Die vorliegende Erfindung betrifft Tripentylcitrat mit optional acylierter, bevorzugt acetylierter OH-Gruppe, ein Verfahren zu dessen Herstellung sowie die Verwendung dieser Verbindungen als Weichmacher für Kunststoffe.
Beschreibung[de]
Die vorliegende Erfindung betrifft Tripentylcitrate mit optional acylierter,
bevorzugt acetylierter OH-Gruppe, ein Verfahren zu deren Herstellung sowie die Verwendung
dieser Verbindungen als Weichmacher für Kunststoffe.
Polyvinylchlorid (PVC) gehört zu den wirtschaftlich bedeutendsten
Polymeren. Es findet sowohl als Hart-PVC als auch als Weich-PVC vielfältige
Anwendungen.
Zur Erzeugung eines Weich-PVC werden dem PVC Weichmacher zugesetzt,
wobei in der überwiegenden Anzahl der Fälle Phthalsäureester, insbesondere
Di-2-ethylhexylphthalat (DEHP), Diisononylphthalat (DINP) und Diisodecylphthalat
(DIDP) Verwendung finden.
Auf Grund von Diskussionen um reproduktionstoxische Effekte, die bereits
in einigen Fällen zu einer verstärkten gefahrstoffrechtlichen Kennzeichnung
und im Falle von Kleinkinderspielzeug auch zu Verwendungsbeschränkungen geführt
haben, muss davon ausgegangen werden, dass die Verwendung dieser Phthalate künftig,
insbesondere in sensiblen Anwendungen wie Lebensmittelverpackungen und Medizinalanwendungen
deutlich zurückgehen wird. Es besteht daher Bedarf nach nicht kennzeichnungspflichtigen
Weichmachern, die beispielsweise als DEHP-Ersatz Verwendung finden können und
die aus Rohstoffen hergestellt werden, die weltweit in großen Mengen verfügbar
sind.
Eine denkbare Alternative ist die Verwendung von Weichmachern auf
Basis von Citronensäure. Insbesondere der prominenteste Vertreter dieser Verbindungsklasse,
das Acetyl-tri-n-butyl-citrat (ATBC) wird nicht zuletzt seit der o. g. Verwendungsbeschränkung
für gewisse Phthalate verstärkt zur Herstellung von Kinderspielzeug aus
Weich-PVC eingesetzt. Unterstützt wird dies auch durch eine Stellungnahme des
früheren toxikologischen Expertengremiums der EU, dem Scientific Committee
for Toxicology, Ecology and Ecotoxicology (CSTEE), wonach die Verwendung dieses
Weichmachers in Weich-PVC-Spielzeug auch für Kleinkinder kein Risiko beinhaltet.
Es ist jedoch bekannt, dass ATBC eine höhere Flüchtigkeit
und Migrationsrate als beispielsweise DEHP aufweist und somit noch Optimierungspotential
besteht. Es hat daher nicht an Versuchen gefehlt, strukturell variierte Citronensäureester
zu entwickeln, die diese Nachteile nicht mehr zeigen. Prinzipiell kann dies durch
Verwendung längerkettiger Alkohole zur Veresterung erreicht werden. Lange bekannt
und auch im Markt eingeführt sind daher beispielsweise Acetyl-tri-2-ethylhexylcitrat
(ATEHC) oder Butyryl-tri-n-hexylcitrat (BTHC). Die Herstellung von ATBC wird z.
B. in WO 03/008369 beschrieben, auf deren Inhalt in dieser Anmeldung Bezug genommen
wird.
Daneben sind auch Citratester mit freier, d. h. nicht acylierter OH-Gruppe
beschrieben. Beispielsweise werden in EP 1 063 257
Citronensäuretrialkylester mit Alkyl = C6 bis C10, erwähnt,
wobei die Alkylketten bevorzugt linear sind. Diese zeichnen sich im Vergleich zu
ihren carboxylierten Analoga in der Regel durch eine verbesserte Effizienz und Gelierung,
allerdings aber auch durch eine schlechtere thermische Stabilität aus.
Neben den Estern der Citronensäure bzw. acetylierter Citroensäure
mit nur einem Alkohol wie beispielsweise Butanol (also ATBC) oder 2-Ethylhexanol
(also ATEHC) sind auch Ester auf Basis von Alkoholgemischen mit unterschiedlichen
C-Zahlen bekannt. Schär et al. beschreiben in Ip.com Journal (2004), 4 (8),
S. 15 ff die Verwendung von Citronensäureestern (mit freier oder derivatisierter
OH-Gruppe) auf Basis von Alkoholmischungen, die aus mindestens zwei verschiedenen
Alkoholen im Bereich von C2 bis C22 bestehen und bei denen
die Alkohole vor der Veresterung gezielt gemischt werden.
In EP 1 256 566 werden Mischungen
von Citronensäureestern beschrieben, deren Alkylketten zu einem bestimmten
Prozentsatz aus Butyl und zu einem komplementären Prozentsatz aus längeren
Resten bestehen.
Citronensäureester auf Basis linearer Alkohole (C6
und höher) sind allerdings in der Regel relativ teuer, da die Alkohole durch
Ethylenoligomerisierung oder über Fettsäurehydrierung bzw. Hydrierung
der Fettsäureester, wie z. B. Methylester, hergestellt werden müssen.
Eine großtechnische Herstellung im Maßstab von vielen Tausend Tonnen setzt
jedoch die Verwendung preislich wettbewerbsfähiger Alkohole voraus. Längerkettige
Ester beispielsweise mit C8-Alkoholen sind sehr gering flüchtig,
weisen allerdings eine für bestimmte Plastisolverarbeitungs-Techniken zu langsame
Gelierung auf. Die mit der geringeren Effizienz einher gehende notwendige Höherdosierung
trägt in der Regel zur weiteren Rezepturverteuerung und zu höherem Rohstoffverbrauch
bei.
Es bestand daher die Aufgabe, neue alternative Weichmacher, vorzugsweise
alternative Citronensäureester zu finden, die vorzugsweise gute Verarbeitungseigenschaften
zeigen, eine gute weichmachende Wirkung (Effizienz) aufweisen, nur wenig flüchtig
sind und/oder deren Alkohole leicht in großen Mengen günstig herstellbar
sind.
Überraschenderweise wurde gefunden, dass Citronensäurepentylester,
insbesondere solche mit acetylierter OH-Gruppe, eine oder mehrere dieser Anforderungen
erfüllen.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind deshalb Citronensäureester
der Formel I,
welche dadurch gekennzeichnet sind, dass die Reste R1, R2
und R3 jeweils ein Alkylrest mit einer Anzahl an Kohlenstoffatomen von
5 sind und der Rest R4 H oder ein Carbonsäurerest ist sowie ein
Verfahren zur Herstellung von Citronensäureestern der Formel I, welches dadurch
gekennzeichnet ist, dass Citronensäure oder ein Citronensäurederivat mit
einem Alkohol umgesetzt wird, der 5 Kohlenstoffatome aufweist.
Ebenso ist Gegenstand der vorliegenden Erfindung die Verwendung der
erfindungsgemäßen Citronensäureester als Weichmacher.
Außerdem ist Gegenstand der vorliegenden Erfindung eine Zusammensetzung
enthaltend einen erfindungsgemäßen Citronensäureester sowie die Verwendung
einer solchen Zusammensetzung bzw. Weichmacherzusammensetzung in Kunststoffzusammensetzungen,
Klebstoffen, Dichtungsmassen, Lacken, Farben, Plastisolen oder Tinten. Aus den erfindungsgemäßen
Weichmachern hergestellte Kunststoffprodukte können beispielsweise sein: Profile,
Dichtungen, Lebensmittelverpackungen, Folien, Spielzeug, Medizinalartikel, Dachbahnen,
Kunstleder, Fußbodenbeläge, Unterbodenschutz, beschichtete Geweben, Tapeten,
Kabel und Drahtummantelungen.
Die erfindungsgemäßen Citronensäureester haben den
Vorteil, dass sie als sog. Primärweichmacher eingesetzt werden können.
Unter einem Primärweichmacher versteht man einen Weichmacher, der mit dem entsprechenden
Polymeren in weiten Konzentrationsbereichen verträglich ist. Im Vergleich mit
ATBC weisen die erfindungsgemäßen Citronensäureester bei vergleichbarer
Effizienz, ausgedrückt über die Shore Härte A, eine deutlich geringere
Flüchtigkeit auf.
Als Weichmacher können sie bestimmte Phthalate, wie z. B. Di-2-ethyl-hexylphthalat
(DEHP) ersetzen. Im Vergleich zu DEHP, dem weltweit nach wie vor wichtigsten PVC-Weichmacher,
liegen Flüchtigkeit und Gelierfähigkeit der erfindungsgemäßen
Citrate auf einem ähnlichen Niveau. Vorteile ergeben sich in der Plastisolverarbeitung
durch die niedrigere Plastisolviskosität, auch nach längerer Lagerung.
Im Vergleich zu DINP ist die weichmachende Wirkung (Effizienz) der Pentylcitrate
und Acetylpentylcitrate stets höher oder im Grenzfall des reinen Acetyl-tris-(3-methylbutyl)citrat
zumindest gleich.
Da für Tripentylcitrate bzw. Acetylpentylcitrate ähnlich
gute toxikologische Eigenschaften wie für das ATBC zu erwarten sind, könnten
diese als Ersatz für Phthalate insbesondere in kritischen Anwendungen wie Kinderspielzeugen
oder Lebensmittelverpackungen verwendet werden. Die erfindungsgemäßen
Tripentylcitrate bzw. Acetylpentylcitrate haben weiterhin den Vorteil, dass sie
auf einem Alkohol basieren, der auf einfache Weise hergestellt werden kann und dessen
Rohstoff Crack C4 oder Raffinat in großen Mengen zur Verfügung
steht.
Nachfolgend wird die Erfindung beispielhaft beschrieben, ohne dass
die Erfindung, deren Schutzbereich sich aus den Ansprüchen und der Beschreibung
ergibt, darauf beschränkt sein soll. Auch die Ansprüche selbst gehören
zum Offenbarungsgehalt der vorliegenden Erfindung. Sind nachfolgend Bereiche, allgemeine
Formeln oder Verbindungsklassen angegeben, so soll die Offenbarung nicht nur die
entsprechenden Bereiche oder Gruppen von Verbindungen erfassen, die explizit erwähnt
sind, sondern auch alle Teilbereiche und Teilgruppen von Verbindungen,
die durch Weglassen von einzelnen Werten (Bereichen) oder Verbindungen erhalten
werden können, ohne dass diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit
explizit genannt worden sind.
Die erfindungsgemäßen Citronensäureester der Formel
I,
zeichnen sich dadurch aus, dass die Reste R1, R2 und R3
jeweils ein Alkylrest mit einer Anzahl an Kohlenstoffatomen von 5 sind und der Rest
R4 H oder ein Carbonsäurerest ist. Vorzugsweise ist der Rest R4
ein Carbonsäurerest, wie z. B. ein Ameisensäurerest, ein Essigsäurerest,
ein Propionsäurerest, ein Buttersäurerest oder ein Valerionsäurerest.
