| Dokumentenidentifikation |
DE112005003330T5 13.12.2007 |
| Titel |
Verglasungskonstruktion |
| Anmelder |
Svenska Uterum AB, Västra Frölunda, SE |
| Erfinder |
Sundvall, Björn, Göteburg, SE |
| Vertreter |
Meissner, Bolte & Partner GbR, 80538 München |
| DE-Aktenzeichen |
112005003330 |
| Vertragsstaaten |
AE, AG, AL, AM, AT, AU, AZ, BA, BB, BG, BR, BW, BY, BZ, CA, CH, CN, CO, CR, CU, CZ, DE, DK, DM, DZ, EC, EE, EG, ES, FI, GB, GD, GE, GH, GM, HR, HU, ID, IL, IN, IS, JP, KE, KG, KM, KN, KP, KR, KZ, LC, LK, LR, LS, LT, LU, LV, LY, MA, MD, MG, MK, MN, MW, MX, MZ, NA, NG, NI, NO, NZ, OM, PG, PH, PL, PT, RO, RU, SC, SD, SE, SG, SK, SL, SM, SY, TJ, TM, TN, TR, TT, TZ, UA, UG, US, UZ, VC, VN, YU, ZA, ZM, ZW, EP, AT, BE, BG, CH, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, GB, GR, HU, IE, IS, IT, LT, LU, LV, MC, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK, TR, OA, BF, BJ, CF, CG, CI, CM, GA, GN, GQ, GW, ML, MR, NE, SN, TD, TG, AP, BW, GH, GM, KE, LS, MW, MZ, NA, SD, SL, SZ, TZ, UG, ZM, ZW, EA, AM, AZ, BY, KG, KZ, MD, RU, TJ, TM |
| WO-Anmeldetag |
16.12.2005 |
| PCT-Aktenzeichen |
PCT/SE2005/001937 |
| WO-Veröffentlichungsnummer |
2006073345 |
| WO-Veröffentlichungsdatum |
13.07.2006 |
| Date of publication of WO application in German translation |
13.12.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
13.12.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
E06B 3/46(2006.01)A, F, I, 20051216, B, H, DE
|
| Beschreibung[de] |
|
TECHNISCHES GEBIET
Die vorliegende Erfindung betrifft eine schwenk- und gleitbare Verglasungskonstruktion,
die hauptsächlich zur Verwendung an Balkonen, Veranden, Terrassen usw. vorgesehen
ist.
HINTRGRUND DER ERFINDUNG
Herkömmliche Verglasungen für Balkone und dergleichen bestehen
aus einer Vielzahl von verglasten gleitbaren Tafeln, die an oberen und unteren Führungsschienen
angebracht und angeordnet sind, um aneinander vorbei zu gleiten. Ein Hauptnachteil
dieses Verglasungstyps ist, dass höchstens nur 50 % der verglasten Fläche
geöffnet werden können. Ferner ist es schwierig, die Außenflächen
der Scheiben zu reinigen.
Aufgrund dessen sind heute Verglasungskonstruktionen auf dem Markt,
bei denen die Tafeln an einer Seitenwand des Balkons gestapelt werden können,
indem man sie um eine Vertikalachse schwenkt.
Als ein Beispiel eines Dokuments, das diese bekannte Art von verglasten,
gleitbaren Tafeln angibt, kann US 6 065 247
genannt werden. Der Inhalt dieses Patents ist in seiner Gesamtheit in der vorliegenden
Beschreibung mitenthalten. Dieses Dokument zeigt eine Verglasungskonstruktion, die
aufweist: obere und untere Führungsschienen, ein Aufnahmeelement, das an einer
der Führungsschienen angebracht ist, und mindestens eine Tafel, die zwischen
den Führungsschienen zum horizontalen Gleiten entlang diesen getragen ist,
wobei jede dieser Tafeln eine Hinterkante, eine Vorderkante und ferner eine Schwenkanordnung
hat, die nahe der Hinterkante angeordnet ist. Die Schwenkanordnung ist so ausgebildet,
dass die Tafel eine Schwenkbewegung um ihre Hinterkante an einer jeweils vorbestimmten
Position für jede der Tafeln entlang den Führungsschienen ausführen
kann. Die Konstruktion weist ferner Einrichtungen zum Arretieren der Schwenkanordnung
auf, um eine weitere Gleitbewegung an der vorbestimmten Position vor und nach der
Schwenkbewegung zu verhindern. Die genannten Einrichtungen zum Arretieren der Schwenkanordnung
an der vorbestimmten Position weisen Einrichtungen zum teilweisen Verlagern der
Tafel ein kurzes Stück zur Seite relativ zu den Führungsschienen auf,
um zu erreichen, dass mindestens ein Teil der Schwenkanordnung in das Aufnahmeelement
eintreten und darin gehalten werden kann.
Solche Systeme, insbesondere schwenkbare, gleitbare Tafelsysteme zum
Umschließen eines Balkons mit Glaswänden, zum Unterteilen eines Raums,
zum Spenden von Schatten usw. erfordern eine Arretierung, die das System vor ungewolltem
Öffnen oder Schließen einer Tafel sichert. Die Arretierung muss die Tafel
an einem Rahmensystem arretieren, das die Führungsschienen aufweist.
