| Dokumentenidentifikation |
DE102006038189A1 13.12.2007 |
| Titel |
Vorrichtung und Verfahren zum Abtragen von nekrotischen Hautarealen |
| Anmelder |
Ernst, Dirk, Dr., 50181 Bedburg, DE |
| DE-Anmeldedatum |
12.08.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006038189 |
| Offenlegungstag |
13.12.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
13.12.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
A61B 17/32(2006.01)A, F, I, 20060812, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
A61B 17/54(2006.01)A, L, I, 20060812, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Zum oberflächlichen Abtragen von nekrotischen Hautarealen wird eine Vorrichtung verwendet, die aus einer Rundhülse mit daran angeschlossenen Leitungen zum Zuführen von Spüllösungen und zum Absaugen des abgeschnittenen Gewebes besteht. Die Rundhülse weist eine durch Schrägschnitt erzeugte Öffnung mit scharf geschliffenem Schneidrand auf.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zur oberflächlichen
Abtragung von nekrotischen Hautarealen.
Das Verfahren soll leicht und besonders wirksam ausführbar, die
Vorrichtung einfach handhabbar sein.
Diese Aufgabe wird bezüglich der Vorrichtung bzw. des Verfahrens
mit den im Anspruch 1 angegebenen Mitteln bzw. mit den im Anspruch 5 angegebenen
Verfahrensschritten gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung
bzw. des erfindungsgemäßen Verfahrens sind in den Ansprüchen 2 bis
4 bzw. in den Ansprüchen 6 und 7 angegeben.
Die Vorrichtung wird in der Weise angewandt, dass die scharf geschliffene
Öffnung der mit der Hand gehaltenen Rundhülse tangential über die
Wunde – Nekrose – geführt wird. Dabei wird durch den Unterdruck
in dem an dem anderen Ende der Rundhülse angeschlossenen Saugschlauch das Gewebe
in die Schnittöffnung eingesogen und durch die tangentiale Bewegung oberflächenhaft
abgeschnitten. Zugleich kann eine isotone Spüllösung über das seitlich
angeschlossene Rohr, bedarfsweise unter Zusatz von Lokalanästhetika zugesetzt
werden, so dass ein permanenter Spül-Saug-Vorgang gewährleistet ist, mit
gleichzeitiger Analgesie.
Die Vorrichtung ist wieder verwendbar, da sterilisierbar. Die Anschlussschläuche
und die Anschlüsse sind genormt (Luer-Lock-Norm).
Die einzige Figur zeigt die Vorrichtung. Ihr Hauptteil ist eine Rundhülse.
An deren in der Figur links gezeigten Ende befindet sich die durch einen Schrägschnitt
erzeugte Öffnung mit einem scharf geschliffenen Rand. Dieser Öffnung benachbart
mündet schräg der aus einem in die Rundhülse eingeschraubten Rohrstück
gebildete Anschluss für die Zufuhr von Spüllösung in die Rundhülse.
Auf das freie Ende des Rohrstücks wird ein Zuführschlauch aufgeschoben
und an dem Rohrstück in geeigneter Weise befestigt. Das Rohrstück ist
in ein Gewinde in der Wand der Rundhülse eingeschraubt. Das der Schrägöffnung
gegenüber liegende Ende der Rundhülse, rechts in der Figur, dient dem
Anschluss eines in der Figur nicht gezeigten Saugschlauchs. Im Mittenbereich weist
die Rundhülse eine Riffelung auf, die das Halten der Rundhülse mit der
Hand erleichtert.
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| Anspruch[de] |
Vorrichtung zum oberflächlichen Abtragen von nekrotischen Hautarealen,
mit einer an einem Ende schräg abgeschnittenen Rundhülse, wobei der Schrägschnitt
eine Öffnung mit scharf geschliffenem Rand zum Abschneiden des Gewebes bildet,
mit einem seitlich in dem dem Schrägschnitt benachbarten Endbereich der Rundhülse
an diese angeschlossenen Rohr zum Zuführen von Flüssigkeit durch die Öffnung
zu dem nekrotischen Hautareal,
und mit einem Anschluss am anderen Ende der Rundhülse zu deren Verbindung mit
einem Saugschlauch zum Absaugen des abgetrennten Gewebes und wenigstens eines Teils
der Flüssigkeit.
Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Rohr schräg
in die Rundhülse einmündet.
Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das
Rohr in die Wandung der Rundhülse eingeschraubt ist.
Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet
durch eine Riffelung außen im mittleren Bereich der Rundhülse.
Verfahren zum oberflächlichen Abtragen von nekrotischen Hautarealen,
unter Verwendung der Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem
die mit der Hand gefasste Rundhülse mit ihrer mit dem scharf geschliffenen
Rand ausgebildeten Öffnung tangential über das Hautareal geführt
wird, wobei Gewebe abgeschnitten und durch die Rundhüse hindurch über
den am anderen Ende der Rundhülse angeschlossenen Saugschlauch abgesaugt wird.
Verfahren nach Anspruch 5, bei dem dem Hautareal während des Abtragens
des Gewebes durch das seitlich an der Rundhülse angeschlossene Rohr eine isotone
Spüllösung zugeführt wird, so dass ein kontinuierlicher Spül-Saug-Vorgang
eingerichtet ist.
Verfahren nach Anspruch 6, mit Zusatz von Lokalanästhetika zu der
Spüllösung.
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