Die Erfindung betrifft ein Schneidmesser für einen Rasentrimmer,
der mit einem zu einer Rotation angetriebenen Drehkörper versehen ist, an dem
schwenkbar das über dessen Umfang hinausragende Schneidmesser angebracht ist.
Die Bezeichnung „Rasentrimmer" wird unter anderem für
Rasenmähgeräte verwendet, bei denen das Ende eines radial von einem rotierenden
Schneidkörper abstehenden Fadens für das Abtrennen von Gras oder anderen
Vegetationsteilen dient. Solche, auch als Fadenschneider bezeichneten Mähgeräte
weisen zwar den Vorteil einer automatischen Nachstellung des Fadens auf, der von
einer unter Federkraft stehenden Spule im Dreh- oder Schneidkörper unter Zentrifugalkraft
abgezogen und jeweils auf die notwendige Länge gebracht wird, wenn der Schneidfaden
durch Auftreffen auf harte unnachgiebige Widerstände beschädigt und gebrochen
ist. Nachteilig ist aber, dass die Schnittkante des rotierenden Fadens relativ stumpf
ist und daher hohe Drehzahlen für eine gute Arbeitsleistung erforderlich sind.
Auch der durch die hohe Geschwindigkeit bedingte Luftwiderstand verringert den Wirkungsgrad
und führt zu einem relativ hohen Laufgeräusch.
Es sind deshalb auch Schneidmesser für Rasentrimmer bekannt geworden
(DE 34 06 801 C2 oder US-A 4 107
841), bei denen man Schneidblätter aus stabilem Kunststoff an den Seiten mit
Schneidkanten versehen hat und so mit niedrigeren Rotationsgeschwindigkeiten arbeiten
kann. Nachteilig ist bei diesen Bauarten aber, dass diese Schneidmesser einer relativ
hohen Beschädigungsgefahr ausgesetzt sind und bei einer solchen Beschädigung
jeweils durch ein neues Schneidmesser ersetzt werden müssen, was relativ aufwändig
ist und zu Betriebsunterbrechungen führt.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Schneidmesser
der zuletzt genannten Art so auszubilden, dass es wesentlich weniger beschädigungsanfällig
ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Schneidmesser
der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass das Schneidmesser mit mindestens
einer insbesondere längserstreckten Aussparung versehen ist. Diese Ausgestaltung
führt dazu, dass der Schneidbereich abschnittsweise elastisch ausgebildet wird,
weil eine Querschnittsschwächung vorliegt, so dass dadurch beim Auftreffen
des Messers auf einen Widerstand eine Verformung des Messers ermöglicht werden
kann, die eine Beschädigung verhindert. Die wenigstens eine Aussparung kann
an einem freien Ende des Schneidmessers ansetzen und sich in Richtung zur Rotationsachse
erstrecken, oder sie kann erst in Abstand zu dem freien Ende angeordnet sein. Es
ist auch möglich, zwei oder mehr zueinander beabstandete Aussparungen vorzusehen,
die identisch oder unterschiedlich zueinander ausgeführt sein können.
In vorteilhafter Weise wird durch die Erfindung im Betrieb des Rasentrimmers ein
erheblich reduzierter Geräuschpegel erzielt.
In zweckmäßiger Weise wird dabei in Ausgestaltung der Erfindung
die Aussparung symmetrisch zur Längsmittelebene des Schneidmessers verlaufend
angebracht und es kann in zusätzlicher Ausgestaltung vorgesehen werden, dass
sich die Aussparung vom freien Ende des Schneidmessers her in ihrem Querschnitt
verjüngt. Dadurch kann die größte Querschnittsschwächung im
äußeren Bereich des Schneidmessers erreicht werden, der erfahrungsgemäß
am häufigsten durch Schlageinwirkung beschädigt werden kann, die durch
das Auftreffen des Schneidmessers auf Widerstände im Betrieb eintritt.
In besonders vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung kann die Aussparung
als ein das Querschnittsprofil des Schneidmessers unterteilender Schlitz ausgebildet
sein, der dazu führt, dass das Schneidmesser zum freien Ende hin in zumindest
zwei zinkenartige Teile aufgeteilt wird. Bei der möglichen Anordnung von mehreren
Schlitzen kann auch eine Aufteilung in mehrere Zinken erfolgen.
