Die Erfindung betrifft ein Instrument für das Trennen oder Entfernen
von Körpergewebe mittels Elektrotomie und das Veröden von Körpergewebe
bzw. das Stillen von Blutungen mittels Elektrokoagulation.
Die Nutzung elektrochirurgischer Verfahren zur Gewebetrennung oder
Gewebeentfernung (Elektrotomie) ist bereits seit Jahrzehnten ein Routineverfahren
in der Chirurgie. Solche Verfahren bieten den Vorteil, dass das Gewebe in Form eines
sogenannten Schmelzschnittes getrennt wird, bei dem von der Schneidelektrode eine
Funkenentladung ausgeht, die das Gewebe in unmittelbarer Umgebung der Schneidelektrode
zur Verdampfung bringt und kleine Kapillargefäße umgehend verschließt,
sodass ein fast blutfreies Gewebeschneiden möglich ist. Dieses Verfahren wird
in allen chirurgischen und anderen medizinischen Disziplinen zur Gewebetrennung
oder Gewebeentfernung eingesetzt.
Das elektrochirurgische Veröden von Gewebe bzw. das Stillen von
Blutungen mittels Hochfrequenzstrom ist ebenfalls ein in der Chirurgie und anderen
medizinischen Disziplinen etabliertes Verfahren. Die hierzu verwendeten Instrumente
sind als Greifinstrumente wie z. B. Pinzetten oder Zangen ausgeführt. Am distalen
Ende der Schenkel des Greifinstrumentes sind großflächige Elektroden angebracht,
die auf verschiedenem (bipolar) oder gleichem (monopolar) Potential liegen. Sowohl
bei der monopolaren als auch bei der bipolaren Anwendung des Greifinstrumentes befindet
sich das zu verödende Gewebestück bzw. das Ende des zu verschließende
Blutgefäßes zwischen den Elektroden am distalen Ende des Greifinstrumentes.
Bei der monopolaren Technik fließt der Hochfrequenzstrom zwischen diesen Elektroden
und einer an anderer Stelle am Patienten befestigten Rückleitelektrode. Bei
der bipolaren Technik fließt der Hochfrequenzstrom zwischen den beiden Elektroden
am distalen Ende der Schenkel des Greifinstrumentes.
Das Schneiden mittels Draht- bzw. Lanzettenelektroden, die sich am
Ende eines Handgriffes befinden und das Koagulieren mit Greifinstrumenten sind die
am weitesten verbreiteten hochfrequenzchirurgischen Techniken. Beim derzeitigen
Stand der Technik ist es so, dass die Schneidelektrode und das Koagulationsgreifinstrument
zwei verschiedene Instrumente sind, die während eines operativen Eingriffes
oft gewechselt werden müssen bzw. von zwei Operateuren bedient werden.
Bei Operationen im offenen Bauchraum ist dies kein größeres
Problem, aber bei minimal-invasiven Eingriffen wie der Laparoskopie oder bei Operationen
im Mund- oder Rachenraum stellt dies ein größeres Problem dar. Bei der
Laparoskopie muss für jedes Instrument ein Trokar gesetzt werden. Will man
auf zusätzliche Trokare verzichten, müssen die Instrumente während
des Eingriffes oft gewechselt werden, was sich bei der Laparoskopie als zeitaufwendig
darstellt.
Eingriffe im Mund- und Rachenraum werden wegen des zur Verfügung
stehenden geringen Einblickwinkels in diese natürliche Körperöffnung
nur von einem Operateur durchgeführt. Dies bedeutet, dass beim Übergang
vom Schneiden auf das Koagulieren beim derzeitigen Stand der Technik ein Instrumentenwechsel
notwendig ist. Oft ist es so, dass bei der Durchführung eines Hochfrequenzschnittes
und beim Durchtrennen eines größeren Blutgefäßes die blutstillende
Eigenschaft des koagulierten Schnittsaumes nicht ausreicht und zusätzlich mit
einem bipolaren oder monopolaren Greifinstrument die Blutung gestoppt werden muss.
