Die Erfindung betrifft einen Gurtaufroller mit einer in einem Rahmen
um eine Achse drehbar gelagerten hohlen Gurtspule und einer Kraftbegrenzungseinrichtung,
die einen im Kraftbegrenzungsfall axial verschiebbaren Schneidkörper und ein
in das Innere der Gurtspule hineinragendes Blockierelement aufweist, wobei im Kraftbegrenzungsfall
das Blockierelement am Rahmen drehfest blockiert ist und eine Relativdrehung zwischen
der Gurtspule und dem Blockierelement stattfindet.
Aus der DE 103 43 534 A1
ist ein Gurtaufroller mit einem Kraftbegrenzer bekannt, der einen Torsionsstab und
einen Schneidkörper aufweist. Der Torsionsstab dient zur Festlegung eines Basiskraftniveaus
für die gesamte Kraftbegrenzungsphase. Um den Kraftverlauf zu variieren, ist
zusätzlich eine Materialzerspanung vorgesehen, die dem Basiskraftniveau ein
variables Kraftniveau hinzufügt. Hierzu sind ein Flansch der Gurtspule und
eine drehfest blockierbare Scheibe durch den Schneidkörper gekoppelt. Bei einer
Relativdrehung zwischen Scheibe und Flansch schneidet der Schneidkörper einen
Span aus dem Flansch heraus.
Ein Gurtaufroller der eingangs genannten Art ist in der
DE 197 44 836 C2 gezeigt. In der
Kraftbegrenzungsphase ist eine Welle, auf der der Schneidkörper drehfest angeordnet
ist, blockiert, während sich die Gurtspule drehen läßt. Die radial
nach außen gerichtete Schneide des Schneidkörpers dringt dabei in eine
Nut an der Innenwand der Gurtspule ein. Die Nut erstreckt sich schraubenlinienförmig
entlang der Innenwand, so daß sich der Schneidkörper in axialer Richtung
auf der Welle bewegt. Auf diese Weise kann die Kraftbegrenzung auf mehrere Gurtspulenumdrehungen
ausgedehnt werden. Die Kraftbegrenzung erfolgt hier aber alleine durch Materialzerspanung;
die Konstruktion läßt keine Integration eines Torsionsstabs zu.
Es besteht daher ein Bedarf nach einem Gurtaufroller, der zusätzlich
zu einem Basiskraftbegrenzungsniveau eines Torsionsstabs ein variables Kraftbegrenzungsnivau
über mehrere Gurtspulenumdrehungen hinweg ermöglicht.
Die Erfindung sieht hierzu einen Gurtaufroller der eingangs genannten
Art vor, bei dem der Schneidkörper während der Relativdrehung von der
Gurtspule mitgenommen wird und in das Blockierelement einschneidet. Abweichend von
den bekannten Konstruktionen dreht sich beim erfindungsgemäßen Gurtaufroller
der Schneidkörper mit der Gurtspule mit und schneidet Material aus dem feststehenden
Blockierelement heraus. Dieses Konzept läßt einen kompakten Aufbau zu,
bei dem der Schneidkörper radial zwischen der Innenwand der Gurtspule und dem
Blockierelement angeordnet ist, so daß im Inneren der Gurtspule noch Platz
für einen massiven Torsionsstab bleibt. Somit kann das Mindestkraftbegrenzungsniveau
in bekannter Weise durch den Torsionsstab vorgegeben werden, während die erfindungsgemäße
Anordnung des Schneidkörpers eine variable Feineinstellung des Gurtkraftbegrenzungsniveaus
über mehrere Gurtspulenumdrehungen erlaubt.
Damit der Schneidkörper im Normalbetrieb des Gurtaufrollers sicher
an einer definierten Startposition gehalten ist und sich nicht verklemmt, ist er
vorzugsweise mit einem Scherstift auf dem Blockierelement fixiert. Im Kraftbegrenzungsfall
wird der Stift abgeschert, und der Schneidkörper wird von der Gurtspule unter
Materialzerspanung über das Blockierelement geführt.
Zur Einstellung des durch den Schneidkörper erreichten Kraftbegrenzungsniveaus
weist das Blockierelement vorteilhaft eine schraubenlinienförmige Erhöhung
oder Vertiefung auf, in die der Schneidkörper einschneidet. Durch Variation
der Abmessungen der Erhöhung bzw. Vertiefung kann ein progressiver, degressiver
oder konstanter Kraftverlauf vorgegeben werden. Selbstverständlich ist auch
eine Kombination dieser Verläufe möglich.
