Die Erfindung betrifft einen Sportschuh, umfassend eine äußere
Schale aus relativ formstabilem Kunststoff, einem darin zumindest teilweise aufgenommenen,
vergleichsweise weichelastischen Innenschuh und ein Spannmittel für den oberen
Endabschnitt der Schuhmanschette, wie dies im Anspruch 1 und 21 angegeben ist.
Ein gattungsgemäßer Sportschuh, insbesondere ein Schischuh
mit einem ringförmig verlaufenden Spannmittel für die Schuhmanschette
ist unter anderem aus der US 6,026,594 A
bekannt. Dieses Spannmittel zur Weitenbegrenzung bzw. Einengung des oberen Endabschnittes
der Schuhmanschette besteht dabei aus mehreren, insbesondere aus drei seriell aneinander
gereihten und an ihren Enden kettenartig miteinander verbundenen bzw. verbindbaren
Riemenelementen. Das zentrale bzw. mittlere Riemenelement des im Gebrauchszustand
ringförmig geschlossenen Spannmittels ist dabei elastisch dehnbar ausgeführt.
Die an den Endabschnitten des elastischen Riemenelements jeweils anschließenden
Riemenelemente sind in ihren vom elastischen Riemenelement abgewandten Endabschnitten
über ein schnallenartiges Einstellmittel fest miteinander verbindbar, wodurch
die wirksame Länge des Spannmittels individuell eingestellt werden kann. Im
Einsatzzustand, in welchem das Spannmittel aktiv ist, wird aufgrund des elastischen
Riemenabschnittes ein relativ konstanter Druck direkt auf die Schuhmanschette und
indirekt auf jenen Abschnitt des Innenschuhs ausgeübt, der den Unterschenkel
des Benutzers umgibt. D.h., dass ein aktiviertes Spannmittel unter Zwischenschaltung
der äußeren, harten Schuhmanschette eine bestimmte Vorspannkraft auf den
Innenschuh und somit in weiterer Folge auf den Unterschenkel des Benutzers ausübt.
Mit diesem elastischen Riemenabschnitt soll eine Lockerung der Schuhmanschette bzw.
eine Bildung von Freiräumen zwischen dem Unterschenkel und der Schuhmanschette
auch nach längerer Einsatzdauer, innerhalb der eine Vielzahl von Belastungs-
und Entlastungsbewegungen auftreten, vermieden werden. Insbesondere soll mit dieser
Ausführung ein möglichst konstanter Druck zwischen dem Bein des Benutzers
und dem Schuh auch längerfristig beibehalten werden. Mit dieser bekannten,
einen elastischen Riemenabschnitt aufweisenden Spannmittelausbildung kann zwar ungewollten
Lockerungen der Schuhmanschette während fortschreitender Gebrauchsdauer des
Sportschuhs entgegengewirkt werden, der Trage- bzw. Benutzungskomfort des Schischuhs
konnte dadurch aber nicht wesentlich verbessert werden.
Aus der US 5,718,067 A
ist ebenso ein gattungsgemäßer Sportschuh mit einem Spannmittel für
den oberen Kragenabschnitt bekannt. Dieses riemenartige Spannmittel erstreckt sich
dabei ausgehend vom hinteren Abschnitt der relativ starren Manschette des Sportschuhs
ringartig bis zum vorderen Manschettenbereich des Sportschuhs und stützt dabei
im aktiv gespannten Zustand die Vorderseite der Zunge des in den Sportschuh eingesetzten
Komfort-Innenschuhs ab, sodass Aufweitungen des Innenschuhs in seinem Zungenabschnitt
unterbunden sind. Diese bekannte Ausbildung ist jedoch nur bedingt zufrieden stellend.
Bei Sportschuhen mit einem relativ weichelastischen Innenschuh und
einem den Innenschuh zumindest bereichsweise umgebenden, vergleichsweise eigensteifen,
äußeren Schalenkörper ist der Innenschuh besonders bedeutend, um
dem Benutzer des Sportschuhs einen hohen Tragekomfort zu bieten. Der äußere
Schalenkörper dient hingegen hauptsächlich zur effektiven Kraftübertragung
auf ein Sportgerät, wie dies z.B. von Schischuhen, Roll- oder Eislaufschuhen,
Snowboardschuhen und dgl. bekannt ist. Um unangenehme Druckstellen am Fuß des
Benutzers möglichst zu vermeiden, werden die bekannten Innenschuhe mit dicken
Polsterungen versehen bzw. werden diese Innenschuhe fallweise durch Ausschäumvorgänge
möglichst exakt an die Fußform des jeweiligen Benutzers angepasst. Diese
Maßnahmen erbringen nur zum Teil zufrieden stellende Ergebnisse bzw. sind individuelle
Ausschäum- oder Anpassungsvorgänge aufwändig, insbesondere zeit-
und kostenintensiv. Weiters sind Innenschuhe bekannt, welche an der Außenseite
aufgenähte oder aufgeklebte, plattenartige Versteifungselemente aufweisen.
Darüber hinaus sind an bekannten Innenschuhen partielle Freistellungen bzw.
Vertiefungen für bestimmte Fußpartien, wie z.B. für die Knöchel,
vorgesehen, um unangenehme Druckstellen am Fuß des jeweiligen Benutzers möglichst
zu vermeiden. Diese Maßnahmen hinsichtlich des Aufbaus des Innenschuhs erhöhen
die Produktionskosten des Sportschuhs und können diese Vorkehrungen nicht an
die individuellen Bedürfnisse bzw. nicht an die diversen Fußformen verschiedener
Benutzer angepasst werden. Darüber hinaus können derartige Innenschuhe
nachträglich nicht mehr verändert werden.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Sportschuh
umfassend einen weichelastischen Innenschuh und eine vergleichsweise harte, äußere
Schale zu schaffen, welcher möglichst hohen Tragekomfort mit hoher, vom Benutzer
erzielbarer Leistungsfähigkeit, insbesondere bezüglich der Kraftübertragung
auf ein Sportgerät, kombiniert.
Diese Aufgabe der Erfindung wird durch einen Sportschuh mit einem
verbesserten Spannmittel gemäß den Merkmalen in Anspruch 1 gelöst.
Von besonderem Vorteil ist dabei, dass der oberste Manschettenabschnitt eines derartigen
Sportschuhs, welcher vielfach auch als Schuhkragen bezeichnet wird, längerfristig
die jeweils gewünschte Weite bzw. Vorspannung auf den Wadenabschnitt des Benutzers
beibehalten kann. Insbesondere können durch das elastisch nachgiebige Element
nachteilige Lockerungen des Manschettenabschnittes auch nach intensiven Belastungswechseln,
wie sie bei der Benutzung des Sportschuhs üblicherweise auftreten, besser unterdrückt
werden. D.h., dass die anfängliche bzw. erste Einstellung der Vorspannung des
Spannmittels auch noch gegen Ende der Benutzung des Sportschuhs weitgehendst konstant
verbleibt. Weiters wird durch das elastische Element die Aufbringung einer elastischen
Vorspannung innerhalb eines definierten Abfederungsweges erreicht, sodass während
der Benutzung des Sportschuhs auch gewisse Veränderungen der Umfangsweite bzw.
