Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Überprüfen des
Fadenprofils entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Wenn an Offenend-Spinnmaschinen der Fadenlauf durch einen Fadenbruch
oder infolge eines Kreuzspulenwechsels unterbrochen worden ist, muß der Faden
neu angesponnen werden. Ein solcher Anspinner unterscheidet sich in seinem Aufbau
von dem Aufbau eines normal gesponnenen Fadens. Genügt das Fadenprofil im Anspinnbereich
bestimmten Kriterien nicht, beispielsweise dadurch, daß es zu dick oder zu
dünn ist, kann dieser Fadenabschnitt bei der nachfolgenden Verarbeitung des
Garns einen erheblichen Störfaktor darstellen.
Aus diesem Grund wird beim Spinnen nach einer Fadenunterbrechung im
Anspinnbereich und am angesponnenen Faden überprüft, ob das Fadenprofil
von einem vorgegebenen Fadenprofil in nicht tolerierbarer Weise abweicht.
In der DE 24 09 882 B2
ist beispielsweise eine Vorrichtung zum Erkennen des fehlerhaften Arbeitens einer
Spinnmaschine beschrieben.
Diese bekannte Vorrichtung weist eine Einrichtung zum Abtasten des
Garnquerschnittes oder des Garndurchmessers auf. Das Messergebnis wird in einer
Integratoreinrichtung mit nachgeschalteter Vergleichsanordnung ausgewertet.
Zwischen der Abtasteinrichtung und der Integratoreinrichtung ist dabei
ein nichtlineares Korrekturglied angeordnet.
Durch diese Maßnahme wird eine charakteristische Häufigkeitsverteilung
der Fehler bei Offenend-Spinnmaschinen ausgenutzt.
Das heißt, es werden die sich durch diese charakteristische Fehlerverteilung
ergebenden Messsignale durch Hervorheben dieser charakteristischen Signale in selektiver
Weise erfasst, sodass während des Fabrikationsprozesses auf einfache und schnelle
Weise und mit großer Sicherheit verhindert werden kann, dass einzelne Spinnaggregate
auch nur zeitweise fehlerhaftes Garn erzeugen.
In der DE 34 27 357 A1
ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Feststellen von Garnnummern- oder -dickenabweichungen
beschrieben. Gemäß diesen bekannten Verfahren wird beispielsweise nach
dem Herstellen einer Garnverbindung an einer Spinnvorrichtung bei laufendem Garn
automatisch an einem stromauf der Garnverbindungsstelle liegenden Garnabschnitt
begrenzter Länge die Garnnummer, die Garndicke oder die Garnmasse pro Längeneinheit
gemessen, mit einem Vergleichswert verglichen und bei Nummern-, Dicken- oder Grnmassenabweichungen
vorbestimmter Größe eine Meldung mit Hinweis auf die betreffende Spinnstelle
veranlasst.
Es ist außerdem grundsätzlich bekannt, dass insbesondere
die Anspinner problematische Fadenbereiche eines Offenend-Garnes darstellen und
aus verschiedenen Dick- und Dünnstellen bestehen.
Entsprechenden Literaturstellen, wie zum Beispiel Melliand Textilberichte
2/1981, S. 140 ff., befassen sich ausführlich mit dieser an sich bekannten
Tatsache.
Auch aus der EP 0 291 710 B1
ist es bekannt, das Fadenprofil eines in einem Offenend-Spinnaggregat angesponnenen
Fadens zu überwachen. Dabei werden an dem Anspinner selbst, der ausgehend von
der Verbindungsstelle sich über eine Länge erstreckt, die einem Rotorrillenumfang
entspricht, und an den vor und hinter dem Anspinner gelegenen, jeweils mindestens
etwa die Länge des Anspinners aufweisenden Fadenstrecken automatisch die jeweiligen
Durchmesserwerte in Zuordnung zur Fadenlängsachse gleichzeitig gemessen und
elektronisch gespeichert. Die während eines Meßvorgangs in einer Speichereinrichtung
gesammelten Durchmesserwerte werden an einen Komparator zwecks Vergleich mit einem
aus Mittelwerten gebildeten Sollwert weitergegeben. Das aktuelle Vergleichsergebnis
wird mit dem vorhergehenden Vergleichsergebnis verglichen und bei einer Abweichung
von einem vorgegebenen Standard korrigierend in den Anspinnprozeß eingegriffen,
indem beispielsweise die Fasereinspeisung korrigiert wird.
