Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Reinigen eines Offenend-Spinnrotors,
dessen eine Fasersammelrille aufweisender Rotorteller in einer Unterdruckkammer
angeordnet ist, die unter Belassen eines zwischen dem Inneren des Rotortellers und
der Unterdruckkammer vorgesehenen Überströmspaltes mit einer wegbewegbaren
Abdeckung verschließbar ist, die einen in das Innere des Rotortellers ragenden
und die Mündung eines Faserspeisekanals sowie den Anfang eines Garnabzugskanals
enthaltenden Ansatz aufweist, der beim Wegbewegen der Abdeckung aus dem Innern des
Rotortellers entfernbar ist, mit folgenden Verfahrensschritten:
- – Unterbrechen der Faserspeisung bei einem Garnbruch,
- – Bremsen des Offenend-Spinnrotors,
- – Wegbewegen der Abdeckung von der Unterdruckkammer zum Einführen
von Reinigungselementen in den Rotorteller sowie
- – Verschließen der Unterdruckkammer nach erfolgter Reinigung.
Die Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung zum Durchführen
des Verfahrens.
Ein Verfahren dieser Art ist durch die US
4,825,631 A Stand der Technik. Bei diesem bekannten Verfahren wird das
Reinigen der Offenend-Spinnrotoren im Zusammenhang mit einem Garnbruch vor einem
anschließenden Anspinnen durchgeführt. Nach einem Unterbrechen der Faserspeisung
wird mittels eines verfahrbaren Wartungsgerätes der Offenend-Spinnrotor gebremst,
der Rotorteller durch Abschwenken einer Abdeckung von der Unterdruckkammer zwecks
Einführen von Reinigungselementen freigelegt und nach durchgeführter Reinigung
die Unterdruckkammer wieder verschlossen.
Das bekannte Verfahren war bei Rotortellern der bisher üblichen
Abmessungen zufriedenstellend und machte sich den Umstand zunutze, dass nach erfolgtem
Bremsen des Offenend-Spinnrotors und vor dem Abschwenken der Abdeckung von der Unterdruckkammer
ein noch im Inneren des Rotortellers befindlicher Faserring über den Überströmspalt
abgesaugt wurde. Es ist nämlich durch die DE
17 10 026 A seit langem bekannt, dass Fasern, welche bei Garnbruch nach
dem Abstellen der Faserspeisung noch in das Innere des Rotortellers gelangen, bei
verminderter Rotordrehzahl von selbst in die betriebsmäßige Absaugung
gelangen, solange die Unterdruckkammer noch verschlossen ist. Hierfür muss
allerdings der Überströmspalt entsprechend groß bemessen sein, weshalb
in der genannten Offenlegungsschrift vorgeschlagen ist, den in den Rotorteller ragenden
Ansatz der Abdeckung mit einer entsprechenden Aussparung zu versehen.
Es hat sich nun in der Praxis herausgestellt, dass speziell bei kleinen
Rotortellern, deren Fasersammelrille einen Durchmesser von 30 mm unterschreitet,
die Fasern nicht immer in die betriebsmäßige Absaugung gelangen. Eine
Erklärung hierfür ist in der nicht gattungsgemäßen
DE 41 31 684 A1 angedeutet, wonach
ein aus dem Rotorteller zu entfernender Faserring gegebenenfalls an dem ins Innere
des Rotortellers ragenden Ansatz der Abdeckung hängen bleiben kann. Diese Druckschrift
behandelt aber abweichend vom eingangs genannten Stand der Technik das Reinigen
von Offenend-Spinnrotoren mittels Druckluft und bei geschlossenem Spinnaggregat.
Die Aussage, dass bei geschlossenem Spinnaggregat abzusaugende Fasern
am Ansatz der Abdeckung hängen bleiben können, wurde in der Praxis bestätigt.
