Die Erfindung betrifft eine Kopfspulenanordnung für ein Magnetresonanzgerät,
umfassend ein Gehäuse, auf oder in dem mehrere Spulen angeordnet sind.
Kopfspulenanordnungen dieser Art sind grundsätzlich bekannt und
werden in Magnetresonanzgeräten als Hochfrequenzsende- und -empfangsspulen
eingesetzt. Arbeiten die Spulen in einem Empfangsmodus, so spielt die Größe
der Spulen im Verhältnis zur Größe des Messobjektes eine bestimmende
Rolle für das resultierende Signal/Rauschverhältnis. Das Signal/Rauschverhältnis
ist optimal, wenn die Spulen möglichst nahe an der Oberfläche des Messobjekts,
hier des Kopfes, anliegen.
Im Stand der Technik sind verschiedene Kopfspulenanordnungen bekannt,
die so konstruiert sind, dass sie für mindestens 95 % aller Kopfgrößen
geeignet sind. Unter Berücksichtigung von Patientenkomfort und Lärmschutz,
insbesondere durch Raum für Kopfhörer, ergibt sich dabei ein relativ großer
Innendurchmesser der Kopfspulenanordnung. Dies gilt insbesondere, wenn auch Köpfe
mit einem Stereotaxierahmen von der Spule umschlossen werden sollen. Nachteiligerweise
ist die Kopfspulenanordnung daher für einige der zu untersuchenden Köpfe
zu groß, woraus ein großer Abstand der einzelnen Spulen zum Messobjekt,
also dem Kopf, und damit ein schlechtes Signal/Rauschverhältnis folgt.
Insbesondere bei der Entwicklung neuer Kopfspulenanordnungen mit einer
größeren Anzahl einzelner Spulen steht der bekannte Aufbau einer weiteren
Vervielfachung der Empfangskanäle entgegen, da die benötigten einzelnen
Spulen kleiner werden und daher ein besseres Signal/Rauschverhältnis zur Erlangung
einer hinreichend guten Signalqualität unabdingbar ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Kopfspulenanordnung
anzugeben, die für eine Vielzahl von Kopfgrößen geeignet ist und
dennoch ein verbessertes Signal/Rauschverhältnis aufweist.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist bei einer Kopfspulenanordnung der
eingangs genannten Art erfindungsgemäß vorgesehen, dass das Gehäuse
wenigstens zwei zur Anpassung an verschiedene Kopfgrößen gegeneinander
bewegbare Gehäuseteile umfasst.
Erfindungsgemäß ist das Gehäuse der Kopfspulenanordnung
entlang mindestens einer Linie geteilt. Dann entstehen im einfachsten Fall als Gehäuseteile
zwei Hälften des auf einer Seite als offener Hohlkörper ausgebildeten
Gehäuses, die gegeneinander bewegbar sind. Dadurch wird das Volumen innerhalb
des Gehäuses, in das ein Kopf aufgenommen werden kann, verkleinert, die Spulen
können folglich näher an das Messobjekt, den Kopf, herangebracht werden.
Mit besonderem Vorteil können die wenigstens zwei Gehäuseteile stufenlos
gegeneinander bewegbar sein. Dann lässt sich die Kopfspulenanordnung individuell
an den aufzunehmenden Kopf anpassen, sodass auch der Abstand der einzelnen Spulen
zum Kopf optimiert wird.
Durch die optimale Anpassung an die jeweilige Kopfgröße
wird ein verbessertes Signal/Rauschverhältnis erzielt, da aufgrund der Nähe
zum Kopf eine höhere Signalintensität ermöglicht wird. Dies ist insbesondere
bei funktioneller Bildgebung vorteilhaft, da auf diesem Gebiet mit sehr geringen
Signalintensitäten gearbeitet wird. Signalverluste werden durch die erfindungsgemäße
Kopfspulenanordnung somit minimiert.
Die Ausgestaltung der Bewegbarkeit ist dabei erfindungsgemäß
auf verschiedene Arten denkbar. So können die Gehäuseteile linear gegeneinander
bewegbar sein. Aufgrund der Symmetriegegebenheiten ist eine solche Linearbewegung
insbesondere in Längs- und/oder Querrichtung eines aufzunehmenden Kopfes zweckmäßig.
Dabei können die Gehäuseteile jeweils mithilfe einer Linearführung
geführt sein.