Solange die Abweichungen im Fadenprofil im Anspinner oder in dessen
näherer Umgebung auf Einstellungen des Anspinnwagens zurückzuführen
sind, kann in der Regel durch Korrekturen die Wiederholung des gleichen Fehlers
vermieden werden. Jedoch gibt es auch Fälle, in denen die Fehlerursache nicht
auf eine Einstellung des Anspinnwagens zurückzuführen ist. Hier ist insbesondere
die aus einer Faseransammlung bestehende sogenannte Flocke zu nennen, die aus dem
Prozeß der Vorbereitung des eigentlichen Anspinnvorganges im Rotor verblieben,
das heißt, nicht durch den in der Spinnkammer herrschenden Unterdruck abgesaugt
worden ist, bevor der eigentliche Anspinnvorgang gestartet wird. Diese Faser- oder
auch Trashansammlung kann entweder noch vom Rotorreinigungsprozeß oder aus
dem Auskämmprozeß des Faserbartes stammen. Letzterer wird durchgeführt,
um unabhängig von der Stillstandszeit der Spinnstelle für den Anspinnprozeß
einen immer gleich ausgekämmten Faserbart zur Verfügung zu haben.
Zur Unterstützung der Befreiung des Rotors von derartigen Rückständen
wird vor dem Zuspeisen der wieder an das Fadenende anzuspinnenden Fasern beispielsweise
eine Ventilbohrung in der Kanalplatte geöffnet, durch die aufgrund des in der
Spinnkammer herrschenden Unterdruckes von außen Luft angesaugt und damit normalerweise
eine ausreichend starke Saugströmung erzeugt wird. Bei unvollständiger
Öffnung der Ventilbohrung kann es zum Verbleib von Fasern im Rotor kommen.
Ebenso können verbleibende Faser- und Trashansammlungen durch spezielle Rotorformen
oder auch bestimmte Kanalplattenausführungen in Abhängigkeit von Material
und Spinnbedingungen begünstigt werden.
Eine derartige Flocke wird in den Anspinner miteingebunden und führt
zu einer lokalen Fadenverdickung, häufig mit benachbarter Dünnstelle durch
lokales Überdrehen des Fadens. Letzteres wiederum ist dadurch bedingt, daß
aufgrund der durch die Flocke gebildeten Verdickung die Drehungen in den stromabliegenden
Nachbarbereich abwandern.
In Abhängigkeit von Fasermaterial, Spinnbedingungen und Abzugsdüse
können im Bereich des Anspinners auch Faseraufschiebungen entstehen, die praktisch
zum gleichen Fehler im Anspinner führen.
Wurde eine solche Flocke oder Trashansammlung beim Anspinnen in den
Faden miteingebunden oder eine Faseraufschiebung erzeugt, erfolgt nach dem Stand
der Technik eine entsprechende Bewertung als Fadenfehler mit der Folge, daß
eine Änderung der Anspinnbedingungen vorgenommen wird. Da jedoch dieser Fadenfehler
nicht durch eine Abweichung einer Regelgröße entstanden ist, führt
eine Korrektur der Regelgröße dazu, daß bei einem nächsten Anspinner
aufgrund der fehlerhaften Korrektur mit einer falschen Einstellung angesponnen wird
und damit dort erst ein Fehler hervorgerufen wird.