Insbesondere bei synthetischen Fasern zieht sich nach einem Abbremsen des Offenend-Spinnrotors
der in der Fasersammelrille befindliche Faserring auf Grund seiner Elastizität
etwas zusammen, so dass sich sein Durchmesser verringert. Der Faserring gelangt
dann auf den Ansatz der Abdeckung und kann gegebenenfalls die Mündung des Faserspeisekanals
mit der Zeit verstopfen, so dass ein nachträgliches Anspinnen unmöglich
wird. Ein am Ansatz der Abdeckung befindlicher Faserring lässt sich auch nach
dem Wegbewegen der Abdeckung nicht mit den normalen Reinigungselementen entfernen,
die ja vornehmlich in das Innere des Rotortellers eindringen und nicht dem Ansatz
der Abdeckung zugeordnet sind.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zu Grunde, Maßnahmen zu
treffen, dass vor dem eigentlichen Wegbewegen der Abdeckung zum Zwecke des Einführens
von Reinigungselementen in den Rotorteller wirksam verhindert wird, dass der Faserring
an dem Ansatz der Abdeckung hängen bleiben kann.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass vor dem eigentlichen, dem
Einführen von Reinigungselementen in den Rotorteller dienenden Wegbewegen der
Abdeckung folgende Verfahrensschritte zusätzlich durchgeführt werden:
- – Kurzzeitiges Wegbewegen der Abdeckung von der Unterdruckkammer zum
vorübergehenden Entfernen des Ansatzes aus dem Inneren des Rotortellers, bevor
der Offenend-Spinnrotor so weit abgebremst ist, dass im Rotorteller vorhandene Fasern
nicht mehr durch Fliehkräfte in der Fasersammelrille gehalten werden, sowie
- – Verschließen der Unterdruckkammer, nachdem die im Rotorteller
vorhandenen Fasern durch weiteres Abbremsen des Offenend-Spinnrotors nicht mehr
durch Fliehkräfte in der Fasersammelrille gehalten werden.
Erfindungsgemäß wird also der Ansatz zu einem
Zeitpunkt, zu welchem der Faserring noch fest in der Fasersammelrille gehalten ist,
so weit aus dem Rotorteller entfernt, dass sich der Faserring nicht mehr auf dem
Ansatz festsetzen kann, wenn er sich beim Nachlassen der Fliehkräfte elastisch
im Durchmesser verkleinert. Beim nachfolgenden kurzzeitigen Wiederverschließen
der Unterdruckkammer gelangt somit der Faserring problemlos in die betriebsmäßige
Absaugung. Danach kann zum eigentlichen Reinigen des Offenend-Spinnrotors die Abdeckung
in herkömmlicher Weise abgeschwenkt werden.
Das kurzzeitige Wiederverschließen der Unterdruckkammer braucht
natürlich nicht zur Gänze durchgeführt zu werden, inbesondere braucht
die Abdeckung nicht wieder in ihrer Betriebsstellung verriegelt zu werden. Vielmehr
genügt es, die Schließbewegung nur in einem solchen Maße durchzuführen,
dass die Saugwirkung der Unterdruckkammer wieder im Innern des Rotortellers wirksam
wird. In der Praxis kann man so vorgehen, dass eine an der Abdeckung angebrachte
Ringdichtung sich nur leicht an die Unterdruckkammer anlegt.
Das Verfahren kann prinzipiell in recht unterschiedlicher Weise durchgeführt
werden. Beispielsweise genügt es, wenn das Bremsen des Offenend-Spinnrotors
erst während oder nach dem kurzzeitigen Wegbewegen der Abdeckung von der Unterdruckkammer
eingeleitet wird. Damit ist sichergestellt, dass der Ansatz auf jeden Fall aus dem
Rotorinneren herausbewegt ist, bevor der Faserring in sich zusammenfällt. Alternativ
ist es natürlich möglich, das Bremsen des Offenend-Spinnrotors bereits
vor dem kurzzeitigen Wegbewegen der Abdeckung von der Unterdruckkammer einzuleiten.
Im letztgenannten Fall muss natürlich der Zeitablauf derart sichergestellt
sein, dass der Faserring noch voll in der Fasersammelrille gehalten ist, bis der
Ansatz aus dem Rotorteller herausbewegt ist. Dies ist in der Regel dann der Fall,
wenn das Bremsen etwa 1,5 bis 2 Sekunden vor dem Wegbewegen der Abdeckung eingeleitet
wird.
