Die Erfindung betrifft eine Bedieneinheit für ein Hausgerät,
insbesondere für eine Waschmaschine, der im Oberbegriff des Patentanspruchs
1 angegebenen Art.
Eine derartige Bedieneinheit ist aus der DE
103 08 204 B3 bekannt. Bei dieser Bedieneinheit ist innerhalb einer Blendenöffnung
einer Blende wenigstens eine Bedientaste, Anzeige oder dergleichen angeordnet. In
einem Abstand hinter der Blende bzw. den Bedientasten, Anzeigen oder dergleichen
ist eine Platine angeordnet, die zur Halterung wenigstens eines elektrischen bzw.
elektronischen Bauteils dient. Um das wenigstens eine elektrische bzw. elektronische
Bauteil vor über die Blende eingetretenem Wasser zu schützen, ist zwischen
dieser und der Platine ein als Dichtungsschicht ausgebildetes Dichtungselement angeordnet.
Das Dichtungselement ist dabei über eine Mehrzahl von Befestigungsbereichen,
welche zwischen bzw. außerhalb der elektrischen bzw. elektronischen Bauteile
vorgesehen sind, unmittelbar an der Platine befestigt.
Als nachteilig bei einer derartigen Anordnung des Dichtungselements
ist jedoch der Umstand anzusehen, dass die Platine relativ groß gestaltet werden
muss, um das Dichtungselement über deren Befestigungsbereiche festlegen zu
können. Mit anderen Worten können die einzelnen elektrischen bzw. elektronischen
Bauteile nur mit einem relativ großen Abstand zueinander an der Platine angeordnet
werden, da zwischen diesen Platinenbereiche vorgesehen werden müssen, an welchen
das Dichtungselement festgelegt werden kann. Als weiterhin nachteilig ist der Umstand
anzusehen, dass über die Blende bzw. zwischen dieser und den Bedientasten,
Anzeigen oder dergleichen eingetretenes Wasser auf relativ umständliche Weise
mittels innerhalb des Dichtungselements angeordneter Ablassöffnungen aus dem
Bereich zwischen der Blende und dem Dichtungselement geführt werden muss.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Bedieneinheit
der eingangs genannten Art so zu verbessern, dass die elektrischen bzw. elektronischen
Bauteile enger zueinander angeordnet werden können bzw. die Platine kompakter
aufgebaut und dass die Bedieneinheit insgesamt weniger aufwändig aufgebaut
werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Bedieneinheit
mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung sind in den übrigen Patentansprüchen angegeben.
Damit die Platine kompakter bzw. kleiner aufgebaut und die Bedieneinheit
insgesamt weniger bauaufwändig ausgebildet werden kann, ist es erfindungsgemäß
vorgesehen, dass das Dichtungselement an der Blende der Bedieneinheit selbst festgelegt
ist. Mit anderen Worten ist es also erfindungsgemäß vorgesehen, das Dichtungselement
im Unterschied zum bislang bekannten Stand der Technik nicht an der Platine festzulegen,
sondern vielmehr an der gegenüberliegenden bzw. im Abstand vor dieser angeordneten
Blende. Somit muss auf der Platine keine Platinenbereich mehr vorgesehen werden,
an welchem das Dichtungselement festgelegt werden kann. Hierdurch ist es möglich,
die einzelnen elektrischen bzw. elektronischen Bauteile der Platine in sehr viel
engerem Abstand zueinander anzuordnen und die Platine insgesamt kompakter zu gestalten.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Anordnung des
Dichtungselements besteht darin, dass insbesondere zwischen den Bedientasten, Anzeigen
oder dergleichen und der Blende auftreffendes Wasser schon am Eintritt in den Zwischenraum
zwischen der Platine und der Blende gehindert werden kann, so dass innerhalb des
Dichtungselements bzw. der Bedieneinheit keine Maßnahmen vorgesehen werden
müssen, um in den Zwischenraum eingetretenes Wasser abzuleiten.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Festlegung des
Dichtungselements besteht darin, dass dieses gemeinsam mit der Blende bzw. den zugeordneten
Bedientasten, Anzeigen oder dergleichen abgenommen werden kann, so dass ein direkter
Zugang zur Platine bzw. zu den elektrischen bzw. elektronischen Bauteilen möglich
ist. Somit ergibt sich ein äußerst reparaturfreundlicher Zugang zu der
Platine und den elektrischen bzw. elektronischen Bauteilen, ohne dass zuvor das
Dichtungselement von der Platine entfernt werden müsste.