Ein Verfahren bzw. eine Einrichtung zur Vermeidung solcher vagabundierender
Fasern ist beispielsweise in der DE 44 45
740 A1 beschrieben.
Bei diesem bekannten Verfahren wird vorgeschlagen, dass vor Beginn
und während des Anspinnvorganges in der Spinnbox eine zusätzliche Luftströmung
erzeugt wird, die so lange aufrechterhalten bleibt, bis die Drehzahl des Rotors
einen Wert erreicht, bei dem sich die Fasern unter dem Einfluss der wirksamen Fliehkräfte
in der Rotorrille ablagern.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, ein Verfahren zu
entwickeln, das eine bessere Bewertung der Anspinner ermöglicht.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß mit
Hilfe der kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung werden in den Unteransprüchen beansprucht.
Aufbauend auf der Feststellung, daß sich eine im Rotor zurückgebliebene
Faser- oder Trashansammlung beziehungsweise Aufschiebung als Verdickung im Anspinner
selbst ansiedelt, liegt der Erfindung die Erkenntnis zugrunde, daß die Erkennbarkeit
dieser Art von Garnunregelmäßigkeit aufgrund der stark vom Normalfaden
abweichenden und auch tolerierbare Schwankungen aufweisenden Struktur des Anspinners
mit bekannten Verfahren nicht möglich ist.
Wird der Fadenquerschnitt des Anspinners über dessen Länge
dargestellt, ergibt sich in der Regel ein mehr oder weniger ausgeprägtes "M".
Dies entsteht im wesentlichen dadurch, daß, ausgehend von der Verbindungsstelle
zunächst ein Überlappungsbereich zwischen Oberfadenende und den neu angesponnenen
Fasern entsteht, wodurch sich Volumen und Masse des Fadens lokal erhöhen. Diese
Spitze wird gefolgt von einem Rückgang des Fadenquerschnittes auf etwa Normalfadenstärke.
Daran schließt sich erneut eine größere Faseransammlung an. Diese
Meßwertspitze fällt geringer aus. Sie ist dadurch bedingt, daß zum
einen zu Beginn des Fadenabzuges beim Anspinnen ein Faserring in der Rotorrille
vorhanden sein muß, um nicht nach der Überlappung an der Verbindungsstelle
eine Dünnstelle im Faden zu erhalten, die eine reduzierte Festigkeit im Anspinner
hervorrufen würde. Zum anderen müssen ausreichend Fasern auch während
des Abzuges der ersten dem Rotorumfang entsprechenden Fadenlänge (Anspinner)
zugeführt werden, um nicht eine stark ausgeprägte Dünnstelle nach
dem Anspinner zu erhalten. Diese ständig während des Abzuges der ersten
Faserringlänge zugeführten Fasern erzeugen dann die beschriebene zweite
Dickstelle im Anspinner
Die Bewertung des Anspinners wird gemäß der Erfindung vorzugsweise
in drei Bereichen durchgeführt, wobei im ersten und im dritten Bereich jeweils
die auch beim fehlerfreien Anspinner vorhandenen Volumenzunahmen berücksichtigt
werden. Eine Flocke wird dann detektiert, wenn zusätzlich zu dieser "normalen"
Volumenzunahme eine über diese hinausgehende deutliche örtliche Volumenzunahme
gemessen wird. Dabei ist es möglich, sowohl über den jeweiligen Bereich
einen Mittelwert der Meßwerte zu bilden und diesen mit einem einzigen Grenzwert
für diesen Bereich zu vergleichen, als auch lediglich die Überschreitung
eines Grenzwertes durch einen oder auch mehrere aufeinanderfolgende Meßwerte
zu überwachen.
Im mittleren Bereich des Anspinners geht, wie erwähnt der Fadendurchmesser
lokal etwa auf Normalfadenstärke zurück. Hier können
jedoch auch von Anspinner zu Anspinner Abweichungen auftreten, die tolerierbar sind.