Um sicherzugehen, dass der Ansatz beim Versschließen der Unterdruckkammer
nicht zu zeitig in das Rotorinnere gelangt, kann das kurzzeitige Wegbewegen der
Abdeckung von der Unterdruckkammer so lange aufrechterhalten werden, bis der Offenend-Spinnrotor
vollkommen zum Stillstand gekommen ist.
Bei einer Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens ist dem
Spinnaggregat vorteilhaft ein Wartungsgerät zustellbar, welches mit Mitteln
zum Betätigen einer Bremseinrichtung, mit Mitteln zum Öffnen und Verschließen
der Unterdruckkammer sowie mit Mitteln zum Einführen von Reinigungselementen
in den Rotorteller versehen ist. Die Mittel zum Öffnen und Verschließen
der Unterdruckkammer sind zu den Mitteln zum Betätigen der Bremseinrichtung
dabei erfindungsgemäß derart abgestimmt, dass
- (a) bei teilweise abgebremstem Offenend-Spinnrotor die Abdeckung so weit von
der Unterdruckkammer wegbewegt wird, dass der Ansatz aus dem Inneren des Rotortellers
entfernt ist, und dass
- (b) nach vollständigem Abbremsen des Offenend-Spinnrotors die Unterdruckkammer
nochmals geschlossen wird, bevor
- (c) die Abdeckung zum Einführen der Reinigungselemente in den Rotorteller
von der Unterdruckkammer wegbewegt wird.
Vorteilhaft enthalten die Mittel zum Betätigen der Bremseinrichtung
einen Bremshebel und die Mittel zum Öffnen und Verschließen der Unterdruckkammer
einen Öffnerhebel. Der Bremshebel und der Öffnerhebel sind dabei jeweils
zweckmäßig an einen Kurvenscheibenantrieb angeschlossen. Dadurch ergibt
sich von vornherein eine feste Zuordnung der einzelnen Zeitabläufe.
Die Erfindung ist in der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels,
näher erläutert.
Es zeigen:
1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht auf ein
Offenend-Spinnaggregat, an welchem ein Reinigen eines Offenend-Spinnrotors durchgeführt
werden soll,
2 eine Teilansicht der 1,
wobei ein in den Rotorteller ragender Ansatz bereits aus dem Rotorteller herausbewegt
ist,
3 eine Teilansicht ähnlich 1
und 2, wobei die Abdeckung zum eigentlichen Reinigen
des Offenend-Spinnrotors ausreichend weit von der Unterdruckkammer wegbewegt ist,
4 ein Ablauf-Diagramm zum Erläutern der Erfindung,
5 einen Kurvenscheibenantrieb zum Verwirklichen der
Zeitabläufe nach dem Ablauf-Diagramm der 4.
Das Spinnaggregat 1 nach 1 enthält
einen an sich bekannten Offenend-Spinnrotor 2, der in üblicher Weise
aus einem Rotorteller 3 und einem Schaft 4 besteht. Der Rotorteller
3 läuft bei Betrieb in einer Unterdruckkammer 5 um, die durch
ein Rotorgehäuse 6 gebildet ist. Die Unterdruckkammer 5 ist
über eine Unterdruckleitung 7 an eine nicht dargestellte Unterdruckquelle
angeschlossen.
Der Offenend-Spinnrotor 2 ist in bekannter Weise
radial auf Stützscheibenpaaren 8 und 9 gelagert und in axialer
Richtung gegen ein Spurlager 10 abgestützt. Der Schaft 4
ist durch einen Antriebsriemen 11, beispielsweise einen in Maschinenlängsrichtung
durchlaufenden Tangentialriemen, angetrieben. Der Antriebsriemen 11 ist
durch eine Andrückrolle 12 im Bereich jedes einzelnen Spinnaggregates
1 belastet.
Dem Offenend-Spinnrotor 2 ist darüber hinaus pro Spinnaggregat
1 eine Bremseinrichtung 13 zugeordnet.
Die Unterdruckkammer 5 weist zur Bedienungsseite hin eine
vordere Öffnung 14 auf, durch welche der Offenend-Spinnrotor
2 zu Wartungs- oder Austauschzwecken gegebenenfalls herausziehbar ist.
