Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Toröffner, Toröffnungsanordnungen
und verwandte Baueinheiten, Komponenten und Methodologien.
Toröffner werden zur Verwendung in zahlreichen Situationen hergestellt
und geliefert.
Toröffner, wie z. B. jene, die für Roll-, Sektional- oder
Kippgaragentore oder ähnliche Tore verwendet werden können, verwenden
häufig einen logikgesteuerten (verknüpfungsgesteuerten) Gleichstrom- oder
Wechselstrommotor, um die Bewegung des Tors durch eine Übersetzung (Getriebe)
zu bewirken. Das Getriebe kann mit einer Drehwelle eines Hubtors oder eines Rolltors
oder mit einem zu einem Sektional- oder Kipptor gehörenden, schienengebundenen
Schlitten verbunden sein.
In vielen vorhandenen Garagentoranordnungen umfasst das Getriebe ein
flexibles Antriebselement, wie z. B. eine Kette oder einen Riemen. Daher ist eine
der Komponenten des Antriebsstrangs gewöhnlich ein Zahnrad oder eine Rolle.
Bisher haben Antriebsanordnungen, die einen getragenen Elektromotor
verwenden, die Schwierigkeit mit sich gebracht, den Motor so auszurichten, dass
eine Ausgangswelle zur Kraftübertragung auf einer Linie oder parallel zu jener
der Drehachse des Zahnrads oder der Rolle ist (ob durch ein Untersetzungsgetriebe
oder mit Hilfe anderer Mittel), oder, was häufiger der Fall ist, sie erfordern
irgendein Getriebe, das in der Lage ist, die Anordnung der Drehachse des Motors
unter einem schrägen oder rechten Winkel zur Drehachse des Zahnrads oder der
Rolle zu erlauben. Siehe PCT/NZ 2003/000211.
Es gibt viele Situationen, in welchen ein Antriebssystem für
solche Torsysteme eine Kalibrierung erfordert, um sicher zu stellen, dass der Elektromotor
(oder ein anderer Primärantrieb) nicht weiterläuft oder in seiner Anwendung
effektiv über die Grenzen jener Anwendung hinausläuft. Zum Beispiel ist
es in einer Situation mit beispielsweise Garagentoren, sei es der Hub-, Kipp- oder
Sektionaltorart, üblich (unabhängig davon, ob Wechselstrom- oder Gleichstrommotoren
als Antriebskraft eingesetzt werden), Anschläge (Beschränkungen) vorzusehen,
bei denen ein Abschalten der Stromversorgung an den Motor vorgesehen ist, wenn das
Tor entweder vollständig offen oder vollständig geschlossen ist.
Häufig hängen solche Abschaltsysteme von manuellen Eingaben
mit Hilfe von Schrauben oder ähnlichen Elementen ab, die es den Anschlägen
erlauben, an die spezielle Anwendung angepasst zu werden.
Unsere Anmeldung PCT/NZ 2003/00212 bezieht sich auf eine Vorrichtung
und die zugehörigen Verfahren und ähnliches, die unter anderem bei solchen
Anwendungen wie der Endanschlagskontrolle von beispielsweise Garagentoren zum Einsatz
kommt, jedoch breitere Anwendungsmöglichkeiten besitzt.
Der gesamte Inhalt unserer Patentanmeldungen PCT/NZ2003/000211, PCT/NZ
2003/000212 und PCT/NZ 2003/0013 wird hiermit einbezogen, wie auch sämtliche
veröffentlichen Informationen über unsere existierenden MERLIN
TM-Toröffnersysteme, insbesondere um den Stand der Technik zu zeigen
sowie das zu verdeutlichen, auf was wir im Folgenden mit den Begriffen Steuerungs-
und Endanschlagsfunktionalitäten Bezug nehmen.
Die vorliegende Erfindung erkennt, dass es unabhängig von der
Orientierung der Motordrehachse erwünscht ist, dass ein Öffner in der
Lage ist, ein Torelement (z. B. jenes eines Hubtors oder eines anderen solchen Tors)
zu drehen, bei dem es ein Ausgangsantriebselement vorsehen muss, das sich in Übereinstimmung
mit der Mittelachse der Drehung des Rolltors oder der äquivalenten Vorrichtung
dreht, das jedoch in einem kleinen Spalt zwischen dem Ende des Torrollos und einem
strukturellen Element des die zu öffnende oder schließende Toröffnung
aufweisenden Gebäudes zu installieren ist und/oder dort gewartet werden kann.