Besonders bevorzugt ist der Rest R4 ein Acetylrest. Carboxylierte Pentylcitrate
weisen gegenüber den Pentylcitraten mit freier OH-Gruppe den Vorteil auf, dass
sie thermisch deutlich stabiler sind, was sich beispielsweise durch eine verlangsamte
Braunfärbung (geringere Stabilisierung reicht dann aus) von mit ihnen weichgemachten
PVC-Folien zeigt. Ein weitere Vorteil der carboxylierten Pentylcitrate besteht darin,
dass der Viskositätsanstieg in Plastisolen mit der Zeit insbesondere bei Verwendung
der acetylierten Ester deutlich geringer ist als bei nicht carboxylierten Pentylcitraten,
weshalb Plastisole auf Basis von erfindungsgemäßen carboxylierten Pentylcitraten
eine bessere Lagerstabilität aufweisen.
Die Alkylreste können in einem Estermolekül gleich oder
unterschiedlich sein. Werden bei der Herstellung der Ester keine isomeren-reinen
Alkohole eingesetzt, werden üblicherweise Citronensäuretrialkylestergemische
erhalten, die Estermoleküle enthalten, die unterschiedliche Alkylreste aufweisen.
Es kann vorteilhaft sein, wenn die Alkylreste R1, R2
und R3 eine längste Kohlenstoffkette von zumindest 4 Kohlenstoffatomen
aufweisen und eine Gesamtzahl an Kohlenstoffatomen pro Alkylrest von 5 aufweisen.
Bevorzugt sind die Alkylreste R1, R2 und R3 zu
mehr als 60% n-Pentyl-Reste. Der Anteil der Pentyl-Reste bezieht sich dabei auf
den Mittelwert aller in den Citronensäureestern enthaltenen Alkylreste. Bevorzugt
sind die Alkylreste der Citronensäureester von 70 bis 99,9% n-Pentyl-Reste
und von 30 bis 0,1% Methylbutyl-Reste, insbesondere 2-Methylbutylreste, besonders
bevorzugt von 85 bis 98% n-Pentyl-Reste und von 15 bis 2% Methylbutyl-Reste, insbesondere
2-Methylbutylreste, und ganz besonders bevorzugt von 90 bis 96% n-Pentyl-Reste und
von 10 bis 4% Methylbutyl-Reste, insbesondere 2-Methylbutylreste. Vorzugsweise sind
die Methylbutyl-Reste zu mehr als 50%, bevorzugt zu mehr als 75% und besonders bevorzugt
zu mehr als 95% 2-Methylbutyl-Reste. Je nach Rohstoffverfügbarkeit und Verwendungszweck
des entsprechenden Weichmachers kann es aber auch vorteilhaft sein, wenn mindestens
40%, vorzugsweise 40 bis 100%, besonders bevorzugt 50 bis 99% der C5-Alkyl-Reste
der Citronensäureester 3-Methylbutylreste sind (Angaben jeweils in Mol-%).
Die prozentuale Verteilung der C5-Alkyl-Reste kann auf
einfache Weise durch Verseifen der Ester, Abtrennen des erhaltenen Alkohols und
gaschromatographische (GC) Analyse des erhaltenen Alkohols erfolgen. Beispielsweise
kann die gaschromatographische Trennung auf einer Polydimethylsiloxan-Säule
(z. B. DB 5) als stationärer Phase mit einer Länge von 60 m, einem inneren
Durchmesser von 0,25 mm und einer Filmdicke von 0,25 &mgr;m durchgeführt
werden. Alternativ kann diese Information auch über NMR-Spektroskopie erhalten
werden.
Die erfindungsgemäßen Citronensäureester können
z. B. mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt werden. Dieses Verfahren
zur Herstellung von Citronensäureestern der Formel I
bei dem die Reste R1, R2 und R3 jeweils ein Alkylrest
mit einer Anzahl an Kohlenstoffatomen von 5 sind und der Rest R4
H oder ein Carbonsäurerest ist, zeichnet sich dadurch aus, dass Citronensäure
oder ein Citronensäurederivat mit einem Alkohol umgesetzt wird, der 5 Kohlenstoffatome
aufweist. Vorzugsweise erfolgt die Umsetzung der Citronensäure mit den Pentanolen
bei einer Temperatur von größer 120°C, bevorzugt zwischen 120 und
160°C.
Die Citronensäureester können aus den entsprechenden Alkoholen
oder Alkoholgemischen durch Umsetzung mit Citronensäure oder deren Derivaten
hergestellt werden. Insbesondere können die Citronensäureester bevorzugt
durch Veresterung mit Citronensäure, z. B. mit Citronensäure-Monohydrat
oder -Anhydrat, wie Citronensäure häufig kommerziell erhältlich ist,
oder auch durch Umesterung aus Citronensäureestern mit kürzeren Alkoholresten
hergestellt werden. Verschiedene Verfahren zur Herstellung von Trialkylcitraten
und Carboxyltrialkylcitraten sind bekannt und teilweise weiter oben zitiert. Diese
können auch zur Herstellung der erfindungsgemäßen Tripentylcitrate
verwendet werden. Daher wird auf diese Publikationen ausdrücklich Bezug genommen.
Im Falle der Umesterung kann als Ausgangsstoff z. B. Trimethylcitrat oder Triethylcitrat
eingesetzt werden.
Alkohole zur Herstellung der erfindungsgemäßen Citronensäureester
können alle gesättigten Alkohole sein, die aus 5 Kohlenstoffatomen bestehen
und eine OH-Gruppe aufweisen. Vorzugsweise werden nicht-cyclische Alkohole eingesetzt,
die eine längste Kohlenstoffkette von zumindest 4 Kohlenstoffatomen aufweisen
und eine Gesamtzahl an Kohlenstoffatomen pro Alkylrest von 5 aufweisen. Hierbei
sind primäre Alkohole besonders bevorzugt. Beispielhaft seien hier n-Pentanol,
2-Methylbutanol und 3-Methylbutanol genannt sowie Gemische dieser Alkohole.
Vorzugsweise werden in dem erfindungsgemäßen Verfahren Alkoholgemische
eingesetzt, die zu mehr als 60 Massen-% n-Pentanol aufweisen. Bevorzugt werden Gemische
aus n-Pentanol und 2-Methylbutanol im Massen-Verhältnis von 99,9 bis 70% n-Pentanol
und 0,1 bis 30% Methylbutanol, insbesondere 2-Methylbutanol, besonders bevorzugt
von 98 bis 85% n-Pentanol und von 2 bis 15% Methylbutanol, insbesondere 2-Methylbutanol
eingesetzt. Wie bereits oben ausgeführt kann es je nach Rohstoffverfügbarkeit
und Verwendungszweck des entsprechenden Weichmachers aber auch vorteilhaft sein,
wenn Alkoholgemische eingesetzt werden, die mindestens 40 Massen-%, vorzugsweise
40 bis 100 Massen-%, besonders bevorzugt 50 bis 99 Massen-% 3-Methylbutanol aufweisen.
Bevorzugt können in dem erfindungsgemäßen Verfahren
zur Herstellung von Citronensäureestern der Formel I primäre Alkohole
oder Alkoholgemische wie sie beispielsweise durch Hydroformylierung eines Alkens
mit nachfolgender Hydrierung erhalten werden können, eingesetzt werden. So
kann zum Beispiel n-Pentanol durch Hydroformylierung von 1-Buten und nachfolgender
Hydrierung des Valeraldehyds zu n-Pentanol hergestellt werden.
Vorstufen für Pentanole sind vorzugsweise technische Kohlenwasserstoffgemische,
die ein oder mehrere Olefin(e) mit 4 Kohlenstoffatomen enthalten. Die bedeutendste
Quelle für C4-Olefine ist der C4-Schnitt des Crackbenzins
aus Steamcrackern. Daraus wird nach Extraktion(sdestillation) des Butadiens oder
dessen Selektivhydrierung zu einem n-Butengemisch ein Kohlenwasserstoffgemisch (Raffinat
I oder hydriertes Crack-C4) hergestellt, das Isobuten, 1-Buten und die
beiden 2-Butene (cis und trans) enthält. Ein anderer Rohstoff für C4-Olefine
ist der C4-Schnitt aus FCC-Anlagen, der wie oben beschrieben aufgearbeitet
werden kann. C4-Olefine, hergestellt durch Fischer-Tropsch-Synthese,
sind nach Selektivhydrierung des darin enthaltenen Butadiens zu n-Butenen ebenfalls
ein geeigneter Einsatzstoff. Darüber hinaus können Olefingemische, die
durch Dehydrierung von C4-Kohlenwasserstoffen oder durch Metathesereaktionen
erhalten werden, oder andere technische Olefinströme geeignete Einsatzstoffe
sein. Neben dem Raffinat I sind als Vorstufen für die Pentanole auch Raffinat
II, Raffinat III, ein Strom welcher durch Abtrennung des größten Teils
an 1-Buten aus dem Raffinat II erhalten wird, und sogenanntes Rohbutan, welches
nach einer Oligomerisierung von Raffinat II anfällt und welches neben Alkanen
als Olefin ausschließlich geringe Mengen von 2-Buten aufweist, geeignet. Der
Vorteil der Verwendung von Raffinat II, Raffinat III oder Rohbutan als Vorstufe
für Pentanole liegt darin, dass diese Vorstufen kein bzw. nahezu kein Isobuten
aufweisen, weshalb die erhaltenen Pentanole kein bzw. nur geringe Mengen (kleiner
0,5 Massen-% in Bezug auf die Pentanole) an 3-Methylbutanol aufweisen. Sollen die
C5-Alkohole größere Anteile an 3-Methylbutanol aufweisen, kann
reines Isobuten, wie es z. B. durch Spaltung von Methyl-tert.-butylether oder tert.-Butanol
erhalten werden kann, oder direkt Crack-C4 oder Raffinat I eingesetzt
werden.
Wegen des häufig sehr hohen Trennaufwands zur Trennung der Einsatzgemische
kann es vorteilhaft sein, die im als Einsatzgemisch einzusetzenden technischen Gemisch
vorliegenden Olefine nicht zu trennen, sondern die Gemische direkt einzusetzen.
Besonders bevorzugt wird in dem erfindungsgemäßen Verfahren
Alkohol eingesetzt, der durch ein Verfahren umfassend die Schritte
a) Hydroformylierung von C4-Olefinen unter Erhalt von C5-Aldehyden
und
b) Hydrierung der in Schritt a) erhaltenen Aldehyde zu den entsprechenden Alkoholen
erhalten wird. Die Schritte a) und b) können dabei auch zeitgleich in einem
Reaktor durchgeführt werden.
Es kann vorteilhaft sein, wenn nach Verfahrensschritt a) (Hydroformylierung)
und/oder b) (Hydrierung) eine Auftrennung der in diesen Verfahrensstufen erhaltenen
Produktgemische in die einzelnen Isomeren erfolgt. Eine solche Auftrennung kann
z. B. thermisch, insbesondere durch Destillation erfolgen.