Eine alternative Ausgestaltung sieht vor, dass die Gehäuseteile
gegeneinander verschwenkbar sind. Dann kann beispielsweise ein Scharnier vorgesehen
sein, sodass die Kopfspulenanordnung für ein gröberes Innenvolumen aufklappbar
und für ein kleineres Innenvolumen weiter schließbar ist.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform kann bei vier
jeweils im Wesentlichen ein Viertel des Kopfes abdeckenden Gehäuseteilen jedes
Gehäuseteil in zwei senkrechten Richtungen, insbesondere in Kopflängsrichtung
und Kopfquerrichtung, gegenüber jeweils einem benachbarten Gehäuseteil
linear bewegbar sein. Das Gehäuse ist hierbei in vier Viertel aufgeteilt, und
jedes Gehäuseteil ist linear in zwei Richtungen bewegbar. Diese Bewegbarkeit
bietet sich entlang der gedachten Teilungsachsen eines Gesamtgehäuses an, die
insbesondere in Kopflängsrichtung und Kopfquerrichtung verlaufen. Letztendlich
ist dadurch eine noch genauere Anpassung als bei lediglich zwei Gehäuseteilen
möglich, nämlich eine Anpassung in zwei zueinander senkrechten Richtungen.
Dabei können insbesondere auch unsymmetrische Messobjektformen, insbesondere
Kopfformen, besser berücksichtigt werden. Die Gehäuseteile können
in dieser Ausführungsform jeweils durch zwei Linearführungen geführt
sein. Hierbei kann beispielsweise eine Linearführung in der anderen geführt
sein.
Werden die Gehäuseteile gegeneinander bewegt, so sollte eine
Kollision der Gehäuseteile möglichst ausgeschlossen werden. Es kann vorgesehen
sein, dass die Gehäuseteile in zusammengeschobenem Zustand ineinander eingreifen
oder einander überlappend ausgebildet sind. Bei der überlappenden Ausbildung
bewegen sich die Oberflächen der Gehäuseteile bei der Bewegung gegeneinander
nahe aneinander vorbei. Bei ineinander eingreifend ausgebildeten Gehäuseteilen
bildet beispielsweise ein Gehäuseteil jeweils eine Aufnahme, in die das andere
Gehäuseteil sozusagen einfährt.
In besonders vorteilhafter Ausgestaltung können die Gehäuseteile
zumindest teilweise flexibel ausgebildet sein. Flexible Gehäuseteile können
zu einer weiteren Verbesserung der Anpassung an den jeweils aufgenommenen Kopf dienen.
Dazu kann beispielsweise vorgesehen sein, dass die flexiblen Bereiche durch Andrückmittel,
insbesondere pneumatisch, durch ein Luftkissen oder durch eine Feder, an einen Kopf
andrückbar sind. Ist demnach ein Kopf in die Lokalspulenanordnung eingebracht,
so kann durch das Andrückmittel der flexible Bereich oder das vollständig
flexible Gehäuseteil nah an diesen speziellen Kopf angedrückt werden.
Dies führt zu einer weiteren Verbesserung der Anpassung, mithin zu einem verbesserten
Signal/Rauschverhältnis. Alternativ zu Andrückmitteln können die
flexiblen Bereiche auch aus Viscoschaum, also einem viskoelastischen Schaum, ausgebildet
sein. Viscoschaum tendiert dazu, eine bestimmte Form jeweils wieder anzunehmen.
Dies kann dazu genutzt werden, eine sozusagen automatische Andrückung und damit
Anpassung an das entsprechende Messobjekt zu erreichen.
Zweckmäßigerweise können wenigstens ein Teil der Gehäuseteile
Fixierungskomponenten, insbesondere Fixierkissen und/oder Klemmbacken, zur Fixierung
eines Kopfes in der Kopfspulenanordnung umfassen. In einer solchen Ausgestaltungsform
dient vorteilhafterweise die an verschiedene Kopfgrößen anpassbare Kopfspule
auch zur Fixierung des Kopfes, wozu früher ein separates Fixierungsmittel benötigt
wurde. Beispielsweise können in einer Ausführungsform, in der das Gehäuse
aus einem rechten und einem linken Gehäuseteil besteht, die gegeneinander in
Kopfquerrichtung linear verschiebbar sind, im Bereich, in dem sich bei aufgenommenem
Kopf die Ohren befinden, Fixierkissen angebracht werden. Dann wird durch die Bewegbarkeit
der Gehäuseteile gegeneinander nicht nur eine Anpassung an die Kopfgröße
vorgenommen, der Kopf kann zusätzlich durch die Fixierungskomponenten fixiert
werden.