Es ist auch eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung (einige Beispiele
sind eine Alternative zur oben genannten Aufgabe), einen Träger eines solchen
Toröffners an einer aus dem Gebäude herausstehenden Befestigung oder einen
anderen Träger vorzusehen, der sich jedoch als Arm oder als eine andere Struktur
zum Toröffner in einer Richtung erstreckt, die sich in einer Ebene senkrecht
zur Drehachse des Torrollos und/oder des Ausgangsantriebselements befindet.
In einem weiteren Aspekt bestehet die vorliegende Erfindung aus einem
Toröffner und/oder einer Befestigung eines Toröffners und zugehörigen
Baueinheiten, wobei ein Haltebügel unabhängig von der Raumverfügbarkeit
so nah wie möglich an das zu öffnende Tor positioniert werden kann, wobei
dies z. B. bevorzugt dadurch erzielt wird, dass eine Taillierung des Toröffners
von seiner senkrecht zur Drehachse stehenden einen Seite zu dem zu öffnende
Tor verwendet wird, so dass die Taille als Träger für den Toröffner
und/oder als Stützachse für das Tor eine Komponente des Haltebügels
aufnehmen kann.
In einem Aspekt besteht die vorliegende Erfindung aus einem Toröffner,
der die Fähigkeit besitzt, in einem kleinen Raum zwischen dem Ende eines Torrollos
beispielsweise eines Hubtors und einem beliebigen davon beabstandeten Hindernis
befestigt zu werden, wobei ein solcher Toröffner vorsieht, dass trotz seines
Bedarfs an Befestigung seine seitliche Ausdehnung in der Richtung der Drehachse
seines Ausgangsantriebselements kleiner als 200 mm ist und sein wird und bevorzugt
die Ausdehnung des nicht befestigten Öffners selbst weniger als 150 mm beträgt.
In einem weiteren Aspekt besteht die Erfindung aus einem Toröffner
der Art, die ein drehbares Ausgangselement aufweist, das geeignet ist, um mit einem
zu öffnenden oder zu schließenden Tor einzugreifen, wobei das Ausgangselement
eine Drehachse besitzt, die im Einsatz mindestens im Wesentlichen horizontal und
quer zu dessen longitudinaler Erstreckung liegen wird, welche im Einsatz im Wesentlichen
vertikal sein wird,
wobei der Öffner seine transversale Ausdehnung in jener Richtung besitzt, die
parallel zur Drehachse liegt, und die geringer ist seine transversale Ausdehnung
senkrecht dazu und geringer als seine longitudinale Ausdehnung ist,
und wobei an jener Flanke (Seite) des Öffners gegenüber der Flanke mit
dem Ausgangselement sich eine Taillierung in einem Bereich befindet, der zur Aufnahme
einer oder der Befestigung für den Öffner geeignet ist.
Bevorzugt beträgt die transversale Ausdehnung parallel zur Drehachse
weniger als 150 mm.
In einem weiteren Aspekt ist die Erfindung eine Toröffneranordnung,
umfassend
eine (mit Kern, Spulenkörper, Achse oder Äquivalentem versehene) Hubtoranordnung,
die in der Lage ist, drehbar ab- und aufgewickelt zu werden, um dadurch eine Toröffnung
eines Gebäudes zu schließen bzw. zu öffnen,
einen Toröffner, der mit einem Ende der Rolltoranordnung eingreift und in der
Lage ist, betätigt zu werden, um das Ab- und/oder Aufwickeln der Rolltoranordnung
zu bewirken, und
eine Befestigung für den Toröffner am Gebäude, wobei der Toröffner
eine seitliche Ausdehnung parallel zur Aufwickel-/Abwickelachse der Rolltoranordnung
von weniger als 150 mm besitzt.
Bevorzugt ist die Befestigung in einem taillierten Bereich einer Flanke
des Toröffners angebracht.
