Die Erfindung betrifft eine Befestigungsanordnung für eine Schlauchleitung
an einem Bauteil eines Haushaltsgeräts der im Oberbegriff des Patentanspruchs
1 angegebenen Art.
Aus der EP 1 297 778 A2
ist eine derartige Befestigungsanordnung bekannt, bei der eine mit einem Ende an
einer Umwälzpumpe einer Geschirrspülmaschine angeordnete Schlauchleitung
mit ihrem anderen Ende auf einen als Flansch ausgebildeten Aufnahmestutzen eines
Durchlauferhitzers aufgesteckt werden kann. Zur Festlegung bzw. Fixierung der auf
den Flansch aufgesteckten Schlauchleitung ist auf der Seite des Durchlauferhitzers
eine Muffe vorgesehen, welche die Schlauchleitung außenumfangsseitig umgibt.
Über diese Muffe kann eine Schlauchklemme geschoben werden, mit welcher die
Muffe bzw. die Schlauchleitung gegenüber dem Aufnahmestutzen zu fixieren und
abzudichten ist.
Nachteilig bei dieser bekannten Befestigungsanordnung ist es, dass
die Schlauchklemme auf relativ umständliche Weise außenumfangsseitig des
Aufnahmestutzens angebracht und anschließend mit relativ hohem Montageaufwand
an der Schlauchleitung festgelegt werden muss. Hierzu dient üblicherweise eine
Schraube, über welche die beiden Enden der Schlauchklemme gegeneinander zu
bewegen sind.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Befestigungsanordnung
der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der sich insbesondere eine einfachere
Festlegung der Schlauchleitung am Aufnahmestutzen realisieren lässt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Befestigungsanordnung
mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte der Erfindung
sind in den übrigen Patentansprüchen angegeben.
Um den Montageaufwand der Schlauchleitung an dem Aufnahmestutzen zu
reduzieren ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass eine der Schlauchleitung
zugewandte Aufnahmeöffnung des Sicherungselements konisch ausgebildet ist und
sich in Aufsteckrichtung der Schlauchleitung im Querschnitt verjüngt. Durch
die sich konisch verjüngende Aufnahmeöffnung ist es somit auf einfache
Weise möglich, die in diese eingeführte bzw. gegebenenfalls auch hindurchgeführte
Schlauchleitung auf äußerst einfache und zuverlässige Weise derart
gegenüber dem Aufnahmestutzen festzulegen, dass sich eine gleichermaßen
sichere und dichte Fixierung der Schlauchleitung am Aufnahmestutzen ergibt. In einer
besonders vorteilhaften Ausführungsform ist dabei das Sicherungselement bereits
vor dem Aufstecken der Schlauchleitung fest gegenüber dem Aufnahmestutzen angeordnet,
so dass das Aufstecken der Schlauchleitung auf den Aufnahmestutzen gleichzeitig
zu einer Fixierung der Schlauchleitung gegenüber diesem führt. In jedem
Fall ist jedoch erkennbar, dass sich durch eine derart sich konisch verjüngende
Aufnahmeöffnung eine äußerst schnelle und zuverlässige Fixierung
bzw. Abdichtung der Schlauchleitung gegenüber dem Aufnahmestutzen realisieren
lässt, ohne dass – im Unterschied zum Stand der Technik – ein
weiteres Anziehen des Sicherungselements beispielsweise mittels einer Sicherungsschraube
erforderlich wäre.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung hat es sich als fertigungstechnisch
besonders einfach gezeigt, das Sicherungselement gemeinsam mit dem Aufnahmestutzen
als einteiliges Befestigungselement auszubilden. Hierdurch kann eine feste Positionierung
des Sicherungselements gegenüber dem Aufnahmestutzen auf besonders einfache
Weise realisiert werden, so dass beim Aufstecken der Schlauchleitung auf den Aufnahmestutzen
automatisch bzw. einhergehend eine Fixierung mittels des Sicherungselements erfolgt.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist das Befestigungselement
einteilig mit dem Bauteil des Hausgeräts, insbesondere mit einem Bauteil einer
Einspülschale einer Waschmaschine ausgebildet. Da das Befestigungselement somit
integraler Bestandteil des Bauteils bzw. der Einspülschale selbst ist, lassen
sich die Kosten für die Herstellung des Bauteils bzw. des Befestigungselements
weiter minimieren.