Bei Betrieb ist die vordere Öffnung 14 der Unterdruckkammer
5 durch eine wegbewegbare Abdeckung 15 verschlossen, die sich
mit einem Dichtungsring 36 an das Rotorgehäuse 6 anlegen
kann. Bei Betrieb ist das Innere des Rotortellers 3 bei verschlossener
Unterdruckkammer 5 über einen Überströmspalt 16
mit der Unterdruckquelle verbunden.
Die Abdeckung 15 weist in üblicher Weise einen Ansatz
17 auf, der bei Betrieb in das Innere des Rotortellers 3 hineinragt.
Der Ansatz 17 enthält die Mündung eines Faserspeisekanals
18 sowie den Anfang eines Garnabzugskanals 19. Bei Betrieb werden
durch eine Auflöseeinrichtung vereinzelte Fasern über den Faserspeisekanal
18 auf eine innere Rutschwand des Rotortellers 3 geleitet, von
wo die Fasern in bekannter Weise in eine Fasersammelrille 20 gelangen.
Das ersponnene, nur gepunktet dargestellte Garn 21 wird dann von der Fasersammelrille
20 über den Garnabzugskanal 19 mittels eines Abzugswalzenpaares
22 in Abzugsrichtung A abgezogen.
Dem Garn 21 ist ein Garnwächter 23 des Spinnaggregates
1 zugeordnet. Der Garnwächter 23 ist über eine strichpunktiert
dargestellte elektrische Leitung mit einer jedem Spinnaggregat 1 zugehörigen,
nicht dargestellten Kupplung verbunden, über welche im Fall eines Gambruches
die Faserspeisung abgeschaltet wird, so dass dann keine Fasern mehr über den
Faserspeisekanal 18 in das Innere des Rotortellers 3 gelangen.
Die Abdeckung 15 ist zu Wartungszwecken um eine am Spinnaggregat
1 angebrachte Schwenkachse 24 abschwenkbar und entsprechend den
Pfeilrichtungen D und E verschwenkbar. Die Abdeckung 15 ist dabei ein Bestandteil
eines Gehäuses 25, welches die Zuführ- und Auflöseeinrichtung
für das Spinnaggregat 1 enthält. Der stationäre Teil des
Spinnaggregates 1 ist mit der Bezugsziffer 26 versehen.
Die Bremseinrichtung 13 enthält eine Bremse
27, die als sogenannte Zangenbremse ausgebildet ist und von zwei Seiten
her dem Schaft 4 unterhalb des Antriebsriemens 11 zugestellt werden
kann. Damit lässt sich der Offenend-Spinnrotor 2 eines einzelnen Spinnaggregates
1 trotz weiteren Antriebs der übrigen Spinnaggregate bei Bedarf abbremsen.
Die Bremseinrichtung 13 enthält einen Übertragungsmechanismus
28, über welchen die Bremse 27 von der Bedienungsseite des
Spinnaggregates 1 her betätigt werden kann. Diese Betätigung
geschieht über einen aus dem Spinnaggregat 1 nach vorn herausragenden
Betätigungshebel 29, der beim Anheben in Betätigungsrichtung
B den Schaft 4 des Offenend-Spinnrotors 2 abbremst. Der Betätigungshebel
29 ist hierfür um eine Schwenkachse 30 des Spinnaggregates
1 verschwenkbar und außer mit der Bremse 27 noch über
eine Verbindungsstange 31 mit der Andrückrolle 12 verbunden.
Damit wird beim Bremsen des Offenend-Spinnrotors 2 zugleich die Andrückrolle
12 vom Antriebsriemen 11 abgehoben, so dass auch der Antrieb vorübergehend
unterbunden ist.
Nach einem Garnbruch wird in bekannter Weise das gebrochene Garn
21 mittels eines nur strichpunktiert angedeuteten verfahrbaren Wartungsgerätes
32 wieder angesponnen. Diesem an sich bekannten Anspinnvorgang geht in
üblicher Weise ein Reinigen des Inneren des Rotortellers 3 voraus,
da nur dann ein Anspinnvorgang erfolgreich ist, wenn die Fasersammelrille
20 frei von Überresten von Fasern ist.
