Die Erfindung betrifft eine chirurgische Halterung für chirurgische
Instrumente und/oder Implantate für einen chirurgischen Behälter, insbesondere
einen Sterilbehälter oder Siebkorb, umfassend eine Lagereinrichtung zum Halten
und/oder Lagern von chirurgischen Instrumenten und/oder Implantaten und eine Befestigungseinrichtung
zum Befestigen der Halterung am Behälter.
Ferner betrifft die Erfindung einen chirurgischen Behälter zum
Lagern und/oder Sterilisieren und/oder Reinigen von chirurgischen Instrumenten und/oder
Implantaten, wobei die mindestens eine Halterung einen durch einen Boden und Seitenwände
definierten Aufnahmeraum und mindestens eine Halterung für chirurgische Instrumente
und/oder Implantate, wobei die mindestens eine Halterung eine Lagereinrichtung zum
Halten und/oder Lagern von chirurgischen Instrumenten und/oder Implantaten und eine
Befestigungseinrichtung zum Befestigen der Halterung am Behälter umfasst.
Mithilfe einer chirurgischen Halterung der eingangs beschriebenen
Art kann ein chirurgisches Instrument und/oder ein Implantat in definierter Weise,
zum Beispiel an einer bestimmten Position, im Aufnahmeraum eines chirurgischen Behälters
gehalten und/oder gelagert werden. Eine Mehrzahl von chirurgischen Instrumenten
und/oder Implantaten kann übersichtlich in dem Behälter angeordnet werden.
Diese können auch dann an ihrer jeweiligen Position gehalten werden, wenn der
Behälter bewegt wird, und sind somit gegen Beschädigungen, beispielsweise
Stöße gegeneinander, besser geschützt.
Ein Beispiel für eine derartige chirurgische Halterung ist in
dem Gebrauchsmuster DE 20 2005 015 415
U1 beschrieben. Sie umfasst in Form von Einzelteilen ein Profilelement
zum Halten und Lagern von Instrumenten sowie Befestigungselemente. Zum Befestigen
dieser Halterung an einem Sterilbehälter werden die Befestigungselemente an
eine Behälteraußenwand angelegt, wobei an den Befestigungselementen vorgesehene
Haltearme durch jeweils eine Durchbrechung des Behälters geführt und in
Eingriff mit dem an der Behälterinnenwand anliegenden Profilelement gebracht
werden. Nachteilig bei einer derartigen Halterung ist, dass zu ihrer Befestigung
am Behälter mehrere Einzelteile gehandhabt werden müssen und dass insbesondere
Handgriffe außerhalb und innerhalb des Behälters vorgenommen werden müssen.
Daher ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine chirurgische
Halterung für einen chirurgischen Behälter und einen chirurgischen Behälter
der eingangs beschriebenen Art derart zu verbessern, dass die Halterung am Behälter
einfacher befestigt werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
dass die Befestigungseinrichtung von einer Befestigungsstellung, in welcher sie
mit dem Behälter in Eingriff bringbar und verbindbar ist, in eine Anlegestellung
überführbar ist, in welcher sie mit dem Behälter außer Eingriff
bringbar ist, und dass die Befestigungseinrichtung mindestens zwei über die
Lagereinrichtung miteinander verbundene Befestigungsglieder zum Befestigen der Halterung
am Behälter umfasst.
Dadurch, dass die Befestigungsglieder über die Lagereinrichtung
miteinander verbunden sind, kann zum Beispiel die Halterung als Ganzes, also insbesondere
die Befestigungseinrichtung zusammen mit der daran gehaltenen Lagereinrichtung,
innerhalb des Aufnahmeraums eines Behälters von einer Seite einer Seitenwand
oder des Bodens aus an die Seitenwand oder den Boden herangeführt und dort
befestigt werden. Ein Verbinden mehrerer Einzelteile der Halterung miteinander während
ihrer Befestigung am Behälter, beispielsweise nach einem Durchgreifen der Befestigungseinrichtung
durch am Behälter vorgesehene Durchbrechungen, ist nicht notwendig. Der Arbeitsschritt
der Befestigung der Halterung am Behälter wird vereinfacht und ist somit schneller
durchführbar.
Die Lagereinrichtung kann einteilig oder mehrteilig ausgebildet sein.
Im Falle einer einteiligen Ausbildung der Lagereinrichtung kann auch die gesamte
Halterung einteilig ausgebildet und gegebenenfalls einstückig gearbeitet sein.
Bei einer Ausführungsform einer mehrteiligen Lagereinrichtung umfasst diese
vorzugsweise mindestens ein Lagerelement zum Haltern von chirurgischen Instrumenten
und mindestens einen Halteteil zum Halten des mindestens einen Lagerelements. Dies
bietet die Möglichkeit, jeweils unterschiedliche Halteteile und Lagerelemente
miteinander zu kombinieren. In diesem Fall sind die Befestigungsglieder vorteilhafterweise
über den mindestens einen Halteteil miteinander verbunden. Auf einfache Weise
können dann beispielsweise zunächst das mindestens eine Lagerelement an
dem mindestens einen Halteteil und anschließend die vollständige aus ihren
Einzelteilen zusammengesetzte Halterung am Behälter befestigt werden.
Durch die Überführbarkeit der Befestigungseinrichtung von
der Befestigungsstellung in die Anlegestellung wird es ermöglicht, das Befestigen
der Halterung am Behälter und das Abnehmen der Halterung vom Behälter
häufig zu wiederholen, ohne dass starke Verschleißerscheinungen auftreten.
Beispielsweise kann ein Behälter, der eine Vielzahl von zur Befestigung der
Halterung geeigneten Positionen aufweist, je nach Anzahl und Art der zu lagernden
Instrumente und/oder Implantate flexibel mit unterschiedlich ausgeformten
Halterungen an unterschiedlichen Positionen versehen werden.
Vorteilhafterweise ist mindestens eines der mindestens zwei Befestigungsglieder
relativ zu der Lagereinrichtung und/oder zu einem anderen Befestigungsglied beweglich
angeordnet. In diesem Fall kann die Überführung der Befestigungseinrichtung
von der Befestigungsstellung in die Anlegestellung durch eine Bewegung dieses Befestigungsgliedes
relativ zu der Lagereinrichtung und/oder zu einem anderen Befestigungsglied durchgeführt
werden.
Günstigerweise stehen die Befestigungsglieder von der Lagereinrichtung
ab. Dadurch sind sie auf einfache Weise an den Boden oder eine Seitenwand des Behälters
führbar, und der Befestigungsvorgang wird durch eine gegebenenfalls voluminöse
Ausformung der Lagereinrichtung so wenig gestört wie möglich.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
kann eine Rückstelleinrichtung zum Überführen der Befestigungseinrichtung
von der Anlegestellung in die Befestigungsstellung vorgesehen sein. Wenn während
des Befestigens der Befestigungseinrichtung am Behälter die Rückstelleinrichtung
betätigt wird, kann dadurch sichergestellt werden, dass die Befestigungseinrichtung
die Befestigungsstellung einnimmt und somit am Behälter stabil befestigt ist
und bleibt.
Günstig ist es, wenn die Rückstelleinrichtung mindestens
ein Rückstellelement zum Überführen der Befestigungseinrichtung von
der Anlegestellung in die Befestigungsstellung umfasst, welches einem der mindestens
zwei Befestigungsglieder zugeordnet ist. In diesem Fall kann jedes Rückstellelement
genutzt werden, um jeweils das Befestigungsglied, dem es zugeordnet ist, in die
Stellung zu überführen, die dieses einnimmt, wenn die gesamte Befestigungseinrichtung
die Befestigungsstellung einnimmt.
Vorzugsweise ist das mindestens eine Rückstellelement in Form
eines elastisch federnden Abschnitts des Befestigungsgliedes ausgebildet. Damit
kann die Befestigungsstellung insbesondere eine Grundstellung der Befestigungseinrichtung
definieren. Die Überführung in die Anlegestellung kann zum Beispiel dadurch
erreicht werden, dass mindestens ein Befestigungsglied entgegen der Federkraft seines
elastisch federnden Abschnitts ausgelenkt wird. Die auslenkende Kraft muss temporär
aufgebracht werden, um die Befestigungseinrichtung in der Anlegestellung zu halten.
In der Anlegestellung ist sie an den Behälter anlegbar. Wenn die auslenkende
Kraft nach dem Anlegen an den Behälter zurückgenommen wird, zwingt die
Federkraft des elastisch federnden Abschnitts das mindestens eine Befestigungsglied
in die Grundstellung und somit auch die Befestigungsstellung zurück. Ohne ein
erneutes Auslenken des mindestens einen Befestigungsgliedes ist somit kein Ablösen
der Befestigungseinrichtung vom Behälter möglich.
Vorteilhafterweise ist ein Abstand zwischen den mindestens zwei Befestigungsgliedern
in der Anlegestellung größer oder kleiner als in der Befestigungsstellung.
Dadurch kann die Befestigungseinrichtung durch eine einfache Bewegung der Befestigungsglieder
relativ zueinander in die Anlegestellung überführt werden.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Abstand zwischen freien Enden
der mindestens zwei Befestigungsglieder definiert ist. Wenn die Befestigungsglieder
beispielsweise Rückstellelemente in Form elastisch federnder Abschnitte aufweisen
und durch eine Auslenkung der Befestigungsglieder gegen die Federkraft des elastisch
federnden Abschnitts in die Anlegestellung überführbar sind, ist der zwischen
ihren freien Enden definierte Abstand durch eine derartige Auslenkung relativ stark
vergrößerbar oder verkleinerbar.
Vorzugsweise umfasst mindestens eines der mindestens zwei Befestigungsglieder
mindestens ein Kupplungselement, wobei das mindestens eine Kupplungselement eine
auf die Lagereinrichtung hin oder im Wesentlichen hin weisende erste Kupplungsoberfläche
zum Anlegen an eine korrespondierende Befestigungsfläche eines chirurgischen
Behälters aufweist, und wobei die Halterung mindestens eine von der Lagereinrichtung
weg oder im Wesentlichen weg weisende zweite Kupplungsoberfläche zum Anlegen
an mindestens eine, vorzugsweise korrespondierende, Befestigungsfläche eines
chirurgischen Behälters aufweist. Wenn die erste und die mindestens eine zweite
Kupplungsoberfläche in der Befestigungsstellung jeweils an einer, vorzugsweise
korrespondierenden, Befestigungsfläche anliegen, kann die Halterung nicht durch
Druck oder Zug, der in der Richtung einer Verbindungslinie zwischen der Lagereinrichtung
und dem Kupplungselement ausgeübt wird, bewegt werden. Wenn die ersten und
zweiten Kupplungsoberflächen beispielsweise parallel zu einem Behälterboden
verlaufen, kann die Halterung durch einen senkrecht zum Boden ausgeübten Zug
nicht von dem Behälter abgenommen werden.