Form der Schuhmanschette innerhalb definierter Grenzen möglich sind. Bei anschließender
Entlastung des Manschettenabschnittes wird dann eine Rückstellbewegung des
unteren Fußes bzw. des Schienbeins durch die Kraftwirkung des elastischen Elementes
unterstützt und wird dadurch in überraschender Art und Weise die mit diesem
Sportschuh erzielbare Performance, insbesondere das Kraftübertragungsverhalten
auf ein Sportgerät, wie z.B. auf einen Schi, verbessert. Neben diesem so genannten
„Rebound" ist bei dieser Konstruktion weiters von besonderem Vorteil, dass
das weitgehendst dehnungsfeste, bandförmige Spannmittel hohen Zugkräften
standhalten kann und insbesondere auch bei einem starken Festzurren, beispielsweise
mit beiden Händen, nicht beschädigt bzw. nicht gedehnt oder überdehnt
werden kann, nachdem es dehnungsfest und entsprechend zugfest ausgeführt ist.
Die für die Vorspannwirkung des Spannmittels erforderliche Elastizität
wird unter anderem durch die Schuhmanschette, vor allem aber durch das elastisch
nachgiebige Element erzielt. Insbesondere wird mit der angegebenen Konstruktion
ein besonders robustes, funktional verbessertes Spannmittel zur bedarfsweisen Einengung
des oberen Endabschnittes der Schuhmanschette erzielt.
Durch die Ausbildung nach Anspruch 2 können unterschiedliche
Spannmittel für verschiedene Sportschuhe in einfacher Art und Weise vorgefertigt
werden und ist stets eine optimale Zuordnungen bzw. Relativstellung zwischen dem
elastisch nachgiebigen Element und dem bandförmigen Spannmittel gewährleistet.
Die Ausbildung gemäß Anspruch 3 ermöglicht die Schaffung
eines kostengünstigen und zugleich langfristig robusten Spannmittels im oberen
Manschettenabschnitt des Sportschuhs.
Durch die Weiterbildung gemäß Anspruch 4 kann eine gute
Biegsamkeit des elastisch nachgiebigen Elements quer zu seiner Längsrichtung
erreicht werden, sodass sich dieses problemlos an vergleichsweise kleine und große
Manschettendurchmesser anpassen kann.
Bei der Ausgestaltung nach Anspruch 5 ist von Vorteil, dass das elastisch
nachgiebige Element unauffällig und Platz sparend angeordnet ist und einen
vorderen Öffnungsabschnitt der Schuhmanschette zur Erleichterung des Einstiegs
in den Sportschuh nicht behindert.
Die Maßnahmen gemäß Anspruch 6 sind von besonderem
Vorteil, da das elastisch nachgiebige Element ausschließlich Druckbelastungen
unterworfen wird, welche elastische Komprimierungen des elastisch nachgiebigen Elements
ergeben. Insbesondere ist dabei das elastisch nachgiebige Element keinerlei Zugbeanspruchungen
ausgesetzt. Dadurch wird die Robustheit und zugleich die Funktionalität des
elastisch nachgiebigen Elementes verbessert.
Durch die Ausgestaltungen nach Anspruch 7 kann die Feder- bzw. Vorspannwirkung
des elastischen Elementes von einem Benutzer optisch leicht überprüft
bzw. verglichen werden. Unabhängig davon sind dadurch relativ weite, federbelastete
Bewegungen mit relativ konstanter Federkraft erzielbar.
Durch die Weiterbildung gemäß Anspruch 8 kann sowohl für
den linken als auch für den rechten Zugstrang des Spannmittels eine elastische
Nachgiebigkeit erzielt werden.
Die Ausbildung nach Anspruch 9 ermöglicht eine platzoptimierte
Anbringung des elastisch nachgiebigen Elements an der Schuhmanschette. Darüber
hinaus ist ein derartiges, elastisch nachgiebiges Element kostengünstig und
funktionsstabil.
Durch die Ausgestaltung nach Anspruch 10 kann eine stabile bzw. vor
Funktionsbeeinträchtigungen geschützte Montage am Sportschuh vorgenommen
werden.
Durch die Maßnahmen gemäß Anspruch 11 kann eine platzoptimierte
Anbringung am Sportschuh erfolgen. Alternativ oder in Kombination dazu kann der
Verformungswiderstand des elastisch nachgiebigen Elements in Querrichtung zu seiner
Längsachse zur Aufbringung einer elastischen Vorspannung auf das bandförmige
Spannmittel genutzt werden.
Die Ausgestaltung nach Anspruch 12 gewährleistet eine funktional
optimale Zuordnung zwischen dem bandförmigen Spannmittel und dem elastisch
nachgiebigen Element.
Durch die Maßnahmen gemäß Anspruch 13 kann die Komprimierbarkeit
und das elastische Rückstellverhalten des elastisch nachgiebigen Elements verbessert
bzw. den jeweiligen Erfordernissen in einfacher Art und Weise angepasst werden.
Ein kostengünstig produzierbares und zugleich verwendungssicheres,
elastisch nachgiebiges Element wird durch die Maßnahmen gemäß Anspruch
14 erzielt. Insbesondere können durch diese Maßnahmen scharfe Kanten am
elastisch nachgiebigen Element vermieden werden.
Aufgrund der Ausgestaltung gemäß Anspruch 15 werden in einfacher
Art und Weise Überbelastungen des elastisch nachgiebigen Elementes vermieden,
nachdem mit zunehmender Druckeinwirkung auf das elastisch nachgiebige Element auch
dessen Widerstandskraft steigt.
Bei der vorteilhaften Ausführungsvariante gemäß Anspruch
16 wird beiden Zugsträngen des Spannmittels, d.h. dem der linken Seite und
dem der rechten Seite der Schuhmanschette zugeordneten Zugorgan, jeweils eine elastische
Vorspannwirkung zugeordnet, obwohl lediglich ein einziges, zentrales Element ausgebildet
ist.
Durch die Maßnahmen gemäß Anspruch 17 wird eine fixe
Zuordnung zwischen dem elastischen Element und der Schuhmanschette erzielt und ist
darüber hinaus das bandförmige Spannmittel verliersicher am Sportschuh
gehaltert.
Durch die Maßnahmen gemäß Anspruch 18 wird das Bauvolumen
des elastisch nachgiebigen Elementes reduziert und kann weiters eine Platz sparende,
unaufällige Anbringung am Sportschuh erfolgen.
Eine besonders robuste und vor Überbelastungen geschützte
Konstruktion ist im Anspruch 19 angegeben.
Durch die Maßnahmen nach Anspruch 20 können innerhalb relativ
weiter Federwege verhältnismäßig konstante Federkräfte aufgebaut
werden. Zudem kann mit einer derartigen Konstruktion eine langfristig gleich bleibende
bzw. konstante Funktionalität erzielt werden.
