Die vorliegende Erfindung betrifft eine Wasseraufbereitungsanlage
zur Reinigung einer Schmutzflüssigkeit mit Hilfe eines Filterelementes.
Die Erfindung bezieht sich auf Flüssigkeiten aller Art, sie wird
aber im Folgenden anhand der Aufbereitung von Wasser erläutert, da dieser Bereich
ein wesentliches Einsatzgebiet ist.
Die Aufbereitung von Wasser ist zum einen für Brauchwasser und
Wasser, das in Teichen oder Aquarien eingesetzt wird sowie insbesondere für
die Bereitstellung von Trinkwasser notwendig. Ein wesentliches Einsatzgebiet der
erfindungsgemäßen Vorrichtungen ist aber die Aufbereitung von Oberflächenwasser
zur Bereitstellung von Trinkwasser, weswegen die nachfolgende Beschreibung auf diesem
Einsatzgebiet aufbaut.
Eine moderne Wasseraufbereitung soll Trinkwasser liefern, das qualitativ
einem natürlichen Trinkwasser entspricht. In einer Trinkwasseraufbereitungsanlage
wird Rohwasser bzw. Schmutzwasser prozeßmässig mit physikalischen, biologischen
und chemischen Wirkmechanismen so behandelt, dass am Ende der Aufbereitung Trinkwasser
entsprechend den geforderten Vorgaben zur Verfügung steht. Eine naturnahe Trinkwasseraufbereitung
sollte sich an den Prozessen orientieren, die auch in der Natur zur Reinigung des
Wassers ablaufen. Sehr verbreitet ist die deswegen auch die Filtration mittels Filterelementen.
Je nach Ausführung des Filterelementes kann eine grobe, feine oder feinste
Filtration erreicht werden.
Neben der Filtration von Feststoffen ist auch die Keimfreiheit in
Regionen mit Wasserknappheit, wie beispielsweise im Mittelmeerraum oder in Afrika,
ein erhebliches Problem, so dass eine dort übliche Nachbehandlung des jeweils
an der Zapfstelle zur Verfügung stehenden Trinkwassers mit Hilfe eines Aktivkohlefilters
nur dann ausreichend ist, wenn das gefilterte Wasser anschließend abgekocht
wird. Aktivkohle hat auch den Nachteil, das Bakterien darin gute Wachstumsbedingungen
vorfinden, so dass eine starke Vermehrung der im Filter zurückhaltenden ggf.
gesundheitsschädlichen Bakterien zu befürchten ist, was den Einsatz dieses
Filtermaterials für die Trinkwasseraufbereitung einschränkt bzw. verhindert.
Eine Alternative ist der Einsatz so genannter Umkehrosmoseverfahren.
Umkehrosmose ist ein Filtrationsverfahren, welches ermöglicht, Stoffe im Molekularbereich
auszufiltern. Wie bei der normalen Filtration wird z.B. verunreinigtes Wasser gegen
ein Filterelement oder -material gepresst. Die Verunreinigungen bleiben vor dem
Filter zurück und die Wassermoleküle dringen durch das Filterelement hindurch.
Als Filtermedium dient eine durchlässige oder semipermeable Membran mit einer
Porengröße von weniger als einem zehntausendstel Mikrometer. Da Bakterien
zwischen etwa einem und vier Mikrometer und Viren zwischen 0,02 und 0,4 Mikrometer
groß sind, werden auch diese zurückgehalten. Das gilt auch für die
allermeisten anderen Fremdstoffe im Wasser. Die Membran funktioniert also wie ein
feines Sieb. Sie entfernt aus dem Wasser alle Schwebstoffe wie z.B. Asbest, Rost,
Algen und so gut wie alle Bakterien, Viren, Schwermetallkomplexe, Pestizide, Herbizide
und alle organischen Moleküle mit einem Molekulargewicht über 300. Daher
ist Wasser, welches durch eine Umkehrosmose gelaufen ist, zu etwa 90 % von allen
Stoffen befreit, die sich vorher noch im Wasser befanden.
Ein Problem bekannter Wasseraufbereitungsanlage ist, dass diese oftmals
einen sehr hohen Energiebedarf aufweisen. Dies gilt insbesondere für Wasseraufbereitungsanlage
die sich das Prinzip der Umkehrosmose zunutze machen, da der sich durch Osmose entwickelnde
Gegendruck stets überwunden werden muss. Üblicherweise wird das Roh- oder
Schmutzwasser durch eine Pumpe derart unter Druck gesetzt, dass es die Membran passieren
kann. Es sind etwa 6 bis 7 kW für eine Filtration von ungefähr 1000 l
Wasser notwendig. Hierfür werden 2 l Diesel pro Stunde benötigt.
Der Energiebedarf ist aber gerade im Bereich von Krisengebieten, Flüchtlingslagern
oder auch nach Naturkatastrophen oftmals schwierig. Es ist zwar kurzfristig möglich,
durch Filtration aus nahezu jedem Rohwasser Trinkwasser zu gewinnen, jedoch ist
dadurch eine langfristige Versorgung mit Trinkwasser nicht gewährleistet.
Ein weiteres Problem besteht auch darin, dass oftmals Mikroorganismen
nicht vollständig abgetötet werden, dass gereinigte Wasser ist bei vielen
bekannten Anlagen nicht ausreichend keimarm oder keimfrei. Dies ist gerade dann
der Fall, wenn oberflächennahes Wasser aufbereitet werden soll, dieses weist
beispielsweise aufgrund von Fäkalien hohe Keimraten auf. Weiterhin eignen sich
einige Anlagen nicht zur Ausfilterung von Schwermetallen, die aber ebenfalls gesundheitsschädlich
sind oder sein können. Schließlich sind bekannte Aufbereitungsanlagen,
die eine ansprechende Reinigungs- oder Filtrationsleistung aufweisen in der Regel
groß und sperrig. Es ist nicht möglich, solche Anlagen mobil einzusetzen
bzw. in kurzer Zeit auf- und abzubauen.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Wasseraufbereitungsanlage
zu schaffen, die mit geringem Energieaufwand betreibbar ist. Sie soll einfach aufgebaut
sein und trotzdem einen maximalen Reinheitsgrad gewährleisten. Außerdem
soll die Wasseraufbereitungsanlage möglichst geringe Abmessungen aufweisen
und schnell und einfach auf- und abzubauen sein.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch eine Wasseraufbereitungsvorrichtung
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Wasseraufbereitungsanlage eignet sich
allgemein für eine Flüssigkeitsdesinfektion, zum Beispiel für die
Reinigung von Trink-, Prozess- oder Abwasser.