Zusätzlich kann das Blockierelement eine schraubenlinienförmige
Führung für den Schneidkörper aufweisen, um eine sichere axiale Verschiebung
des Schneidkörpers zu gewährleisten.
Um die Kraftbegrenzung nach einem vorgegebenen Gurtspulendrehwinkel
zu beenden, kann die Erhöhung oder Vertiefung bzw. die Führung des Blockierelements
einen Endanschlag für den Schneidkörper aufweisen.
Eine kompakte Anordnung der Bauteile der Kraftbegrenzungseinrichtung
wird dadurch erreicht, daß das Blockierelement einen hohlen Abschnitt aufweist,
in dem ein Torsionsstab angeordnet ist.
Zur Stabilisierung des hohlen Abschnitts kann auf der dem Mitnehmer
gegenüberliegenden Seite der Gurtspule eine Abstützung für das Blockierelement
vorgesehen sein.
Gemäß der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist das Blockierelement eine Zahnscheibe mit einem rohrförmigen Fortsatz, der
in das Innere der Gurtspule hineinragt.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung und aus den beigefügten Zeichnungen, auf die Bezug genommen wird.
In den Zeichnungen zeigen:
1 eine Schnittansicht eines Teils eines erfindungsgemäßen
Gurtaufrollers entlang dessen Längsachse; und
2 eine Schnittansicht des Gurtaufrollers quer zur Längsachse.
Der in den Figuren dargestellte Gurtaufroller umfaßt einen Rahmen
(nicht gezeigt), in dem eine hohle Gurtspule 12 drehbar um eine Mittelachse
M gelagert ist. Koaxial hierzu sind eine Zahnscheibe 14 und ein Torsionsstab
16 gelagert. Das in 1 sichtbare Ende des Torsionsstabs
16 ist drehfest an die Zahnscheibe 14 gekoppelt, während
das entgegengesetzte Ende des Torsionsstabs 16 drehfest an die Gurtspule
12 gekoppelt ist. Die Gurtspule 12 ist wiederum mittels eines
Halterings 10, wie er aus der DE
202 12 591 U1 bekannt ist, drehfest mit der Zahnscheibe 14 verbunden.
Die Zahnscheibe 14 weist einen rohrförmigen Fortsatz 18 auf,
der in das Innere der Gurtspule 12 hineinragt. Der Fortsatz 18
kann einstückig mit der Zahnscheibe 14 ausgebildet oder drehfest an
die Zahnscheibe 14 gekoppelt sein. Die Zahnscheibe 14 und der
Fortsatz 18 bilden zusammen ein Blockierelement 20, dessen Funktion
später genauer erläutert wird.
Zwischen dem Fortsatz 18 und der Innenwand der Gurtspule
12 ist ein Schneidkörper 22 vorgesehen, der mittels eines
(nicht gezeigten) Scherstifts auf dem Fortsatz 18 fixiert ist. Außerdem
liegt der Schneidkörper 22 an einem Mitnehmer 24 der Gurtspule
12 an, der in Gurtbandabzugsrichtung (Pfeil A in 2)
betrachtet hinter dem Schneidkörper 22 angeordnet ist. Auf der dem
Mitnehmer 24 diametral gegenüberliegenden Innenseite der Gurtspule
12 ist eine Abstützung 26 für den Fortsatz
18 vorgesehen, der einem Durchbiegen des Fortsatzes 18 entgegenwirkt.
Die Abstützung 26 weist zudem einen Führungsabschnitt für
das in der Gurtspule 12 verankerte Ende des Sicherheitsgurts
28 auf. Der Sicherheitsgurt 28 liegt über etwa 90° an
der Außenwand des Fortsatzes 18 an, bevor er durch einen Spalt am
Mitnehmer 24 vorbei aus der Gurtspule 12 herausgeführt ist.
Auf der Außenseite des Fortsatzes 18 sind eine schraubenlinienförmige
Vertiefung 30 und eine parallel dazu verlaufende schraubenlinienförmige
Erhöhung 32 gebildet. Die Vertiefung 30 dient als Führungsnut
für einen Fortsatz (Nocken) des Schneidkörpers 22. Ein Ende der
schraubenlinienförmigen Erhöhung 32 liegt der Schneide des Schneidkörpers
22 unmittelbar gegenüber.