Insbesondere ist es vorteilhaft, wenn die erste Kupplungsoberfläche
eine erste Kupplungsebene definiert und die zweite Kupplungsoberfläche eine
zweite Kupplungsebene definiert, wobei die erste und die zweite Kupplungsebene parallel
oder im Wesentlichen parallel zueinander sind und wobei die erste Kupplungsebene
von der Lagereinrichtung weiter beabstandet ist als die zweite Kupplungsebene. Kupplungselemente
mit einer derartigen räumlichen Anordnung der Kupplungsoberflächen können
beispielsweise so mit Stegen in Eingriff gebracht werden, die zwischen
an dem Behälter vorgesehenen Durchbrechungen liegen, dass die erste und die
zweite Kupplungsoberfläche eines Kupplungselements an voneinander weg weisenden
Oberflächen eines Stegs anliegen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
kann vorgesehen sein, dass das mindestens eine Kupplungselement in Form einer Ausnehmung
mit einer ersten Seitenfläche ausgebildet ist und dass die erste Seitenfläche
die erste Kupplungsoberfläche definiert. Das Vorsehen einer Ausnehmung an einem
Befestigungsglied stellt eine einfache Methode zur Erzeugung eines Kupplungselementes
dar.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
kann vorgesehen sein, dass das mindestens eine Kupplungselement in Form eines Vorsprungs
mit einer ersten Seitenfläche ausgebildet ist und dass die erste Seitenfläche
die erste Kupplungsoberfläche definiert. Auch ein derartiger Vorsprung kann
auf einfache Weise an einem Befestigungsglied ausgebildet werden.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
kann vorgesehen sein, dass das mindestens eine Kupplungselement in Form eines umgebogenen
freien Endes des mindestens einen Befestigungsglieds ausgebildet ist, wobei das
umgebogene freie Ende eine erste Seitenfläche aufweist und die erste Seitenfläche
die erste Kupplungsoberfläche definiert. Auch das mindestens eine Kupplungselement
dieser Ausführungsform ist auf einfache Weise herstellbar.
Vorteilhafterweise kann die mindestens eine zweite Kupplungsoberfläche
an dem mindestens einen Kupplungselement vorgesehen sein. Dadurch können beispielsweise
ein oder mehrere Kupplungselemente jeweils eine erste und eine zweite Kupplungsoberfläche
aufweisen. Die Lagereinrichtung muss dann keine weitere zum Anlegen an eine Befestigungsfläche
eines Behälters geeignete Oberfläche aufweisen. Sie kann zum Beispiel
nach dem Befestigen der Halterung an einem Boden eines Behälters von dem Boden
beabstandet bleiben, so dass chirurgische Instrumente und/oder Implantate, aber
auch weitere Objekte wie beispielsweise Kabel, Platinen oder Kleinmotoren, zwischen
der Lagereinrichtung und dem Behälterboden gelagert und/oder gehalten, beispielsweise
eingeklemmt, werden können.
Vorteilhafterweise ist das mindestens eine Kupplungselement in Form
einer Ausnehmung, eines Vorsprungs oder eines umgebogenen freien Endes des mindestens
einen Befestigungsglieds ausgebildet und weist eine zweite Seitenfläche auf,
wobei die zweite Seitenfläche die mindestens eine zweite Kupplungsoberfläche
definiert. Bei der Herstellung derartiger Kupplungselemente kann auf einfache Weise
eine für die Befestigung der Halterung am Behälter vorteilhafte gegenseitige
Positionierung der ersten und der zweiten Seitenfläche erreicht werden.
Es kann auch Vorteile bieten, wenn die mindestens eine zweite Kupplungsoberfläche
an der Lagereinrichtung vorgesehen ist. Die Halterung kann an einem Behälter
besonders stabil befestigt sein, wenn die Lagereinrichtung direkt am Behälter
anliegt.
Günstig ist es, wenn die Befestigungseinrichtung mindestens eine
Anlegefläche aufweist, die sich senkrecht oder im Wesentlichen senkrecht zu
der ersten und/oder der zweiten Kupplungsoberfläche erstreckt und die in der
Befestigungsstellung an eine, vorzugsweise korrespondierende, Befestigungsfläche
des Behälters anlegbar ist. Dies erschwert eine Bewegung der am Behälter
befestigten Befestigungseinrichtung in einer auf diese, vorzugsweise korrespondierende,
Befestigungsfläche hin weisenden Richtung. Durch das Vorhandensein von zwei
voneinander weg oder im Wesentlichen weg weisenden Anlegeflächen an der Befestigungseinrichtung
kann die Halterung in der Befestigungsstellung zum Beispiel zwischen den beiden
entsprechenden korrespondierenden Befestigungsflächen des Behälters so
stabil gelagert werden, dass jedes Verrücken entlang der Verbindungslinie zwischen
den beiden Befestigungsflächen stark erschwert wird.
Vorteilhaft ist es, wenn die mindestens eine Anlegefläche an
mindestens einem Befestigungsglied vorgesehen ist. Da die Befestigungseinrichtung
mit Hilfe der Befestigungsglieder am Behälter befestigt wird, dient es der
Einfachheit der Konstruktion, wenn auch die mindestens eine Anlegefläche hier
vorgesehen ist. Wenn an dem mindestens einen Befestigungsglied beispielsweise ein
Kupplungselement in Form einer Ausnehmung vorgesehen ist, kann eine Grundfläche
der Ausnehmung die Anlegefläche definieren.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen
sein, dass die Lagereinrichtung mindestens ein Lagerelement zum Halten und/oder
Lagern von chirurgischen Instrumenten und/oder Implantaten und mindestens einen
Halteteil zum Halten des mindestens einen Lagerelements umfasst und dass die Befestigungseinrichtung
mindestens zwei über den mindestens einen Halteteil miteinander verbundene
Befestigungsglieder umfasst. Dadurch wird beispielsweise ein Austauschen des mindestens
einen Lagerelements ermöglicht. Lagerelemente können beispielsweise unterschiedlich
ausgeformt werden, um jeweils zum Halten bestimmter chirurgischer Instrumente und/oder
Implantate besser geeignet zu sein. Dann können ein oder mehrere Halteteile
einer oder mehrerer Halterungen in Abhängigkeit von den zu
haltenden Instrumenten und/oder Implantaten mit einem oder mehreren entsprechenden
Lagerelementen versehen werden. Bei Beschädigungen an dem mindestens einen
Halteteil oder an dem mindestens einen Lagerelement muss nur das jeweils betroffene
Einzelteil ausgewechselt werden, nicht die gesamte Halterung. Dadurch, dass die
Lagereinrichtung mehrere Einzelteile umfasst, wird es weiterhin ermöglicht,
jeden der Teile aus einem der Funktion des jeweiligen Teils angemessenen Werkstoff
herzustellen. So kann beispielsweise das mindestens eine Lagerelement aus einem
Kunststoff gefertigt sein, wodurch weniger Kratzer und Schleifspuren an den an ihm
gelagerten chirurgischen Instrumenten und/oder Implantaten auftreten, der mindestens
eine Halteteil dagegen beispielsweise aus einem Metall.
Günstig ist es, wenn der mindestens eine Halteteil zwischen den
mindestens zwei Befestigungsgliedern angeordnet ist. Ein zwischen zwei jeweils an
einem Behälter befestigbaren Befestigungsgliedern angeordneter Halteteil kann
besonders stabil an seiner Position gehalten werden.
Vorteilhaft ist es, wenn mindestens eines der mindestens zwei Befestigungsglieder
von dem mindestens einen Halteteil um einen Gliedwinkel abgewinkelt ist. Dadurch
wird das Heranführen der Befestigungsglieder an einen Boden oder eine Seitenwand
eines Behälters erleichtert.
Die Halterung kann einfach an einen Boden oder eine Seitenwand eines
Behälters herangeführt werden, wenn der Gliedwinkel circa 20° bis
circa 160° beträgt. Besonders günstig ist es, wenn der Gliedwinkel
circa 80° bis circa 150° beträgt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der mindestens
eine Halteteil in Form eines ebenen oder im Wesentlichen ebenen Stegs ausgebildet.
Dadurch wird beispielsweise eine einfache Herstellung eines mit zwei Befestigungsgliedern
einstückig gearbeiteten Halteteils ermöglicht. Dabei werden von einem
mittleren Abschnitt eines flachen Streifens, beispielsweise aus einem elastischen
Metallwerkstoff, zwei dem mittleren Abschnitt in einer Längsrichtung des Streifens
benachbarte äußere Abschnitte des Streifens abgewinkelt. Der mittlere
Abschnitt definiert den Halteteil, die äußeren Abschnitte zwei Befestigungsglieder
einer erfindungsgemäßen Halterung.
Günstig ist es, wenn an dem mindestens einen Lagerelement mindestens
eine Halteteilaufnahme vorgesehen ist und der mindestens eine Halteteil mit der
mindestens der einen Halteteilaufnahme in Eingriff bringbar ist. Beispielsweise
kann jeweils ein Halteteil mit einer Halteteilaufnahme form- und/oder kraftschlüssig
in Eingriff gebracht werden, so dass das mindestens eine Lagerelement an dem mindestens
einen Halteteil stabil gehalten ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die mindestens
eine Halteteilaufnahme in Form einer Halteteildurchbrechung des Lagerelements ausgebildet
und der mindestens eine Halteteil durch die mindestens eine Halteteildurchbrechung
führbar. Eine Halteteildurchbrechung kann an dem Lagerelement auf besonders
einfache Weise ausgebildet werden. Wenn die Halteteildurchbrechung sich beispielsweise
zwischen zwei Seiten des Lagerelements erstreckt und ein durch die Halteteildurchbrechung
geführter Halteteil auf den beiden Seiten des Lagerelements jeweils mit mindestens
einem Befestigungsglied verbunden ist, können das Lagerelement und der Halteteil
nicht voneinander getrennt werden, solange die Halterung über die Befestigungsglieder
an einem Behälter befestigt ist. Somit ist das Lagerelement stabil an dem Halteteil
gehalten. Ein beispielsweise in Form eines ebenen oder im Wesentlichen ebenen Stegs
ausgebildetes Halteteil kann auf einfache Weise durch eine an dem Lagerelement vorgesehene
Halteteildurchbrechung geführt werden.