Während des Schließens des Balkons oder einer entsprechenden
Einrichtung werden die Tafeln von der Position aufgenommen, in der sie gestapelt
sind. Die hintere Tafel des Stapels ist dann die erste, die in ihre Position in
der geschlossenen Wand zurückgebracht wird. Die erste Tafel des Stapels wird
in ihre Position in der geschlossenen Wand zurückgebracht, indem die Tafel
um ihre Vertikalachse geschwenkt wird, bis ihre Vorderkante an der Hinterkante einer
zweiten Tafel der Wand anliegt. Sämtliche Tafeln außer der ersten können
auf einfache Weise aneinander und an dem Rahmen, der an der hinteren Tafel anliegt,
dadurch arretiert werden, dass beispielsweise jede dieser Tafeln mit Stöpseln
versehen ist, die in entsprechenden Ausnehmungen an der Kante der anliegenden Tafel
oder des Rahmens festsitzen, wenn die Tafeln gemeinsam gleitend bewegt werden, um
miteinander in Kontakt zu gelangen. Dieses Verfahren kann nicht bei der ersten Tafel
angewandt werden, da sie mit der zweiten Tafel durch eine Schwenkbewegung in Kontakt
gelangt.
Auf dem Markt gibt es eine Reihe von verschiedenen Lösungen zum
Arretieren der ersten Tafel. Bei vielen davon sind Zuhaltestifte an der oberen und
unteren Ecke der schwenkbaren Kante der ersten Tafel vorgesehen. Diese Zuhaltestifte
sind federbelastet und gelangen mit entsprechenden eingeschnittenen Bereichen der
oberen und unteren Führungsschienen in Eingriff, wenn die erste Tafel in ihre
geschlossene Wandposition gebracht wird. Das Dokument EP
1 085 153 beschreibt ein Beispiel dieser Technik. Ein Nachteil dieser bestehenden
Lösung ist, dass der obere Zuhaltestift mit Hilfe eines Drahts, der beim Öffnen
der verglasten Wand auf diesen Zuhaltestift eine Zugkraft aufbringt, von dem Rahmen
gelöst werden muss. Dieser Stift ist in zu großer Höhe positioniert,
um von Personen von normaler oder geringer Größe erreicht und betätigt
zu werden. Ferner können die mechanischen Anordnungen, Drähte oder Schnüre,
die verwendet werden, um auf den Zuhaltestift die Kräfte zum Lösen des
Eingriffs aufzubringen, leicht versagen.
Eine andere Möglichkeit, die Tafeln in dem geschlossenen Wandzustand
zu arretieren, ist, Federn an der Vorderkante der letzten Tafel zwischen dieser
Vorderkante und dem Rahmen zu verwenden, mit dem diese Tafel in dem geschlossenen
Wandzustand verbunden ist. Die Feder kann eingestellt werden, damit sich durch Federkräfte
zwischen der Vorderkante und dem Rahmen ein Spalt bilden kann. Durch Verwendung
dieser Konstruktion ist es möglich, horizontale Stifte an der Vorderkante der
ersten Tafel zu verwenden, so dass die Stifte in Ausnehmungen an
der Hinterkante der zweiten Tafel aufgenommen werden, wenn die erste Tafel arretiert
wird. Das Öffnen der Tafelwand wird dann erreicht, indem sämtliche Tafeln
von der zweiten bis zur letzten Tafel durch Aufbringen eines Drucks auf die zweite
Tafel geschoben werden, so dass die Federn zwischen der letzten Tafel und dem Rahmen
ausreichend zusammengedrückt werden, damit sich die letzte Tafel näher
zu dem Rahmen hin bewegen kann, wodurch die Stifte der ersten Tafel gelöst
werden und die erste Tafel aus den Führungsschienen an der Vorderkante heraus
geschwenkt werden kann. Das Schließen der Tafelwand wird auf eine entsprechende
Weise erreicht, indem die Vorgänge in der umgekehrten Reihenfolge ausgeführt
werden. Dies ist keine optimale Lösung, da es für kleine Menschen mühsam
sein kann, diese Kraft auf eine Reihe von Tafeln aufzubringen, und zwar insbesondere
dann, wenn das Steuersystem für einige Zeit in Gebrauch gewesen ist und die
Einrichtungen abgenutzt sind. Die Anwendung der Ausführungsform ist ferner
dann nicht möglich, wenn beispielsweise die letzte Tafel an einer Gehrungsecke
positioniert ist.
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Arretiereinrichtung
bereitzustellen, welche die Nachteile des vorstehend erörterten Stands der
Technik überwindet.
Ferner ist es ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine Tafelwandkonstruktion
bereitzustellen, deren Ausbildung einfach ist und die gleichzeitig eine einfache
Handhabung bietet.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Nach einem Aspekt der Erfindung wird eine Vorrichtung gemäß
der Definition in Anspruch 1 bereitgestellt.
