Die Erfindung betrifft eine Antenne zum Senden und/oder Empfangen
von Signalen, welche ein Gehäuse mit einer Standfläche als Unterseite
und einer der Standfläche gegenüberliegenden Oberseite aufweist, wobei
die Antenne im Gehäuse angeordnet ist und eine Einrichtung, wie ein Kabel,
zur Verbindung der Antenne mit einem Signale empfangenden und/oder sendenden Kommunikationsgerät
vorgesehen ist.
Gattungsgemäße Antennen sind aus dem druckschriftlich nicht
belegbaren Stand der Technik bekannt. Sie dienen der Ergänzung vorhandener
Sende- und/oder Empfangsgeräte um einen weiteren Frequenzraum oder dienen dazu,
die Sende- und/oder Empfangsleistung derartiger Geräte zu steigern.
Bei tragbaren Kleincomputern (PDA) sowie tragbaren Rechnern (Notebooks),
welche häufig nicht mit Antennen ausgestattet sind, schaffen derartige Antennen
erst die Möglichkeit zum Senden und/oder Empfangen von Signalen. Des Weiteren
gibt es zahlreiche Zusatzmodule zu Elektrogeräten, welche ein Sende- und/oder
Empfangsteil aufweisen, wie beispielsweise Datenkarten für tragbare Rechner.
Auch bei solchen Zusatzmodulen ist es üblich, an diese eine externe Antenne
anzuschließen.
Neben einer kabelgebundenen, externen Antenne gibt es auch sogenannte
Relaisantennen, welche an Stelle einer physischen Verbindung zwischen Antenne und
Gerät induktiv und/oder kapazitiv an das Sende- und/oder Empfangsgerät
angebunden sind. Auch solche sind externe Antennen im Sinne dieser Anmeldung.
Den externen Antennen des Standes der Technik haftet der Nachteil
an, dass diese als zusätzliche Objekte, also Zusatzgeräte, auf entsprechenden
Arbeitsflächen, wie beispielsweise Konferenztischen oder Tischen in Verkehrsmitteln
(z.B. Bahn, Flugzeug), in häufig beengten Platzverhältnissen stehen und
zusätzlichen Platz auf meist beengtem Raum einnehmen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine externe Antenne zu schaffen,
welche insbesondere bei beengten Platzverhältnissen einen im Arbeitsalltag
sinnvollen Zusatznutzen bietet.
Gelöst wird die Aufgabe durch eine Antenne zum Senden und/oder
Empfangen von Signalen mit den Merkmalen des Anspruches 1, insbesondere mit den
Merkmalen des Kennzeichenteils, wonach das Gehäuse wenigstens eine Aufnahme
für zumindest ein Büroutensil aufweist.
An einer solchen Antenne lassen sich demnach Büroutensilien sinnvoll
und ortsfest anordnen, was insbesondere bei mobiler Tätigkeit auf Reisen oder
auswärtiger Tätigkeit den zur Verfügung stehenden Arbeitsraum optimiert.
Insbesondere auf Reisen ist es weiterhin von Vorteil, dass Büroutensilien wie
Stifte, Büroklammern, Visitenkarten oder Notizzettel bei von Verkehrsmitteln
hervorgerufenen Erschütterungen nicht vom Arbeitsplatz rutschen.
Eine Ausführungsform kennzeichnet sich dadurch, dass eine Aufnahme
für Visitenkarten im Antennengehäuse vorgesehen ist, wobei zusätzlich
zumindest eine Aufnahme für ein Schreibgerät, insbesondere einen Kugelschreiber,
Bleistift oder Füllfederhalter vorgesehen sein kann.
Eine auf einer Oberseite des Antennengehäuses angeordnete Aufnahme
bietet eine leichte Zugänglichkeit zum Büroutensil.
Für die Unterbringung von Visitenkarten, Notizzetteln oder weiteren
Büroutensilien mit im wesentlichen flächiger Ausdehnung, beispielsweise
Radiergummis, Speicherchips, Kassetten für Diktiergeräte etc., ist eine
nutartige Ausnehmung vorgesehen. Die Aufnahme kann jedoch auch als Klemmfeder ausgebildet
sein, mittels derer insbesondere Notizzettel klemmend gehalten sind.
