TECHNISCHES GEBIET DER ERFINDUNG
Die Erfindung betrifft ein Schneidwerk für Schnittgut mit den
im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Merkmalen. Unter einem Schneidwerk wird
beispielsweise ein Mähwerk verstanden, mit dem Halmgut, insbesondere Getreide,
aber auch Gras und ähnliche Futtermittel, abgeschnitten werden kann. Es kann
sich aber auch um eine Schneidvorrichtung handeln, mit der bereits abgeschnittenes
Schnittgut zerschnitten, also insbesondere zerkleinert, wird. Typische Beispiele
für solche Schneidwerke sind Doppelmesser-Mähschneidwerke oder Einmesser-Mähschneidwerke,
die hin- und hergehend angetriebene Messerklingen aufweisen, die auf einer Schiene
oder einem Messerrücken angeordnet sind. Die Messerklingen müssen bei
ihrer hin- und hergehenden Bewegung geführt werden. Dies geschieht mittels
Führungsarmen, die eine hin- und hergehende Schwenkbewegung ausführen.
Die Führungsarme haben die weitere Aufgabe, die Messerklingen gegenüber
den damit zusammenwirkenden Gegenelementen anzupressen bzw. an diese anzudrücken.
Bei den Gegenelementen kann es sich z. B. bei Doppelmesser-Mähschneidwerken
ebenfalls um hin- und hergehend angetriebene Messerklingen handeln. Die Gegenelemente
können aber auch stillstehend angeordnete Messerklingen, Finger oder sonstige
Stützelemente sein.
STAND DER TECHNIK
Ein solches Schneidwerk für Schnittgut mit den im Oberbegriff
des Anspruchs 1 angegebenen Merkmalen ist aus der DE
195 07 265 A1 bekannt. Das Schneidwerk besitzt zwei als Messerrücken
bezeichnete Schienen, die mit Messerklingen besetzt sind. Die hin- und hergehend
angetriebene Schiene wird über eine Anzahl Führungsarme geführt,
die in entsprechender Anzahl über die Arbeitsbreite des Schneidwerks verteilt
vorgesehen sind. Jeder Führungsarm ist an seinem in Arbeitsrichtung hinteren
Ende schwenkbar gelagert. Jeder Führungsarm besitzt auch an seinem vorderen,
in Arbeitsrichtung weisenden Ende je ein Schwenklager mit etwa vertikal angeordneter
Achse. Bestandteil jedes Schwenklagers ist ein auf eine Messerklinge aufgenieteter
Mitnehmerzapfen, der eine Durchbrechung der Messerklinge durchsetzt und durch eine
Nietung kraftschlüssig gegen Verdrehen gesichert ist. Als weiteres Element
weist jedes Schwenklager einen Kopf oder eine Mitnehmerhülse auf, mit der es
über den Mitnehmerzapfen greift. Bei der schwingenden Hin- und Herbewegung
des Führungsarms findet eine Relativbewegung zwischen Mitnehmerzapfen und Mitnehmerhülse
statt, die zu einem starken Verschleiß dieser Teile führt. Es ist daher
erforderlich, die verschlissenen Teile des Schwenklagers auszutauschen. Durch den
eintretenden Verschleiß ändert sich auch die Anpresskraft, mit der die
hin- und hergehend angetriebenen Messerklingen über die Führungsarme an
den betreffenden Gegenelementen angepresst werden. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit
einer entsprechenden mehrfachen Nachjustierung und insoweit ein erhöhter Wartungsaufwand
über die Lebensdauer bzw. Einsatzzeit der Elemente des Schwenklagers.
Nach Erkenntnissen der Anmelderin beträgt die Standzeit der Elemente
der Schwenklager nur etwa 40–50 % der Standzeit der Messerklingen eines solchen
Schneidwerks. Der zwischen dem Mitnehmerzapfen und der Mitnehmerhülse auftretende
Verschleiß lässt sich in einem Radialverschleiß und in einem Axialverschleiß
unterteilen. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Mitnehmerzapfen mit einer Kegelspitze
versehen ist, die einen spitzen Winkel von ca. 120° aufweist, wobei diese Gestaltung
dem Winkel der Bohrspitze der Bohrung in dem Kopf des Führungsarms oder einer
entsprechenden Mitnehmerhülse entsprechen kann. Der relativ große Radial-
und Axialverschleiß führt zu einem frühzeitigen Wechsel dieser Elemente
des Schwenklagers, was einerseits zeitaufwändig und andererseits kostspielig
ist. Hinzu kommt die Notwendigkeit eines häufigen Nachjustierens der Anpresskraft,
was insbesondere bei Großgeräten sehr zeitaufwändig ist. Unabhängig
davon, ob die Köpfe der Führungsarme aufgebohrt sind, um über die
Mitnehmerzapfen zu greifen, oder ob separate Mitnehmerhülsen jeweils mit dem
vorderen Ende des Führungsarms vernietet sind, ergeben sich Winkelfehler zwischen
den Achsen der Mitnehmerzapfen und der Mitnehmerhülsen. Diese Winkelfehler
können in der Größenordnung von ca. 3°–5° liegen.
Es erscheint denkbar, der Gefahr von Verkantung infolge Winkelfehler dadurch entgegenzuwirken,
dass der innere Durchmesser der Mitnehmerhülse mit einem entsprechend größer
als der Außendurchmesser des Mitnehmerzapfens ausgeführten Durchmesser
gestaltet wird. Eine solche Maßnahme kann aber verschleißerhöhend
wirken. Überdies besteht dabei die Gefahr, dass sich die Vernietung des Mitnehmerzapfens
an der Messerklinge löst.
Beim Austausch einer Messerklinge mit aufgenietetem Mitnehmerzapfen
und der auf dem Führungsarm angeordneten Mitnehmerhülse entsteht das Problem,
dass die den Mitnehmerzapfen tragende Messerklinge eine größere Dicke
aufweist als die inzwischen schon verschlissenen übrigen Messerklingen, die
nicht ausgetauscht werden. Nach Beobachtungen der Anmelderin können die Dickenunterschiede
zwischen neu aufgenieteten Messerklingen und nicht ausgetauschten verschlissenen
Messerklingen an einer Schiene bis zu 0,7 mm betragen. Diese Unterschiede führen
dazu, dass die verbliebenen Messerklingen nunmehr nicht mehr auf ihren Gegenelementen
aufliegen, sondern unter Spaltbildung mit diesen zusammenarbeiten.
