Die Erfindung betrifft eine Lüftungseinrichtung, welche in Form
einer Einschubkassette zum Einbau in Kunststofffenstern oder Türen mit Standard-Mehrkammer-Hohlprofilrahmen
geeignet ist und einen Rahmen für Fenster oder Türen. Die Lüftungseinrichtung
umfasst mindestens ein in einem Kunststoffelement angeordnetes Mittel zur Erzeugung
von Luftströmungen, das durch eine Anordnung von Trennwänden im Kunststoffelement
die Luftströme in Kanäle des Rahmenprofils einleitet und nach erfolgter
kompletter Umströmung des Rahmens wieder ausleiten. Der Rahmen besteht aus
einem Standard-Mehrkammer-Hohlprofilrahmen mit einer darin angeordneten Lüftungseinrichtung.
Zur Vermeidung von Wärmeverlusten haben moderne Fenster oder
Türen, insbesondere solche aus Kunststoff nur noch eine geringe Fugendurchlässigkeit.
Die dadurch erreichbare fast vollständige Abdichtung hat allerdings zur Folge,
dass der bis dahin durch Undichtigkeiten gegebene Luftaustausch unterbunden wird.
In vielen Fällen ist deshalb eine kontrollierte Zwangsbelüftung erforderlich,
z.B. durch den Einbau besonderer Lüfter zusätzlich zu den vorhandenen
Fenstern. Solche Lüfter können auch mit Wärmetauschern ausgestattet
sein. Dabei wird die warme Abluft aus dem Gebäudeinnern durch eine Kammer des
Wärmetauschers geleitet, wobei sie die Wärme an die durch eine getrennte
zweite Kammer zufließende kalte Frischluft abgibt. Auf diese Weise findet eine
Wärmerückgewinnung statt, außerdem wird kalte Zugluft vermieden.
Nachteilig ist dabei, dass in der Gebäudewand entsprechende zusätzliche
Aussparungen vorgesehen werden müssen und ein nachträglicher Einbau ist
meist sehr aufwändig.
Aus der DE 33 47 028 A1
ist ein Fenster mit einem Fensterrahmen bekannt, der als Wärmetauscher-Lüfter
ausgebildet ist. Hierfür wird ein speziell ausgebildeter Rahmen aus Hohlprofilen
mit darin angeordneten Elementen zur Förderung von Luft aus oder in einen Raum
und Wärmetauschern beschrieben. Ähnliche Lösungen werden in den Druckschriften
DE 32 48 226, DE
32 30 279 und DE 34 26 778 beschrieben.
Diese Lösungen erfordern eine vollständige Umstellung der Herstellung
von Kunststofffenstern mit Standard-Mehrkammer-Hohlprofilrahmen. Für bestehende
Kunststofffenster mit Standard-Mehrkammer-Hohlprofilrahmen sind diese Lösungen
nicht anwendbar.
Aus der DE 298 04 416 wird
eine solare Energienutzung in einem Fensterrahmen zum Antreiben einer Lüftungseinrichtung
beschrieben, wobei die Lüftungseinrichtung im Fensterbereich angeordnet ist.
Die hier eingesetzte Modulbauweise der Lüftungseinrichtung ist lediglich als
ein Zusammenwirken verschiedener Einzelmodule zu verstehen. Eine Lenkung und Leitung
der Luftströmungen in einem Rahmenprofil des Fensters ist nicht vorgesehen.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, verschiedenste im Markt befindliche
Kunststofffenster oder Türen mit Standard-Mehrkammer-Hohlprofilrahmen zu einem
Lüftungsaggregat zu qualifizieren, sowie eine Lüftungseinrichtung vorzuschlagen,
die für diesen Einsatz geeignet ist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Merkmale der
Ansprüche 1 und 8 gelöst. Bevorzugte Ausführungen der Erfindung sind
in den jeweils zugehörigen Ansprüchen beschrieben.
Die Erfindung erlaubt auch eine Nachrüstung bestehender Fenster
oder Türen, ohne dass jeweils das ganze Fenster oder die ganze Tür gewechselt
werden müssen. Spezialrahmenkonstruktionen zur Erbringung der Belüftung
sind dadurch nicht mehr erforderlich. Unter Verwendung der Erfindung kann ein Standard-Fenster
(Tür) auf einer Standard-Produktionslinie zusammengefügt werden und in
Abwandlung zum weiteren normalen Fenster- bzw. Türherstellprozess geringfügig
anderweitig mechanisch bearbeitet und mit der erfindungsgemäßen Lüftungseinrichtung
in Form einer Einschubkassette bestückt werden.
Demnach beinhaltet die Erfindung eine Lüftungseinrichtung zum
Einbau in Kunststofffenstern oder Türen mit Standard-Mehrkammer-Hohlprofilrahmen,
wobei die Lüftungseinrichtung mindestens ein in einem Kunststoffelement angeordnetes
Mittel zur Erzeugung von Luftströmungen umfasst. Erfindungsgemäß
sind dabei im Kunststoffelement Trennwände, sowie Ein- und Auslässe für
Außenluft/Zuluft und Abluft/Fortluft vorgesehen, durch deren Anordnung die
Luftströme in Kanäle des Mehrkammer-Hohlprofilrahmens einleitbar und nach
erfolgter kompletter Umströmung des Rahmens wieder ausleitbar sind.