Genauso ist es möglich, dass das oder die die Ohren eines Kopfes
abdeckenden Gehäuseteile Lärmschutz- und/oder Kommunikationskomponenten
umfassen. Insbesondere können diese Lärmschutz- und/oder Kommunikationskomponenten
eine Einheit mit den zuvor erwähnten Fixierungskomponenten bilden. Vorteilhafterweise
ist in diese Ausgestaltung eine weitere, grundsätzlich separat vorgesehene
Komponente, nämlich Kopfhörer zum Lärmschutz und/oder zur Kommunikation
ebenso mit in die Kopfspulenanordnung integriert. Dies wird durch die Bewegbarkeit
der Gehäuseteile gegeneinander erst ermöglicht, da nur so die Lärmschutz-
und/oder Kommunikationskomponenten hinreichend nahe an das Ohr eines aufgenommenen
Patientenkopfes herangebracht werden können.
Zur besseren Zugänglichkeit des Inneren der Kopfspulenanordnung
kann vorgesehen sein, dass wenigstens ein Gehäuseteil von der Anordnung entfernbar
ist. So können beispielsweise ein oberes Gehäuseteil oder zwei obere Gehäuseteile
entfernt werden, um es einem Patienten zu erlauben, seinen Kopf mit dem nötigen
Komfort in die Kopfspulenanordnung einzubringen.
Zur Erzeugung der Bewegbarkeit der Gehäuseteile gegeneinander
bzw. zur Bedienung sind mehrere Varianten denkbar. Dabei sind grundsätzlich,
da die Kopfspulenanordnung in einer Magnetresonanzanlage eingesetzt werden soll,
Mittel zu bevorzugen, die ohne Elektrizität und störende Materialien auskommen.
Zunächst ist es möglich, dass die Bewegbarkeit rein mechanisch
realisiert ist und die Ansteuerung der die Bewegbarkeit ermöglichenden Mittel
manuell erfolgt. Ein Vorteil der manuellen Bedienung ist, dass die Bedienperson
unmittelbar beurteilen kann, ob die Kopfspulenanordnung sich gegebenenfalls zu eng
um den Kopf des Patienten schließt und dann beispielsweise drückt oder
ein unangenehmes Gefühl hervorruft.
So kann im Falle von in Linearführungen geführten Gehäuseteilen
vorgesehen sein, dass die Gehäuseteile über ein als Schieber ausgebildetes
Bedienelement bewegbar sind.
Alternativ kann vorgesehen sein, dass die Gehäuseteile durch
ein Zahnradgetriebe oder ein Schraubengetriebe bewegbar sind. Dann ist ein beispielsweise
seitlich an der Kopfspulenanordnung leicht erreichbar angebrachtes Handrad als Bedienelement
für die bewegbaren Gehäuseteile zweckmäßig.
In einer weiteren Alternative kann als Antrieb zur Bewegung der Gehäuseteile
ein pneumatisches Mittel vorgesehen sein. Dabei ist beispielsweise an einen Kolben
zu denken, der die in Linearführungen geführten Gehäuseteile antreibt.
Ein solcher pneumatischer Antrieb könnte auch aus einer Distanz erfolgen.
Alternativ kann als Antrieb zur Bewegung der Gehäuseteile auch
ein Motor vorgesehen sein. Damit es zu keiner Störung der bildgebenden Signale
kommt, ist es hierbei jedoch zweckmäßig, den Motor entfernt von der eigentlichen
Lokalspulenanordnung anzuordnen. Die Antriebskraft des Motors kann dabei beispielsweise
über Riemen oder dergleichen übertragen werden.
Insbesondere bei Verwendung eines Motors, aber auch bei der Verwendung
eines pneumatischen Antriebes, kann es zweckmäßig sein, wenn Sensormittel
vorgesehen sind, über die der Druck der Gehäuseteile an einen Kopf oder
der Abstand von Gehäuseteilen zu einem Kopf messbar ist, und das der Motor
bzw. die pneumatischen Mittel anhand des Signals des Sensormittels steuerbar sind.
Damit wird verhindert, dass das Gehäuse sich zu eng um den Kopf des Patienten
herum schließt. Als Sensormittel sind beispielsweise Infrarot- oder Ultraschall-Abstandssensoren
denkbar. Auch Piezodrucksensoren können verwendet werden.