Dies führt nicht nur zu einer starken Verschlechterung der Schnittqualität,
sondern verursacht weitere Verschleißprobleme, insbesondere an den mit den
Messerklingen zusammenarbeitenden Gegenelementen. Durch einen relativ großen
Schneidspalt wird Schnittgut in den Spalt eingezogen. Dabei tritt ein Schleifeffekt
und damit eine Abrundung an den Kanten der Gegenelemente und/oder der Messerklingen
auf. Dies kann zu einer weiteren Verschlechterung der Schnittqualität und zu
einem vorzeitigen Ausfall der Gegenelemente des Schneidwerks führen, verbunden
mit den damit sich ergebenden Folgeproblemen.
Um dem Problem des auftretenden Verschleißes an Elementen des
Schwenklagers des Führungsarms an seinem vorderen, der Messerklinge zugekehrten
Ende entgegenzuwirken, ist es aus der DE 29 22 579
bekannt, das Schwenklager unter Verwendung eines Gummi-Metallblocks zu realisieren,
der in den Führungsarm eingesetzt ist und der einen abgestumpftpyramidenförmigen
Kupplungsstift aufweist, der die Messerklinge durchsetzt. Die Drehbewegung wird
damit im Gummi des Gummi-Metallblocks aufgenommen. Diese Gummi-Metallblöcke
lassen bei vertretbarer Lebensdauer nur begrenzte Schwenkwinkel zu, die für
manche Anwendungsfälle nicht ausreichend sind. Die begrenzte Lebensdauer erfordert
auch hier einen Austausch der Gummi-Metallblöcke, die aber infolge der durchgehenden
Verbindung noch schwieriger und wartungsaufwändiger ist als bei Elementen des
Schwenklagers, zwischen denen eine Relativbewegung stattfindet. Ein weiterer wesentlicher
Nachteil dieser Gummi-Metallblöcke ist in ihrem relativ großen erforderlichen
Durchmesser und der damit verbundenen voluminösen Bauweise zu sehen, was beim
Schneiden von Gräsern zum Abweisen des Schnittguts beim Eintritt in das Schneidwerk
führen kann, so dass diese Entwicklungsrichtung für normale Anwendungen
kaum brauchbar erscheint. Für kleine Geschwindigkeiten und kleine Schwenkwinkel
erscheinen Schwenklager unter Verwendung von Gummi-Metallblöcken dagegen einsatzfähig.
AUFGABE DER ERFINDUNG
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Schneidwerk der eingangs
beschriebenen Art hinsichtlich der Schwenklager so zu verbessern, dass für
die Elemente der Schwenklager eine Lebensdauer resultiert, die insbesondere wenigstens
in etwa der Lebensdauer der Messerklingen des Schneidwerks entspricht. Dies zielt
darauf ab, das zeitaufwändige und kostspielige Auswechseln der Elemente der
Schwenklager während der Lebensdauer des Schneidwerks zu vermeiden.
LÖSUNG
Die Aufgabe der Erfindung wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen
des unabhängigen Patentanspruchs 1 gelöst.
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
Der bisher einstückige Mitnehmerzapfen wird nunmehr in mindestens
zwei wesentliche Elemente unterteilt, nämlich einen Haltebolzen einerseits
und eine Lagerkappe andererseits. Der Haltebolzen durchdringt die Messerklinge,
erstreckt sich also durch eine Durchbrechung der Messerklinge hindurch. Er dient
zur drehfesten Befestigung beider genannter Elemente an der Messerklinge, die zusammen
den Mitnehmerzapfen bilden. Der Haltebolzen wird auf einem Großteil seiner
axialen Länge von einer Lagerkappe umschlossen. Haltebolzen und Lagerkappe
sind drehfest miteinander und mit der Messerklinge verbunden, so dass die Lagerkappe
auch drehfest gegenüber der Messerklinge gehalten ist. Die Mitnehmerhülse
an dem Führungsarm kommt nur in direkten Kontakt mit der Lagerkappe, die zu
diesem Zweck in der Regel mindestens zwei Kontaktflächen aufweist.
Die Erfindung setzt sich in Gegensatz zu der Entwicklungsrichtung
im Stand der Technik, die durch die Verwendung von Gummi-Metallblöcken gekennzeichnet
ist. Bei der Erfindung wird die Relativbewegung zwischen der Lagerkappe und der
Mitnehmerhülse zugelassen, jedoch ergibt sich infolge der Unterteilung des
Mitnehmerzapfens in den Haltebolzen und die Lagerkappe die Möglichkeit, die
beiden genannten Teilelemente aus unterschiedlichen Werkstoffen besonders beanspruchungsgerecht
auszuführen. Dabei ist es von Vorteil, wenn der Haltebolzen aus einem gut nietbaren
Werkstoff besteht. Solche gut nietbaren Werkstoffe sind in der Regel wenig verschleißfest,
besitzen eine geringe Härte und lassen sich durch Druckanwendung, wie es einem
Nietvorgang entspricht, gut verformen. Andererseits besteht mit der Erfindung die
Möglichkeit, die Lagerkappe aus einem voll durchhärtbaren, verschleißarmen
Werkstoff auszubilden, der durch entsprechende Härtebehandlung eine hohe Härte
von beispielsweise ca. 62 HRc bekommen und mit dieser Härte eingesetzt werden
kann. Hierdurch wird der Verschleiß an der radialen und der axialen Kontaktstelle
zwischen der Lagerkappe und dem Mitnehmerzapfen deutlich verringert. Es ergibt sich
damit eine Lebensdauer für die Elemente des Schwenklagers, die der Lebensdauer
der Messerklingen entsprechen, so dass vorteilhaft ein Austausch der Elemente des
Schwenklagers vermieden wird. Damit entfallen teure und aufwändige Servicearbeiten,
die bisher durch den Austausch von Elementen des Schwenklagers bedingt waren.
Mit der Erfindung wird noch ein weiterer wesentlicher Vorteil erzielt.
