Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Abwehr
von störenden Telefonanrufen, insbesondere von so genannten SPIT-Anrufen (Spam
over Internet Telefony), bei der Telefonanrufe über das Internet übertragen
werden.
Die Übertragung von Telefonanrufen über Datennetzwerke nimmt
ständig zu. Im Bereich der Übertragung von e-Mails ist der Erhalt von
Spam-Nachrichten oder Kettenbriefen für den Nutzer besonders lästig. Mit
zunehmender Verbreitung der Voice-over-IP-Telefonie ist damit zu rechnen, dass auch
die SPIT-Anrufe (Spam over Internet Telefony) ähnlich wie bei e-Mails zu einer
ständigen Belästigung des Nutzers und zu einer Erhöhung der Netzlast
führen. Der Grund hierfür liegt darin, dass Voice-over-IP-Telefonie eine
leichte, automatisierbare Erzeugung von Massentelefonanrufen per Computer ermöglicht.
Ein störender Telefonanruf, der ein Klingelzeichen an dem Telefonendgerät
auslöst, ist allerdings für den Teilnehmer noch lästiger als eine
unerwünschte e-Mail, da derartige Telefonanrufe beispielsweise auch nachts
empfangen werden und für den Benutzer aufgrund des Telefonklingelns als besonders
störend empfunden werden.
Hierbei stellen vor allem wiederholte Telefonanrufer ein Ärgernis
dar, bei denen der angerufene Nutzer immer wieder gezielt gestört wird. Bei
derzeitigen Werbeanrufen im Festnetz versuchen Anrufer tagsüber in bestimmten
Abständen einen Teilnehmer zu erreichen, beispielsweise im Stundentakt, bis
der Teilnehmer dann am Feierabend abnimmt und persönlich erreicht wird. Hierbei
werden in der Regel bei den ersten Anwahlversuchen keine oder mehrere Nachrichten
auf einer Mailbox des Teilnehmers hinterlassen, sodass eine automatische Klassifikation
durch Inhaltsanalyse nicht möglich ist.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren
und eine Vorrichtung zur Abwehr von störenden Telefonanrufen zu schaffen, die
eine Störung des Nutzers durch derartig störende Telefonanrufe verhindern.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren mit
den im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
Die Erfindung schafft ein Verfahren zur Abwehr von störenden
Telefonanrufen, wobei eine Verzögerungszeit vor Durchstellen eines von einem
anrufenden Teilnehmer stammenden Telefonanrufs an ein Endgerät mit einer angewählten
Telefonnummer in Abhängigkeit von einem erfassten Anrufverhalten des anrufenden
Teilnehmers erhöht wird.
Bei einer möglichen Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird die Verzögerungszeit vor dem Durchstellen des von einem anrufenden
Teilnehmer stammenden Telefonanrufs in Abhängigkeit von einer Anzahl von zuvor
an das Endgerät durchgestellten Telefonanrufen des anrufenden Teilnehmers erhöht.
Bei einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird für jeden anrufenden Teilnehmer jeweils für jede angewählte
Zieltelefonnummer ein darauf bezogener Zähler zum Zählen der durchgestellten
Telefonanrufe vorgesehen.
Bei einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird ein der Zieltelefonnummer des Endgeräts zugeordneter Zähler
des anrufenden Teilnehmers inkrementiert, wenn ein Telefonanruf des anrufenden Teilnehmers
zu dem angewählten Endgerät durchgestellt wird.
Bei einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird die Verzögerungszeit vor Durchstellung eines Telefonanrufs zu dem angewählten
Endgerät in Abhängigkeit von einem Zählerstand des zielnummernbezogenen
Zählers eingestellt.
Bei einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird die Verzögerungszeit vor Durchstellung eines Telefonanrufs zu dem angewählten
Endgerät proportional zu dem Zählerstand des zielnummernbezogenen Zählers
eingestellt.
Bei einer alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird die Verzögerungszeit vor Durchstellung eines Telefonanrufs
zu dem angewählten Endgerät überproportional zu dem Zählerstand
des zielnummernbezogenen Zählers eingestellt.