Unabhängig von der Ausgestaltung nach Anspruch 1 wird die Aufgabe
der Erfindung auch durch eine verbesserte Spannvorrichtung gemäß den Merkmalen
in Anspruch 21 gelöst.
Die Erfindung wird im nachfolgenden anhand der in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Es zeigen:
1 einen gattungsgemäßen Sportschuh in perspektivischer
Seitenansicht in Verbindung mit einem erfindungswesentlichen Spannmittel für
den oberen Manschettenabschnitt des Sportschuhs in vereinfachter, schematischer
Darstellung;
2 den Sportschuh gemäß 1
mit einer anderen Ausführungsform des Spannmittels für den oberen Manschettenabschnitt
des Sportschuhs in vereinfachter, perspektivischer Darstellung;
3 eine Draufsicht auf einen Sportschuh mit einer modifizierten
Ausführungsform des Spannmittels für den oberen Manschettenabschnitt;
4 eine Ausführungsform des elastischen Elements
für das bandförmige Spannmittel;
5 eine andere Ausführungsvariante zu
4;
6 eine weitere Ausführungsvariante von
4;
7 eine dritte Ausführungsvariante zur Ausgestaltung
gemäß 4;
8 eine andere Ausführungsform eines elastischen
Elementes in Verbindung mit dem bandförmigen Spannmittel in perspektivischer,
vereinfachter Darstellung;
9 ein auf Zug zu beanspruchendes, elastisches Element
in Draufsicht;
10 eine Weiterbildung des elastischen Elementes nach
9;
11 eine Weiterbildung der Ausgestaltung nach
9 oder 10;
12 eine weitere Ausführungsform eines auf Zug
beanspruchenden, elastischen Elementes für das bandförmige Spannmittel
in vereinfachter, beispielhafter Draufsicht.
Einführend sei festgehalten, dass in den unterschiedlich beschriebenen
Ausführungsformen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen
versehen werden, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltenen Offenbarungen
sinngemäß auf gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen
übertragen werden können. Auch sind die in der Beschreibung gewählten
Lageangaben, wie z.B. oben, unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene
sowie dargestellte Figur bezogen und sind diese bei einer Lageänderung sinngemäß
auf die neue Lage zu übertragen. Weiters können auch Einzelmerkmale oder
Merkmalskombinationen aus den gezeigten und beschriebenen, unterschiedlichen Ausführungsbeispielen
für sich eigenständige, erfinderische oder erfindungsgemäße
Lösungen darstellen.
In 1 ist ein beispielhafter Sportschuh
1, insbesondere in Art eines Schischuhs, veranschaulicht. Dieser Sportschuh
1 umfasst eine starre bzw. relativ formsteife, äußere Schale
2, bevorzugt aus Kunststoff, welche einen darin eingesetzten, vergleichsweise
weichelastischen bzw. nachgiebigen Innenschuh 3 zumindest abschnittsweise
umgibt. Der Innenschuh 3 besteht bevorzugt aus Schaumkunststoff und textilen
Materialien, um dem Benutzer einen möglichst hohen Tragekomfort zu bieten,
wenn der Fuß des Benutzers im Sportschuh 1, insbesondere im Innenschuh
3 aufgenommen ist. Der Innenschuh 3 kann dabei gegenüber
der Schale 2 herausnehmbar oder auswechselbar ausgeführt sein oder
aber dauerhaft mit der Schale 2 verbunden, insbesondere verklebt oder vernäht
sein.
Die äußere, bevorzugt mittels einem Kunststoff-Spritzgussverfahren
hergestellte Schale 2 kann auch eine Mehrzahl von Durchbrüchen aufweisen
und somit auch eine rahmen- bzw. käfigartige Haltestruktur für den Innenschuh
3 bilden. Die äußere Schale 2 um den Innenschuh
3 dient zur möglichst effizienten bzw. möglichst verzögerungsfreien
Übertragung von Kräften zwischen dem Fuß des Benutzers und dem jeweiligen
Sportgerät, auf welchem der Sportschuh 1 befestigt ist bzw. angeordnet
wird. Anstelle des beispielhaft dargestellten Schischuhs kann der entsprechende
Sportschuh 1 auch durch einen Roll- oder Eislaufschuh, einen Snowboardschuh
und dgl. gebildet sein. Insbesondere ist als gattungsgemäßer Sportschuh
1 jeder Schuh zu verstehen, der eine äußere, vergleichsweise
steife Schale 2 bzw. wenigstens einen relativ steifen Manschetten- bzw.
Schaftabschnitt und einen darin eingesetzten, vergleichsweise weichen und nachgiebigen
Innenschuh 3 umfasst.
Die Schale 2 umfasst bevorzugt eine Vorderfußschale
4 zur Aufnahme des Vorderfußes und eine an die Vorderfußschale
4 anschließende Schuhmanschette 5, welche den unteren Beinabschnitt
eines Benutzers zumindest abschnittsweise umgibt bzw. aufnimmt. Die Schuhmanschette
5 ist bevorzugt als baulich eigenständiges Element ausgeführt
und über zumindest ein Gelenk 6 mit der Vorderfußschale
4 verbunden. Diese gelenkige Verbindung kann selbstverständlich auch
Verbindungsmittel umfassen, die eine kombinierte translatorische und rotatorische
Koppelung ermöglichen. Alternativ ist es auch möglich, die Schale
2 einstückig auszubilden und in der Schale 2 eine Verformungszone
auszubilden, welche dem Rist- bzw. Beugebereich zwischen dem Fuß und dem Unterschenkel
zugeordnet ist, um Abwinkelungen zwischen der Vorderfußschale 4 und
der Schuhmanschette 5 zu ermöglichen.
Das Gelenk 6 bzw. der Übergangsabschnitt zwischen der
Vorderfußschale 4 und der Schuhmanschette 5 definiert eine
Schwenkachse, welche im wesentlichen quer zur Längsachse 7 der Schuhsole
und im wesentlichen parallel zur Aufstandsebene 8 für den Innenschuh
3 verläuft. Zur individuellen Einstellung, Begrenzung und/oder Dämpfung
einer Verstellbewegung zwischen der Vorderfußschale 4 und der Schuhmanschette
5 kann am Sportschuh 1 eine Einstell- und/oder Dämpfungsvorrichtung
9 gemäß den aus dem Stand der Technik bekannten Ausführungen
ausgebildet sein. Mittels dieser Einstell- und/oder Dämpfungsvorrichtung
9 ist ein Neigungswinkel 10 zwischen der Vorderfußschale
4 und der Schuhmanschette 5 einstellbar bzw. kann mittels dieser
Einstell- und/oder Dämpfungsvorrichtung 9 einer Veränderung des
Neigungswinkels 10 aufgrund von benutzerseitigen Abwinkelungen zwischen
dem Schienbein und dem Vorderfuß ein definierter, gegebenenfalls individuell
einstellbarer Widerstand entgegengesetzt werden. Insbesondere kann durch diese Einstell-
und/oder Dämpfungsvorrichtung 9 eine so genannte Vorlagedämpfung
bzw. Vorlagebegrenzung der Schuhmanschette 5 in Bezug zur Vorderfußschale
4 geschaffen werden. Die Einstell- und/oder Dämpfungsvorrichtung
9 ist bevorzugt im rückwärtigen, der Wade zugeordneten Abschnitt
der Schuhmanschette 5 angeordnet.