Ein weiterer Aspekt der Erfindung ist in dem unabhängigen Verfahrensanspruch
angegeben.
Durch die vorliegende Erfindung wird eine Tafelwandkonstruktion bereitgestellt,
welche die Handhabung beim Öffnen und Schließen der ersten Tafel der Tafelwand
erleichtert. Die aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile werden vermieden.
Ein weiterer Vorteil ist, dass die Betätigung der Tafelwand, wenn die erste
Wandtafel gerade geöffnet wird, für jedermann einfach. Man braucht nicht
kräftig oder groß zu sein, um die Tafel öffnen zu können.
Nach der Erfindung ist ein Spalt zwischen der ersten Tafel und der
Rahmenseite angeordnet. Wenn die Tafelwand geschlossen und arretiert ist, liegt
die erste Tafel an der zweiten Tafel oder einer zweiten Rahmenseite an. Beim Drücken
der ersten Tafel an die erste Rahmenseite entlang den Führungsschienen unter
Nutzung des freien Raums, den der Spalt bietet, werden die Eingriffseinrichtungen,
die die erste und die zweite Tafel seitlich arretieren, gelöst.
Bei einer ersten Ausführungsform ist die erste Tafel federbelastet
und wird also mit ihrer Vorderkante an der benachbarten Tafel oder dem Rahmen durch
federnde Elemente unter Druck gehalten, wenn die Tafel in der arretierten Position
ist. Ein leichter Druck auf die erste Tafel, um die Federkräfte der federnden
Elemente durch Zusammendrücken derselben zu überwinden, löst die
Eingriffseinrichtungen der ersten Tafel und gibt sie frei, woraufhin es möglich
ist, die Tafel zu schwenken und somit das Öffnen der Tafelwand zu initiieren.
Nach dieser ersten Ausführungsform werden die Eingriffseinrichtungen der ersten
Tafel automatisch an sie aufnehmende Kupplungseinrichtungen gehalten.
Bei einer zweiten Ausführungsform wird anstelle der Verwendung
von Federn zum Aufrechterhalten eines Spalts zwischen der ersten Rahmenseite und
der ersten Tafel die erste Tafel an der zweiten Tafel oder an der zweiten Rahmenseite
durch mechanische Halteelemente arretiert, die den Spalt aufrechterhalten.
Ein weiterer Vorteil des Arretiersystems nach der Erfindung ist, dass
jede Art von beweglichen mechanischen Einrichtungen in dem System vermieden werden
kann, was die Anordnung zuverlässig macht und ihr eine lange Lebensdauer verleiht.
Diese und weitere Aspekte der Erfindung ergeben sich aus der (den)
nachstehend beschriebenen Ausführungsform(en) und sind unter Bezugnahme auf
diese ersichtlich.
Die Definition einer verglasten Tafel in der vorliegenden Beschreibung
soll eine Tür oder ein Fenster umfassen, wobei wenigstens ein Teil seiner Fläche
aus Glas besteht. Dies bedeutet, dass die Tafel nahezu vollständig aus Glas
bestehen kann, wobei sie einen Rahmen um ihre Kanten herum hat oder die Tafel sogar
mit Rahmenleisten nur an ihrer Vorder- und Hinterkante versehen ist und die restliche
Tafel Glas ist.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
1 zeigt schematisch eine Tafelwandkonstruktion nach
dem Aspekt der Erfindung, die von drei Tafeln gebildet ist, die entlang Führungsschienen
bewegbar sind.
2 zeigt eine bekannte Tafelwandkonstruktion mit einem
marktüblichen Arretiersystem.
AUSFÜHRUNGSFORMEN DER ERFINDUNG
Nachstehend wird eine Reihe von Ausführungsformen, welche die
Vorrichtung und die Ausführung des Verfahrens nach der Erfindung zeigen, unter
Bezugnahme die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
1 zeigt beispielhaft eine Tafelwandkonstruktion, die
dazu dient, einen Balkon, eine Veranda, ein Atrium oder dergleichen gegenüber
der Umgebung abzuschirmen. Die Tafeln des Beispiels sind mit den Bezugszeichen
1a, 1b und 1c versehen. In der Beschreibung wird die
Tafel, die bei einer schwenkbaren Tafelkonstruktion zuerst geöffnet werden
muss, durchweg als die erste Tafel bezeichnet. Die erste Tafel hat also das Bezugszeichnen
1a (d. h. die Tafel ganz links in 1), und
die letzte Tafel des Beispiels hat das Bezugszeichen 1c. Die Anzahl von
Tafeln der Wandkonstruktion ist fakultativ. Eine Option ist ferner, nur eine Tafel
für die Tafelwand 1 zu verwenden, was möglich ist, wenn der abzuschirmende
Bereich klein ist. Zweckmäßigerweise ist in der vorliegenden Beschreibung
und in den Ansprüchen diese nur eine Tafel 1a durchweg ebenfalls von
dem Begriff 'die erste Tafel 1a' umfasst.