Bei einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird jeweils ein Summenwert der Zählerstände aller zielnummernbezogenen
Zähler eines anrufenden Teilnehmers für alle von dem anrufenden Teilnehmer
an das angewählte Endgerät durchgestellten Telefonanrufe berechnet.
Bei einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird eine Verzögerungszeit vor Durchstellung eines Telefonanrufs
von dem anrufenden Teilnehmer zu dem angewählten Endgerät in Abhängigkeit
von dem berechneten Summenwert eingestellt.
Bei einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird die Durchstellung eines Telefonanrufs von dem anrufenden Teilnehmer
zu dem angewählten Endgerät gesperrt, wenn ein auf die Zieltelefonnummer
des angewählten Endgeräts bezogener Zähler des anrufenden Teilnehmers
einen einstellbaren maximalen Schwellenwert überschreitet.
Bei einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird ein auf die Zieltelefonnummer des angewählten Endgeräts
bezogener Zähler des anrufenden Teilnehmers zumindest teilweise zurückgesetzt,
wenn der anrufende Teilnehmer das angewählte Endgerät danach für
eine vorbestimmte Zeit nicht anruft.
Bei einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird die Verzögerungszeit vor Durchstellung eines Telefonanrufs
des anrufenden Teilnehmers zu dem angewählten Endgerät durch einen Dienstleistungsanbieter
erhöht.
Bei einer alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird die Verzögerungszeit vor Durchstellung eines Telefonanrufs
des anrufenden Teilnehmers zu dem angewählten Endgerät durch das angewählte
Endgerät erhöht.
Bei einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird nach erfolgter Durchstellung des Telefonanrufs des anrufenden Teilnehmers
zu dem angewählten Endgerät durch das angewählte Endgerät ein
Anzeigesignal zur Annahme des Telefonanrufs für den anrufenden Teilnehmer erzeugt.
Bei einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird nach Annahme des Telefonanrufs durch den angerufenen Teilnehmer
eine Telefonverbindung zwischen einem Endgerät des anrufenden Teilnehmers und
dem angewählten Endgerät des angerufenen Teilnehmers aufgebaut.
Bei einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird eine Telefonnummer des anrufenden Teilnehmers mit gespeicherten
Telefonnummern verglichen und eine direkte Durchstellung des Telefonanrufs von dem
anrufenden Teilnehmer zu dem angewählten Endgerät durchgeführt, wenn
die Telefonnummer des anrufenden Teilnehmers in einer ersten Telefonnummernliste
von freigeschalteten Telefonnummern des angerufenen Teilnehmers gespeichert ist.
Bei einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird die Durchstellung eines Telefonanrufs des anrufenden Teilnehmers
zu dem angewählten Endgerät gesperrt, wenn die Telefonnummer des anrufenden
Teilnehmers in einer zweiten Telefonnummernliste von gesperrten Telefonnummern des
angerufenen Teilnehmers gespeichert ist.
Bei einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens werden die durchgestellten und die nicht durchgestellten Telefonanrufe
des anrufenden Teilnehmers statistisch ausgewertet.
Bei einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird während der Verzögerungszeit eine Sprechansage an den
anrufenden Teilnehmer übertragen.
Bei einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird hierbei die restliche verbleibende Verzögerungszeit angesagt.
Bei einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird nach Aufbau einer Telefonverbindung zwischen einem Endgerät
des anrufenden Teilnehmers und dem angewählten Endgerät die Verbindungsdauer
erfasst.
Bei einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird ein Zählerstand des auf die Zielnummer des angewählten
Endgeräts bezogenen Zählers in Abhängigkeit von der erfassten Verbindungsdauer
verändert.
Die Erfindung schafft ferner eine Vorrichtung zur Abwehr von störenden
Telefonanrufen, die eine Verzögerungszeit vor Durchstellung eines von einem
anrufenden Teilnehmer stammenden an ein Endgerät eines angerufenen Teilnehmers
gerichteten Telefonanrufs in Abhängigkeit von einem erfassten Anruferverhalten
des anrufenden Teilnehmers einstellt.