Verfahrensschritt a)
Die Hydroformylierung aller Olefine im Einsatzgemisch kann in einer
Stufe erfolgen. Dies kann insbesondere dann vorteilhaft sein, wenn bei der Hydroformylierung
nur eine olefinische Verbindung im Einsatzgemisch vorhanden ist. Die Hydroformylierung
von z. B. ausschließlich 1-Buten oder Isobuten als Olefin enthaltenden Einsatzgemischen
kann in einer Stufe unter den unten für die erste Stufe beschriebenen Bedingungen
und mit dem dort beschriebenen Katalysator durchgeführt werden. Die Hydroformylierung
von z. B. ausschließlich 2-Buten als Olefin enthaltenden Einsatzgemischen kann
in einer Stufe unter den unten für die zweite Stufe beschriebenen Bedingungen
und mit dem dort beschriebenen Katalysator durchgeführt werden.
Da die isomerenreinen Olefine als Einsatzgemische aber häufig
nicht vorliegen, sondern meistens technische Gemische von C4-Kohlenwasserstoffen,
wie sie oben beschrieben wurden, als Einsatzgemische vorliegen, wird im erfindungsgemäßen
Verfahren in Verfahrensschritt a) vorzugsweise ein Gemisch von Olefinen eingesetzt,
welches Isobuten und/oder 1-Buten und 2-Butene aufweist.
Die Hydroformylierung der im Einsatzgemisch enthaltenen Olefine kann
wiederum in einer Stufe erfolgen. Dazu wird vorzugsweise ein Katalysator eingesetzt,
der vermag, Olefine mit unterschiedlicher Lage der Doppelbindung und/oder Anzahl
der Verzweigungen zu hydroformylieren. Katalysatoren, die dafür geeignet sind,
bewirken aber meistens nur eine geringe Selektivität für die Bildung von
Produkten (Aldehyde, Alkohole, Formiate), die durch endständige Hydroformylierung
entstanden sind, und/oder zeigen eine zu geringe Reaktionsgeschwindigkeit für
ein technisches Verfahren.
Wenn aus dem Hydroformylierungsprodukten Einsatzalkohole, insbesondere
Pentanole bzw. Pentanolgemische mit möglichst geringem Verzweigungsgrad gewonnen
werden sollen, ist es zweckmäßig, die Hydroformylierung derart durchzuführen,
dass ein hoher Anteil an Produkten, die durch endständige Hydroformylierung
entstanden sind, gewonnen wird; denn nur die endständig hydroformylierten Produkte
weisen den gleichen Verzweigungsgrad wie ihre Ausgangsolefine auf bei mittelständiger
Hydroformylierung dagegen erhöht sich der Verzweigungsgrad des entstandenen
Produkts um 1, was in vielen Fällen zu einer Verschlechterung der anwendungstechnischen
Eigenschaften der hieraus hergestellten Folgeprodukte führen kann.
Die in einem technischen Gemisch vorliegenden Olefine unterscheiden
sich in ihrer Reaktivität bei der Hydroformylierung beträchtlich. Im Allgemeinen
sind Olefine mit endständigen Doppelbindungen reaktiver als Olefine mit innenständigen
Doppelbindungen und lineare Olefine reaktiver als verzweigte. Speziell im Falle
der C4-Olefine gilt, 1-Buten ist reaktiver als Isobuten und Isobuten
ist reaktiver als die beiden 2-Butene (cis bzw. trans). Diese unterschiedliche Reaktivität
kann genutzt werden, um einen hohen Anteil an Produkten, die durch endständige
Hydroformylierung entstanden sind, zu gewinnen, d. h., aus 1-Buten soll hauptsächlich
Valeraldehyd und nicht 2-Methylbutanal, aus Isobuten 3-Methylbutanal und nicht 2,2-Dimethylpropanal
sowie aus den beiden 2-Butenen möglichst viel Valeraldehyd (n-Pentanal) und
wenig 2-Methylbutanal entstehen.
Da es bislang keinen Katalysator gibt, der simultan mit zufriedenstellender
Geschwindigkeit sowohl die Umsetzung von 1-Buten als auch von Isobuten und den 2-Butenen
zu Produkten, die durch endständige Hydroformylierung entstanden sind, bewirkt,
wird die Hydroformylierung, insbesondere wenn die Einsatzgemische sowohl Isobuten
und/oder 1-Buten als auch 2-Butene enthalten, vorzugsweise zumindest zweistufig
durchgeführt. Wird das erfindungsgemäße Verfahren zweistufig durchgeführt,
wird vorzugsweise in einer Stufe Isobuten und/oder 1-Buten und in der anderen Stufe
2-Butene hydroformyliert.
In einer ersten Stufe wird die Hydroformylierung vorzugsweise mit
einem geeigneten Katalysator unter Bedingungen vorgenommen, bei denen nur &agr;-Olefine
(1-Buten, Isobuten), jedoch nicht die 2-Butene zu den entsprechenden Aldehyden umgesetzt
werden. Dabei werden die Bedingungen vorzugsweise derart gewählt, dass
1-Buten möglichst selektiv zu Valeraldehyd und Isobuten möglichst selektiv
zu 3-Methylbutanal umgesetzt wird. Als Katalysatoren können beispielsweise
Verbindungen eingesetzt werden, die Rhodium und triorganische Phosphorverbindungen,
insbesondere Phosphine als Liganden aufweisen. Die Umsetzung kann in homogener Phase
(analog dem UCC-Verfahren, beschrieben in EP 0 562
451) oder in heterogener Phase (analog dem Rhone-Poulenc-Ruhrchemie-Verfahren,
beschrieben in DE 026 27 354 und
EP 0 562 451) durchgeführt werden.
Wegen der leichteren Katalysatorabtrennung wird die erste Stufe des Verfahrensschrittes
a) bevorzugt gemäß dem zweiten Verfahren durchgeführt. Die Reaktionstemperaturen
für die erste Stufe des Verfahrensschrittes a) betragen bevorzugt von 70 bis
150°C, vorzugsweise von 100 bis 130°C. Die Verfahrensdrücke betragen
vorzugsweise von 2 bis 20 MPa, bevorzugt von 3 bis 6 MPa.
Optional kann die Hydroformylierung der 1-Olefine im Mehrphasensystem,
wobei Edukt, Produkt und Synthesegas in einer kontinuierlichen Katalysatorphase
dispergiert sind, unter hohen Leerrohrgeschwindigkeiten durchgeführt werden.
Solche Verfahren werden beispielsweise in DE
199 25 384 A1 und DE 199 57528
A1 beschrieben, auf welche hier ausdrücklich verwiesen wird.
Die Hydroformylierung der 1-Olefine in der ersten Stufe des Verfahrensschrittes
a) kann einstufig oder zweistufig durchgeführt werden. Bei der zweistufigen
Hydroformylierung wird im ersten Reaktor vorwiegend 1-Buten und im zweiten Reaktor
hauptsächlich Isobuten umgesetzt. In beiden Reaktoren können die gleichen
Katalysatoren oder unterschiedliche Katalysatoren eingesetzt werden. Bei Verwendung
gleicher Katalysatoren ist eine gemeinsame Katalysatoraufarbeitung möglich.
Nach der gerade beschriebenen Hydroformylierung von 1-Buten und Teilen
des Isobutens in der ersten Stufe des Verfahrensschrittes a) verbleiben im Einsatz-Kohlenwasserstoffgemisch
falls vorhanden, die 2-Butene und gegebenenfalls Isobuten und höchstens Spuren
von 1-Buten. Dieses Gemisch kann als solches unter Verwendung eines anderen Katalysatorsystems
oder nach Auftrennung in zwei Fraktionen, von denen eine Isobuten und die andere
die beiden 2-Butene enthält, hydroformyliert werden. Bevorzugt wird das Gemisch
aufgetrennt und die Isobuten aufweisende Fraktion und die 2-Butene aufweisende Fraktion
werden getrennt hydroformyliert.
Das Isobuten bzw. die Isobuten aufweisende Fraktion kann in hohen
Selektivitäten zu 3-Methylbutanal hydroformyliert werden. Geeignete Katalysatoren
dafür sind Rhodiumkomplexe, die ein- oder mehrzähnige Phosphitliganden
enthalten. Geeignete einzähnige Phosphitliganden sind beispielsweise Triarylphosphite,
deren Arylgruppen sowohl in ortho-Stellung zum Phosphit-Sauerstoff eine sperrige
Gruppe aufweisen als auch in m- oder p-Stellung substituiert sind, wie z. B. Tris(2,4-di-tert.-butyl-phenyl)phosphit
Die Hydroformylierung von Isobuten unter Verwendung eines Katalysatorsystems, das
aus Rhodium und einem Bisphosphit besteht, wird beispielsweise in den Patentschriften
US 4,668,651, US
4,769,498 und WO 85/03702 beschrieben, auf welche ausdrücklich verwiesen
wird und deren Offenbarungsgehalt Gegenstand der vorliegerden Beschreibung ist.
Optional kann die abgetrennte Isobutenfraktion ganz oder teilweise
in die vorgeschaltete erste Hydroformylierungsstufe zurückgeführt werden.
Dabei kann es besonders vorteilhaft sein, vom Isobuten die gesättigten Kohlenwasserstoffe
abzutrennen, was z. B. thermisch erfolgen kann. Nach einer solchen Abtrennung der
gesättigten Kohlenwasserstoffs kann es besonders vorteilhaft sein, das Isobuten
vollständig in die vorgeschaltete erste Hydroformylierungsstufe zurückzuführen.
Die Hydroformylierung von 2-Butenen bzw. 2-Butenen aufweisenden Fraktionen
kann mit Hilfe von verschiedenen bekannten Katalysatoren durchgeführt werden,
wobei üblicherweise ein Gemisch aus 2-Methylbutanal und Valeraldehyd entsteht.
In den meisten Fällen ist 2-Methylbutanal das Hauptprodukt. Die Verwendung
von unmodifizierten Kobaltkatalysatoren als Katalysator für die Hydroformylierung
von 2-Butenen wird in EP 0 646 563 und die
Verwendung von unmodifiziertem Rhodium wird in EP
0 562 451 beschrieben. Weiterhin kann für die Hydroformylierung von
2-Butenen das gleiche Katalysatorsystem, das für die Hydroformylierung von
Isobuten eingesetzt wird, nämlich ein Komplex aus Rhodium und einzähniges
Triarylphosphit verwendet werden. Hohe Selektivitäten an Valeraldehyd können
bei der Verwendung eines Katalysators, bestehend aus Rhodium und sperrigen aromatischen
Bisphosphiten, erhalten werden, wie sie beispielsweise in EP
0 213 639, EP 0 214 622 oder
US 5,763,680 beschrieben werden. Allerdings
sind die Reaktionsgeschwindigkeiten für ein technisches Verfahren relativ gering.
Besonders bevorzugt wird als Bisphosphit-Ligand der in US
5,763,680 als Ligand D bezeichnete Ligand eingesetzt.
Wie oben ausgeführt ist, können die im Einsatzstoff vorliegenden
Olefine getrennt oder gemeinsam hydroformyliert werden. Wenn der Linearität
der Endprodukte keine große Bedeutung zukommt, ist es zweckmäßig,
die Olefine gemeinsam zu hydroformylieren. Ist dagegen ein möglichst wenig
verzweigtes Endprodukt erwünscht, ist es bevorzugt, die Hydroformylierung in
mindestens zwei Stufen durchzuführen. Im Falle eines C4-Olefingemisches
bedeutet der letztere Fall, dass im ersten Reaktor 1-Buten und gegebenenfalls Isobuten
umgesetzt wird und in dem/den nachgeschalteten Reaktoren) optional die restlichen
Olefine.