Um die Stabilität der Halterung zu erhöhen, kann vorgesehen
sein, dass mindestens zwei Halteteile über mindestens ein Stabilisierungselement
miteinander verbunden sind. Beispielsweise können durch die Verbindung von
zwei stegförmigen Halteteilen über ein ebenfalls stegförmiges Stabilisierungselement
in Abhängigkeit von den Positionen, an denen das Stabilisierungselement mit
den Halteteilen verbunden ist, verschieden geformte Bauteile, zum Beispiel solche
mit H- oder U-förmigen Strukturen, erhalten werden.
Ferner kann die Stabilität der Halterung auch dadurch erhöht
werden, dass mindestens zwei mit unterschiedlichen Halteteilen verbundene Befestigungsglieder
über mindestens ein Stabilisierungselement miteinander verbunden sind. Dadurch
können die relativen Positionen dieser Halteteile zueinander festgelegt werden,
ohne dass die Halteteile direkt miteinander verbunden werden. Sie können beispielsweise
mit verschiedenen Halteteilaufnahmen eines Lagerelements in Eingriff gebracht werden.
Ein Lagerelement mit mehreren Halteteilaufnahmen kann flexibel entweder an mehreren,
voneinander getrennten Bauteilen gehalten werden, die jeweils ein Halteteil und
mit dem jeweiligen Halteteil verbundene Befestigungsglieder umfassen, oder an nur
einem Bauteil, in dem mindestens ein Stabilisierungselement mit unterschiedlichen
Halteteilen verbundene Befestigungsglieder miteinander verbindet.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen
sein, dass die Lagereinrichtung mindestens ein Lagerelement zum Halten und/oder
Lagern von chirurgischen Instrumenten und/oder Implantaten und mindestens einen
Halteteil zum Halten des mindestens einen Lagerelements umfasst und dass der mindestens
eine Halteteil von einer Haltestellung, in welcher das mindestens eine Lagerelement
an dem mindestens einen Halteteil gehalten ist, in eine Entnahmestellung überführbar
ist, in welcher das mindestens eine Lagerelement und der mindestens eine Halteteil
voneinander lösbar sind. Dies ermöglicht eine Vielzahl möglicher
Kombinationen zwischen unterschiedlichen Lagerelementen und Halteteilen. Beispielsweise
kann ein Halteteil in Abhängigkeit von den zu haltenden Instrumenten und/oder
Implantaten gezielt mit einem Lagerelement versehen werden, das zum Halten dieser
Instrumente und/oder Implantate geeignet ist. Während das mindestens eine Lagerelement
an dem mindestens einen Halteteil in der Haltestellung stabil gehalten werden kann,
bietet die Überführbarkeit des mindestens einen Halteteils in die Entnahmestellung
die Möglichkeit, die Vorgänge des Verbindens und des Lösens des mindestens
einen Lagerelements und des mindestens einen Halteteils häufig zu wiederholen,
ohne dass starke Verschleißerscheinungen auftreten.
Optional kann auch bei einer Halterung der eingangs beschriebenen
Art vorgesehen sein, dass die Lagereinrichtung mindestens ein Lagerelement zum Halten
und/oder Lagern von chirurgischen Instrumenten und/oder Implantaten und mindestens
einen Halteteil zum Halten des mindestens einen Lagerelements umfasst und dass der
mindestens eine Halteteil von einer Haltestellung, in welcher das mindestens eine
Lagerelement an dem mindestens einen Halteteil gehalten ist, in eine Entnahmestellung
überführbar ist, in welcher das mindestens eine Lagerelement und der mindestens
eine Halteteil voneinander lösbar sind.
Vorzugsweise ist die Befestigungseinrichtung von einer Befestigungsstellung,
in welcher sie mit dem Behälter in Eingriff bringbar und verbindbar ist, in
eine Anlegestellung überführbar, in welcher sie mit dem Behälter
außer Eingriff bringbar ist. Dadurch kann die Befestigungseinrichtung auf einfache
Weise am Behälter befestigt werden.
Insbesondere umfasst die Befestigungseinrichtung vorzugsweise mindestens
zwei über den mindestens einen Halteteil der Lagereinrichtung miteinander verbundene
Befestigungsglieder. Der mindestens eine Halteteil kann dann zusammen mit den Befestigungsgliedern
und gegebenenfalls dem mindestens einen Lagerelement innerhalb des Aufnahmeraums
eines Behälters an den Boden oder eine Seitenwand herangeführt und dort
befestigt werden, ohne dass dabei ein Verbinden mehrerer Einzelteile der Halterung
miteinander notwendig ist.
Vorzugsweise umfasst der mindestens eine Halteteil mindestens ein
Halteglied zum Halten des mindestens einen Lagerelements in der Haltestellung. Ein
derartiges Halteglied kann zum Beispiel so ausgebildet sein, dass das mindestens
eine Lagerelement mit ihm in der Haltestellung des Halteteils in Eingriff gebracht
werden kann.
Insbesondere umfasst der mindestens eine Halteteil bevorzugt mindestens
zwei Halteglieder. Ein Lagerelement kann stabiler an einem Halteteil gehalten werden,
wenn es beispielsweise an zwei oder drei Haltegliedern des Halteteils gehalten wird.
Ein Lagerelement kann auch zwischen zwei oder drei Haltegliedern in der Haltestellung
einklemmbar sein.
Günstig ist es, wenn die mindestens zwei Halteglieder relativ
zueinander beweglich angeordnet sind. So kann zum Beispiel die Überführung
eines Halteteils von der Haltestellung in die Entnahmestellung durch eine Bewegung
von mindestens zwei Haltegliedern des Halteteils relativ zueinander durchgeführt
werden. Beispielsweise kann ein Lagerelement in der Entnahmestellung zwischen zwei
Halteglieder eines Halteteils eingeführt werden. Bei der anschließenden
Überführung des Halteteils von der Entnahmestellung in die Haltestellung
verringert sich ein Abstand der Halteglieder zueinander. In der Haltestellung können
die Halteglieder schließlich mit dem Lagerelement in Eingriff sein oder das
Lagerelement einklemmen.
Vorteilhafterweise sind die mindestens zwei Halteglieder relativ zueinander
verschwenkbar angeordnet. Auch im Fall fest miteinander verbundener Halteglieder
kann die Beweglichkeit der Halteglieder relativ zueinander durch Verschwenkbarkeit
auf einfache Weise sichergestellt werden.
Günstig ist es, wenn die mindestens zwei Halteglieder jeweils
ein erstes Ende und ein zweites Ende aufweisen und an ihren ersten Enden über
eine Gelenkverbindung miteinander verbunden sind. Dadurch können die Halteglieder
über die gesamte Erstreckung zwischen ihrem ersten Ende und ihrem zweiten Ende
relativ zueinander verschwenkt werden. In der Entnahmestellung kann ein Lagerelement
an eine sich vom ersten bis zum zweiten Ende eines Haltegliedes erstreckende Oberfläche
dieses Haltegliedes angenähert und in der Haltestellung an dieser gehalten
werden.
Vorzugsweise ist die Gelenkverbindung in Form eines einfachen Scharniers,
eines Filmscharniers oder eines Federscharniers ausgebildet. Derartige Scharniere
sind technisch umfassend optimierte Beispiele für Gelenkverbindungen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann ein
Befestigungs glied die Gelenkverbindung umfassen. Dadurch wird
die Konstruktion der Halterung stark vereinfacht. Wenn ein Befestigungsglied beispielsweise
aus einem elastisch biegbaren Metallblech hergestellt und mit zwei Haltegliedern
verbunden ist, können die Halteglieder relativ zueinander unter gleichzeitigem
Verbiegen des Metallblechs des Befestigungsgliedes bewegt werden. Weiterhin kann
bei dieser Ausgestaltung ein Befestigungsglied an den ersten Enden der Halteglieder
vorgesehen sein und somit für eine Befestigung an einem Behälter vorteilhaft
von der Lagereinrichtung abstehen.
Vorteilhafterweise ist an dem zweiten Ende mindestens eines Haltegliedes
ein Befestigungsglied angeordnet. Auch an dieser Position kann ein Befestigungsglied
exponiert angeordnet werden. Wenn ein Halteglied beispielsweise an seinem ersten
und an seinem zweiten Ende mit jeweils einem Befestigungsglied verbunden ist, können
die beiden Befestigungsglieder beim Befestigen der Halterung an einem Behälter
unabhängig von einer gegebenenfalls voluminösen Ausformung der Lagereinrichtung
einfach mit jeweils einer Hand an den Behälter geführt und dort befestigt
werden.
Günstigerweise weist das mindestens eine Halteglied mindestens
ein Halteelement zum form- und/oder kraftschlüssigen Halten des mindestens
einen Lagerelements in der Haltestellung auf. Dadurch wird die Stabilität der
Halterung des mindestens einen Lagerelements am Halteteil erhöht.
Vorzugsweise weist mindestens ein Halteelement mindestens eines Halteglieds
auf ein anderes Halteglied hin oder im Wesentlichen hin. Dies ermöglicht ein
stabileres Halten eines Lagerelements, das von mindestens zwei Haltegliedern gehalten
wird, und insbesondere eines Lagerelements, das in der Haltestellung mit mehreren
Haltegliedern im Eingriff oder zwischen mehreren Haltegliedern eingeklemmt ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann das
mindestens eine Halteelement in Form eines Vorsprungs ausgebildet sein. Ein oder
mehrere Vorsprünge sind an einem Halteglied auf einfache Weise ausbildbar.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung kann das mindestens eine Halteelement in Form einer Ausnehmung ausgebildet
sein. Auch eine Ausnehmung ist auf einfache Art und Weise an einem Halteglied vorsehbar.
Vorteilhafterweise ist mindestens ein Halteglied in Form einer profilierten
Schiene ausgebildet. In diesem Fall kann ein Lagerelement in der Haltestellung an
einer über die gesamte Längserstreckung der Schiene verlaufenden, strukturierten
Oberfläche der Schiene stabil gehalten werden.
Günstig ist es, wenn das mindestens eine Lagerelement mindestens
ein Verbindungselement aufweist, welches in der Haltestellung form- und/oder kraftschlüssig
an dem mindestens einen Halteteil gehalten ist. Auf diese Weise kann das mindestens
eine Lagerelement so ausgebildet werden, dass es in der Haltestellung besonders
stabil an dem mindestens einen Halteteil gehalten ist.