Insbesondere ist bei der Konstruktion einer solche Kopfspulenanordnung
auch auf die Aufrechterhaltung der Verbindungen innerhalb der einzelnen Spulen und
der Entkopplungsbedingungen zu achten. So ist es zweckmäßig, dass an oder
in unterschiedlichen Gehäuseteilen angeordnete Teile einer Spule durch vorzugsweise
flexible Verbindungsmittel elektrisch leitend verbunden seien. Im einfachsten Falle
kann dies eine elektrische Drahtverbindung sein, die getrennt angeordnete Teile
einer einzelnen Spule verbindet. Auch Schleifkontakte sind als Verbindungsmittel
jedoch denkbar. Da die Verschiebung der Gehäuseteile gegeneinander meist im
Bereich von ca. 1,5 bis 2 cm liegt, können, beispielsweise bei der Verwendung
von Schleifkontakten, im Überlappbereich der Gehäuseteile gerade Stücke
eingesetzt werden.
Zusätzlich sollte darauf geachtet werden, dass die Überlappfläche
der einzelnen Spulen im Wesentlichen konstant bleibt. Diese Überlappfläche
dient der Entkopplung der einzelnen Spulen.
Zur Befestigung der Spulen auf den Gehäuseteilen kann vorgesehen
sein, dass zunächst die Spulen auf einem flexiblen Leiterplattenmaterial ausgebildet
werden. Die Anordnung von Spulen auf Leiterplattenmaterial hat dabei üblicherweise
eine Dicke von etwa 0,1 bis 0,2 mm. Die Leiterplatten mit den Spulen darauf können
auf verschiedene Art und Weise an den Gehäuseteilen angebracht werden, beispielsweise
durch einen Steckverbinder. Natürlich kann auch vorgesehen sein, dass die Spulen
unmittelbar im oder am Gehäuseteil ausgebildet werden.
Insbesondere können bei der erfindungsgemäßen Kopfspulenanordnung
zweiunddreißig oder mehr einzelne Spulenelemente, folglich zweiunddreißig
oder mehr Empfangskanäle, realisiert werden.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der vorliegenden Erfindung ergeben
sich aus den im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispielen sowie anhand
der Zeichnungen. Dabei zeigen:
1 einen Vertikalschnitt durch eine Kopfspulenanordnung
gemäß einer ersten Ausführungsform;
2 einen Horizontalschnitt durch die Kopfspulenanordnung
von 1 entlang der Linie II-II;
3 einen Vertikalschnitt durch eine Kopfspulenanordnung
gemäß einer zweiten Ausführungsform;
4 einen Vertikalschnitt durch eine Kopfspulenanordnung
gemäß einer dritten Ausführungsform;
5 einen Vertikalschnitt durch eine Kopfspulenanordnung
gemäß einer vierten Ausführungsform; und
6 eine Anordnung von Spulen am Gehäuse einer Kopfspulenanordnung.
1 zeigt einen Vertikalschnitt durch eine Kopfspulenanordnung
1 gemäß einer ersten Ausführungsform. Sie weist ein Gehäuse
auf, das aus einem linken Gehäuseteil 2 und einem rechten Gehäuseteil
3 besteht. Die Gehäuseteile 2 und 3 sind in einer
nicht näher gezeigten Linearführung geführt und daher in Kopfquerrichtung
gegeneinander linear bewegbar, wie durch die Pfeile A angedeutet ist. Die Verschiebung
der Gehäuseteile 2 und 3 gegeneinander ist über nicht
näher gezeigte manuelle Bedienmittel, beispielsweise einen Schieber oder ein
über ein Zahnradgetriebe oder Schraubengetriebe angekoppeltes Handrad möglich.
Es sind einzelne, in die Gehäuseteile 2 und 3 integrierte
Spulen 4 vorgesehen, die in 1 nur teilweise
angedeutet sind.
Das rechte Gehäuseteil 3 ist in das linke Gehäuseteil
2 einfahrbar ausgebildet, wodurch ein Überlappungsbereich
5 entsteht. Um diesen Überlappungsbereich 5 wird das Innenvolumen
der Lokalspulenanordnung 1 kleiner. Dadurch ist es möglich, die Lokalspulenanordnung
auf die Größe eines hier nur andeutungsweise dargestellten Kopfes
6 anzupassen.
