Die Erfindung betrifft eine Schließzylinderanordnung, umfassend
ein Schließzylindergehäuse und einen in diesem drehbar gelagerten ersten
Zylinderkern mit einer Menge von zwischen erstem Kern und Gehäuse wirkenden
mechanischen Sperrelementen in Form von Zuhaltungsstiften, welche gemäß
der mechanischen Kodierung des Schlüssels in eine Freigabeposition überführbar
sind, einen zweiten drehbar gelagerten Zylinderkern mit einer elektronischen Kodierung
zwischen Schlüssel und Schließzylinderanordnung und elektromechanischer
Sperreinrichtung sowie mit einem zwischen den Zylinderkernen über Kupplungselemente
mitnehmbaren Schließbart, gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Aus dem deutschen Patent DE
196 09 400 C2 ist ein Schließzylinder für ein Schloß vorbekannt,
bestehend aus einem Schließzylindergehäuse und einem in diesem drehbar
gelagerten Zylinderkern, bei dem eine Auswerteelektronik für eine elektronische
Kodierung eines Schlüssels, eine Einrichtung zum Übertragen der Kodierung
vom Schlüssel auf die Auswerteelektronik und eine elektro-mechanische Sperreinrichtung,
die zwischen Zylinderkern und Schließzylindergehäuse wirkt, im Zylinderkern
angeordnet ist und wobei weiterhin die Energieerzeugungseinheit im Schlüssel
und/oder im Schließzylindergehäuse oder Zylinderkern befindlich ist.
Gemäß dieser vorbekannten Lehre ist ein Kernmerkmal die
Unterbringung der Zylinderelektronik für die Kommunikation mit dem Schlüssel
im Zylinderkern sowie die Unterbringung der elektro-mechanischen Verriegelung ebenfalls
im Zylinderkern.
Das Zylindergehäuse soll lediglich als Stator und Gegenlager
für die Zylinderverriegelung genutzt werden. Die elektronische Kodeerkennung
des Schlüssels/Kodeträgers ist demnach vollständig im Zylinderkern
befindlich.
Mit dem Einstecken des Schlüssels in den Schlüsselkanal
nach DE 196 09 400 C2 wird durch
elektrische Kopplung kontakt- oder berührungslos eine elektrische Verbindung
zwischen Schlüssel, Zylinderkern, der Energieversorgung, Schlüsselkode
und Auswerteelektronik hergestellt. Nach Auswertung der Kodierung und Entscheidung
über die Schließberechtigung wird dadurch der Schließvorgang ermöglicht
oder blockiert.
Hierfür blockiert eine vorgesehene Sperrleiste den Zylinderkern
gegenüber dem Zylindergehäuse. Beim Schließvorgang, d.h. beim Drehen
des Zylinderkerns wird die Sperrleiste über Schrägen gegen die Kraft von
Federn in den Zylinderkern zurückgedrückt. Im Fall der Nichtfreigabe blockiert
ein zweiteiliger Magnetanker das Eintauchen der Sperrleiste in den Zylinderkern.
Im Fall der Freigabe des Schließvorgangs geben die in den dortigen Elektromagneten
eingetauchten Magnetanker die Hubbewegung der Sperrleiste und damit den Schließvorgang
frei.
Das Einführen oder Einstecken des Schlüssels in den Schlüsselkanal
ist auch bei nicht passender Kodierung möglich mit der Folge, daß durch
Gewaltanwendung auch bei nicht passender Kodierung ein Drehmoment auf den Kern zur
Einwirkung gebracht werden kann mit der Folge, daß dieser verdreht wird und
das Schloß freigegeben ist. Insbesondere dann, wenn im Zylinderkern weitere
mechanische Sperr- und Zuhaltungsstifte der üblichen Art unterzubringen sind,
reduziert die Menge der gemäß DE
196 09 400 C2 der im Zylinderkern anzubringenden Mittel den zur Verfügung
stehenden Bauraum. Dies ist auch dann ein erheblicher Nachteil, wenn übliche,
weitverbreitete Normschließzylinder mit einer Möglichkeit der elektronischen
Kodierung aus- oder nachgerüstet werden sollen.
