Die Erfindung betrifft einen Kraftfahrzeugtürverschluss, mit
zumindest einem Gesperre, einem ersten Hebel, einem zweiten Hebel und einer Antriebseinheit
sowie mit einem Stellglied, wobei mit Hilfe der Antriebseinheit über das Stellglied
sowohl der erste Hebel aus einer ersten Funktionsstellung in eine zweite Funktionsstellung
als auch der zweite Hebel aus einer ersten Funktionsstellung in eine zweite Funktionsstellung
überführbar sind bzw. überführt werden und umgekehrt.
Erster Hebel und zweiter Hebel meint ganz allgemein verschiedene Hebel
innerhalb eines Kraftfahrzeugtürverschlusses. Bei dem ersten Hebel kann es
sich beispielsweise und nicht einschränkend um einen Verriegelungshebel, insbesondere
Zentralverriegelungshebel, handeln. Der zweite Hebel ist üblicherweise als
Diebstahlsicherungshebel ausgeführt. Erster und/oder zweiter Hebel können
aber auch als Kindersicherungshebel oder als Hebel für die Betätigung
eines Nebenschlosses ausgebildet werden. Stets sind mit erstem Hebel und zweitem
Hebel zwei Hebel eines Kraftfahrzeugtürverschlusses gemeint, welche wenigstens
zwei (unterschiedliche) Schlossfunktionen definieren, die zu ihren beiden unterschiedlichen
Funktionsstellungen (erste Funktionsstellung und zweite Funktionsstellung) korrespondieren.
Das angesprochene Gesperre setzt sich üblicherweise aus einer
Drehfalle und einer auf die Drehfalle wirkenden und mit ihr zusammenarbeitenden
Sperrklinke zusammen. Der angesprochene Verriegelungshebel und der Diebstahlsicherungshebel
wirken in an sich bekannter Weise mit einer entsprechenden Verriegelungsmechanik
und/oder Betätigungsmechanik derart zusammen, dass der Verriegelungshebel in
seiner ersten Funktionsstellung, beispielsweise "entriegelt" eine entsprechende
Kraftwirkungskette (z. B. Innenbetätigungskette und/oder Außenbetätigungskette)
zur Betätigung des Gesperres freigibt und in seiner verriegelten Position (zweite
Funktionsstellung) blockiert oder einen Leerhub erzeugt.
Während der Verriegelungshebel, z. B. in der Ausführungsform
als Zentralverriegelungshebel, üblicherweise eine Außenbetätigungskette
unterbricht, wirkt der Diebstahlsicherungshebel in der Regel sowohl auf die Außenbetätigungskette
als auch auf die Innenbetätigungskette ein. Das hat zur Folge, dass der fragliche
Kraftfahrzeugtürverschluss in seiner diebstahlgesicherten Funktionsstellung
weder über einen Innenverriegelungshebel noch einen Innenbetätigungshebel
und selbstverständlich auch nicht über einen gegebenenfalls vorgesehenen
Außenverriegelungshebel sowie einen Außenbetätigungshebel entriegelt
werden kann.
Kraftfahrzeugtürverschlüsse der eingangs beschriebenen Art
sind aus der Praxis in verschiedenen Ausführungsformen bekannt, wozu ergänzend
auf die DE 43 43 340 A1 verwiesen
sei. Dort wird ein derartiger Kraftfahrzeugtürverschluss beschrieben, bei welchem
ein einziger elektromotorischer Antrieb sowohl auf einen Zentralverriegelungshebel
als auch auf einen Diebstahlsicherungshebel arbeitet. Dazu ist an den reversierbaren
Elektromotor ein Abtriebselement mit exzentrischem Steuerzapfen angeschlossen, welches
einerseits in eine Gabelaufnahme des Zentralverriegelungshebels eingreift und andererseits
auf eine entsprechende Steuerfläche an dem Diebstahlsicherungshebel einwirkt.
Derartige Kraftfahrzeugtürverschlüsse haben sich grundsätzlich bewährt,
sind jedoch hinsichtlich der Fertigungskosten verbesserungsfähig. Hier setzt
die Erfindung ein.
Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, einen derartigen
Kraftfahrzeugtürverschluss so weiter zu entwickeln, dass eine möglichst
einfache und kostengünstige Ausgestaltung erreicht wird.
Zur Lösung dieser technischen Problemstellung schlägt die
Erfindung bei einem gattungsgemäßen Kraftfahrzeugtürverschluss der
eingangs erläuterten Art vor, dass der erste Hebel über ein erstes Kupplungselement
mit dem Stellglied und (der erste sowie) der zweite Hebel über ein weiteres
zweites Kupplungselement mit dem Stellglied jeweils lösbar verbunden sind.
Die Erfindung greift also auf zwei Kupplungselemente, nämlich
ein erstes Kupplungselement und ein zweites Kupplungselement zurück, welche
in Verbindung mit dem einen einzigen Antriebsmotor der Antriebseinheit dafür
sorgen, dass eine selektive Betätigung sowohl des ersten Hebels als auch des
zweiten Hebels gelingt. Das heißt, sowohl der erste Hebel als auch der zweite
Hebel lassen sich unabhängig voneinander mit Hilfe des Stellgliedes (und des
einen einzigen Antriebsmotors) in ihre jeweils erste und zweite Funktionsstellung
und zurück steuern. Die Funktionalität ist also die gleiche, als wenn
ein separater Antriebsmotor für den ersten Hebel, insbesondere Verriegelungshebel
vorzugsweise Zentralverriegelungshebel, und ein zweiter Motor für den zweiten
Hebel, insbesondere Diebstahlsicherungshebel, vorgesehen wären. Auf diese Weise
gelingt die bereits angesprochene selektive Ansteuerung und Betätigung des
ersten wie des zweiten Hebels mit nur einem einzigen Antriebsmotor.
Dadurch lassen sich beträchtliche Kosteneinsparungen realisieren.
Dennoch ist quasi die gleiche Wirkungsweise wie bei einem herkömmlichen Kraftfahrzeugtürverschluss
mit separatem (Zentral-)Verriegelungsmotor und Diebstahlsicherungsmotor gegeben.
Das heißt, die Entriegelungsfunktion und Diebstahlsicherungsfunktion
lassen sich elektromechanisch darstellen. Außerdem ist natürlich unverändert
eine manuelle Betätigung des Kraftfahrzeugtürverschlusses und der zugehörigen
Hebel auch bei Ausfall des Antriebsmotors möglich. Das alles gelingt bei besonders
einfacher und kostengünstiger Ausführung.
Im Detail ist die Auslegung so getroffen, dass das Stellglied den
ersten Hebel von seiner ersten in seine zweite Funktionsstellung überführt,
wobei während oder am Ende dieses Stellvorganges der zweite Hebel in Wirkverbindung
mit dem Stellglied tritt. Das wird meistens so bewerkstelligt, dass während
oder am Ende des betreffenden Stellvorganges das den ersten sowie zweiten Hebel
lösbar verbindende Kupplungselement seine Stellung "eingekuppelt" einnimmt.
In dieser Position führt eine erneute Beaufschlagung durch das Stellglied dazu,
dass der zweite Hebel von seiner ersten in die zweite Funktionsstellung überführt
wird. Daneben ist es durch eine Bewegung des Stellgliedes in anderer Richtung aber
auch möglich, dass das Stellglied mit Hilfe des Kupplungselementes den ersten
Hebel – unabhängig von einer bestehenden oder nicht bestehenden Wirkverbindung
der beiden Hebel untereinander bzw. des zweiten Hebels mit dem Stellglied –
von seiner ersten in die zweite Funktionsstellung und zurück überführt.