Durch die Vermeidung eines Austauschs von Elementen des Schwenklagers über
die normale Lebensdauer der Messerklingen wird eine Situation vermieden, bei der
neue Messerklingen mit nicht alten, bereits teilverschlissenen Messerklingen im
Verbund arbeiten müssen. Es wird die eingangs beschriebene Spaltbildung vermieden.
Damit wird auch der Schleifeffekt an den Gegenelementen im Spaltbereich beseitigt.
Es entsteht ein sauberes Schnittbild über die gesamte Lebensdauer der Messerklingen
bzw. des Schneidwerks. Auch Folgeschäden an feststehenden Fingern oder ähnlichen
Gegenelementen kommen in Fortfall.
Ein weiterer Vorteil des neuen Schwenklagers ergibt sich aus dem Umstand,
dass die Baugröße gegenüber Schwenklagern mit einteiligem Mitnehmerzapfen
nur geringfügig vergrößert wird. Jedenfalls tritt beim Einsatz des
neuen Schneidwerks keine Verstopfungsgefahr durch das Mähgut auf. Der Durchmesser
der Elemente des Schwenklagers ist immer noch erheblich kleiner als der Durchmesser
von Schwenklagern, bei denen Gummi-Metallblöcke eingesetzt werden. Da über
die gesamte Lebensdauer der Messerklingen an allen Stellen eine Spaltbildung vermieden
und eine zumindest über die Flächen konstante Anlage zwischen den Messerklingen
und den Gegenelementen erreicht wird, reduzieren sich Wartungs- und Nachjustierarbeiten,
insbesondere hinsichtlich der Nachstellung des Anpressdrucks, erheblich.
Die Lagerkappe kann und wird nunmehr aus einem voll durchhärtbaren,
verschleißarmen Werkstoff bestehen, beispielsweise aus einem mit Cr oder Mn
o. ä. legierten Werkzeugstahl. Bisher war es nicht möglich, solche Werkstoffe
einzusetzen, weil sich solche Werkstoffe nicht vernieten lassen. Die Verwendung
eines voll durchhärtbaren, verschleißarmen Werkstoffs bietet im Gegensatz
zum Stand der Technik nunmehr die Möglichkeit, dass die Oberflächenhärte
der Kontaktfläche des Schwenklagers über die Lebensdauer konstant bleibt,
sich also mit zunehmendem Verschleiß nicht mehr verringert.
Der Haltebolzen kann und wird nunmehr aus einem gut nietbaren Werkstoff
bestehen, also ein Werkstoff, der in der Regel geringe Härte besitzt und verschleißanfällig
ist, was aber keine Rolle spielt, da der Haltebolzen keiner Relativbewegung unterliegt
und damit am Verschleiß nicht teilnimmt. Im Gegenteil, der Werkstoff des Haltebolzens
kann auf die besonderen Bedürfnisse durch relativ niedrige Härte sinnvoll
abgestimmt werden.
Es ist nicht unbedingt erforderlich, jedoch vorteilhaft, wenn die
Mitnehmerhülse an dem Führungsarm lösbar befestigt ist. Die lösbare
Befestigung bietet den Vorteil eines leichten Auswechselns der Mitnehmerhülse,
sollte sich dies durch besondere Beanspruchungen als notwendig erweisen. Die lösbare
Befestigung kann durch eine Schraubverbindung, eine Nietverbindung oder dergleichen
realisiert werden.
Die Lagerkappe ist so gestaltet, dass sie sowohl eine mantelförmige
als auch eine oberseitige Kontaktfläche zu der Mitnehmerhülse aufweist.
Die Mitnehmerhülse ist bodenseitig geschlossen und bildet damit gleichsam eine
Mitnehmerkappe. Ihre Gestalt ist ähnlich der Lagerkappe, nur entsprechend größer.
An der Lagerkappe ist die mantelförmige Kontaktfläche ausgebildet, also
eine im Wesentlichen zylindermantelförmige erste Kontaktfläche, die mit
der entsprechenden Gegenfläche an der Mitnehmerhülse in Kontakt kommt.
Die oberseitige Kontaktfläche ist der oberen Stirnseite der Lagerkappe zuzuordnen
und wird zumindest von einem Teil dieser Fläche gebildet. An der mantelförmigen
Kontaktfläche tritt Verschleiß in radialer Richtung auf. An der oberseitigen
Kontaktfläche tritt Verschleiß in axialer Richtung auf. Entsprechendes
gilt für die Kontaktflächen an der Mitnehmerhülse. Die kraftmäßige
Beanspruchung beider Kontaktflächen wird etwa als gleichgroß angesehen,
wobei bei der flächenmäßigen Gestaltung darauf zu achten ist, dass
ein radial auftretender Verschleiß die Anpresskraft nicht beeinträchtigt,
während dies bei einem axialen Verschleiß der Fall ist. In diesem Zusammenhang
ist es besonders vorteilhaft, wenn die mantelförmige und/oder die oberseitige
Kontaktfläche der Lagerkappe ballig ausgebildet sind. Hierdurch findet einerseits
eine Anpassung an Herstellungs- und Einbautoleranzen statt. Weiterhin werden die
negativen Folgen von Winkelfehlern beseitigt. Bei erhöhter Beanspruchung, also
z. B. bei sehr großen Schnittgeschwindigkeiten, wirkt sich eine progressive
Vergrößerung der anliegenden Kontaktfläche vorteilhaft aus. Die oberseitige
Kontaktfläche der Lagerkappe und die entsprechende Stirnfläche der Mitnehmerhülse
können – abgesehen von der Balligkeit – im Wesentlichen senkrecht
zu der Achse des Schwenklagers angeordnet sein. Mit dieser Ausbildung wird eine
geringere Flächenpressung erreicht, wodurch der Verschleiß an dieser Stelle
deutlich reduziert ist.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Lagerkappe an ihrem der Messerklinge
zugekehrten Ende einen radial vorstehenden ringförmigen Bund aufweist. Dieser
Bund erfüllt Mehrfachfunktion. Er bringt einerseits eine stabile Abstützung
der Lagerkappe auf der Messerklinge. Er ermöglicht bzw. verbessert die Verbindungsmöglichkeiten
zwischen dem Haltebolzen und der Lagerkappe. Insbesondere verstärkt dieser
Bund die Lagerkappe gegenüber einwirkenden Kräften, die dann aufgenommen
werden müssen, wenn beispielsweise der Haltebolzen beim Vernieten an der Messerklinge
in eine aufgesetzte Lagerkappe hinein verpresst wird. Ein solches Fließpressen
stellt eine besonders einfache und vorteilhafte Verbindungstechnik zwischen Haltebolzen
und Lagerkappe dar, die in einer verdrehsicheren Befestigung aneinander endet. Diese
Verbindung wird gleichzeitig mit dem Erreichen der Vernietung an dem entsprechenden
Durchbruch der Messerklinge erreicht. Der Bund verhindert ein Aufplatzen der Lagerkappe
während des Nietvorgangs. Er lässt es trotzdem zu, dass die z. B. ballig
ausgebildete mantelförmige Kontaktfläche auf vergleichsweise kleinerem
Durchmesser angeordnet wird, um insgesamt das Bauvolumen des Schwenklagers vorteilhaft
gering zu halten.
