Die Erfindung betrifft eine Probenahmevorrichtung, insbesondere Biopsienadel,
gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 bzw. 21 sowie ein Verfahren
zur Entnahme tierischen, menschlichen, pflanzlichen und/oder technischen Gewebes
nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 22.
Probenahmevorrichtungen der hier fraglichen Art, hierzu zählen
insbesondere Biopsienadeln, werden für die Entnahme von Proben tierischen,
menschlichen, pflanzlichen und technischen Gewebes benötigt, wobei insbesondere
die Entnahme von Bioptaten im Rahmen einer Biopsie zur Beurteilung potentiell maligner
Gewebe im Vordergrund steht.
Herkömmliche und aus dem Stand der Technik bekannte gängige
Probenahmevorrichtungen sind beispielsweise Hohl- und Halb-Hohlbiopsienadeln, mit
welchen unter Zuhilfenahme unterschiedlicher Mechanismen Gewebsproben, beispielsweise
aus einer Brust im Rahmen einer Mamma-Biopsie, entnommen werden können.
Im Rahmen derartiger Gewebsentnahmen wird zum Beispiel die vakuumassistierte
Biopsie unter Zuhilfenahme einer ein Vakuum erzeugenden Spritze oder eines externen
Vakuumgeräts angewandt. Ferner werden seitliche und koaxiale Schneidmechanismen,
oft in Kombination mit einem angelegten Vakuum, angewandt. Des weiteren gibt es
Probenahmevorrichtungen, die mit Schraubmechanismen oder nach dem Korkenzieherprinzip
arbeiten.
All diese Methoden sind gut geeignet, um aus weichem Gewebe eine Probe
zu entnehmen. Je fester das zu diagnostizierende Gewebe jedoch wird, umso schlechter
ist das mit vorgenannten Biopsiemethoden erzielte Ergebnis. So ist eine Entnahme
von hartem kanzerösem oder anderem zähen und/oder faserigen Gewebe mit
den vorgenannten Probenahmevorrichtungen und einem Biopsienadeldurchmesser von 1,0
bis 1,5 mm praktisch nicht möglich.
Um dennoch, auch von kanzerösem Gewebe, eine Probenahme zu ermöglichen,
wurden in der Vergangenheit deshalb sehr dicke Biopsienadeln mit einem Durchmesser
von bis zu 5 mm und mehr verwendet, um einerseits genügend, nach Möglichkeit
mechanisch intaktes und originäres Gewebematerial zu erhalten und darüber
hinaus eine ausreichende Wirkung eines angelegten Vakuums zu gewährleisten,
das ausreicht, um ein in der Biopsienadel befindliches Gewebe auch an seinem distalen
Ende aus einem zu diagnostizierenden Gewebeverbund zu lösen.
Letztere Notwendigkeit, nämlich das Herauslösen der zu entnehmenden
Gewebeprobe aus einem Gewebeverbund, stellt eine wesentliche Problematik bei einer
Probenahme dar, die einer späteren Gewebsuntersuchung zugeführt werden
soll, da das zu entnehmende Gewebe einerseits möglichst originalbelassen, d.h.
nicht verquetscht, zerrissen oder in anderer Weise strukturell zerstört entnommen
werden sollte und darüber hinaus eine ausreichende Menge eines Gewebes benötigt
wird.
Problematisch bei der Gewebeentnahme ist insofern der Umstand, daß
ein Gewebepfropfen zwar mit einer Hohlnadel aus einem Gewebeverbund herausgestanzt
werden kann, die Trennung des Gewebepfropfens am distalen Ende der Hohlnadel jedoch
nicht möglich ist, da dieses Ende nicht zugänglich ist.
Aus diesem Grund wurden in der Vergangenheit Biopsienadeln verwendet,
die eine seitliche Öffnung aufwiesen, in die umliegendes Gewebe nach einer
Punktierung eindringen konnte, das im Anschluss durch Zurückziehen eines Probenbehälters,
eines Messers oder auf andere Weise vom umliegenden Gewebe abgetrennt wurde. Dieses
Verfahren führte jedoch häufig zu Verquetschungen am entnommenen Gewebe,
so daß dieses nur noch sehr bedingt für eine spätere Untersuchung
brauchbar war. Darüber hinaus weisen derartige Biopsienadeln aus dem Stand
der Technik ein ungünstiges Verhältnis von Außen- zu Innendurchmesser,
also von zu verursachender Verletzung zu erhaltbarem Probenmaterial auf.