Im Weiteren werden bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen
Vorrichtung und des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Abwehr von störenden
Telefonanrufen unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren zur Erläuterung
erfindungswesentlicher Merkmale beschrieben.
Es zeigen:
1 ein Ablaufdiagramm einer möglichen Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens;
2 ein einfaches Blockschaltbild zur Darstellung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Abwehr von störenden Telefonanrufen;
3 eine Tabelle zur Darstellung eines möglichen
Speicherinhalts zur Speicherung von Anruferverhalten bei einer möglichen Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
4 ein Blockschaltbild zur Darstellung einer möglichen
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Abwehr von
störenden Telefonanrufen.
Wie man aus 1 erkennen kann, wird bei
einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens nach einem
Startschritt S0 zunächst in einem Schritt S1 geprüft, ob ein Telefonanruf
empfangen wird. Sobald ein Telefonanruf empfangen wird, wird in einem Schritt S2
anhand der Telefonnummer des anrufenden Teilnehmers bzw. einer Quellentelefonnummer
geprüft, ob die Telefonnummer in einer ersten Telefonnummernliste von freigeschalteten
Telefonnummern des angerufenen Teilnehmers gespeichert ist oder nicht. Hierzu wird
die Telefonnummer des anrufenden Teilnehmers mit den in der ersten Telefonnummernliste
bzw. White List gespeicherten Telefonnummern verglichen und es wird eine direkte
Durchstellung des Telefonanrufs im Schritt S3 durchgeführt, wenn die Telefonnummer
des anrufenden Teilnehmers in der ersten Telefonnummernliste von freigeschalteten
Telefonnummern gespeichert ist. Ist die Telefonnummer des anrufenden Teilnehmers
nicht in der ersten Telefonnummernliste von freigeschalteten Telefonnummern gespeichert,
erfolgt im Schritt S4 eine Überprüfung, ob die Telefonnummer des anrufenden
Teilnehmers in einer zweiten Telefonnummernliste von gesperrten Telefonnummern des
anrufenden Teilnehmers gespeichert ist. Ist die Telefonnummer des anrufenden Teilnehmers
in dieser zweiten Telefonnummernliste bzw. Black List enthalten, wird der Telefonanruf
im Schritt S5 sofort abgewiesen bzw. auf einen Anrufbeantworter umgeleitet. Ist
die Telefonnummer des anrufenden Teilnehmers weder in der White List noch in der
Black List hinterlegt, wird der Telefonnummer des unbekannten anrufenden Teilnehmers
bei der in 1 dargestellten Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens ein Zähler, der auf die angewählte
Zieltelefonnummer bezogen ist, zugeordnet. Nach der Zuordnung des Zählers wird
dieser zunächst initialisiert und im Schritt S6 inkrementiert.
Anschließend wird im Schritt S7 eine Verzögerungszeit VZ
vor Durchstellung des Telefonanrufs zu dem angewählten Endgerät in Abhängigkeit
von dem Zählerstand des zielnummernbezogenen Zählers eingestellt bzw.
ermittelt. Die Berechnung der Verzögerungszeit VZ in Abhängigkeit des
Zählerstandes Z des Zählers erfolgt entsprechend einer vorgegebenen einstellbaren
Funktion. Bei einer möglichen Ausführungsform wird die Verzögerungszeit
VZ vor Durchstellung eines Telefonanrufs zu dem angewählten Endgerät proportional
zu dem Zählerstand Z des zielnummernbezogenen Zählers eingestellt:
VZ = Z·C,
wobei C eine Zeitkonstante von beispielsweise einer Sekunde darstellt.
Bei einer alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird die Verzögerungszeit VZ vor Durchstellung des Telefonanrufs
zu dem angewählten Endgerät überproportional zu dem Zählerstand
Z des zielnummernbezogenen Zählers eingestellt.
Beispielsweise wird die Verzögerungszeit VZ wie folgt eingestellt:
VZ = Z2·C oder
VZ = 2Z·C,
wobei C eine konstante Zeitdauer, beispielsweise eine Sekunde, beträgt.