Der ringförmige Bund kann aber auch noch zur Erbringung weiterer
Funktionen herangezogen bzw. genutzt werden. Der ringförmige Bund weist auf
seiner der Mitnehmerhülse zugekehrten Seite eine zusätzliche Oberfläche
auf, die geeignet ist, entsprechende Axialkräfte aufzunehmen. Dabei kann die
Gestaltung von vornherein so sein, dass auch diese zusätzliche Fläche
an dem Bund für die Axiallagerung und die Aufnahme der Anpresskräfte genutzt
wird. Auf diese Weise lässt sich die oberseitige Kontaktfläche in ihrer
Fläche vergrößern. Die mögliche Vergrößerung ist bedeutsam,
da der Flächenzuwachs auf relativ großem Radius erfolgt. Andererseits
kann die Gestaltung aber auch so abgestimmt werden, dass für die Axiallagerung
zunächst nur die oberseitige Stirnfläche der Lagerkappe genutzt wird.
Erst wenn ein zugelassener Verschleiß an dieser Fläche eintritt, kann
eine Anlage zwischen der zweiten Kontaktfläche in axialer Richtung an dem ringförmigen
Bund und der Mitnehmerhülse in Wirkkontakt treten. Damit wird der fortschreitende
Verschleiß sprunghaft reduziert. Es ist auch möglich, die axiale Dicke
des Bunds als ein Maß bzw. eine Anzeige dafür zu nutzen, wie weit der
Verschleiß in axialer Richtung fortgeschritten ist.
Die Messerklinge kann an der Durchdringungsstelle des Haltebolzens
eine zumindest teilweise unrund gestaltete Fläche aufweisen, die in Verbindung
mit dem eingenieteten Haltebolzen eine formschlüssige drehfeste Verbindung
zwischen Haltebolzen und Messerklinge ergibt. Die Messerklingen werden vorteilhaft
mit einer Dicke ausgeführt, die aus Gründen der Kleinheit der bewegten
Massen nur so dick bzw. dünn wie notwendig gestaltet ist. Eine dünne Messerklinge
besitzt damit aber nur eine relativ kleine Fläche, an der sie in Kontakt zu
dem eingenieteten Haltebolzen steht. An dieser Kontaktstelle muss die drehfeste
Verbindung erreicht und über die Lebensdauer aufrechterhalten werden. Hier
hilft eine unrund gestaltete Fläche erheblich, die es ermöglicht, neben
dem Kraftschluss einen Formschluss zu nutzen.
Für die lösbare Verbindung der Mitnehmerhülse an dem
Führungsarm kommt, wie beschrieben, eine Nietverbindung, aber auch eine Schraubverbindung,
in Frage. Bei beiden Verbindungsarten, insbesondere bei der Schraubverbindung, ist
der zusätzliche Einsatz einer Distanzscheibe vorteilhaft. Dabei ist die Schraubverbindung
an der Mitnehmerhülse in Abstimmung auf die Dicke des Führungsarms so
zu gestalten, dass die Distanzscheibe aufgenommen werden kann. Bei einem neuen Schneidwerk
wird die Distanzscheibe auf der der Messerklinge abgekehrten Seite des Führungsarms
eingesetzt, während nach entsprechender Lebensdauer und fortgeschrittenem Verschleiß
die Distanzscheibe auf der anderen Seite des Führungsarms, die der Messerklinge
zugekehrt ist, zwischengeschaltet werden kann, um auch zu diesem Zeitpunkt einen
erforderlichen Bereich zur Verfügung zu stellen, in welchem die Nachjustierung
der Anpresskraft erfolgen kann.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Patentansprüchen,
der Beschreibung und den Zeichnungen. Die in der Beschreibungseinleitung genannten
Vorteile von Merkmalen und von Kombinationen mehrerer Merkmale sind lediglich beispielhaft
und können alternativ oder kumulativ zur Wirkung kommen, ohne dass die Vorteile
zwingend von erfindungsgemäßen Ausführungsformen erzielt werden müssen.
Weitere Merkmale sind den Zeichnungen – insbesondere den dargestellten Geometrien
und den relativen Abmessungen mehrerer Bauteile zueinander sowie deren relativer
Anordnung und Wirkverbindung – zu entnehmen. Die Kombination von Merkmalen
unterschiedlicher Ausführungsformen der Erfindung oder von Merkmalen unterschiedlicher
Patentansprüche ist ebenfalls abweichend von den gewählten Rückbeziehungen
der Patentansprüche möglich und wird hiermit angeregt. Dies betrifft auch
solche Merkmale, die in separaten Zeichnungen dargestellt sind oder bei deren Beschreibung
genannt werden. Diese Merkmale können auch mit Merkmalen unterschiedlicher
Patentansprüche kombiniert werden. Ebenso können in den Patentansprüchen
aufgeführte Merkmale für weitere Ausführungsformen der Erfindung
entfallen.
KURZBESCHREIBUNG DER FIGUREN
Im Folgenden wird die Erfindung anhand in den Figuren dargestellter
bevorzugter Ausführungsbeispiele weiter erläutert und beschrieben.
1 zeigt eine Detaildarstellung in Form eines Vertikalschnitts
durch eine Messerklinge mit dem daran angreifenden Führungsarm an einem Schneidwerk.
2 zeigt die einzelnen Elemente Haltebolzen, Lagerkappe
und Messerklinge vor der Montage.