Durch die Verwendung dickerer Biopsienadeln konnte zwar die Menge
und die Qualität des Bioptats verbessert werden. Im Gegenzug wurde durch die
Verwendung derart großkalibriger Biopsienadeln jedoch das Risiko für den
Patienten ungleich größer, da mit der Größe der Biopsienadeln
gleichzeitig auch das Verletzungsrisiko, insbesondere von Blutgefäßen,
stark zunimmt. Darüber hinaus verursachte die Verwendung großkalibriger
Biopsienadeln einen ungleich höheren Schmerz, eine sehr langwierige Wundheilung
sowie das Risiko einer Verschleppung maligner Zellen. Das Blutungsrisiko wurde des
weiteren erheblich erhöht, da zum einen eine großflächige Verletzung
eines Blutgefäßes nicht mehr ohne weiteres durch natürliche Koagulation
von Blutzellen verschlossen wird und zum anderen der Blutfluß in der vierten
Potenz mit dem Radius der Punktion anwächst. Dies bedeutet mit anderen Worten,
daß die Verwendung einer doppelt so dicken Nadel allein durch den verringerten
Strömungswiderstand einen 16-fachen Blutverlust bedeutet. Auch aus diesen vorgenannten
Gründen ist die Verwendung großkalibriger Biopsienadeln nicht wünschenswert.
Zusammenfassend sei somit erwähnt, daß, unabhängig
von der Dicke einer Biopsienadel, die Entnahme von Gewebe gemäß dem Stand
der Technik durchgeführt wird, indem eine relativ dünnwandige
Hohlnadel, die ein innen liegendes Stilett aufweist, in Richtung des interessierenden
Gewebes eingestochen wird, um eine Punktion durchzuführen. Die Spitze des in
der Hohlnadel liegenden Stiletts wird bis nahe an das verdächtige Gewebe herangeführt,
wobei eine Beobachtung der Nadelspitze im Gewebe mit gängigen Untersuchungsverfahren,
wie beispielsweise Ultraschall, möglich ist. Nachdem die Biopsiebzw. Punktionsnadel
in Reichweite des verdächtigen Gewebes plaziert wurde, wird, gegebenenfalls
nach einem Zurückziehen des Stiletts, die Hohlnadel mit hoher Geschwindigkeit,
beispielsweise unter Zuhilfenahme eines Schußapparates, in das zu untersuchende
Gewebe vorgetrieben, so daß ein Gewebepfropfen durch die Hohlnadel aus dem
umgebenden Gewebeverbund herausgestanzt wird. Die Trägheit des Zellverbunds
verhindert hierbei bei einer ausreichenden Punktionsgeschwindigkeit das Ausweichen
des Gewebes. Durch ein Anlegen von Unterdruck bzw. eines Vakuums wird nun der ausgestanzte
Gewebepfropfen von dem Zellverbund abgerissen und für eine Untersuchung zur
Verfügung gestellt. Da dieses Abreißen, wie vorerwähnt, nur bei relativ
weichem Gewebe gut funktioniert, ist es häufig, insbesondere bei festerem Mischgewebe
oder bei malignem Gewebe, nicht möglich, den Pfropfen von dem Gewebeverbund
abzureißen, so daß die Probeentnahme erfolglos bleibt, wobei der Gewebepfropfen
bei einem Herausziehen der Hohlnadel aus derselben rutscht und in dem Gewebeverbund
gehalten wird.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, die vorgenannten Probleme
zu lösen und eine Probenahmevorrichtung zur Verfügung zu stellen, mit
der es möglich ist, eine Gewebeprobe auch mit einer dünnen Biopsienadel
in hoher Qualität und ausreichender Menge zu entnehmen und dabei eine übermäßige
Verletzung des umliegenden Gewebes und insbesondere eine großflächige
Verletzung von Blutgefäßen zu vermeiden, so daß eine Gewebeentnahme
minimalinvasiv vorgenommen werden kann.
Diese Aufgabe wird durch eine Probenahmevorrichtung nach Patentanspruch
1, eine Feinnadelbiopsie-Vorrichtung nach Patentanspruch 21 und durch ein Verfahren
nach Patentanspruch 22 gelöst.
Insbesondere wird die Aufgabe durch eine Probenahmevorrichtung, insbesondere
Biopsienadel, bestehend aus einer Hohlnadel mit einer distalen Öffnung mit,
vorzugsweise geschliffenem, Umfangsrand und einem in der Hohlnadel geführten
verschieblichen Stilett mit einer Spitze und einer Länge, daß die Spitze
aus der distalen Öffnung der Hohlnadel ragen kann, gelöst, wobei die Hohlnadel
in einem distalen Bereich zumindest eine in der Hohlnadel angeordnete, sich wenigstens
in radialer und proximaler Richtung erstreckende, Stützvorrichtung aufweist,
und wobei das spitze Ende des Stiletts zumindest eine Ausnehmung aufweist, in welcher
die zumindest eine Stützvorrichtung geführt ist.
Die Ausnehmung ist erfindungsgemäß schlitzartig oder kreissektorartig
ausgebildet. Im Falle einer kreissektorartigen Ausbildung ist erfindungsgemäß
ein Mittelpunktswinkel im Bereich von 5° bis 180°, vorzugsweise im Bereich
von 15° bis 135° und besonders bevorzugt im Bereich von 30° bis 90°
vorgesehen. Auf diese Weise ist es möglich, unterschiedlich starke, respektive
breite Stützvorrichtungen oder ggf. zwei oder mehr Stürzvorrichtungen
innerhalb einer Ausnehmung unterzubringen.