Insgesamt ist somit erkennbar, dass sich eine deutlich kompaktere
Platine und eine baulich weitaus weniger aufwändige Bedieneinheit realisieren
lassen.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung hat es sich als zudem vorteilhaft
gezeigt, wenn das Dichtungselement über einen Halterahmen an der Blende gehalten
ist. Durch einen derartigen Halterahmen lässt sich das üblicherweise äußerst
flexible Dichtungselement auf besonders einfache Weise an der Blende festlegen.
Ist der Halterahmen dabei auf der der Blende abgewandten Seite des Dichtungselements
angeordnet, so kann dieses besonders einfach mittels des Halterahmens von der Blende
entfernt bzw. an dieser befestigt werden.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung hat es sich zudem als vorteilhaft
gezeigt, wenn der Halterahmen mit einer Randseite des Dichtungselements verbunden
ist. Hierdurch kann ein randseitig besonders stabiles Dichtungselement
geschaffen werden, wobei die einzelnen Rahmenabschnitte des Halterahmens in einem
Bereich angeordnet werden können, der außerhalb der einzelnen elektrischen
bzw. elektronischen Bauteile liegt und dementsprechend wenig stört.
Darüber hinaus kann das Dichtungselement bzw. dessen Halterahmen
auf einfache Weise durch eine Schweiß- oder Klebeverbindung an der Blende festgelegt
werden. Eine derartige Schweiß- oder Klebeverbindung zeichnet sich durch eine
äußerst zuverlässige Festlegung des Dichtungselements an der Blende
aus.
Ein weiterer Vorteil des an der Blende der Bedieneinheit festgelegten
Dichtungselements besteht darin, dass durch dieses die Bedientasten, Anzeigen oder
dergleichen innerhalb der Blendöffnung der Blende gehalten werden können.
Somit kann auf zusätzliche Halte- bzw. Positionierungsmittel für die Bedientasten,
Anzeigen oder dergleichen verzichtet werden. Durch die nahe Anordnung des Dichtungselements
unmittelbar an der Blende wird dabei sichergestellt, dass die Bedientasten, Anzeigen
oder dergleichen mit einem entsprechend gleichmäßigen Spalt innerhalb
der zugehörigen Blendenöffnung der Blende angeordnet sind.
Eine besonders einfache Ausgestaltung der Bedientasten, Anzeigen oder
dergleichen lässt sich darüber hinaus realisieren, indem diese von dem
Dichtungselement selbst gebildet werden.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist in das Dichtungselement
ein Lichtleiter integriert. Hierdurch ist es beispielsweise auf einfache Weise möglich,
ein Kontrollsignal bzw. Kontrolllicht einer Lichtquelle, insbesondere einer LED-Diode,
welche auf der Platine angeordnet ist, in den Bereich der von außen sichtbaren
Blende zu übertragen.
Weist das Dichtungselement wenigstens ein in Richtung der Platine
abstehendes Stempelteil auf, mit welchem ein zugehöriger Taster, Schalter oder
dergleichen des auf der Platine angeordneten elektrischen bzw. elektronischen Bauteils
zu betätigen ist, ist eine besonders einfache Verbindung zwischen einer innerhalb
der Blende angeordneten Bedientaste und einem auf der Platine angeordneten Taster,
Schalter oder dergleichen geschaffen.
Als Dichtungselement hat sich insbesondere eine Silikonmatte als vorteilhaft
gezeigt, da diese sowohl eine entsprechende Dichtigkeit wie auch eine elastische
Nachgiebigkeit aufweist, so dass die Bedientasten, Anzeigen oder dergleichen unmittelbar
von der Silikonmatte getragen werden können.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung umfasst das Dichtungselement
besondere nachgiebige Bereiche, welche vorzugsweise unterhalb eines Spalts zwischen
der Blende und der jeweiligen Bedientaste, Anzeige oder dergleichen angeordnet sind.
Durch die nachgiebigen Bereiche ist es somit auf einfache Weise möglich, die
Bedientasten, Anzeigen oder dergleichen sich reversibel zurückstellend innerhalb
der zugehörigen Blendenöffnungen der Blende anzuordnen.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist zwischen der Blende und
der Bedientaste, Anzeige oder dergleichen eine weitere Dichtung vorgesehen, welche
vorzugsweise auf der dem Dichtungselement abgewandten Seite der Blende angeordnet
ist. Hierdurch ist es auf einfache Weise möglich, den Spalt zwischen der Blende
und der Bedientaste, Anzeige oder dergleichen gegen einen Wasser-, Schmutz- oder
Staubeintritt zu schützen.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
sowie anhand der Zeichnung.