Aus den Hydroformylierungsgemischen kann der Katalysator nach bekannten
Verfahren abgetrennt werden. Beispielsweise kann bei Verfahren, bei denen der Rhodium-Katalysator
homogen im Reaktionsgemisch vorliegt, der Katalysator destillativ abgetrennt werden.
Bei der Umsetzung in heterogener Phase (zwei flüssige Phasen) kann die Abtrennung
des Katalysators z. B. durch Phasentrennung erfolgen (Ed. B. Cornils, W. A. Herrmann,
Applied Homogeneous Catalysis with Organic Compounds, Vol. 1, S. 80, VCH-Verlag,
1996).
Verfahrensschritt b)
Die Hydroformylierungsgemische können nach der Entkatalysierung
entweder direkt in der Hydrierung eingesetzt werden oder aber zuvor destillativ
oder mit anderen Trennmethoden in zwei oder mehrere Fraktionen aufgetrennt werden.
Insbesondere kann es vorteilhaft sein, das Hydroformylierungsgemisch so aufzuarbeiten,
dass eine oder mehrere im Wesentlichen Aldehyde aufweisende Fraktionen erhalten
werden.
Die entkatalysierten Hydroformylierungsgemische oder die daraus durch
ein Trennverfahren wie z. B. Destillation abgetrennten Aldehyde oder Aldehyd aufweisenden
Fraktionen werden erfindungsgemäß hydriert. Dabei können die Hydroformylierungsgemische
getrennt oder gemeinsam hydriert werden. Durch die Hydrierung entstehen aus den
Aldehyden die entsprechenden gesättigten Alkohole. Dies sind beispielsweise
Butanole, n-Pentanol, 2-Methylbutanol und 3-Methylbutanol.
Zur Hydrierung können z. B. Nickel-, Kupfer-, Kupfer/Nickel-,
Kupfer/Chrom-, Kupfer/Chrom/Nickel-, Zink/Chrom-, Nickel/Molybdän-Katalysatoren
verwenden werden. Die Katalysatoren können trägerfrei sein, oder die hydrieraktiven
Stoffe bzw. ihre Vorläufer können auf Trägern, wie beispielsweise
Siliziumdioxid oder Aluminiumdioxid, aufgebracht sein. Bevorzugte Katalysatoren,
die in Verfahrensschritt b) eingesetzt werden und an denen die Hydroformylierungsgemische
hydriert werden können, weisen jeweils 0,3 bis 15 Massen-% Kupfer und Nickel
sowie als Aktivatoren 0,05 bis 3,5 Massen-% Chrom und optional 0,01 bis 1,6 Massen-%,
vorzugsweise 0,02 bis 1,2 Massen-% einer Alkalikomponente auf einem Trägermaterial,
vorzugsweise Aluminiumoxid und Siliziumdioxid auf. Die Mengenangaben beziehen sich
auf den noch nicht reduzierten Katalysator. Die Alkalikomponente ist optional. Die
Katalysatoren werden vorteilhaft in einer Form eingesetzt, in der sie einen geringen
Strömungswiderstand bieten, z. B. in Form von Granalien, Pellets oder Formkörpern,
wie Tabletten, Zylindern, Strangextrudaten oder Ringen. Sie werden zweckmäßig
vor ihrem Einsatz aktiviert, z. B. durch Erhitzen im Wasserstoffstrom.
Die Hydrierung kann eine Gasphasen- oder Flüssigphasenhydrierung
sein. Bevorzugt wird die Hydrierung bei einem Gesamtdruck von 0,5 bis 50 MPa, vorzugsweise
von 1,5 bis 10 MPa durchgeführt. Eine Hydrierung in der Gasphase kann auch
bei niedrigeren Drücken durchgeführt werden, wobei dann entsprechend große
Gasvolumina vorliegen. Werden mehrere Hydrierungsreaktoren eingesetzt, können
die Gesamtdrücke in den einzelnen Reaktoren innerhalb der genannten Druckgrenzen
gleich oder verschieden sein. Die Reaktionstemperaturen können bei der Hydrierung
in flüssiger oder gasförmiger Phase in der Regel von 120 bis 220°C,
insbesondere von 140 bis 180°C betragen. Solche Hydrierungen sind beispielsweise
in den Patentanmeldungen DE 198 42 369
und DE 198 42 370 beschrieben, auf welche
hier ausdrücklich verwiesen wird.
Die Hydrierung wird bevorzugt in Gegenwart von Wasser durchgeführt.
Das benötigte Wasser kann im Reaktorzulauf enthalten sein. Es ist jedoch auch
möglich, Wasser an geeigneter Stelle in die Hydrierapparatur einzuspeisen.
Bei Gasphasenhydrierung wird Wasser zweckmäßig in Form von Wasserdampf
zugeführt. Ein bevorzugtes Hydrierverfahren ist die Flüssigphasenhydrierung
unter Zusatz von Wasser, wie sie beispielsweise in DE
100 62 448 beschrieben ist. Besonders bevorzugt wird die Hydrierung bei
einem Wassergehalt von 0,05 bis 10 Massen-%, insbesondere 0,5 bis 5 Massen-%, ganz
besonders 1 bis 2,5 Massen-% durchgeführt. Der Wassergehalt wird dabei im Hydrieraustrag
bestimmt.
Die aus der Hydrierung erhaltenen Gemische können entweder direkt
zur Umsetzung mit Citronensäure oder Citronensäurederivat eingesetzt werden
oder aber destillativ oder mit anderen Trennmethoden in zwei oder mehrere Fraktionen
aufgetrennt werden. Insbesondere kann es vorteilhaft sein, das Hydrierungsgemisch
so aufzuarbeiten, dass eine oder mehrere Fraktionen von Alkoholen mit der gleichen
Anzahl an Kohlenstoffatomen erhalten werden. Bevorzugt kann die destillative Aufarbeitung
so durchgeführt werden, dass es zu einer weitgehenden Auftrennung in die einzelnen
Bestandteile kommt.
Wenn ein Citronensäureester von linearen Alkoholen als Einsatzalkoholen
hergestellt werden soll, kann das lineare n-Pentanol von den verzweigten Pentanolen
abgetrennt werden.
Verfahrensschritt c) Umsetzung von Citronensäure oder Citronensäurederivat
mit C5-Alkohol zum Tripentylcitrat
Die Umsetzung der C5-Alkohole zum entsprechenden Tripentylcitrat
kann durch Reaktion mit Citronensäure, welche z. B. in der Form des Monohydrats
oder wasserfrei (Anhydrat) eingesetzt werden kann, oder einem Derivat der Citronensäure,
insbesondere einem Citronensäureester, erfolgen. Bevorzugt wird eine Veresterung
von Citronensäure oder eine Umesterung von Citronensäureestern mit dem
aus Schritt b) erhaltenen Alkohol durchgeführt.
Die erfindungsgemäßen Citronensäureester können
z. B. durch Veresterung von Citronensäure, welche z. B. in der Form des Monohydrats
oder wasserfrei (Anhydrat) eingesetzt werden kann, mit den entsprechenden Alkoholen
erhalten werden. Der zur Bildung des Esters eingesetzte Alkohol bzw. das Alkoholgemisch,
das gleichzeitig als Schleppmittel zur Abtrennung des bei der Reaktion entstehenden
Wassers dienen kann, wird vorzugsweise im Überschuss, bevorzugt mit einem Überschuss
von 5 bis 50%, insbesondere 10 bis 40%, besonders bevorzugt 15 bis 35% der zur Bildung
des Esters notwendigen molaren Menge eingesetzt.
Die Veresterung wird vorzugsweise in Gegenwart eines Veresterungskatalysators
durchgeführt. Als Veresterungskatalysatoren können prinzipiell Säuren,
wie beispielsweise Schwefelsäure, Methansulfonsäure oder p-Toluolsulfonsäure,
Mineralsäuren oder Metalle oder deren Verbindungen eingesetzt werden. Geeignet
sind z. B. Zinn, Titan, Zirconium, die als feinverteilte Metalle oder zweckmäßig
in Form ihrer Salze, Oxide oder in Form von löslichen organischen Verbindungen
verwendet werden können. Allerdings sind die Metallkatalysatoren im Vergleich
zu den Katalysatoren auf Basis von Protonensäuren Hochtemperaturkatalysatoren,
die ihre volle Aktivität oft erst bei Temperaturen oberhalb 180°C erreichen.
Bevorzugt werden Schwefelsäure oder organische Sulfonsäuren eingesetzt,
besonders bevorzugt Methansulfonsäure.
Die Katalysatorkonzentration kann abhängig von der Art des Katalysators
in weiten Bereichen variiert werden. Für Protonensäuren sind Konzentrationen
von 0,05 bis 2 Massen-%, bevorzugt 0,1 bis 1 Massen-%, besonders bevorzugt 0,15
bis 0,5 Massen-% vorteilhaft. Höhere Konzentrationen erhöhen zwar die
Reaktionsgeschwindigkeit, können allerdings auch zur erhöhten Nebenproduktbildung,
beispielsweise durch Wasserabspaltung beitragen.
Wie bereits in den o. g. Publikationen erwähnt, neigen Citronensäure
bzw. ihre Alkylester bei höherer Temperatur (> 153°C) zur Wasserabspaltung
unter Bildung von Aconitsäure bzw. deren Estern (Aconitate). Daher wurden die
oben beschriebenen Verfahren in der Regel bei Temperaturen unterhalb von 150°C
betrieben. Daher wurden auch nur in wenigen Fällen metall-basierte Säuren
wie beispielsweise Tetrabutylorthotitanat für diese Aufgabe eingesetzt.
Bei Temperaturen unterhalb von 150°C kann beispielsweise mit
den oben beschriebenen Protonensäuren gearbeitet werden, allerdings liegt dann
die Reaktionszeit für die Veresterung von Citronensäure-Monohydrat mit
beispielsweise n-Butanol häufig bei über 10 Stunden (WO 03/008369).
Es wurde nun überraschend gefunden, dass die Veresterung von
Citronensäure, bevorzugt wasserfreier Citronensäure und besonders bevorzugt
Citronensäure-Monohydrat mit den nach Verfahrensschritt b) hergestellten Pentanolen
oder Pentanolgemischen bei Katalyse mit Protonensäuren, von denen Methansulfonsäure
besonders bevorzugt ist, bereits nach 8 Stunden bei 155 bis 165°C nahezu quantitativ
verlaufen war und das erhaltene Produkt nach üblicher Aufarbeitung Reinheiten
aufwies, die mit dem Stand der Technik, insbesondere mit den in WO 03/008369 angegebenen,
vergleichbar waren.
Im Allgemeinen hängen die optimalen Temperaturen für die
Durchführung der Veresterung von den Einsatzstoffen, von dem Reaktionsfortschritt
und von der Katalysatorkonzentration und -art ab. Die optimalen Temperaturen können
für jeden Einzelfall durch einfache Vorversuche leicht ermittelt werden. Durch
die Verwendung von höheren Temperaturen kann die Reaktionsgeschwindigkeit erhöht
werden, allerdings werden Nebenreaktionen begünstigt, wie beispielsweise Wasserabspaltung
aus Alkoholen oder Bildung farbiger Nebenprodukte.