3 zeigt eine weitere Ausführungsform eines Schwenklagers
an der beschriebenen Stelle des Schneidwerks.
4 zeigt eine weitere Ausführungsform des Schwenklagers
mit seinen Einzelteilen sowie verschiedenen Besonderheiten.
5 zeigt eine Ansicht auf eine Messerklinge von unten.
6 zeigt einen Schnitt gemäß der Linie VI-VI
in 5.
7 zeigt einen Vertikalschnitt durch eine formschlüssige
Nietverbindung zwischen Haltebolzen und Messerklinge.
8 zeigt einen Schnitt gemäß der Linie VIII-VIII
in 7.
9 zeigt eine weitere Ausführungsform eines Schwenklagers
an der beschriebenen Stelle des Schneidwerks.
FIGURENBESCHREIBUNG
1 zeigt die für das Verständnis der Erfindung
wesentlichen Teile bzw. Elemente. Wesentliche Teile eines Schneidwerks
1, wie es beispielsweise in den 5 und
1 der DE 195
07 265 A1 dargestellt ist, sind eine hin- und hergehend angetriebene Schiene
2, die zuweilen auch als Messerrücken bezeichnet wird. Mit dem Messerrücken
bzw. der Schiene 2 sind Messerklingen 3 durch Niete
4 verbunden. Es versteht sich, dass über die Arbeitsbreite des Schneidwerks
eine Vielzahl von Messerklingen 3 nebeneinander an der Schiene
2 angeordnet sind. Ebenfalls sind an dem Schneidwerk 1 über
die Arbeitsbreite in entsprechenden Abständen verteilt Führungsarme
5 vorgesehen, von denen in 1 der vorderste
Teil eines solchen Führungsarms 5, also das vordere, in Arbeitsrichtung
weisende Ende des Führungsarms 5 dargestellt ist. Der in
1 gezeigte Vertikalschnitt geht durch eine solche Messerklinge
3, an der der betreffende Führungsarm 5 unter Ausbildung
eines Schwenklagers 6 mit zumindest etwa vertikaler Achse 7 angreift.
Es ist hier nur die obere Schiene 2 dargestellt, die die
Messerklingen 3 trägt, die hin- und hergehend angetrieben werden.
Bei einem Doppelmesser-Schneidwerk ist in etwa spiegelbildlicher Anordnung eine
zweite Schiene (nicht dargestellt) vorgesehen, die ebenfalls Messerklingen trägt,
wobei diese Messerklingen die Gegenelemente zu den dargestellten Messerklingen
3 abgeben, wie dies im Stand der Technik bekannt ist. Die Gegenelemente
müssen aber nicht aus Messerklingen bestehen, sondern können auch fingerartig
ausgebildet sein. Sie stellen mindestens Gegenhalteelemente für das Schnittgut
dar, damit durch die hin- und hergehende Bewegung der Messerklingen 3 ein
ordnungsgemäßer Schnitt erzielt wird.
Das Schwenklager 6 weist im Wesentlichen drei Elemente auf,
nämlich einen Haltebolzen 8, eine Lagerkappe 9 und eine Mitnehmerhülse
10. Der Haltebolzen 8 und die Lagerkappe 9 bilden zusammen
den im Stand der Technik bekannten Mitnehmerzapfen 8, 9 und können
daher funktionsmäßig mit diesem verglichen werden. Haltebolzen
8 und Lagerkappe 9 sind drehfest mit der betreffenden Messerklinge
3 verbunden. Auch diese Verbindung ist hier als Vernietung ausgeführt.
Der Haltebolzen 8 durchsetzt eine Durchbrechung 11 in der Messerklinge
3, die vorzugsweise in einem hochgeprägten Bereich 12 der
Messerklinge 3 angeordnet ist. Die Durchbrechung wird in aller Regel eine
konisch angesenkte Fläche 13 aufweisen. Der Haltebolzen
8 greift andererseits in eine Bohrung 14 in der Lagerkappe
9 ein. Er ist mit der Innenwandung der Lagerkappe 9 drehfest verbunden.
Die Verbindung erfolgt während des Nietvorgangs durch Fließpressen des
Materials des Haltebolzens 8.
Andererseits gehört zu dem Schwenklager 6 die Mitnehmerhülse
10, die mit dem Führungsarm 5 verbunden ist. Die lösbare
Verbindung wird hier durch einen Niet 15 erreicht. Es ist erkennbar, dass
die Mitnehmerhülse 10 die Lagerkappe 9 übergreift.
Die Lagerkappe 9 weist auf ihrer äußeren Oberfläche
eine Kontaktfläche 16 zu der Mitnehmerhülse 10 auf.
Die Kontaktfläche 16 der Lagerkappe 9 kann in eine mantelförmige
Oberfläche 17 und eine stirnseitige kegelstumpfförmige Oberfläche
18 unterteilt werden. Die mantelförmige Oberfläche
17 ist hier zylindrisch ausgebildet. Die stirnseitige Oberfläche
18 ist hier kegelförmig ausgebildet.
Die Mitnehmerhülse 10 weist auf ihrer inneren Oberfläche
eine Kontaktfläche 19 zu der Lagerkappe 9 auf. Die Kontaktfläche
19 der Mitnehmerhülse 10 kann in eine mantelförmige
Oberfläche 20 und eine grundseitige kegelförmige Oberfläche
21 unterteilt werden. Die mantelförmige Oberfläche
20 ist hier zylindrisch ausgebildet. Die grundseitige Oberfläche
21 ist hier kegelförmig ausgebildet. Als Material für die Herstellung
der Mitnehmerhülse kann C-armer Stahl verwendet werden. Die Mitnehmerhülse
wird zunächst hinsichtlich der Bohrung 14 und damit der Oberflächen
20 und 21 spanend fertig bearbeitet. Dann folgt ein Aufkohlungsvorgang.
Anschließend wird die Mitnehmerhülse im Nietbereich bzw. im Schraubbereich
spanend so abgearbeitet, dass die aufgekohlte Schicht verschwindet. Es schließt
sich ein Härtevorgang an, so dass die Kontaktfläche 19 eine entsprechende
Härte bekommt, aber der Niet- oder Schraubbereich welch und damit z. B. nietbar
bleibt.