Um den zweiten Hebel von seiner ersten in seine zweite Funktionsstellung
und zurück steuern zu können, und zwar unabhängig von dem ersten
Hebel, wird das erste Kupplungselement in seine ausgekuppelte Position überführt,
ist also wirkungslos. Dadurch wird der über das erste Kupplungselement mit
dem Stellglied verbundene erste Hebel durch entsprechende Stellbewegungen am zweiten
Hebel nicht beeinflusst. Umgekehrt wurde bereits erläutert, dass das Stellglied
den ersten Hebel mit Hilfe des ersten Kupplungselementes von seiner ersten in die
zweite Funktionsstellung und zurück überführen kann, und zwar unabhängig
von einer bestehenden oder nicht bestehenden Wirkverbindung des zweiten Hebels mit
dem Stellglied. Das wird so erreicht, dass das den ersten Hebel und den zweiten
Hebel verbindende zweite Kupplungselement lediglich seine eingekuppelte respektive
ausgekuppelte Stellung einnimmt, der zweite Hebel durch die fraglichen Stellbewegungen
am ersten Hebel jedoch insgesamt keine Beeinflussung erfährt.
Auf diese Weise lassen sich die beiden Hebel folglich unabhängig
und selektiv in ihre beiden Funktionsstellungen überführen, und zwar indem
jeweils das Stellglied entsprechende Stellbewegungen in einer ersten oder einer
zweiten Bewegungsrichtung vollführt. Dabei werden die Stellbewegungen des Stellgliedes
mit Hilfe der Antriebseinheit initiiert, die ihrerseits den einen einzigen Antriebsmotor
beinhaltet.
In diesem Zusammenhang ist weiter vorgesehen, dass das erste Kupplungselement
in seiner ausgekuppelten Position durch ein am Stellglied angeordnetes weiteres
Stellelement blockiert wird. Dieses Stellelement wird seinerseits durch eine Kontur,
z. B. einen Nocken, einen Steg oder dergleichen am zweiten Hebel beaufschlagt. Das
heißt, der zweite Hebel sorgt mit seiner Kontur dafür, dass das regelmäßig
an den zweiten Hebel angeschlossene weitere Stellelement das erste Kupplungselement
in seiner ausgekuppelten Position hält bzw. blockiert. Dadurch werden vom Stellglied
initiierte Stellbewegungen des zweiten Hebels nicht auf den ersten Hebel übertragen,
welcher seine Position (zweite Funktionsstellung) beibehält.
Das heißt, der in der zweite Funktionsstellung überführte
erste Hebel wird durch Stellbewegungen am zweiten Hebel nicht beeinflusst. Das ist
die übliche Funktionalität, nämlich dergestalt, dass der Verriegelungshebel
in Position "verriegelt" das ungehinderte Ein- und Auslegen der Diebstahlsicherung
zulässt, ohne dass sich an dem Zustand des Verriegelungshebels "verriegelt"
etwas ändert.
Das Stellglied ist in der Regel mit einer ersten Kontur und einer
zweiten Kontur ausgerüstet. Die erste Kontur ist zur Wechselwirkung mit dem
ersten Kupplungselement und die zweite Kontur zur Wechselwirkung mit dem zweiten
Kupplungselement eingerichtet. Dadurch wird ermöglicht, dass das Stellglied
zum Überführen des ersten Hebels und des zweiten Hebels von ihrer jeweiligen
ersten Funktionsstellung in ihre jeweilige zweite Funktionsstellung und zurück
jeweils eine zweistufige Bewegung mit zugehöriger Rückkehr in eine Grundstellung
vollführt. Das heißt, das Stellglied sorgt in einem ersten Bewegungsschritt
dafür, dass beispielsweise der erste Hebel von seiner ersten in die zweite
Funktionsstellung überführt wird. Dann kehrt das Stellglied in seine Grundstellung
zurück und ermöglicht hierdurch, dass das zweite Kupplungselement den
ersten Hebel und den zweiten Hebel miteinander verbinden kann respektive das zweite
Kupplungselement das Stellglied mit dem zweiten Hebel verbindet. Gleichzeitig nimmt
das zweite Kupplungselement seine eingekuppelte Position – gegebenenfalls
federunterstützt – ein. Dadurch kann das Stellglied im anschließenden
zweiten Bewegungsschritt in gleicher Bewegungsrichtung den zweiten Hebel von seiner
ersten in die zweite Funktionsstellung steuern.