In einem weiteren Aspekt besteht die Erfindung aus einem Toröffner,
der geeignet ist, um ein Rolltor zu öffnen und/oder zu schließen oder
dessen Schließen zu erlauben, wobei der Toröffner mindestens folgendes
aufweist:
mindestens eine teilweise Gehäuseanordnung, die einen (direkten oder indirekten)
Träger für die verbleibenden Merkmale umfasst („die Anordnung"),
ein von der Anordnung getragenes Sonnenrad,
ein Antriebselement oder Antriebselemente, die sich drehen, wenn das Sonnenrad sich
dreht, und außerhalb der Anordnung geeignet sind, mit einer komplementären
Torrolloanordnung einzugreifen und sie zu drehen,
ein zur Drehung des Sonnenrads geeignetes Ritzel,
einen Elektromotor,
ein Getriebe vom Motor zum Ritzel, mit Hilfe dessen sich das Ritzel als Reaktion
auf eine Motorbewegung dreht, und
Steuerungs- und Endanschlagsfunktionalitäten für den Motor, das Getriebe
und/oder die Sonnenrad/Ritzel-Wechselwirkung, wodurch der Antrieb des Sonnenrads
in einer und/oder der anderen Drehrichtung und (wahlweise) die Begrenzung seiner
Drehung in mindestens einer Drehrichtung verursacht, erlaubt und/oder gesteuert
wird durch (a) lediglich Signaleingaben oder (b) eine Mischung aus Konfigurationseingabe(n)
und Signaleingabe(n),
wobei die Anordnung einen eingelassene Träger dafür (z. B. mit Hilfe einer
komplementären Befestigung) mindestens teilweise unter einem Teil der Anordnung
erlaubt, wenn, wie erwünscht, das Sonnenrad des Toröffners so orientiert
wird, dass es sich um eine im Wesentlichen horizontale Achse dreht,
und wobei die größte dimensionale Ausdehnung des Öffners in einer
Richtung parallel zur Drehachse des Sonnenrads von außerhalb des Sonnenrads
(das (die) Antriebselement(e) ignorierend) zur anderen Seite des Öffners weniger
als 150 mm beträgt.
Bevorzugt beträgt die größte Ausdehnung von 125 bis
85 mm.
Bevorzugt beträgt die größte Ausdehnung von 110 mm
bis 90 mm.
Bevorzugt beträgt die größte Ausdehnung ungefähr
100 mm.
Bevorzugt umfasst (umfassen) das (die) Antriebselement(e) einen oder
mehreren Anschläge, Finger oder Ähnliches, die geeignet sind, um in ein
drehbar angebrachtes und/oder getragenes Ende und/oder Endelement oder eine Anordnung
eines Torrollos einzugreifen.
Bevorzugt ist ein Achsenelement (entweder eine volle Achse oder ein
Achsschenkel) der komplementären Torrolloanordnung geeignet, durch das Sonnenrad
durchzutreten.
Bevorzugt ist das Getriebe unter der Einwirkung der Funktionalitäten
steuerbar, um den Eingriff des Ritzels mit dem Innengetriebe des Sonnenrads zu erlauben
oder zu lösen.
Bevorzugt wird das Ritzel von einem von der Anordnung herabhängenden
schwenkbaren Element getragen, wobei ein solches Schwenken es dem Schlitten des
Ritzels erlaubt, mit dem Sonnenrad ineinander zu greifen oder sich von ihm zu lösen.
Bevorzugt erlaubt die Anordnung durch eine Taillierung ihrer Flanke
den Einsatz der komplementären Befestigung (wahlweise unter der Drehachse des
Sonnenrads).
In einem weiteren Aspekt besteht die vorliegende Erfindung aus einem
Toröffner, der geeignet ist, ein Hubtor zu öffnen und/oder zu schließen
oder dessen Schließen zu erlauben, wobei der Toröffner mindestens folgendes
aufweist:
eine mindestens teilweise Gehäuseanordnung, die einen (direkten oder indirekten)
Träger der verbleibenden Merkmale umfasst („die Anordnung"),
ein von der Anordnung getragenes Sonnenrad,
ein Antriebselement oder Antriebselemente, die sich drehen, wenn sich das Sonnenrad
dreht, und die außerhalb der Anordnung geeignet sind, mit einer komplementären
Torrolloanordnung einzugreifen und sie zu drehen,
ein Ritzel, das geeignet ist, das Sonnenrad zu drehen,
einen Elektromotor, und
ein Getriebe vom Motor zum Ritzel, durch welches sich das Ritzel selektiv als Reaktion
auf eine Motorbewegung dreht,
wobei die Anordnung einen eingelassenen Träger dafür (z. B. mit Hilfe
einer komplementären Befestigung) zumindest teilweise unter einem Teil der
Anordnung erlaubt, wenn, wie erwünscht, das Sonnenrad des Toröffner so
orientiert wird, dass es sich um eine im Wesentlichen horizontale Achse dreht,
und wobei die größte dimensionale Ausdehnung des Öffners in einer
Richtung parallel zur Drehachse des Sonnenrads von außerhalb des Sonnenrads
(das (die) Antriebselement(e) ignorierend) zur anderen Seite des Öffners weniger
als 150 mm beträgt.
Bevorzugt beträgt die größte Ausdehnung von 125 bis
85 mm.
Bevorzugt beträgt die größte Ausdehnung von 110 bis
90 mm.
Bevorzugt beträgt die größte Ausdehnung ungefähr
100 mm.