Eine besonders sichere Festlegung der Schlauchleitung am Aufnahmestutzen
lässt sich darüber hinaus erreichen, indem die Aufnahmeöffnung des
Sicherungselements als Durchgangsöffnung ausgebildet ist. Demgemäß
ist es somit möglich, die Schlauchleitung mit einem durch die Aufnahmeöffnung
hindurch gesteckten Endabschnitt über das Sicherungselement überstehen
zu lassen, wodurch sich eine besonders sichere und dichte Fixierung der Schlauchleitung
am Aufnahmestutzen ergibt.
Eine besonders sichere Festlegung der Schlauchleitung am Aufnahmestutzen
lässt sich darüber hinaus erreichen, indem die Durchgangsöffnung
im Querschnitt kreisrund ausgebildet ist. Hierdurch kann mittels des Sicherungselements
eine außenumfangsseitig äußerst gleichmäßige Kraft auf
die vorzugsweise ebenfalls im Querschnitt kreisrunde Schlauchleitung ausgeübt
werden.
In diesem Zusammenhang hat es sich als weiter vorteilhaft gezeigt,
wenn die Durchgangsöffnung und der Aufnahmestutzen konzentrisch angeordnet
sind, so dass sich ein gleich bleibender Durchführungsspalt
zwischen dem Aufnahmestutzen und der Durchgangsöffnung des Sicherungselements
ergibt, durch welchen die Schlauchleitung hindurchgeführt werden kann. Innerhalb
des Durchführungsspalts zwischen dem Sicherungselement und dem Aufnahmestutzen
wird die Schlauchleitung somit gleichmäßig eingeklemmt bzw. fixiert.
Eine weiter vorteilhafte Fixierung der Schlauchleitung am Aufnahmestutzen
lässt sich erreichen, indem eine die Aufnahmeöffnung bildende Innenumfangswand
des Sicherungselements an ihrem in Aufsteckrichtung der Schlauchleitung hinteren
Ende einen parallel zum Aufnahmestutzen verlaufenden Wandbereich aufweist. Dieser
parallel zum Aufnahmestutzen und somit auch parallel zur Außenumfangsseite
der Schlauchleitung verlaufende Wandbereich der Innenumfangswand des Sicherungselements
sorgt dabei für eine gleichmäßige Klemmkraft, welche auf die zwischen
dem Sicherungselement und dem Aufnahmestutzen angeordnete Schlauchleitung ausgeübt
wird.
Durch eine Haltewand, von welcher der Aufnahmestutzen absteht und
welcher in einem Abstand zum Sicherungselement verläuft, kann auf einfache
Weise ein Anschlag für ein gegenüber dem Sicherungselement überstehendes
Ende der Schlauchleitung geschaffen werden. Durch dieses überstehende Ende
ist eine besonders sichere Fixierung der Schlauchleitung an dem Aufnahmestutzen
mittels des Sicherungselements möglich.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung steht der Aufnahmestutzen
mit einem Ende gegenüber dem Sicherungselement ab. In diesem Bereich des Aufnahmestutzens
kann somit auf einfache Weise eine Schlauchklemme befestigt werden, falls beispielsweise
das Sicherungselement beschädigt worden ist. Gleichfalls als im Rahmen der
Erfindung mitumfasst ist es zu betrachten, dass eine derartige Schlauchklemme zwischen
der Haltewand des Aufnahmestutzens und dem Sicherungselement angeordnet wird. Ebenfalls
ist es im Sinne der Erfindung, die Schlauchklemme zusätzlich zu dem Sicherungselement
zu verwenden, um eine noch bessere Fixierung der Schlauchleitung am Aufnahmestutzen
zu erreichen.