Da die Stützvorrichtung im vorderen distalen Bereich der Hohlnadel
angeordnet ist, verschließt deren distales Ende beim Einführen der Hohlnadel
nebst eingeführtem Stilett die Ausnehmung am spitzen Ende des Stiletts, so
dass während des Vortriebs der Probenahmevorrichtung ein Gewebe in die Hohlnadel
eindringen kann, da die Stützvorrichtung erfindungsgemäß hinsichtlich
ihres Querschnitts im wesentlichen an den Querschnitt der Ausnehmung angepasst ist.
Ein wesentlicher Punkt der Erfindung liegt darin, daß es unter
Zuhilfenahme dieser Probenahmevorrichtung möglich ist, einen Gewebepfropfen
aus einem zu untersuchenden Gewebe herauszustanzen und diesen Gewebepfropfen am
distalen Ende der Biopsienadel im Bereich der distalen Öffnung von dem umgebenden
Gewebeverbund zu lösen, so daß der Gewebepfropfen beim Herausziehen der
Biopsienadel in der Öffnung der Hohlnadel verbleibt und für spätere
Untersuchungen zur Verfügung steht.
Ein wesentlicher Vorteil, den die erfindungsgemäße Vorrichtung
bei der Entnahme des Gewebepfropfens gewährleistet, besteht darin, daß
der nach dem Stanzvorgang in der Hohlnadel befindliche Gewebepfropfen in radialer
und axialer Richtung an einer Stützvorrichtung anliegt und von dieser während
einer Drehbewegung der Hohlnadel so unterstütz wird, daß ein Verrutschen
des Gewebepfropfens in der Hohlnadel nicht möglich ist, so daß erfindungsgemäß
vermieden wird, daß sich der Gewebepfropfen in der Hohlnadel verwindet und
auf diese Weise durch eine Zerstörung der inneren Struktur des Gewebepfropfens
durch das Verwinden unbrauchbar wird.
Mittels der erfindungsgemäßen Probenahmevorrichtung wird
die Stützvorrichtung während des Stanzvorgangs in den Gewebepfropfen getrieben,
wobei der Gewebepfropfen die Stützvorrichtung beidseitig enganliegend umgibt,
so daß eine Drehung der Hohlnadel unter Mitnahme des in der Hohlnadel befindlichen
Gewebepfropfens im oder entgegen dem Uhrzeigersinn möglich
ist. Durch diese Drehbewegung wird der Gewebepfropfen von dem umgebenden Gewebeverbund
abgedreht und so von dem umgebenden Gewebeverbund gelöst.
Gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung
ist vorgesehen, daß sich die Stützvorrichtung im Bereich der distalen
Öffnung der Hohlnadel radial über den gesamten inneren Querschnitt der
Hohlnadel erstreckt und im Falle einer Drehung der Hohlnadel als Schneidinstrument
zum Abtrennen des in der Hohlnadel befindlichen Gewebepfropfens von dem umgebenden
Gewebeverbund wirkt und/oder ein separater Schneiddraht vorgesehen ist, der sich,
in der Stützvorrichtung entsprechender radialer Richtung, über den gesamten
inneren Querschnitt der Hohlnadel erstreckt und vorzugsweise elektrisch leitend
und insbesondere mit einer Hochfrequenzspannung betreibbar ausgebildet ist.
Der Schneiddraht kann alternativ oder zusätzlich zu der vorgenannten
Stützvorrichtung vorgesehen sein, wobei sich die Stützvorrichtung im Bereich
der distalen Öffnung der Hohlnadel radial nicht zwingend über den gesamten
inneren Querschnitt der Hohlnadel erstreckt, wenn ein zusätzlich zur Stützvorrichtung
vorgesehener Schneiddraht und/oder an der Hohlnadel vorhanden ist. Es sei erwähnt,
daß ein solcher Schneiddraht nur an der distalen Öffnung der Hohlnadel
vorgesehen sein kann und entweder in rechtwinkliger Ausrichtung bezüglich der
Achse der Hohlnadel oder in winkliger Stellung bezüglich der Hohlnadelachse
angeordnet ist.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen,
daß sich die Stützvorrichtung im Bereich der distalen Öffnung nicht
über den gesamten inneren Querschnitt der Hohlnadel erstreckt, sondern daß
die Stützvorrichtung radial bis zum gegenüberliegenden Rand der Hohlnadel
von einem Schneiddraht fortgesetzt wird.
Ein äußerst vorteilhaftes Ergebnis wird erfindungsgemäß
dadurch erreicht, daß die Hohlnadel im Bereich der distalen Öffnung einen,
vorzugsweise sehr dünnen, Schneiddraht und/oder eine Stützvorrichtung
aufweist, der/die über den Durchmesser der Hohlnadel verläuft. Beim Vortreiben
der Hohlnadel wird nun einerseits in gewohnter Weise ein Gewebspfropfen von dem
umgebenden Gewebe getrennt und innerhalb der Hohlnadel aufgenommen. Darüber
hinaus teilt jedoch der Schneiddraht den Gewebepfropfen beim Eindringen der Hohlnadel
in das Gewebe in zwei Teile und ist nach einem erfolgten Eindringen der Hohlnadel
in dem Gewebe im Bereich der distalen Öffnung der Hohlnadel plaziert.