Bevorzugt umfasst (umfassen) das (die) Antriebselement(e) einen oder
mehrere Anschläge, Finger oder Ähnliches, die geeignet sind, um in ein
drehbar angebrachtes und/oder getragenes Ende und/oder ein Endelement oder eine
Anordnung eines Torrollos einzugreifen.
Bevorzugt ist ein Achsenelement (entweder eine volle Achse oder ein
Achsschenkel) der komplementären Torrolloanordnung geeignet, durch das Sonnenrad
hindurchzutreten.
Bevorzugt erlaubt die Anordnung durch eine Taillierung ihrer Flanke
den Einsatz der komplementären Befestigung (wahlweise unter der Drehachse des
Sonnenrads).
In einem weiteren Aspekt besteht die Erfindung aus einer Toröffnungsanordnung,
umfassend ein (mit Spulenkörper oder Äquivalentem versehenes) Rolltor,
das in der Lage ist, drehbar abgewickelt und aufgewickelt zu werden und dadurch
eine Toröffnung des Gebäudes zu schließen bzw. zu öffnen,
einen Toröffner, der in ein Ende des mit Spulenkörper oder Äquivalentem
versehenen Rolltors eingreift und betätigbar ist, um die Torrollospule oder
Äquivalentes zu drehen und
eine Befestigung für den Toröffner am Gebäude, wobei sich eine solche
Befestigung zum Toröffner im Wesentlichen in einer Ebene oder Ebenen erstreckt,
die im Wesentlichen senkrecht zur Achse der Spule oder des äquivalenten liegt,
wobei die größte Ausdehnung des Öffners (abgesehen von irgendeinem
in das mit Spulenkern oder Äquivalentem versehene Rolltor eindringende Eingriffselement)
in einer Richtung parallel zur Drehachse des mit Spulenkern oder äquivalentem
versehenen Rolltors weniger als 150 mm beträgt.
Bevorzugt ist der Toröffner mit der Befestigung in einem vertieften
Bereich davon auf seiner Flanke gegenüber zu jener Flanke in Eingriff, welche
die Mittel aufweist, um funktional mit dem mit Spulenkörper oder Äquivalentem
versehenen Rolltor einzugreifen.
In bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung besitzt
der Toröffner beliebige der im Folgenden beschriebenen Merkmale mit oder ohne
Bezug auf die Details einer oder mehrer der beigefügten Zeichnungen.
In noch einem weiteren Aspekt besteht die vorliegende Erfindung in
der Verwendung eines Toröffners eines der vorangehenden Ansprüche in Verbindung
mit einem Torrollo von beispielsweise einem Rolltor.
In noch einem weiteren Aspekt besteht die vorliegende Erfindung aus
jeder Anordnung eines Toröffnungs- und Schließsystems, das die Verwendung
eines Toröffners oder einer Toröffneranordnung in Übereinsstimmung
mit der vorliegenden Erfindung mit sich bringt.
Der hier verwendete Begriff „und/oder" bedeutet „und"
oder „oder" oder beides.
Der hier verwendete Begriff „s" nach einem Substantiv bedeutet
die Einzahl und/oder die Mehrzahl jenes Substantivs.
Der hier verwendete Begriff „Rolltor" bezieht sich auf jedes
Schließelement, sei es für ein Fenster, eine Tür, einen Rollladen
oder einen anderen Verschlusszweck, egal ob eine Kantenführung beim Einsatz
des Tors vorhanden ist oder nicht und abhängig davon, ob durch das Torrollo
eine Achse hindurch vorgesehen ist oder nicht.
Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden
nun mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschreiben, wobei
1 eine perspektivische Ansicht eines bevorzugten Toröffners
in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung ist, und zwar jene Flanke
(Seite) des Toröffners betrachtend, die eine Taille zu Zwecken des Eingriffs
mit einem Befestigungselement aufweist,
2 eine Seitenansicht auf die andere Flanke (gegenüberliegend
jener in 1 gezeigten ist), wobei dort ein drehbarer
Ausgangsantrieb mit seinen Anschlägen oder Fingern sichtbar ist, die in das
Endelement eines Torrollos eines Hubtors, d.h. eines Rolltors eingreifen sollen,
3 eine Draufsicht des Toröffners der
1 und 2 ist,
4 eine Seitenansicht eines Toröffners wie in den
1 bis 3 ist, die den Ausgangsantrieb
mit seinen Anschlägen auf der linken Seite und der taillierten Flanke auf der
rechten Seite zeigt,
5 eine jener der 4 ähnliche
Ansicht ist (wobei das Basisgehäuse versteckt ist), die jedoch dessen Schnitt
entlang der in 2 gezeigten Linie B-B zeigt,
6 eine der 2 ähnliche
Ansicht ist, die jedoch den Schnitt des Toröffners entlang A-A mit Bezug auf
4 zeigt,
7 den Toröffner in einer explodierten Form in
einer der 1 ähnlichen perspektivischen Richtung
zeigt, wobei die Komponenten jener explodierten Form wie im Folgenden beschrieben
sind,
8 eine Ansicht einer geöffneten Tür in einer
Behausung ist, die eine mit dem Türöffner unter der Drehachse des Hubtorrollos
eingreifende Befestigung und ein auf der taillierten Flanke des engen Toröffners
aufliegendes Ausgangsantriebselement zeigt,
9 eine Vergrößerung der in 8
gezeigten Befestigungsanordnung ist,
10 ein Aufriss der in 8
gezeigten Anordnung ist,
11 eine Vergrößerung des Türöffners
und des Endes des Hubtorrollos ist, und
12 eine explodierte Ansicht eines Toröffners mit
Kupplungsgetriebe ist, der mit ähnlichen taillierten Flankenmerkmalen versehen
ist, wie zuvor offenbart.