Das Wartungsgerät 32 weist einen Öffnerhebel
33 auf, der einer an der Abdeckung 15 angebrachten Raste
34 zustellbar und zum Wegbewegen der Abdeckung 15 von der Unterdruckkammer
5 in Betätigungsrichtung C verstellbar ist. Das Wartungsgerät
32 enthält ferner einen Bremshebel 35, der den Betätigungshebel
29 des Spinnaggregates 1 entsprechend der Betätigungsrichtung
B anheben kann.
Bei einem Garnbruch – oder auch dann, wenn ein Offenend-Spinnrotor
2 präventiv gereinigt werden soll – wird zunächst die
Faserspeisung unterbrochen, im Fall eines Garnbruches über den Garnwächter
23 und die erwähnte zugehörige Kupplung. Wenn anschließend,
bei noch geschlossenem Spinnaggregat 1, der Offenend-Spinnrotor
2 durch Betätigen des Betätigungshebels 29 abgebremst
wird, gelangt in der Regel ein noch in der Fasersammelrille 20 vorhandener
Faserring über den Überströmspalt 16 in die mit der Unterdruckkammer
5 verbundene Absaugung. Dies geschieht dann problemlos, wenn die vordere
Öffnung des Rotortellers 3 im Durchmesser ausreichend größer
ist als der Ansatz 17.
Insbesondere bei kleinen Rotortellern 3, wie sie bei den
heute immer höheren Rotordrehzahlen üblich sind, ist
der Überströmspalt 16 zwischen dem Rotorteller 3 und
dem Ansatz 17 häufig äußerst klein. Es besteht dann die
Gefahr, dass trotz Abbremsens des Offenend-Spinnrotors 2ein im Innern des
Rotortellers 3 befindlicher Faserring nicht einwandfrei abgesaugt werden
kann, sondern sich von außen auf dem Ansatz 17 festsetzt. Dies ist
in besonderem Maß bei synthetischen Fasern der Fall, die beim Nachlassen der
Fliehkräfte infolge Abbremsens des Offenend-Spinnrotors 2 sich elastisch
etwas zusammenziehen, wodurch der Durchmesser des Faserringes verringert wird.
Gemäß der Erfindung wird daher so vorgegangen, dass immer
dann, wenn der Offenend-Spinnrotor 2 von seiner Betriebsdrehzahl abgebremst
wird, der Ansatz 17 wenigstens so weit von der Unterdruckkammer
5 wegbewegt wird, dass er das Innere des Rotortellers 3 verlassen
hat. Wenn dann der Faserring bei niedrigen Drehzahlen des Offenend-Spinnrotors
2 oder nach seinem vollständigen Abbremsen zusammenbricht, kann er
sich dann nicht mehr am Ansatz 17 festsetzen. Ein derartiges Festsetzen
von Fasern am Ansatz 17 würde nämlich dazu führen, dass
zwar das Innere des Rotortellers 3 gereinigt werden könnte, aber die
Fasern vom Ansatz 17 nicht ohne weiteres bei einem automatischen Reinigen
entfernbar wären.
Gemäß 2 ist zu diesem Zwecke
nach der Erfindung vorgesehen, dass die Abdeckung 15 um einen kleinen Öffnungswinkel
&agr;1 von der Unterdruckkammer 5 wegbewegt wird, und zwar
wenigstens so weit, dass der Ansatz 17 das Innere des Rotortellers
3 vollkommen verlassen hat. Ein weiteres Abschwenken der Abdeckung
15 wäre zwar unschädlich, jedoch überflüssig.
Das Abschwenken der Abdeckung 15 als Vorbereitung eines Reinigens
des Offenend-Spinnrotors 2 muss geschehen, solange die Drehzahl des Offenend-Spinnrotors
2 noch so hoch ist, dass in der Fasersammelrille 20 infolge der
Fliehkräfte festgehaltene Fasern noch in der Fasersammelrille 20 verbleiben.
Wenn dann die Abdeckung 15 um den genannten kleinen Öffnungswinkel
&agr;1 von der Unterdruckkammer 5 wegbewegt ist, können
die Fliehkräfte durch weiteres Abbremsen des Offenend-Spinnrotors
2 so weit verringert werden, dass der Faserring in sich zusammenfällt.
Er kann sich dann nicht mehr von außen um den Ansatz 17 herumlegen.