Als Alternative ist es auch möglich, als Aussparung je eine rinnenartige
Vertiefung auf der Ober- und Unterseite des Schneidmessers vorzusehen, die zweckmäßigerweise
nur durch eine dünne Spritzhaut voneinander getrennt sind, die jeweils den
inneren Boden der Ausnehmungen bildet. Auch diese Ausgestaltung ermöglicht
die erwünschte Erhöhung der Elastizität des Schneidmessers im radial
außenliegenden Bereich und ermöglicht unter Umständen eine einfachere
Herstellung.
Das Schneidmesser wird in allen Fällen zweckmäßigerweise
aus einem hochverschleißfesten und zähen Elastomer hergestellt, beispielsweise
aus TPU. Möglich und vorteilhaft kann es auch sein, das Querschnittsprofil
des Schneidmessers selbst sich zum freien Ende hin insbesondere keilförmig
verjüngen zu lassen, um die Nachgiebigkeit im Außenbereich zu erhöhen.
Zur Befestigung schließlich kann das Schneidmesser an seinem Befestigungsende
mit einem verdickten Schaft versehen sein.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen
erläutert, die in der Zeichnung dargestellt sind. Es zeigen:
1 eine schematische Ansicht eines Rasenschneidgerätes
in der Art eines Rasentrimmers mit einem unten liegenden Antriebsmotor und einem
mit einem Schneidmesser versehenen Drehkörper,
2 die vergrößerte Ansicht des Drehkörpers
der 1 von unten,
3 die vergrößerte Darstellung des Schneidmessers
der 2,
4a bis e Möglichkeiten der Querschnittsausbildung des Schneidmessers
nach 3, jeweils längs der Linie IV-IV geschnitten
und
5 die perspektivische Darstellung des äußeren
Endbereiches eines Schneidmessers nach der Erfindung in einer besonderen Ausführungsart.
Die 1 zeigt schematisch vereinfacht ein
Rasenmähgerät in der Art eines Rasentrimmers, der mit einem Antriebsmotor
1 und einem von diesem in Rotation versetzten Drehkörper
2 versehen ist, an dem ein Schneidmesser 3 schwenkbar angeordnet
ist. Die kreisförmige Rotationsbahn des Schneidmessers wird in bekannter Weise
zur Bedienungsseite hin von einem Schutzschild 4 abgedeckt. Der Antriebsmotor
1, der einen von einem Akkumulator gespeisten Elektromotor umfassen kann,
ist fest mit einer schräg abstehenden Führungsstange 5 verbunden,
die oben in einen Handgriff 6 übergeht und unterhalb dieses Handgriffes
6 noch einen weiteren Handgriff 7 zur besseren Führung des
Gerätes aufweisen kann.
Der Drehkörper 2, der in seinem Zentrum mit dem Antriebsschaft
8 des Antriebsmotors 1 fest verbunden ist, ist auf seiner Unterseite
gemäß 2 mit dem Schneidmesser 3
versehen, das mit einem an seinem Befestigungsende vorgesehenen Schaft
9 schwenkbar um einen Bolzen 10 – oder eine Lochlagerung
– am Drehkörper 2 angelenkt ist. Der Schaft 9 und
der innere Bereich des Schneidmessers 3 sind in einer segmentartigen Ausnehmung
11 im Drehkörper 2 angeordnet, die von den beiden Seitenwänden
12 und 13 begrenzt wird. Über den Antriebsschaft
8 wird der Drehkörper 2 im Sinne des Pfeiles 14
um seine Achse bewegt, wenn der Motor 1 eingeschaltet ist, was über
nicht näher dargestellte Schalter erfolgt.