Bei einem solchen Fall ist ein sehr schneller Wechsel vom schneidenden auf das koagulierende
Instrument sehr wichtig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Applikationsvorrichtung
für die Elektrotomie zu schaffen, die die Nachteile des Standes der Technik
möglichst vermeidet.
Erfindungsgemäß besteht die Lösung dieser Aufgabe in
einem elektrochirurgischen Instrument, das als Greifinstrument ausgeführt ist
und die Funktionen Schneiden, Koagulieren und Greifen in einem Instrument vereint.
Dazu ist das Instrument als ein Greifinstrument mit zwei relativ zueinander
beweglichen Greifarmen ausgeführt, die jeweils an ihrem distalen Ende je wenigstens
zwei Elektroden, nämlich wenigstens eine Koagulationselektrode und wenigstens
eine Schneideelektrode aufweisen.
Vorzugsweise ist eine jeweilige Schneidelektrode als an der Außenseite
eines jeweiligen distalen Endes eines Greifarmes angeordneter Draht ausgebildet,
der somit als Schneiddraht wirkt. Dadurch kann das Greifinstrument mit geschlossenen
Greifarmen in für den Arzt gewohnter Weise wie ein mono- oder bipolares Schneidinstrument
herkömmlicher Bauart verwendet werden.
Die Koagulationselektroden sind vorzugsweise als leitende Oberflächen
auf einander zugewandten Innenflächen an den distalen Enden der Greifarme ausgeführt.
Eine mechanische Wegbegrenzung für die Bewegung der Greifarme verhindert vorzugsweise
eine gegenseitige Berührung der die Koagulationselektroden bildenden leitenden
Oberflächen und somit einen ungewollten Kurzschluss. Die mechanische Wegbegrenzung
ist vorzugsweise von einem in Richtung des jeweils anderen Greifarms gerichteten
Vorsprung auf einer Innenfläche eines Greifarmes gebildet.
Vorzugsweise weist wenigstens einer der Greifarme einen Saugkanal
mit einer Ansaugöffnung im Bereich des distalen Endes des Greifarmes auf, der
an ein Absaugsystem anzuschließen und ausgebildet ist, Flüssigkeit im
Bereich des distalen Endes des Greifarmes abzusaugen. Der Saugkanal dient dazu,
Blut oder andere Körperflüssigkeit abzusaugen, die sich am Eingriffsort
sammelt.
Außerdem weist vorzugsweise wenigstens einer der Greifarme einen
Spülkanal auf, der in einem offenen Ende in der Nähe des distalen Endes
des Greifarmes mündet und derart ausgebildet ist, dass er mit seinem proximalen
Ende an eine Quelle für Spülflüssigkeit anzuschließen ist und
Spülflüssigkeit über seine offene Mündung am distalen Ende austreten
kann. Mit Hilfe eines derartigen Spülkanals kann der Eingriffsort mit Spülflüssigkeit
gespült werden.
Die Schneidelektroden sind vorzugsweise einander parallelgeschaltet.