Der Vorderfußschale 4 und/oder der Schuhmanschette
5 ist zumindest ein Zurrmittel 11 zugeordnet, um das von der Vorderfußschale
4 bzw. von der Schuhmanschette 5 umschlossene Aufnahmevolumen
verändern, insbesondere bei Bedarf verkleinern und vergrößern zu
können. Insbesondere wird über dieses zumindest ein Zurrmittel
11 eine entsprechende Vorspannung auf den Innenschuh 3 ausgeübt
und eine möglichst spielfreie Halterung des Fußes im Sportschuh
1 bewirkt. Diese Zurrmittel 11 können durch beliebige, aus
dem Stand der Technik bekannte Elemente, wie z.B. Hebelschnallen, Ratschenelemente,
Wickelvorrichtungen für Spannseile und dgl. gebildet sein. Als Zurrmittel
11 zur Festlegung bzw. Einengung des Innenschuhs 3 bzw. zur Halterung
des Fußes können auch bedarfsweise verstellbare Druckplattenanordnungen
oder dgl. eingesetzt werden. Wesentlich ist, dass mittels dem zumindest einen Zurrmittel
11 ein möglichst sicherer bzw. weitgehendst spielfreier Halt des Fußes
im Sportschuh 1 erreicht wird, wenn das wenigstens ein Zurrmittel
11 aktiviert ist. Zudem soll ein möglichst komfortabler Einstieg bzw.
Ausstieg aus dem Sportschuh 1 ermöglicht sein, wenn das zumindest
ein Zurrmittel 11 deaktiviert ist.
Ein als Schischuh ausgeführter Sportschuh 1 weist dabei
an der Schuhmanschette 5 zumindest ein Zurrmittel 11, bevorzugt
jedoch zwei Zurrmittel 11, in Form von hebelbetätigbaren Spannschnallen
auf, um die Öffnungsweite der Schuhmanschette 5 individuell einengen
bzw. bei Bedarf vergrößern zu können.
Der gattungsgemäße Sportschuh 1, welcher eine
relativ harte bzw. formstabile, äußere Schale 2 und einen vergleichsweise
weichen Innenschuh 3 umfasst, weist im oberen Endabschnitt der Schuhmanschette
5, insbesondere im Bereich der Einstiegsöffnung für den Fuß,
ein bandartiges bzw. ringartig verlaufendes Spannmittel 12 auf. Dieses
Spannmittel 12 dient unter anderem zur individuellen Einengung oder Begrenzung
der Öffnungsweite, insbesondere zur Einengung oder Weitenbegrenzung des oberen
Endabschnittes der Schuhmanschette 5. Dieser obere Endabschnitt der Schuhmanschette
5 umgrenzt in bekannter Weise die Einstiegsöffnung in den Sportschuh
1 und umschließt das Bein eines Benutzers im Bereich seiner Wade.
In der nachfolgenden Beschreibung ist unter der Bezeichnung Schuhmanschette
5 auch der von der äußeren Schuhmanschette 5 zumindest
teilweise umschlossene, obere Abschnitt des Innenschuhs 3 zu verstehen.
Dem Spannmittel 12, das zumindest abschnittsweise bevorzugt
bandförmig ausgebildet ist, ist wenigstens ein Einstellmittel 13 zugeordnet,
über welches die effektiv wirksame Länge, d.h. die Umschlingungsweite
bzw. die Vorspannung des Spannmittels 12 gegenüber der Schuhmanschette
5 entsprechend den individuellen Wünschen des Benutzers eingestellt
bzw. angepasst werden kann. Dieses Einstellmittel 13 kann dabei durch beliebige,
aus dem Stand der Technik bekannte Elemente zur Veränderung der Länge
und/oder der Ausrichtung und/oder der Zugrichtung und/oder der Position des Spannmittels
12 gebildet sein. Wesentlich ist lediglich, dass via dieses bedarfsweise
betätigbare Einstellmittel 13 die Vorspannung des Spannmittels
12 auf den Innenschuh 3 bzw. auf die Schuhmanschette
5 wunschgemäß verändert werden kann. Via dieses Einstellmittel
13 ist also entweder eine relativ lockere oder eine weitgehendst spielfreie
Festlegung des Beins eines Benutzers gegenüber der Schuhmanschette
5 ermöglicht, wobei das Spannmittel 12 via das Einstellmittel
13 aktiviert, d.h. gespannt, und deaktiviert, d.h. gelockert, werden kann.
Vor allem um einen möglichst einfachen Ausstieg aus dem Sportschuh
1 bzw. einen mühelosen Einstieg in den Sportschuh 1 zu ermöglichen,
ist durch entsprechende Betätigung des Einstellmittels 13 eine Lockerung
des Spannmittels 12 erforderlich bzw. zweckmäßig. Dieses Einstellmittel
13 am Spannmittel 12 bzw. für das Spannmittel 12
kann dabei durch einen Klettverschluss, eine Ratschenschnalle, einen Spannhebel
oder durch sonstige, aus dem Stand der Technik bekannte, manuell aktivier- und deaktivierbare
Kupplungs- bzw. Spannvorrichtungen gebildet sein.
Der Innenschuh 3 ragt beim gattungsgemäßen Sportschuh
1 zumindest abschnittsweise über eine obere Begrenzungskante
14 der Schuhmanschette 5 hinaus. Insbesondere erstreckt sich der
obere Endabschnitt des weichen bzw. gepolsterten Innenschuhs 3 über
den manschettenartigen bzw. hohlzylindrischen, oberen Endabschnitt der relativ formstabilen,
aus Hartkunststoff bestehenden Schuhmanschette 5 hinaus. Der obere Endabschnitt,
insbesondere der so genannte Kragen des Innenschuhs 3 weist ähnlich
den in der Schale 2 aufgenommenen Teilabschnitten des Innenschuhs
3 relativ dick gepolsterte bzw. geschäumte Zonen auf, um eine komfortable
bzw. möglichst druckstellenfreie Einbettung des Fußes eines Benutzers
zu gewährleisten. Vor allem sollen durch diese relativ dicke Polsterung im
oberen Kragenabschnitt des Innenschuhs 3 unangenehme Druckstellen am Unterschenkel,
insbesondere am Schienbein bzw. an der Wade des Benutzers, welche aufgrund der oberen
Begrenzungskante 14 der Schuhmanschette 5 bzw. infolge des relativ
starren, oberen Endabschnittes der Schuhmanschette 5 häufig auftreten,
vermieden werden.