Die 3 lässt erkennen, dass das Schneidmesser
3 mit einem dünneren, sich vom Schaft 9 weg erstreckenden
Profilteil 3a versehen ist, der seitliche Schneidkanten 15 aufweist
und der beim in 3 gezeigten Ausführungsbeispiel
mit einer sich vom freien Ende her in der Form eines Schlitzes 16 erstreckenden
Aussparung versehen ist. Der Schlitz 16 erstreckt sich symmetrisch zur
Längsmittelebene 17 und er ist zum Schaft 9 hin durch eine
weitere Aussparung in der Form einer durchgehenden Öffnung 18 ergänzt,
die ebenfalls symmetrisch zur Längsmittelebene 17 verläuft. Das
freie Ende des in 3 gezeigten Schneidmessers besitzt
daher eine gabelartige Ausbildung mit zwei Zinken, wodurch die Elastizität
des Schneidmessers im Bereich dieses Schlitzes erheblich verbessert wird.
Die 4a bis 4e zeigen verschiedene
Querschnittsausbildungen des Profilteiles 3a, wobei die Ausführungen
4a, 4b, 4c und 4e jeweils mit einem in der Längsmittelebene
17 des Schneidmessers 3 verlaufenden Schlitz 16 versehen
sind, wie er in ähnlicher Weise auch in 3 gezeigt
ist. Die unter 4a und 4c gezeigten Profile der gabelartigen Enden
sind dabei möglich, bilden aber keine solchen ausgeprägten Schneidkanten
15, wie das bei den Profilen 4b, 4d und 4e vorgesehen
ist.
Das Profil der 4d besitzt einen solchen durchgehenden
Schlitz 16 nicht. Hier ist die Querschnittsschwächung durch beidseitig
vorgesehene rinnenartige Vertiefungen 19 und 20 verwirklicht,
die beide an ihren einander zugewandten Innenrändern nur durch eine dünne
Spritzhaut 21 voneinander getrennt sind. Ein solches Profil lässt
sich in einfacher Weise durch ein Formspritzverfahren von Kunststoff erreichen.
Die 5 schließlich zeigt die Möglichkeit,
dass vom freien Ende des Profilteiles 3a her ein sich konisch verjüngender
Schlitz 16a eingebracht wird und dass auch die Möglichkeit besteht,
die äußeren Schneidkanten 15, zumindest im äußeren
Bereich des Profilteiles 3a, in Ebenen verlaufenen zu lassen, die sich
zum Schaftteil 9 hin – der in 5 nicht
gezeigt ist – zumindest über eine bestimmte Länge des Schneidmessers
immer weiter voneinander entfernen.
Bei der Inbetriebnahme des Rasentrimmers nach der Erfindung wird der
Drehkörper 2 durch den Antriebsmotor 1 im Sinne des Pfeiles
14 – oder auch in umgekehrter Richtung – in Rotation versetzt.
Durch die dabei auftretende Fliehkraft wird das Schneidmesser 3 radial
nach außen gezogen und kann in gleicher Weise wie der eingangs erwähnte
Schneidfaden für die Abtrennung von Vegetationsgut parallel zum Boden sorgen,
wenn Drehkörper 2 und Schneidmesser 3 von der Bedienungsperson
entsprechend parallel zum Boden geführt werden. Durch die Querschnittsschwächung
im Bereich des äußeren Endes des Schneidmessers 3 wird die Gefahr
einer Beschädigung des Schneidmessers 3 während des Betriebes
verringert, weil das Schneidmesser 3 in diesem Bereich sehr elastisch ausgebildet
ist. Das Schneidmesser 3 wird vorteilhaft aus einem hoch zähen, aber
schlagfesten Elastomer, insbesondere aus einem Polyurethan hergestellt, das auch
sehr hohen Abriebwiderstand aufweist. Dieser Kunststoff kann durch die erfindungsgemäße
Ausbildung des Schneidmessers zu einer Reduzierung der Beschädigungsgefahr
führen. Der Einsatz eines solchen Schneidmessers eignet sich ganz besonders
für akkumulatorbetriebene Elektromotoren, weil geringere Drehzahlen und damit
auch ein geringerer Energieaufwand der Schneideinrichtung gegenüber
handelsüblichen Fadenschneidern erreicht werden. Durch die mehrteilige Ausbildung
der Schneidspitze des Messers 3 wird auch eine Gewichtsreduktion erreicht,
die ebenfalls mit dazu beiträgt, den Energieaufwand im Betrieb des Rasentrimmers
zu erniedrigen. Die Geometrie der Schneidmesserausbildung kann variabel je nach
Anforderungen gehalten werden.