Die Tafeln 1a, 1b und 1c sind ferner angeordnet,
um in Bezug auf eine obere Führungsschiene 2a und eine untere Führungsschiene
2b zu gleiten. Diese obere und untere Führungsschiene 2a,
2b können gleichzeitig einen Rahmen für die Tafelwand bilden.
Ein Rahmen für die Tafelwand kann auch vertikal angeordnete Rahmenseiten aufweisen,
in der vorliegenden Beschreibung Rahmenleisten 4a, 4b genannt,
an denen die Tafeln dicht anliegen. Diese Rahmenseiten sind nicht notwendig, da
die Tafelwandkonstruktion stattdessen an Wänden oder Stützen, zwischen
denen die Tafelwand installiert ist, anliegen können. Der Einfachheit halber
werden diese Widerlagerwände oder -stützen in der vorliegenden Beschreibung
als Rahmenleisten bezeichnet. In der Beschreibung umfasst also der Begriff 'linke
Rahmenleiste 4a' jede Konstruktion, an der die Hinterkante 10
der ersten Tafel in einer geschlossenen Position anliegt. In der vorliegenden Beschreibung
soll der Begriff 'Aufnahmerahmenleiste' auch die zweite Rahmenseite 4b
umfassen, an der die Vorderkante 11 der ersten Tafel 1a in einer
geschlossenen Position dann anliegt, wenn die erste Tafel 1a unmittelbar
an der zweiten Rahmenseite 4b arretiert ist, d. h. wenn nur eine Tafel
vorhanden ist.
Eine solche schwenkbare Wandkonstruktion, auf die in der vorliegenden
Beschreibung Bezug genommen wird, hat nur eine Führungsschiene über und
nur eine Führungsschiene unter der Tafelwand. Dies hat zur Folge, dass die
Tafeln entlang der gleichen Bahn gleiten. Da das Öffnen der Wand bedeutet,
dass die Tafeln zu einer Seite hin gestapelt werden müssen, gleiten die Tafeln
während des Öffnens in Richtung zu dieser Seite, d. h. in Richtung der
Position der ersten Tafel der Tafelwand. Die Kanten jeder Tafel 1a,
1b, 1c in dieser Richtung werden also Hinterkanten 10,
12, 14 genannt. Entsprechend werden die Kanten jeder Tafel
1a, 1b, 1c in Richtung der letzten Tafel Vorderkanten
11, 13, 15 genannt.
Die Tafelwandkonstruktion weist eine Schwenkanordnung nahe der Hinterkante
jeder Tafel auf, die ausgebildet ist, um den Tafeln das Ausführen einer Schwenkbewegung
um ihre Hinterkante an einer Position zu gestatten, die für jede Tafel entlang
den Führungsschienen spezifisch ist. Die Schwenkanordnungen sind in der Technik
bekannt und werden in der vorliegenden Beschreibung nicht weiter erläutert.
Bei einer solchen schwenkbaren Wandkonstruktion wird die erste Tafel
aus einer arretierten Position gelöst und unter einem Winkel zur Seite geschwenkt,
wie durch den Pfeil 3 in 1 gezeigt ist. In
den meisten Systemen wird die erste Tafel um 90° in Bezug auf einen Gehweg
geschwenkt. Dann wird die zweite Tafel 1b entlang den Führungsschienen
2a, 2b gleitend bewegt, bis sie die Position erreicht, in der
das Schwenken der zweiten Tafel und das Stapeln derselben auf der ersten Tafel möglich
sind. Auf die gleiche Weise werden die nachfolgenden Tafeln, in diesem Beispiel
1c, in die Positionen ihrer jeweiligen Schwenkanordnungen gleitend bewegt,
in denen sie geschwenkt und auf den vorher gestapelten Tafeln gestapelt werden können.
Wenn die Tafelwand geschlossen werden soll, werden die Tafeln in der
Reihenfolge 1c–1b–1a vom Stapel genommen,
so dass die letzte Tafel 1c entlang den Führungsschienen
2a, 2b gleitend zurückbewegt wird, bis sie die zweite Rahmenseite
4b erreicht. Gemäß diesem Beispiel sind die Tafeln mit Zuhaltestiften
5a, 5b, 5c versehen. Die Zuhaltestifte 5c der
letzten Tafel 1c werden in entsprechenden Hohlräumen oder Löchern
(nicht gezeigt) der zweiten Rahmenseite 4b aufgenommen, wenn die Vorderkante
15 der letzten Tafel an der zweiten Rahmenseite 4b anliegt. Die
letzte Tafel 1c wird also gegen seitliche Bewegungen arretiert und stabilisiert.
Auf die gleiche Weise wird die zweite Tafel 1b entlang den Führungsschienen
2a, 2b gleitend zurückbewegt, bis die Vorderkante
13 der zweiten Tafel 1b an der Hinterkante 14 der letzten
Tafel 1c anliegt. Entsprechend der vorhergehenden Erläuterung gleiten
die Zuhaltestifte 5b der zweiten Tafel 1b in die Aufnahmehohlräume
oder -löcher (nicht gezeigt) der Hinterkante 14 der letzten Tafel
1c. Somit wird auch die zweite Tür an ihrer Vorderkante gegen seitliche
Bewegungen arretiert. Zuhaltestifte, äquivalent den Zuhaltestiften
5b und 5c, sind in der Technik bekannt.