Demnach wird eine erhebliche Energieeinsparung dadurch erreicht, dass
das Schmutzwasser zunächst in einen Druckbehälter geleitet wird. An diesen
Druckbehälter schließt sich eine Druckleitung an, über die Druckluft
ebenfalls in den Druckbehälter geleitet wird. Somit wird im Inneren des Behälters
ein Überdruck erzeugt, der das Schmutzwasser durch das innerhalb des Druckbehälters
angeordnete Filterelement drückt. Im Gegensatz zu bekannten Filteranlagen wird
also nicht das Schmutzwasser selbst gepumpt, sondern es wird über das Medium
Luft durch das Filterelement getrieben. Demnach reicht ein Luft- oder Gasverdichter
aus, der wesentlich weniger Energie benötigt, als eine herkömmliche Flüssigkeitspumpe.
Bei einer Druckerzeugung von 20 bar reichen etwa 300 W/m3 aus, bei einer
Druckerzeugung von 50 bar sind nur 600 W/m3 notwendig. Im Gegensatz aber
zur Verwendung von Flüssigkeitspumpen also eine erhebliche Energieeinsparung
möglich. Es hat sich zum Beispiel gezeigt, dass bei der Nutzung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung für eine Umkehrosmose eine um den Faktor 10 günstigere Energiebilanz
erreichbar ist.
In einer vorteilhaften Ausführungsvariante wird das Schmutzwasser
von oben in den Druckkessel hineingeleitet und dann durch das vorzugsweise am Boden
des Druckbehälters angeordnete Filterelement wieder abgeleitet. Auch die Druckleitung
ist im oberen Bereich des Druckbehälters angeschlossen.
Vorzugsweise ist der Druckbehälter als teilbarer Druckbehälter
ausgeführt, d.h. dass er beispielsweise über eine Flanschverbindung in
seinem mittleren Bereich in zwei Teile getrennt werden kann. Dies ermöglicht
zum einen die Wartung, zum anderen auch die Reinigung des Filterelementes.
Je nach Ausführung des Filterelementes ist eine grobe und eine
feine Filtration (Mikrofiltration, Ultrafiltration, Nanofiltration) und auch eine
Umkehrosmose durchführbar.
Vorteilhafterweise bietet sich eine Reihenschaltung mehrerer Druckbehälter
an, die jeweils andere Filterelemente aufweisen. In einem ersten Behälter kann
beispielsweise eine Vorfiltration erfolgen, dass aus diesem ersten Druckbehälter
heraustretende Wasser wird über eine Zuleitung einem oder zwei nachgeschalteten
Druckbehältern zugeleitet.
In jedem der Druckbehälter kann ein Filterelement oder es können
auch mehrere Filterelemente vorgesehen sein. Dies ist vom jeweiligen Anwendungsfall
und von den Größenverhältnissen der Wasseraufbereitungsanlage abhängig.
Gemäß einer ersten erfindungsgemäßen Ausführungsvariante
wird also das Schmutzwasser zunächst grob vorgefiltert und dann in einen Druckbehälter
geleitet. Es hat sich als besonders günstig erwiesen, wenn nicht nur ein Druckbehölter
vorgesehen ist, sondern einem Vorfilter-Druckbehälter zwei Haupt-Druckbehälter
nachgeschaltet sind. Dies hat den Vorteil, dass das vorgereinigte Schmutzwasser
auf zwei Druckbehälter verteilt werden kann, da ein zwischenzeitliches Reinigen
und Ablassen von nicht gefiltertem Wasser notwendig ist. Dies bedeutet, dass die
Druckbehälter jeweils nahezu vollständig mit Schmutzwasser befüllt
jedoch anschließend nur bis zur Hälfte leer gefahren werden. Dies ist
notwendig, da durch das Zurückhalten von Schmutzpartikeln die Verschmutzung
des im Druckbehälters verbleibenden Schmutzwassers stetig zunimmt. Insofern
ist es notwendig, den Druckbehälter stets mit neuem Wasser zu befüllen,
also dass über die Maßen verschmutzte Wasser zwischenzeitlich abzulassen.
Infofern ist es sinnvoll, wenn ein Vorfilter zwei Hauptfilter mit vor gereinigtem
Schmutzwasser versorgt und die letzteren jeweils im Wechsel befüllt werden.
Es kann dann ein Haupt-Druckbehälter gereinigt bzw. geleert werden, während
der andere Haupt-Druckbehälter weiterhin gefiltertes Wasser liefert. Die Größenverhältnisse
der unterschiedlichen Druckbehälter sollten so gewählt sein, dass stets
ein Haupt-Druckbehälter gefiltertes Wasser liefert.
Die Beaufschlagung der einzelnen Druckbehälter mit Druckluft
und mit Schmutzwasser wird über in den verschiedenen Leitungen angeordnete
Regelventile gesteuert.
Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn innerhalb der Haupt-Druckbehälter
Verwirbelungsvorrichtungen vorgesehen sind, die dass in den Behältern befindliche
Wasser in Bewegung versetzen, wodurch günstigere Strömungsverhältnisse
an den Filterelementen geschaffen werden.
An die Haupt-Druckbehälter schließt sich eine Rohwasserleitung
an, über die das gereinigte Schmutzwasser (Rohwasser) abgeleitet wird. In einer
besonders vorteilhaften Ausführungsvariante ist ein Rohwasserbehälter
vorgesehen, der über die Rohwasserleitung befüllt wird. Das in diesem
Rohwasserbehälter befindliche Wasser dient der Rückspülung des Filterelementes
oder der Filterelemente in den ersten Druckbehältern. Vom
Rohwasserbehälter führt zu diesem Zweck eine Leitung zum Ablauf des ersten
Druckbehälters und eine weitere Leitung vom Luftverdichter zum Rohwasserbehälter.
Werden nun die Regelventile entsprechend geschlossen, kann der Reiwasserbehälter
mit Druck beaufschlagt werden und drückt Rohwasser durch den Ablauf des ersten
Druckbehälters in das über die darin befindlichen Filterelemente und reinigt
diese.