In den in 1 bis 11
gezeigten bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung ist die maximale Ausdehnung
von C bis C (siehe 4) am Punkt D (siehe 4)
für die Haltebügelbefestigung tailliert.
Der Maximalabstand C-C beträgt weniger als 200 mm und bevorzugt
weniger als 150 mm. Ein idealer Abstand zur Maximierung seiner Installationsflexibilität
liegt in einer Größenordnung von ungefähr 100 mm oder weniger.
Die explodierte Ansicht zeigt die bevorzugten Komponenten eines solchen
Toröffners.
Wie ersichtlich ist, kann ein Arm 28 einer Befestigung
27 so gestaltet sein, dass er in den taillierten Bereich D (siehe
4) eingreift, so dass der Arm 28 durch geeignete
Fixierung sowie Eingriff mit dem Bereich 29 und, wenn erwünscht, mit
der Fläche 30 (siehe 1) eingreift. Dieses
Eindringen des Arms 28A der Befestigungsklammer 28 in die Gesamtumhüllung
des engen Türöffners (in der in 4 gezeigten
C-C-Ausdehnung) bedeutet, dass selbst im befestigten Zustand die Abmessungen nicht
übermäßig sind, so dass eine Stoßwand oder eine echte Wand sehr
nahe am Ende eines Rolltorrollos 31 positioniert werden kann, und zwar
trotz der Notwendigkeit, den Toröffner 32 und seine Befestigung an
der Wand 33 zu positionieren.
Bei der Entwicklung eines solchen Toröffners ist ersichtlich,
dass die Drehachse des Motors 10 sich einer Ebene senkrecht zur Achse
34 des Rollos 31 befindet, welche sich durch den von dem Toröffner
(zu Ausrichtungs- und Lasttragungszwecken) erlaubten Durchgang 35 erstreckt
und direkt über dem Befestigungsarm 28A getragen wird, und zwar bevorzugt
mit seiner Eckblechverstärkung 36.
Wie aus der explodierten Ansicht der 7
ersichtlich ist, besteht ein Merkmal darin, dass die schwenkbare Motorbefestigungsplatte
13 die Baugruppe trägt, welche den Motor und die damit zusammenhängenden
Teile trägt und es dem Antrieb erlaubt, sich zum Ritzel 15 hin zu
erstrecken. Mit den Verbindungsgliedern 17 und 18 besteht dementsprechend
die Möglichkeit, dass das Ritzel 15 mit dem Innengetriebe des Sonnenrads
2 eingreift oder sich davon löst. Solche den Eingriff lösenden
Merkmale sind aus anderen Toröffnern bekannt, jedoch erlaubt es die hier gezeigte
Anordnung, dass eine solche Anordnung im engen Raum des Abstands C-C angeordnet
wird, und die Positionierung der funktionalen Merkmale ermöglicht dennoch die
Taillierung D für den genannten Zweck.
Die in den Zeichnungen gezeigten Abdeckungen (z. B. 14 und
16) bilden mit der Basis 12 eine Regen abweisende Abdichtung.
Die Abdichtung(en) können auch zumindest teilweise beispielsweise die Abdeckung(en)
14 und/oder 16 an der Basis 12 halten. Bevorzugt werden
zwei Schrauben verwendet, um beide Abdeckungen zu halten und sind leicht zugänglich,
selbst wenn sie einmal in Situationen mit engen Abständen installiert sind.
Der Diffusor 20 wird an die Abdeckung 16 angeklipst, um den Rest
der Anordnung zu vollenden.