Der Torsionsstab 16, der Schneidkörper 22 und
das Blockierelement 14 sind die wesentlichen Bestandteile einer zweistufigen
Kraftbegrenzungseinrichtung, deren Funktion nachfolgend erläutert wird.
Im Normalbetrieb des Gurtaufrollers dreht sich die Zahnscheibe
14 mit ihrem Fortsatz 18 aufgrund der Kopplung durch den Torsionsstab
16 mit der Gurtspule 12 mit. Der auf dem Fortsatz 18
fixierte Schneidkörper 22 bewegt sich zusammen mit der Gurtspule
12 und dem Fortsatz 18. Im Rückhaltefall wird die Zahnscheibe
14 durch einen (nicht gezeigten) Blockiermechanismus drehfest am Rahmen
10 blockiert, z.B. durch Einsteuern einer am Rahmen abgestützten Blockierklinke
in die Verzahnung der Zahnscheibe 14. Übersteigt die Kraft im Sicherheitsgurt
28 einen vorbestimmten Wert, tritt die Kraftbegrenzungseinrichtung in Aktion.
Trotz des drehfest am Rahmen gehaltenen Blockierelements 20 ist nämlich
eine Drehung der Gurtspule 12 unter Tordierung des Torsionsstabs
16 möglich, um bei extrem hoher Gurtkraft einen begrenzten Gurtbandabzug
zu gestatten.
Es findet dann eine Drehung der Gurtspule 12 relativ zum
Blockierelement 20 in Gurtbandabzugsrichtung (Pfeil A in 2)
statt. Der Mitnehmer 24 greift am Schneidkörper 22 an und
sorgt dafür, daß der Schneidkörper 22 – nach Abscheren
des Scherstifts – der Drehung der Gurtspule 12 folgt. Dabei kommt
der Schneidkörper 22 in Schneideingriff mit der Erhöhung
32. Aufgrund der Führungsnut 30 bewegt sich der Schneidkörper
22 nicht nur in Umfangsrichtung, sondern auch in axialer Richtung und zerspant
kontinuierlich das Material der Erhöhung 32 des feststehenden Blockierelements
20. In 1 sind schematisch die axialen Positionen
des Schneidkörpers 22 nach 0, 1, 2 und 3 Umdrehungen der Gurtspule
12 gezeigt. Der Mitnehmer 24 ist so geformt, daß er diese
axiale Bewegung des Schneidkörpers 22 zuläßt. Das durch
die Materialzerspanung erreichte Kraftbegrenzungsniveau addiert sich zum im wesentlichen
konstanten Kraftbegrenzungsniveau des Torsionsstabs 16. Die Materialzerspanung
wird durch eine an einer vorbestimmten Stelle vorgesehene massive Verdickung (nicht
gezeigt) der Führungsnut 30 oder der Erhöhung 32, die
als Endanschlag für den Schneidkörper 22 dient, beendet.
Der Kraftverlauf und dessen Dauer können insbesondere durch folgende
Parameter und deren Variation über den schraubenförmigen Verlauf der Erhöhung
32 beliebig eingestellt werden:
- – Material des Schneidkörpers 22 (Schneide),
- – Material des Blockierelements 20 (Erhöhung
32),
- – Schnittiefe und Schnittbreite (Maße der Schneide des Schneidkörpers
22 und Abmessungen der Erhöhung 32),
- – axiale Steigung der schraubenlinienförmigen Erhöhung
32.
Anstelle des in die Führungsnut 30 eingreifenden Fortsatzes
des Schneidkörpers 22 kann auch eine umgekehrte Konstruktion mit einem
in einer Ausnehmung des Schneidkörpers 22 eingreifenden
schraubenlinienförmigen Führungswulst vorgesehen sein. Genauso kann anstelle
der Materialerhöhung 32 des Blockierelements 20 auch eine
schraubenlinienförmige Vertiefung vorgesehen sein, in die der Schneidkörper
22 eingreift. In diesem Fall kann unter Umständen sogar auf eine zusätzliche
Führung des Schneidkörpers 22 verzichtet werden.