Schließlich hat es sich als vorteilhaft gezeigt, wenn das Befestigungselement
aus einem Kunststoff-Material hergestellt ist. Ein derartiges Teil ist nicht nur
fertigungstechnisch einfach und dementsprechend kostengünstig herzustellen,
sondern darüber hinaus weist insbesondere das Sicherungselement die für
die Fixierung der Schlauchleitung notwendige Flexibilität bzw. Elastizität
auf.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
sowie anhand der Zeichnung; diese zeigt in:
1 eine schematische und ausschnittsweise Perspektivansicht
auf ein Oberteil einer Einspülschale einer Waschmaschine mit vorliegend zwei
Befestigungselementen, welche jeweils einen von einer Haltewand abstehenden Aufnahmestutzen
umfassen, auf welchen eine in 1 am rechten Aufnahmestutzen
erkennbare wasserführende Schlauchleitung aufzustecken und mittels eines einteilig
mit dem Befestigungselement und dem Aufnahmestutzen ausgebildeten jeweiligen Sicherungselement
zu fixieren ist;
2 eine schematische Seitenansicht auf eines der beiden
teilweise aufgeschnitten dargestellten Befestigungselemente des Oberteils der Einspülschale
der Waschmaschine, wobei die Schlauchleitung in einer teilweise auf dem Aufnahmestutzen
aufgesteckten Position dargestellt ist, und wobei konzentrisch zu dem Aufnahmestutzen
das Sicherungselement erkennbar ist, welches eine sich in Aufsteckrichtung der Schlauchleitung
konisch verjüngende Aufnahmeöffnung umfasst; und in
3 eine schematische und ausschnittsweise Draufsicht
auf das Oberteil der Einspülschale der Waschmaschine gemäß
1, wobei die beiden jeweils einen Aufnahmestutzen sowie
ein Sicherungselement umfassenden Befestigungselemente für die jeweils zugehörige
Schlauchleitung dargestellt sind, und wobei ein Schieber eines Werkzeugs zur Herstellung
bzw. Ausbildung des unteren der beiden Befestigungselemente schematisch angedeutet
ist.
In 1 ist in einer schematischen und ausschnittsweisen
Perspektivansicht ein Oberteil 10 einer Einspülschale einer Waschmaschine
dargestellt. Das Oberteil 10 umfasst dabei zwei Befestigungselemente
12, an welchen auf im Weiteren noch näher erläuterte Weise jeweils
eine wasserführende Schlauchleitung 14 festgelegt bzw. fixiert werden
kann. Die Schlauchleitung 14 ist in 1 am rechten
der beiden Befestigungselemente 12 erkennbar.
In Zusammenschau mit 2, welche in einer
schematischen Seitenansicht bereichsweise aufgeschnitten eines der beiden Befestigungselemente
12 des Oberteils 10 der Einspülschale der Waschmaschine zeigt,
wird dessen prinzipieller Aufbau erkennbar.
Das Befestigungselement 12 umfasst als wesentliche Bauteile
ein Sicherungselement 16 sowie einen Aufnahmestutzen 18, welcher
vorliegend von einer zugehörigen Haltewand 20 des Oberteils
10 absteht und einteilig mit dieser ausgebildet ist. Die Haltewand
20 bildet dabei auch eine Begrenzungswand des Oberteils 10 der
Einspülschale der Waschmaschine. Zum leichten Aufschieben
der Schlauchleitung 14 ist der Aufnahmestutzen 18 an seinem der
Haltewand 20 abgewandten Ende mit einer Fase 22 versehen. Die
Schlauchleitung 14 kann somit im vorliegenden Ausführungsbeispiel
bis zum Anschlag an der Haltewand 20 auf den Aufnahmestutzen
18 aufgeschoben werden. Über die Schlauchleitung 14 und den
hohl ausgebildeten Aufnahmestutzen 18 kann somit Frischwasser in die Einspülschale
der Waschmaschine gelangen, um hierin bevorratetes Waschmittel in den nicht dargestellten
Laugenbehälter der Waschmaschine mitzunehmen.