Die Haupt-Druckbehälter sind vorteilhafterweise derart ausgeführt,
dass mit diesen eine Filtration nach dem Prinzip der Umkehrosmose durchgeführt
werden kann, die Filterelemente und auch die Leistung des Luftverdichters müssen
hierfür entsprechend ausgelegt sein.
Gemäß einer erfindungsgemäßen Ausführungsvariante
kann im Bodenbereich des Druckbehälters eine Öffnung bzw. ein Ablauf vorgesehen
sein, der durch eine Membran abgedeckt ist, so dass das Schmutzwasser diese passieren
muss und gefiltert wird. Die Membran kann derart ausgeführt sein, dass sie
eine Umkehrosmose ermöglicht.
Als Filterelement eignet sich insbesondere ein Filterelement, mit
einem Rohr, das verbunden ist mit einem hohlen Filterkörper, der gebildet ist
aus
- – einem innen angeordneten, einen Hohlraum ausbildenden und mit dem Rohr
verbundenem Tragegerüst,
- – einer Grundschicht aus relativ grobkörnigem Material, dass das
Tagegerüst umgibt und mit diesem verbunden ist,
- – einer Außenschicht aus relativ feinkörnigem Material, dass
die Grundschicht umgibt und mit dieser verbunden ist,
sodass die Flüssigkeit von außen in den Filterkörper und dann durch
das Rohr abfließen kann.
Das Filterelement stellt eine Abkehr von bekannten Filterelementen
dar, da die Filterschichten genau andersherum als üblich angeordnet sind. Die
Flüssigkeit passiert zunächst die feinkörnige Außenschicht und
passiert erst dann die grobkörnige Grundschicht zum Beispiel aus Split, um
schließlich durch den Tragekörper in das Innere des Rohres zu gelangen
und aus diesem abgeleitet zu werden. Vorteilhafterweise weist die Außenschicht
eine Körnung von unter 1 mm, insbesondere von 0,1 mm bis 0,2 mm auf. Die
DE 103 52 937, ebenfalls von den Erfindern,
beschreibt ein solches Filterelement, die Offenbarung der bereits veröffentlichten
DE 103 52 937 soll deswegen vollumfänglich
in diese Anmeldung einbezogen sein.
Die Filterelemente können Porenweiten von 100 bis 1 &mgr;m
aufweisen.
Das Rohr kann einen Innendurchmesser vom 62 mm und einen Außendurchmesser
von 65 mm aufweisen und z.B. aus Kunststoff oder Metall gebildet sein. An das Rohr
schließt sich das Tragegerüst an, das sich in den Filterkörper hinein
erstreckt. Dieses kann vorzugsweise durch einzelne Metall- oder Kunststoffstäbe
gebildet sein, die aus einem Netz mit Metall oder Kunststoff umwickelt sind.
Die angegebenen Größenordnungen sind je nach individueller
Anforderung frei wählbar, die angegebenen Abmessungen sind lediglich beispielhaft
zu verstehen. Auch ist es möglich, das Filterelement mit nur einer Schicht
aufzubauen, also sozusagen auf die Grobschicht zu verzichten.
Ein wesentlicher Vorteil des Filterelementes besteht darin, dass es
rückspülbar ist. Die Reinigung des Filterelementes und das Lösen
von Porenverstopfungen sind somit durch Spülen von Innen nach außen leicht
möglich.
Je nach Ausführung kann ein Filterelement ausreichen, es können
aber innerhalb des Druckbehälters mehrere Filterelemente angeordnet sein. Hierzu
kann erfindungsgemäß eine rahmenartige Tragekonstruktion gebildet sein,
die durch eine Abdeckung abgedeckt sein kann. In der Tragekonstruktion bzw. in der
Abdeckung befinden sich Öffnungen, in die die Rohre der Filterelemente eingesteckt
werden können. Somit können eine Vielzahl Filterelemente in eine solche
Tragekonstruktion nebeneinander eingesteckt werden. Je nach Gegebenheiten reicht
eine klemmende Befestigung in der Tragekonstruktion aus, es kann aber auch vorteilhaft
sein, die Rohre beispielsweise mit einem Gewinde auszustatten, dass dann in die
Öffnung eingeschraubt wird. Auch können diese mit Hilfe einer Schraube
oder einem Splint an der Rückseite der Abdeckung befestigt werden. Um die nutzbare
Filterfläche weiter zu erhöhen, ist vorgesehen, eine Schicht aus Filterelementen
mit relativ kurzen Rohren und eine weitere Schicht aus Filterelementen mit relativ
langen Rohren zu bilden, die in Wechsel angeordnet sind. Beispielsweise können
die Filterelemente mit kurzen Rohren matrixmäßig, also nach Art eines
Schachbrettmusters nebeneinander angeordnet sein. Daraus ergibt sich, dass in der
Mitte von vier Filterelementen ein relativ großer Freiraum entsteht. Der Abstand
der vier Filterelemente zueinander wird so bemessen, dass sich ein Rohr eines Filterelementes
mit langem Rohr zwischen den vier Filterkörpern hindurch bis in eine Öffnung
der Tragekonstruktion erstrecken kann.
Messungen haben ergeben, dass durch eine solche Anordnung bis zu 250
l pro Sekunde pro Quadratmeter geleitet und gefiltert werden können. Die Messungen
wurden mit einer Filterwand mit 98 Filterelementen an einer etwa ein Meter breiten
und 5 cm hohen Strömungsstufe durchgeführt. Die Durchflussrate
ist unter anderem deshalb so hoch, weil sich hinter den Filterelementen nach einer
gewissen Zeit ein Sog einstellt.
Je nach Ausführung der Korngröße und des freien Porenraumes
der Feinschicht ist es möglich, das Filterelement für eine Filtration
nach dem Prinzip der Umkehrosmose einzusetzen.