Wenn nun die Hohlnadel gemeinsam mit der in der Hohlnadel befindlichen
Stützvorrichtung sowie optional dem Schneiddraht um wenigstens 180° gedreht
wird, so durchschneidet die Stützvorrichtung und/oder der Schneiddraht die
Verbindung des Gewebepfropfens mit dem umgebenden Gewebe am distalen Ende und der
Pfropfen kann problemlos mitsamt der Hohlnadel zurückgezogen werden.
Ein weiterer wesentlicher Punkt der Erfindung liegt darüber hinaus
darin, daß das distale bzw. spitze Ende des Stiletts eine schlitzartige Ausnehmung
oder einen Schlitz aufweist, in dem die Stützvorrichtung und optional der Schneiddraht
geführt ist. Dies ist notwendig, da die Biopsienadel zum zielgerichteten Einführen
ein in der Hohlnadel geführtes Stilett aufweist, das mit seiner Spitze während
des Einführvorgangs aus der distalen Öffnung der Hohlnadel hinausragt.
Da die Spitze während der Punktion, respektive der Plazierung der Biopsienadel
für die nachfolgende Probenahme, weiter distal angeordnet ist als die Stützvorrichtung
oder der Schneiddraht, ist es notwendig, daß die Spitze des Stiletts geschlitzt
ist und daß die Stützvorrichtung und/oder der Schneiddraht, bei in distaler
Richtung voll ausgefahrenem Stilett, innerhalb des Schlitzes zu liegen kommt.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung
ist das Stilett in der Hohlnadel maximal bis an ein proximales Ende der Stützvorrichtung
zurückziehbar, so daß die Stützvorrichtung noch im Eingriff mit der
schlitzartigen Ausnehmung des Stiletts steht und auf diese Weise, beispielsweise
für eine Probenentnahme, das Stilett in der Hohlnadel von proximal nach distal
verschoben werden kann und hierbei den Gewebepfropfen aus der Hohlnadel schiebt,
so daß weitere Untersuchungen an dem Gewebepfropfen nunmehr möglich sind.
Erfindungsgemäß ist ferner ein Freigabemechanismus vorgesehen,
der ein vollständiges Zurückziehen des Stiletts aus der Hohlnadel ermöglicht.
Dies ist beispielsweise bei der Entnahme von Gewebeproben mittels Hohlnadeln mit
großem Durchmesser, insbesondere bei der Entnahme von pflanzlichen oder technischen
Geweben von Vorteil. Ferner ist die Möglichkeit eines vollständigen Auseinandernehmens
der erfindungsgemäßen Probenahmevorrichtung zu Desinfektions- oder Sterilisationszwecken
vorteilhaft.
Ferner sei erwähnt, daß das Stilett vor einem schnellen
Vortrieb der Hohlnadel in das interessierende Gewebe so weit zurückgezogen
werden kann, daß der Schneiddraht nicht mehr in dem Schlitz des Stilett angeordnet
ist, sondern nunmehr in distaler Richtung vor dem Stilett liegt. Diese Maßnahme
ist nicht zwingend, jedoch aufgrund einer verringerten Reibung vorteilhaft, da die
Reibung der Hohlnadel an dem Stilett einerseits und die Reibung des Schneiddrahts
in dem Schlitz andererseits nunmehr außer Acht gelassen werden kann.
Ein weiterer Vorteil des geschlitzten Stiletts besteht darin, daß
durch die Stützvorrichtung und/oder durch den geführten Draht, der seinerseits
mit den Wandbereichen der Hohlnadel verbunden ist, eine verbesserte Führung
sowohl des Stiletts als auch der Hohlnadel gewährleistet ist, da durch die
Stützvorrichtung bzw. den geführten Draht eine definierte Lage des Stiletts
innerhalb der Hohlnadel vorgegeben ist. Eine freie Rotation des Stiletts innerhalb
der Hohlnadel ist somit nicht mehr möglich, was insbesondere bei asymmetrisch
geformten Stilettspitzen, die keinen runden Querschnitt aufweisen, von Vorteil ist,
um unnötige Gewebsverletzungen beim Einstechen zu vermeiden.
So wird gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ein Stilett mit einer Trokarspitze verwendet, deren scharf geschliffene
Kanten im Falle einer freien Drehbarkeit des Stiletts in der Hohlnadel zu unnötigen
Gewebsverletzungen führen könnten. Eine solche Verletzungsgefahr ist erfindungsgemäß
auf einfache Weise vermieden.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß die Stützvorrichtung
blattartig ausgebildet ist. Hierbei erstreckt sich die Stützvorrichtung vom
inneren Umfangsrand der Hohlnadel in radialer Richtung über einen Bereich von
20% bis 100% der Durchmessers der Hohlnadel, wobei vorzugsweise vorgesehen ist,
daß sich die Stützrichtung über den im wesentlichen halben Durchmesser
der Hohlnadel radial erstreckt.