Das Spannmittel 12 für die Schuhmanschette
5 erstreckt sich, wie aus 1 beispielhaft ersichtlich
ist, bevorzugt ringartig zumindest um Teilabschnitte des Umfangs des oberen Endabschnittes
des Sportschuhs 1. Im aktiven Einsatzzustand verläuft das Spannmittel
12 bevorzugt ringförmig geschlossen um die Schuhmanschette
5 und den Innenschuh 3, wie dies in 1
veranschaulicht wurde. Der Umschlingungswinkel des bandförmigen Spannmittels
12 gegenüber der Schuhmanschette 5 kann aber auch weniger
als 360° betragen. D.h., dass das Spannmittel 12 auch nur über
Teilabschnitte des Umfangs der Schuhmanschette 5 verlaufen kann.
Das funktional verbesserte Spannmittel 12 gemäß
1 stützt sich im Einsatzzustand bzw. im aktiv
gespannten Zustand an zumindest einem elastisch nachgiebigen Element 15
ab, welches zwischen der Schuhmanschette 5 und dem bandförmigen Spannmittel
12 angeordnet ist. Dieses elastisch nachgiebige Element 15 bzw.
das dementsprechende Pufferelement stellt dabei eine begrenzte, elastische Verformungszone
zwischen der Schuhmanschette 5 und dem Spannmittel 12 dar, welches
die Schuhmanschette 5 an der Außenseite zumindest abschnittsweise
umschließt. Insbesondere ist es aufgrund der Zwischenschaltung des elastisch
nachgiebigen Elementes 15 zwischen dem im Wesentlichen dehnungsfesten,
bandförmigen Spannmittel 12 und der Schuhmanschette 5 möglich,
dass sich die Schuhmanschette 5 bei Belastungen durch den Fuß des
Benutzers entgegen der Widerstandskraft des elastisch nachgiebigen Elementes
15 aufweiten bzw. dehnen kann, bis schließlich die Gegenkräfte
des Spannmittels 12 und des elastisch nachgiebigen Elementes
15 derart hoch sind, dass eine weitere Aufweitung der Schuhmanschette
5 unterbunden wird. Der Aufweitungswiderstand der Schuhmanschette
5
kann dabei aufgrund der Charakteristik des zwischengeschalteten,
elastisch nachgiebigen Elementes 15 annähernd progressiv ansteigen.
Das elastisch nachgiebige Element 15 bzw. das demgemäße
Pufferelement umfasst bevorzugt einen streifen- oder einen blockförmigen Körper
aus Schaumkunststoff, der an der der Schuhmanschette 5 zugewandten Innenseite
des Spannmittels 12 angeordnet ist. Vorzugsweise ist ein derartiger streifen-
oder blockförmiger Körper aus Schaumkunststoff mit dem bandförmigen
Spannmittel 12 über Nähte verbunden. Alternativ oder in Kombination
dazu kann das elastisch nachgiebige Element 15 – wie schematisch
dargestellt – schlauchförmig ausgeführt sein und auf das bandförmige
Spannmittel 12 aufgefädelt sein. Das elastisch nachgiebige Element
15 bzw. Pufferelement kann auch eine textile Verkleidung bzw. Umhüllung
aufweisen.
Neben der Ausgleichs- bzw. Abfederungsfunktion erfüllt das Spannmittel
12 mit dem an dessen Innenseite angeordneten, elastisch nachgiebigen Element
15 auch eine Vorspannfunktion, welche es ermöglicht, dass das Spannmittel
12 möglichst fortwährend eine definierte Vorspannung auf die
Schuhmanschette 5 ausübt. Dies vor allem auch dann, wenn auf das bandförmige
Spannmittel 12 wechselnde Belastungs- und Entlastungsvorgänge einwirken.
Insbesondere wird dadurch das Spannmittel 12 auch nach zahlreichen Belastungs-
und Entlastungsvorgängen der Schuhmanschette 5 nicht bzw. nur unwesentlich
gelockert.
Das bandförmige Spannmittel verläuft im gezeigten Ausführungsbeispiel
gemäß 1 ringförmig geschlossen um die
Schuhmanschette 5. Dabei kann das bandförmige Spannmittel
12 zumindest abschnittsweise auch am Innenschuh 3 bzw. an dessen
Zunge 16 anliegen. Das Spannmittel 12 ist hierbei als einstückiges
Band ausgeführt, welches an seinem ersten Ende ein Umlenkorgan 17,
beispielsweise eine Öse, aufweist, über welches das zweite Ende des bandförmigen
Spannmittels 12 umlenkbar ist, um die Spannweite und die Vorspannung bzw.
den Durchmesser des Spannmittels 12 variieren zu können. Das am Umlenkorgan
17 umgelenkte Ende des Spannmittels 12 ist sodann in der gewünschten
Einstellweite bzw. Vorspannung festlegbar. Hierfür ist am Spannmittel
12 bzw. für das Spannmittel 12 wenigstens ein Einstellmittel
18 vorgesehen, welches bevorzugt durch einen Klettverschluss oder durch
formschlüssige Verbindungen gebildet ist.
In 2 ist eine weitere Ausführungsform
des Spannmittels 12 und des elastisch nachgiebigen Elementes
15 gezeigt. Auch hierbei ist das elastisch nachgiebige Element
15 in dem auf die Fortbewegungsrichtung bezogenen vorderen Abschnitt der
Schuhmanschette 5 angeordnet.
In diesem Ausführungsbeispiel weist das elastisch nachgiebige
Element 15 eine Mehrzahl von räumlichen, beispielsweise quaderförmigen
Erhebungen 19 auf, die als elastisch nachgiebige Widerlagerelemente für
das dehnungsfeste Spannmittel 12 dienen. Diese Erhebungen 19,
welche bevorzugt in Längsrichtung des Spannmittels 12 zueinander distanziert
angeordnet sind, liegen entweder an der Innenseite des Spannmittels 12
oder an der Außenseite der Schuhmanschette 5 an bzw. können die
elastisch nachgiebigen Erhebungen 19 sowohl an der Schuhmanschette
5 als auch am Spannmittel 12 anliegen, wenn sich das Spannmittel
12 im Aktivzustand befindet. Alternativ dazu können die in Längsrichtung
des Spannmittels 12 distanziert zueinander angeordneten Erhebungen
19 auch als elastisch nachgiebige Einstellmittel 18 für die
Vorspannung bzw. die Umschlingungsweite des Spannmittels 12 dienen. In
diesem Fall werden die elastisch nachgiebigen Erhebungen 19 zusätzlich
als formschlüssige Kupplungsorgane zur individuellen Einstellung der Vorspannung
bzw. Umschlingungsweite des Spannmittels 12 genutzt.
Anstelle der Ausbildung von Erhebungen 19 ist es auch möglich,
im elastisch nachgiebigen Element 15 Vertiefungen auszubilden, oder Hohlräume
vorzusehen, welche Luftkammern bilden können und eine besondere Dämpfungscharakteristik
des elastisch nachgiebigen Elementes 15 ergeben. Derartige Vertiefungen
oder Hohlräume sind insbesondere bei elastisch nachgiebigen Elementen aus Schaumkunststoff
einfach herstellbar.