Bei einer weiteren Ausführungsform wird zunächst ein Summenwert
S der Zählerstände aller zielnummernbezogenen Zähler des anrufenden
Teilnehmers für alle von dem anrufenden Teilnehmer zu angewählten Endgeräten
durchgestellten Telefonanrufe berechnet:
S = &Sgr;Zi.
Die Verzögerungszeit VZ vor Durchstellung des Telefonanrufs wird
dann in Abhängigkeit von dem ermittelten Summenwert S eingestellt:
VZ = VZ(S).
Die eigentliche Durchstellung des Telefonanrufs erfolgt im Schritt
S8 nach Verstreichen der berechneten Verzögerungszeit VZ.
Der Vorgang endet im Schritt S9.
Ruft der anrufende Teilnehmer erneut die gleiche Zielnummer an, wird
der zielnummernbezogene Zähler Z im Schritt S6 wiederum inkrementiert, sodass
sich die Verzögerungszeit VZ entsprechend erhöht. Je öfter ein Teilnehmer
ein bestimmtes Endgerät anwählt, desto höher wird der Zählerstand
Z des zielnummernbezogenen Zählers und desto größer ist die entsprechende
Verzögerungszeit VZ. Die Verzögerungszeit VZ vor Durchstellung des Anrufs
erhöht sich somit schrittweise. Durch die immer größere Verzögerung
vor der Durchstellung besteht bei dem automatisierten SPIT-Anrufer eine immer längere
Anwahlphase, die den anrufenden Teilnehmer von anderen, zeitgleichen Anrufen abhält
und somit im Falle einer Automatisierung die Anrufkanäle mit wartenden Anrufprozessen
belegt. Darüber hinaus werden die Zeitverzögerungen immer größer,
sodass automatisierte Anrufer nach einer bestimmten Wartezeit den Anschluss als
nicht erreichbar klassifizieren und den Anrufvorgang einstellen. Bei einer möglichen
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die Durchstellung
eines Telefonanrufs von dem anrufenden Teilnehmer von dem angewählten Endgerät
automatisch gesperrt, wenn der auf die Zieltelefonnummer des angewählten Endgeräts
bezogene Zähler Z des anrufenden Teilnehmers einen einstellbaren
maximalen Schwellenwert überschreitet.
Die Erhöhung der Verzögerungszeit VZ vor Durchstellung eines
Telefonanrufs des anrufenden Teilnehmers zu dem angewählten Endgerät erfolgt
bei einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens durch
einen Dienstleistungsanbieter.
Bei einer alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird die Verzögerung VZ vor Durchstellung eines Telefonanrufs des
anrufenden Teilnehmers zu dem angewählten Endgerät durch das angewählte
Endgerät selbst erhöht.
Bei einer weiteren möglichen Ausführungsform wird ein auf
eine Zieltelefonnummer des angewählten Endgeräts bezogener Zähler
des anrufenden Teilnehmers zumindest teilweise zurückgesetzt, wenn der anrufende
Teilnehmer das angewählte Endgerät danach für eine vorbestimmte Zeit,
beispielsweise mehrere Tage, nicht anruft. Das Zurücksetzen des Zählers
kann zeitgesteuert erfolgen. So kann beispielsweise pro Zeitraum, in dem kein Anruf
erfolgt, der Zähler Z um einen Zählerwert zurückgesetzt werden.
Weiterhin kann eine statistische Auswertung der durchgestellten und
der nicht durchgestellten Telefonanrufe des anrufenden Teilnehmers erfolgen.
Bei einer möglichen Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird an den anrufenden Teilnehmer während der Verzögerung der
Durchstellung eine Sprechansage übertragen. In dieser Sprechansage kann beispielsweise
die restliche verbleibende Verzögerungszeit angesagt werden.