Die Feststellung einer Flocke beziehungsweise Aufschiebung oder Trashansammlung
in diesem Bereich erfordert eine von den anderen Bereichen abweichende Bewertung.
Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß dieser Bereich in seiner Länge
ein Mehrfaches der beiden anderen Bereiche beträgt. Dementsprechend würde
zum Beispiel eine Flocke den Mittelwert dieses Bereiches nicht so gravierend beeinflussen,
wie bei den beiden anderen Bereichen. Ebenso könnte eine die Flocke überlagernde
Dünnstelle die flockebedingte Dickstelle so weit kompensieren, daß eine
Einzelmessungsbewertung ebenso wie eine Mittelwertbildung nicht zu einer Grenzwertüberschreitung
führen würden.
Deshalb dient zur Flockeerkennung innerhalb dieses Bereiches vorteilhaft
die Detektierung eines im Verhältnis zur Bereichslänge relativ schnellen
Anstieges und anschließenden Abfalls des Garnvolumens beziehungsweise der Garnmasse.
Dies kann beispielsweise geschehen, indem der jeweils aktuell gemessene Garnwert
mit davor- und dahinterliegenden Garnwerten verglichen wird, wobei der Abstand des
aktuell gemessenen Garnwertes von den zum Vergleich herangezogenen Meßwerten
vorteilhaft so groß gewählt werden sollte, daß in Abhängigkeit
von Fasermaterial und Spinnmitteln zu erwartende Flockenausmaße bezüglich
ihrer Längsausdehnung in etwa umfaßt sind. Dadurch sollen insbesondere
Einflüsse der Garnhaarigkeit unterdrückt werden. Selbstverständlich
wird auch ein Grenzwert für die flockebedingte Durchmesserzunahme festgelegt,
der sich aus einer maximal tolerierbaren Meßwertdifferenz zwischen aktuellem
Meßwert und den zum Vergleich hinzugezogenen Nachbarmeßwerten ergibt.
Eine wesentliche Bedeutung kommt auch der Position einer Flocke innerhalb
des Anspinners zu. So ist eine Flocke in einem der Randbereiche sowohl hinsichtlich
der Qualität visuell und auch der Garnfestigkeit von Bedeutung. So wirkt sich
die flockebedingte benachbarte Dünnstelle besonders dann festigkeitsmindernd
aus, wenn sie auf den Bereich 3b fällt. Dies ist der Fall, wenn die
Flocke im Bereich 4c liegt. Deren Erkennung als Dickstelle und Beseitigung
ist aufgrund der Überschreitung eines sehr hohen Grenzwertes gewährleistet.
Allerdings kann es auch aufgrund der benachbarten drehungsbedingten Dünnstelle
zu automatischen Fehlregulierungen der Anspinneinrichtung kommen, wenn nicht erkannt
wird daß es sich um eine Flocke und damit eine durch Regelgrößen
nicht beeinflußbare Störung handelt. Im mittleren Bereich dagegen ist
aufgrund des Garnvolumentales in der Regel eine Erkennung als Dickstelle mit herkömmlichen
Anspinnerprüfverfahren nicht möglich. Eine Flocke in diesem Bereich führt
auch hier zu einer relativ starken Reduzierung der Garnfestigkeit durch eine benachbarte
Dünnstelle vor allem dann, wenn die Flocke in Fadenlaufrichtung unmittelbar
hinter dem flockeunabhängigen Fadenprofilwert liegt.
Um zu gewährleisten, daß auch an den Bereichsgrenzen liegende
Faser- oder Trashansammlungen als solche erkannt werden, ist es vorteilhaft, eine
Überlappung der Bereichsgrenzen vorzugeben. Dabei ist darauf zu achten, daß
die Bereichsausdehnung so gewählt ist, daß die jeweilige bereichsspezifische
Auswertung mit Erfolg durchführbar ist. Die Festlegung der Bereichsgrenzen
kann in Abhägigkeit von Spinnmitteln und zu verarbeitendem Fasermaterial beziehungsweise
Garnwerten getroffen werden, wobei besonders vorteilhaft diese Einstellung dann
erfolgt, wenn nach ersten Anspinnern der Partie eine Aussage über die mittlere
Struktur des oben erwähnten "M" vorliegen.