In 3 ist eine andere Ausführungsform
des Spannmittels 12 und des diesem zugeordneten, elastisch nachgiebigen
Elements 15 in Verbindung mit dem oberen Endabschnitt einer Schuhmanschette
5 veranschaulicht. Insbesondere ist hier eine weitere Variante einer Spannvorrichtung
für den oberen Manschettenabschnitt eines Sportschuhs 1 gezeigt.
Hierbei ist das elastisch nachgiebige Element 15 dem rückwärtigen
Abschnitt der Schuhmanschette 5 zugeordnet. Das elastische Element
15 ist wiederum zwischen dem möglichst dehnungsfesten Spannmittel
12 und der Schuhmanschette 5, welche insbesondere aus Hartkunststoff
besteht, angeordnet. Dabei umfasst das elastisch nachgiebige Element 15
zumindest einen elastisch verformbaren Federarm 20, 21. Bevorzugt
sind zwei Federarme 20, 21 ausgebildet, an denen sich die Innenseite
des bandförmigen Spannmittels 12 federelastisch abstützt. Die
Federarme 20, 21 erstrecken sich dabei ausgehend von einem zentralen
Halteabschnitt 22 flügelartig und in paralleler Richtung zur Längserstreckung
des bandförmigen Spannmittels 12. Das elastische Element
15 ist in seinem zentralen Halteabschnitt 22 mit der Schuhmanschette
5 verbunden, insbesondere vernietet oder verschraubt. Die voneinander
abgewandten Endabschnitte der bevorzugt paarweise bzw. flügelartig angeordneten
Federarme 20, 21 sind im unbelasteten Ausgangszustand bzw. im
in nur teilweise belasteten Zustand des Spannmittels 12 in einem Abstand
23 zur Außenseite der Schuhmanschette 5 angeordnet. Dieser
Abstand 23 stellt dabei den maximal verfügbaren Federweg dar, den
das elastisch nachgiebige Element 15 für das bandartige Spannmittel
12 zur Verfügung stellt. Das Spanmittel 12 kann dabei im
Aktivzustand derart vorgespannt sein, dass ein Teil des maximal verfügbaren
Federweges bzw. Abstandes 23 verbraucht ist und der Rest des maximalen
Abstandes 23 für Abfederungsvorgänge des Spannmittels
12 zur Verfügung steht. Alternativ kann das Spannmittel
12 auch derart vorgespannt sein, dass der Abstand 23 im gespannten
Zustand des Spannmittels 12 gleich Null ist. In diesem Fall ist das elastisch
nachgiebige Element 15 stets unter ausreichender Vorspannung, um das Spannmittel
12 im gespannten Zustand zu halten und eine Lockerung bzw. ein Verrutschen
des Spannmittels 12 während der Benutzung des Sportschuhs
1 zu unterbinden bzw. möglichst zu vermeiden.
Diese Anschlagbegrenzung für die Federarme 20,
21 gegenüber der Schuhmanschette 5 oder gegenüber einer
der Verlängerung des zentralen Halteabschnittes 20 dient auch zur
Vermeidung von Überbelastungen der elastisch nachgiebigen Federarme
20, 21. Weiters kann durch derart definierte Anschläge eine
gezielte Begrenzung der Nachgiebigkeit des Spannmittels 12 und somit eine
gezielte Begrenzung der Nachgiebigkeit der Schuhmanschette 5 in einfacher
Art und Weise erzielt werden.
Wesentlich ist dabei, dass das elastisch nachgiebige Element
15 die Vorspannung des Spannmittels 12 aufrecht erhält und
dass gegebenenfalls ein Federweg zur Verfügung steht, der eine elastische Nachgiebigkeit
der Schuhmanschette 5 bzw. des Innenschuhs 3 zulässt.
Bevorzugt umfasst das elastische Element 15 zumindest ein
Führungselement 24, beispielsweise einen Führungssteg, welches
ausgebildet ist, um eine ordnungsgemäße Position des Spannmittels
12 gegenüber dem elastischen Element 15 beizubehalten. Dies
insbesondere auch dann, wenn das Spannmittel 12 im gelockerten bzw. unbelasteten
Zustand vorliegt. Das Führungselement 24 kann dabei durch einen Durchbruch
bzw. durch eine schlaufenartige Halterung am elastisch nachgiebigen Element
15 gebildet sein.
Wie weiters aus 3 ersichtlich ist, kann
am Umfangsabschnitt der Schuhmanschette 5 zumindest ein Halteelement
25 ausgebildet sein, über welches die ordnungsgemäße bzw.
plangemäße Ausrichtung und Lage des Spannmittels 12 auch dann
gewährleistet ist, wenn dieses im losen bzw. gelockerten Zustand vorliegt.
Dieses Halteelement 25 für das bandförmige Spannmittel
12 kann dabei durch einen Durchbruch, einen hakenartigen Vorsprung oder
durch eine Umlenkung des Spannmittels 12 gegenüber der Außenwand
der Schuhmanschette 5 gebildet sein.
In den 4 bis 7
sind weitere Ausführungsformen von elastisch nachgiebigen Elementen
15 für bandartige Spannmittel 12 veranschaulicht. Diese elastisch
nachgiebigen Elemente 15 sind bevorzugt in einem rückwärtigen
Abschnitt einer Schuhmanschette 5 anzuordnen bzw. zu befestigen. Das bandförmige
Spannmittel 12 wird bevorzugt durch das elastisch nachgiebige Element
15 hindurchgefädelt, wenn dieses in Art eines tunnelartigen Gehäuses
26 ausgeführt ist und zumindest einen Durchbruch 27,
28 zur Hindurchführung des bandförmigen Spannmittels
12 aufweist.
Das Gehäuse 26 bzw. dessen Halteplatte 29 dient
zur Befestigung an der Außenseite der Schuhmanschette 5. Das Gehäuse
26 bzw. dessen Halteplatte 29 ist bevorzugt bogenförmig gekrümmt
ausgeführt. Insbesondere ist eine Montagefläche 30 der Halteplatte
29 konkav gekrümmt, um möglichst vollflächig bzw. spielfrei
an der Außenseite der Schuhmanschette 5 anliegen zu können. Zur
Befestigung des Gehäuses 26 bzw. der Halteplatte 29 können
formschlüssige Verbindungen, wie z.B. Schraub- oder Nietverbindungen
31, vorgesehen sein. Alternativ dazu kann das Gehäuse 26
bzw. die Halteplatte 29 des elastischen Elements 15 auch über
formschlüssige Kupplungsvorrichtungen mit der Schuhmanschette 5 gekoppelt
sein.