Zusätzlich weisen das linke und das rechte Gehäuseteil
2 und 3 im Bereich der Ohren des Kopfes 6 angeordnete
Komponenten 7auf, die mehreren Zwecken dienen. Fixierkissen 8
dienen zum einen der Fixierung des Kopfes, da der Kopf während
einer gegebenenfalls länger andauernden Magnetresonanzaufnahme unbeweglich
bleiben muss. Die Fixierkissen 8 dienen zugleich als Polster eines Kopfhörers,
sodass eine Lärmschutzfunktion wie auch eine Kommunikationsfunktion realisiert
ist. Die Komponenten 7 wirken also sowohl als Fixierungskomponenten wie
auch als Lärmschutz- und Kommunikationskomponenten.
Bei einigen Anordnungen der einzelnen Spulen 4 kann es notwendig
sein, Teile 9 eines einzigen solche Spulenelements 4 auf verschiedenen
Gehäuseteilen 2, 3 anzuordnen. Dann muss eine leitende Verbindung
zwischen den Teilen 9 sichergestellt sein. Im vorliegenden Beispiel verlaufen
die Oberflächen der Gehäuseteile 2 und 3 im Überlappungsbereich
parallel. Am linken Gehäuseteil 2 sind daher Schleifkontakte
10 vorgesehen, die die Spulenteile 9 verbinden. Alternativ wäre
auch beispielsweise eine flexible Drahtverbindung als Verbindungselement denkbar.
2 zeigt einen Horizontalschnitt der Spulenanordnung
1 entlang der Linie II-II der 1. Darin ist
zu erkennen, dass die linken und rechten Gehäuseteile 2 und
3 auch oberhalb des Kopfes 6 überlappen, um den Überlappungsbereich
5 zu bilden. Die Gehäuseteile 2 und 3 sind in nur
andeutungsweise dargestellten Linearführungen 11 geführt, worin
sie durch einen ebenfalls nur andeutungsweise dargestellten Schieber 12
entlang der Pfeile A bewegbar sind. Die Bewegbarkeit erstreckt sich hierbei beispielsweise
im Zentimeterbereich, sodass aufgrund der kleineren Verschiebung die Entkopplung
der einzelnen Spulen 4 nicht beeinträchtigt wird.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Gehäuseteile
2 und 3 im Nackenbereich 13 des Patienten ersichtlich
nicht auf den Nacken angepasst. Hier wäre jedoch auch eine Anpassung der Form
der Gehäuseteile 2, 3 denkbar, um auch bei Aufnahmen beispielsweise
des Kleinhirns eine möglichst große Annäherung an den Kopf
6 zu erzielen.
3 zeigt einen Vertikalschnitt durch eine Kopfspulenanordnung
14 gemäß einer zweiten Ausführungsform. Dabei ist das Gehäuse
in ein oberes Gehäuseteil 15 und ein untere Gehäuseteil
16 aufgeteilt. Die Gehäuseteile 15, 16 sind, wie
durch die Pfeile B angedeutet, in Längsrichtung des Kopfes gegeneinander bewegbar.
Dazu sind die Gehäuseteile 15, 16 auch hier mittels nicht
näher dargestellter Linearführungen geführt. Abermals entsteht bei
Bewegung der Gehäuseteile 15, 16 gegeneinander ein Überlappungsbereich
17, um den das Innenvolumen der Kopfspulenanordnung 14 verkleinert
wird, sodass die Anpassung auf einen nur schematisch dargestellten Kopf
6 ermöglicht wird.
Einen Vertikalschnitt durch eine Kopfspulenanordnung 18 gemäß
einem dritten Ausführungsbeispiel zeigt 4. Dabei
sind vier jeweils im Wesentlichen ein Viertel des Kopfes 6 abdeckende Gehäuseteile
19 vorgesehen, die jeweils in Querrichtung des Kopfes 6, wie durch
die Pfeile C angedeutet, und in Längsrichtung des Kopfes 6, wie durch
die Pfeile D angedeutet, folglich in zwei zueinander senkrechten Richtungen, bewegbar
sind. In beiden Richtungen entstehen somit Überlappungsbereiche 20
und 21, sodass eine sehr flexible Anpassung der Kopfspulenanordnung
18 an verschiedene Größen des Kopfes 6 ermöglicht
wird. An zwei der Gehäuseteile 19 sind wiederum im Bereich der Ohren
des Kopfes 6 Komponenten 22 vorgesehen, die wie im ersten Ausführungsbeispiel
Fixierungs-, Lärmschutz- und Kommunikationsaufgaben erfüllen.
Die Gehäuseteile 19 sind mittels jeweils zwei nicht
näher gezeigten Linearführungen geführt, welche beispielsweise über
einen Schieber oder ein Handrad manuell von außen bedienbar sein können.