Diese zeigt in einer schematischen Schnittansicht eine Bedieneinheit
für eine Waschmaschine, bei der im Abstand vor einer mehrere elektrische bzw.
elektronische Bauteile tragenden Platine eine von außen zur Bedienung der Waschmaschine
zugängliche Blende angeordnet ist, welcher innerhalb von zugehörigen Blendenöffnungen
angeordnete Bedientasten, Anzeigen oder dergleichen zugeordnet sind, wobei zwischen
der Blende und der Platine ein blendenseitig festgelegtes Dichtungselement erkennbar
ist.
Von einer Bedieneinheit eines hier als Waschmaschine ausgebildeten
Hausgeräts ist in der Figur in einer Schnittansicht eine von außen her
zugängliche Blende 10 erkennbar, aus welcher vorliegend zwei Blendenöffnungen
12, 14 ausgespart sind. Die eine Blendenöffnung
12 dient dabei zur Aufnahme einer Bedientaste 16, während
die andere Blendenöffnung 14 zur Aufnahme einer Anzeige
18 vorgesehen ist. Es ist erkennbar, dass sowohl die Bedientaste
16 wie auch die Anzeige 18 nach vorne hin etwa eben bzw. flächig
mit einer Vorderseite 20 der Blende 10 abschließen.
Weiterhin umfasst die Bedieneinheit eine im Abstand hinter der Blende
10 angeordnete Platine 22, welche zur Aufnahme bzw. Halterung
von im Weiteren noch näher erläuterten elektrischen bzw. elektronischen
Bauteilen 24, 26, 28 zur Steuerung bzw. Regelung der
Waschmaschine dient. Die einzelnen Bauelemente 24, 26,
28 können dabei vorzugsweise über die Platine 22 untereinander
verbunden sein. Gleichfalls wäre es natürlich denkbar, dass die Bauelemente
24, 26, 28 über separat verlegte Leitungen miteinander
bzw. mit anderen Bauteilen verbunden sind. Es ist aus der Figur weiter erkennbar,
dass die Bauelemente 24, 26, 28 auf der der Blende
10 zugewandeten Vorderseite 30 der Platine 22 angeordnet
sind.
In einem Zwischenraum 32 zwischen der Blende 10
und der Platine 22 ist ein Dichtungselement 34 angeordnet, welches
vorliegend als Silikonmatte ausgebildet ist. Gleichfalls wäre es natürlich
denkbar, das Dichtungselement 34 aus einem anderen Material, vorzugsweise
einem elastischen Kunststoffmaterial herzustellen. Weiter ist aus der Figur erkennbar,
dass das Dichtungselement 34 an einer Innenseite 35 der Blende
10 angeordnet bzw. festgelegt ist. Die Festlegung des Dichtungselements
34 erfolgt – wie an einer linken Randseite 36 des Dichtungselements
34 erkennbar ist – beispielsweise durch Rastmittel 38.
Eine alternative Festlegung des Dichtungselements 34 ist an einer rechten
Randseite 40 des Dichtungselements 34 über ein Halteteil
42 vorgenommen, welches seinerseits im Bereich einer Verbindungsstelle
44 mittels einer Schweiß- oder Klebverbindung festgelegt ist. Als
Verbindung der Bauteile eignet sich insbesondere eine Ultraschallschweißverbindung.
Ebenfalls ist es denkbar, dass das Dichtungselement 34 über hier nahe
der Randseiten 36, 40 verlaufende Verbindungsbereiche
46, 48 unmittelbar an der Innenseite 35 der Blende
10 festgelegt wird. Auch hierzu eigenen sich insbesondere gängige
Schweiß- oder Klebeverfahren.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist das Dichtungselement
34 über einen Halterahmen 50 an der Blende 10 gehalten,
dessen Rahmenprofile innenseitig der Randseiten 36, 40 bzw. auf
der der Blende 10 abgewandten Seite des Dichtungselements 34 angeordnet
sind. Der Halterahmen 50 ist dabei vorliegend beispielsweise mittels einer
Schweiß- oder Klebverbindung mit dem Dichtungselement 34 zu einer
Einheit verbunden. Gleichfalls wäre es natürlich auch denkbar, den Halterahmen
50 lösbar hinter dem Dichtungselement 34 anzuordnen.
Im Bereich der linken Randseite 36 des Dichtungselements
34 ist erkennbar, dass über das Rastmittel 38 sowohl der
Halterahmen 50 wie auch das Dichtungselement 34 an der Blende
10 gehalten ist. Ebenfalls ist erkennbar, dass über das Halteteil
42 die rechte Randseite 40 des Dichtungselements 34 an
der Blende 10 gehalten ist. Dabei kann der Halterahmen 50 auch
mittels einer Schweiß- oder Klebeverbindung mit dem Halteteil 42 verbunden
werden.