Alternativ kann die Korngröße und der Korngröße
und des freie Porenraum auch derart eingestellt sein, dass lediglich ein Zurückhalten
von gröberen Partikeln erfolgt, die für eine Umkehrosmose notwendige Filtration
über eine zusätzliche Folie bzw. Membran erfolgt. Diese kann beispielsweise
das Filterelement umgeben oder ummanteln, sie kann aber auch in das Filterelement
integriert sein. Die erste Lösung hat den Vorteil, dass die Folie separat gereinigt
oder ausgetauscht werden kann, die zweite Lösung hat dagegen den Vorteil, dass
die Folie, dann, wenn sie innerhalb des Filterelementes angeordnet ist, gegen mechanische
Beschädigungen geschützt ist. Möglich ist aber auch eine Ummantelung
des Filterelementes mit der Folie, wobei diese dann selbst wiederum von einem widerstandsfähigem
Netz oder Gitter umgeben ist, dass eine mechanische Beschädigung der Folie
verhindert. Beispielsweise bietet sich ein Netz oder Gitter aus Stahl an.
Vorteilhafterweise sind die Filterelemente so angeordnet, dass die
Hauptfließrichtung sich quer zur Membrane befindet. Der Abfluss an Konzentrat
bewirkt bei diesem Aufbau, dass sich vor dem Filterelement nur ein sehr geringer
Filterkuchen aufbauen kann. Dieser lässt sich durch eine kurzzeitige Erhöhung
der Konzentrat-Fließgeschwindigkeit von Zeit zu Zeit wieder entfernen (Spülung).
Die Schicht, die eine Osmoseumkehr ermöglichen soll, kann durch
jedes geeignete Material gebildet sein. Es bietet sich zum Beispiel auch ein Vlies
(woven oder nonwoven) an.
Schließlich eignet sich die erfindungsgemäße Wasseraufbereitungsanlage
auch für eine reine Grobstofffiltration, bei der der Bakterien und Viren nicht
zurückgehalten werden. Diese können dann durch weitere sich anschließende
Aufbereitungsschritte abgetötet werden. Zum Beispiel ist erfindungsgemäß
eine Nachschaltung eine UV-Licht-Aufbereitungsvorrichtung sinnvoll.
Zur Abscheidung von Schwermetallen wird das Rohwasser anschließend
einer Zentrifuge zugeführt. Diese ist vorzugsweise konisch aufgebaut, wobei
das Rohwasser am unteren, den geringeren Durchmesser aufweisenden Ende zugeführt
wird. Die drehbar gelagerte Zentrifuge nutzt die Zentrifugalkraft zum Abscheiden
von Festkörpern aus dem Rohwasser. Die Schleuderziffer, welche die Beschleunigungskräfte,
die auf das Zentrifugiergut ausgeübt werden, beschreibt, kann je nach Anforderung
und Verschmutzungsgrad variiert werden. Das Rohwasser wird in der Zentrifuge nach
oben getrieben, wo es in ein sich an die Zentrifuge anschließendes Fallrohr
geleitet wird. Das Fallrohr selbst dreht sich nicht und dient lediglich dem Ableiten
des aufbereiteten Rohwassers.
Im Anschluss an die Filtration ist erfindungsgemäß vorgesehen,
dass das Rohwasser über eine Rohwasserleitung einem Belüftungselement
zugeführt wird. Dieses Belüftungselement ist durch einen Behälter
gebildet, in dem das Rohwasser feinstperlig mit Luft angereichert wird. Das Rohwasser
wird dabei durch ein Sieb mit einer Porenweite von weniger als drei Mikrometer,
vorzugsweise weniger als einem Mikrometer gepresst. Die Luftzufuhr erfolgt über
einen dafür vorgesehenen Kompressor, der über eine Pressluftleitung mit
dem Belüftungselement verbunden ist.
Das mit Luft oder Sauerstoff angereicherte Rohwasser wird dann erfindungsgemäß
einer Ultraschallbehandlung zugeführt. Die Erzeugung von akustischen Feldern
hoher Intensität in Flüssigkeiten führt zu Kavitationseffekten. Darunter
versteht man das Entstehen, Wachsen und Oszillieren von Blasen, von denen die Schadstoffe
mitgenommen werden. Durch diese Art der Schadstoffentfernung werden Zellwände
von Bakterien aufgebrochen. Die Ultraschallwellenbeaufschlagung ist ein sehr wirkungsvolles
Mittel gegen Legionellen. Viele Legionellen verbergen sich in Schutzräumen,
wie z.B. Amöben oder Hartmanellen. Die Zellzerstörung von Amöben
durch Ultraschall wird durch das zuvorige Einbringen von feinstperliger Luft erheblich
verbessert.
Ultraschallwellen öffnen diese Schutzräume und setzen somit
die Legionellen für die folgende UV-Bestrahlung frei, in der die nun freiliegenden
Legionellen in der erfindungsgemäßen UV-Licht-Aufbereitungsvorrichtung
sicher abgetötet werden.
Insbesondere eignet sich erfindungsgemäß eine UV-Licht-Aufbereitungsvorrichtung
mit einer Lichtquelle, die ultraviolettes Licht aussendet, und einer kaskadenförmigen
Wasserführung, die derart angeordnet ist, dass über die Wasserführung
geleitetes Wasser mit von der Lichtquelle ausgesendetem Licht bestrahlt wird.
Die Dosierung und Wellenlänge der UV-Strahlung und die Anordnung
der Lichtquelle zur Wasserführung sind derart ausgewählt, dass Mikroorganismen
im Wasser abgetötet werden.
Wesentlich ist also zu klären, welcher Mikroorganismus abgetötet
werden soll, welcher Inaktivierungsgrad (Entkeimung) erreicht werden soll, welche Durchflussrate
realisiert werden soll und welche Abmessungen zur Verfügung stehen. Beispielsweise
hat sich gezeigt, dass für einen Inaktivierungsgrad von 99,9 % bei Kolibakterien
in Wasser eine Leistung von 6,2 mW × s/cm2 als minimale Bestrahlungsdosis
gewählt werden sollte. Die Leistung einer UV-Strahlenquelle in einer Dünnschichtkaskade
kann je nach Anwendung zwischen 20 W und 650 W betragen.
Die erfindungsgemäße UV-Licht-Aufbereitungsvorrichtung weist
vorteilhafterweise eine kaskadenförmige Wasserführung auf. Dies bedeutet,
dass das zu reinigende Wasser nicht wie im Stand der Technik mit einer verhältnismäßig
hohen Geschwindigkeit an der Lichtquelle vorbeigeführt wird, sondern dass es
aufgrund der kaskadenförmigen Wasserführung in jeder Stufe gebremst und
verwirbelt wird. Somit ist die Dauer, die das Wasser mit UV-Licht bestrahlt wird,
entsprechend länger.