Zwischen den mantelförmigen Oberflächen 17 und
20 ist entsprechendes Spiel (1) vorgesehen,
um einerseits die Bewegung zu ermöglichen und Herstellungs- und Montagefehler
auszugleichen. Bei der hin- und hergehenden Verschwenkbewegung des Führungsarms
5 findet eine entsprechende Relativbewegung zwischen der mantelförmigen
Oberfläche 17 der Lagerkappe 9 und der mantelförmigen
Oberfläche 20 der Mitnehmerhülse 10 statt. Entsprechendes
gilt für die stirnseitige Oberfläche 18 der Lagerkappe
9 und der grundseitigen Oberfläche 21 der Mitnehmerhülse
10. Zum Ausgleich der auftretenden Toleranzen und Winkelfehler, bedingt
durch Herstellung und/oder Montage, zwischen den Achsen der Lagerkappe
9 einerseits und der Mitnehmerhülse 10 andererseits ist das
Spiel zwischen den Oberflächen 17 und 20, wie in
1 ersichtlich, vorgesehen. An diesen beiden Oberflächen
17 und 20 findet radiale Beanspruchung und damit radialer Verschleiß
statt. An den beiden Oberflächen 18 und 21 findet axialer
Verschleiß statt. In dieser Richtung wird auch die Anpresskraft auf die Messerklingen
3 übertragen, die durch eine entsprechende Einstellung der Führungsarme
5 bereitgestellt wird. Beispielsweise können die Führungsarme
5 aus Federstahl bestehen und über eine nicht dargestellte Kipp- oder
Nachstelleinrichtung so eingestellt und angepresst werden, dass die vorgesehene
Anpresskraft erreicht wird, also die Obermesser in Form der Messerklingen
3 an den Gegenelementen angepresst werden. Die kegelförmige Spitze
der Lagerkappe 9 mit der stirnseitigen Oberfläche 18 kann
auch nach Art eines Kegelstumpfs ausgebildet sein, da achsnahe Flächenbereiche
ohnehin klein sind und damit zur Abstützung wenig beitragen.
Bei der Ausführungsform gemäß 1
sind die betreffende Messerklinge 3, der Haltebolzen 8 und die
Lagerkappe 9 zu einem Verbundbauteil durch Nietung zusammengefügt,
wobei es insbesondere darauf ankommt, dass die Lagerkappe 8 drehfest auf
der Messerklinge 3 sitzt. Die Lagerkappe 9 stellt das eigentliche
Verschleißteil dar und wird aus hochverschleißfestem Werkzeugstahl gefertigt,
der auf einen Maximalwert von ca. 62 HRc voll durchgehärtet ist. Hierdurch
steht für die gesamte nutzbare Zeit bzw. Lebensdauer eine Verschleißschicht
mit gleich bleibend hoher Härte zur Verfügung. Die Härte nimmt also
mit zunehmendem Verschleiß nicht ab. Hierdurch wird der radial und axial auftretende
Verschleiß zwischen Lagerkappe 9 und Mitnehmerhülse
10 im Vergleich zum Stand der Technik deutlich verringert, so dass die
Elemente des Schwenklagers 6 eine Lebensdauer bekommen, die zumindest derjenigen
der Messerklinge 3 entspricht.
Die Herstellung der Nietverbindung zwischen Messerklinge
3, Haltebolzen 8 und Lagerkappe 9 wird anhand der
2 verdeutlicht. Die Messerklinge 3 weist an
der vorgesehenen Stelle den hochgeprägten Bereich 12 auf, in welchem
die Durchbrechung 11 mit der angesenkten Fläche 13 vorgesehen
ist. Der Haltebolzen 8 besteht aus einem zylinderförmigen Stift mit
einer Spitze 22, die hier kegelstumpfförmig ausgebildet bzw. gestaltet
ist. Der Durchmesser des zylindrischen Haltebolzens 8 ist so gewählt,
dass er kleiner als der Durchmesser der Durchbrechung 11 und auch kleiner
als der Durchmesser der Bohrung 14 der Lagerkappe 9 ist. Die Bohrung
14 kann an ihrem Ende eine kegelartige Gestaltung 23 aufweisen,
wobei der Winkel dieses Kegels mit demjenigen der Spitze 22 des Haltebolzens
8 übereinstimmen kann. Durch diese gegenseitige Abstimmung lässt
sich der Haltebolzen 8 als Rohling durch die Durchbrechung 11
der Messerklinge 3 hindurchstecken. Dabei wird von oben gleichzeitig die
Lagerkappe 9 aufgesetzt. In entsprechend gehaltenem Zustand, der durch
ein entsprechend ausgebildetes Nietwerkzeug erreicht wird, wird nun eine Axialkraft
auf den Haltebolzen 8 zur Anwendung gebracht, bis dieser unter Fließdruck
gerät und den Innenraum der Bohrung 14 sowie der Durchbrechung
11 bis hin zur Fläche 13 vollkommen ausfüllt. Es entsteht
dann eine Formgebung, wie sie etwa in 3 dargestellt
ist. Um die beim Fließpressen erheblichen Kräfte aufzunehmen und ein Aufplatzen
der Lagerkappe 9 während des Nietvorgangs zu verhindern, kann die
Lagerkappe 9 mit einem vorstehenden ringförmig verlaufenden Bund
24 versehen sein. Dieser Bund 24 erfüllt eine Vielfachfunktion,
wie später noch erläutert wird. Der Bund 24 kann aber auch fehlen,
wie die Ausführungsbeispiele der 1 und
3 zeigen.
Im Gegensatz zu der Ausführungsform der 1
zeigt die Ausführungsform der 2 und
3 eine Lagerkappe 9, bei der die mantelförmige
Oberfläche 17 und die stirnseitige Oberfläche 18, die
zusammen die Kontaktfläche 16 zu der Mitnehmerhülse
10 bilden, jeweils ballig ausgebildet sind. Die jeweils zugeordnete mantelförmige
Oberfläche 20 und die grundseitige Oberfläche 21, die
zusammen die Kontaktfläche 19 zu der Lagerkappe 9 bilden,
sind als ebene Flächen ausgebildet.