Der Ablauf zum Schließen der gesamten Tafelwand
1, wenn die erste Tafel 1a vom Stapel genommen und zurückgeschwenkt
wird, ist nach dem Aspekt der Erfindung verschieden. Bei dieser Ausführungsform
ist die erste Tafel 1a ebenso wie die anderen Tafeln mit Zuhaltestiften
5a versehen. Wenn die Tafel 1a aus ihrer Stapelposition geschwenkt
wird, werden die Zuhaltestifte 5a von den Seiten der Hinterkante
12 der zweiten Tafel 1b gestoppt, so dass die Tafel
1a mit den Führungsschienen 2a, 2b nicht vollständig
in Ausfluchtung gelangt. Nach der Erfindung ist dies gemäß einer ersten
Ausführungsform dadurch gelöst, dass federnde Elemente 6 zwischen
der Hinterkante 10 der ersten Tafel 1a und der ersten Rahmenseite
4a eingesetzt sind. Die federnden Elemente 6 wie etwa eine Feder
oder dergleichen üben also eine Federkraft auf die erste Tafel 1a
in Richtung der zweiten Tafel 1b aus, wie durch den Pfeil 7 gezeigt
ist. Um nun die Tafelwand 1 endgültig zu schließen, kann die
erste Tafel 1a leicht gegen die erste Rahmenseite 4a gedrückt
werden, wie der Pfeil 8 zeigt, woraufhin die Tafel entlang den Führungsschienen
2a, 2b eingestellt wird. Bei Aufhebung der auf die erste Tafel
aufgebrachten Druckkraft federt die erste Tafel in eine Position zurück, in
der die Vorderkante 11 der ersten Tafel 1a an der Hinterkante
12 der zweiten Tafel 1b mit geringer Federkraft anliegt. Während
des Zurückfederns der ersten Tafel 1a werden nun die Zuhaltestifte
5a geführt, um mit den Aufnahmehohlräumen oder -löchern
in der Hinterkante 12 der zweiten Tafel 1b in Eingriff zu gelangen.
Auf diese Weise ist nunmehr die erste Tafel arretiert und hält Bewegungen in
seitlicher Richtung der Tafeln stand, wodurch die Tafelwand in ihrer Gesamtheit
arretiert und vor ungewolltem Öffnen, beispielsweise durch Windkräfte
verursacht, gesichert ist. Aus Gründen der Klarheit ist die Tafel
1a kleiner gezeigt, als sie in Wirklichkeit ist. Der Zwischenraum zwischen
der Tafel 1a und der Tafel 1b ist übertrieben dargestellt,
um die Zuhaltestifte 5a deutlicher zu zeigen. In einer geschlossenen Wandposition,
wenn die federnden Element 6 vollständig gedehnt sind, liegen die
Tafeln 1a und 1b aneinander an.
Die Verwendung von federnden Elemente 6 zwischen der Vorderkante
10 der ersten Tafel 1a und der ersten Rahmenleiste 4a
macht das Einfügen eines Zwischenraums zwischen ihnen erforderlich. Die Breite
d des Zwischenraums kann eingestellt und mit der Länge der Zuhaltestifte
5a der ersten Tafel 1a in Beziehung gesetzt werden. Beispielsweise
kann die Breite d des Zwischenraums zwischen 5 mm und 5 cm variieren, oder sie kann
an die Eingriffseinrichtungen, die verwendet werden, angepasst werden. Der Zwischenraum
kann durch die Ausbildung von zusammenwirkenden Abschnitten dicht gemacht werden,
kann jedoch beispielsweise mittels eines Dichtungsstreifens noch dichter gemacht
werden, um zu verhindern, dass Regen und Wind die Tafelwand an dem Zwischenraum
durchdringen. Die Federkräfte der federnden Elemente 6 sind so eingestellt,
dass eine Person die Federkräfte der federnden Elemente 6 bequem überwinden
kann.
Gemäß 1 werden die Federkräfte
durch gezeigte mechanische federnde Elemente 6 erreicht, deren Kräfte
durch jede Art von federnden Elementen wie etwa mechanische Federn, ein federndes
Element aus Kautschuk oder Kunststoff, ein mit Gas gefülltes elastisches Element
usw. ausgeübt werden können.