Im Falle der erfindungsgemäßen Pentylcitrate beträgt
die Reaktionstemperatur vorzugsweise von 120 bis 180°C, bevorzugt von 130 bis
170°C und besonders bevorzugt von 155 bis 165°C.
Die gewünschte Reaktionstemperatur bzw. der gewünschte Temperaturbereich
kann durch Anpassung des Drucks im Reaktionsgefäß eingestellt werden.
Vorzugsweise wird die Veresterung in Rahmen der vorliegenden Erfindung bei einem
Druck von 0,1 MPa bis 1 hPa durchgeführt.
Zur Entfernung des Reaktionswassers kann es vorteilhaft sein, wenn
das Wasser als Gemisch, z. B. als azeotropes Gemisch mit dem Alkohol aus dem Reaktionsgemisch
abdestilliert wird. Die in die Reaktion zurückzuführende Flüssigkeitsmenge
kann teilweise oder vollständig aus Alkohol bestehen, der durch Aufarbeitung
des Destillats gewonnen wird. Es ist auch möglich, die Aufarbeitung zu einem
späteren Zeitpunkt durchzuführen und die entfernte Flüssigkeitsmenge
ganz oder teilweise durch frischen Alkohol, d. h. aus einem im Vorratsgefäß
bereitstehenden Alkohol zu ersetzen. Bevorzugt wird soviel Flüssigkeitsmenge,
wie sie aus dem Reaktionsgemisch entfernt wird durch Alkohol ersetzt.
Die Rohestergemische, die neben dem/den Ester(n), Alkohol, Katalysator
oder dessen Folgeprodukten und gegebenenfalls Nebenprodukte enthalten, können
nach an sich bekannten Verfahren aufgearbeitet werden. Die Aufarbeitung umfasst
dabei vorzugsweise folgende Schritte: Abtrennung des überschüssigen Alkohols
und gegebenenfalls Leichtsieder, Waschen des Rohprodukts mit Wasser oder einer wässrigen
Salzlösung, Neutralisation der nicht umgesetzten Säuren, optional eine
Wasserdampfdestillation, Umwandlung des Katalysators in einen leichtfiltrierbaren
Rückstand, Abtrennung der Feststoffe und gegebenenfalls eine Trocknung. Dabei
können je nach angewendetem Aufarbeitungsverfahren die Reihenfolge dieser Schritte
verschieden sein.
Optional kann der gewünschte Ester aus dem Reaktionsgemisch,
gegebenenfalls nach Neutralisation des Ansatzes, destillativ ab- bzw. aufgetrennt
werden. Dies kann insbesondere im Fall von Produkten, die bei Raumtemperatur fest
sind, vorteilhaft sein.
Die erfindungsgemäßen Citronensäuretripentylester können
in einer anderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
durch Umesterung eines Citronensäureesters mit einem Einsatzalkohol, ausgewählt
aus isomerenreinen Pentanolen oder einem geeigneten Pentanol-Isomerengemisch gewonnen
werden. Als Edukte werden Citronensäureester eingesetzt, deren am O-Atom der
Estergruppe gebundener Alkylrest vorzugsweise 1 bis 3 C-Atome aufweist. Dieser Rest
kann aliphatisch, geradkettig oder verzweigt, alicyclisch oder aromatisch sein.
Eine oder mehrere Methylengruppen dieses Alkyl-Rests können durch Sauerstoff
substituiert sein. Es kann vorteilhaft sein, wenn die dem Eduktester zugrunde liegenden
Alkohole niedriger sieden als die Einsatzalkohole. Ein bevorzugter Einsatzstoff
ist Triethylcitrat, der industriell hergestellt wird und deshalb in großen
Mengen zur Verfügung steht.
Die Umesterung wird vorzugsweise bei einer Temperatur von 100 und
220°C durchgeführt. Die Temperatur wird besonders bevorzugt so hoch gewählt,
dass der aus dem Eduktester entstehende Alkohol bei dem vorgegebenen Druck, vorzugsweise
erhöhtem Druck, aus dem Reaktionsgemisch abdestilliert werden kann.
Die Aufarbeitung der Umesterungsgemische kann genauso wie für
die Veresterungsgemische beschrieben erfolgen.
Verfahrensschritt d): optionale Carboxylierung der OH-Gruppe der Citronensäure
bzw. des Citronensäureesters
Sollen in dem erfindungsgemäßen Verfahren Ester mit einem
Rest R4 ungleich H hergestellt werden, so kann die Umsetzung der OH-Gruppe
der Citronensäure mit einer anderen Carbonsäure oder einem Anhydrid vor
oder nach der Umsetzung, vorzugsweise nach der Umsetzung der Citronensäure
bzw. des Citronensäurederivats mit dem Alkohol erfolgen. Die Umsetzung kann
als einfache Veresterungsreaktion durchgeführt werden. Vorzugsweise erfolgt
die Veresterung unter Einsatz von Alkansäuren wie Essigsäure, Propionsäure
oder Buttersäure oder besonders bevorzugt unter Einsatz von Essigsäureanhydrid.
Das Verfahren der Acetylierung des Citronensäureesters kann z. B. so wie in
DE-AS 10 99 523 beschrieben erfolgen. Die Acetylierung umfasst vorzugsweise die
Schritte Acetylierung mit einem Überschuß an Essigsäureanhydrid,
Abdestillation von überschüssigem Essigsäureanhydrid sowie gegebenenfalls
gebildeter Essigsäure, Neutralisation mit einer Base (z. B. Sodalösung,
Natron- oder Kalilauge, Kalkmilch etc.) Waschung, Trocknung, Aufhellung (zum Beispiel
durch Behandeln mit Bleicherde, Ozon oder Wasserstoffperoxid) und Filtration. Je
nach Durchführung und Verlauf sind einige der hier genannten Schritte lediglich
optional.
Die Carboxylierung, vorzugsweise die Acetylierung der OH-Gruppe der
Citronensäure bzw. des Citronensäureesters, erfolgt bevorzugt im Anschluss
an die Abtrennung des Alkoholüberschusses durch Destillation
mit nachfolgender Wasserdampfbehandlung vom hergestellten Citronensäureester.
Im Bedarfsfall können weitere Reinigungsschritte vor der Acetylierung durchgeführt
werden, was aber bevorzugt nicht notwendig ist.
Im Falle der Acetylierung wird diese durch Zugabe eines molaren Überschusses
von Essigsäure oder bevorzugt Essigsäureanhydrid von 10 bis 80%, bevorzugt
20 bis 50% bei Temperaturen von 90 bis 120°C, bevorzugt 100 bis 115°C
durchgeführt. Gleichzeitig mit oder nach Zugabe des Carboxylierungsmittels
wird als Katalysator eine Protonensäure zugegeben und die Reaktionsmischung
bei dieser Temperatur eine gewisse Zeit, bevorzugt 30 Minuten bis zwei Stunden,
insbesondere eine Stunde gerührt. Als Katalysator können hier verschiedenste
Säuren eingesetzt werden. Bevorzugt werden Schwefelsäure oder Methansulfonsäure
als Katalysator eingesetzt. Danach wird die überschüssige Säure oder
das Anhydrid abgetrennt und es kann wie gewohnt aufgearbeitet (Neutralisation, gegebenenfalls
Waschen, Wasserdampfdestillation, Trocknen, Filtration) werden.
Die erfindungsgemäßen Citronensäureester können
als Weichmacher, insbesondere in Kunststoffzusammensetzungen, Klebstoffen, Dichtungsmassen,
Lacken, Farben, Plastisolen, Kunstledern, Fußbodenbelägen, Unterbodenschutz,
beschichteten Geweben, Tapeten oder Tinten als Weichmacher verwendet werden. Vorzugsweise
können die erfindungsgemäßen Weichmacher in Profilen, Dichtungen,
Lebensmittelverpackungen, Folien, Spielzeugen, Medizinalartikeln, Dachbahnen, Kunstledern,
Fußbodenbelägen, Unterbodenschutz, beschichteten Geweben, Tapeten, Kabeln
und Drahtummantelungen, besonders bevorzugt in Lebensmittelverpackungen, Spielzeugen,
Medizinalartikeln, Tapeten und Fußbodenbelägen verwendet werden.
Unter Verwendung der erfindungsgemäßen Citronensäureester
sind insbesondere erfindungsgemäße Zusammensetzungen erhältlich,
die einen Citronensäureester enthalten.
Solche Zusammensetzungen können den erfindungsgemäßen
Citronensäureester alleine oder in Mischungen mit anderen Weichmachern aufweisen.
Falls die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen die erfindungsgemäßen
Citronensäureester im Gemisch mit anderen Weichmachern aufweisen, so können
die anderen Weichmacher vorzugsweise aus der Gruppe der Phthalsäuredialkylester,
bevorzugt mit 4 bis 13 C-Atomen in der Alkylkette; Trimellitsäuretrialkylester,
bevorzugt mit 6 bis 10 C-Atomen in der Seitenkette; Adipinsäuredialkylester
und bevorzugt Terephthalsäuredialkylester jeweils bevorzugt mit 4 bis 10 C-Atomen
in der Seitenkette; 1,2-Cyclohexandisäurealkylestern, 1,3-Cyclohexandisäurealkylestern
und 1,4-Cyclohexandisäurealkylestern, bevorzugt 1,2-Cyclohexandisäurealkylestern,
jeweils bevorzugt mit Alkyl = Alkylrest mit 7 bis 10 Kohlenstoffatomen in der Seitenkette;
Dibenzoesäurester von Glykolen; Alkylsulfonsäurester von Phenol mit vorzugsweise
einem Alkylrest, der 8 bis 22 C-Atome enthält; Polymerweichmacher; Glycerinester
und ganz besonders bevorzugt Citronensäuretrialkylester mit freier oder carboxylierter
OH-Gruppe und einem Alkylrest von 4 oder 6 bis 10 C-Atomen und Benzoesäurealkylester,
vorzugsweise mit 7 bis 13 C-Atomen in der Alkylkette, ausgewählt sein. In allen
Fällen können die Alkylreste linear oder verzweigt und gleich oder verschieden
sein. Besonders bevorzugt weist die Zusammensetzung neben Citronensäureestern
insbesondere einen Benzoesäurealkylester mit Alkyl = Alkylrest mit 7 bis 13
Kohlenstoffatomen, vorzugsweise Benzoesäureisononylester, Benzoesäurenonylester,
Benzoesäureisodecylester oder Benzoesäuredecylester auf. Der Anteil an
erfindungsgemäßen Citronensäureestern in dem Gemisch mit anderen
Weichmachern beträgt vorzugsweise 15 bis 90%, besonders bevorzugt 20 bis 80%
und ganz besonders bevorzugt 30 bis 70%, wobei sich die Massenanteile aller vorhandenen
Weichmacher zu 100% addieren.