Insbesondere ist es günstig, wenn das mindestens eine Verbindungselement
zu einem Halteelement des Halteteils korrespondierend ausgebildet ist. Dadurch können
in der Haltestellung jeweils ein Verbindungselement und ein Halteelement form- und/oder
kraftschlüssig miteinander verbunden werden.
Vorzugsweise ist das mindestens eine Verbindungselement in Form eines
Vorsprungs oder einer Ausnehmung ausgebildet. Ein in Form eines Vorsprungs ausgebildetes
Verbindungselement eines Lagerelements kann beispielsweise zu einem in Form einer
Ausnehmung ausgebildeten Halteelement eines Halteglieds korrespondierend ausgebildet
sein.
Vorteilhafterweise ist das mindestens eine Verbindungselement in Form
einer Nut ausgebildet. Eine Nut kann auf einfache Weise hergestellt und mit einem
langgestreckten Vorsprung oder auch einer Mehrzahl von Vorsprüngen in Eingriff
gebracht werden.
Insbesondere ist das mindestens eine Lagerelement vorteilhafterweise
in Form einer Profilleiste ausgebildet. Eine Profilleiste weist eine Mehrzahl von
Oberflächen auf, an denen verschiedenartig ausgeformte chirurgische Instrumente
und/oder Implantate gehalten werden können.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung können
der mindestens eine Halteteil und die mindestens zwei Befestigungsglieder unlösbar
verbunden sein. Dadurch wird die Anzahl der zum Zusammensetzen einer erfindungsgemäßen
chirurgischen Halterung benötigten Einzelteile reduziert.
Besonders günstig ist es, wenn der mindestens eine Halteteil
und die mindestens zwei Befestigungsglieder einstückig gearbeitet sind. Sie
können in diesem Fall gemeinsam, beispielsweise in einem Spritz- oder Verformungsschritt,
hergestellt werden.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann die
Halterung mindestens teilweise aus einem Metall hergestellt sein. Beispielsweise
können mindestens ein Halteteil und die Befestigungseinrichtung auf einfache
Weise einstückig hergestellt werden, indem in einem Stanzschritt
eine Vorlage aus einem flachen Blech gestanzt wird und die Vorlage in anschließenden
Verformungsschritten in die gewünschte Form gebogen oder gefaltet wird. Wenn
das Blech aus einem elastischen Metallwerkstoff besteht, kann auch ein in Form eines
elastisch federnden Abschnitts eines Befestigungsgliedes ausgebildetes Rückstellelement
der Halterung aus dem Blech hergestellt sein.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung
kann die Halterung mindestens teilweise aus einem Kunststoff hergestellt sein. Wenn
beispielsweise ein Lagerelement aus einem Kunststoff hergestellt ist, wird die Gefahr
verringert, dass ein chirurgisches Instrument und/oder Implantat beim Anbringen
an das Lagerelement beschädigt, beispielsweise zerkratzt, wird.
Die eingangs gestellte Aufgabe wird ferner bei einem chirurgischen
Behälter der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst,
dass die mindestens eine Halterung eine Lagereinrichtung zum Halten und/oder Lagern
von chirurgischen Instrumenten und/oder Implantaten und eine Befestigungseinrichtung
zum Befestigen der Halterung am Behälter umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass
die Befestigungseinrichtung von einer Befestigungsstellung, in welcher sie mit dem
Behälter in Eingriff bringbar und verbindbar ist, in eine Anlegestellung überführbar
ist, in welcher sie mit dem Behälter außer Eingriff bringbar ist, und
dass die Befestigungseinrichtung mindestens zwei über die Lagereinrichtung
miteinander verbundene Befestigungsglieder umfasst. In diesem Fall kann die Halterung
zum Beispiel als Ganzes innerhalb des Aufnahmeraums des Behälters an eine Seitenwand
oder den Boden herangeführt und dort auf einfache Weise befestigt werden. Auch
ein häufig wiederholtes Anbringen und Abnehmen einer oder mehrerer, gegebenenfalls
unterschiedlich ausgeformter, Halterungen ist möglich.
Vorzugsweise ist die mindestens eine Halterung eine der oben beschriebenen
Halterungen. Diese weisen die bereits oben im Zusammenhang mit den verschiedenen
Ausführungsformen erläuterten Vorteile auf.
Vorteilhaft ist es, wenn der Behälter mindestens eine Befestigungsfläche
zum Befestigen der Befestigungseinrichtung der mindestens einen Halterung am Behälter
aufweist. Eine Befestigungsfläche kann beispielsweise korrespondierend zu einer
an der Halterung vorgesehenen Kupplungsoberfläche ausgebildet sein, wodurch
die Stabilität der Befestigung der Halterung am Behälter erhöht wird.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen
sein, dass der Behälter eine Mehrzahl von Durchbrechungen aufweist, die durch
mindestens einen Steg voneinander getrennt sind, und dass die mindestens eine Befestigungsfläche
durch mindestens einen Teil einer Oberfläche eines Stegs definiert wird. Ein
Durchbrechungen aufweisender chirurgischer Behälter ist einfach und im Vergleich
zu einem durchbrechungsfreien Behälter unter Materialersparnis herstellbar.
Die Durchbrechungen können auch das Ablaufen von flüssigem Sterilisationsmedium
ermöglichen, das sich nach einem Sterilisationsvorgang im Behälter befindet.
Vorzugsweise weist der mindestens eine Steg eine Breite auf, die einem
Abstand zwischen einer ersten Kupplungsebene und einer zweiten Kupplungsebene der
mindestens einen Halterung entspricht. Beim Befestigen einer Halterung am Behälter
kann dann ein an einem Befestigungsglied der Halterung vorgesehenes Kupplungselement
beispielsweise mit einem Steg so in Eingriff gebracht werden, dass zwei voneinander
weg weisende Befestigungsflächen des Stegs an jeweils einer Kupplungsoberfläche
des Kupplungselements anliegen. Durch Druck oder Zug, der in einer senkrecht oder
im Wesentlichen senkrecht zu den Kupplungsebenen verlaufenden Richtung ausgeübt
wird, ist das Kupplungselement dann kaum bewegbar und insbesondere vom Steg nicht
abnehmbar.
Günstig ist es, wenn die Durchbrechungen einen rechteckigen Querschnitt
aufweisen. Dadurch erhalten auf einen weiteren Steg weisende Oberflächen der
Stege eine ebene Form, so dass verschiedene Teile dieser Oberflächen als Befestigungsflächen
geeignet sind, an denen eine an der Befestigungseinrichtung vorgesehene Anlegefläche
einer Halterung stabil anlegbar ist.
Um eine hohe Anzahl und eine übersichtliche Anordnung der Positionen
zu erreichen, an denen eine Halterung am Behälter befestigbar ist, ist es von
Vorteil, wenn die Durchbrechungen regelmäßig angeordnet sind.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann der
chirurgische Behälter als Sterilbehälter ausgebildet sein. An einem Sterilbehälter
befestigte chirurgische Halterungen dienen zum Tragen von Instrumenten und/oder
Implantaten, die in dem Sterilbehälter einem Sterilisationsvorgang unterzogen
und/oder steril gelagert werden sollen.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist der chirurgische Behälter als Siebkorb ausgebildet. An einer an einem Siebkorb
befestigten Halterung gehaltene chirurgische Instrumente und/oder Implantate können
in dem Siebkorb beispielsweise Reinigungsvorgängen unterzogen werden.
Die nachfolgende Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung.
Es zeigen:
1: eine perspektivische Ansicht eines erstens Ausführungsbeispiels
von zwei, jeweils an einem Boden eines erfindungsgemäßen chirurgischen
Behälters befestigbaren, erfindungsgemäßen chirurgischen Halterungen;
2: eine perspektivische Ansicht einer der Halterungen
aus 1;
3: eine perspektivische Ansicht einer Befestigungseinrichtung
und eines mit der Befestigungseinrichtung verbundenen Halteteils einer Lagereinrichtung
einer der Halterungen aus 1;
4: eine perspektivische Ansicht der Halterungen aus
1 beim Befestigen derselben am Boden;
5: eine perspektivische Ansicht einer der Halterungen
aus 1 beim Nachsichern am Boden;
6: eine perspektivische Ansicht von unten jeweils eines
am Boden befestigten ersten Befestigungsglieds der Halterungen aus 1;
7: eine perspektivische Ansicht von unten eines am
Boden befestigten zweiten Befestigungsglieds einer der Halterungen aus
1;
8: eine perspektivische Ansicht der Halterungen aus
1 beim Abnehmen vom Boden;
9: eine perspektivische Ansicht einer der Halterungen
aus 1 im Zustand der Trennung des Lagerelements vom
Halteteil;
10: eine perspektivische Ansicht einer der Halterungen
aus 1 beim Verbinden des Lagerelements und des Halteteils;
und
11: eine perspektivische Ansicht einer der Halterungen
aus 1 beim Befestigen des Lagerelements am Halteteil.
12: eine perspektivische Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels
einer an einem Boden eines erfindungsgemäßen chirurgischen Behälters
befestigten erfindungsgemäßen chirurgischen Halterung;
13: eine Ansicht einer Stirnseite der in
12 dargestellten Halterung im Zustand der Trennung
der Halterung vom Boden;
14: eine Ansicht einer Stirnseite der in
12 dargestellten Halterung beim Befestigen derselben
am Boden;
15: eine perspektivische Ansicht der in 12
dargestellten Halterung beim Befestigen derselben am Boden;
16: eine Seitenansicht der am Boden befestigten Halterung
aus 12;
17: eine perspektivische Ansicht eines dritten Ausführungsbeispiels
einer an einem Boden eines erfindungsgemäßen chirurgischen Behälters
befestigten erfindungsgemäßen chirurgischen Halterung.
Im Zusammenhang mit den 1 bis
11 wird ein insgesamt mit dem Bezugszeichen
10 versehenes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
chirurgischen Halterung zum Halten und/oder Lagern von chirurgischen Instrumenten
und/oder Implantaten näher beschrieben. Die Halterung 10 kann an einem
Boden oder einer Seitenwand eines erfindungsgemäßen chirurgischen Behälters
befestigt werden. In den 1, 4,
6, 7 und 8
sind beispielhaft zwei Bodenabschnitte 12, 14 eines Bodens eines
erfindungsgemäßen chirurgischen Behälters dargestellt, die mit regelmäßig
angeordneten Durchbrechungen 16, 18 mit rechteckigem Querschnitt
versehen sind, wobei der rechteckige Querschnitt der Durchbrechungen 18
des Bodenabschnitts 14 größer ist als der rechteckige Querschnitt
der Durchbrechungen 16 des Bodenabschnitts 12. Die Halterung
10 kann an beiden Bodenabschnitten 16, 18 befestigt werden.
