeispielen
nicht veranschaulicht sind.
Wenn eine externe Kraft radial auf das Gehäuse 22 und
damit auf die Kulissenführung 18 und damit auf alle mit diesem verbundenen
Teile einwirkt, drücken sich die Stahlkugeln 30 bei einer definierten
Kraft aus den pfannenförmigen Aussparungen K, wodurch sich die Tellerfedern
34 zusammendrücken und dann dieser Kraft nachgeben. Das stellt die
Überlastkupplung dar. Die zwei Zylinderschrauben 38 sind in entsprechende
Gewindebohrungen des Gehäuses 22 zu schrauben. Bei entsprechender
Länge der Zylinderschrauben 38 sperren diese an der Ausprägung
in der Kulissenführung eine radiale Bewegung der Kulissenführung
18. So kann durch die Verwendung kurzer und/oder langer Zylinderschrauben
eine radiale Bewegung in nur einer radialen Richtung (links oder rechts herum) oder
aber in einer beidseitig radialen Richtung der Kulissenführung realisiert werden.
Ein Druckschloß 39 wird noch in die Aufnahme
25 des Gehäuses 22 eingeschraubt. Der Bolzen 40
des Druckschlosses 39 greift dabei in eine Nut O der Kulissenführung
18 ein und kann somit eine radiale Bewegung des Gehäuses
22 verhindert. Zwei weitere Nuten P, die sich einmal um 90° links
herum (in der Abbildung rückseitig) befinden und einmal 90° rechts herum
von der Nut O befinden, dienen als weitere Verriegelungen für das Druckschloß
39. Des weiteren ist noch eine Druckfeder 41 vorgesehen, die in
eine Buchse 42 eingeschoben wird.
Wie des weiteren näher aus 12 hervorgeht,
ist ein Führungsdorn 43 vorgesehen, der in die Buchse 42
und in die Druckfeder 41 eingebracht wird. Die Anlagefläche Q dieses
Führungsdornes 43 dient als Gegenlager für die Druckfeder
41. Diese Baugruppe wird in die Aufnahme 25 des Gehäuses
22 eingeschraubt, wobei der Stiftansatz 44 des Führungsdornes
43 in die Kulissenbahn R der Kulissenführung 18 eintaucht.
Wird das Gehäuse radial durch eine externe Kraft beaufschlagt,
also über das Türelement von einer eintretenden Person im Öffnungssinne
betätigt, so verfährt der Führungsdorn 43 in der Kulissenbahn
R. Dadurch wird eine Auf- und Abbewegung der Kulissenführung 18 vollzogen,
die auf die Druckfeder 8 wirkt und diese spannt.
Die Kulissenbahn R ist in drei Abschnitte AS aufgeteilt, wobei die
Nullgradausrichtung, also die Ausgangslage des Türelements, den tiefsten Punkt
S ausmacht. Am Scheitelpunkt T der Kulissenbahn R, dem etwa ein Öffnungswinkel
von 60° des Gehäuses 22 und damit des Türelementes entspricht,
ist ein Absatz AS vorgesehen. Dieser Öffnungswinkel von 60° und damit
der an bestimmter Stelle vorgesehene Abschnitt definieren die Winkelstellung, bis
zu der die Anfangsöffnungsbewegung von der eintretenden Person zu aktivieren
bzw. durchzuführen ist. Ab dieser Anfangsöffnungsstellung verschwenkt
das Türelement selbsttätig.
Ein Überschreiten dieses Absatzes AS, also bei Überschreiten
des Scheitelpunktes T durch den Führungsdorn 43 wird verhindert, daß
der Führungsdorn 43 und somit der Gehäuse 22 und das
Türelement auf gleichem Wege zurückverfahren können, also gegen den
Öffnungsdrehsinn rückverschwenkbar sind. Zusätzlich ist ab dem Scheitelpunkt
T für eine weitere Bewegung des Gehäuses 22 bzw. des Türelementes
D keine weitere Kraft mehr aufgebracht werden, da die Druckfeder 8 die
Kulissenführung 18 nun wieder nach oben innerhalb der Kulissenführung
und weiter in eine 90°-Öffnungsposition des Gehäuses 22
verfährt. Dort befindet sich ein zweiter Scheitelpunkt U der Kulissenbahn R.
Ab diesem zweiten Scheitelpunkt U läuft der Führungsdorn 43 zurück
zum tiefsten Punkt S der Kulissenbahn R, überführt hier einen zweiten
Absatz AS, um ein Zurückverfahren zu verhindern, um somit zur Nullposition
des Gehäuses 22 bzw. des Türelementes zurückzukehren. Dies
geschieht alles auf voll automatischem Wege ab Erreichen der zu aktivierenden Anfangsöffnungsstellung
durch die einzutretende Person und erfordert keinerlei motorische Antriebe. Die
entsprechende Kraft wird durch die Spannkraft des Spannkrafterzeugers abgeleitet,
also im vorliegenden Ausführungsbeispiel durch die vorgesehene Druckfeder
8.
Wie aus 13 hervorgeht, ist noch eine
Abdeckung 45 vorgesehen, die mit zwei Zylinderschrauben 46 am
Gehäuse 22 verschraubt ist. Das Türelement D wird auf die beiden
Zapfen 24 des Gehäuses 22 aufgeschoben und mit zwei Satteldistanzstücken
47 und zwei Flanschschrauben 48, die in eine Gewindebohrung der
Zapfen 24 eingeschraubt werden, befestigt.
Die 14 und 15
zeigen nochmals die Kulissenführung 18 und die Kulissenbahn Q. Am zweiten
Scheitelpunkt U der Kulissenbahn R läuft der Führungsdorn 43
zurück zum tiefsten Punkt S der Kulissenbahn R (schiefe Ebene SE), überfährt
hier einen zweiten Absatz AS, um ein Zurückverfahren zu verhindern; und somit
zur Nullposition der Ausgangslage des Gehäuses 22 bzw. des Türelements
zurückzukehren. Dazwischen sind schiefe Ebenen SE vorgesehen, wie sie der abgewinkelten
Darstellung der Kulissenführung 18 nach 15
zu entnehmen sind.
Wie 16 veranschaulicht, kann vor der
Montage eines Standrohres 50 ein Gehäuse 51 über das
Standrohr 50 geschoben werden. Durch eine Montageöffnung W können
die Zylinderschrauben 4 in die Buchse1 in die Buchse
1 und die Buchse 3 eingeschraubt werden und somit das Standrohr
50 und das Gehäuse 51 mit dem Drehflügel D verbinden.
Somit ist eine Säule erreicht, die sich in ein Personenführungssystem
einbinden läßt, wie dies in 17 und
18 gezeigt ist.