Aus der vorstehenden Beschreibung geht bereits hervor, dass der Haltebolzen
8 aus einem gut verformbaren, also nietbaren Material geringer Festigkeit
besteht. An dem Haltebolzen 8 findet keinerlei Relativbewegung statt, so
dass er einem entsprechenden Verschleiß nicht unterworfen ist. Andererseits
wird es durch die Zweiteiligkeit des Mitnehmerbolzens möglich, die Lagerkappe
9 aus voll durchhärtbarem Material, insbesondere aus einem Werkzeugstahl,
herzustellen, der mit hoher Härte durchgehärtet ist, so dass er auch bei
eintretendem Verschleiß seine Härte nicht verliert.
Als Material für die Mitnehmerhülse 10 können
unterschiedliche Materialien eingesetzt werden. Wenn man an der Mitnehmerhülse
10 einen erhöhten Verschleiß zulassen möchte, besteht die
Möglichkeit, einen gut nietbaren Werkstoff zu verwenden, um
die Verbindung mit dem Führungsarm 5 über einen Niet
15 (1) zu erreichen. Dabei ist es möglich,
die Oberfläche der Mitnehmerhülse 10 zu härten und durch
besondere Maßnahmen sicherzustellen, dass die Nietverbindung möglich ist.
Es ist aber auch denkbar, die Verbindung zwischen Mitnehmerhülse
10 und Führungsarm 5 durch eine Schraubverbindung herbeizuführen,
wie dies 3 zeigt.
Die in 4 verdeutlichte Ausführungsform
stimmt in weiten Bereichen mit vorangehend beschriebenen Ausführungsformen
überein, weshalb auf die dortige Beschreibung verwiesen werden kann. Die Ausführungsform
der 4 weist jedoch verschiedene Besonderheiten auf.
So ist hier abweichend von vorangehenden Ausführungsformen die stirnseitige
Oberfläche 18 der Kontaktfläche 16 der Lagerkappe
9 zwar ballig, aber im Gegensatz zu einer kegelförmigen Fläche
flach ausgebildet, so dass sie sich im Wesentlichen senkrecht zu der Achse
7 erstreckt. Die mantelförmige Oberfläche 17 der Kontaktfläche
16 ist ballig ausgeführt, wie dies anhand der 2
und 3 bereits erläutert wurde. Es versteht sich,
dass die entsprechende Gegenfläche an der Mitnehmerhülse 10 darauf
abgestimmt ist. Insoweit ist die grundseitige Oberfläche 21 der Kontaktfläche
19 der Mitnehmerhülse 10 als ebene Fläche ausgebildet,
die senkrecht zu der Achse 7 angeordnet ist.
Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass bei dieser Ausführungsform
der Bund 24, der auch bereits an dem Ausführungsbeispiel der
2 aufscheint, am unteren Ende der Lagerkappe
9 vorgesehen ist. Der Außendurchmesser des Bundes 24 kann
mit dem Außendurchmesser der Mitnehmerhülse 10 übereinstimmen
oder geringfügig kleiner ausgebildet sein. Durch den Bund 24 wird
eine kreisringförmige Abstützfläche 25 geschaffen, die einer
kreisringförmigen Gegenfläche 26 am unteren stirnseitigen Ende
der Mitnehmerhülse 10 gegenüberliegt. Im Neuzustand der Teile,
also ohne eingetretenen Verschleiß, ist die Dimensionierung der Lagerkappe
9 und der Mitnehmerhülse 10 so aufeinander abgestimmt, dass
zwischen Abstützfläche 25 und Gegenfläche 26 ein
Spalt 27 auftritt. Dieser Spalt 27 verkleinert sich während
des Einsatzes des Schneidwerks 1 bei auftretendem Axialverschleiß
an den Oberflächen 18 und 21. Der Spalt 27 bzw.
die zugehörige Gestaltung der Lagerkappe 9 und der Mitnehmerhülse
10 kann in verschiedener Weise genutzt werden. Einerseits kann der Spalt
27 relativ groß gestaltet sein, so dass das Abnehmen des Spalts
27 dem Benutzer von außen sichtbar den fortschreitenden Axialverschleiß
anzeigt. Dies kann als Anzeige gewertet werden, die nachlassende Anpresskraft über
den Führungsarm 5 neu einzustellen bzw. nachzujustieren. Das völlige
Verschwinden des Spalts 27 kann für den Benutzer ein Zeichen sein,
entweder sämtliche Teile des Schwenklagers 6 oder auch nur beispielsweise
die Mitnehmerhülsen 10 auszutauschen, an denen der wesentliche Axialverschleiß
stattgefunden hat.
Schließlich ist eine Nutzungsmöglichkeit des Spalts
27 derart gegeben, dass der Spalt 27 von Anfang an bewusst klein
dimensioniert wird, um die Elemente des Schwenklagers 6 an dem Schneidwerk
1 auch dann zu nutzen, wenn die Gegenfläche 26 auf der Abstützfläche
25 völlig aufsitzt, also der Spalt 27 verschwunden ist. Es
tritt dann praktisch eine zweite Zeitdauer ein, in der das Schwenklager
6 weiterhin benutzt werden kann. Die Abstützfunktion der Oberflächen
18 und 21 wird durch die Abstützfunktion der Flächen
25 und 26 ergänzt. Es handelt sich um beachtliche Zusatzflächen,
da hinzutretende Kreisringflächen auf relativ großem Durchmesser relativ
groß sind. Es ist durchaus möglich, die Flächen 25 und
26 ähnlich groß zu gestalten, wie die Flächen
18 und 21. Bei einer solchen vorteilhaften Nutzung wird der Axialverschleiß
dann fortlaufend auch an den Flächen 25 und 26 stattfinden,
wodurch der Verschleiß in vertikaler Richtung vergleichsweise langsamer abläuft,
d. h. das Maß der Annäherung zwischen Mitnehmerhülse 10
und Lagerkappe 9 in diesem zweiten Teil der Nutzungsdauer zeitlich langsamer
durchlaufen wird. Das völlige Abarbeiten des Bunds 24 kann dann ein
Maß für das Erreichen der End-Lebensdauer der Elemente des Schwenklagers
6 sein.