Vorteilhafterweise ist die Lichtquelle röhrenförmig ausgeführt
und kann aufrecht, also vertikal stehend angeordnet. Um diese röhrenförmige
Lichtquelle, die in alle Richtungen radial UV-Licht aussendet, ist die kaskadenförmige
Wasserführung hüllenförmig angeordnet. Das heißt, dass die kaskadenförmige
Wasserführung vorteilhafterweise an der Innenwand eines ebenfalls röhrenförmigen
Gehäuses angeordnet ist, das sich um die Lichtquelle herum erstreckt.
Zu reinigendes Wasser wird von oben möglichst über den gesamten
Umfang in das Gehäuse eingeleitet. Die kaskadenförmige Wasserführung
weist untereinander angeordnete Kaskadenstufen auf, die ausgehend von einem oberen
Ende des Gehäuses einen jeweils geringeren Abstand zur Lichtquelle aufweisen.
Das zugeführte Wasser fließt also zunächst über den gesamten
Umfang die erste Kaskadenstufe auf die dann folgende zweite Kaskadenstufe, dann
auf die nächste Kaskadenstufe und nähert sich dabei stetig der Lichtquelle.
Die kaskadenförmige Wasserführung hat zum einen den Vorteil,
dass die Fließgeschwindigkeit des Wassers verringert wird, zum anderen wird
aber vorteilhafterweise auch der zu bestrahlende Wasserfilm verdünnt (Dünnschichtbestrahlung).
Dies ergibt sich daraus, dass zum einen das zugeführte Wasser über den
gesamten Umfang verteilt wird und zum anderen aufgrund der Abrisskanten der einzelnen
Kaskadenstufen ein dünner Film erzeugt wird.
Vorteilhafterweise weist jede Kaskadestufe ein Becken auf, in das
das Wasser von der oberen Stufe hineinfließt und sich dort sammelt. Erst wenn
das Becken vollständig gefüllt ist, fließt das Wasser über eine
der Lichtquelle zugewandte Frontwand hinüber und weiter nach unten in das Becken
der darunterliegenden nächsten Kaskadenstufe. Die Becken führen dazu,
dass der Fluss des Wassers deutlich verlangsamt wird und somit das Wasser dem ultravioletten
Licht länger ausgesetzt ist.
Vorteilhafterweise können die einzelnen Kaskadenstufen schräg
abfallend in Richtung der Lichtquelle ausgeführt sein, so dass gewährleistet
ist, dass das Wasser aus dem Becken stets über die Frontwand weiter hinab läuft.
Dies kann dann wichtig sein, wenn das Gehäuse, in dem sich die Wasserführung
befindet, auf unebenem Untergrund aufgestellt wird. Würden die Kaskadenstufen
waagerecht verlaufen, wäre es notwendig, die gesamte Anlage in der Horizontalen
sehr genau auszurichten. Bei schräg verlaufenden Kaskadenstufen kann eine gewisse
Fehlstellung aus der Horizontalen heraus in Kauf genommen werden.
Um zu verhindern, dass sich in Becken stehendes Wasser sammelt, kann
der Boden eines Beckens eine kleine Öffnung, also ein Loch aufweisen, durch
das ein geringer Anteil des im Becken befindlichen Wassers direkt in die darunter
liegende Kaskadenstufe abgeleitet wird. Diese Öffnung befindet sich vorteilhafterweise
an der tiefsten Stelle des Beckens, also dann, wenn das Becken in Richtung der Lichtquelle
schräg abfallend ausgerichtet ist, im Bereich der Frontwand. Es hat sich gezeigt,
dass es ausreicht, wenn durch die Öffnung etwa 1% des zufließenden Wassers
abfließen kann. Auch hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Öffnungen
von untereinander angeordneten Kaskadenstufen nicht unmittelbar untereinander, sondern
auf dem Umfang verteilt angeordnet sind. Dies führt dazu, dass das Wasser auch
auf einer Kaskadenstufe stets in Bewegung bleibt.
Es hat sich gezeigt, dass eine UV-Lampe besonders geeignet ist, die
Licht in Wellenlängenbereich von 240–280 nm, vorzugsweise mit einer
Hauptquelle von 265 nm aussendet. Die Erfindung ist aber nicht auf diesen Wellenlängenbereich
festgelegt, vielmehr bezieht sie sich auf alle geeigneten Wellenlängen.
Anstelle einer vertikal aufgestellten UV-Lampe ist auf die Verwendung
von horizontal ausgerichteten UV-Lampen möglich, die parallel zu mehreren Zwischenböden,
über die das Rohwasser fließt, ausgerichtet sind. Bei einer solchen Kaskade
wird das Rohwasser von oben auf einen ersten Zwischenboden eingeleitet, fließt
auf diesem in nur eine Richtung bis zu dessen Ende, wo es auf einen darunter angeordneten
zweiten Zwischenboden herabfällt. Das Rohwasser fließt auf diesem dann
anschließend in die entgegengesetzte Richtung, um an dessen Ende wieder auf
einen darunter liegenden Zwischenboden herabzufallen. Der Vorgang wiederholt sich,
so dass das Rohwasser s-Linien – oder sinusförmig von oben nach unten
durch die Aufbereitungsvorrichtung geleitet wird. Zwischen die
Zwischenböden sind horizontal ausgerichtete UV-Lampen eingeschoben, die aufgrund
einer wasserdichten Ummantelung sogar mit dem Rohwasser in Kontakt kommen können.
Es ist möglich, nur eine UV-Lampe einzusetzen, eine höhere Beaufschlagung
mit UV-Licht wird allerdings erreicht, wenn mehrere Lampen hintereinander eingesetzt
sind. Eine geeignete Kaskade ist etwa einen Meter hoch, weist einen Durchmesser
von 40 cm und etwa 33 Zwischenböden auf.
Die gesamte Wasseraufbereitungsanlage kann mit einfachen Bauteilen
gefertigt werden und nimmt nur sehr geringen Raum ein. Es ist möglich, die
gesamte Wasseraufbereitungsanlage auf einer Europalette unterzubringen, wobei das
aus der Wasseraufbereitungsanlage austretende Reinwassers Trinkwasserqualität
aufweist.