Außerdem weist die Applikationsvorrichtung vorzugsweise eine separate Neutralelektrode
auf, die mit einem anderen Pol eines Schneidstromgenerators zu verbinden ist, als
die beiden Schneidelektroden. Auf diese Weise arbeitet die Applikationsvorrichtung
als monopolares Schneidinstrument.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
und der dazugehörigen Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
1: ein erfindungsgemäßes elektrochirurgisches
Instrument ähnlich einer bipolaren oder monopolaren Pinzette oder Zange, an
dessen Innenseiten der distalen Enden der Schenkel sich die großflächigen
Elektroden zur Gewebekoagulation befinden (Kontaktfläche 1 und 2) und an dessen
Außenseiten der distalen Enden der Schenkel Schneiddrähte (Kontaktdraht
1 und 2) angebracht sind;
2: eine beispielhafte, vergrößerte schematische
Schnittdarstellung einer Instrumentenführung bei der elektrochirurgischen Trennung
(Elektrotomie) von organischem Gewebe mittels der außen am Schenkel angebrachten
Schneiddrähte (Kontaktdraht 1 und 2);
3: eine beispielhafte, vergrößerte schematische
Schnittdarstellung einer Instrumentenführung bei der Hochfrequenz-Koagulation
(Elektrokoagulation) von organischem Gewebe mittels der an den innen an den Schenkeln
befindlichen Kontaktflächen (Kontaktfläche 1 und 2);
4a und 4b: eine beispielhafte,
vergrößerte schematische Schnittdarstellung einer Ausführungsvariante
mit einer Kurzschlusssicherung, die dafür sorgt, dass auch bei geschlossenen
Schenkeln ein minimaler Spalt zwischen den Kontaktflächen (Kontaktfläche
1 und 2) vorhanden bleibt und somit verhindert, dass sie sich berühren können;
5a, 5b und 5c:
beispielhafte, vergrößerte schematische Schnittdarstellungen von verschiedenen
Ausführungsvarianten mit unterschiedlich aufgebrachten Kontaktflächen
oder integrierten Kontaktflächen oder eingelassenen Kontaktflächen;
6: eine Ausführungsvariante mit einem Absaugkanal,
der im unmittelbaren Arbeitsbereich des Instrumentes Flüssigkeiten, wie z.
B. Blut, absaugt und abtransportiert;
7: eine Ausführungsvariante mit einem Spülkanal,
durch den das Gewebe im Arbeitsbereich mit Flüssigkeiten, wie z. B. sterile
physiologische Kochsalzlösung befeuchtet werden kann, um eine Austrocknung
des Gewebes zu verhindern.
8: eine Ausführungsvariante mit austauschbaren
Schneid- und Koagulationslektroden;
9a bis e: einen Hochfrequenzchirurgiegenerator (9a)
und verschiedene daran anzuschließende Applikationsvorrichtungen einschließlich
der Verdrahtung der jeweiligen Elektroden;
10: ein Anschlusskabel zum Anschluss des erfindungsgemäßen
elektrochirurgischen Instrumentes an den Hochfrequenzgenerator gemäß
9; und
11: ein Anschlusskabel zum Anschluss einer Neutralelektrode
an den Hochfrequenzgenerator gemäß 9.
1 zeigt ein erfindungsgemäßes elektrochirurgisches
Instrument, dass ähnlich einer bipolaren oder monopolaren Pinzette oder Zange
aufgebaut ist, und an Innenseiten von distalen Enden von Greifarme bildenden Schenkeln
5 und 6 großflächige Elektroden 2 und
4 zur Gewebekoagulation aufweist, die in 1
auch als Kontaktflächen 1 und 2 bezeichnet sind. An Außenseiten der distalen
Enden der Schenkel 5 und 6 sind Schneiddrähte 1,
3 angebracht, die in 1 auch als Kontaktdraht
1 und 2 bezeichnet sind.
Auf diese Weise ergibt sich ein chirurgisches Instrument mit insgesamt
vier Elektroden (zwei kleinflächige Drahtelektroden 1 und
3 und zwei großflächige Elektroden 2 und 4).