Bei einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird nach erfolgter Durchstellung des Telefonanrufs zu dem angewählten
Endgerät durch das angewählte Endgerät ein Anzeigesignal, beispielsweise
ein Klingelton, zur Annahme des Telefonanrufs für den angerufenen Teilnehmer
erzeugt. Nach Annahme des Telefonanrufs durch den anrufenden Teilnehmer, beispielsweise
durch Abheben des Telefonhörers, wird eine Telefonverbindung zwischen einem
Endgerät des anrufenden Teilnehmers und dem angewählten Endgerät
des angerufenen Teilnehmers aufgebaut.
Bei einer möglichen Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird nach Aufbau einer Telefonverbindung zwischen dem Endgerät des
anrufenden Teilnehmers und dem angewählten Endgerät des angerufenen Teilnehmers
die Verbindungsdauer des daraufhin geführten Gesprächs erfasst.
Bei einer möglichen Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird dann der Zählerstand Z des auf die Zielnummer des angewählten
Endgeräts bezogenen Zählers in Abhängigkeit von der erfassten Verbindungsdauer
verändert. Je länger das Telefongespräch dauert, desto größer
ist die Wahrscheinlichkeit, dass es sich bei dem anrufenden Teilnehmer nicht um
einen Spitter handelt. Dementsprechend wird der Zählerstand des Zählers
Z umso stärker reduziert, je länger das anschließende Telefongespräch
dauert.
Bei einer möglichen Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens werden die Telefonnummern von anrufenden Teilnehmern, die als Spitter
erkannt werden, in der Black List automatisch abgespeichert, sodass bei dem nächsten
Anrufversuch der Telefonanruf direkt abgewiesen wird.
2 zeigt ein einfaches Blockschaltbild für eine
mögliche Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
1 zur Abwehr von störenden Telefonanrufen. Ein anrufender Teilnehmer
versucht von seinem Endgerät 2, dem eine Quellentelefonnummer zugeordnet
ist, über die zwischengeschaltete Vorrichtung 1 einen anderen Teilnehmer
über dessen Endgerät 3, dem eine Zieltelefonnummer zugeordnet
ist, telefonisch zu erreichen. Bevor das Telefongespräch von einem Endgerät
2 zu einem Endgerät 3 durchgestellt wird, wird durch die
Vorrichtung 1 zunächst das bisherige Anruferverhalten des anrufenden
Teilnehmers ausgewertet. Das Anruferverhalten des anrufenden Teilnehmers
2 befindet sich in einem Speicher 1A der Vorrichtung
1 zur Abwehr von störenden Telefonanrufen. Eine Durchstelleinheit
1B der Vorrichtung 1 stellt eine Verzögerungszeit VZ vor
Durchstellung des von dem anrufenden Teilnehmer stammenden Telefonanrufs in Abhängigkeit
von dem gespeicherten Anruferverhalten des anrufenden Teilnehmers ein.
Bei einer möglichen Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung wird dabei die Verzögerungszeit VZ vor dem Durchstellen des von
dem anrufenden Teilnehmer stammenden Telefonanrufs in Abhängigkeit von einer
Anzahl von zuvor an das Endgerät bereits durchgestellten Telefonanrufen erhöht.
3 zeigt einen möglichen Speicherinhalt des Speichers
1A innerhalb der Vorrichtung 1. Für jede Zieltelefonnummer
wird eine Liste von Quellentelefonnummer von anrufenden Teilnehmern verwaltet. Jeder
Quellentelefonnummer, von der aus ein Anruf an die Zieltelefonnummer durchgestellt
worden ist, ist ein Anrufzähler Z zugeordnet. Die Liste der Quellennummern
ist dynamisch und wird bei jedem weiteren anrufenden Teilnehmer um dessen Quellennummer
erweitert. Die Zählerstände der Anrufzähler Z werden ebenfalls dynamisch
verwaltet. Mit jeder Durchstellung eines Telefonanrufs von der Quellennummer
zu der Zielnummer wird der Zählerstand der entsprechenden Quellennummer inkrementiert.
In Abhängigkeit von dem aktuellen Zählerstand wird die Verzögerungszeit
VZ vor Durchstellung des Telefonanrufs an das Endgerät 3 des anrufenden
Teilnehmers auf die Durchstelleinheit 1B ermittelt und erst anschließend
erfolgt die Durchstellung an das Endgerät 3 des angerufenen Teilnehmers.