4 zeigt aber auch noch eine dritte Besonderheit. In
die Schraubbefestigung der Mitnehmerhülse 10 an dem Führungsarm
5 ist eine Unterlegscheibe 28 eingeschaltet. Diese Unterlegscheibe
28 ist im Neuzustand des Schneidwerks 1 oberhalb des Führungsarms
5 angeordnet. Die Unterlegscheibe 28 verbleibt oberhalb des Führungsarms
5 in einem ersten Verstellbereich, in welchem die Anpresskraft des Führungsarms
5 in axialer Richtung auf die Elemente des Schwenklagers 6 und
damit letztendlich auf die Messerklingen 3 nachjustiert wird. Ist dieser
Nachstellbereich erschöpft, so kann die Unterlegscheibe 28 unterhalb
des Führungsarms 5 montiert werden, also zwischen der Unterseite des
Führungsarms 5 und der Oberseite der Mitnehmerhülse
10. Damit kann ein zweiter Nachstellbereich zum Nachjustieren der axialen
Anpresskraft auf die Messerklingen 3 geschaffen werden. Es versteht sich,
dass die eigentliche Nachstelleinrichtung hier nicht näher dargestellt ist.
Die anhand der 4 beschriebenen Besonderheiten
können jeweils einzeln oder auch in Kombination miteinander bei sämtlichen
Ausführungsformen eingesetzt und angewandt werden. Die 5
bis 8 verdeutlichen ein Ausführungsbeispiel für
eine formschlüssige drehfeste Nietverbindung zwischen Messerklinge
3 und Haltebolzen 8. 5 zeigt eine
Ansicht der Messerklinge 3 von unten, die in besonderer Weise für
die Aufnahme eines Schwenklagers 6 ausgebildet ist. Die
Messerklinge 3 weist einen hochgeprägten Bereich 12 auf,
wie er beispielsweise auch aus den 1, 3
und 4 hervorgeht. Innerhalb dieses Bereichs
12 befindet sich die Durchbrechung 11, die die Messerklinge
3 durchsetzt. Die Durchbrechung 11 setzt sich im Einzelnen aus
einem Bohrungsabschnitt 30 (6) und einer unrund
gestalteten Fläche 29 zusammen. Die unrunde Fläche
29 weist drei Flächenbereiche 31 (5)
auf, die ähnlich gestaltet sind wie eine in normaler Weise gefaste Bohrung
bzw. als Restflächen einer solchen Fasung angesehen werden können. Zwischen
diesen drei Flächenbereichen 31 befinden sich erhabene Flächenbereiche
32, also Flächenbereiche, an denen die Messerklinge 3 vergleichsweise
tief geprägt ist. Zwischen den Flächenbereichen 31 und
32 ergeben sich verschiedene Übergangslinien. 6
zeigt nur die Darstellung der Verschneidungslinien in der Schnittebene, nicht dagegen
die an sich zugehörige Ansicht, um die Zeichnung 6
übersichtlich und einfach erkennbar zu halten. Damit ist erkennbar, dass die
Flächenbereiche 31 und 32 die unrunde Fläche
29 der Durchbrechung 11 bilden. Es versteht sich, dass die unrunde
Flächenausbildung nicht nur auf den Bereich der kegelförmig verlaufenden
Fläche 13 beschränkt sein kann, wie es das Ausführungsbeispiel
der 5 bis 8 zeigt. Es
besteht auch die Möglichkeit, die unrunde Ausbildung über die gesamte
Höhe der Messerklinge 3 zu verwirklichen, um die Fläche, die
den Formschluss erbringt, möglichst groß zu gestalten.
Die 7 und 8
zeigen den eingesetzten und vernieteten Haltebolzen 8, wie er durch die
formschlüssige Nietverbindung gehalten ist und damit auch für eine drehfeste
Anordnung auf der Messerklinge 3 genutzt wird. Insbesondere aus
8 ist erkennbar, wie sich das Material des Haltebolzens
8 durch das Fließpressen bei der Nietung an die Flächenbereiche
31 und 32 der unrunden Fläche 29 angelegt hat.
9 zeigt schließlich eine weitere Ausführungsform
des Schwenklagers, bei welchem die Lagerkappe 9 an der Messerklinge
3 nicht durch eine Vernietung, sondern durch eine Schraube 33
gehalten ist, die damit gleichzeitig die Funktion des Haltebolzens 8 erbringt.
Es versteht sich, dass bei dieser Ausführungsform eine unrund gestaltete Fläche
29 nicht zur Anwendung gelangen kann. Die Befestigung der Lagerkappe
9 mit einer Schraube 33 ist insbesondere für vergleichsweise
dicke Messerklingen 3 denkbar und möglich, etwa von einer Dicke von
4 mm aufwärts. Gleichzeitig oder unabhängig davon kann eine solche Messerklinge
3 an der Schiene 2 ebenfalls unter Einsatz einer Schraube
34 befestigt werden. Es versteht sich, dass auch bei dieser Ausführungsform
die übrigen Merkmale der anderen Ausführungsformen weitgehend kombiniert
angewendet werden können, beispielsweise die zylindrische oder die ballige
Gestaltung der Kontaktfläche 16 sowie die Ausbildung der Kontaktfläche
19. Auch diese Ausführungsform kann mit und ohne Bund 24
an der Lagerkappe 9 verwirklicht werden.
- 1
- Schneidwerk
- 2
- Schiene
- 3
- Messerklinge
- 4
- Niet
- 5
- Führungsarm
- 6
- Schwenklager
- 7
- Achse
- 8
- Haltebolzen
- 9
- Lagerkappe
- 10
- Mitnehmerhülse
- 11
- Durchbrechung
- 12
- Bereich
- 13
- Fläche
- 14
- Bohrung
- 15
- Niet
- 16
- Kontaktfläche
- 17
- mantelförmige Oberfläche
- 18
- stirnseitige Oberfläche
- 19
- Kontaktfläche
- 20
- mantelförmige Oberfläche
- 21
- grundseitige Oberfläche
- 22
- Spitze
- 23
- Gestaltung
- 24
- Bund
- 25
- Abstützfläche
- 26
- Gegenfläche
- 27
- Spalt
- 28
- Unterlegscheibe
- 29
- unrunde Fläche
- 30
- Bohrungsabschnitt
- 31
- Flächenbereich
- 32
- Flächenbereich
- 33
- Schraube
- 34
- Schraube