Die Stützvorrichtung weist eine Querschnittsbreite im Bereich
von 10 &mgr;m bis 1500 &mgr;m, vorzugsweise im Bereich von 15 &mgr;m bis 800
&mgr;m und besonders bevorzugt im Bereich von 20 &mgr;m bis 200 &mgr;m auf,
wobei die Stützvorrichtung wie vorerwähnt entweder blattartig oder sich
in Richtung Achse der Hohlnadel verjüngend, d.h. kegelförmig ausgebildet
ist. Die Stützvorrichtung erstreckt sich axial in Bezug auf die Hohlnadel,
d.h. in proximaler Richtung mit einer Länge im Bereich von 2 mm bis 250 mm,
vorzugsweise im Bereich von 10 mm bis 100 mm und besonders bevorzugt im Bereich
von 20 mm bis 50 mm.
Die Stützvorrichtung kann an der inneren Wandung der Hohlnadel
festgeschweißt, z.B. punktgeschweißt sein. Gemäß einer weiteren
Ausführungsform ist die Stützvorrichtung einstückig mit der Hohlnadel
ausgebildet.
Ferner weist die Stützvorrichtung an ihrem distalen Ende einen
Schliff und/oder ein Profil, insbesondere eine Zahnung auf. Der Schliff bzw. das
Profil ermöglichen während des Stanzvorgangs ein leichtes Eindringen der
Stützvorrichtung in das zu punktierende Gewebe. Zu diesem Zweck weist die Stützvorrichtung
optional auch eine Gleitbeschichtung sowie, ebenfalls optional, eine Schneidbeschichtung
auf.
Wie bereits vorerwähnt, ist im Bereich der distalen Öffnung
der Hohlnadel optional zumindest ein Schneiddraht vorgesehen; das heißt, je
nach Bedarf können auch mehrere Schneiddrähte innerhalb der Hohlnadel
angebracht sein. Entsprechend der Anzahl der Schneiddrähte ist eine entsprechende
Anzahl von Schlitzen in der Spitze des Stiletts sowie gegebenenfalls auch in dessen
Schaft vorgesehen. Das Stilett ist des weiteren zumindest so weit in der Hohlnadel
nach hinten zurückziehbar, daß sämtliche Schneiddrähte in distaler
Richtung vor dem Stilett zu liegen kommen. Dies bedeutet mit anderen Worten, daß
das Stilett in der Hohlnadel hinter jeden der gegebenenfalls mehreren Schneiddrähte
zurückziehbar ist.
Ebenso können innerhalb der Hohlnadel mehrere Stützvorrichtungen
vorgesehen sein, die vorzugsweise ein einem Winkel zueinander angeordnet sind. Dies
ist insbesondere bei sehr weichen Geweben oder bei großen Hohlnadeldurchmessern
vorteilhaft, da unter Zuhilfenahme von mehreren Stützvorrichtungen ein Abstützen
des in der Hohlnadel befindlichen Gewebepfropfens einfacher möglich ist. Dies
gilt ebenso für sehr weiche Gewebetypen, die nur wenig eigene innere Stabilität
aufweisen.
Sofern neben mehreren Stützvorrichtungen auch mehrere Schneiddrähte
Anwendung finden, sei erwähnt, daß die Schneiddrähte jeweils in distaler
Verlängerung der Stützvorrichtungen vorgesehen sind, so daß die Stützvorrichtung
jeweils in den durch den beim Stanzen hervorgerufenen Schnitt des Schneiddrahts
eingreift, so daß eine unnötige Zerschneidung des zu entnehmenden Gewebes
vermieden werden kann.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist die Stützvorrichtung
an ihrem distalen Ende und/oder der Schneiddraht mit einem runden Querschnitt ausgebildet,
wobei jedoch auch ein mehreckiger, insbesondere rautenförmiger Querschnitt
des distalen Endes der Stützvorrichtung bzw. des Schneiddrahts möglich
ist. Ein solcher rautenförmiger Querschnitt erweist sich insbesondere im Hinblick
auf dessen Schnittfähigkeit als besonders vorteilhaft, wenn die Raute so innerhalb
der Hohlnadel angeordnet ist, daß eine Kante der Raute in Richtung der Vortriebrichtung
weist, während seitlich der „Vortriebskante" angeordnete Schneidkanten
während der Drehung der Hohlnadel zum Abschneiden des Gewebepfropfens von dem
Gewebeverbund in der dann notwendigen Schnittrichtung vorliegen, so daß eine
optimale Schnittqualität erzielt werden kann. Ferner ist erfindungsgemäß
vorgesehen, daß die vorerwähnten Schneidbereiche einen Schliff aufweisen,
so daß jeweils eine extrem scharfe Schnittlinie erzeugt werden kann, ohne daß
seitlich an der Schnittfläche angrenzende Zellen aus dem Zellverbund gerissen
werden.
Für eine weitere Optimierung der erfindungsgemäßen
Probenahmevorrichtung ist vorgesehen, daß sowohl die Hohlnadel, als auch das
Stilett, die Stützvorrichtung und/oder der Schneiddraht eine Gleitbeschichtung
aufweisen können. Mittels einer solchen Gleitbeschichtung ist es möglich,
auch hartes und gegebenenfalls sehniges, zähes, faseriges oder sonstiges Gewebe
mit hohem Zusammenhalt und gegebenenfalls hohem Reibwert problemlos zu durchdringen.