In der in der explodierten Ansicht der Figur gezeigten Ausführungsform
besitzt das Ritzel 37 bei Betätigung des Antriebs durch den Kupplungsmechanismus
die Wirkung, das Sonnenrad 38 zu drehen, wobei seine Antriebskomponente
von den Verlängerungsrohren 39 verkörpert wird.
Eine manuelle Eingabe (Betätigung) ist geeignet, um den Antrieb
durch Wirkung auf die Komponente 40 einzukuppeln, welche aufgrund ihres
spiralförmigen Eingriffs der Komponente 41 gelöst wird. Das Teil
41 (Kupplungskragen) wird in einer linearen Richtung vom Ritzel
37 weg bewegt. Das Teil 41 greift mit einer Schulter auf dem Schaftanschlag
38 ein und löst es vom Ritzel 37. Beim Lösen der manuellen
Eingabe (Betätigung) oder bei irgendeiner Arretierung davon, z.B. durch ein
Seil oder die Spannung auf den Kupplungshebel 40, ist der Kupplungskragen
41 frei zum Ritzel 15 zurück beweglich. Der Schaftanschlag
38, unterstützt durch die Feder 43, ist in der Lage, bei
der nächsten Drehausrichtung wieder mit dem Ritzel 37 einzugreifen.
Der Motor 42 treibt die Hülse 45 an, welche den Schaftanschlag
38 und dann das Ritzel 37 antreibt.
Solch eine teleskopische Anordnung, wie sie hier in Betracht gezogen
wird, erlaubt eine sehr dünne maximale Abmessung von Flanke zu Flanke, wobei
die Verlängerungsfinger des letztendlichen Antriebs (d.h. jene, die gewöhnlich
am Ende des Torrollos aufgenommen werden) ignoriert werden, wodurch die Verwendung
des Öffners dennoch in begrenzten Räumen wie erwünscht ermöglicht
wird, beruhend auf dem taillierten Bereich ("D" oder seinem Äquivalent).
Es ist ersichtlich, dass die Kupplung folgendes umfasst:
– ein Anschlagseingriffselement
– ein Vorspannelement zum Anschlagseingriffselement
– eine Teleskopanordnung gegen die Vorspannung beim Einkuppeln
– eine schraubenförmige (spiralförmige) Wechselwirkung, um
die Teleskopfunktion in einer oder der anderen Richtung bereitzustellen
– eine manuelle Eingabe (Betätigung), um für den gekoppelten
Zustand zu sorgen.
Es wird daher angenommen, dass Toröffner in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung einen weit verbreiteten Einsatz finden werden.
Zusammenfassung
Ein enger Toröffner, der auf seiner Flanke einen taillierten
Bereich aufweist, um einen Befestigungsbügel unter der Achse des zu öffnenden
Torrollos aufzunehmen. Der abstand von Flanke zu Flanke (ohne Torrolloeingriffsmerkmale
zu zählen) beträgt weniger als 200 mm und bevorzugt weniger als 100 mm.
Anspruch[de]
Toröffner, der die Fähigkeit besitzt, in einem geringen Raum
zwischen dem Ende eines Torrollos von beispielsweise einem Rolltor und jedem davon
beabstandeten Hindernis angebracht zu werden, wobei ein solcher Toröffner
Maßnahmen aufweist, dass trotz der Notwendigkeit der Befestigung seine seitliche
Ausdehnung in der Richtung der Drehachse seines Ausgangsantriebselements geringer
als 200 mm ist und sein wird.Toröffner nach Anspruch 1, wobei die Ausdehnung des nicht befestigten
Öffners selbst geringer als 150 mm ist.Toröffner einer Art mit einem drehbaren Ausgangselement, das geeignet
ist, um mit einer zu öffnenden oder zu schließenden Tür einzugreifen,
wobei das Ausgangselement eine Drehachse besitzt, die im Einsatz mindestens im Wesentlichen
horizontal und quer zur Längserstreckung davon sein wird, die im Einsatz im
Wesentlichen vertikal sein wird,
wobei der Öffner eine transversale Ausdehnung in jener Richtung parallel zur
Drehachse besitzt, die geringer als seine transversale Ausdehnung senkrecht hierzu
und geringer als seine longitudinale Ausdehnung ist,
und wobei auf jener Flanke des Öffners gegenüber der Flanke mit dem Ausgangselement
eine Taillierung an einem Bereich vorhanden ist, der geeignet ist, um eine oder
die Befestigung für den Öffner aufzunehmen.Toröffner nach Anspruch 3, wobei die transversale Ausdehnung parallel