Vorteilhaft ist das Kunststoffelement als modulare Einschubkassette
ausgebildet. Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist als Mittel zur Erzeugung
von Luftströmungen mindestens ein Radiallüfter vorgesehen.
Im Kunststoffelement und/oder im Mehrkammer-Hohlprofilrahmen sind
nach einem weiteren Merkmal weitere lufttechnische Funktionsmittel integriert. Vorteilhaft
handelt es sich dabei um Wärmetauscher und/oder Filter und/oder Schallschutzelemente
und/oder Windsicherungen. Dabei sind die Filter unmittelbar in den Ansaugbereichen
von Außenluft und Abluft austauschbar angeordnet.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist das Kunststoffelement
mit einer Abdeckplatte versehen, welche in den Innenraum gerichtete Luftöffnungen
aufweist. Zum Umfang der Erfindung gehört auch ein Rahmen bestehend aus einem
Standard-Mehrkammer-Hohlprofilrahmen mit mindestens zwei umlaufenden Kanälen,
die durch mindestens eine Wandung voneinander getrennt sind, wobei mindestens eine
Ausnehmung zur Aufnahme einer Lüftungseinrichtung nach den oben beschriebenen
Merkmalen vorgesehen ist.
Vorteilhaft ist die Ausnehmung zur Aufnahme der Lüftungseinrichtung
dabei innenseitig im oberen Querprofil des Fensterrahmens angeordnet und außenseitig
sind mindestens zwei Öffnungen als Ein- und Auslässe für Außenluft/Zuluft
und Abluft/Fortluft vorgesehen. Vorzugsweise ist dabei die die Kanäle trennende
Wandung mit partiellen Wanddickenreduzierungen und/oder partiellen Ausnehmungen
versehen. Dadurch kann der Wärmetauschgrad verbessert werden. Nach einer bevorzugten
Ausführung der Erfindung ist im Bereich der partiellen Ausnehmung mindestens
ein als Lammellenprofil ausgebildeter Wärmetauscher angeordnet. Vorzugsweise
kann dafür ein Kreuzstromwärmetauscher vorgesehen werden.
Ausführungsbeispiel
In den Zeichnungen zeigen:
1: einen innenseitigen Fensterrahmen;
2: einen außenseitigen Fensterrahmen;
3: einen Ausschnitt des oberen Querprofils des Fensterrahmens
mit Kunststoffelement und Radiallüftern;
4: ein unteres Querprofil des Fensterrahmens in Schnittdarstellung;
5: das Kunststoffelement mit nach außen gerichteten
Öffnungen;
6: das Kunststoffelement mit nach innen gerichteter
Öffnung;
In einem Fensterrahmen 1 werden vorzugsweise im oberen Querprofil
1.1 (1) innenseitig eine Ausnehmung
1a und außenseitig zwei Öffnungen 1b, 1c (2)
eingebracht. In die Ausnehmung 1a wird ein Kunststoffelement
2 (3) eingebracht, dass zur Aufnahme vorzugsweise
zweier Radiallüfter 3, 4 dient, die durch eine Anordnung
von Trennwänden 2.1 im Kunststoffelement 2 Luftströme
in die zwei Kanäle 1.5, 1.6 des Profils 1.1 einleiten
und nach erfolgter Umströmung des kompletten Rahmens 1 wieder ausleiten.
Das Kunststoffelement 2 mit den Trennwänden 2.1 ist nochmals
gesondert in den 5 und 6
in verschiedenen Ansichten zum bessren Verständnis dargestellt.
Es ist auch denkbar, dass nur ein Abluft-Lüfter eingebaut wird,
wobei dann davon ausgegangen wird, dass aufgrund des Unterdruckes die fehlende Luftmenge
von allein durch das Fenster oder noch vorhandene Fugen in der Gebäudehülle
einströmt.
Somit entstehen gegenläufig gerichtete Luftströmungen Abluft/Fortluft
und Außenluft/Zuluft, die beim Aneinandervorbeiströmen einem Wärmeaustausch
unterliegen.
Dieser Wärmeaustausch wird durch partielle Wanddickenreduzierungen
und/oder partielle Substitution der die Kammern trennenden Wandung(en) durch ein
lamellenförmig gestaltetes Aluminiumprofil 5 vorzugsweise im unteren
Querprofil 1.3 (4), bei dem durch entsprechende
Gestaltung eine Vermischung der Luftströme ausgeschlossen wird, optimiert.
Das Kunststoffelement 2 beinhaltet gleichzeitig die Abdeckplatte
1d der Ausnehmung 1a, in der wiederum ebenfalls innenseitige Luftöffnungen
(1) integriert sind.
Des Weiteren können lüftungstechnische Funktionsmittel wie
Filter, Schallschutzelemente, Wind- und Schlagregensicherungen im oder am Kunststoffelement
positioniert werden, auf deren bildliche Darstellung verzichtet wurde.