Das elastisch nachgiebige Element 15 umfasst hierbei ebenfalls
zumindest ein Federorgan, bevorzugt zwei Federarme 20, 21, welche
ein einstückiges oder einteiliges Federelement 32 bilden, das an der
Halteplatte 29 gehaltert bzw. im Gehäuse 26 aufgenommen ist.
Dieses Federelement 32 ist bei der Ausführungsform gemäß
den 4 und 5 mehrfach bogenförmig
gekrümmt. Das Federelement 32 kann dabei aus Federstahl oder einem
federelastischen Kunststoff gebildet sein, um ein ausreichendes Federungs- bzw.
Dämpfungsverhalten bereitzustellen. Die mehrfache Krümmung des Federelementes
32 dient dazu, um bei kleinen Abmessungen des Gehäuses 26
bzw. des gesamten Elementes 15 einen vergleichsweise großzügigen
Federweg für das bandförmige Spannmittel 12 zu erzielen bzw.
um eine nichtlineare Federkennlinie zu schaffen.
Wie aus den 5, 6
ersichtlich ist, kann das Federelement 32 innerhalb des elastisch nachgiebigen
Elements 15 rotatorisch gelagert sein. Insbesondere kann das Federelement
32 um eine quer zur Längsrichtung des Spannmittels 12 und
im Wesentlichen parallel zu dessen Flachseite verlaufende Schwenkachse
33 schwenkbeweglich gelagert sein. Dadurch ist eine bessere Anpassung des
elastischen Elements 15 an die individuellen Bedürfnisse erzielbar.
Insbesondere kann die Zugwirkung bzw. die Zugrichtung des Spannmittels
12 auf der linken bzw. rechten Seite des Spannmittels 12 individuell
variiert bzw. den jeweiligen Wünschen besser angepasst werden.
5 zeigt dabei eine platzoptimierte Ausführungsform
des elastischen Elementes 15, bei der sich die Endabschnitte Gehäuses
26 verjüngen.
Bei der Ausgestaltung gemäß 6
ist das Federelement 32 in seinem zentralen Halteabschnitt 22
um die Schwenkachse 33 verschwenkbar gelagert. Die beiden davon abstehenden
Federarme 20, 21 bilden jeweils Kragarme aus, an denen das weitgehendst
dehnungsfeste Spannmittel 12 bevorzugt lastübertragend abgestützt
ist oder daran befestigt ist.
Bei der Ausgestaltung gemäß 7
weist das elastisch nachgiebige Element 15 eine bogenförmig gekrümmte
Blattfeder 34 auf, welche die Funktion des Federelements 32 erfüllt.
Dabei liegt das Spannmittel 12 am bogenförmig nach außen gekrümmten,
zentralen Abschnitt der Blattfeder 34 an. Die distalen Enden dieser Blattfeder
34 sind in Führungsvorrichtungen 35, 36 verstellbar
gelagert. Insbesondere ermöglichen diese Führungsvorrichtungen
35, 36 einen Längsausgleich der Blattfeder 34, wenn
diese aufgrund einer elastischen Verformung in die annähernd lang gestreckte
Form überführt wird. Die Führungsvorrichtungen 35,
36 für die Blattfeder 34 können auch zur Positionierung
der Blattfeder 34 bzw. des Federelementes 32 innerhalb des Gehäuses
26 dienen.
In 8 ist eine weitere Ausführungsform
des elastisch nachgiebigen Elementes 15 für das im Wesentlichen dehnungsfeste
Spannmittel 12 beispielhaft veranschaulicht. Hierbei ist das elastische
Element 15 als Spritzguss- oder Extrusionskörper ausgeführt.
Dieses elastische Element 15 besteht dabei aus einem elastomeren Kunststoff,
insbesondere aus Gummi. Bereits die dem Gummi-Material innewohnenden Eigenschaften
ergeben dabei eine hohe Elastizität. Zudem wird durch die Formveränderlichkeit
des elastischen Elementes 15 bezüglich seines Quer- und Längsschnittes
ein gutes Elastizitätsverhalten dieses Elementes 15 erzielt. Insbesondere
ist dieses elastisch nachgiebige Element 15 im Längsschnitt sichel-
oder halbmondförmig ausgebildet. D.h. dass das elastische Element
15 in seinem zentralen Befestigungsabschnitt das größte Bau-
bzw. Körpervolumen aufweist.
Zur weiteren Erhöhung seiner Elastizität bzw. Komprimierbarkeit
in Bezug auf seine Querschnittsform kann das elastische Element 15 eine
Mehrzahl von Durchbrüchen 37 oder von Vertiefungen aufweisen, welche
quer zur Längserstreckung des außen anliegenden, bandförmigen Spannmittels
12 verlaufen. Vor allem bei der Ausbildung von Durchbrüchen
37 verlaufen diese quer zur Längserstreckung und im Wesentlichen parallel
zu den Flachseiten des bandförmigen Spannmittels 12.
Auch dieses elastische Element 15 weist zumindest ein Führungselement
24 zur positionsgenauen Halterung bzw. zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen
Position des Spannmittels 12 relativ zum elastischen Element
15 auf. Hierbei ist das Führungselement 24 durch zwei Führungsstege
gebildet, die im Wesentlichen in einem der Breite des Spannmittels 12 entsprechenden
Abstand zueinander angeordnet sind. Insbesondere bilden diese Führungsstege
an der von der Schuhmanschette 5 abgewandten Außenseite eine Vertiefung
zur Aufnahme des bandförmigen Spannmittels 12 aus.
Dieses elastisch nachgiebige Element 15 wird infolge äußerer
Krafteinwirkung über das außen umlaufende Spannmittel 12 komprimiert.
Nach Wegfall dieser Krafteinwirkung stellt sich das elastisch nachgiebige Element
15 in die in 8 dargestellte Ausgangs- bzw.
Ruhelage zurück. Dieses elastische Element 15 bringt sein Elastizitätsverhalten
durch Veränderungen seiner Querschnittsform und durch Veränderungen seiner
Form hinsichtlich seiner Längserstreckung auf. Insbesondere kann dieses elastische
Element 15 einen ausreichend großen Federweg für Relativverstellungen
des bandförmigen Spannmittels 12 gewährleisten.
Dieses relativ weichelastische Element 15 kann zumindest
eine Montageplatte 38 umfassen, über welche eine Verteilung der Spann-
bzw. Haltekräfte einer Schraub- oder Nietverbindung 31 über weitläufigere
Abschnitte der Außenseite des elastischen Elementes 15 erfolgen kann.
Diese Montageplatte 38 kann dabei auch zur verliersicheren bzw. verrutschsicheren
Festlegung des Spannmittels 12 gegenüber der Schuhmanschette
5 genutzt werden.
In den 9 und 10
ist eine weitere Ausführungsform eines elastisch nachgiebigen Elements
15 für das bandförmige Spannmittel 12 veranschaulicht.
Hierbei ist das bandförmige Spannmittel 12 an zumindest einem seiner
Enden mit einem schuhfesten und elastisch nachgiebigen Element 15 verbunden.