Das Sicherungselement 16, welches einteilig mit einer unteren
Begrenzungswand 24 des Befestigungselements 14 bzw. des Oberteils
10 der Einspülschale 10 ausgebildet ist, umfasst eine Aufnahmeöffnung
26, welche konisch ausgebildet ist und sich in Aufsteckrichtung der Schlauchleitung
14 im Querschnitt verjüngt. Demgemäß ist das Sicherungselement
16 vorliegend im Wesentlichen als ringförmiges Teil ausgebildet, welche
eine als Durchgangsöffnung ausgebildete und im Querschnitt im Wesentlichen
kreisrunde Aufnahmeöffnung 26 umfasst. Die Aufnahmeöffnung
26 ist dabei konzentrisch zum Aufnahmestutzen 18 ausgebildet,
der seinerseits außenumfangsseitig ebenfalls im Querschnitt kreisrund ausgebildet
ist.
Eine die Aufnahmeöffnung 26 bildende Innenumfangswand
28 des Sicherungselements 16 umfasst dabei in Aufsteckrichtung
der Schlauchleitung 14 an ihrem hinteren Ende einen parallel zum Aufnahmestutzen
18 verlaufenden Wandbereich 30. Mit anderen Worten verläuft
die Aufnahmeöffnung 26 in Aufsteckrichtung der Schlauchleitung
14 zunächst sich konisch verjüngend bis zu dem Wandbereich
60, in welchem die Aufnahmeöffnung 26 dann einen konstanten
Querschnitt aufweist.
Insbesondere aus 2 ist erkennbar, dass
die Aufnahmeöffnung 26 auf der der Schlauchleitung 14 zugewandten
Seite so ausgebildet ist, dass diese sicher und zuverlässig in die Aufnahmeöffnung
26 des Sicherungselements 16 eingeführt werden kann. Mit
anderen Worten ist die Aufnahmeöffnung 26 auf der der Schlauchleitung
14 zugewandten Seite im Querschnitt größer bemessen als die auf
den Aufnahmestutzen 18 aufgesteckte Schlauchleitung 14. Im weiteren
Verlauf des Aufschiebens der Schlauchleitung 14 auf den Aufnahmestutzen
18 kommt dann das vordere Ende der Schlauchleitung 14 mit seinem
Außenumfang in Kontakt mit der die Aufnahmeöffnung 26 umfangsseitig
begrenzenden Innenumfangswand 28 des Sicherungselements 16. Dieser
Kontakt erfolgt vorzugsweise in einem – bezogen auf die Aufsteckrichtung
der Schlauchleitung 14 – vorderen bis mittleren Bereich der Aufnahmeöffnung
26 des Sicherungselements 16. Im weiteren Verlauf des Aufschiebens
wird dann die Schlauchleitung 14 durch die sich weiter verjüngende
Innenumfangswand 28 des Sicherungselements 16 mit einer Klemmkraft
beaufschlagt und gegen den Aufnahmestutzen 18 gepresst. Mit anderen Worten
ist also in einem – bezogen auf die Aufsteckrichtung der Schlauchleitung
14 – hinteren Bereich des Sicherungselements 16 die Aufnahmeöffnung
26 im Querschnitt kleiner bemessen als die auf den Aufnahmestutzen
18 aufgesteckte Schlauchleitung 14. Durch die sich konisch verjüngende
Ausgestaltung der Aufnahmeöffnung 26 ist dabei sichergestellt, dass
die mittels der Innenumfangswand 28 auf die Schlauchleitung 14
ausgeübte Klemmkraft kontinuierlich ansteigt.