Die genannten Zusammensetzungen aus Citronensäureester und anderen
Weichmachern können als Weichmacherzusammensetzung in Kunststoffzusammensetzungen,
Klebstoffen, Dichtungsmassen, Lacken, Farben, Plastisolen oder Tinten verwendet
werden. Aus den erfindungsgemäßen Weichmacherzusammensetzungen hergestellte
Kunststoffprodukte können beispielsweise sein: Profile, Dichtungen, Lebensmittelverpackungen,
Folien, Spielzeug, Medizinalartikel, Dachbahnen, Kunstleder, Fußbodenbeläge,
Unterbodenschutz, beschichtete Gewebe, Tapeten, Kabel und Drahtummantelungen. Bevorzugt
sind aus dieser Gruppe Lebensmittelverpackungen, Spielzeug, Medizinalartikel, Tapeten
und Fußbodenbeläge zu nennen.
Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen, die einen Citronensäureester
enthalten, können ein Polymer, ausgewählt aus Polyvinylchlorid (PVC),
Polyvinylidenchlorid (PVDC), Polyacrylaten, insbesondere Polymethylmethacrylat (PMMA),
Polyalkylmethacrylat (PAMA), Fluorpolymeren, insbesondere Polyvinylidenfluorid (PVDF),
Polytetrafluorethylen (PTFE), Polyvinylacetat (PVAc, Polyvinylalcohol (PVA), Polyvinylacetale,
insbesondere Polyvinylbutyral (PVB), Polystyrolpolymere, insbesondere Polystyrol
(PS), Expandierbares Polystyrol (EPS), Acrylonitril-Styrol-Acrylat (ASA), Styrolacrylonitril
(SAN), Acrylonitril-Butadien-Styrol (ABS), Styrol-Maleinsäureanhydrid-Copolymer
(SMA), Styrol-Methacrylsäure-Copolymer, Polyolefine, insbesondere Polyethylen
(PE) oder Polypropylen (PP), thermoplastische Polyolefine (TPO), Polyethylen-Vinylacetat
(EVA), Polycarbonate, Polyethylenterephthalat (PET), Polybutylenterephthalat
(PBT), Polyoxymethylen (POM), Polyamid (PA), Polyethylenglykol (PEG), Polyurethan
(PU), Thermoplastisches Polyurethan (TPU), Polysulfide (PSu), Biopolymere, insbesondere
Polymilchsäure (PLA), Polyhydroxylbuttersäure (PHB), Polyhydroxylvaleriansäure
(PHV), Polyester, Stärke, Cellulose und Cellulose-Derivate, insbesondere Nitrocellulose
(NC), Ethylcellulose (EC), Celluloseacetat (CA), Cellulose-Acetat/Butyrat (CAB),
Gummi oder Silikone sowie Mischungen oder Copolymere der genannten Polymere oder
deren monomeren Einheiten aufweisen. Vorzugsweise weisen die erfindungsgemäßen
Zusammensetzungen PVC oder Homo- oder Copolymere auf Basis von Ethylen, Propylen,
Butadien, Vinylacetat, Glycidylacrylat, Glycidylmethacrylat, Methacrylaten, Acrylaten,
Acrylaten oder Methacrylaten mit am Sauerstoffatom der Estergruppe gebundenen Alkylresten
von verzweigten oder unverzweigten Alkoholen mit einem bis zehn Kohlenstoffatome(n),
Styrol, Acrylnitril oder cyclischen Olefinen auf.
Bevorzugt enthält die erfindungsgemäße Zusammensetzung
als PVC-Typ Suspensions-, Masse-, Mikrosuspensions- oder Emulsions-PVC. Bezogen
auf 100 Massenteile Polymer enthalten die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
vorzugsweise von 5 bis 200, bevorzugt von 10 bis 150 Massenteile an Weichmacher.
Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen können neben
den genannten Bestandteilen weitere Bestandteile enthalten, insbesondere z. B. weitere
Weichmacher, Füllstoffe, Pigmente, Stabilisatoren, Co-Stabilisatoren wie beispielsweise
epoxidiertes Sojabohnenöl, Gleitmittel, Treibmittel, Kicker, Antioxidanzien
oder Biozide.
Die genannten Polymere aufweisenden Zusammensetzungen können
als Kunststoffzusammensetzungen, Klebstoffe, Dichtungsmassen, Lacke, Farben, Plastisole,
Kunstleder, Fußbodenbeläge, Unterbodenschutz, Gewebebeschichtungen, Tapeten
oder Tinten oder zu deren Herstellung verwendet werden. Die genannten Zusammensetzungen
können insbesondere Profile, Dichtungen, Lebensmittelverpackungen, Folien,
Spielzeug, Medizinalartikel, Dachbahnen, Kunstleder, Fußbodenbeläge, Unterbodenschutz,
beschichtete Gewebe, Tapeten, Kabel und Drahtummantelungen sein. Bevorzugt sind
die Zusammensetzungen Lebensmittelverpackungen, Spielzeug, Medizinalartikel, Tapeten
und Fußbodenbeläge zu nennen.
An Hand der Figur 1 wird die Erfindung
näher erläutert, ohne dass die Erfindung auf die dort beispielhaft dargestellten
Ausführungsarten beschränkt sein soll.
In 1 sind Gelierkurven für die in
Beispiel 8 getesteten sieben Plastisole abgebildet. Aufgetragen ist die komplexe
Viskosität in Abhängigkeit von der Temperatur. Die Messwerte zu Plastisol
1 sind als Rauten gekennzeichnet, die Messwerte zu Plastisol 2 sind als Quadrate
gekennzeichnet, die Messwerte zu Plastisol 3 sind als Dreiecke gekennzeichnet, die
Messwerte zu Plastisol 4 sind als X gekennzeichnet, die Messwerte zu Plastisol 5
sind als offene Kreise gekennzeichnet, die Messwerte zu Plastisol 6 sind als ausgefüllte
Kreise gekennzeichnet und die Messwerte zu Plastisol 7 sind als Kreuze gekennzeichnet.
Die folgenden Beispiele sollen die Erfindung erläutern, ohne
die Anwendungsbreite einzuschränken, die sich aus der Beschreibung und den
Patentansprüchen ergibt.
Beispiele
Die in den Beispielen 1 und 2 beschriebenen Synthesen der Citronensäureester
wurden ausgehend von über den Handel (FLUKA) erhältlichen Pentanolen,
nämlich n-Pentanol (GC-Reinheit > 99 Massen-%), 2-Methylbutanol (> 98
Massen-%) und 3-Methylbutanol (> 98,5 Massen-%) hergestellt. Für die Herstellung
der verschiedenen Ester wurden die in der Tabelle 1 angegebenen Alkohole bzw. Alkoholgemische
eingesetzt.
Tabelle 1: In den Beispielen 1 und 2 eingesetzte Alkohole bzw. Alkoholgemische.
Die %-Angaben sind Massen-%.
Da es sich hierbei um isomere Verbindungen handelt, die keiner Anpassung
der stöchiometrisch notwendigen Mengen bedürfen, wird im Folgenden vereinfachend
nur allgemein von Pentanolen gesprochen.
Beispiel 1: Herstellung von Tripentylcitraten
In einem 2 Liter-Mehrhalskolben mit Rührer, Wasserabscheider,
Tropftrichter, Innenthermometer und Tauchrohr wurden 210 g (1 Mol) Citronensäuremonohydrat
(Fa. Riedel de Haen, Reinheit > 99,5 Massen-%) und zunächst 300 g von insgesamt
352 g Pentanol oder Pentanolgemisch (4 Mol) gemäß Tabelle 1 vorgelegt.
Unter Rühren wurde zunächst 30 Minuten mit Stickstoffgas über das
Tauchrohr gespült und dann langsam aufgeheizt. Ab ca. 115°C fiel zunächst
das Kristallwasser aus der Säure an, welches über den Wasserabscheider
abgenommen wird. Bei Erreichen einer Temperatur von 145°C wurden über
den Tropftrichter (Stickstoffatmosphäre) 0,63 g Methansulfonsäure gelöst
in den noch fehlenden 52 g Pentanol bzw. Pentanolgemisch zugegeben. Nach Erreichen
der Reaktionstemperatur von 160°C wurde durch sukzessive Druckverringerung
ein konstanter Rücklauf des Pentanol/Wasser-Gemisches eingestellt. Nach ca.
8 Stunden betrug die Säurezahl < 1 mg KOH/g (DIN EN ISO 2114) und die Veresterung
war abgeschlossen.
Anschließend wurde – weiterhin unter Stickstoff-Atmosphäre
– der Wasserabscheider durch eine Destillationsbrücke ersetzt und bei
langsam gesteigertem Vakuum bis 160°C der Alkoholüberschuss abdestilliert.
Zur Aufarbeitung wurde der Ansatz auf 100°C abgekühlt. Danach
wurden zum Reaktionsgemisch 200 ml 5-Massen-%ige Kochsalzlösung gegeben und
die Mischung 15 Minuten bei 80°C gerührt. Danach wurde die wässrige
Phase abgetrennt und der Ansatz noch ein weiteres Mal mit der gleichen Menge Kochsalzlösung
gewaschen und nochmals die Phasen getrennt. Nach dem zweiten Waschvorgang wurde
gemäß DIN EN ISO 2114 die Säurezahl bestimmt und bei 80°C mit
der neunfachen stöchiometrischen Menge an 5 Massen-%iger Natronlauge 30 Minuten
unter Rühren neutralisiert. Danach wurde die wässrige Phase abgelassen
und nochmals wie oben beschrieben zwei Mal mit 5 Massen-%iger Kochsalzlösung
gewaschen.
Nach der Phasentrennung wurde das Rohestergemisch wieder auf 160°C
erhitzt und bei dieser Temperatur unter Vakuum langsam 8 Massen-% vollentsalztes
Wasser, bezogen auf die erwartete Rohestermenge über das Tauchrohr zugetropft.
Hierbei wurde darauf geachtet, dass die Temperatur nicht über 160°C anstieg.
Anschließend wurde mit Stickstoff belüftet, 2 Massen-% gepulverte Aktivkohle
zugegeben und unter erneutem Vakuum (bis 5 hPa) auf 80°C abgekühlt und
das Produkt anschließend filtriert.
Reinheit: 99 Flächen-% (ermittelt durch Gaschromatographie)
Beispiel 2: Herstellung von Acetyltripentylcitraten
In einem 2 Liter-Mehrhalskolben mit Rührer, Wasserabscheider,
Tropftrichter, Innenthermometer und Tauchrohr wurden 210 g (1 Mol) Citronensäure-monohydrat
(Fa. Riedel de Haen) und zunächst 300 von insgesamt 352 g Pentanol oder Pentanolgemisch
(4 Mol) gemäß Tabelle 1 vorgelegt. Unter Rühren wurde zunächst
30 Minuten mit Stickstoffgas über das Tauchrohr gespült und dann langsam
aufgeheizt. Ab ca. 115°C fiel zunächst das Kristallwasser aus der Säure
an, welches über den Wasserabscheider abgenommen wird. Bei Erreichen einer
Temperatur von 145°C wurden über den Tropftrichter (Stickstoffatmosphäre)
0,63 g Methansulfonsäure gelöst in den noch fehlenden 52 g Pentanol bzw.