Auch bei der EP 1 240 399 B1,
die ein elektro-mechanisches Zylinderschloß zeigt, ist die Auswahl der Elektronik
im Zylinderkern befindlich. Eine seitliche Leiste, welche mit dem Gehäuse und
dem Kern zusammenwirkt und die bewegbar ist, kann zwischen einer ersten Position,
in welcher eine Verdrehung des Kerns in Bezug auf das Gehäuse gestattet ist,
und einer zweiten Position, in welcher die Verdrehung des Kerns mit Bezug auf das
Gehäuse blockiert ist, bewegt werden.
Bei der dortigen Lösung befindet sich ein elektronisch steuerbarer
Aktuator im Kern und kann die Bewegung der vorerwähnten Seitenleiste sperren.
Zusätzlich ist ein Rückkehrmittel vorgesehen, welches mechanisch mit dem
Schlüssel und dem Aktuator zusammenwirkt und den Aktuator aus der ersten Position
in eine weitere, dritte Position bewegt, und zwar als Reaktion auf das Abziehen
des Schlüssels aus dem Schlüsselkanal, wobei die dritte Position das Bewegen
der Seitenleiste in die erste Seitenleistenposition, d.h. in diejenige Position,
in welcher die Verdrehung des Kerns in Bezug auf das Gehäuse gestattet ist,
blockiert.
Die EP 0 752 510 A1
offenbart eine Schließzylinderanordnung in Form eines Doppelzylinderschlosses,
bei welchem die Sperrung mit einer mechanischen und/oder einer elektronischen Codierung
ausgestattet ist. Die Wirksamkeit der Sperrung, d.h. die Kupplung auf den dortigen
Schließbart ist aufgrund der Funktion eines verschiebbaren Stiftes, dessen
Verschiebbarkeit von einer elektromechanischen Sperreinrichtung beeinflußt
wird, u.a. von der Wahl der Einsteckseite des Schlosses abhängig.
Die DE 10 2004 039 531
A1 wiederum beschreibt einen Sperrmechanismus für
einen Schließzylinder, dessen elektromechanische Sperreinrichtung als Aktor
u.a. elektromagnetisch oder piezoelektrisch ausgebildet sein kann.
Aus dem Vorgenannten ist es daher Aufgabe der Erfindung, eine weiterentwickelte
Schließzylinderanordnung mit zwei Zylinderkernen anzugeben, die auf einen Schließbart
wirken, wobei es möglich sein soll, bei nicht exakter und übereinstimmender
Kodierung eine Sperrung des jeweiligen Kerns zu bewirken, ohne daß eine elektro-mechanische
Sperreinrichtung zum Schließzylindergehäuse in Wirkung zu bringen ist.
Die Lösung der Aufgabe der Erfindung erfolgt mit einer Schließzylinderanordnung
gemäß der Merkmalskombination nach Patentanspruch 1, wobei die Unteransprüche
mindestens zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen darstellen.
Die vorgestellte Schließzylinderanordnung weist in einem Schließzylindergehäuse
einen ersten drehbar gelagerten Zylinderkern und einen zweiten ebenfalls drehbar
gelagerten Zylinderkern auf.
Im ersten drehbar gelagerten Zylinderkern ist eine Menge von zwischen
erstem Kern und Gehäuse wirkenden mechanischen Sperrelementen in Form von Zuhaltungsstiften
in an sich bekannter Weise vorgesehen. Diese mechanischen Sperrelemente können
gemäß der mechanischen Kodierung des Schlüssels bei entsprechender
Übereinstimmung in eine Freigabeposition überführt werden.
Im zweiten drehbar gelagerten Zylinderkern ist eine elektronische
Kodierung zwischen Schlüssel und Schließzylinderanordnung mit entsprechender
elektromechanischer Sperreinrichtung vorhanden. Weiterhin ist zwischen den Zylinderkernen
über vorhandene Kupplungselemente ein Schließbart befindlich, über
dessen Drehung bei zugelassener Stiftfunktion ein Sperrriegel eines Schlosses bzw.
eine Schließzunge bewegbar ist.
Es liegt im Sinne der Erfindung, dass auch im zweiten drehbar gelagerten
Zylinderkern neben der elektronischen Kodierung mechanische Sperrmittel vorhanden
sein können.
Erfindungsgemäß befindet sich im zweiten Zylinderkern eine
längsverschiebliche Sperrleiste, deren Verschiebeweg durch ein Verriegelungselement
auf der Zylinderkern-Längsachse blockierbar ist.