Für diese vier Elektroden 1 bis 4 sind folgende Verschaltungstechniken/Strompfade
denkbar:, die in 9a bis e auch bildlich dargestellt
sind:
Schneidvorgang:
- S1) Kontaktdraht 1 zu Kontaktdraht 2
- S2) Kontaktdraht 1 zu Kontaktfläche 1
- S3) Kontaktdraht 1 zu Kontaktfläche 2
- S4) Kontaktdraht 1 zu Kontaktfläche 1 und 2
- S5) Kontaktdraht 2 zu Kontaktfläche 2
- S6) Kontaktdraht 2 zu Kontaktfläche 1
- S7) Kontaktdraht 2 zu Kontaktfläche 2 und 1
- S8) Kontaktdraht 1 und 2 zu Kontaktfläche 1
- S9) Kontaktdraht 1 und 2 zu Kontaktfläche 2
- S10) Kontaktdraht 1 und 2 zu Kontaktfläche 1 und 2
- S11) Kontaktdraht 1 zu separater Rückleitelektrode
- S12) Kontaktdraht 2 zu separater Rückleitelektrode
- S13) Kontaktdraht 1 und 2 zu separater Rückleitelektrode
Koagulationsvorgang:
- K1) Kontaktfläche 1 zu Kontaktfläche 2
- K2) Kontaktfläche 1 und 2 zu separater Rückleitelektrode
Das elektrochirurgische Instrument (auch Applikationsvorrichtung genannt)
bildet ein Kombinationsinstrument, das mit einem Anschluss versehen ist, der eine
elektrische Verbindung mit mehreren Ausgängen eines Hochfrequenzchirurgiegenerators
16 (Electro Surgical Unit; siehe 9a) ermöglicht.
Der Hochfrequenzchirurgiegenerator 16 besitzt entweder mindestens einen
Schneidausgang 22 und einen Koagulationsausgang 21a und
21b, oder einen Kombinationsausgang, der sowohl eine Schneid- als auch
eine Koagulationsspannung liefert. Bei einer Verbindung des Kombinationsinstrumentes
mit einem konventionellen Hochfrequenzchirurgiegenerator, der über Ausgänge
für monopolares Schneiden, monopolares Koagulieren, bipolares Schneiden und
bipolares Koagulieren verfügt, sind unter anderem folgende Anschlussvarianten
denkbar:
Ausgang für monopolares Schneiden für: S11 bis S13
Ausgang für monopolare Koagulation für: K2
Ausgang für bipolares Schneiden für: S1 bis S10
Ausgang für bipolare Koagulation für: K1
Der Hochfrequenzchirurgiegenerator 16 aus 9a
besitzt einen Anschluss 21a und 21b für bipolares Koagulieren
(bipolar coag) und einen Anschluss 22 für monopolares Schneiden (monopolar
cut) und erlaubt daher die Schaltungsvarianten K1 und S11 bis S13, wenn er mit einem
chirurgischen Instrument betrieben wird, wie es in 9b
dargestellt ist. Bei jenem chirurgischen Instrument aus 9b
sind am proximalen Ende des Instrumentes insgesamt vier Anschlusskontakte
24a, 24b, 25a und 25b vorgesehen, die es erlauben,
jede der Elektroden 1 bis 4 einzeln mit einem Hochfrequenzchirurgiegenerator
zu verbinden. Der Hochfrequenzchirurgiegenerator aus 9a
in Verbindung mit einem chirurgischen Instrument wie in 9c
abgebildet erlaubt die Schaltungsvarianten K1 und S13. Bei dem chirurgischen Instrument
aus 9c sind beide Schneiddrähte 1 und
3 mit einem gemeinsamen Anschlusskontakt 24 am proximalen Ende
des Instrumentes verbunden und daher parallelgeschaltet.
Außerdem besitzt der Hochfrequenzchirurgiegenerator
16 einen Anschluss 23 zum Anschluss einer Neutralelektrode (siehe
9d oder 9e) bzw. eines
Anschlusskabels für eine derartige Neutralelektrode (siehe 11).
9d und 9e zeigen jeweils
insbesondere für das monopolare Gewebeschneiden geeignete Neutralelektroden,
und zwar zeigt 9d eine Flächenelektrode
17 als Neutralelektrode und 9e eine Neutralelektrode
in Form einer Pinzette 18.
2 zeigt einen beispielhaften Schneidprozess, in dem
durch das Führen 8, der am Instrument außen liegenden Schneiddrähte
1 und 3 mit leichter Berührung des Gewebes 9 entlang
der Schneidkante 7 der Schneidvorgang stattfindet.