Vergleichbar wird umgekehrt vorgegangen. Allerdings wird hierzu das
Stellglied in entgegengesetzter Bewegungsrichtung beaufschlagt und sorgt in einem
ersten Schritt dafür, dass der zweite Hebel von seiner zweiten Funktionsstellung
in die erste Funktionsstellung zurückkehrt. Anschließend nimmt das Stellglied
wieder seine Grundstellung ein und ermöglicht hierdurch, dass die zuvor ausgekuppelte
erste Kupplung in die Stellung "eingekuppelt" überführt
wird. Jetzt kann in einem zweiten Bewegungsschritt in gleicher (im Vergleich zu
vorher entgegengesetzter) Bewegungsrichtung der erste Hebel von seiner zweiten Funktionsstellung
wieder in die erste Funktionsstellung rücküberführt werden.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher erläutert. Die 1
bis 7 zeigen den erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugtürverschluss
in verschiedenen Funktionsstellungen, wobei jeweils mit a) eine Frontansicht und
mit b) eine Rückansicht des zugehörigen und auf die wesentlichen Bauteile
reduzierten Kraftfahrzeugtürverschlusses bezeichnet ist.
In den Figuren ist ein Kraftfahrzeugtürverschluss dargestellt,
der über ein nicht ausdrücklich gezeigtes Gesperre aus beispielsweise
Drehfalle und mit ihr wechselwirkender Sperrklinke verfügt. Beispielsweise
mag das Gesperre in einer unterhalb der in den 1 bis
7 dargestellten Zeichnungsebene oder auch senkrecht
hierzu angeordnet sein. Ebenfalls nicht dargestellt ist eine Betätigungshebelkette,
welche mit Hilfe der anschließend zu beschreibenden Verriegelung respektive
Diebstahlsicherung jeweils in Eingriff bzw. außer Eingriff mit dem Gesperre
gebracht wird, wie dies einleitend bereits beschrieben wurde und im Stand der Technik
hinlänglich bekannt ist.
Von der angesprochenen Verriegelung und Diebstahlsicherung erkennt
man in den Figuren einen ersten Hebel 1, welcher vorliegend und nicht einschränkend
als Verriegelungshebel, im Ausführungsbeispiel Zentralverriegelungshebel
1, ausgebildet ist. Darüber hinaus ist ein zweiter Hebel
2, im Ausführungsbeispiel und nicht einschränkend ein Diebstahlsicherungshebel
2, realisiert. Eine lediglich angedeutete Antriebseinheit 3,
4 setzt sich aus einem einzigen Antriebsmotor respektive Elektromotor
3 und einer Abtriebswelle 4 zusammen. Die Antriebseinheit
3, 4 arbeitet bzw. beaufschlagt ein Stellglied 5, welches
im Beispiel und ebenfalls nicht einschränkend als Schneckenrad 5 ausgestaltet
ist. Das Schneckenrad 5 kann – den Drehbewegungen des Elektromotors
3 folgend – im Uhrzeigersinn und im Gegenuhrzeigersinn beaufschlagt
werden, was ein in 1a gezeigter Doppelpfeil andeutet.
Mit Hilfe des Stellgliedes 5 können sowohl der erste
Hebel bzw. Zentralverriegelungshebel 1 als auch der zweite Hebel bzw. Diebstahlsicherungshebel
2 von einer jeweils ersten Funktionsstellung in eine jeweils zweite Funktionsstellung
und zurück bewegt werden, und zwar selektiv, d. h. gleichsam unabhängig
voneinander. Dazu sind erfindungsgemäß zwei Kupplungselemente
6, 7 realisiert. Der erste Hebel bzw. Zentralverriegelungshebel
1 ist über das erste Kupplungselement 6 mit dem Stellglied
5 lösbar verbunden. Das zweite Kupplungselement 7 sorgt dagegen
für eine lösbare Verbindung des Stellgliedes 5 mit dem zweiten
Hebel bzw. Diebstahlsicherungshebel 2.