Ferner können die Eingriffseinrichtungen, die als Zuhaltestifte
5a und Aufnahmehohlräume oder -löcher beispielhaft gezeigt sind,
in vielen Varianten vorgesehen sein. Die Zuhaltestifte können durch Sperrriegel
sowie Stege oder Nasen ersetzt sein, die sich entlang der Vorderkante der ersten
Tafel 1a erstrecken können, so dass dadurch entsprechende Aufnahmeelemente
an der Vorderkante 12 der zweiten Tafel 1b gebildet sind, wodurch
Löcher, Ausnehmungen oder Schlitze an der Hinterkante 12 so ausgebildet
sind, dass sie hinsichtlich ihrer Gestalt den Eingriffseinrichtungen der ersten
Tafel 1a entsprechen. Selbstverständlich wäre es möglich,
umgekehrte Eingriffseinrichtungen vorzusehen, indem die zweite Tafel 1b
an ihrer Hinterkante mit einer der aufgeführten vorspringenden Einrichtungen
versehen wird und man an der ersten Tafel entsprechende Aufnahmeeinrichtungen an
ihrer Vorderkante vorsieht. Bei weiteren Varianten weisen die Eingriffseinrichtungen
Gleitblöcke oder Räder auf, die mit der jeweiligen Tafel verbunden sind
und in den Führungsschienen gleiten. Die Gleitblöcke bzw. die Räder
sind dabei mit den entsprechenden Eingriffseinrichtungen der benachbarten Tafel
in Eingriff Der Ablauf des Öffnens der Wand 1 ist zu dem oben beschriebenen
Schließen umgekehrt. Der erste Schritt zum Öffnen der Wand 1
ist, die erste Tafel 1a in Richtung des Pfeils 8 zu drücken
und dadurch die federnden Einrichtungen 6 zusammenzudrücken, so dass
die Eingriffseinrichtungen zwischen der ersten Tafel 1a und der zweiten
Tafel 1b voneinander gelöst werden. Da nun die erste und die zweite
Tafel außer Eingriff miteinander sind, ist die erste Tafel 1a um eine
Vertikalachse an der Schwenkanordnung frei schwenkbar, so dass die erste Tafel als
die erste von Tafeln in einem Stapel, die beispielsweise an der linken Seitenwand
gesammelt werden können, zur Seite geschwenkt werden kann. Wenn die Tafelwand
1 mehr Tafeln 1b, 1c aufweist, können diese dann
bequem eine nach der anderen gleitend bewegt, geschwenkt und in dem Stapel gesammelt
werden.
Bei einer alternativen Ausführungsform hat der Zwischenraum eine
Breite d, ist jedoch nicht mit Federn versehen, welche die erste Tafel
1a in einer arretierten Position an die zweite Tafel 1b pressen.
Stattdessen kann der Zwischenraum als ein Spielraum genutzt werden, den die erste
Tafel 1a benötigt, um beim Öffnen und Schließen der ersten
Tafel 1a zu der ersten Rahmenseite 4a hin zurückgebracht
werden zu können. Nach dieser Ausführungsform wird der Zwischenraum in
seiner vollen Zwischenraumbreite d aufrechterhalten, und zwar durch irgendein mechanisches
Element, das beim Arretieren der ersten Tafel zwischen die Rahmenseite
4a und die Hinterkante der ersten Tafel 1a eingesetzt wird. Es
kann also jedes Element wie etwa ein Stöpsel, ein Keil, ein Rad, ein Drehriegel
als ein hinterer Anschlag in den Zwischenraum eingesetzt werden. Eine andere Alternative
ist, die Vorderkante der ersten Tafel 1a an der Aufnahmerahmenleiste
12, 4b mit irgendeiner Art von Arretiereinrichtungen zu arretieren,
die verhindern, dass die erste Tafel 1a und die zweite Tafel entlang den
Führungsschienen voneinander weg gleiten. Derartige Arretiereinrichtungen werden
beispielsweise durch eine Klammer, eine Kupplung, einen Splint, einen Stift gebildet.
Die vorliegende Erfindung wird zwar in Verbindung mit speziellen Ausführungsformen
beschrieben, sie soll jedoch nicht auf die hier angegebene spezielle Form beschränkt
sein. Vielmehr ist der Umfang der vorliegenden Erfindung nur durch die beigefügten
Ansprüche begrenzt. In den Ansprüchen schließt der Begriff 'aufweisen'
das Vorhandensein anderer Elemente oder Schritte nicht aus. Obwohl einzeln aufgeführt,
können ferner eine Vielzahl von Einrichtungen, Elementen oder Verfahrensschritten
beispielsweise durch eine einzige Einheit oder einen einzigen Prozessor implementiert
werden. Obwohl möglicherweise einzelne Merkmale in verschiedenen Ansprüchen
enthalten sind, können diese außerdem eventuell auf vorteilhafte Weise
kombiniert werden, und die Aufnahme in verschiedenen Ansprüchen bedeutet nicht,
dass eine Kombination von Merkmalen nicht geeignet und/oder nicht vorteilhaft ist.
Außerdem schließen Einzelbezugnahmen eine Vielzahl aus nicht. Die Bezugnahmen
auf 'ein(e)', 'erst...', 'zweit...' usw. schließen also eine Vielzahl nicht
aus. Bezugszeichen in den Ansprüchen dienen nur als klarstellende Beispiele
und sollen in keiner Weise als Einschränkung des Umfangs der Ansprüche
ausgelegt werden.