Eine Lagereinrichtung 20 der Halterung 10 umfasst
ein Lagerelement 22 zum Lagern von chirurgischen Instrumenten und/oder
Implantaten und einen Halteteil 24 zum Halten des Lagerelements
22. Das Lagerelement 22 ist aus einem Kunststoff hergestellt und
als Profilleiste ausgebildet, die im Wesentlichen die Form eines flachen Quaders
aufweist. Auf einer ersten Kantenfläche 26 ist das Lagerelement
22 mit einer Mehrzahl von Ausnehmungen 28 versehen, die sich jeweils
zwischen voneinander weg weisenden Seitenflächen 30 des Lagerelements
22 erstrecken und parallel zu den Seitenflächen 30 einen
profilierten Querschnitt aufweisen. In den Ausnehmungen 28 können
chirurgische Instrumente und/oder Implantate gehalten und/oder gelagert werden.
Weiterhin ist das Lagerelement 22 mit Durchbrechungen
32 versehen, die sich wie die Ausnehmungen 28 jeweils zwischen
den Seitenflächen 30 erstrecken. Die Ausnehmungen 28 sind
in einer Längsrichtung des Lagerelements 22 bei einer gleichzeitigen
Verengung der Durchbrechungen 32 elastisch spreizbar. Ein Instrument und/oder
Implantat kann unter Spreizung einer Ausnehmung 28 in
diese eingeführt und durch den durch die Elastizität des Lagerelements
22 bedingten Gegendruck stabil dort gehalten werden.
Der Halteteil 24 umfasst zwei Halteglieder 34 in
Form ebener Abschnitte von zwei voneinander beabstandet parallel verlaufenden Schienen
36, die jeweils als langgestreckter, flacher quaderförmiger Streifen
ausgebildet sind und zwischen denen in einer Haltestellung des Halteteils
24 das Lagerelement 22 gehalten werden kann. Auf das jeweils andere
Halteglied 34 weisende Kantenflächen 38 jedes Haltegliedes
34 verlaufen parallel zueinander und zu einer zwischen ihnen verlaufenden
Spiegelebene, wobei die Halterung 10 als Ganzes eine Spiegelsymmetrie bezüglich
dieser Spiegelebene aufweist. Die Kantenflächen 38 definieren eine
in der Spiegelebene liegende Längsachse 40 der Halterung
10. Von den Kantenflächen 38 weg weisende Seitenflächen
42 der Halteglieder 34 tragen jeweils über ihre gesamte Erstreckung
eine Flügelplatte 44, die im Wesentlichen die Form eines Rechtecks
aufweist, dessen freien Enden abgeflacht sind. Die Flügelplatten
44 sind von den Haltegliedern 34 in Richtung aufeinander zu abgebogen
und liegen annähernd parallel zu der Spiegelebene.
Zum Befestigen der Halterung 10 an einem Behälter weist
sie eine Befestigungseinrichtung 46 auf, die ein erstes Befestigungsglied
48 und zwei zweite Befestigungsglieder 50 umfasst. Das erste Befestigungsglied
48 umfasst eine annähernd quadratische ebene Grundplatte
52, die im Wesentlichen senkrecht zur Achse 40 verläuft,
und jeweils einen ersten Endabschnitt 54 jeder Schiene 36. Die
ersten Endabschnitte 54 der Schienen 36 sind um eine senkrecht
zu der Spiegelebene verlaufende Querachse 55 in Richtung auf die Flügelplatten
44 der Halteglieder 34 zu von den Haltegliedern 34 abgebogen
und jeweils an einer Stirnfläche voneinander versetzt mit einer Oberseite
56 der Grundplatte 52 verbunden. Somit sind die zwei Halteglieder
34 über das erste Befestigungsglied 48 miteinander verbunden.
Das erste Befestigungsglied 48 ist somit von dem Halteteil 24
um einen Gliedwinkel von circa 90° abgewinkelt.
Weiterhin umfasst das erste Befestigungsglied 48 zwei annähernd
rechteckige Flügelplatten 58, die jeweils auf einer von zwei zu der
Oberseite 56 senkrecht verlaufenden Seiten 60 der Grundplatte
52 angebracht sind, von der Grundplatte 52 in Richtung auf die
Schienen 36 abgebogen sind und annähernd parallel zu der Spiegelebene
liegen. In einer von den Schienen 36 weg weisenden Richtung stehen die
Flügelplatten 58 des ersten Befestigungsglieds 48 über
seine Grundplatte 52 vor. In ihrem über die Grundplatte
52 vorstehenden Abschnitt ist an einer an die Grundplatte 52 angrenzenden
Seite jeweils ein Kupplungselement 62 in Form einer Ausnehmung vorgesehen.
Jede Ausnehmung weist eine erste Seitenfläche 64, die auf die Schienen
36 hin weist, eine zweite Seitenfläche 66, die von den Schienen
36 weg weist, und eine Grundfläche 68 auf. Die zweite Seitenfläche
66 liegt in einer Ebene mit einer ebenfalls von den Schienen
36 weg weisenden Unterseite 70 der Grundplatte 52. Die
erste Seitenfläche 64 bildet eine erste Kupplungsoberfläche,
die zweite Seitenfläche 66 eine zweite Kupplungsoberfläche und
die Grundfläche 68 eine Anlegefläche des Kupplungselements
62.
Eine auf die Schienen 36 hin weisende Ecke der Flügelplatten
58 des ersten Befestigungsgliedes 48 ist abgeflacht, so dass sie
und die ihr benachbarte, ebenfalls abgeflachte Ecke einer Flügelplatte
44 eines Haltegliedes 34 sich nicht gegenseitig behindern. Auch
die von den Schienen 36 und der Grundplatte 52 weg weisenden Ecken
der Flügelplatten 58 sind abgeflacht, um das Befestigen des ersten
Befestigungsgliedes 48 an einem Behälter zu erleichtern.
Die zweiten Befestigungsglieder 50 umfassen jeweils eine
senkrecht zu der Achse 40 verlaufende rechteckige Grundplatte
72 und den zweiten Endabschnitt 74 einer Schiene 36,
wobei der zweite Endabschnitt 74 jeweils um eine senkrecht zu der Spiegelebene
verlaufende Querachse 75 in Richtung auf die Flügelplatten
44 der Halteglieder 34 zu von dem Halteglied 34 abgebogen
und an einer Stirnfläche mit einer oberen Schmalseite 76 der jeweiligen
Grundplatte 72 verbunden ist. Somit sind die zweiten Befestigungsglieder
50 um einen Gliedwinkel von jeweils circa 90° von dem Halteteil
24 abgewinkelt. In der Haltestellung der Lagereinrichtung 20 berühren
sich aufeinander zu weisende Längsseiten 78 der beiden Grundplatten
72 der zweiten Befestigungsglieder 50. Der Freiraum zwischen den
beiden Schienen 36 wird durch Ausnehmungen in den Grundplatten
72 fortgesetzt.
Eine Rückfläche der Grundplatte 72 jedes zweiten
Befestigungsglieds 50 trägt einen flachen Vorsprung 80, der
abschnittsweise über eine der oberen Schmalseite 76 gegenüberliegende
untere Schmalseite 82 des zweiten Befestigungsglieds 50 vorsteht
und dessen freies Ende annähernd rechtwinklig in der vom ersten Befestigungsglied
48 weg weisenden Richtung abgewinkelt ist. Das freie Ende des flachen Vorsprungs
80 verläuft parallel zu den Schienen 36.
Die von dem jeweils anderen zweiten Befestigungsglied 50
weg weisende Längsseite 84 der Grundplatte 72 jedes zweiten
Befestigungsgliedes 50 bildet eine erste Kathetenseite einer von der Grundplatte
72 in Richtung auf das erste Befestigungsglied zu abgewinkelten, annähernd
parallel zu der Spiegelebene liegenden Flügelplatte 86, die die Form
eines rechtwinkligen Dreiecks aufweist und deren Hypotenusenseite
auf die benachbarte Schiene 36 zu weist. Eine zweite Kathetenseite
88 der Flügelplatte 86 verläuft in einer Ebene mit der
unteren Schmalseite 82 der Grundplatte 72 und weist an ihrem freien
Ende einen von den Schienen 36 weg weisenden Vorsprung 90 auf.
Der flache Vorsprung 80, der die untere Schmalseite
82 umfassende Abschnitt der Grundplatte 72 und der die zweite
Kathetenseite 88 umfassende Abschnitt der Flügelplatte 86
bilden ein Kupplungselement 92 des zweiten Befestigungsgliedes
50. Dabei bildet eine auf die Schienen 36 weisende Oberfläche
94 des freien Endes des flachen Vorsprungs 80 eine erste Kupplungsoberfläche,
die untere Schmalseite 82 der Grundplatte 72 und die zweite Kathetenseite
88 der Flügelplatte 86 bilden eine zweite Kupplungsoberfläche,
und eine vom ersten Befestigungsglied 48 weg weisende Oberfläche
96 des über die Grundplatte 72 vorspringenden Abschnitts
des flachen Vorsprungs 80 bildet eine Anlegefläche des Kupplungselements
92.
Die Befestigungsglieder 48, 50 und die Halteglieder
34 sind demnach fest miteinander verbunden. Sie können einstückig
gearbeitet sein und beispielsweise durch Verformung aus einer flachen Vorlage hergestellt
werden, die in einem Stanzschritt aus einem flachen Blech erzeugt werden kann.
Um die Halterung 10 an einem Bodenabschnitt 12,
14 eines chirurgischen Behälters zu befestigen, können zunächst,
wie in 4 dargestellt, die zwei flachen Vorsprünge
80 der zweiten Befestigungsglieder 50 durch Durchbrechungen
16, 18 des jeweiligen Wandabschnitts 12, 14
geführt werden. Bei einem Befestigen an dem Wandabschnitt 14 mit größeren
Durchbrechungen 18 werden die zwei flachen Vorsprünge 80
durch benachbarte Durchbrechungen 18 geführt, bei einem Befestigen
an dem Wandabschnitt 12 mit kleineren Durchbrechungen 16 werden
zwei Durchbrechungen 16 genutzt, zwischen denen sich eine weitere Durchbrechung
16 befindet.
