Es existieren bislang keine Grabvasen für vorgefertigte Gestecke.
Floristen bieten Gestecke für Grabvasen entweder einzeln an, oder diese Gestecke
werden zusammen mit Vasen verkauft. Hierbei sind die Gestecke jedoch nur lose in
die Vase hineingelegt.
Hiermit sind die Zierpflanzengestecke nicht mit der Grabvase fest
verbunden. Die Zierpflanzengestecke können jederzeit aus der Vase herausfallen
oder – beispielsweise von Unbefugten – herausgenommen werden. Ein
häufig beobachtetes Problem ist, daß die Zierpflanzen durch den Wind aus
den Grabvasen hinausgeweht werden.
Der im Schutzanspruch angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde,
ein Zierpflanzengesteck für Grabvasen anzubieten, welches nicht aus der Grabvase
herausfallen kann.
Dieses Problem wird mit den im Schutzanspruch angeführten Merkmalen
gelöst.
Mit der Erfindung wird erreicht, daß ein Zierpflanzengesteck
in einer Grabvase befestigt werden kann, so daß die Zierpflanzen nicht durch
den Wind hinausgeweht werden können.
Grundlage ist eine Steckvase von 31 cm Länge. Die Vase wird mit
Montageschaum (auch Bauschaum genannt) von innen ausgekleidet, in welchen Floristensteckmasse
eingeschoben wird. Die Floristensteckmasse ist somit fest mit der Vase verbunden.
In die Floristensteckmasse werden die Zierpflanzen eingebracht, wobei
sich die Floristensteckmasse nicht von der Vase löst. Die Vase kann einzeln
benutzt werden oder in vorhandene, fest montierte Grabvasen hineingeschoben werden.