Erst nach Durchstellung wird an dem Endgerät 3 des angerufenen Teilnehmers
ein Klingelton zum Abnehmen des Telefonhörers erzeugt.
Bei der in 3 dargestellten Tabelle kann
für jede Quellennummer eines anrufenden Teilnehmers festgelegt werden, ob die
Telefonnummer automatisch freigeschaltet wird bzw. einer White List angehört
oder automatisch abgewiesen wird bzw. einer Black List angehört. Beispielsweise
wird jeder Telefonanruf, der von der Quellennummer 3 stammt, automatisch
abgewiesen. Umgekehrt wird jeder Telefonnummer, die von der Quellennummer
4 stammt, automatisch ohne Verzögerung durchgestellt.
4 zeigt ein Blockschaltbild einer möglichen Konfiguration
eines Systems zur Abwehr von störenden Telefonanrufen gemäß der Erfindung.
Bei der in 4 dargestellten Ausführungsform verwaltet
sowohl das Endgerät 3 des Zielteilnehmers als auch der Dienstleistungsanbieter
bzw. Provider entsprechende White List- und Black List-Einträge. Ein von einem
anrufenden Teilnehmer 2 stammender Telefonanruf gelangt zunächst zu
einer Telefonnummernverwaltungseinheit 4 eines Dienstleistungsanbieters
bzw. Providers. Dieser verfügt über einen ersten Speicher 5 zum
Speichern von zu sperrenden Telefonnummern und von freigeschalteten Telefonnummern.
Darüber hinaus sind in einem weiteren Speicher 6 die den Zieltelefonnummern
zugeordneten Zähler abgelegt.
Eine Berechnungseinheit 7 des Dienstleistungsanbieters berechnet
in Abhängigkeit von dem Zählerstand Z des auf die Zielnummer des Zielanschlusses
3 bezogenen Zählers für die Quellennummer des Anrufers
2 eine Verzögerungszeit VZ vor Durchstellung des anrufenden Telefonanrufs
zu dem Endgerät 3 des Zielanschlusses. Nach der zeitverzögerten
Durchstellung des Telefonanrufs erfolgt eine weitere Prüfung auf Seiten des
Endgeräts 3 durch eine lokale Telefonnummernverwaltungseinheit
8 auf Eintragungen einer lokalen White bzw. Black List. Die von dem Teilnehmer
des Zielanschlusses 3 beispielsweise manuell verwaltete White und Black
List befindet sich in einem Speicher 9. Auch in dem integrierten Endgerät
des angerufenen Teilnehmers kann sich optional ein Speicher 10 befinden,
in dem lokale Zähler von verschiedenen Quellennummern verwaltet werden. Die
Einheit 8 vergleicht die Telefonnummer des anrufenden Teilnehmers
2 mit den Telefonnummereinträgen im Speicher 9, wobei Telefonnummern,
die sich in einer lokalen White List befinden, sofort durchgestellt werden und Telefonnummern,
die sich in einer lokalen Black List befinden, sofort abgewiesen werden.
Wie man aus der in 4 dargestellten Ausführungsform
erkennen kann, wird das erfindungsgemäße Verfahren bei einer ersten Ausführungsform
durch eine Telefonnummernverwaltungseinheit 4 eines Service-Providers durchgeführt.
Weiterhin kann das erfindungsgemäße Verfahren lokal durch eine lokale
Telefonnummernverwaltungseinheit 8 bei dem angerufenen Teilnehmer durchgeführt
werden. Schließlich ist es bei einer dritten Ausführungsform möglich,
dass das erfindungsgemäße Verfahren sowohl beim Service-Provider als auch
beim Endgerät des anrufenden Teilnehmers durchgeführt wird. Bei dieser
dritten Ausführungsform erfolgen eine Verzögerung zunächst entsprechend
einem Zählerstand des in dem Speicher 6 abgelegten Zählers und
eine weitere Verzögerung entsprechend einem Zählerstand des in dem Speicher
10 abgelegten Zählers der Quellennummer. Die Zählerstände
in den Speichern 5, 10 können bei einer bevorzugten Ausführungsform
unabhängig voneinander verwaltet werden. Beispielsweise kann ein Service-Provider
eine bekannte Spitter-Telefonnummer automatisch in seinen Black List-Speicher
5 ablegen, sodass derartige Telefonanrufe erst gar nicht zu dem anrufenden
Teilnehmer gelangen. Zusätzlich kann der angerufene Teilnehmer einen lokalen
Black List-Speicher verwalten und so bestimmte Quellennummern sofort abweisen lassen.