Die Befestigungseinrichtung 46 kann von einer Befestigungsstellung
in eine Anlegestellung überführt werden, indem auf die Grundplatte
52 des ersten Befestigungsgliedes 48 Druck in einer Richtung
98 parallel zu der Längsachse 40 auf die zweiten Befestigungsglieder
50 hin ausgeübt wird. Die Endabschnitte 54, 74 der
Schienen 36 verbinden die Grundplatten 52, 72 der Befestigungsglieder
48, 50 jeweils elastisch federnd mit den Haltegliedern
34. Daher können die Befestigungsglieder 48, 50
durch Druck in der Richtung 98 relativ zu den Haltegliedern 34
ausgelenkt werden, wobei sich ein Abstand zwischen dem freien Ende des ersten Befestigungsgliedes
48 und den freien Enden der zweiten Befestigungsglieder 50 verringert.
Durch die Verringerung des Abstands wird es ermöglicht, auch die über
die Grundplatte 52 vorspringenden Abschnitte der Flügelplatten
58 des ersten Befestigungsgliedes 48 durch jeweils eine Durchbrechung
16, 18 zu führen. Insbesondere eine Führung durch eine
der kleineren Durchbrechungen 16 des Wandabschnitts 12 wird dadurch
erleichtert, dass die von den Schienen 36 und der Grundplatte
52 weg weisende Ecke der Flügelplatte 58 abgeflacht und der
durch die Durchbrechung 16 zu führende Abschnitt der Flügelplatte
58 somit verschmälert ist.
Anschließend können die elastisch federnden Endabschnitte
54, 74 der Schienen 36 als Rückstellelemente genutzt
werden. Sie definieren gemeinsam eine Rückstelleinrichtung 99 der
Halterung 10. Sobald der Druck von der Grundplatte 52 des ersten
Befestigungsgliedes 48 genommen wird, werden die Befestigungsglieder
48, 50 durch die Federkraft zurück in die Befestigungsstellung
bewegt. Dabei gelangen alle vorhandenen Kupplungselemente in Eingriff mit jeweils
zwischen zwei Durchbrechungen 16, 18 verlaufenden Stegen
100.
Die Elastizität der Rückstellelemente kann auf besonders
einfache Weise sichergestellt werden, indem die Befestigungsglieder 48,
50 und die Halteglieder 34 durch Ausstanzen aus einem Federstahlblech
und anschließendes Verformen einstückig ausgebildet werden.
Die Überführung der Befestigungseinrichtung 46
aus der Anlegestellung in die Befestigungsstellung kann durch ein Nachsichern unterstützt
werden, wie es in 5 schematisch dargestellt ist. Auf
das erste Befestigungsglied 48 wird ein von den zweiten Befestigungsgliedern
50 weg weisender Zug mit einer Richtung 102 parallel zu der Längsachse
40 ausgeübt, auf die zweiten Befestigungsglieder 50 ein vom
ersten Befestigungsglied 48 weg weisender Zug mit einer Richtung
104 parallel zu der Längsachse 40.
Wie in 6 beispielhaft für eine an
dem Bodenabschnitt 14 befestigte Halterung 10 dargestellt, ist
jedes Kupplungselement 62 des ersten Befestigungsgliedes 48 in
Eingriff mit einem Steg 100. Dabei liegen seine erste Seitenfläche
64, die die erste Kupplungsoberfläche definiert, an einer von den
Schienen 36 weg weisenden Unterseite des Stegs 100 und seine zweite
Seitenfläche 66, die die zweite Kupplungsoberfläche definiert,
an einer auf die Schienen 34 hin weisenden Oberseite des Stegs
100 an. Zusätzliche Stabilität wird dadurch erhalten, dass auch
die Unterseite 72 der Grundplatte 52 abschnittsweise auf einem
weiteren Steg 100 aufliegt.
Wie in 7 dargestellt, liegen bei einer
am Behälter befestigten Halterung 10 weiterhin die Oberflächen
94 der freien Enden der flachen Vorsprünge 80 der zweiten
Befestigungsglieder 50, die die ersten Kupplungsoberflächen
definieren, jeweils an einer von den Schienen 34 weg weisenden Oberfläche
eines Steges 100 an. An auf die Schienen 34 hin weisenden Oberflächen
der Stege 100 liegen die unteren Schmalseiten 82 der Grundplatten
72 und die zweiten Kathetenseiten 88 der Flügelplatten
86 der zweiten Befestigungsglieder 50, die gemeinsam die zweiten
Kupplungsoberflächen definieren, an. Durch diese Befestigung der Kupplungselemente
der Halterung 10 an Stegen 100 ist ein Abnehmen der Halterung
10 vom jeweiligen Bodenabschnitt 12, 14 durch ein Ziehen
an der Halterung 10 in einer zum jeweiligen Bodenabschnitt 12,
14 senkrecht verlaufenden Richtung nicht möglich.
Eine weiterhin erhöhte Stabilität der Befestigung der Halterung
10 am Behälter wird dadurch erreicht, dass die Befestigungsglieder
48, 50 jeweils eine Anlegefläche aufweisen, die in der Befestigungsstellung
der Befestigungseinrichtung 46 an einer auf einen benachbarten Steg
100 weisenden Oberfläche eines Steges 100 anliegt. Im Fall
des ersten Befestigungsgliedes 48 ist die Anlegefläche die Grundfläche
68 des Kupplungselements 62, im Falle der zweiten Befestigungsglieder
50 die vom ersten Befestigungsglied 48 weg weisende Oberfläche
96 des flachen Vorsprungs 80. Jede Anlegefläche sichert die
Halterung 10 gegen ein Rutschen oder Gleiten in einer auf die jeweils anliegende
Stegoberfläche hin weisenden Richtung. Da die Anlegeflächen des ersten
Befestigungsgliedes 48 und die Anlegeflächen der zweiten Befestigungsglieder
50 in entgegengesetzte Richtungen weisen, ist eine Bewegung der Halterung
10 durch einen entlang der Achse 40 ausgeübten Zug oder Druck
erschwert, solange die Befestigungseinrichtung in der Befestigungsstellung verbleibt.
Um die Halterung 10 vom Behälter abnehmen zu können,
muss zunächst wieder, wie in 8 dargestellt, die
Befestigungseinrichtung 46 aus der Befestigungsstellung in die Anlegestellung
überführt werden, indem Druck in der Richtung 98 auf die Grundplatte
52 des ersten Befestigungsgliedes 48 ausgeübt wird. Während
sich die Befestigungseinrichtung in der Anlegestellung befindet, können anschließend
durch einen Zug an der Halterung 10 in einer vom jeweiligen Wandabschnitt
12, 14 weg weisenden Richtung 106 zunächst das erste
Befestigungsglied 48 und nachfolgend die zweiten Befestigungsglieder
50 vom Behälter abgenommen werden.
Insbesondere bei einer Befestigung an einem Bodenabschnitt
12 mit kleineren Durchbrechungen 16 ist die Halterung
10 durch die an den Flügelplatten 86 der zweiten Befestigungsglieder
50 vorgesehenen Vorsprünge 90 davor geschützt, durch
einen Druck auf die zweiten Befestigungsglieder 50 in Richtung auf das
erste Befestigungsglied 48 hin in die Anlegestellung überführt
und somit vom Behälter abnehmbar zu werden. Wie beispielsweise in
6 gezeigt, greifen die Vorsprünge 90
in jeweils eine Durchbrechung 16. Die zweiten Befestigungsglieder
50 können nicht so weit in Richtung des ersten Befestigungsgliedes
48 ausgelenkt werden, dass die flachen Vorsprünge 80 durch
Durchbrechungen 16 herausgeführt werden könnten, da zuvor der
Vorsprung 90 an einem Steg 100 anstößt. Somit muss zuerst
das erste Befestigungsglied 48 von dem Bodenabschnitt 12 abgenommen
werden.
Die 9 bis 11
zeigen den Vorgang der Befestigung des Lagerelementes 22 an der zunächst
in einer Haltestellung vorliegenden Lagereinrichtung 20. Das Lagerelement
22 weist an seinen Seitenflächen 30 jeweils ein über
eine gesamte Länge der Seitenfläche 30 verlaufendes Verbindungselement
in Form einer Nut 108 auf. Beide Nuten 108 verlaufen in einem
gleichen Abstand parallel zu einer von der ersten Kantenfläche 26
weg weisenden zweiten Kantenfläche 110 des Lagerelements
22.
Die Lagereinrichtung 20 wird aus der Haltestellung in eine
Entnahmestellung gebracht, indem die beiden zweiten Befestigungsglieder
50 in Richtungen 112 voneinander weg bewegt und um eine durch
die Grundplatte 52 des ersten Befestigungsglieds 48 verlaufende
und in der Spiegelebene der Halterung 10 liegende Biegeachse
113 verschwenkt werden. Dadurch wird auch der Abstand zwischen den beiden
Schienen 36 und somit zwischen den beiden Haltegliedern 34 vergrößert.
Die Grundplatte 52 des ersten Befestigungsgliedes 48 wird dabei
entlang der Biegeachse 113 leicht verbogen.
Das Lagerelement 22 kann nun mit einer Richtung
114 parallel zu der Achse 40 zwischen die zwei Halteglieder
34 geführt werden. Dabei wird jeweils eine Nut 108 vor einen
mit der Kantenfläche 38 versehenen, als Halteelement ausgebildeten
Kantenabschnitt 116 eines Haltegliedes 34 geführt. Die zwischen
den Nuten 108 und der zweiten Kantenfläche 110 liegenden
Abschnitte der Seitenflächen 30 des Lagerelements 22 werden
dabei durch einen Freiraum zwischen den zwei Grundplatten 72 der zweiten
Befestigungsglieder 50 geführt.
Während die Lagereinrichtung 20 noch die Entnahmestellung
einnimmt, ist das Lagerelement 22 in lockeren Eingriff mit den Haltegliedern
34 bringbar. Somit kann es in der Richtung 114 auf einfache Weise
verschoben, aber nur schwer in andere Richtungen ausgelenkt werden.