Die Bereichslänge kann anstelle ihrer absoluten Ausdehnung durch
eine entsprechende Anzahl von Meßstellen definiert werden, wobei durch den
immer gleichen Abstand der Meßstellen (Meßauflösung) eine ebenso
exakte Festlegung der Bereichsgrenzen möglich ist.
Um die Bereichsgrenzen exakt festlegen zu können, ist es erforderlich,
die Position der Verbindungsstelle im Anspinner vor jeder Überprüfung
des angesponnenen Fadens möglichst exakt zu ermitteln. Dazu wird nach dem Start
des Fadenabzuges das erste Maximum des Fadendurchmesserwertes ermittelt. von dieser
Position aus wird das Fadensignal in Schritten der Meßauflösung (z.B.
2,5 mm) zurückverfolgt, bis ein Durchmesserwert < 100% ermittelt wird. Diese
Position plus 1 (also 2,5 mm) ergibt die genannte Bezugsposition, da vor der Überlappung
eine Dünnstelle durch Wandern der Drehungen aus dem Überlappungsbereich
entsteht.
Der Oberfaden, der vor der Fadenunterbrechung gesponnen wurde, stellt
vorteilhaft auch für den Anspinner, wie bereits erwähnt, eine Normierungsbasis
dar. Dieser wird deshalb beim Einführen in die Spinnstelle auf einer festgelegten
Länge abgetastet. Die zu überprüfende Bereichslänge dieses Oberfadens
ist konstant und die Anfangsposition des Bereiches liegt aufgrund der festgelegten
Fadenlänge und des Beginns des Meßvorganges fest. Allerdings ist auch
eine andere Normierungsbasis, beispielsweise der vom Fadenreiniger zuvor im Spinnprozeß
am laufenden Faden gemessene Wert oder ein über viele Messungen gebildeter
Normalfadenmittelwert, einsetzbar.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert. In den zugehörigen Zeichnungen zeigen:
1 einen typischen Verlauf des Fadenprofils
eines Anspinners sowie angrenzender Bereiche,
2 den Verlauf des Fadenprofils mit einer Flockeeinbindung
in unmittelbarer Nachbarschaft der Garnverbindungsstelle,
3 eine Darstellung des Fadenprofils analog
1, jedoch mit gegen Ende des Anspinners entstandener
Faseraufschiebung und
4 einen Fadenprofilverlauf des Anspinners gemäß
1 mit im mittleren Bereich des Anspinners eingebundener
Trashansammlung.
Zunächst ist festzustellen, daß für die Bewertung der
Garngleichmäßigkeit, insbesondere der Bewertung der Abweichungen des Garnvolumens
oder der Garnmasse von einem zuvor gesponnenen Fadenstück (Oberfaden) ein von
der Garnfeinheit unabhängiger Maßstab gebildet werden muß. Vorteilhaft
können hierfür Prozentwerte verwendet werden, so daß eine prozentuale
Abweichung von der Normgröße Grundlage für die Fadensignalauswertung
und Grenzwertfestlegung bildet. Wird eine solche prozentuale Abweichung als Grenzwert
vorgegeben, kann in der Auswerteeinheit eine Umrechnung dieses Grenzwertes durch
einen Normierungsfaktor auf das absolute Fadensignal erfolgen. Als zweite Variante
kommt in Frage, das Fadensignal vor der Bewertung über einen Faktor prozentual
zu normieren, wobei der Normalfadenreferenzwert beziehungsweise Oberfadenreferenzwert
100% repräsentiert.