Das Verriegelungselement ist über einen im zweiten Kern befindlichen
Aktuator in den Verschiebeweg der Sperrleiste hinein- und/oder aus diesem herausbewegbar.
Die Sperrleiste wird bis zum Schließbart geführt und steht
dort mit einem Sperrplättchen oder einem Sperrkörper in mechanischem Kontakt.
Das Sperrplättchen oder der Sperrkörper ist zwischen einer
Freimachung im ersten Zylinderkern und einer weiteren Freimachung im Schließbart
in Kernlängsrichtung verschieblich. Weiterhin ist am zum Sperrplättchen
gerichteten Ende des ersten Zylinderkerns mindestens eine Schrägfläche
ausgebildet, um bei einer zugelassenen Drehbewegung des zweiten Kerns und des Schließbarts
das Sperrplättchen in Richtung des zweiten Kerns in die Freimachung im Schließbart
zu bewegen. Über die Schrägfläche wird also eine Umformung der Drehbewegung
in eine Längsverschiebebewegung realisiert.
Auf diese Weise kann einerseits der zweite Zylinderkern bei blockierter
Sperrleiste über den verriegelten ersten Zylinderkern ebenfalls gesperrt werden.
Andererseits kann bei freier Sperrleiste und aus dem ersten Zylinderkern
herausgelaufenem Sperrplättchen der zweite Zylinderkern freigegeben werden.
Ausgestaltend ist das Verriegelungselement aus der Zylinderkernachse
in radialer Richtung herausschwenkbar und hierdurch in der Lage, die Sperrleiste
zu blockieren.
Das Verriegelungselement kann elektromagnetisch oder mittels eines
Piezoaktors oder ähnlicher Aktuatoren betätigt bzw. verschwenkt werden.
Bevorzugt ist die Sperrleiste in einer Längsnut des zweiten Zylinderkerns
angeordnet und schließt mit dem Kern bündig ab.
Die Sperrleiste wird weiterhin in Richtung Schließbart mit Hilfe
einer Feder vorgespannt, so daß der gewünschte mechanische Kontakt zum.
Sperrplättchen gewährleistet ist. Die Vorspann-Federkraft ist so bemessen,
daß bei zugelassenem Drehen des Schlüssels und Zurückbewegen der
Sperrleiste mit Hilfe der Schrägflächen und der Kraftübertragung
über das Sperrplättchen es nicht zu einer fühlbaren Behinderung kommt.
Weiterhin ausgestaltend kann im zweiten Zylinderkern eine Einrichtung
zum Auswerten einer elektronischen Schlüsselkodierung angeordnet werden. Diese
Auswerteeinrichtung kann aber auch im Schließzylindergehäuse unterbracht
sein.
Die Erfindung soll nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels
sowie unter Zuhilfenahme von Figuren näher erläutert werden.
Hierbei zeigen:
1a eine Draufsicht auf die beiden auf einen gemeinsamen
Schließbart wirkenden Zylinderkerne (ohne Zylindergehäuse);
1b eine Darstellung ähnlich derjenigen nach
1a, jedoch um circa 90° gedreht, mit Teilschnitt
im unteren Bereich bezüglich Nut und Sperrleiste und
2 eine perspektivische Darstellung des ersten Zylinderkerns
mit Freimachung und Schrägflächen für das Sperrplättchen.
Die Schließzylinderanordnung gemäß Ausführungsbeispiel
besteht aus einem ersten Zylinderkern 1 und einem diesem gegenüberliegenden
zweiten Zylinderkern 2, der als sogenannter Elektronikkern ausgeführt
ist.
Beide Kerne 1 und 2 wirken über nicht im Detail
dargestellte Kupplungselemente auf den Schließbart 3 ein, d.h. bei
zugelassener Bewegung und passendem Schlüssel, der in den jeweiligen Kern eingeführt
wurde, kann der Kern gedreht werden, wodurch der Schließbart 3 ebenfalls
in eine Drehbewegung versetzt ist.
Der jeweilige Schlüsseleinführungskanal 4 ist in
der 1b erkennbar.
Beim gezeigten Beispiel sind im ersten Zylinderkern 1 mechanisch
wirkende Sperrelemente vorhanden, die gemäß der mechanischen Kodierung
des passenden Schlüssels in eine Freigabeposition überführbar sind,
so daß die Sperrung gegenüber dem nicht dargestellten Schließzylindergehäuse
aufgehoben wird.