Die Wasseraufbereitungsanlage kann vorzugsweise vollautomatisch, beispielsweise
über eine SPS-Steuerung gesteuert werden, es ist aber auch ein Betrieb von
Hand möglich. Das aus der Wasseraufbereitungsanlage austretende Reinwasser
kann in einem Reinwassertank gesammelt und vorzugsweise mit keimfreier Luft versorgt
werden. Dadurch wird die Haltbarkeit bzw. dauerhafte Reinheit des Reinwassers verbessert.
Jeder Aufbereitungsschritt kann nur einmal oder auch mehrmals durchgeführt
werden. Die Energieversorgung ist erfindungsgemäß auch mit Umwandlungssystemen
möglich, die beispielsweise Wind-, Sonne- oder Wasserkraft in Elektrizität
umwandeln.
Für beide Ausführungen gilt, dass in besonders vorteilhaften
Ausführungsvarianten die Beckenböden aus einem UV-Licht durchlässigen
Material, beispielsweise Quarzglas gefertigt sind, so dass sich das UV-Licht optimal
im Behälter verteilt und das Rohwasser über einen möglichst langen
Zeitraum mit UV-Licht sowohl von unten als auch von oben beaufschlagt wird. Die
Innenwand der Behälter ist mit einer reflektierenden Beschichtung, beispielsweise
eloxiertem Aluminium, versehen. Dies führt dazu, dass das ausgesandte Licht
reflektiert wird und somit von den jeweiligen reflektierenden Schichten zurück
in das Wassers hineingeworfen wird. Auf diese Weise wird eine deutlich erhöhte
Strahlungsintensität erreicht, was wiederum zu einer höheren Entkeimung
führt. Beide Ausführung können hängend angeordnet werden, um
eine selbstausrichtend Ausrichtung zu ermöglichen.
Nach Durchströmen der UV-Licht-Aufbereitungsvorrichtung können
sich vorteilhafterweise eine biologische Reinigung, z.B. unter Zuführung von
Sauerstoff und ein Steinfilter anschließen.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand der nachfolgenden Figuren näher
erläutert. Die Figuren dienen nur dem besseren Verständnis der Erfindung
und sollen den Schutzumfang nicht begrenzen. Es zeigen:
1: ein Filterelement in einer Prinzipdarstellung im
Schnitt,
2: eine erfindungsgemäße Wasseraufbereitungsanlage
in einer Prinzipdarstellung,
3: eine Prinzipdarstellung der Anordnung mehrerer Filterelemente
innerhalb des Druckkessels,
4: eine erfindungsgemäße UV-Licht-Aufbereitungsvorrichtung
in einer Prinzipdarstellung,
5: eine zweite Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen
UV-Licht-Aufbereitungsvorrichtung in einer Prinzipdarstellung,
Zum besseren Verständnis wird zunächst ein für die
Erfindung besonders vorteilhaftes Filterelement 10 beschrieben (vgl.
1). Diese weist ein Rohr 12 und einen Filterkörper
14 auf. Das Rohr 12 und der Filterkörper 14 sind
vorzugsweise zylinderförmig und konzentrisch um eine Längsachse X-X angeordnet.
Das Rohr 12 weist ein freies Ende 16 und ein filterkörperseitiges
Ende 18 auf. An dem filterkörperseitigen Ende 18 ist ein
Tragegerüst 20 befestigt. Dieses kann aus Stäben 22
gebildet sein, die von einer Netzstruktur überzogen sind. Als Netzstruktur
kann beispielsweise ein Gitternetz 24, aber auch ein Strumpf vorgesehen
sein. Innerhalb des Tragegerüstes 20 ist ein Hohlraum ausgebildet.
Das Tragegerüst 20 ist von einer Grundschicht
26 umgeben, die mit dem Tragegerüst 20 verbunden ist. Um
die Grundschicht 26 ist wiederum eine Außenschicht 28 angeordnet,
die mit der Grundschicht verbunden ist. Sowohl die Grundschicht 26 als
auch die Außenschicht 28 können Epoxydharz als Binde- und Verbindungsmittel
aufweisen. Anstellen von Epoxydharz kann jedes andere geeignete Klebe- oder Bindemittel
verwendet werden, es ist jedoch darauf zu achten, dass dieses keine Giftstoffe absondern
darf.
Der Filterkörper 14 weist eine Stirnfläche
30 und eine Rückseite 32 auf. Die Rückseite
32 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel nicht von der Außenschicht
28 bedeckt, die Rückseite 32 kann entweder undurchlässig
oder aber auch mit der Außenschicht 28 bedeckt sein.
Der Filterkörper 14 kann eine leicht konische Form auf,
um ihn bei der Herstellung leichter aus seiner Form entfernen zu können. Es
hat sich aber gezeigt, dass im vorliegenden Fall eine stark konische Form
(Tannenbaumform) deswegen sehr geeignet ist, weil diese eine optimal Anströmrichtung
gewährleistet. Eine möglichst große Oberfläche bewirkt ein besseres
und schnelleres Durchströmen des Filterelementes 10. Eine Oberflächenerhöhung
kann beispielsweise durch eine unregelmäßige Außenoberfläche,
Z. B. ein Stern-, Wellen- oder Lamellenform erreicht werden.
Die Stäbe 22 sind vorteilhafterweise durch Querstäbe
34 an den dem Rohr 12 abgewandten Enden miteinander verbunden.
Das Gitternetz 24 ist in 1 nur
teilweise dargestellt, es erstreckt sich über die gesamte Länge der Stäbe
22. Die Stäbe 22 treten im dargestellt Ausführungsbeispiel
aus der Rückseite 32 des Filterkörpers 14 hervor, auch
dies ist nur beispielhaft zu verstehen, auch andere Befestigungsmöglichkeiten
für den Filterkörper sind denkbar.
Die dargestellten Pfeile verdeutlichen, dass die Flüssigkeit
von außen allseitig durch die Außenschicht 28 und die Grundschicht
26 in den Hohlraum des Tragegerüstes 20 eindringen und durch
das Rohr 12 abgeleitet werden kann.
Aus 2 ergibt sich ein beispielhafter
Aufbau einer erfindungsgemäßen Wasseraufbereitungsanlage 34.