Zusammenfassung:
Eine Tafelwandkonstruktion (1) weist obere (2a)
und untere (2b) Führungsschienen auf, um mindestens eine Tafel (1a,
1b, 1c) abzustützen, die horizontal entlang diesen gleitbar
sind. Eine Schwenkanordnung gestattet, dass die Tafel (1a, 1b,
1c) eine Schwenkbewegung um ihre Hinterkante (10, 12,
14) an einer Rahmenseite (4a) der Tafelwandkonstruktion ausführen
kann. Die Tafelwandkonstruktion weist ferner Arretierelemente auf, um die Vorderkante
(11) einer ersten (1a) der Tafeln an einer Aufnahmeleiste (12,
4b) zu arretieren, um eine geschlossene und arretierte Wand von Tafeln
(1a, 1b, 1c) herzustellen, wobei nach der Erfindung ein
Zwischenraum zwischen der ersten Tafel (1a) und der Rahmenseite (4a)
vorgesehen ist. Wenn die Tafelwand geschlossen und arretiert ist, liegt die erste
Tafel an der Aufnahmeleiste (12, 4b) an. Durch Führen der
ersten Tafel in Richtung der ersten Rahmenseite unter Nutzung des freien Raums,
den der Zwischenraum bietet, entlang den Führungsschienen können Eingriffselemente
(5a), welche die erste Tafel seitlich arretieren, gelöst werden, so
dass die Tafel geöffnet und geschwenkt werden kann.
|
| Anspruch[de] |
Tafelwandkonstruktion (1), die obere (2a) und untere
(2b) Führungsschienen aufweist, wobei mindestens eine Tafel (1a,
1b, 1c) zwischen den Führungsschienen (2a,
2b) für eine horizontale Gleitbewegung daran entlang abgestützt
ist, wobei jede genannte mindestens eine Tafel (1a, 1b,
1c) eine Hinterkante (10, 12, 14), eine Vorderkante
(11, 13, 15) und eine Schwenkanordnung nahe der Hinterkante
hat, wobei die Schwenkanordnung so ausgebildet ist, dass die genannte mindestens
eine Tafel (1a, 1b, 1c) eine Schwenkbewegung um ihre
Hinterkante (10, 12, 14) an einer Position für diese
Tafel entlang den Führungsschienen (2a, 2b) ausführen
kann, wobei die Tafelwandkonstruktion ferner Arretierelemente zum Arretieren der
Vorderkante (11) einer ersten von den Tafeln (1a) an einer Aufnahmeleiste
(12, 4b) aufweist, um eine geschlossene und arretierte Wand von
Tafeln (1a, 1b, 1c) herzustellen,
dadurch gekennzeichnet, dass die Arretiereinrichtungen Folgendes aufweisen:
– erste Eingriffseinrichtungen (5a) an der Vorderkante (11)
der ersten Tafel (1a) zum Eingriff mit zweiten Eingriffseinrichtungen der
Aufnahmeleiste (12, 4b),
– wobei im arretierten Zustand der Tafelwand die erste Tafel so angeordnet
ist, dass sie eine Position hält, in der die Hinterkante (10) einen
Spielraum d von einer ersten Rahmenseite (4a) hat, an der die erste Tafel
anliegt,
– wobei in dem Zustand der nicht arretierten Tafelwand die Hinterkante (10)
der ersten Tafel so angeordnet ist, dass sie eine Position hält, die weniger
als der Spielraum d von der ersten Rahmenseite (4a) entfernt ist, so dass
das Öffnen und Schließen der ersten Tafelwand (1a) durch Lösen
der ersten (5a) und zweiten (5b) Eingriffseinrichtungen durch
eine Verlagerung der ersten Tafel (1a) um die Distanz d in Richtung der
ersten Rahmenseite (4a) erfolgt.
Tafelwandkonstruktion nach Anspruch 1, wobei die federnden Elemente
(6) zwischen der Hinterkante (10) der ersten Tafel (1a)
und der ersten Rahmenseite (4a) an der Tafelwandkonstruktion (1)
angeordnet sind, um das Öffnen und Schließen der ersten Tafel (1a)
durch Lösen der ersten (5a) und zweiten (5b) Eingriffseinrichtungen
durch Zusammendrücken der federnden Elemente (6) infolge des Aufbringens
einer Druckkraft auf die erste Tafel (1a) zu ermöglichen.
Tafelwandkonstruktion nach Anspruch 1, wobei die Aufnahmeleiste die
Hinterkante (12) einer zweiten Tafel (1b) ist.
Tafelwandkonstruktion nach Anspruch 1, wobei die Aufnahmeleiste eine
zweite Rahmenseite (4b) ist, die ein Teil eines Tafelwandrahmens ist.
Tafelwandkonstruktion nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
wobei mindestens eine der Tafeln (1a, 1b, 1c) der Tafelwand
(1) eine verglaste Tafel ist.
Tafelwandkonstruktion nach Anspruch 1, wobei die erste Eingriffseinrichtung
(5a) eine Einrichtung aus der Gruppe aufweist, die umfasst: einen Stift,
einen Riegel, einen Keil, einen Steg, eine Zunge, einen Gleitblock, ein Rad.
Tafelwandkonstruktion nach Anspruch 6, wobei die zweiten Eingriffseinrichtungen
Anordnungen sind, die in einem geschlossenen Tafelzustand an Positionen in Eingriff
sind, die den Positionen der ersten Eingriffseinrichtungen entsprechen, und die
Anordnungen irgendwelche aus der Gruppe sind, die umfasst: eine Ausnehmung, einen
Hohlraum, eine Kerbe, eine Nut.