3 zeigt einen beispielhaften Koagulationsprozess, in
dem das zu koagulierende Gewebe 9 zwischen den am Instrument innen liegenden
Kontaktflächen 2 und 4 mit leichtem Druck in Richtung 10 gegriffen
wird.
Bei der bipolaren Elektrokoagulation mit einem zangenähnlichen
Werkzeug besteht grundsätzlich dann die Gefahr eines Kurzschlusses, wenn sich
im bipolaren Betrieb zwei Elektroden wie beispielsweise die Schneiddrähte oder
die großflächigen Elektroden an der Innenseite von Greifarmen berühren.
Ein Kurzschluss entsteht beispielsweise dann, wenn es zu einem direkten metallischen
Kontakt der beiden Kontaktflächen 2 und 4 kommt und der Strom somit nicht mehr
über das Gewebe 9 fließt. Dann findet keine Gewebekoagulation
mehr statt.
4a und 4b zeigen eine
bevorzugte Ausführungsvariante, in der das Instrument mit einer Kurzschlusssicherung
11 versehen ist. Diese Kurzschlusssicherung 11 bewirkt eine mechanische
Wegbegrenzung und sorgt dafür, dass im geschlossenen Zustand des Instrumentes
ein minimaler Spalt zwischen den beiden Kontaktflächen 2 und 4 vorhanden bleibt
und es somit zu keinem direkten metallischen Kontakt beider Kontaktflächen
2 und 4 kommt. Die mechanische Wegbegrenzung kann sowohl unmittelbar neben den Kontaktflächen
2 und 4 angeordnet sein, als auch an irgendeiner anderen Stelle der bewegbaren Schenkel
5 und 6.
5a bis 5c zeigen verschiedene
Ausführungsvarianten der Anordnung der Kontaktflächen.
In 5a sind die Kontaktflächen 2 und 4 auf den
distalen Enden der Schenkel 5 und 6 befestigt, wobei die Schenkel
aus einem nicht leitendem Material (z. B. PEEK) bestehen. In 5b
besteht das Instrument aus leitfähigem Vollmaterial (z. B. chirurgischer Stahl,
V2A), wobei bis auf die Kontaktflächen 2 und 4 das Instrument mit einem Isolator
(z. B. aus Polyacryl, PA) überzogen ist. In 5c
sind die Kontaktflächen 2 und 4 in die distalen Enden der Schenkel
5 und 6 eingepasst, wobei die Schenkel aus einem nicht leitendem
Material (z. B. Polyetheretherketone, PEEK) bestehen.
Bei offenen chirurgischen Operationen können durch Gewebeverletzungen
körpereigene Flüssigkeiten und Sekrete freigesetzt werden, die sich dann
an der zu operierenden Stelle sammeln und damit störend auf den OP-Prozess
auswirken. Nach herkömmlicher Methode wird in so einem Fall zusätzlich
zu dem eigentlichen chirurgischen Instrument ein Absauginstrument an die zu operierenden
Stelle geführt, welches einerseits Platz an der zu operierenden Stelle einnimmt
und die OP behindert und andererseits auch separat, ggf. von einer weiteren Person,
geführt werden muss. Unter Umständen muss die OP zum Absaugen der Flüssigkeiten
sogar unterbrochen werden, da nicht genügend Platz vorhanden ist Absaugung
und OP-Instrument gleichzeitig an die OP-Stelle zu bringen.
6 zeigt eine bevorzugte Ausführungsvariante, in
der das Instrument mit einem Absaugkanal 13 versehen ist, der ein separates
Absauginstrument überflüssig macht. Der Absaugkanal 13 hat eine
offene Mündung als Ansaugöffnung im Bereich der distalen Enden der Schenkel
5 und 6, so dass die unerwünschten und störenden Flüssigkeiten
direkt im Arbeitsbereich abgesaugt werden. Dies erfolgt parallel zur normalen chirurgischen
Arbeit. Der Absaugkanal 13 transportiert die Flüssigkeit
12 ausgehend von der Ansaugöffnung an einem der beiden Schenkel
5 und 6 entlang zu einem offenen proximalen Ende des Ansaugkanals
in einem Bereich des Instrumentes, der dem distalen Enden entfernt liegt. An seinem
proximalen offenen Ende ist der Absaugkanal 13 mit einem im OP üblichen
Absaugsystem zu verbinden.