Durch die Gleitbeschichtung ist darüber hinaus die Gefahr der Verletzung angrenzenden
Gewebes minimiert.
Ferner kann das distale Ende der Stützvorrichtung und/oder der
Schneiddraht eine Schneidbeschichtung und/oder ein Profil, wie insbesondere eine
Zahnung, aufweisen, mittels der wiederum vor allem hartes, zähes und faseriges
Gewebe einfach durchdrungen und geschnitten werden kann. Eine Zahnung ist hierbei
vor allem dadurch hilfreich, daß aufgrund der Spitzen einer Zahnung ein hoher
punktueller Flächendruck erzeugt wird, der eine Spaltung bzw. ein Schneiden
des Gewebes vereinfacht. Eine Schneidbeschichtung kann beispielsweise als Diamantbeschichtung
ausgeführt sein.
Gemäß einer weiteren Variante ist der Schneiddraht elektrisch
leitend ausgebildet und insbesondere mit einer Hochfrequenzspannung betreibbar.
Durch das Anlegen einer Hochfrequenzspannung kann das Schneidelement erwärmt
werden, so daß sich das Schneidelement durch das Gewebe brennt und dabei eine
Kauterisierung des Gewebes herbeiführt, so daß, insbesondere bei der Entnahme
großer Gewebeproben, eine Blutung unmittelbar am Entstehungsort gestillt werden
kann. Bei einem freistehenden Schneiddraht kann die Erwärmung so weit gehen,
daß sich um das Schneidelement ein Dampfpolster bildet, so daß der Schneiddraht
praktisch berührungslos durch das Gewebe dringen kann. Ferner können durch
die Verwendung eines sinusförmigen hochfrequenten Wechselstroms Gewebsschnitte
mit minimaler thermischer Randkoagulation erzeugt werden, sofern dies gewünscht
ist.
Wie bereits vorerwähnt, erstreckt sich der Schneiddraht bevorzugt
in radialer Richtung über den inneren Querschnitt der Hohlnadel. Auf diese
Weise wird der Gewebepfropfen, der beim Eindringen der Hohlnadel in das zu untersuchende
Gewebe innerhalb der Hohlnadel entsteht, in zwei gleiche Teile geschnitten. Es ist
jedoch ebenso möglich, zwei oder mehr gegebenenfalls parallele Schneiddrähte
innerhalb der Hohlnadel anzuordnen, welche den Querschnitt der Hohlnadel sehnenartig
durchspannen. Auf diese Weise kann der Gewebepfropfen bereits beim Eindringen der
Hohlnadel in das zu untersuchende Gewebe in drei, vier oder mehr Teile zerschnitten
werden. Es ist ferner möglich, mehrere Schneiddrähte innerhalb der Hohlnadel
anzuordnen, die, beispielsweise bei der Verwendung von zwei Schneiddrähten,
in einem rechten Winkel zueinander stehen. In vorteilhafter Weise ist ein Herauslösen
des Gewebepfropfens, d.h. ein Abschneiden vom restlichen Gewebsverbund, somit möglich,
indem die Hohlnadel lediglich um 90° gedreht wird. Auch die Anordnung mehrerer
Schneiddrähte in einem Winkel und gegebenenfalls auch versetzt zueinander ist
erfindungsgemäß vorgesehen. Auf diese Weise können Profilschnitte
bereits beim Einführen der Hohlnadel und beim Abtrennen des Gewebepfropfens
vom umgebenden Gewebe hergestellt werden.
Um hier eine höchstmögliche Flexibilität zu erhalten,
ist erfindungsgemäß vorgesehen, die Enden des Schneiddrahts in unterschiedlichem
Abstand zur distalen Öffnung der Hohlnadel an der Wandung der Hohlnadel anzuordnen
und/oder den Schneiddraht so anzuordnen, daß er mit einer Wandung der Hohlnadel
in Längsrichtung der Hohlnadel einen spitzen Winkel bildet. Auf diese Weise
ist es möglich, einen kegelförmigen Gewebepfropfen zu erhalten. Dies kann
insbesondere bei sehr harten Gewebeproben von Vorteil sein.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung
ist der Schneiddraht fest, insbesondere einstückig mit den Seitenwänden
der Hohlnadel ausgebildet. Eine solche Ausführungsform ist problemlos und kostengünstig
herstellbar und ermöglicht eine definiert vorgebbare Anordnung des Schneiddrahts
im Bereich der distalen Öffnung der Hohlnadel.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung
ist der Schneiddraht in seitlichen Öffnungen oder Ausnehmungen der Hohlnadel
gehalten und/oder, insbesondere beweglich, geführt. Bei einer beweglichen Führung
des Schneiddrahts kann dieser in Form eines Schneidbandes ausgelegt sein, das von
einem proximalen Ende der Probenahmevorrichtung anlenkbar und/oder gegebenenfalls
mit elektrischer Energie versorgbar ist. Auf diese Weise ist es möglich, auch
sehr harte Gewebsproben zu durchschneiden, indem das Schneidband entweder unidirektional
oder bidirektional, also hin und her, bewegt wird, so daß eine Sägewirkung
entsteht.