Die Bedientaste 16 ist über das Dichtungselement
34 innerhalb der zugehörigen Blendenöffnung 12 der Blende
10 gehalten. Auf der der Bedientaste 16 abgewandten Seite umfasst
das Dichtungselement 34 ein in Richtung der Platine 22 erhaben
abstehendes Stempelteil 52, mit welchem ein Taster 54 des zugehörigen
elektrischen bzw. elektronischen Bauteils 26 zu betätigen ist. Wie
durch den Pfeil 56 erkennbar ist, führt demgemäß eine Betätigung
der Bedientaste 16 dazu, dass der Taster 54 des elektrischen bzw.
elektronischen Bauteils 26 betätigt wird. Mit anderen Worten wird
somit über das Stempelteil 52 ein Tastendruck der Bedientaste
16 auf das zugehörige elektrische bzw. elektronische Bauteil
26 übertragen. Nach der Betätigung der Bedientaste
16 kehrt diese – wie durch den Pfeil 56 symbolisch dargestellt
– aufgrund der Reversibilität des elastischen Dichtungselements
34 in ihre dargestellte Ausgangsstellung zurück, in welcher diese
flächig mit der zugehörigen Vorderseite 20 der Blende
10 abschließt.
Die von außen her erkennbare Anzeige 18 wird vorliegend
von dem Dichtungselement 34 selbst gebildet. Dabei ist in das Dichtungselement
34 ein Lichtleiter 58 integriert, der sich von der Vorderseite
20 der Blende 10 bis an das rückwärtige Ende des Dichtungselements
34 nahe einer LED-Diode 28 erstreckt. Hierzu weist das Dichtungselement
34 ein weiteres Stempelteil 60 auf, welches nahe der LED-Diode
28 endet. Es ist erkennbar, dass ein Lichtsignal der LED-Diode
28 somit über den Lichtleiter 58 zu einem entsprechenden
Lichtsignal der Anzeige 18 führt.
Zwischen der Blende 10 und dem jeweils innerhalb der Blendenöffnungen
12, 14 integrierten Bedientaste 16 bzw. Anzeige
18 bildet sich jeweils ein umlaufender Spalt 62, 64 aus,
der – wie an der rechten Randseite der Bedientaste 16 erkennbar
ist – durch eine weitere Dichtung 66 abgedichtet werden kann. Hierdurch
wird ein Wasser-, Schmutz- oder Staubeintritt in den jeweiligen Spalt
62, 64 vermieden.
Aus der Figur ist weiter erkennbar, dass das Dichtungselement
34 hinter dem Spalt 62 zwischen der Bedientaste 16 und
der Blende 10 nachgiebige Bereiche 68 umfasst, welche vorliegend
durch Materialeinkerbungen gebildet werden. Hierdurch ist es möglich, die Nachgiebigkeit
des Dichtungselements 34 im Bereich der Bedientaste 16 zu erhöhen,
so dass diese auf einfache Weise reversibel betätigt werden kann. Mit anderen
Worten ist es hierdurch möglich, ein ansonsten relativ steifes und dementsprechend
resistentes Dichtungselement 34 punktuell so zu schwächen, dass sich
eine einfache Betätigung der Bedientaste 16 realisieren lässt.
Insgesamt ist somit erkennbar, dass durch das Dichtungselement
34 die Platine 22 bzw. die darauf angeordneten elektrischen bzw.
elektronischen Bauteile 24, 26, 28 vor über die
Blende 10 eintretendes Wasser oder dergleichen geschützt ist. Ist
darüber hinaus im Bereich des jeweiligen Spalts 62, 64 zwischen
der Blende 10 und der Bedientaste 16 bzw. der Anzeige
18 eine weitere Dichtung 66 vorgesehen, welche
beispielsweise auf der dem Dichtungselement 34 abgewandten Seite der Blende
10 angeordnet ist, so kann darüber hinaus der Eintritt von Wasser,
Schmutz oder Staub in den jeweiligen Spalt 62, 64 vermieden werden.
Weiterhin ist erkennbar, dass das Dichtungselement 34 gemeinsam mit der
Blende 10 abgenommen werden kann, so dass die elektrischen bzw. elektronischen
Bauteile 24, 26, 28 auf der Platine 22 frei
zugänglich sind. Hierdurch ergibt sich eine wesentlich reparaturfreundlichere
Bedieneinheit.