5 zeigt schließlich einen Vertikalschnitt durch
eine vierte Ausführungsform einer Kopfspulenanordnung 23. Hierbei
ist wiederum ein oberes Gehäuseteil 24 und ein unteres Gehäuseteil
25 vorgesehen, wobei die Gehäuseteile 24, 25, wie
durch die Pfeile E symbolisiert, in Längsrichtung des Kopfes 6 gegeneinander
bewegbar sind. Die Gehäuseteile 24 und 25 umfassen dabei
in dieser Ausführungsform im Wesentlichen starre Gehäuseteilbereiche
24a, 25a und flexible Gehäuseteilbereiche 24b und
25b. Die flexiblen Bereiche 24b und 25b sind dabei beispielsweise
aus einem flexiblen Kunststoff hergestellt. Es ist jedoch auch denkbar, einen Viscoschaum
zu verwenden, durch den die flexiblen Bereiche 24b und 25b sich
selbsttätig an die Form des Kopfes 6 anpassen können. In diesem
Beispiel jedoch sind nur prinzipiell dargestellte Andrückmittel 26
vorgesehen, die beispielsweise pneumatisch, als Luftkissen oder eine Feder ausgebildet
sein können, vorgesehen. Die Andrückmittel 26 drücken die
flexiblen Gehäusebereiche 24b und 25b entlang der Pfeile
F an den Kopf 6 an, wobei über ein Luftkissen auch eine größerflächige
Andrückwirkung erzielt werden kann. Durch die Andruckwirkung wird ermöglicht,
dass sich die flexiblen Bereiche 24b und 25b möglichst ideal
der Form des Kopfes 6 anpassen können.
Auch hier sind kissen- bzw. polsterartige Komponenten 27
vorgesehen, die eine Fixierungs-, Lärmschutz- und Kommunikationsfunktion erfüllen
können. Durch die andrückende Wirkung des Andrückmittels
26 wird folglich der Kopf mittels der Komponenten 27 zusätzlich
fixiert. Die Komponenten 27 gelangen in Kontakt mit den Ohren des Kopfes
6, sodass die Lärmschutz- und Kommunikationsfunktion erfüllt
wird.
6 zeigt in Form einer Prinzipskizze eine Anordnung
von Spulen 28 an einem Gehäuse 29 einer Kopfspulenanordnung.
Die Spulen 28 weisen jeweils Überlappungsbereiche 30 auf,
die die Entkopplung der einzelnen Spulen 28 bewirken. Grundsätzlich
sind jedoch auch andere Anordnungen von Spulen 28 denkbar.
Obwohl manche Merkmale nur im Kontext einer bestimmten Ausführungsform
erwähnt sind, ist die Übertragung gewisser Merkmale zwischen den Ausführungsformen
möglich. So können beispielsweise in den Ausführungsformen nach
1 bis 4 Gehäusebereiche
oder ganze Gehäuseteile flexibel ausgebildet sein.
Dann kann auch dort ein geeignetes Andrückmittel vorgesehen sein.
Die Realisierung der Bewegbarkeit der Gehäuseteile gegeneinander kann bei allen
Ausführungsbeispielen auf unterschiedliche Art und Weise ermöglicht sein,
ebenso wie das korrespondierende Bedienelement. So ist eine Linearführung denkbar,
ein Zahnradantrieb oder eine Übersetzung eines Zahnradgetriebes auf eine Linearführung,
als Bedienmittel sind beispielsweise eine Schieber oder ein Handrad denkbar.
Insbesondere ist es bei den gezeigten Ausführungsbeispielen auch
möglich, einen Antrieb für die bewegbaren Gehäuseteile mit einem
Motor zu ermöglichen. Auch an einen pneumatischen Antrieb ist zu denken. Bei
diesen aus der Entfernung gesteuerten Antrieben ist jedoch darauf zu achten, dass
zu starker Kontakt der Gehäuseteile mit dem Kopf nicht auftritt. Dazu können
beispielsweise Sensormittel vorgesehen sein, die den Abstand der Gehäuseteile
vom Kopf bzw. den Druck der Gehäuseteile auf den Kopf messen. Abhängig
von den Signalen des Sensormittels, das beispielsweise als Infrarot- oder Ultraschallabstandsensor
ausgebildet sein kann, werden der Motor bzw. das pneumatische Mittel dann so angesteuert,
dass eine unangenehme Beeinträchtigung oder gar Verletzung des Patienten vermeiden
wird.