Der Schneiddraht hat erfindungsgemäß eine Querschnittsausdehnung
im Bereich von 10 &mgr;m bis 1500 &mgr;m, vorzugsweise im Bereich von 15 &mgr;m
bis 800 &mgr;m und besonders bevorzugt im Bereich von 20 &mgr;m bis 200 &mgr;m.
Der Schneiddraht sowie das distale „Schneidende" der Stützvorrichtung
kann, sofern gewünscht, asymmetrisch ausgebildet sein, so daß eine bevorzugte
Schneidrichtung vorgegeben ist. Dies ist beispielsweise bei einer dreieckigen Gestaltung
des Schneiddrahts möglich, bei der eine Kante in distaler Richtung und die
beiden anderen Kanten in Rotationsrichtung der Hohlnadel angeordnet sind.
Erfindungsgemäß ist des weiteren vorgesehen, daß die
Hohlnadel, das Stilett, die Stützvorrichtung und/oder der Schneiddraht aus
einem physiologisch inerten Material, insbesondere aus medizinischem Edelstahl und/oder
Titan hergestellt sind. Auf diese Weise wird eine möglicherweise nachteilige
Wechselwirkung des Probenahmevorrichtungsmaterials mit dem zu untersuchenden Gewebe
vermieden. Darüber hinaus sind diese genannten Materialien problemlos zu sterilisieren
und keimfrei zu halten, so daß Infektionen aufgrund eines verunreinigten Probenahmematerials
erfindungsgemäß nicht zu befürchten sind.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist es vorgesehen,
daß zur Vorwärtsbewegung der Hohlnadel in ein zu untersuchendes Gewebe
eine Schußvorrichtung verwendet wird. Mit einer solchen Schußvorrichtung
ist ein sehr schnelles Eindringen der Hohlnadel in das zu untersuchende Gewebe möglich,
ohne daß eine Gewebsstörung verursacht wird, da ein Mitreißen von
Gewebe aufgrund der hohen Relativgeschwindigkeit zwischen Gewebe und Hohlnadel weitgehend
vermieden wird.
Im übrigen ist die erfindungsgemäße Probenahmevorrichtung
so aufgebaut, daß sowohl die Hohlnadel, als auch das Stilett und die Schußvorrichtung
voneinander trennbar sind. Die Hohlnadel ist gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
mit der Schußvorrichtung über einen Bajonettverschluß oder ein anderes
Schraubgewinde oder eine Schnapp- bzw. Einrastverbindung verbunden, während
das Stilett nach Betätigen des Freigabemechanismus einfach nach hinten aus
der Hohlnadel gezogen werden kann. Auf diese Weise ist es auch möglich, die
in der Hohlnadel befindliche Gewebeprobe nach hinten aus derselben zu entfernen.
Dies kann entweder per Vakuum oder durch Herausschieben des Gewebepfropfens aus
der Hohlnadel in proximaler Richtung durchgeführt werden. Zum Entfernen in
distaler Richtung wird die Gewebeprobe mittels des Stiletts einfach aus dem distalen
Ende der Hohlnadel herausgeschoben, wobei zunächst der Schneiddraht zur Seite
gezogen oder abgetrennt und entfernt wird.
Des weiteren kann die Hohlnadel eine Sollbruchstelle aufweisen, so
daß der Gewebepfropfen an der Bruchstelle entnommen werden kann. Ferner kann
eine Wiederverwendbarkeit der Hohlnadel mit Hilfe einer solchen Sollbruchstelle
wirksam verhindert werden, wenn diese im Verlauf der Probeentnahme zu einer Zerstörung
der Hohlnadel führt.
Gemäß einem besonderen Vorteil der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist die vorbeschriebene Probenahmevorrichtung für eine Feinnadelbiopsie
geeignet, wobei die Hohlnadel einen Außendurchmesser von weniger als 1,5 mm,
bevorzugt weniger als 1,0 mm aufweist. Auf diese Weise ist nur ein minimales Verletzungsrisiko
während der Probenahme zu befürchten. Blutgefäße, die beispielsweise
mit einer solch dünnen Nadel verletzt werden, neigen zu einem sofortigen Verschluß
des Blutgefäßes, so daß eine Blutung außerhalb des Blutgefäßes
nur äußerst geringfügig stattfindet.