Pentanolgemisch zugegeben. Nach Erreichen der Reaktionstemperatur von 160°C
wurde durch sukzessive Druckverringerung ein konstanter Rücklauf des Pentanol/Wasser-Gemisches
eingestellt. Nach ca. 8 Stunden war die Säurezahl < 1 mg KOH/g (DIN EN ISO
2114) und die Veresterung abgeschlossen.
Anschließend wurde – weiterhin unter Stickstoff-Atmosphäre
– der Wasserabscheider durch eine Destillationsbrücke ersetzt und bei
langsam gesteigertem Vakuum bis 160°C der Alkoholüberschuss abdestilliert.
Anschließend wurde unter Stickstoffatmosphäre der Wasserabscheider
durch eine Destillationsbrücke ersetzt und die Apparatur wieder unter Vakuum
genommen. Über den Tropftrichter und das Tauchrohr wurden dann 8 Massen-% vollentsalztes
Wasser, bezogen auf die erwartete Rohestermenge zugetropft. Nach vollständiger
Zugabe des Wassers wurde unter Vakuum (< 5 mbar) auf 110°C abgekühlt.
Zur Acetylierung wurde die 1,25-fache molare Menge an Essigsäureanhydrid
verwendet. Zur Berechnung wurde die theoretische Menge an Rohester herangezogen.
Die Apparatur wurde zur Zugabe des Essigsäureanhydrids mit Stickstoff
belüftet und 5 Minuten mit Stickstoff gespült. Das Essigsäureanhydrid
wurde über den Tropftrichter langsam zugegeben. Dann wurden bei 100°C
bis 110°C langsam 0,5 g Methansulfonsäure zugegeben und es wurde noch
eine Stunde weitergerührt. Danach wurde unter vorsichtigem Vakuum bei maximal
130°C Essigsäure und überschüssiges Essigsäureanhydrid
abdestilliert.
Zur Aufarbeitung wurde der Ansatz auf 100°C abgekühlt. Danach
wurden zum Reaktionsgemisch 200 ml 5 Massen-%ige Kochsalzlösung gegeben und
die Mischung 15 Minuten bei 80°C gerührt. Danach wurde die wässrige
Phase abgetrennt und der Ansatz noch ein weiteres Mal mit der gleichen Menge Kochsalzlösung
gewaschen und nochmals die Phasen getrennt. Nach dem zweiten Waschvorgang wurde
gemäß DIN EN ISO 2114 die Säurezahl bestimmt und bei 80°C mit
der neunfachen stöchiometrischen Menge an 5 Massen-%iger Natronlauge 30 Minuten
unter Rühren neutralisiert. Danach wurde die wässrige Phase abgelassen
und nochmals wie oben beschrieben zwei Mal mit 5 Massen-%iger Kochsalzlösung
gewaschen.
Nach der Phasentrennung wurde das Rohestergemisch wieder auf 160°C
erhitzt und bei dieser Temperatur unter Vakuum langsam 8 Massen-% vollentsalztes
Wasser, bezogen auf die erwartete Rohestermenge über das Tauchrohr zugetropft.
Hierbei wurde darauf geachtet, dass die Temperatur nicht über 160°C anstieg.
Anschließend wurde mit Stickstoff belüftet, 2 Massen-% gepulverte Aktivkohle
zugegeben und unter erneutem Vakuum (bis 5 hPa) auf 80°C abgekühlt, bei
dieser Temperatur etwa 30 Minuten mit 2 Massen-% Wasserstoffperoxid gerührt,
anschließend bei 120°C getrocknet und dann wiederum abgekühlt und
filtriert.
Beispiel 3: Herstellung der Plastisole
Die verwendeten Einwaagen der Komponenten für die verschiedenen
Plastisole sind der nachfolgenden Tabelle 2 zu entnehmen.
Tabelle 2: Rezepturen gemäß Beispiel 3 (Alle Angaben in phr
(= Massenteile pro 100 ·Massenteile PVC))
Die Weichmacher wurden vor der Zugabe auf 25°C temperiert. Zuerst
wurden die flüssigen Bestandteile und dann die pulverförmigen in einen
PE-Becher eingewogen. Von Hand wurde die Mischung mit einem Salbenspatel so eingerührt,
dass kein unbenetztes Pulver mehr vorhanden war. Der Mischbecher wurde dann in die
Klemmvorrichtung eines Dissolverrührers eingespannt. Vor dem Eintauchen des
Rührers in die Mischung wurde die Drehzahl auf 1800 Umdrehungen pro Minute
eingestellt. Nach dem Einschalten des Rührers wurde so lange gerührt,
bis die Temperatur an der Digitalanzeige des Thermofühlers 30,0°C erreichte.
Damit war sicher gestellt, dass die Homogenisierung des Plastisols bei einem definierten
Energieeintrag erreicht wurde. Danach wurde das Plastisol sofort bei 25,0°C
temperiert.
Beispiel 4: Viskositätsmessungen und Lagerstabilitäten
Die Messung der Viskositäten der in Beispiel 3 hergestellten
Plastisole wurden in Anlehnung an die DIN 53 019 mit einem Rheometer Physica DSR
4000 (Fa. Paar-Physica), welches über die zugehörige Software US 200 gesteuert
wird, wie folgt durchgeführt.
Das Plastisol wurde im Vorratsbehälter nochmals mit einem Spatel
umgerührt und in dem Messsystem Z3 (DIN 25 mm) gemäß Bedienungsanleitung
vermessen. Die Messung verlief bei 25°C automatisch über die o. g. Software.
Folgende Punkte wurden angesteuert:
• Eine Vorscherung von 100 s–1 für den Zeitraum
von 60 s, bei der keine Messwerte aufgenommen wurden
• Eine Abwärtsrampe, beginnend bei 200 s–1 bis
herunter zu 0,1 s–1, aufgeteilt in eine logarithmische Reihe mit
30 Schritten mit jeweils 5 s Messpunktdauer.
Die Aufbereitung der Messdaten wurde nach der Messung automatisch
von der Software durchgeführt. Dargestellt wurde die Viskosität in Abhängigkeit
von der Schergeschwindigkeit. Die Messungen wurden jeweils nach 2 h, 4 h, 24 h und
28 Tagen durchgeführt. Zwischen diesen Zeitpunkten wurde die Paste bei 25°C
gelagert.
In der nachfolgenden Tabelle 3 sind exemplarisch für die Schergeschwindigkeit
von 100 s–1 jeweils die nach den angegebenen Lagerzeiten erhaltenen
entsprechenden Viskositätswerte aufgeführt.
Tabelle 3: Schergeschwindigkeit 100 s–1 (Angaben
der Viskositäten in Pa·s)
Beispiel 5: Herstellung von Gießlingen für Shore-Härte-Prüfungen
Die Shore-Härte A ist ein Maß für die Weichheit eines
Probekörpers. Je weiter bei einer bestimmten Messdauer eine genormte Nadel
in den Probenkörper eindringen kann, desto niedriger fällt der Messwert
aus. Der Weichmacher mit der höchsten Effizienz ergibt bei gleicher Weichmachermenge
den niedrigsten Wert für die Shore Härte. Umgekehrt kann bei sehr effizienten
Weichmachern ein gewisser Anteil in der Rezeptur eingespart werden, was in vielen
Fällen für den Verarbeiter geringere Kosten bedeutet.
Zur Bestimmung der Shore-Härten wurden die gemäß Beispiel
3 hergestellten Plastisole in kreisrunde Gießformen mit einem Durchmesser von
50 mm gegossen. Dann wurden die Plastisole in den Formen im Umlufttrockenschrank
10 min bei 200°C geliert, nach Abkühlung entnommen und vor der Messung
mindestens 16 Stunden im Normklima (23°C; 50% relative Feuchte) gelagert. Die
Dicke der Scheiben betrug ca. 8 mm.
Die Messungen selbst wurden in Anlehnung an DIN 53 505 mit einem Shore-A-Messgerät
der Fa. Zwick-Roell durchgeführt, der Messwert jeweils nach 3 Sekunden abgelesen.
An jedem Probekörper wurden drei verschiedene Messungen an verschiedenen Stellen
(nicht im Randbereich) durchgeführt und jeweils der Mittelwert notiert. Die
erhaltenen Messwerte sind in Tabelle 4 aufgeführt.
Tabelle 4: Ergebnisse der Shore-Härte A Bestimmung
Beispiel 6: Bestimmung der Thermostabilität
Bei diesem Test wurden die Prüfkörper erhöhten Temperaturen
ausgesetzt, die im Bereich der Verarbeitungstemperaturen liegen. Die Zeit bis zum
Auftreten einer deutlichen Verfärbung dient als Maß für die thermische
Stabilität der Rezeptur. Durch die Abspaltung von Chlorwasserstoff (HCl) und
die Bildung von Polyensegmenten verfärben sich farblose Proben über Gelb
und Braun nach Schwarz.
Herstellung der Folien:
Zur Erzeugung der Prüfkörper wurden zunächst für
jede Rezeptur 1 mm dicke Folien hergestellt. Hierzu wurde zunächst Hochglanztrennpapier
(Fa. Sappi, Italien) auf eine Größe von 30·44 cm zugeschnitten und
im Spannrahmen der Streicheinrichtung LTSV für den Mathis-Ofen eingelegt. Danach
wurde der Spannrahmen auf den Führungsrahmen aufgelegt, der Mathis-Ofen (Typ
LTF) auf 200°C eingestellt und der Rahmen nach Erreichen dieser Temperatur
15 Sekunden vorgewärmt. Danach wurde die Rakel in die Einspannvorrichtung gelegt
und der Rakelspalt über Vorversuche so eingestellt, dass die Foliendicke nach
Abschluss der Gelierung 1 mm (+/–0,05 mm) betrug. Auf den vorderen Rand des
Papiers wurde ein Klebestreifen angebracht, um überschüssige Paste aufzufangen.
Danach wurde die Paste vor der Rakel aufgetragen und diese durch Ziehen des Führungsrahmens
mit der Rakel über das eingespannte Trennpapier verstrichen (ca. 6 m/min Geschwindigkeit).
Danach wurde die Rakel herausgenommen und der Klebestreifen mit der überschüssigen
Paste abgenommen. Anschließend wurde die Schmelzwalze abgesenkt und der Spannrahmen
in den Ofen eingefahren. Nach der Gelierung (2 Minuten bei 200°C) wurde der
Rahmen wieder aus dem Ofen herausgefahren und nach Abkühlen die Folie von dem
Papier abgezogen.
Probenvorbereitung:
Die 1 mm dicken Folien wurden mit einer Schere auf ein Maß von
20·20 mm zugeschnitten. Pro Rezeptur wurden 15 Probekörper benötigt.
Diese wurden dann hintereinander auf den Testrahmen aufgelegt. Die Temperatur des
Mathis-Thermotesters wurde auf 200°C eingestellt, der Testrahmen eingefahren
und mit einer konstanten Geschwindigkeit wieder aus dem Ofen ausgefahren. Auf diese
Art konnten im Abstand von 1,5 Minuten jeweils die Probekörper ausgefahren
werden, so dass die thermische Belastung der Prüfkörper zeitlich definiert
variiert werden konnte. Nach 23 Minuten waren (incl. Nullprobe) alle Prüfkörper
wieder aus dem Ofen ausgefahren.