Mittels einer Klemmfeder in der Aufnahme, lässt sich die Aufnahme
ausgesprochen variabel für Büroutensilien unterschiedlicher Dicke nutzen.
Beim Einsetzen einer Visitenkarte ist so sichergestellt, dass diese von der Klemmfeder
gegen eine Innenwandung der Aufnahme gedrückt und so gehalten ist. Soll ein
entsprechend dickeres Radiergummi eingesetzt werden, federt die Klemmfeder entsprechend
weiter ein, so dass auch dieses sicher in der Aufnahme gehalten ist.
Es ist jedoch auch denkbar, dass die Aufnahme als Einschubaufnahme
ausgebildet ist.
Für diverse Schreibgeräte eignet sich eine Aufnahme, welche
als hohlzylindrische Gehäuseöffnung ausgebildet ist.
Die Aufnahmen können sowohl an einer Vorderseite wie auch an
einer Rückseite oder den Seitenflächen des Gehäuses angeordnet sein.
Um einen sicheren Halt von Büroutensilien in der jeweils zugeordneten
Aufnahme zu gewährleisten, ist es vorteilhaft, wenn zumindest einer Aufnahme
wenigstens ein Haltemittel zugeordnet ist, mittels dessen entsprechende Büroutensilien
in der Aufnahme festlegbar sind. Hierfür eignen sich insbesondere jegliche
Art von Klemmelementen.
Für bestimmte Arten von Büroutensilien wie beispielsweise
Heftklammern oder Büroklammern ist es sinnvoll, wenn eine die Aufnahme zumindest
teilweise verschließende Abdeckung vorgesehen ist, mittels derer wenigstens
ein Büroutensil innerhalb der Aufnahme gehalten werden kann.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispieles. Es zeigen:
1 eine Antenne mit Gehäuse in perspektivischer
Ansicht,
2 die Antenne gemäß 1
in rückwärtiger Ansicht,
3 die Antenne gemäß 1
in Ansicht von oben,
4 die Antenne gemäß 1
in Ansicht von unten,
5 Darstellung einer Klemmmontage einer erfindungsgemäßen
Antenne an einem tragbaren Computer,
6 eine Schnittdarstellung der Antenne gemäß
1 und
7 eine Ausschnittsvergrößerung der klemmend
montierten Antenne gemäß 5.
In den Figuren ist das Gehäuse einer erfindungsgemäßen
Antenne insgesamt mit der Bezugsziffer 10 versehen.
In dem im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiel weist das
Gehäuse 10 eine schräge Vorderseite 11, eine senkrechte
Rückseite 12, eine als Standfläche ausgebildete Unterseite
13 sowie eine Oberseite 14 auf, welche der Unterseite
13 gegenüber beabstandet ist.
In 1 weist die Oberseite 14
zwei hohlzylindrische Aufnahmen 15 sowie eine nutartige Aufnahme
16 auf, welche der Unterbringung unterschiedlicher Büroutensilien
dienen. Zudem ist in 1 ein Verbindungskabel
17 schematisch dargestellt, welches der Anbindung der im Gehäuse
10 angeordneten Antenne an ein geeignetes Gerät dient. Solche Geräte
sind insbesondere tragbare Computer (Notebooks), tragbare Kleincomputer bzw. persönliche
digitale Assistenten (PDA) oder Erweiterungsmodule bzw. -karten für vorgenannte
Geräte, mittels derer diese zu Sende- und/oder Empfangsgeräten erweiterbar
sind.
Daneben kann eine solche Antenne mit Gehäuse 10 jedoch
auch mit anderen Geräten wie beispielsweise Funktelefonen oder Radios verbunden
werden.
In 2 ist das Gehäuse 10
der erfindungsgemäßen Antenne in rückwärtiger Ansicht dargestellt.
Mit der Bezugsziffer 18 sind zwei in die hohlzylindrischen Aufnahmen
15 eingesteckte Stifte gekennzeichnet, in der nutartigen Aufnahme
16 sind zur Illustration Visitenkarten 19 eingesteckt.