Man erkennt, dass das erste Kupplungselement 6 als Zentralverriegelungskupplung
6 ausgebildet ist, während das zweite Kupplungselement 7
die Funktion einer Diebstahlsicherungskupplung 7 einnimmt. Beide Kupplungen
bzw. Kupplungselemente 6, 7 sind jeweils federbeaufschlagt. Dazu
ist einerseits eine Zentralverriegelungskupplungsfeder 8 und andererseits
eine Diebstahlsicherungskupplungsfeder 9 realisiert. Beide Kupplungsfedern
8, 9 sind als Spiralfedern ausgebildet, wobei ein Federarm das
jeweilige Kupplungselement bzw. die Kupplung 6, 7 beaufschlagt
und sich der andere Federarm jeweils am ersten Hebel bzw. Zentralverriegelungshebel
1 abstützt.
Des Weiteren erkennt man noch ein Stellelement 10, welches
an dem zweiten Hebel bzw. Diebstahlsicherungshebel 2 angeordnet bzw. an
diesen angeschlossen ist. Darüber hinaus findet sich eine so genannte Mitte-Null-Feder
11, welche das Stellglied bzw. Schneckenrad 5 beaufschlagt und
jeweils dafür sorgt, dass das Schneckenrad 5 federunterstützt
seine beispielsweise in 1a und 1b
dargestellte Grundstellung einnimmt. Denn jede Bewegung des Schneckenrades
5 im Uhrzeigersinn oder im Gegenuhrzeigersinn führt dazu, dass die
vorerwähnte Mitte-Null-Feder 11 gespannt wird, weil ein zugehöriger
und am Schneckenrad 5 angebrachter Zapfen 12 dafür sorgt,
dass die beiden zur Mitte-Null-Feder gehörigen Federschenkel unter Spannen
der Mitte-Null-Feder 11 auseinander bewegt werden.
Das Schneckenrad 5, der Diebstahlsicherungshebel
2 und der Zentralverriegelungshebel 1 sind jeweils drehbar um
eine gemeinsame Achse 13 gelagert, die ihrerseits in einem nicht dargestellten
Schlosskasten oder Schlossgehäuse festgelegt sein mag. Darüber hinaus
ist für die Funktionsweise noch eine Kontur 14 bzw. ein Zapfen
14 am Diebstahlsicherungshebel 2 von Bedeutung, welcher mit dem
drehbar um eine Achse 15 an den Diebstahlsicherungshebel 2 angeschlossenen
Stellelement 10 wechselwirkt, wie nachfolgend noch näher erläutert
wird.
Die Funktionsweise ist wie folgt. Ausgehend von der Grundstellung
nach den 1a, 1b befindet
sich der Verriegelungshebel bzw. Zentralverriegelungshebel 1 in seiner
Position "entriegelt". Außerdem ist die Diebstahlsicherung nicht eingelegt,
d. h. der Diebstahlsicherungshebel 2 nimmt die Funktionsstellung "entsichert"
ein. Um nun den Zentralverriegelungshebel 1 in die Stellung "verriegelt"
nach 2 zu überführen, wird der Elektromotor
3 so bestromt, dass sich das Schneckenrad 5 beim
Übergang von der 1a zur 2a
im Uhrzeigersinn dreht. Der entsprechende Stellvorgang korrespondiert in den Rückansichten
nach den 1b und 2b natürlich
zu einer Bewegung in entgegengesetzter Richtung, d. h. im Gegenuhrzeigersinn.
Beim Verschwenken des Stellgliedes bzw. Schneckenrades 5
im Uhrzeigersinn – beginnend in der 1a –
sorgt eine erste Kontur 16 am Schneckenrad 5 dafür, dass
die in Position "eingekuppelt" befindliche Zentralverriegelungskupplung
6 den Zentralverriegelungshebel 1 bei dieser Bewegung mitnimmt.
Das erkennt man beim Übergang von den 1a,
1b zu den 2a,
2b. Die erste Kontur 16 am Stellglied bzw.
Schneckenrad 5 ist folglich als Zentralverriegelungskupplungskontur
16 ausgebildet.
Zu dieser ersten Kontur 16 bzw. Zentralverriegelungskupplungskontur
16 tritt eine weitere zweite Kontur 17 am Stellglied respektive
Schneckenrad 5 hinzu. Diese zweite Kontur 17 ist als Diebstahlsicherungskupplungskontur
17 ausgebildet. Wie bereits erläutert, wechselwirkt die erste Kontur
bzw. Zentralverriegelungskupplungskontur 16 mit dem ersten Kupplungselement
bzw. der Zentralverriegelungskupplung 6, während die zweite Kontur
17 bzw. Diebstahlsicherungskupplungskontur 17 mit dem zweiten
Kupplungselement bzw. der Diebstahlsicherungskupplung 7 zusammenwirkt.