Wenn im ersten Zylinderkern 1 kein passender Schlüssel
steckt, ist dieser damit gegen Verdrehen blockiert.
Gemäß der Erfindung ist im zweiten Zylinderkern
2 eine Nut in Längsrichtung verlaufend eingebracht, wobei die Nut
eine Sperrleiste 5 längsverschieblich aufnimmt.
Die Bewegung der Sperrleiste 5 gemäß der Darstellung
in den Figuren nach links wird durch ein Verriegelungselement 6 gehemmt.
Dieses Verriegelungselement 6 befindet sich in einer Freimachung
7 des entsprechenden Kernabschnitts.
Das Verriegelungselement 6 kann über einen nicht gezeigten
Aktuator in den Verschiebeweg der Sperrleiste hinein und aus diesem heraus bewegt
werden.
Die Sperrleiste 5 reicht bis in den Bereich des Schließbarts
3 hinein und gelangt dort mit einem Sperrplättchen 8 in mechanischen
Kontakt.
Das Sperrplättchen 8 ist zwischen einer Freimachung
9 im Kern 1 und einer weiteren Freimachung 10 im Schließbart
beweglich bzw. verschieblich, und zwar in Kernlängsrichtung.
Am zum Sperrplättchen 8 gerichteten Ende des ersten
Zylinderkerns 1 sind, wie dargestellt, zwei Schrägflächen
11 angeformt, um bei einer zugelassenen Drehbewegung des zweiten Kerns
2 und des Schließbarts 3 das Sperrplättchen
8 in Richtung des zweiten Kerns 2 in die Freimachung
10 im Schließbart 3 zu bewegen, so daß einerseits der
zweite Zylinderkern 2 bei blockierter Sperrleiste 5 über
den verriegelten ersten Zylinderkern 1 gesperrt und andererseits bei freier
Sperrleiste 5 und aus dem ersten Zylinderkern 1 herausgelaufenem
Sperrplättchen 8 der zweite Zylinderkern 2 freigegeben ist.
Die mechanische Kontaktstelle zwischen der Sperrleiste 5 und dem Sperrplättchen
8 ist mit dem Bezugszeichen 12 in der 1b
illustriert.
1b läßt die Anordnung einer Schraubendruckfeder
13 erkennen, welche die Sperrleiste 5 in Richtung Sperrplättchen
8 vorspannt.
Die Schrägflächen 11 dienen bei zugelassener Drehung
des zweiten Zylinderkerns 2 bei feststehendem Zylinderkern 1 dazu,
diese Drehbewegung in eine Längsverschiebebewegung der Sperrleiste
5 umzuwandeln, die mit ihrem gegenüberliegenden Ende in den vom Verriegelungselement
6 freigegebenen Raum hineinlaufen kann. Da sich durch diese Bewegung das
Sperrplättchen in eine Lage innerhalb der Freimachung 10 im Schließbart
3 begibt, wird der Schließbart 3 entsperrt und es kann das
zugehörige Schloß geöffnet werden.
Aus den figürlichen Darstellungen und vorstehender Erläuterung
ist ersichtlich, daß die Sperrfunktion des zweiten Zylinderkerns
2 nicht über das zugehörige Gehäuse, sondern allein über
die Sperrung mittels Verriegelungselement 6, Sperrleiste 5 und
Sperrplättchen 8 zum gegenüberliegenden Kern 1 realisierbar
ist.
Beim gezeigten Beispiel ist das Sperrplättchen 8 als
kreisförmiger, pillenartiger Körper ausgeführt, wobei hier auch Abwandlungen
denkbar sind, solange die gewünschte Verschiebefunktion unter Rückgriff
auf die Schrägflächen 11 sichergestellt wird.
- 1
- erster Zylinderkern
- 2
- zweiter Zylinderkern
- 3
- Schließbart
- 4
- Schlüsselzuführungskanal
- 5
- Sperrleiste
- 6
- Verriegelungselement
- 7
- Freimachung für Verriegelungselement
- 8
- Sperrplättchen
- 9
- Freimachung im ersten Kern
- 10
- Freimachung im Schließbart
- 11
- Schrägfläche
- 12
- mechanische Kontaktstelle
- 13
- Schraubendruckfeder