Stand der Technik
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schutz elektrischer Verbraucher
vor Überspannungen gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
In elektrischen Kfz-Bordnetzen können durch das Abschalten großer
elektrischer Verbraucher hohe Überspannungen auftreten. Diese Überspannungen
können bei einer Unterbrechung der Verbindung zwischen Batterie und Generator
eine Größenordnung von bis zu 100V im Falle eines 12 V-Bordnetzes annehmen.
Empfindliche elektronische Schaltungen, wie z.B. Steuergeräte oder Spannungsregler,
etc. müssen daher gegen solche Überspannungen geschützt werden. Zu
diesem Zweck werden üblicherweise hochbelastbare Zenerdioden-Anordnungen eingesetzt,
die im Falle einer Überspannung durchbrechen und die überschüssige
Leistung gegen Masse ableiten. Zenerdioden-Anordnungen, die Verlustleistungen von
mehreren tausend Watt aufnehmen können, sind jedoch relativ teuer und benötigen
wegen der großen Wärmedissipation relativ viel Bauraum. Bekannte Zenerdioden-Anordnungen
haben außerdem den Nachteil, dass sie nur wenige Male mit der maximalen Überspannung
beaufschlagt werden können, bevor sie zerstört werden.
Offenbarung der Erfindung
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung
zum Schutz elektrischer Verbraucher vor Überspannungen zu schaffen, die stärker
und insbesondere auch häufiger belastbar ist und außerdem weniger Bauraum
benötigt.
Gelöst wird diese Aufgabe gemäß der Erfindung durch
die im Patenanspruch 1 angegebenen Merkmale. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung
sind Gegenstand von Unteransprüchen.
Ein wesentlicher Aspekt der Erfindung besteht darin, die in einem
elektrischen Netz auftretenden Überspannungen mittels einer Sensorik zu detektieren
und einen spannungsempfindlichen elektrischen Verbraucher, insbesondere ein Steuergerät,
mittels eines Schalters, z.B. eines Relais, im Falle einer Überspannung von
seiner Spannungsversorgung zu trennen. Eine entsprechend ausgelegte Schaltungsanordnung
umfasst daher eine Sensorik zur Detektion von Überspannungen und einen in einer
Versorgungsleitung des Verbrauchers angeordneten Schalter (Hauptschalter), der von
der Sensorik im Falle einer Überspannung angesteuert wird. Diese Schaltungsanordnung
hat den wesentlichen Vorteil, dass sie sehr einfach zu realisieren ist und relativ
wenig Bauraum benötigt. Darüber hinaus kann das Relais im Grunde beliebig
oft belastet werden.
Die erfindungsgemäße Sensorik umfasst vorzugsweise einen
Hauptschalter mit einem Steuereingang und einen mit dem Hauptschalter verbundenen
zweiten Schalter, der mit dem Steuereingang des Hauptschalters verbunden ist. Der
zweite Schalter dient dabei zum Steuern des Hauptschalters. Bei Vorliegen einer
Überspannung erzeugt der zweite Schalter ein Steuersignal, mit dem der Hauptschalter
ausgeschaltet wird.
Der Hauptschalter und/oder der zweite Schalter sind vorzugsweise als
Transistoren, insbesondere MOS-Transistoren, realisiert.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist der zweite Schalter derart mit dem Hauptschalter verschaltet, dass er im Falle
einer Überspannung den Steueranschluss und einen Leistungsanschluss des Hauptschalters
kurzschließt. Der Hauptschalter wird dadurch nicht-leitend.
Die erfindungsgemäße Sensorik umfasst neben dem zweiten
Schalter vorzugsweise auch einen weiteren Schalter (ersten Schalter), der vorzugsweise
ebenfalls als Transistor realisiert ist. Der Steuereingang des ersten Schalters
ist vorzugsweise mit einer Zenerdioden-Anordnung verbunden, die bei Überschreiten
einer vorgegebenen Durchbruchspannung leitend wird. Dadurch ändert sich der
Zustand des ersten Schalters z.B. von „leitend" zu „nicht-leitend".
Mit dem ersten Schalter können somit Überspannungen, die eine vorgegebene
Spannungsschwelle überschreiten, detektiert werden.
Der erste Schalter ist vorzugsweise mit einem Steueranschluss des
zweiten Schalters verbunden, so dass auch der zweite Schalter seinen Zustand ändert,
wenn der erste Schalter umschaltet.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist der erste Schalter als ein n-Kanal MOS-Transistor, der zweite Schalter als p-Kanal
MOS-Transistor und der Hauptschalter als n-Kanal MOS-Transistor realisiert.
Am Steuereingang des Hauptschalters ist vorzugsweise eine Ladungspumpe
angeschlossen, die dazu dient, im eingeschalteten Zustand des MOS-Transistors wenigstens
eine Mindestspannung (Gate-Source-Spannung) bereitzustellen.
Am Eingang des elektrischen Verbrauchers kann außerdem eine Hilfs-Energiequelle,
wie z.B. ein Kondensator, angeschlossen sein, die den elektrischen Verbraucher vorübergehend
mit Leistung versorgt, während der elektrische Verbraucher von eigentlichen
Spannungsversorgung abgekoppelt ist.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Die Erfindung wird nachstehend anhand der beigefügten Figuren
beispielhaft näher erläutert. Es zeigen:
1 ein Blockschaltbild einer bevorzugten Ausführungsform
einer Schaltungsanordnung zum Schutz elektrischer Verbraucher vor Überspannungen.