Sobald der Zentralverriegelungshebel 1 seine Stellung "verriegelt"
nach der 2a erreicht hat, kehrt das Schneckenrad bzw.
Stellglied 5 in seine Grundstellung zurück. Hierfür sorgt die
Mitte-Null-Feder 11 wie beschrieben. Gleichzeitig wird bei diesem Vorgang
die Diebstahlsicherungskupplungsfeder 9 gespannt, wie man beim Übergang
von der 1a zur 2a erkennt.
Sobald das Stellglied bzw. Schneckenrad 5 seine in der 3a
gezeigte Grundstellung (wieder) erreicht hat, kann die Diebstahlsicherungskupplung
7 an der zweiten Kontur 17 des Stellgliedes 5 vorbei
mit Hilfe der Kupplungsfeder 9 in die Position "eingekuppelt" überführt
werden. Das ist durch einen Pfeil in der 3a dargestellt.
Auf diese Weise liegt nun ein Zapfen 7b der Diebstahlsicherungskupplung
7 an der zweiten Kontur 17 des Stellgliedes 5 an. Dagegen
wird ein weiterer Zapfen 7a der Diebstahlsicherungskupplung 7
von der Diebstahlsicherungskupplungsfeder 9 bzw. einem Federarm dieser
Diebstahlsicherungskupplungsfeder 9 beaufschlagt.
Dadurch, dass nach Rückkehr des Stellgliedes bzw. Schneckenrades
5 in die Grundstellung im Anschluss an die Einnahme der Position "verriegelt"
des Zentralverriegelungshebels 1 nunmehr eine Verbindung zwischen den beiden
Hebeln 1, 2 durch die Diebstahlsicherungskupplung 7 vorliegt,
kann im Anschluss hieran die Diebstahlsicherung eingelegt werden. Ergänzend
sorgt hierfür der Umstand, dass die Diebstahlsicherungskupplung 7
das Stellglied 5 mit dem Diebstahlsicherungshebel 2 mechanisch
verbindet. Ausgehend von der Position nach den 3a,
3b wird das Stellglied bzw. Schneckenrad
5 erneut im Uhrzeigersinn mit Hilfe des Elektromotors 3 beaufschlagt.
Das erkennt man beim Übergang von den 3a,
3b zu den 4a,
4b. Bei diesem Vorgang wird der Diebstahlsicherungshebel
2 von seiner ersten Funktionsstellung "entsichert" in seine zweite Funktionsstellung
"gesichert" überführt.
Damit bei diesem Vorgang der Zentralverriegelungshebel 1
seine bereits eingenommene Position "verriegelt" nicht verlässt, ist im Wesentlichen
das am Diebstahlsicherungshebel 2 angeschlossene Stellelement
10 vorgesehen. Denn das fragliche Stellelement 10 wird mit Hilfe
der Kontur bzw. des Zapfens 14 am Diebstahlsicherungshebel 2 so
beaufschlagt, dass die Zentralverriegelungskupplung 6 von ihrer in den
1 und 2 dargestellten
Position "eingekuppelt" in die Stellung "ausgekuppelt" nach den 4a
und 4b überführt wird. Dadurch kann die erste
Kontur 16 an dem Stellglied 5 nicht (mehr) mit der fraglichen
Zentralverriegelungskupplung 6 wechselwirken und der Zentralverriegelungshebel
1 behält demzufolge seine Stellung "verriegelt" bei. Das deutet ein
Pfeil in der 4b an.
Das Einlegen der Verriegelung wie der Diebstahlsicherung wird also
durch einen zweimaligen bzw. zweistufigen Bewegungsprozess des Stellgliedes
5 in einer Bewegungsrichtung (im Uhrzeigersinn) initiiert, wobei das Stellglied
5 zwischen diesen beiden Bewegungen jeweils seine Grundstellung einnimmt.