Bei der Darstellung in den Zeichnungsfiguren wurde dementsprechend
das Fadensignal auf Prozentwerte normiert, wobei der Mittelwert des Oberfadens im
Bereich 1 die 100%-Basis bildet. Auf der Abzisse ist die Länge der
Meßstrecke sowohl in Millimeter aufgetragen als auch repräsentiert durch
die Anzahl der Meßstellen bei einer Meßauflösung von 2,5 mm, wobei
im Koordinatenursprung der Start der Messung beim Beginn des Fadenabzuges mittels
einer Fadenprüfeinrichtung erfolgt, die hier, bezogen auf die Fadenstrecke,
in einem Abstand von 500 mm von der Rotorrille angeordnet ist.
Der Bereich 2 kennzeichnet die Zone vor dem Anspinner beziehungsweise
der Verbindungsstelle, die am Anfang des Anspinners liegt. Hier ist erkennbar, daß
vor der Verbindungsstelle der Garnquerschnitt unter die 100%-Marke absinkt. Dies
ist dadurch bedingt, daß durch die sich anschließende Überlappung
des Fadenendes mit den angesponnenen Fasern sich eine Dickstelle ergibt, die weniger
Drehungen aufnimmt. Diese Drehungen wandern in den benachbarten Fadenbereich und
führen dort zu einer Einschnürung und damit Querschnittsreduzierung des
Fadens. Die Größe der Dünnstelle wird weitestgehend von den Spinn-
und Annspinnaggregatparametern beeinflußt.
Der Bereich 3 beginnt mit der Verbindungsstelle und erstreckt
sich über eine Länge eines Umfanges der Rotorrille. Dieser Bereich
3 ist in drei Teilbereiche 3a, 3b und 3c unterteilt.
Der Teilbereich 3a umfaßt die Überlappungslänge zwischen
Fadenende und angesponnenen Fasern und bildet dadurch eine lokale Verdickung des
Fadens. Die Verdickung im Teilbereich 3c entsteht durch die weiter oben
bereits beschriebene Faseraufaddierung.
Zwischen diesen Teilbereichen 3a und 3c erstreckt
sich über den überwiegenden Teil des Anspinners der Teilbereich
3b.
Während die Teile 3a und 3c durch zunächst
zunehmende und nach Erreichen eines Maximums abnehmende Meßwerte für den
Fadenquerschnitt gekennzeichnet sind, ist der Teilbereich 3b durch eine
Abnahme und anschließend wieder Zunahme des Fadenquerschnitts charakterisiert.
Alle drei Teilbereiche überlappen sich jeweils mit dem Nachbarteilbereich.
Dadurch ist es möglich, Flocken, Trashansammlungen oder Aufschiebungen zu erkennen,
die an den Bereichsgrenzen liegen.
In den Figuren sind Grenzwerte 5 und 6 für
die Teilbereiche 3a und 3c eingezeichnet, deren Überschreitung
überwacht wird. Diese Grenzwerte sind so festgelegt, daß deren einmalige
Überschreitung bereits als Fehler detektiert wird. Es wäre selbstverständlich
auch möglich, über die jeweiligen Bereiche einen Mittelwertt zu bilden,
der dann mit einem unter den angegebenen Grenzwerten angesiedelten Grenzwert zu
vergleichen ist.
In den 2 und 3
sind Grenzwertüberschreitungen in den Bereichen 3a (2)
und 3c (3) dargestellt. Wie aus
2 ersichtlich, führt die Überschreitung des
Grenzwertes 5 zu einer weiteren Reduzierung des Fadenquerschnittes im benachbarten
Bereich 2. Diese weitere Verringerung des Fadenquerschnittes im Bereich
2 würde, wenn nicht die Flockeausbildung im Teilbereich
3a erkannt worden wäre, eine Korrektur des Drehungsbeiwertes für
den Anspinner hervorrufen, obwohl die hier aufgetretene Flocke in keinem Zusammenhang
mit einem fehlerhaften Drehungsbeiwert steht. Folge wäre die Reduzierung des
Drehungsbeiwertes beim nächsten Anspinnprozeß, die einen Anspinner mit
unzureichender Drehung und damit auch refduzierter Festigkeit ergeben würde.