Durch den sich parallel zum Aufnahmestutzen 18 erstreckenden
Wandbereich 30 am – bezogen auf die Aufsteckrichtung der Schlauchleitung
14 – hinteren Ende des Sicherungselements 16 wird dabei
eine zuverlässige außenumfangsseitige Festlegung und Führung der
geklemmten Schlauchleitung 14 erreicht. Diese kann gegebenenfalls weitergeschoben
werden, bis sie den durch die Haltewand 20 gebildeten Anschlag erreicht.
Es ist erkennbar, dass durch die außenumfangsseitig des Aufnahmestutzens
18 angeordnete und sich in Richtung der Haltewand 20 konisch verjüngende
Innenumfangswand 28 eine besonders sichere Festlegung der Schlauchleitung
14 an dem Aufnahmestutzen 18 realisieren lässt. Durch die
vom Sicherungselement 16 ausgeübte Klemmkraft wird darüber hinaus
eine Abdichtung der Schlauchleitung 14 gegenüber dem Aufnahmestutzen
18 erreicht.
Der Aufnahmestutzen 18 steht mit einem Ende 32 gegenüber
dem Sicherungselement 16 auf der der Haltewand 20 gegenüber
liegenden Seite über. Hierdurch ist es möglich, bei einem beschädigten
Sicherungselement 16 zusätzlich eine Schlauchklemme zu positionieren,
mit welchem die Schlauchleitung 14 am Ende 32 des Aufnahmestutzens
18 festzulegen ist. Eine derartige Schlauchklemme kann auch zusätzlich
zu dem Sicherungselement 16 verwendet werden, um eine besonders zuverlässige
Festlegung der Schlauchleitung 14 am Aufnahmestutzen 18 zu erreichen.
Auch in diesem Fall bietet jedoch das Sicherungselement 16 den Vorteil,
dass die Schlauchleitung 14 zunächst auf einfache Weise am Befestigungselement
12 festgelegt werden kann, bevor die zusätzliche Schlauchklemme positioniert
wird. Das Befestigungselement 12 mit dem Aufnahmestutzen 18 und
dem Sicherungselement 16 ist gemeinsam mit dem Oberteil 10 der
Einspülschale 10 vorzugsweise aus einem Kunststoff gestaltet, der
eine entsprechende Flexibilität bzw. Elastizität aufweist, um sich an
die aufgesteckte Schlauchleitung 14 anzupassen.
Schließlich sind in 3 in einer schematischen
Draufsicht auf die ausschnittsweise erkennbare Oberschale
10 gemäß 1 die beiden Befestigungselemente
12 zur Festlegung jeweils einer zugehörigen Schlauchleitung
14 erkennbar, wobei die Schlauchleitung 14 am linken bzw. oberen
Schlauchstutzen in ihrer festgelegten Position dargestellt ist. Weiter ist in
3 ein Schieber 34 eines Werkzeugs zur Herstellung
des Befestigungselements 12 bzw. der Oberschale 10 in einem Kunststoffspritzgussverfahren
dargestellt, mit dem verdeutlicht werden soll, in welcher Weise die einteilig mit
der Oberschale 10 verbundenen Aufnahmestutzen 18 bzw. Sicherungselemente
16 gefertigt werden können. Dabei ist erkennbar, dass durch ein zentrales
Schieberteil 36 eine Durchgangsöffnung innerhalb des Aufnahmestutzens
18 ausgebildet werden kann. Darüber hinaus ist erkennbar, dass durch
ein im Querschnitt ringförmiges bzw. insgesamt rohrförmiges weiteres Schieberteil
38 die konische Aufnahmeöffnung 26 erzeugt werden kann. Das
Sicherungselement 28 ist dann außenumfangsseitig durch ein im Querschnitt
ebenfalls ringförmiges bzw. insgesamt rohrförmiges Schieberteil
40 zu fertigen.