Die Verzögerungszeit kann sich bei der in 4 dargestellten
Ausführungsform aus einer ersten Verzögerungszeit VZ1, die durch den Provider
berechnet wird, und aus einer ersten Verzögerungszeit VZ2, die lokal durch
die Verwaltungseinheit 8 berechnet wird, zusammensetzen. Eine statistische
Auswertung der nicht durchgestellten und der durchgestellten Telefonanrufe kann
beispielsweise in der Verwaltungseinheit 4 des Providers oder in der Verwaltungseinheit
8 des angerufenen Teilnehmers erfolgen.
Die Berechnung der Zeitverzögerung erfolgt in Abhängigkeit
von dem Anruferverhalten des anrufenden Teilnehmers. Anrufer, die sehr oft wiederholt
bei bestimmten Telefonnummern anrufen, werden durch entsprechend höhere Zeitverzögerungen
bestraft. Der normale Durchschnittsanrufer wird durch das erfindungsgemäße
Verfahren nicht beeinträchtigt und bleibt daher in seinem Anrufverhalten unberührt.
Bei einer möglichen Ausführungsform werden die Zählerstände
auch durch die Verbindungsdauer des nach der Durchstellung erfolgten Telefongesprächs
verändert. Das Erhöhen des Zählerstände erfolgt in Abhängigkeit
davon, ob eine bestimmte Gesprächsdauer überschritten wurde, wobei die
längeren und damit als erwünscht klassifizierte Telefongespräche
ignoriert werden und die Zählerstände bei kurzen, möglicherweise
störenden Telefonanrufen stärker inkrementiert bzw. erhöht werden.
Bei einer möglichen Ausführungsform gehen statistische Auswertungen
bzw. Scores in die Zeitverzögerung ein, beispielsweise die so genannte SPIT
Probability oder die Anzahl, wie oft eine Quellennummer in verschiedenen Black Lists
auftaucht.
Ein sofortiges Durchstellen eines Telefonanrufs bei White List-Einträgen
kann beispielsweise im SIP-Protokoll durch das direkte Senden einer SIP-Ok-Nachricht
signalisiert werden. Wenn vor einer SIP-Call-Anrufannahme noch eine Aktion durchgeführt
werden muss, beispielsweise eine LDAP-Anfrage oder eine White/Black List-Prüfung,
kann die Durchstellung bzw. Durchschaltung verzögert werden, indem eine SIP-Trying-
oder SIP-Ringing-Message an den Anrufer geschickt wird. Diese signalisiert dem Anrufer,
dass der Telefonanruf auf Durchstellung wartet und das SIP-Ok später geschickt
wird. Hierdurch kann eine neue Wahl vermieden werden. Eine Verzögerung lässt
sich hierbei auf dem Endgerät realisieren. Die Trying-Message wird auch für
andere Zwecke verändert, beispielsweise, wenn ein Nutzer auf einem Soft Phone
einen Anruf bekommt, den er nicht sofort erkennt, da er beispielsweise noch eine
e-Mail liest. Nach einer bestimmten Zeitdauer läuft ein Timer bzw. Zähler
ab und der Anrufwunsch wird abgebrochen, damit nicht zu lange Verbindungswünsche
offen bleiben. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird der Telefonanruf
ohne bestehende Verbindung zeitlich verzögert. Dies ermöglicht eine Vermeidung
von Wiederholungsversuchen durch eine ansteigende zeitliche Verzögerung des
anrufenden Telefonanrufs.