Bei der Elektrokoagulation kann das Gewebe während der Behandlung
austrocknen. Die Folge ist, dass der Übergangswiderstand vom Gewebe zu den
elektrochirurgischen Instrumenten als auch der Widerstand des Gewebes selbst mit
zunehmender Austrocknung ansteigt und der Prozess nicht mehr einwandfrei funktioniert.
In dem Moment muss der Prozess unterbrochen werden, um das Gewebe mit einer ionisierenden,
körperverträglichen Flüssigkeit (z. B. sterile physiologische Kochsalzlösung)
zu benetzen.
7 zeigt eine bevorzugte Ausführungsvariante, in
der das Instrument mit einem integrierten Befeuchtungssystem versehen ist. Dieses
Befeuchtungssystem umfasst einen Spülkanal 15 mit einer offenen Mündung
als Auslassöffnung im Bereich der distalen Enden der Schenkel 5 und
6, so dass ionisierende Flüssigkeit 14 direkt in den Arbeitsbereich
dosiert werden kann. Dies kann somit parallel zum normalen OP-Prozess erfolgen.
Der Spülkanal 15 für die Flüssigkeit 14 verläuft
an einem der beiden Schenkel 5 und 6 entlang und ist im Bereich
des Instrumentes, der dem distalen Enden entfernt liegt, mit einem im OP üblichem
Dosiersystem für derartige Flüssigkeiten zu verbinden.
8 zeigt, dass die distalen Enden der Schenkel
5 und 6, die die Schneiddrähte 1 und 3
und die großflächigen Elektroden 2 und 4 umfassen, austauschbar
gestaltet sein können, um so nach Austausch der distalen Enden eine Wiederverwendung
des übrigen Instrumentes nach einer Operation zu erlauben.
Einsatz der Erfindung zur Tonsillektomie:
Speziell bei der Tonsillektomie bietet die Kombination des Hochfrequenzschneidens
und des Hochfrequenzkoagulierens in einem Instrument enorme Vorteile. Mittels mehrerer
HF-Schnitte durch die Schneiddrähte 1 oder 3 wird die Tonsille langsam aus
ihrer Kapsel herausgelöst. Bei diesem Vorgang arbeitet sich der Operateur langsam
in die Tiefe vor, um die Tonsille herum, zwischen Tonsille und Tonsillenkapsel.
Während des Schneidvorganges wird die Tonsille mit einer Pinzette nach median
aus dem Tonsillenbett gezogen. Die Pinzette kann gleichzeitig die Funktion einer
Rückleitelektrode besitzen (siehe 9e). Kleine
Blutungen aus Kapillargefäßen werden dabei sofort durch die koagulierende
Wirkung des HF-Schnittes auf die Schnittränder gestoppt. Nach dem Herauslösen
der Tonsille aus der Kapsel wird die Tonsille am unteren Pol, ebenfalls durch einen
HF-Schnitt, abgetragen. Beim Durchtrennen größerer Gefäße, insbesondere
Arterien, reicht die koagulierende Wirkung des HF-Schnittes nicht mehr aus, um die
Blutung zu stoppen. In diesem Fall wird das Ende des blutenden Gefäßes
zwischen die Kontaktflächen 2 und 4 genommen, zusammengedrückt und ein
HF-Strom appliziert. Dadurch wird die Öffnung des Gefäßes verschweißt
und die Blutung gestoppt. Der Übergang vom Schneiden mit den Kontaktdrähten
1 und 3 zum Koagulieren mit den Kontaktflächen 2 und 4 kann bei der Verwendung
der Erfindung ohne Instrumentenwechsel erfolgen. Dadurch können auftretende
Blutungen schneller und somit effektiver behandelt werden.