Schmutzwasser wird zunächst über eine erste Pumpe
36 angesaugt und einem Druckbehälter 38 zugeführt. Ein
Kompressor 40 beaufschlagt den Druckbehälter 38 mit Druck.
Innerhalb des Druckbehälters 38 sind Filterelemente 10 angeordnet,
die eine entsprechende Filtration, beispielsweise eine Umkehrosmose, ermöglichen.
Das aus dem Druckbehälter 38 austretende Wasser (im
Folgenden Rohwasser) wird einer Zentrifuge 42 zugeleitet oder kann zum
Rückspülen des Filterelementes 10 verwendet werden.
In der Zentrifuge 42 werden weitere Festkörper, insbesondere
Schwermetalle abgeschieden. Das zentrifugierte Rohwasser tritt über ein Fallrohr
43 aus der Zentrifuge 42 aus und wird an ein Belüftungselement
44 gepumpt. Das Belüftungselement 44 wird ebenfalls vom Kompressor
40 mit Luft oder Sauerstoff versorgt. Ausgehend vom Belüftungselement
44 wird das Rohwasser an eine Ultraschallvorrichtung 46 weitergeleitet.
Dort werden Wirtskörper von Viren und z.B. Legionellen aufgebrochen und die
Viren, Legionellen und Pilze usw. vereinzelt und vollständig freigelegt.
Das so vorbehandelte Rohwasser wird dann an erfindungsgemäßen
UV-Licht-Aufbereitungsvorrichtung 48 zugeführt. Über ein Verteilelement
50 wird das Rohwasser einer ersten Stufe einer kaskadenförmigen UV-Licht-Aufbereitungsvorrichtung
48 zugeführt. In dieser werden die Mikroorganismen abgetötet,
indem das in einer dünnen Schicht durch die Kaskade laufende Rohwasser mit
UV-Licht beaufschlagt wird.
Anschließend wird das nun in Reinwasser überführte
Rohwasser in einen Reinwassertank 52 geleitet. Ggf. kann das Reinwasser
aus dem Reinwassertank 52 nochmals der UV-Licht-Aufbereitungsvorrichtung
48 zugeführt werden.
3 verdeutlicht weiterhin eine vorteilhafte Ausgestaltung
einer Anordnung mehrerer Filterelemente 10 beispielsweise im Bodenbereich
des Druckbehälters 38. Es sind Filterelemente 10 mit langen
Rohren 12 und Filterelemente 10 mit kürzeren Rohren
12 vorgesehen. Die Filterelemente 10 sind derart angeordnet, dass
sich im Prinzip zwei Schichten ergeben, nämlich eine vordere und eine hintere
Schicht. Die Filterelemente 10 können zur Ausbildung dieser beiden
Schichten beliebig angeordnet sein, 3 verdeutlicht
aber eine besonders vorteilhaf- te Anordnungsmöglichkeit. Zwischen vier Filterelementen
10 mit kurzen Rohren 12 ist mittig ein Filterelement
10 mit einem langen Rohr 12 angeordnet. Dabei können die
Filterkörper 14 der Filterelemente 10 mit langem Rohr
12 beabstandet von den Filterkörpern 14 der Filterelemente
10 mit kurzem Rohr 12 angeordnet sein, sie können aber auch
bis auf Kontakt aufgeschoben werden.
4 zeigt eine erfindungsgemäße UV-Licht-Aufbereitungsvorrichtung
60. Diese weist eine im Inneren aufrecht also vertikal stehende Lichtquelle
62 auf, die UV-Licht radial in alle Richtungen aussendet. Es hat sich gezeigt,
dass besonders gute Wirkungen im Wellenlängenbereich zwischen 240–280
nm erreicht werden, wobei die Hauptwelle bei etwa 260 nm liegen sollte.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die röhrenförmige
Lichtquelle 62 in einem Gehäuse 65 angeordnet, das ebenfalls
einen kreisförmigen Querschnitt aufweist, also ebenfalls röhrenförmig
ausgeführt ist. An einer Innenwand 63 des Gehäuses
65 ist eine erfindungsgemäße kaskadenförmige Wasserführung
64 vorgesehen, die sich um die Lichtquelle 62 herum erstreckt.
Die Wasserführung 64 ist vorzugsweise konzentrisch um die Lichtquelle
62 angeordnet.
Die Wasserführung 64 ist durch Kaskadenstufen
66 gebildet, die derart angeordnet sind, dass ihr Abstand zur Lichtquelle
62 von oben nach unten, also in Fließrichtung des Wassers stetig abnimmt.
Das Wasser wird also auf eine oberste Kaskadenstufe 66 geleitet und fließt
über deren Rand hinab auf die nächste Kaskadenstufe 66 usw.
Erfindungsgemäß weist jede Kaskadenstufe 66 vorteilhafterweise
ein Stufenbecken 68 auf. Dieses ist durch einen Zwischenboden
70, eine Frontwand 72 und eine Rückwand 74 gebildet.
In diesem Stufenbecken 68 wird das Wasser zunächst gesammelt, bis
es über die Frontwand 72 hinüber abwärts in das Stufenbecken
68 der darunterliegenden Kaskadenstufe 66 fließt.
Die Frontwand 72 verjüngt sich vorteilhafterweise in
Richtung ihres freien Endes, so dass sich eine möglichst scharfe Abrisskante
ergibt. Dies führt dazu, dass der an der Frontwand 72 auf der der
Lichtquelle 62 zugewandten Seite hinablaufende Wasserfilm sehr dünn
ist. Dies wiederum hat den Vorteil, dass das auftreffende UV-Licht Partikel im Wasser
besser erreichen kann, da diese sich nicht gegenseitig abschatten.
Je nach Ausführung der UV-Licht-Aufbereitungsvorrichtung
60 bzw. je nach ihrer gewünschten Höhe kann es sinnvoll sein,
mehrere Kaskadenabschnitte 76 vorzusehen, die aufeinander aufgestellt werden
können. Diese sind entweder durch Verschweißen, Verkleben, Verschrauben,
Vernieten o.ä. miteinander verbindbar, es kann jedoch auch vorteilhaft sein,
wenn diese lediglich aufeinander gestellt werden. Es muss nicht unbedingt notwendig
sein, die Kaskadenabschnitte 76 fest miteinander zu verbinden.