Dabei tritt während oder am Ende des ersten Stellvorganges (Überführen
des Zentralverriegelungshebels von seiner Position "entriegelt" in "verriegelt")
der zweite Hebel bzw. Diebstahlsicherungshebel 2 in Wirkverbindung mit
dem Stellglied 5, weil insofern die Diebstahlsicherungskupplung
7 für eine mechanische Verbindung beider Hebel 1,
2 sorgt bzw. dafür, dass die zweite Kontur 17 am Stellglied
5 über die Diebstahlsicherungskupplung 7 am Diebstahlsicherungshebel
2 angreifen kann.
Es sollte betont werden, dass das Stellglied 5 – ausgehend
von der Funktionsstellung nach 3a – den Zentralverriegelungshebel
1 selbstverständlich von seiner zweiten Funktionsstellung "verriegelt"
wieder in die erste Funktionsstellung "entriegelt" überführen kann, und
zwar unabhängig davon, ob der Diebstahlsicherungshebel 2 eine Wirkverbindung
mit dem Stellglied 5 eingeht oder nicht. Tatsächlich wird bei diesem
Vorgang das Stellglied 5 – ausgehend von der 3a
– im Gegenuhrzeigersinn beaufschlagt, so dass der Zentralverriegelungshebel
1 durch die in eingekuppelter Stellung befindliche Zentralverriegelungskupplung
6 in seine Position "entriegelt" mitgenommen wird und
auch werden kann. In den 4a, 4b
hat der Kraftfahrzeugtürverschluss insgesamt seine Stellung "verriegelt" und
"gesichert" erreicht.
In den 5 bis 7
wird die entgegengesetzte Vorgehensweise erläutert. Tatsächlich erfolgt
das Überführen des Diebstahlsicherungshebels 2 von der Stellung
"gesichert" in die Position "entsichert" ebenso wie die Rückkehr des Zentralverriegelungshebels
1 von "verriegelt" in "entriegelt" wiederum in einem zweistufigen Bewegungsvorgang,
diesmal jeweils im Gegenuhrzeigersinn und erneut in zwei Schritten.
Ausgehend von der Stellung "verriegelt" und "gesichert" nach den
5a, 5b wird das Schneckenrad
5 im Gegenuhrzeigersinn in der 5a bewegt und
nimmt die in den 6a, 6b
gezeigte Stellung ein. Dabei nimmt das Schneckenrad bzw. Stellglied 5 durch
die in Stellung "eingekoppelt" befindliche Diebstahlsicherungskupplung
7 den Diebstahlsicherungshebel 2 in die Position "nicht gesichert
bzw. entsichert" mit. Das zeigen die 6a und
6b, welche den Kraftfahrzeugtürverschluss in der
Stellung "verriegelt" und "entsichert" beschreiben.
Im Anschluss hieran sorgt die Mitte-Null-Feder 11 wiederum
dafür, dass das Schneckenrad bzw. Stellglied 5 seine Grundstellung
nach den 7a, 7b erreicht.
Bei diesem Vorgang kann die Zentralverriegelungskupplung 6 ihre in den
5a, 5b und 6a,
6b noch eingenommene Position "ausgekuppelt" verlassen
und geht in die Stellung "eingekuppelt" nach den 7a,
7b über.
Folgerichtig hat in einem ersten Schritt der Diebstahlsicherungshebel
2 seine Stellung "entsichert" nach den 6a,
6b eingenommen und lässt sich in einem zweiten
Schritt der Zentralverriegelungshebel 1 entriegeln. Denn ausgehend von
den 7a, 7b ist die Zentralverriegelungskupplung
6 eingekuppelt und liegt somit die erste Kontur 16 bzw. Zentralverriegelungskupplungskontur
16 an der Zentralverriegelungskupplung 6 an. Eine erneute Beaufschlagung
des Schneckenrades bzw. Stellgliedes 5 im Gegenuhrzeigersinn überführt
den Kraftfahrzeugtürverschluss – ausgehend von den 7a,
7b – in die Ausgangsstellung nach den
1a, 1b in die Position
"entriegelt" sowie "entsichert" zurück.