zur Drehachse geringer als 150 mm ist.Toröffnungsanordnung, umfassend
eine (mit Kern, Spule, Achse oder Äquivalentem versehene) Rolltoranordnung,
die in der Lage ist, drehbar abgewickelt und aufgewickelt zu werden und dadurch
eine Toröffnung eines Gebäudes zu schließen bzw. zu öffnen,
einen Toröffner, der mit einem Ende der Rolltoranordnung eingreift und in der
Lage ist, betätigt zu werden, um das Abwickeln und/oder Aufwickeln der Rolltoranordnung
zu bewirken, und
eine Befestigung für den Toröffner am Gebäude,
wobei der Toröffner eine seitliche Ausdehnung parallel zur Aufwickel-/Abwickelachse
der Rolltoranordnung von weniger als 150 mm besitzt.Anordnung nach Anspruch 5, wobei die Befestigung sich in einem taillierten
Bereich einer Flanke des Toröffners befindet.Toröffner, der geeignet ist, um ein Rolltor zu öffnen/oder
zu schließen oder dessen Schließen zu erlauben, wobei der Toröffner
zumindest folgendes aufweist:
eine mindestens teilweise Gehäuseanordnung, die einen (direkten oder indirekten)
Träger für die verbleibenden Merkmale umfasst ("die Anordnung"),
ein von der Anordnung getragenes Sonnenrad,
ein Antriebselement oder Antriebselemente, die sich drehen, wenn das Sonnenrad sich
dreht, und die außerhalb der Anordnung geeignet sind, mit einer komplementären
Torrollenanordnung einzugreifen und sie zu drehen,
ein Ritzel, das geeignet ist, das Sonnenrad zu drehen,
einen Elektromotor,
ein Getriebe vom Motor zum Ritzel, mit Hilfe dessen sich das Ritzel als Reaktion
auf die Motorbewegung dreht, und
Steuerungs- und Anschlagsfunktionalitäten für den Motor, das Getriebe
und/oder die Sonnenrad/Ritzelwechselwirkung, wodurch der Antrieb des Sonnenrads
in einer Richtung und/oder der anderen Richtung in einem Drehsinn (und wahlweise)
die Begrenzung der Drehung in mindestens einem Drehsinn bewirkt, erlaubt und/oder
gesteuert wird von (a) Signaleingaben allein, oder (b) einer Mischung aus Konfigurationseingabe(n)
und Signaleingabe(n),
wobei die Anordnung einen eingesetzten Träger hierfür (mit Hilfe beispielsweise
einer komplementären Befestigung) mindestens teilweise unter einem Teil der
Anordnung erlaubt, wenn, wie erwünscht, das Sonnenrad des Toröffners so
orientiert ist, dass es sich um eine im Wesentlichen horizontale Achse dreht,
und wobei die größte dimensionale Ausdehnung des Öffners in Richtung
parallel zur Drehachse des Sonnenrads von außerhalb des Sonnenrads (das (die)
Antriebselement(e) ignorierend) zur anderen Seite des Öffners weniger als 150
mm beträgt.Toröffner nach Anspruch 7, wobei die größte Ausdehnung
von 125 bis 85 mm beträgt.Toröffner nach Anspruch 7, wobei die größte Ausdehnung
von 110 mm bis 90 mm beträgt.Toröffner nach Anspruch 7, wobei die größte Ausdehnung
ungefähr 100 mm beträgt.Toröffner nach einem der Ansprüche 7 bis 10, wobei das (die)
Antriebselement(e) einen oder mehrere Anschläge, Finger oder ähnliches
umfasst, die geeignet sind, um in ein drehbar angebrachtes und/oder getragenes Ende
und/oder Endelement oder die Anordnung eines Torrollos einzugreifen.Toröffner nach einem der Ansprüche 7 bis 11, wobei ein Achsenelement
(entweder eine volle Achse oder ein Achsschenkel) der komplementären Torrolloanordnung
geeignet ist, um durch das Sonnenrad durchzutreten.Toröffner nach einem der Ansprüche 7 bis 12, wobei das Getriebe
unter Wirkung der Funktionalitäten steuerbar ist, um den Eingriff des Ritzels
mit dem Innengetriebe des Sonnenrads zu erlauben oder zu lösen.Toröffner nach einem der Ansprüche 7 bis 13, wobei das Ritzel
von einem schwenkbaren und von der Anordnung herabhängenden Element getragen
wird, wobei ein solches Schwenken es dem Schlitten des Ritzels erlaubt, mit dem
Sonnenrad ineinander zu greifen und/oder den Eingriff zu lösen.Toröffner nach einem der Ansprüche 7 bis 14, wobei die Anordnung