Tafelwandkonstruktion nach Anspruch 1, wobei die zweite Eingriffseinrichtung
eine Einrichtung aus der Gruppe aufweist, die umfasst: einen Stift, einen Riegel,
einen Keil, einen Steg, eine Zunge, einen Gleitblock, ein Rad.
Tafelwandkonstruktion nach Anspruch 8, wobei die ersten Eingriffseinrichtungen
(5a) Anordnungen sind, die in einem geschlossenen Wandzustand an Positionen
in Eingriff sind, die den Positionen der zweiten Eingriffseinrichtungen entsprechen,
und die Anordnungen irgendwelche aus der Gruppe sind, die umfasst: eine Ausnehmung,
einen Hohlraum, eine Kerbe, eine Nut.
Tafelwandkonstruktion nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
wobei das federnde Element eine Einrichtung aus der Gruppe ist, die umfasst: eine
mechanische Feder, ein federndes Element aus Kautschuk oder Kunststoff, ein mit
einem Gas gefülltes elastisches Element.
Tafelwandkonstruktion nach Anspruch 1, wobei mindestens ein mechanisches
Element aus der Gruppe, die einen Stift, einen Keil, ein Rad, einen Drehriegel umfasst,
als ein hinterer Anschlag in den Zwischenraum eingesetzt ist, um den Spielraum aufrechtzuerhalten,
wenn die erste Tafel (1a) in einer geschlossenen und arretierten Position
ist.
Tafelwandkonstruktion nach Anspruch 1, wobei mindestens ein Arretierelement
aus der Gruppe, die eine Klammer, eine Kupplung, einen Splint, einen Stift umfasst,
die erste Tafel (1a) an der zweiten Tafel (1b) oder an der zweiten
Rahmenseite (4b) in der Längsrichtung arretiert, wenn die erste Tafel
(1a) in einer arretierten Position ist.
Verfahren zum Öffnen/Schließen einer Tafelwand einer Tafelwandkonstruktion
(1), die obere (2a) und untere (2b) Führungsschienen
aufweist, wobei mindestens eine Tafel (1a, 1b, 1c) zwischen
den Führungsschienen (2a, 2b) für eine horizontale Gleitbewegung
daran entlang abgestützt ist, wobei jede genannte mindestens eine Tafel (1a,
1b, 1c) eine Hinterkante (10, 12,
14), eine Vorderkante (11, 13, 15) und eine
Schwenkanordnung nahe der Hinterkante hat, wobei die Schwenkanordnung so ausgebildet
ist, dass die genannte mindestens eine Tafel (1a, 1b,
1c) eine Schwenkbewegung (3) um ihre Hinterkante (10,
12, 14) an einer Position für jede Tafel entlang den Führungsschienen
(2a, 2b) ausführen kann, wobei die Tafelwandkonstruktion
ferner Arretierelemente zum Arretieren der Vorderkante (11) einer ersten
(1a) von den Tafeln an einer Aufnahmeleiste (12, 4b)
aufweist, um eine geschlossene Wand von Tafeln (1a, 1b,
1c) herzustellen, wobei das Verfahren die folgenden Schritte aufweist:
– Anordnen von ersten Eingriffselementen (5a) an der Vorderkante
(11) der ersten Tafel (1a) für den Eingriff mit zweiten Eingriffselementen
der Aufnahmeleiste (12, 4b), um einen arretierten Zustand der
Tafelwand (1) zu erreichen,
– Anordnen der ersten Tafel (1a) so, dass die Tafel in einem arretierten
Zustand eine Position hält, in der ihre Hinterkante (10) einen Zwischenraum
mit einem Spielraum d zu der ersten Rahmenseite (4a) bildet,
– Anordnen der ersten Tafel (1a) so, dass die Tafel in einem nicht
arretierten Zustand eine Position hält, die weniger als der Spielraum d von
der ersten Rahmenseite (4a) entfernt ist, und
– das Öffnen und Schließen der ersten Tafel (1a) werden
durch Lösen der ersten (5a) und der zweiten (5b) Eingriffselemente
durch eine Verlagerung der ersten Tafel (1a) in einer Richtung der ersten
Rahmenseite (4a) erreicht.
Verfahren nach Anspruch 13, das ferner die folgenden Schritte aufweist:
– Vorsehen von federnden Elementen (6) zwischen der Hinterkante
(10) der ersten Tafel (1a) und der ersten Rahmenseite (4a)
der Tafelwandkonstruktion (1), und
– Drücken der ersten Tafel (1a) in Richtung der Rahmenseite
(4a), um die ersten (5a) und die zweiten Eingriffselemente außer
Eingriff zu bringen, wodurch die federnden Elemente (6) durch eine Verlagerung
der ersten Tafelwand (1a) in der genannten Richtung zusammengedrückt
werden und somit das Öffnen/Schließen der ersten Tafel
(1a) ermöglicht wird.
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