Das in 1 mit 17 bezeichnete
Kabel tritt rückwärtig aus dem Gehäuse 10 aus und ist mittels
einer Zugentlastung 20 am Gehäuse 10 festgelegt.
Rückwärtig zeigt das Gehäuse 10 in
2 Steckaufnahmen 21 für einen hier nicht
dargestellten Klemmbügel 22, auf welchen später eingegangen wird.
Mittels der erfindungsgemäßen Antenne ist es möglich,
Büroutensilien wie Stifte 18 und Visitenkarten 19 auch auf
beengten Arbeitsflächen, wie beispielsweise einem Tisch 23 in einem
Flugzeug oder einem Eisenbahnwaggon, griffbereit unterzubringen.
Da insbesondere Verkehrsmittel Erschütterungen ausgesetzt sind,
weisen die Aufnahmen 15 und 16 bevorzugt nicht dargestellte Haltemittel,
wie beispielsweise Klemmelemente, insbesondere Klemmfedern, auf, mittels derer Stifte
18 bzw. Visitenkarten 19 in den Aufnahmen 15 und
16 im Gehäuse fest anordenbar sind.
Zur Unterbringung von Büroutensilien, wie beispielsweise Heft-
oder Büroklammern, einem Radiergummi oder Patronen für Füllfederhalter,
können ebenfalls Aufnahmen vorgesehen sein. Als Haltemittel eignen sich im
Falle von Radiergummis bzw. Tintenpatronen beispielsweise auch Abdeckungen, welche
die Aufnahmen entsprechend verschließen. Weiterhin sind Magneten als Haltemittel
geeignet, welche metallische Büroutensilien halten.
Die 3 und 4
zeigen das Gehäuse 10 in Draufsicht bzw. in Ansicht von unten. In
beiden Figuren ist der Klemmbügel 22 dargestellt. Der Klemmbügel
22 weist zwei Steckschenkel 24 sowie einen Klemmschenkel
25 auf. Die Klemmschenkel 24 weisen eine zahnstangenartige Profilierung
26 auf, mittels derer sie in eine korrespondierende Profilierung
27 der Steckaufnahmen 21 des Gehäuses 10 eingreifen.
Die Steckschenkel 24 sind in den Steckaufnahmen
21 mit leichtem Spiel geführt und gegen die Profilierung
27 der Steckaufnahmen 21 vorgespannt, so dass die Zähne der
Profilierungen sicher ineinander greifen. Wird der Klemmbügel 22 mit
seinen Steckschenkeln 24 jedoch aus dem Gehäuse 10 herausgezogen,
werden die Steckschenkel gespreizt, so dass die Zähne der
Profilierungen 26 und 27 übereinander gleiten. Der aus dem
Gehäuse 10 herausgezogene Klemmbügel ist noch einmal in der Schnittdarstellung
der 6 dargestellt.
Der Klemmbügel 5 dient der Befestigung des Gehäuses
10 an einem geeigneten Gegenstand wie beispielsweise dem Bildschirm
28 eines tragbaren Computers 29, was schematisch in
5 dargestellt ist. Der Klemmbügel 22
wird zunächst ausreichend weit aus dem Gehäuse 10 herausgezogen,
woraufhin das Gehäuse 10 so am Bildschirm 28 angeordnet wird,
dass der Bildschirm 28 zwischen dem Klemmbügel 22 und der
Gehäuserückseite 12 angeordnet ist. Nunmehr wird der Klemmschenkel
in das Gehäuse 10 eingeschoben, bis die rückwärtige Fläche
des Gehäuses 12 und der Klemmschenkel 22 am Bildschirm
28 des tragbaren Rechners 29 anliegen, was vergrößert
in 7 dargestellt ist.
Zusammenfassend ist eine Antenne zum Senden und/oder Empfangen von
Signalen dargestellt, welche dank ihrer zusätzlichen Ausgestaltung zur Aufnahme
diverser Büroutensilien mobiles Arbeiten an Geräten wie beispielsweise
tragbaren Computern auf beengtem Raum wesentlich komfortabler macht, indem die Büroutensilien
sicher gehalten und jederzeit griffbereit sind.