Ausführungsformen der Erfindung
1 zeigt einen Teil eines elektrischen Kfz-Bordnetzes
mit einer Schaltungsanordnung 2, 3 zum Schutz eines elektrischen
Verbrauchers 5 vor Überspannungen. Der elektrische Verbraucher
5, wie z.B. ein Steuergerät oder ein Regler, wird von einer Batterie
und einem Generator über eine Versorgungsleitung 7 mit elektrischer
Leistung versorgt. Die Batterie-Generator-Anordnung 1 ist hier als eine
Spannungsquelle 8 mit einer vorgegebenen Spannung UB und einem
Innenwiderstand 9 (Ri) dargestellt.
Die Schaltungsanordnung 2, 3 zum Schutz des elektrischen
Verbrauchers 5 umfasst im Wesentlichen eine Sensorik 2 zur Detektion
von Überspannungen auf der Versorgungsleitung 7 und eine Relaisanordnung
3 mit einem Schalter 20 (Hauptschalter), mittels dessen der Verbraucher
5 im Falle einer Überspannung von der Spannungsversorgung
1 getrennt werden kann.
Die Sensorik 2 umfasst einen ersten Schalter 14,
der hier als n-Kanal MOS-Transistor, sowie einen damit verbundenen zweiten Schalter
17, der als p-Kanal MOS-Transistor realisiert ist. Der Drain-Anschluss
des ersten Schalters 14 ist mit dem Gate-Anschluss G des zweiten Schalters
17 verbunden. Am Gate-Anschluss G des ersten Schalters 14 ist
eine Zenerdioden-Anordnung angeordnet, die aus einer Zenerdiode 10 (Z1)
und einem Spannungsteiler 11, 12 (R1, R2)
besteht. Wenn die Netzspannung Ue eine vorgegebene Spannungsschwelle
überschreitet, bricht die Zenerdiode 10 durch und wird in Rückwärtsrichtung
leitend. Dies bewirkt, dass der MOS-Transistor 14, der zuvor ausgeschaltet
war, ebenfalls in den leitenden Zustand übergeht. Zum Schutz des MOS-Transistors
14 ist zwischen dessen Gate-Anschluss (G) und Source-Anschluss (S) eine
weitere Zenerdiode 15 (Z2) angeordnet. Wenn der MOS-Transistor
14 leitend wird, fällt das Drain-Potential auf das Referenzpotential
(Masse), so dass auch der zweite Schalter 17 in den leitenden Zustand übergeht.
Um den elektrischen Verbraucher 5 vor Überspannungen
schützen zu können, muss die Zenerdiode 10 entsprechend der Spannungsfestigkeit
des angeschlossenen Verbrauchers 5 dimensioniert sein.
Der Source-Anschluss des zweiten Schalters 17 ist mit dem
Gate-Anschluss (G), und der Drain-Anschluss (D) mit dem Source-Anschluss (S) des
Hauptschalters 20 verbunden. Sobald der zweite Schalter 17 in
den leitenden Zustand übergeht, wird die Gate-Source-Strecke des Hauptschalters
20 kurzgeschlossen, wodurch dieser sperrt und somit den elektrischen Verbraucher
5 von der Spannungsversorgung 1 abkoppelt.
Der zweite Schalter 17 bleibt so lange leitend, bis die Energie
der kurzgeschlossenen Gate-Source-Strecke des Hauptschalters 20 abgebaut
ist.
Danach geht der zweite Schalter 17 wieder in den nicht-leitenden
Zustand über. Der Hauptschalter 20 bleibt jedoch weiterhin im gesperrten
Zustand, da das Gate des Hauptschalters 20 über einen niederohmigen
Pfad mit einem Widerstand 10 (R3) und dem ersten Schalter
14 weiterhin auf Referenzpotential (Masse) liegt. Dadurch wird verhindert,
dass der Hauptschalter 20 wieder in den leitenden Zustand übergeht.
Erst wenn die Überspannung auf der Versorgungsleitung 7 die Durchbruchspannung
UZ der Zenerdiode 10 wieder unterschritten hat, geht der Hauptschalter
20 wieder in den leitenden Zustand über.
Die Relaisanordnung 3 umfasst ferner eine Ladungspumpe
18, 19, die im leitenden Zustand des Hauptschalters
20 die notwendige Gate-Source-Spannung bereitstellt, um den Hauptschalter
20 im Normalbetrieb im leitenden Zustand zu halten. Die Spannungspumpe
ist dabei als Spannungsquelle 18 (UG) mit einem Innenwiderstand
19 (R4) dargestellt.
Um den elektrischen Verbraucher 5 während der Zeit,
in der der Hauptschalter 20 ausgeschaltet ist, weiterhin mit elektrischer
Leistung zu versorgen, ist eine Hilfs-Spannungsquelle 4 vorgesehen, die
im vorliegenden Ausführungsbeispiel als Speicherkondensator 22 realisiert
ist. Der Kondensator 22 versorgt den Verbraucher 5 während
der Abschaltzeit des Hauptschalters 20 mit elektrischer Energie.
Als zusätzliche Maßnahme zur Vermeidung eines Ausfalls des
Verbrauchers 5 kann beispielsweise auch der Betrieb des Verbrauchers
5 vorübergehend eingeschränkt werden. Zu diesem Zweck kann beispielsweise
vorgesehen sein, dass der Verbraucher 5, wie z.B. ein Steuergerät,
nur in begrenztem Funktionsumfang arbeitet oder z.B. gar kein Zugriff mehr auf den
Verbraucher von außen vorgenommen werden kann.
Die dargestellte Schaltungsanordnung 2, 3
hat insbesondere den Vorteil, dass sie sehr zuverlässig arbeitet
und im Grunde beliebig oft belastbar ist.