Die Prüfkörper wurden, geordnet nach Rezeptur und Verweilzeit
im Ofen auf einen Karton zwecks Vergleichbarkeit geheftet.
Die Ergebnisse der Prüfung zur Thermostabilität sind in
der nachfolgenden Tabelle 5 aufgeführt. Angegeben ist jeweils der Zeitpunkt
bis zur intensiven Schwarzfärbung.
Tabelle 5: Ergebnisse zur Bestimmung der Thermostabilität
Wie an Hand der Daten in Tabelle 5 leicht abgelesen werden kann, zeigt
die Plastisolrezeptur, in der als Weichmacher ein Pentylcitrat verwendet wurde,
welches eine freie OH-Gruppe aufweist, die schlechteste Thermostabilität.
Beispiel 7: Messung der Flüchtigkeit aus der Folie in Anlehnung an
DIN 53 407
Aus den wie in Beispiel 6 hergestellten Folien mit einer Dicke von
etwa 1 mm werden jeweils drei Rundscheiben mit einem Durchmesser von 50 mm ausgestanzt
und zunächst 24 h im Normklima (23°C/50% relative Luftfeuchtigkeit) gelagert
und dann verwogen. Danach werden die Rundscheiben in Anlehnung an die DIN 53 407
(Verfahren A, direkter Kontakt mit Aktivkohle, Körnung 2,5 mm) jeweils 24 Stunden
im Heizschrank bei 80°C erwärmt. Danach werden die Scheiben wieder dem
Heizschrank entnommen, im Normklima bei 24 Stunden abgekühlt und wieder verwogen,
bevor sie erneut im Heizschrank gelagert werden. Nach einer Heizperiode von 7·24
Stunden ist die Messung beendet. In Tabelle 6 sind die erhaltenen Messwerte aufgeführt:
Tabelle 6: Ergebnisse der Flüchtigkeitsmessung
Die Flüchtigkeit der Proben, die die erfindungsgemäßen
Weichmacher Tri-n-pentylcitrat (1A) und Acetyltripentylcitrat (2A, 2C) enthalten,
ist vergleichbar mit der des DEHP und bietet somit im Vergleich zum ATBC einen deutlichen
Vorteil.
Beispiel 8: Bestimmung des Gelierverhaltens
Die Untersuchung des Gelierverhaltens der Plastisole wurde in einem
Oszillationsviskosimeter der Marke Bohlin CVO (Meßsystem PP20), welches schubspannungsgesteuert
betrieben wurde, vorgenommen.
Folgende Parameter wurden eingestellt:
Modus: Temperatur-Gradient
Start-Temperatur: 25°C
End-Temperatur: 180°C
Heiz/Kühlrate: 2°C/min
Temperatur nach der Messung: 25°C
Oszillations-Frequenz: 2 Hz
Verzögerungszeit: 1 s
Wartezeit: 15 s
Kontinuierliche Oszillation: an
Automatische Schubspannungsvorgabe: an
Startschubspannung: 0,3 Pa
Soll-Deformation: 0,002
Spaltweite 0,5 mm
Durchführung der Messung:
Auf die untere Meßsystemplatte wurde mit dem Spatel ein Tropfen
der zu messenden Plastisolrezeptur luftblasenfrei aufgetragen. Dabei wurde darauf
geachtet, dass nach dem Zusammenfahren des Messsystems etwas Plastisol gleichmäßig
aus dem Messsystem herausquellen konnte (nicht mehr als ca. 6 mm rundum). Anschließend
wurde die Schutzabdeckung, die auch der Wärmeisolierung dient, aufgelegt und
die Messung gestartet.
Aufgetragen wurde die sog. komplexe Viskosität des Plastisols
in Abhängigkeit von der Temperatur. Ein Einsetzen des Geliervorganges war in
einem plötzlichen starken Anstieg der komplexen Viskosität zu erkennen.
Je früher dieser Viskositätsanstieg einsetzte, desto besser war die Gelierfähigkeit
des Systems.
In Figur 1 sind die Gelierkurven für
die sieben Plastisole aufgeführt. Man kann erkennen, dass das erfindungsgemäße
Tripentylcitrat die beste Gelierleistung erbringt. Durch Acetylierung wird sie zwar
etwas reduziert, ist aber nach wie vor vergleichbar mit der des DEHP und besser
als die des DINP. Der anteilige Ersatz von 10 Mol-% n-Pentanol durch 2-Methylbutanol
hat keinen signifikanten Einfluss. Acetyl-tri-(3-methylbutyl)citrat geliert praktisch
gleich schnell wie DINP.
Anspruch[de]
Citronensäureester der Formel I,
dadurch gekennzeichnet, dass die Reste R1, R2 und R3
jeweils ein Alkylrest mit einer Anzahl an Kohlenstoffatomen von 5 sind und der Rest
R4 H oder ein Carbonsäurerest ist.Citronensäureester nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Alkylreste R1, R2 und R3 eine längste
Kohlenstoffkette von zumindest 4 Kohlenstoffatomen aufweisen und eine Gesamtzahl
an Kohlenstoffatomen pro Alkylrest von 5 aufweisen.Citronensäureester nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Alkylreste R1, R2 und R3 zu mehr als 60%
n-Pentyl-Reste sind.Citronensäureester nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, dass die Alkylreste von 70 bis 99,9% n-Pentyl-Reste und
von 30 bis 0,1% Methylbutyl-Reste sind.Citronensäureester gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die Alkylreste von 85 bis 98% n-Pentyl-Reste und von 15 bis 2% Methylbutyl-Reste
sind.Citronensäureester nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, dass der Rest R4 ein Carbonsäurerest
ist.Citronensäureester nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass
der Rest R4 ein Acetylrest ist.Verfahren zur Herstellung von Citronensäureestern der Formel I
bei dem die Reste R1, R2 und R3 jeweils ein Alkylrest
mit einer Anzahl an Kohlenstoffatomen von 5 sind und der Rest R4 H oder
ein Carbonsäurerest ist, dadurch gekennzeichnet, dass Citronensäure oder
ein Citronensäurederivat mit einem Alkohol umgesetzt wird, der 5 Kohlenstoffatome
aufweist.V erfahren nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass ein Alkohol eingesetzt wird, der durch ein Verfahren umfassend die Schritte
a) Hydroformylierung von C4-Olefinen unter Erhalt von C5-Aldehyden
und b) Hydrierung der in Schritt a) erhaltenen Aldehyde zu den entsprechenden
Alkoholen erhalten wird.Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass in Schritt a)
ein Gemisch von Olefinen eingesetzt wird, welches Isobuten und/oder 1-Buten und
2-Butene aufweist.Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der
Schritt a) zweistufig durchgeführt wird, wobei in einer Stufe Isobuten und/oder
1-Buten und in der anderen Stufe 2-Butene hydroformyliert werden.Verfahren nach zumindest einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, dass in Schritt b) ein Katalysator eingesetzt wird, der jeweils
0,3 bis 15 Massen-% Kupfer und Nickel sowie als Aktivator 0,05 bis 3,5 Massen-%
Chrom und optional 0,01 bis 1,6 Massen-% einer Alkalikomponente auf einem Trägermaterial
aufweist.Verwendung von Citronensäureester gemäß einem der Ansprüche
1 bis 7 als Weichmacher.Verwendung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Citronensäureester
in Kunststoffzusammensetzungen, Klebstoffen, Dichtungsmassen, Lacken, Farben, Plastisolen,
Kunstledern, Fußbodenbelägen, Unterbodenschutz, beschichteten Geweben,
Tapeten, Tinten, Profilen, Dichtungen, Lebensmittelverpackungen, Folien, Spielzeug,
Medizinalartikeln, Dachbahnen, Kabeln oder Drahtummantelungen als Weichmacher verwendet
wird.Zusammensetzung enthaltend einen Citronensäureester gemäß
einem der Ansprüche 1 bis 7.Zusammensetzung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass sie die
Citronensäureester im Gemisch mit anderen Weichmachern ausgewählt aus
der Gruppe der Phthalsäuredialkylester, der Trimellitsäuretrialkylester,
der Adipinsäuredialkylester, der Terephthalasäuredialkylester, der 1,2-Cyclohexandisäurealkylester,
der 1,3-Cyclohexandisäurealkylester, der 1,4-Cyclohexandisäurealkylestern,
der Dibenzoesäureester von Glykolen, der Alkylsulfonsäurester von Phenol,
der Polymerweichmacher, der Glycerinester, der Citronensäuretrialkylester mit
freier oder carboxylierter OH-Gruppe und einem Alkylrest von 4 oder 6 bis 10 C-Atomen
und der Benzoesäurealkylester aufweisen.Zusammensetzung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Anteil
an Citronensäureestern in diesem Gemisch 15 bis 90 Massen-% beträgt, wobei
sich die Massenanteile aller vorhandenen Weichmacher zu 100% addieren.Zusammensetzung nach zumindest einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, dass sie zumindest einen Benzoesäurealkylester mit Alkyl =
Alkylrest mit 7 bis 13 Kohlenstoffatomen aufweist.Zusammensetzung gemäß Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
dass Benzoesäurealkylester Benzoesäureisononylester, Benzoesäurenokylester,
Benzoesäureisodecylester oder Benzoesäuredecylester ist.Zusammensetzung nach zumindest einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, dass sie ein Polymer, ausgewählt aus Polyvinylchlorid (PVC),
Polyvinylidenchlorid (PVDC), Polyacrylaten, Fluorpolymeren, Polyvinylacetat (PVAc,
Polyvinylalcohol (PVA), Polyvinylacetale, Polystyrolpolymere, Polyolefine, Thermoplastische
Polyolefine (TPO), Polyethylen-Vinylacetat (EVA), Polycarbonate, Polyethylenterephthalat
(PET), Polybutylenterephthalat (PBT), Polyoxymethylen (POM), Polyamid (PA), Polyethylenglykol
(PEG), Polyurethan (PU), Thermoplastisches Polyurethan (TPU), Polysulfide (PSu),
Biopolymere, Polyester, Stärke, Cellulose und Cellulose-Derivate, Gummi, Silikone
sowie Mischungen oder Copolymere der genannten Polymere oder deren monomeren Einheiten.Zusammensetzung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass sie als
PVC-Typ Suspensions-, Masse-, Mikrosuspensions- oder Emulsions-PVC enthält.Zusammensetzung gemäß zumindest einem der Ansprüche 15
bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass sie weitere Weichmacher, Füllstoffe, Pigmente,
Stabilisatoren, Gleitmittel, Treibmittel, Kicker, Antioxidanzien oder Biozide enthält.Zusammensetzung gemäß zumindest einem der Ansprüche 15
bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung eine Kunststoffzusammensetzungen,
ein Klebstoff, eine Dichtungsmasse, ein Lack, eine Farbe, ein
Plastisol, ein Kunstleder, ein Fußbodenbelag, ein Unterbodenschutz, ein beschichtetes
Gewebe, eine Tapete, eine Tinte, ein Profil, eine Dichtung, eine Lebensmittelverpackung,
eine Folie, ein Spielzeug, ein Medizinalartikel, eine Dachbahn, ein Kabel oder eine
Drahtummantelung ist oder als solche verwendet wird.