Bei einem nachfolgenden Wiederverschließen aus der Position gemäß
2 zur Position gemäß 1
wird dann der in sich zusammengefallene Faserring über den Überströmspalt
16 in die Unterdruckkammer 5 abgesaugt. Dabei genügt es,
die Abdeckung 15 nur so weit zu schließen, dass sich der Dichtungsring
36 von außen leicht an das Rotorgehäuse 6 anlegt.
Wenn das Spinnaggregat 1 erfindungsgemäß von seiner
Betriebsstellung gemäß 1 in die Zwischenstellung
nach 2 kurzzeitig geöffnet wurde und anschließend
wieder in die Stellung gemäß 1 wiederverschlossen
wurde, kann dann das eigentliche Reinigen des Offenend-Spinnrotors 2 gemäß
3 stattfinden. Hierzu wird die Abdeckung
15 um einen großen Öffnungswinkel &agr;2 von der
Unterdruckkammer 5 abgeschwenkt, und zwar so weit, dass Reinigungselemente
37 des Wartungsgerätes 32 in den Rotorteller 3 eingeführt
werden können. Hierfür sind Mittel 38 zum Einführen der
Reinigungselemente 37 vorgesehen. Während dieses eigentlichen Reinigungsvorganges
ist, wie bereits erläutert, der Offenend-Spinnrotor 2 gebremst, also
von seinem eigentlichen Antrieb abgekoppelt. Da es zweckmäßig ist, während
des Reinigungsvorganges den Rotorteller 3 mit ganz geringen Drehzahlen
anzutreiben, ist ein externer Rotorantrieb 39 des Wartungsgerätes
32 vorgesehen. Natürlich müssen die Rotordrehzahlen während
des Reinigungsvorganges so gering sein, dass zu entfernende Faserreste sich nicht
durch Fliehkräfte an der Fasersammelrille 20 festsetzen können.
Nach erfolgter Reinigung wird die Abdeckung 15 wieder gemäß der
Pfeilrichtung D an die Unterdruckkammer 5 heranbewegt, so dass das Spinnaggregat
1 zum eigentlichen Anspinnen wieder verschlossen ist. Der Anspinnvorgang
selbst ist durch den Stand der Technik bekannt und nicht Bestandteil dieser Erfindung.
Anhand der 4 wird nun der Zeitablauf
der erfindungsgemäß zusätzlich vorgesehenen Verfahrensschritte erläutert.
Das Ablauf-Diagramm nach 4 besteht aus
zwei Teil-Diagrammen, wobei im oberen Teil-Diagramm die Drehzahl n des Offenend-Spinnrotors
2 über der Zeit t und im unteren Teil-Diagramm der Öffnungswinkel
&agr; der Abdeckung 15 ebenfalls über der Zeit t aufgetragen sind.
Es sei nun angenommen, dass der Offenend-Spinnrotor 2 zunächst
noch, auch nach einem Garnbruch, eine Betriebsdrehzahl nB aufweist. Die
Faserspeisung ist bereits abgeschaltet. Ab einer Zeit t1 beginnt nun
das dem Spinnaggregat 1 inzwischen zugestellte Wartungsgerät
32 seine Tätigkeit, und der Offenend-Spinnrotor 2 wird nun
abgebremst, wie aus dem Abfallen der Drehzahlkurve ersichtlich ist. Zu einer Zeit
t3 ist dann gemäß unserer Annahme der Offenend-Spinnrotor
2 gänzlich zum Stillstand gekommen.
Zwischen der Betriebsdrehzahl nB und dem Stillstand des
Offenend-Spinnrotors 2 gibt es eine kritische Drehzahl nk, bis
zu welcher die Fliehkräfte noch so groß sind, dass beim Rotieren des Rotortellers
3 der Faserring in der Fasersammelrille 20 verbleibt. Links der
Zeit tk, welche der kritischen Drehzahl nk zugeordnet ist,
verbleiben somit die Fasern in der Fasersammelrille 20,
rechts der Zeit tk verlassen die Fasern wegen Nachlassens der Fliehkräfte
die Fasersammelrille 20. Selbstverständlich ist die kritische Drehzahl
nk über einen gewissen Streubereich fließend, abhängig
vom Fasermaterial oder der Größe des Rotortellers 3.