Das elastische Element 15 weist dabei eine starre Halteplatte
39 zur festen Verbindung mit der Schuhmanschette 5 auf. An gegenüberliegenden
Enden dieser Halteplatte 39 ist jeweils ein elastisch nachgiebiges Ankerelement
40, 41 ausgebildet, an welchen die beiden Enden des bandförmigen
Spannmittels 12 befestigt sind. Hierbei sind die Ankerelemente
40, 41 für das Spannmittel 12 schlaufenförmig ausgeführt,
insbesondere durch Seilschlaufen 42, 43 gebildet.
Bei der Ausgestaltung gemäß 9
sind die Seilschlaufen 42, 43 elastisch dehn- und rückstellbar.
Insbesondere sind die Seilschlaufen 42, 43 durch Seilkörper
aus einem elastomeren Material, beispielsweise aus faserverstärktem Gummi,
gebildet. Die Halteplatte 39 ist über zumindest eine Schraub- oder
Nietverbindung 39 mit der Schuhmanschette 5, insbesondere mit
dessen rückwärtigen Abschnitt starr bzw. unbeweglich verbindbar.
Bei der Ausgestaltung nach 10 sind die
Ankerelemente 40, 41 für das Spannmittel 12 weitgehendst
dehnungsfest ausgeführt, jedoch über zumindest ein Federmittel
44, 45, insbesondere über zumindest eine Spiralfeder
46, 47, relativ zur Halteplatte 39 federelastisch verstellbar.
Insbesondere umschließen zwei Spiralfedern 46, 47 die Endabschnitte
von zumindest einem Ankerelement 40, 41. Diese Spiralfedern
46, 47 stellen dabei ein elastisch nachgiebige Lagerung der Ankerelemente
40, 41 relativ zur ortsfesten Halteplatte 39 dar.
Bei der Weiterbildung gemäß 11
sind die Ankerelemente 40, 41 für das bandförmige Spannmittel
12 jeweils von einem elastisch dehnbaren und selbsttätig rückstellenden
Faltenbalg 48, 49 umgeben bzw. durch einen Faltenbalg
48, 49 ausreichender Elastizität gebildet. Die in diesem
Fall ösenförmigen Enden der Ankerelemente 40, 41 dienen
zur bedarfsweise lösbaren Kopplung bzw. zur fixen Verbindung mit dem bandförmigen
Spannmittel 12.
In 12 ist eine weitere Ausführungsform
des elastisch nachgiebigen Elementes 15 für das bandförmige Spannmittel
12 gezeigt. Auch dieses elastische Element 15 weist an seinen
gegenüberliegenden Endabschnitten Aufnahmen zur Befestigung des Spannmittels
12 auf. Der zentrale bzw. mittige Abschnitt umfasst die Halteplatte
39 zur Festlegung des elastischen Elementes 15 an einer Schuhmanschette.
Hierbei ist das elastische Element 15 in seinem zentralen Halteabschnitt
22 verjüngt ausgeführt. Das elastische Element 15 ist
dabei durch einen Federstahldraht gebildet, welcher schleifen- bzw. achterartig
geformt ist. Bei entsprechender Zugbeanspruchung über die Enden des Spannmittels
12 wird eine elastische Verformung des derart vorgeformten Elements
15 bewirkt und eine Vergrößerung der Umschlingungsweite des Spannmittels
12 ermöglicht.
Unabhängig von der dargestellten Ausführungsform kann das
Spannmittel 12 zumindest zweiteilig ausgeführt sein. Vor allem dann,
wenn das bandförmige Spannmittel 12 nicht über den gesamten Umfang
der Schuhmanschette 5 verläuft, kann ein erstes Ende des bandförmigen
Spannmittels 12 starr mit der Schuhmanschette 5 verbunden sein
und das weitere Ende des Spannmittels 12 über das elastisch nachgiebige
Element 15 federelastisch nachgiebig an der Schuhmanschette 5
verankert sein.
Die Ausführungsbeispiele zeigen mögliche Ausführungsvarianten
des Sportschuhs 1 bzw. seines Spannmittels 12, wobei an dieser
Stelle bemerkt sei, dass die Erfindung nicht auf die speziell dargestellten Ausführungsvarianten
derselben eingeschränkt ist, sondern vielmehr auch diverse Kombinationen der
einzelnen Ausführungsvarianten untereinander möglich sind und diese Variationsmöglichkeit
aufgrund der Lehre zum technischen Handeln durch gegenständliche Erfindung
im Können des auf diesem technischen Gebiet tätigen Fachmannes liegt.
Es sind also auch sämtliche denkbaren Ausführungsvarianten, die durch
Kombinationen einzelner Details der dargestellten und beschriebenen Ausführungsvariante
möglich sind, vom Schutzumfang mitumfasst.
Der Ordnung halber sei abschließend darauf hingewiesen, dass
zum besseren Verständnis des Aufbaus des Sportschuhs 1 bzw. Spannmittels
12 dieser bzw. dessen Bestandteile teilweise unmaßstäblich und/oder
vergrößert und/oder verkleinert dargestellt wurden.
Vor allem können die einzelnen in den 1;
2; 3; 4;
5; 6; 7;
8; 9; 10;
11; 12 gezeigten Ausführungen
den Gegenstand von eigenständigen, erfindungsgemäßen Lösungen
bilden. Die diesbezüglichen, erfindungsgemäßen Aufgaben und Lösungen
sind den Detailbeschreibungen dieser Figuren zu entnehmen.
- 1
- Sportschuh
- 2
- Schale
- 3
- Innenschuh
- 4
- Vorderfußschale
- 5
- Schuhmanschette
- 6
- Gelenk
- 7
- Längsachse
- 8
- Aufstandsebene
- 9
- Einstell- und/oder Dämpfungsvorrichtung
- 10
- Neigungswinkel
- 11
- Zurrmittel
- 12
- Spannmittel
- 13
- Einstellmittel
- 14
- Begrenzungskante
- 15
- elastisch nachgiebiges Element
- 16
- Zunge
- 17
- Umlenkorgan
- 18
- Einstellmittel
- 19
- Erhebung
- 20
- Federarm
- 21
- Federarm
- 22
- Halteabschnitt
- 23
- Abstand
- 24
- Führungselement
- 25
- Halteelement
- 26
- Gehäuse
- 27
- Durchbruch
- 28
- Durchbruch
- 29
- Halteplatte
- 30
- Montagefläche
- 31
- Schraub- oder Nietverbindung
- 32
- Federelement
- 33
- Schwenkachse
- 34
- Blattfeder
- 35
- Führungsvorrichtung
- 36
- Führungsvorrichtung
- 37
- Durchbruch
- 38
- Montageplatte
- 39
- Halteplatte
- 40
- Ankerelement
- 41
- Ankerelement
- 42
- Seilschlaufe
- 43
- Seilschlaufe
- 44
- Federmittel
- 45
- Federmittel
- 46
- Spiralfeder
- 47
- Spiralfeder
- 48
- Faltenbalg
- 49
- Faltenbalg