durch eine Taillierung ihrer Seite den Einsatz der komplementären Befestigung
(wahlweise unter der Drehachse des Sonnenrads) erlaubt.Toröffner, der zum Öffnen und/oder Schließen eines Rolltors
oder zu dessen Verschluss geeignet ist, wobei der Toröffner zumindest folgendes
aufweist:
eine mindestens teilweise Gehäuseanordnung, die einen (direkten oder indirekten)
Träger für die verbleibenden Merkmale aufweist ("die Anordnung"),
ein von der Anordnung getragenes Sonnenrad,
ein Antriebselement oder Antriebselemente, die sich drehen, wenn das Sonnenrad sich
dreht, und die außerhalb der Anordnung geeignet sind, um mit einer komplementären
Torrolloanordnung einzugreifen und sie zu drehen,
ein Ritzel, das geeignet ist, um das Sonnenrad zu drehen,
einen Elektromotor, und
ein Getriebe vom Motor zum Ritzel, mit Hilfe dessen sich das Ritzel selektiv als
Reaktion auf die Motorbewegung dreht,
wobei die Anordnung einen eingesetzten Träger davon (z.B. mit Hilfe einer komplementären
Befestigung) mindestens teilweise unter einem Teil der Anordnung erlaubt, wenn,
wie erwünscht, das Sonnenrad des Toröffners so orientiert ist, dass es
sich um eine im Wesentlichen horizontale Achse dreht,
und wobei die größte dimensionale Ausdehnung des Öffners in einer
Richtung parallel zur Drehachse des Sonnenrads von außerhalb des Sonnenrads
(das (die) Antriebselement(e) ignorierend) zur anderen Seite des Öffners weniger
als 150 mm beträgt.Toröffner nach Anspruch 7, wobei die größte Ausdehnung
von 125 bis 85 mm beträgt.Toröffner nach Anspruch 7, wobei die größte Ausdehnung
von 110 mm bis 90 mm beträgt.Toröffner nach Anspruch 7, wobei die größte Ausdehnung
ungefähr 100 mm beträgt.Toröffner nach einem der Ansprüche 7 bis 10, wobei das (die)
Antriebselement(e) ein oder mehrere Anschläge, Finger oder ähnliches umfasst,
die geeignet sind, um in ein drehbar befestigtes und/oder getragenes Ende und/oder
Endelement oder Anordnung eines Torrollos einzugreifen.Toröffner nach einem der Ansprüche 7 bis 11, wobei ein Achselement
(entweder eine Vollachse oder ein Achsschenkel) der komplementären Torrolloanordnung
geeignet ist, um durch das Sonnenrad hindurch zu treten.Toröffner nach einem der Ansprüche 16 bis 21, wobei die Anordnung
durch eine Taillierung ihrer Flanke den Einsatz der komplementären Befestigung
(wahlweise unter Drehachse des Sonnenrads) erlaubt.Toröffnungsanordnung, umfassend
ein (mit Spule oder Äquivalenten versehenes) Rolltor, das in der Lage ist,
drehbar abgewickelt und aufgewickelt zu werden und dadurch eine Toröffnung
des Gebäudes zu schließen bzw. zu öffnen,
einen Toröffner, der in ein Ende des mit Spule oder Äquivalentem versehenen
Rolltors eingreift und
betätigbar ist, um die Spule oder das Äquivalente des Rolltors zu drehen,
und
eine Befestigung für den Toröffner am Gebäude, wobei eine solche
Befestigung sich im Wesentlichen in einer Ebene oder Ebenen zum
Toröffner erstreckt, die im Wesentlichen senkrecht zur Achse der Spule oder
des Äquivalenten liegen,
wobei die größte Ausdehnung des Öffners (außer irgendeinem Eingriffselement,
das in das mit Spule oder Äquivalentem versehene Rolltor in einer Richtung
parallel zur Drehachse des mit Spule oder Äquivalentem versehenen Rolltors
eindringt) geringer als 150 mm ist.Anordnung nach Anspruch 23, wobei der Toröffner mit Befestigung
in einem vertieften Bereich davon an einer Flanke davon über jener Flanke eingreift,
die die Mittel zum funktionellen Eingreifen mit dem mit Spulenkörper oder Äquivalentem
versehenen Rolltor aufweist.Verwendung eines Toröffners nach einem der vorangegangenen Ansprüche
in Verbindung mit einem Torrollo eines Rolltors.Jede Anordnung eines Toröffnungs- oder -Schließsystems, das
die Verwendung eines Toröffners oder einer Toröffnungsanordnung in Übereinstimmung
mit einem der Ansprüche 1 bis 24 einschließt.