Das sich in einer untersten Kaskadenstufe 66 befindliche
Wasser fließt aufgrund eines entsprechend ausgeführten Zwischenbodens
70 nicht in Richtung der Lichtquelle 62, sondern zurück in
Richtung der Innenwand 63. Eine Rückwand 74 ist auf diesen
untersten Kaskadenstufen 66 nicht vorgesehen. Durch eine Öffnung
80 gelangt es dann in eine obere Kaskadenstufe 66 des darunter
liegenden Kaskadenabschnitts 76.
Vorteilhafterweise können in den Beckenböden 70
Öffnungen 80 vorgesehen sein, die dazu führen, dass ein geringer
Anteil des Wassers nicht über die Frontwand 72, sondern direkt durch
die Öffnung 80 in das darunter liegende Stufenbecken 80 fließen
kann. Dadurch wird verhindert, dass sich in den Stufenbecken 68 stehendes
Wasser mit erhöhter Keimbelastung bildet.
Das Gehäuse 65 der UV-Licht-Aufbereitungsvorrichtung
60 kann vorteilhafterweise eine Überlauföffnung 82 aufweisen,
durch die das Wasser dann austreten kann, wenn es durch einen Ablauf 56,
der sich im Bereich eines Bodens 44 der UV-Licht-Aufbereitungsvorrichtung
60 befindet, nicht mehr abfließen kann.
Es hat sich gezeigt, dass eine besonders gute Wirkung des keimtötenden
UV-Lichtes dann erreicht wird, wenn der Lichtquelle 62 zugewandte Flächen
der Wasserführung 64 und/oder des Gehäuses 42 reflektierende
Oberflächen aufweisen. Es hat sich gezeigt, dass dann, wenn die Frontwand
72, die Rückwand 74 und der Zwischenboden 70 reflektierend
beschichtet sind, der erreichbare Reinheitsgrad deutlich erhöht ist.
Weiterhin kann es vorteilhaft sein, wenn die Stufenbecken
68 beheizbar sind, insbesondere derart, dass das zu reinigende Wasser Temperaturen
von über 60° erreicht, um somit die Keimtötung weiter zu unterstützen.
Die Stufenbecken 68 weisen vorteilhafterweise einen schräg
geneigten Zwischenboden 70 auf, der in Richtung der Lichtquelle
62 abfällt. Dadurch ist gewährleistet, dass das Wasser stets
in Richtung der Lichtquelle 62 und über die Frontwand 72
strömen kann. Entsprechend sind die Öffnungen 80 in den Beckenböden
70 im Bereich der Frontwände 72 angeordnet.
Das Stufenbecken kann aus verschiedenen geeigneten Materialien hergestellt
sein. Erfindungsgemäß bietet sich aber eine Ausführung aus Keramik
oder Ton oder einem anderen Naturstoff an. Keramik oder Ton ist kostengünstig
und kann oftmals auch in Ländern der dritten Welt verarbeitet werden. Selbstverständlich
ist auch eine Ausführung aus Stahl oder Aluminium für geeignet.
5 zeigt eine zweite Ausführungsvariante einer
erfindungsgemäßen UV-Licht-Aufbereitungsvorrichtung 48. Das eingeleitete
Rohwasser wird ebenfalls über ein Verteilelement 50 in eine kaskadenförmige
UV-Licht-Aufbereitungsvorrichtung 48. Innerhalb des Gehäuses sind
im Wesentlichen horizontal ausgerichtete Zwischenböden 90 untereinander
angeordnet. Das Rohwasser gelangt zunächst auf einen Zwischenboden
90 und fließt in Pfeilrichtung entlang des Zwischenbodens
90 bis zu seinem freien Ende. Dort fällt es herab auf den nächsten
Zwischenboden 90 und fließt in die entgegengesetzte. Richtung, ebenfalls
bis zum freien Ende dieses Zwischenbodens 90. Die Zwischenböden
90 sind zu diesem Zweck entsprechend abfallend angeordnet. Im gezeigten
Ausführungsbeispiel sind zwei Lichtquellen 62 gezeigt, die sich parallel
zu den Zwischenböden 90 erstrecken. Die Zwischenböden
90 sind vorteilhafterweise aus einem UV-Licht durchlässigem Material
gefertigt, so dass das Rohwasser sowohl von unten als auch von oben mit UV-Licht
beaufschlagt wird.
Die gesamte Wasseraufbereitungsanlage 34 kann derart ausgeführt
sein, dass sie problemlos auf einer Europalette transportierbar ist. Es hat sich
aber auch gezeigt, dass die gesamte Wasseraufbereitungsanlage 34 derart
klein ausgeführt sein kann, dass sie bequem als Küchengerät,
beispielsweise in der Größe einer Mikrowelle, einsetzbar ist. Je nach
Auswahl geeigneter Materialien, kann sie auch derart leicht ausgeführt sein,
dass sie in Koffergröße in entsprechenden Regionen mitgeführt werden
kann. Die Abmessung kann in jeder Richtung weniger als 1m betragen.
Die Lichtquelle 62 benötigt 60 W. Die gesamte
Energie kann entweder durch Ausnutzung von Sonnenenergie, durch Muskelkraft, beispielsweise
durch Antreiben eines Dynamos, oder durch Ausnutzung von Strömungsenergie der
genutzten Wasserquelle gedeckt werden.
Um einen problemlosen Betrieb der Wasseraufbereitungsanlage
34 bzw. der UV-Licht-Aufbereitungsvorrichtung 48 zu gewährleisten,
kann es je nach Ausführung notwendig sein, dass die jeweiligen Geräte
in der Horizontalen ausgerichtet sind.
Dies kann mit Hilfe entsprechender Messgeräte erreicht werden,
wobei höhenverstellbare Füße vorgesehen sein können. Auch ist
es möglich, die gesamte Wasseraufbereitungsanlage oder auch nur die UV-Licht-Aufbereitungsvorrichtung
an einer Art Galgen zentral aufzuhängen.
Alle Komponenten der Wasseraufbereitungsanlage 34 sind äußerst
einfach zu bedienen und weisen aufgrund der wenigen bewegten Teile eine sehr lange
Lebensdauer auf. Somit eignet sich die Wasseraufbereitungsanlage 34 hervorragend
für einen Einsatz in Gebieten, in denen langfristig Wasserknappheit vorherrscht,
und in denen Fachpersonal nicht ohne weiteres verfügbar ist.