Zusätzlich zur vermeidung solcher Fehlregulierungen kann dann noch die Flockeausbildung,
Trashansammlung oder Aufschiebung an der jeweiligen Spinnstelle dem Bedienungspersonal
signalisiert werden, so daß zielgerichtet die erforderlichen Maßnahmen
eingeleitet werden können. Hierzu gehört beispielsweise das Freilegen
der Ventilbohrung in der Faserkanalplatte beziehungsweise bei Aufschiebungen
erforderlichenfalls der Wechsel der Abzugsdüse.
In 3 ist der Fall dargestellt, daß
im Teilbereich 3c eine Aufschiebung detektiert wird, die eine Dünnstelle
im davorliegenden Teilbereich 3b hervorruft und zu einer Festigkeitsreduzierung
führt. An dieser Stelle muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß
die Bewertung einer Aufschiebung in der gleichen Weise erfolgt wie die Bewertung
einer Flocke. Es muß also bei erkannter lokaler Faseransammlung untersucht
werden, um welche Fehlerursache es sich handelt. Im übrigen treffen hier die
gleichen Bewertungsgrundsätze zu, wie bereits anhand der 2
erläutert.
In 4 ist eine Faser- oder Trashansammlung
innerhalb des Teilbereiches 3b dargestellt. Hierbei ist zu erkennen, daß
dieser Fehler bezüglich des Fadenquerschnitts den Wert der benachbarten im
normalen Anspinner auftretenden Dickstellen im Ausmaß noch deutlich unterschreitet.
Es ist deshalb schwierig, über Mittelwertbildung oder Absolutwertüberwachung
und Vergleich mit einem Grenzwert diesen Fehler zu ermitteln. Deshalb wird jeweils
ein Vergleich des aktuellen Meßwertes mit benachbarten Meßwerten durchgeführt,
um in der Nachbarschaft dieses Meßwertes einen Flankenanstieg und einen Flankenabfall
feststellen zu können. Hat beispielsweise der aktuelle Meßwert Xi den
durch den aufzufindenden Fehler verursachten Spitzenwert erreicht so liegen die
links und rechts von diesem Wert ermittelten Durchmesserwerte zum Beispiel Xi –
3 und Xi + 3 deutlich unterhalb des aktuellen Meßwertes. Im vorliegenden Fall,
das heißt, einer Meßauflösung von 2,5 mm, ist der Abstand der außer
dem aktuellen Meßwert einbezogenen Meßwerte vom aktuellen Mittelwert jeweils
7,5 mm. Dieser Vergleich der Meßwerte wird über den gesamten Teilbereich
3b mitgeführt, wobei die Auswertung erst dann erfolgt, wenn die links
und rechts vom aktuellen Meßwert berücksichtigten Meßwerte deutlich
unter diesem aktuellen Meßwert liegen. Auf diese Weise läßt sich
der Fehler, beispielsweise eine Flocke, sehr gut lokalisieren.
Hierbei ist noch anzumerken, daß der Abstand der links und rechts
vom aktuellen Meßwert in die Auswertung einbezogenen Meßwerte verändert
werden kann, wobei ein zu geringer Abstand zu Fehldeutungen aufgrund der Garnhaarigkeit
führen kann, während ein zu großer Abstand dann die Erkennbarkeit
des Fehlers zunichte macht, wenn der Einfluß des "normalen" Fadenprofils dominiert.
Außerdem ist zu beachten, daß die linke Flanke aufgrund der drehungsbedingten
Dünnstelle verlängert ist.