Erfindungsgemäß muss nun der Ansatz 17 aus dem
Rotorteller 3 herausbewegt werden, bevor die Rotordrehzahl n bis zu ihrer
kritischen Drehzahl nk abgefallen ist. Zur Zeit t2, die also
auf jeden Fall links von der Zeit tk liegen muss, wird die Unterdruckkammer
5 um den kleinen Öffnungswinkel &agr;1 geöffnet.
Wenn jetzt der Faserring in sich zusammenbricht, kann er sich nicht mehr von außen
am Ansatz 17 der Abdeckung 15 festsetzen. Die Unterdruckkammer
5 bleibt so lange geöffnet, bis der Offenend-Spinnrotor
2 vollständig zum Stillstand gekommen ist, auf jeden Fall so lange,
bis die kritische Zeit tk überschritten ist. Es sei angenommen,
dass zu einer Zeit t4 die Unterdruckkammer 5 wieder durch die
Abdeckung 15 verschlossen wird. Dadurch kann ein im Innern des Rotortellers
3 befindlicher, in sich zusammengefallener Faserring über den Überströmspalt
16 in die Unterdruckkamer 5 und in die Absaugung gelangen.
Nach diesen erfindungsgemäßen Verfahrensschritten kann nun
die Unterdruckkamer 5 durch weites Öffnen der Abdeckung
15 bis zum Öffnungwinkel &agr;2 zum eigentlichen Reinigen
des Offenend-Spinnrotors 2 freigelegt werden. Dabei ist es zweckmäßig,
wenn der genannte externe langsame Rotorantrieb 39 den Rotorteller
3 in langsame Drehungen versetzt. Diese extern geringe Rotordrehzahl ne
muss natürlich deutlich niedriger liegen als die kritische Drehzahl nk.
Es sei angenommen, dass dies zwischen den Zeiten t6 und t7
der Fall ist, während denen die Abdeckung 15 weit abgeschwenkt ist.
Nach erfolgter Reinigung des Offenend-Spinnrotors 2 wird
zu einer Zeit t8 das Spinnaggregat 1 wieder zum eigentlichen
Anspinnen geschlossen.
Für die Zeitsteuerung der erfindungsgemäßen Verfahrensschritte
kann gemäß 5 ein Kurvenscheibenantrieb
40 vorgesehen sein. Hierfür ist eine in Drehrichtung F antreibbare
Antriebswelle 41 vorgesehen. Es gibt, neben anderen nicht dargestellten
Kurvenscheiben, eine Kurvenscheibe 42 für den Bremshebel
35 sowie eine Kurvenscheibe 43 für den Öffnerhebel
33. Mit diesen Kurvenscheiben 42 und 43 wirken federbelastete
Nocken 44 und 45 zusammen, wobei der Nocken 44 den Mitteln
zum Betätigen der Bremseinrichtung 13 und der Nocken 45 für
die Mittel zum Öffnen und Verschließen der Abdeckung 15 vorgesehen
sind.
An der Kurvenscheibe 43 für den Öffnerhebel
33 erkennt man drei Durchmesserbereiche a, b und c, an der Kurvenscheibe
42 für den Bremshebel 35 in entsprechender Weise vier Durchmesserbereiche
d, e, f und g. Der Durchmesserbereich a gehört zu derjenigen Stellung des Öffnerhebels
33, in welcher die Unterdruckkammer 5 durch die Abdeckung
15 verschlossen ist. Der Durchmesserbereich b gehört zum kleinen Öffnungswinkel
&agr;1, der Durchmesserbereich c zum großen Öffnungwinkel
&agr;2. In analoger Weise gehört der Durchmesserbereich d der
Kurvenscheibe 42 zum ungebremsten Zustand des Offenend-Spinnrotors
2, und die gleichartigen Durchmesserbereiche e und g sind für das
eigentliche Abbremsen des Offenend-Spinnrotors 2 vorgesehen. Der Durchmesserbereich
f liegt im Durchmesser zwischen dem Durchmesserbereich d und den Durchmesserbereichen
e und g und ist einer nur leichten Betätigung des Bremshebels 35 zugeordnet,
bei welcher die Andrückrolle 12 vom Schaft 4 abgehoben, aber
die Bremse 27 noch nicht dem Schaft 4 zugestellt ist.