Des weiteren wird die erfindungsgemäße Aufgabe durch ein
Verfahren zur Entnahme tierischen, menschlichen, pflanzlichen und/oder technischen
Gewebes mittels einer Probenahmevorrichtung gemäß den vorstehenden Ausführungen
gelöst, wobei
- – eine Punktion durchgeführt wird, bei der die Spitze eines aus
einer distalen Öffnung einer Hohlnadel ragenden Stiletts an ein zu entnehmendes
Gewebe geführt wird,
- – die Hohlnadel mittels einer schnellen Bewegung, gegebenenfalls automatisch
und/oder mittels eines Schußapparates und/oder gegebenenfalls unter annähernd
gleichzeitigem oder vorhergehendem Zurückziehen des Stiletts in das zu entnehmende
Gewebe eingeführt wird,
- – das zu entnehmende Gewebe im Bereich der distalen Öffnung der
Hohlnadel durch eine Drehung der Hohlnadel abgetrennt wird, wobei in der Hohlnadel
befindliches Gewebe, insbesondere während der Drehung, mittels der Stützvorrichtung
gehalten wird, und
- – Entnehmen der Hohlnadel mit dem enthaltenen Gewebe.
Gemäß einer weiteren Variante des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird die Drehung der Hohlnadel automatisch, gegebenenfalls mittels einer
Antriebsvorrichtung, durchgeführt.
Weitere Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels
beschrieben, das anhand der Abbildungen näher erläutert wird. Hierbei
zeigen:
1 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen
Hohlnadel im Längsschnitt;
2 eine schematische Querschnittsdarstellung einer Detailansicht
einer erfindungsgemäßen Hohlnadel mit Stützvorrichtung gemäß
einer ersten Ausführungsform;
3 eine schematische Querschnittsdarstellung einer Detailansicht
einer erfindungsgemäßen Hohlnadel mit Stützvorrichtung gemäß
einer zweiten Ausführungsform.
In der nachfolgenden Beschreibung werden für gleiche und gleich
wirkende Teile dieselben Bezugsziffern verwendet.
1 zeigt eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen
Biopsienadel 10 im Längsschnitt, die aus einer Hohlnadel
15 mit einer distalen Öffnung 20, die von einem Umfangsrand
25 umgeben ist, und einem Stilett 30 mit einer Spitze
35 zusammengesetzt ist. Im Gebrauch wird die Biopsienadel 10 vor
einem interessierenden Gewebe in Schußstellung angeordnet, das heißt die
Biopsienadel 10 ist so weit zu dem interessierenden Gewebe vorgeschoben,
daß ein schnelles Vordringen der Hohlnadel 15 in das Gewebe initiiert
werden kann.
Gemäß 1 ist erkennbar, daß
innerhalb der Hohlnadel 15 mit einem Querschnitt 45 eine Stützvorrichtung
40 angeordnet ist. Die Stützvorrichtung 40 befindet sich
unmittelbar an dem die distale Öffnung 20 begrenzenden Umfangsrand
25 und erstreckt sich in proximaler Richtung der Hohlnadel 15.
Die Stützvorrichtung 40 ist in einer schlitzartigen
Ausnehmung 50 geführt, die in dem distalen Ende des Stiletts
30 vorgesehen ist.
Erfindungsgemäß kann das Stilett 30 innerhalb der
Hohlnadel 15 so weit zurückgezogen werden, d.h. in proximaler Richtung
bewegt werden, daß das Stilett 30 mittels seiner schlitzartigen Ausnehmung
50 die Stützvorrichtung 40 noch so weit umgreift, daß
das Stilett 30 innerhalb der Hohlnadel 15 geführt ist und
nicht innerhalb der Hohlnadel 15 verdreht werden kann.
Die 2 und 3
zeigen eine schematische Querschnittsansicht einer erfindungsgemäßen Hohlnadel
mit einer jeweiligen Stützvorrichtung. Gemäß 2
ist die Stützvorrichtung 40 im Querschnitt annähernd rechteckig
ausgebildet und weist an ihrem vorderen distalen Ende eine Schneide auf. Diese ist
hinsichtlich des Querschnitts der Stützvorrichtung 40 im wesentlichen
mittig angeordnet und durch eine dünne Linie gekennzeichnet.
3 unterscheidet sich von 2
im wesentlichen dadurch, daß die Stützvorrichtung einen dreieckigen bzw.
kegelförmigen Querschnitt aufweist, wobei die Basis, welche an der Hohlnadel
15 befestigt ist, breiter ausgebildet ist als der sich radial erstreckende
Rest der Stützvorrichtung 40 und somit eine erhöhte Stützfestigkeit,
auch für hartes Gewebe, aufweist. Auch gemäß 3
ist am distalen Ende der Stützvorrichtung eine Schneidvorrichtung vorgesehen,
die durch eine dünne Linie kenntlich gemacht ist und einem leichteren Eindringen
der Stützvorrichtung in einzupunktierendes Gewebe dient.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß alle oben beschriebenen
Teile für sich alleine gesehen und in jeder Kombination, insbesondere die in
den Zeichnungen dargestellten Details, als erfindungswesentlich beansprucht werden.
Abänderungen hiervon sind dem Fachmann geläufig.
- 10
- Biopsienadel
- 15
- Hohlnadel
- 20
- distale Öffnung
- 25
- Umfangsrand
- 30
- Stilett
- 35
- Spitze
- 40
- Stützvorrichtung
- 45
- Querschnitt der Hohlnadel
- 50
- schlitzartige Ausnehmung