Wenn das Lagerelement 22 über die gesamte Erstreckung
seiner Länge zwischen den Haltegliedern 34 positioniert ist, weisen
die Kantenflächen 38 der Kantenabschnitte 116 jeweils auf
eine Seitenfläche 30 des Lagerelements 22. Nun kann die Lagereinrichtung
20 durch eine Verschwenkbewegung der zweiten Befestigungsglieder
50 aufeinander zu, jeweils in einer Richtung 118, wieder in die
Haltestellung überführt werden. Die Kantenabschnitte 116 greifen
dann form- und kraftschlüssig in die Nuten 108 ein und das Lagerelement
22 ist in der Lagereinrichtung 20 befestigt.
Zur Abnahme des Lagerelements 22 aus dem Halteteil
24 muss dieser zunächst wieder in die Entnahmestellung überführt
werden. Dies wird erschwert beziehungsweise ist möglich, wenn die Halterung
10 an einem Behälter befestigt ist. Da in diesem Fall die Befestigungsglieder
48, 50 mit Stegen 100 des Behälters in Eingriff
sind, wird eine Bewegung der zweiten Befestigungsglieder 50 relativ zueinander
ebenso erschwert beziehungsweise verhindert wie ein Verbiegen der Grundplatte
72 des zweiten Befestigungsgliedes 50. Somit ist das Lagerelement
22 im Halteteil 24 sicher gehalten, wenn die Halterung
10 an einem Behälter befestigt ist.
Anders als beispielsweise die in der DE
20 2005 015 415 U1 beschriebene Halterung, bei deren Anbringen an einem
Behälter ein Befestigungselement von einer Außenseite des Behälters
und ein Profilelement von einer Innenseite desselben an einen Boden des Behälters
herangeführt und erst dann miteinander verbunden werden, kann die Halterung
10 von einer Seite eines Bodenabschnitts 12 oder 14,
also beispielsweise innerhalb des Aufnahmeraums des Behälters, an den Bodenabschnitt
12 oder 14 herangeführt und an ihm als Ganzes, also mit einem
mit dem Halteteil 24 verbundenen Lagerelement 22, angebracht werden,
wie in 4 gezeigt. Dabei ist das bevorzugt aus einem
Kunststoff hergestellte Lagerelement an den mit den Befestigungsgliedern
48, 50 fest verbundenen, bevorzugt einstückig mit den Befestigungsgliedern
48, 50 aus einem rostfreien Federstahlblech hergestellten, Haltegliedern
34 befestigt. Üblicherweise werden beim Anbringen der Halterung
10 die zweiten Befestigungsglieder 50 mit einer Hand und das erste
Befestigungsglied 48 mit einer anderen Hand jeweils an den Bodenabschnitt
12 oder 14 geführt und dort befestigt. Weitere Handgriffe
sind beim Anbringen der Halterung 10 nicht notwendig, insbesondere keine
Verbindung mehrerer Einzelteile der Halterung 10 miteinander. Diese Vorteile
ergeben sich insbesondere daraus, dass die Befestigungsglieder 48,
50 über die Lagereinrichtung 20 miteinander verbunden sind.
In den 12 bis 16
ist ein insgesamt mit den Bezugszeichen 210 versehenes zweites Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen chirurgischen Halterung zum Halten und/oder Lagern
von chirurgischen Instrumenten und/oder Implantaten dargestellt. Weiterhin ist in
den 12 bis 16 ein Bodenabschnitt
212 eines Bodens eines erfindungsgemäßen chirurgischen Behälters
dargestellt, wobei die Halterung 210 an dem Bodenabschnitt 212
befestigt werden kann. Der Bodenabschnitt 212 ist mit regelmäßig
angeordneten Durchbrechungen 214 mit rechteckigem Querschnitt versehen.
Eine Lagereinrichtung 216 der Halterung 210 umfasst
ein Lagerelement 218 zum Halten und/oder Lagern von chirurgischen Instrumenten
und/oder Implantaten und einen Halteteil 220 zum Halten des Lagerelements
218. Das Lagerelement 218 ist aus einem Kunststoff, beispielsweise
Silikon, hergestellt und weist im Wesentlichen die Form eines flachen Quaders auf.
Zwischen zwei voneinander weg weisenden Seitenflächen 222 des Lagerelements
218 erstreckt sich eine Durchbrechung 224 mit einem kreisförmigen
Querschnitt. In der Durchbrechung 224 kann beispielsweise ein Implantat
zu Lagerungszwecken aufgenommen werden.
Weiterhin weist das Lagerelement 218 zwei sich ebenfalls
zwischen den Seitenflächen 222 erstreckende Halteteildurchbrechungen
226 mit einem Querschnitt in Form eines flachen Rechtecks auf, die von
einer Kantenfläche 228 des Lagerelements 218 gleich weit
beabstandet sind.
Jeder Halteteil 220 der Halterung 210 ist in Form
eines Stegs ausgebildet und wird durch einen ebenen mittleren Abschnitt eines vorzugsweise
aus einem Metall, insbesondere Federstahl, hergestellten Streifens 230
definiert. Jeweils ein Halteteil 220 ist durch eine Halteteildurchbrechung
226 des Lagerelements 218 geführt, so dass das Lagerelement
218 an den Halteteilen 220 gehalten ist.
An einem Behälter ist die Halterung 210 mittels einer
Befestigungseinrichtung 232 befestigbar. Die Befestigungseinrichtung
232 umfasst vier Befestigungsglieder 234, wobei jeweils zwei Befestigungsglieder
234 über einen Halteteil 220 miteinander verbunden sind.
Jedes Befestigungsglied 234 wird durch einen äußeren Abschnitt
des Streifens 230 definiert und weist einen elastisch federnden Verbindungsabschnitt
236 auf, über den es mit dem Halteteil 220 verbunden ist.
Vor den Seitenflächen 222 des Lagerelements 218 sind jeweils
zwei Befestigungsglieder 234 positioniert.
Der ebene Halteteil 220 des Streifens 230 definiert
eine Halteteilebene 237.
Die beiden mit dem Halteteil 220 verbundenen Befestigungsglieder
234 sind von dem Halteteil 220 aus der Halteteilebene
237 heraus aufeinander zu abgebogen. Ein Gliedwinkel 238 zwischen
dem Halteteil 220 und einem mit ihm verbundenen Befestigungsglied
234 beträgt jeweils circa 135°.
Jedes Befestigungsglied 234 umfasst ein freies Ende eines
Streifens 230. Dieses freie Ende ist um ca. 180° in Richtung von der
Halteteilebene 237
weg und auf das zweite mit demselben Halteteil 220 verbundene
Befestigungsglied 234 hin umgebogen und definiert ein Kupplungselement
240, 242 des Befestigungsgliedes 234. Jedes Befestigungsglied
234 weist somit die Form eines Hakens auf, der zu dem zweiten mit demselben
Halteteil 220 verbundenen Befestigungsglied 234 hin geöffnet
ist.
Zwei aufeinander zu weisende Seitenflächen jedes Kupplungselements
240, 242 definieren zwei Kupplungsoberflächen 244,
246, wobei eine erste Kupplungsoberfläche 244 im Wesentlichen
auf die Lagereinrichtung 216 hin weist und eine zweite Kupplungsoberfläche
246 im Wesentlichen von der Lagereinrichtung 216 weg weist.
Eine zwischen der ersten Kupplungsoberfläche 244 und
der zweiten Kupplungsoberfläche 246 angeordnete, im Wesentlichen senkrecht
zu der ersten Kupplungsoberfläche 244 und der zweiten Kupplungsoberfläche
246 verlaufende Oberfläche jedes Kupplungselements 240,
242 definiert eine Anlegefläche 248.
Der Halteteil 220 und die mit ihm verbundenen Befestigungsglieder
234 einschließlich der Kupplungselemente 240, 242
sind einstückig gearbeitet und können auf einfache Weise beispielsweise
aus einem ebenen Metallstreifen durch mehrfaches Umbiegen erzeugt werden.
Zum Befestigen der Halterung 210 an dem Bodenabschnitt
212 eines chirurgischen Behälters können zunächst, wie in
den 14 und 15 dargestellt,
erste Kupplungselemente 240 der beiden vor einer der beiden Seitenflächen
222 des Lagerelements 218 angeordneten hakenförmigen Befestigungsglieder
234 durch jeweils eine Durchbrechung 214 des Bodenabschnitts
212 geführt werden. Die durch die Durchbrechung 214 geführten
ersten Kupplungselemente 240 werden mit jeweils einem zwischen zwei Durchbrechungen
214 verlaufenden Steg 250 in Eingriff gebracht, so dass die erste
Kupplungsoberfläche 240 an einer von der Lagereinrichtung
216 weg weisenden Unterseite des Stegs 250 und die zweite Kupplungsoberfläche
242 an einer auf die Lagereinrichtung 216 hin weisenden Oberseite
des Stegs 250 anliegen. Die Anlegefläche 248 des Kupplungselements
240 liegt an einer auf einen benachbarten Steg 250 weisenden Oberfläche
des Stegs 250 an. Die hakenförmigen Befestigungsglieder
234, die die ersten Kupplungselemente 240 umfassen, sind an jeweils
einem Steg 250 eingehakt.
Zweite Kupplungselemente 242 der beiden vor der anderen Seitenfläche
222 des Lagerelements 218 angeordneten Befestigungsglieder
234 können nicht ebenso durch eine Durchbrechung 214 geführt
werden, solange die Befestigungseinrichtung 232 in der Befestigungsstellung
verbleibt, weil sie jeweils vor einem Steg 250 positioniert sind und nicht
an diesem vorbeigeführt werden können.
Durch einen Druck auf die Befestigungsglieder 234 und/oder
das Lagerelement 218 in einer Richtung 254 auf den Bodenabschnitt
212 hin kann die Befestigungseinrichtung 232 nun in die Anlegestellung
überführt werden. Die bereits durch Durchbrechungen 214 geführten
und an Stegen 250 anliegenden ersten Kupplungselemente 240 bleiben
mit diesen Stegen 250 im Eingriff, während Außenflächen
252 der zweiten Kupplungselemente 243 über die Oberfläche
des Stegs 250 gleiten, vor dem sie jeweils angeordnet sind. Dabei werden
die Gliedwinkel 238 und ein Abstand zwischen den jeweils zwei über
einen Halteteil 220 miteinander verbundenen Befestigungsgliedern
234 vergrößert. Durch diesen Prozess wird die Befestigungseinrichtung
232 in die Anlegestellung überführt, in der schließlich
auch die zweiten Kupplungselemente 242 durch jeweils eine Durchbrechung
214 geführt werden können.
Die beiden elastisch federnden Verbindungsabschnitte 236
der Befestigungsglieder 234 definieren jeweils ein Rückstellelement
der Halterung 210 und somit gemeinsam eine Rückstelleinrichtung
258 der Halterung 210. Nach der Durchführung der zweiten
Kupplungselemente 242 durch die Durchbrechungen 214 werden die
Gliedwinkel 238 durch die Federkraft wieder verringert, der Abstand zwischen
den zweiten Kupplungselementen 242 und den ersten Kupplungselementen
240 wird kleiner. Auch die zweiten Kupplungselemente 242 werden
durch Einschnappen mit jeweils dem Steg 250 in Eingriff gebracht, an dem
ihre Außenfläche 252 während des Befestigens abgeglitten
ist. Auch die hakenförmigen Befestigungsglieder 234, die die zweiten
Kupplungselemente 242 umfassen, sind jetzt an jeweils einem Steg
250 eingehakt.
Auf die beschriebene Weise lassen sich die hakenförmigen Befestigungsglieder
234 der Halterung 210 einfach mithilfe der Rückstelleinrichtung
258 mit Stegen 250 des Behälters verrasten. Während
der Haken jedes Befestigungsglieds 234 bei der Halterung 210 zu
dem zweiten mit demselben Halteteil 220 verbundenen Befestigungsglied
234 hin geöffnet ist, können bei weiteren Ausführungsbeispielen
auch hakenförmige Befestigungsglieder vorgesehen sein, die jeweils von einem
zweiten mit demselben Halteteil verbundenen Befestigungsglied weg weisend geöffnet
sind. Eine derartige Ausführungsform einer Halterung kann beispielsweise an
einem Behälter befestigt werden, indem Gliedwinkel in einer Anlagestellung
gegenüber einer Befestigungsstellung verkleinert werden.
Die Stabilität der Befestigung der Halterung 210 an
dem Behälter wird weiterhin dadurch erhöht, dass auch die Kantenfläche
228 des Lagerelements 218 an den Oberflächen
einer Mehrzahl von Stegen 250 anliegt.
Wie in 16 dargestellt, kann die an dem
Bodenabschnitt 212 befestigte Halterung 210 durch einen Zug an
dem Lagerelement 218 oder den Befestigungsgliedern 234 in einer
vom Bodenabschnitt 212 weg weisenden Richtung 260 aufgrund des
Anliegens der ersten Kupplungsoberflächen der Kupplungselemente 240,
242 an den Unterseiten der Stege 250 nicht vom Behälter abgenommen
werden. Durch das Anliegen der Anlegeflächen 248 der Kupplungselemente
240, 242 an korrespondierenden Befestigungsflächen der Stege
250 ist die Halterung 210 auch gegen ein Rutschen oder Gleiten
in einer auf die jeweilige Befestigungsfläche hin weisende Richtung geschützt.
Zum Abnehmen der Halterung 210 vom Bodenabschnitt
212 ist eine Überführung der Befestigungseinrichtung
232 aus der Befestigungsstellung in die Anlegestellung nötig. Dazu
können die an Unterseiten von Stegen 250 anliegenden Teile beispielsweise
der zweiten Kupplungselemente 242 in einer von den ersten Kupplungselementen
240 weg weisenden Richtung 262 verschoben werden, wobei die Position
der ersten Kupplungselemente 240 unverändert bleibt und die Gliedwinkel
238 vergrößert werden. Nach Erreichen der Anlegestellung können
die zweiten Kupplungselemente 242 durch die Durchbrechungen 214
geführt werden. Durch die Rückstelleinrichtung 258 wird die Befestigungseinrichtung
232 anschließend in die Befestigungsstellung zurück überführt,
und unter Abnehmen auch der ersten Kupplungselemente 240 von dem jeweiligen
Steg 250 und Durchführen der ersten Kupplungselemente 240
durch die Durchbrechungen 214 kann die Halterung 210 vom Bodenabschnitt
212 abgenommen werden.
Das Lagerelement 218 kann mit den Halteteilen 220
lösbar verbunden sein. Dann kann es von den Halteteilen 220 abgenommen
werden, indem die Halteteile 220 aus den Halteteildurchbrechungen
226 herausgeführt werden. Dabei wird auch jeweils ein Befestigungsglied
234 mit dem an ihm vorgesehenen Kupplungselement 240,
242 durch die Halteteildurchbrechung 226 geführt.
Bei der Verbindung des Lagerelements 218 mit einem Halteteil
220 wird jeweils zunächst ein Befestigungsglied 234 durch
eine Halteteildurchbrechung 226 geführt und anschließend der
Halteteil 220 in die Halteteildurchbrechung 226 geführt.
Das Lagerelement 218 kann auch mit den Halteteilen
220 fest verbunden sein. In diesem Fall besteht die gesamte Halterung
210 aus einem einzigen Bauteil, das beispielsweise durch ein Umspritzen
der Streifen 230 mit dem Kunststoff des Lagerelements 218 erhalten
werden kann.
Der Streifen 230, dessen verschiedene Abschnitte bei der
in 12 bis 16 dargestellten
Halterung 210 den Halteteil 220 und die Befestigungseinrichtung
232 definieren, kann auch selbst eine vollständige erfindungsgemäße
Halterung definieren. Im Unterschied zur Halterung 210 definiert sein mittlerer
Abschnitt in diesem Fall keinen Halteteil 220 zum Halten eines Lagerelements,
sondern dient selbst als Lagereinrichtung zum Halten und/oder Lagern von chirurgischen
Instrumenten und/oder Implantaten. Diese einstückige Halterung kann ohne ein
Zusammenwirken mit weiteren Bauteilen wie beispielsweise einem Lagerelement an einem
Boden oder einer Seitenwand eines chirurgischen Behälters befestigt werden.
Für das Befestigen und die Abnahme der Halterung am Behälter kann der
gleiche Mechanismus genutzt werden wie bei der Halterung 210. Beispielsweise
können zwischen der stegförmigen Lagereinrichtung dieser Halterung und
einem Bodenabschnitt, an dem sie befestigt ist, chirurgische Instrumente, Implantate,
Kabel, Platinen oder Kleinmotoren gehalten und/oder gelagert, beispielsweise eingeklemmt,
werden. Somit sind die vorzugsweise aus Federstahl angefertigten Streifen
230 vielfältig einsetzbar.
Bei einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Halterung kann eine für das Halten und/oder Lagern chirurgischer Instrumente
und/oder Implantate geeignete Lagereinrichtung durch eine weitere Verarbeitung des
mittleren Abschnitts des Streifens 230, beispielsweise durch Verformen
oder Umspritzen mit einem Kunststoff, erhalten werden.
Die Halterung 210 kann als Ganzes, also mit einem mit den
Halteteilen 220 verbundenen Lagerelement 218, mit einem einfachen
Handgriff an einem Bodenabschnitt 212 eines Behälters befestigt werden.
Die Befestigungsglieder 234, die über die Lagereinrichtung
216 miteinander verbunden sind, können dabei von einer Seite des Bodenabschnitts
212 aus an diesen heran geführt und an ihm befestigt werden. Dabei
werden zunächst die ersten Kupplungselemente 240 und anschließend
die zweiten Kupplungselemente 242 mit jeweils einem Steg 250 in
Eingriff gebracht. Diese Schritte können rasch aufeinander folgend mit einer
Hand vorgenommen werden.
In 17 ist ein drittes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen chirurgischen Halterung für chirurgische
Instrumente und/oder Implantate für einen chirurgischen Behälter dargestellt.
Die verschiedenen Elemente, die die Halterung 310 umfasst, sind mit den
Elementen der in 12 bis in 16
beschriebenen Halterung 210 identisch. Allerdings ist bei der Halterung
310 zusätzlich ein Stabilisierungselement
312 vorgesehen. Es verbindet zwei mit unterschiedlichen Halteteilen verbundene
Befestigungsglieder 316 miteinander, wobei die verbundenen Befestigungsglieder
316 vor derselben Seitenfläche 318 eines an den Halteteilen
gehaltenen Lagerelements 320 angeordnet sind. Das Stabilisierungselement
312 erstreckt sich zwischen aufeinander zu weisenden Seiten von jeweils
zwischen einem Verbindungsabschnitt 322 und einem Kupplungselement
324 angeordneten Abschnitten 326 der zwei Befestigungsglieder
316. Anstelle der zwei voneinander getrennten Streifen 230 der
Halterung 210 umfasst die Halterung 310 somit ein einstückig
gearbeitetes Bauteil 328. Es umfasst zwei Halteteile, jeweils zwei mit
jedem Halteteil verbundene Befestigungsglieder 316, 329 und das
Stabilisierungselement 312. Das Bauteil 328 kann durch das Ausstanzen
einer flachen Vorlage aus einem Blech und ein anschließendes Umbiegen der Vorlage
hergestellt werden. Vorzugsweise ist es aus rostfreiem Federstahl hergestellt.
Das Lagerelement 320 kann mit dem Bauteil 328 lösbar
verbunden sein. Das Lagerelement 320 kann dann an den Halteteilen gelagert
werden, indem zwei nicht über das Stabilisierungselement 312 miteinander
verbundene Befestigungsglieder 329 und anschließend die mit ihnen
verbundenen Halteteile durch jeweils eine Halteteildurchbrechung 330 des
Lagerelements 320 geführt werden. Ein Abnehmen des Lagerelements
320 von den Halteteilen 314 wird durch ein Herausführen zunächst
der Halteteile 314 und anschließend der nicht über das Stabilisierungselement
312 miteinander verbundenen Befestigungsglieder 329 aus den Halteteildurchbrechungen
330 vorgenommen.
Die Verwendung des Bauteils 328 bietet den Vorteil, dass
beim Befestigen des Lagerelements 320 an den Halteteilen mit nur zwei Einzelteilen
gearbeitet werden kann und insbesondere beide Halteteile in einem Handgriff mit
dem Lagerelement 320 verbunden werden können. Zudem ergibt sich eine
höhere Stabilität der Befestigung der Halterung 310 an einem
Behälter.
Alternativ dazu kann auch im Fall der Halterung 310 das Lagerelement
320 mit dem Bauteil 328 fest verbunden sein.
Das Bauteil 328 kann nicht nur in Verbindung mit einem Lagerelement
320 zusammen eine Halterung 310 bilden, sondern wie der oben beschriebene
Streifen 230 auch eigenständig eine erfindungsgemäße Halterung
definieren. Dabei werden die bei der Halterung 310 die Halteteile definierenden
Abschnitte des Bauteils 328 selbst als Lagereinrichtung genutzt.