Die vorliegende Erfindung betrifft ein Gerät zum Schreiben, Markieren
und/oder Malen mit einer Flüssigkeit. Bevorzugt betrifft die Erfindung ein
Gerät für lackartige Flüssigkeiten, die gelegentlich auch als Lacktinten
bezeichnet werden.
Aus JP 2003072276 ist ein
Gerät bekannt, das ein mit einem Ventil verschlossenes Reservoir für Schreibflüssigkeit
besitzt. Über einen seitlich nahe der Schreibspitze angeordneten Hebel kann
die Schreibspitze in das Schreibgerät zurückgeschoben werden, um den Zugang
zum Reservoir mit der Schreibflüssigkeit zu öffnen.
Aus DE 197 06 967 C1
ist ein Flüssigkeitsregler zur Versorgung eines Verbrauchers mit Flüssigkeit
bekannt. Der Zufluß an Schreibflüssigkeit wird über ein Ventil geregelt,
das den Flüssigkeitszufluß öffnet, wenn in der Schreibspitze eine
vorbestimmte Menge an Flüssigkeit verbraucht wurde.
Aus EP 0 624 483 B1
ist ein Schreibgerät bekannt, bei dem eine Schreibspitze in direkter Verbindung
mit einem Tintenreservoir steht. Ferner ist ein kapillarischer Strömungskanal
vorgesehen, der getrennt vom Tintenzuführkanal ausgebildet ist, um ein Tintenreservoir
mit einer Zuführkammer zu verbinden.
Aus DE 297 22 317 U1
ist eine Schreibvorrichtung bekannt, die einen Vorratsbehälter für eine
auszutragende Tinte besitzt und eine Ventilanordnung, mit der die Tinte der Schreibspitze
zugeführt werden kann. Die Ventilanordnung wird geöffnet, indem eine Schreibspitze
auf die zu beschreibende Unterlage gedrückt wird.
Aus EP 1 598 212 A2
ist ein Lackmarker bekannt, der eine Vorratskammer und eine Speicherkammer aufweist.
Der Lackmarker besitzt eine bewegliche Wand, über die Flüssigkeit aus
der Speicherkammer in die Vorratskammer transportiert wird, wenn die Position des
Lackmarkers geändert wird. Bei einer entgegengesetzten Positionsänderung
des Lackmarkers wird die Flüssigkeit aus der Vorratskammer in die Speicherkammer
transportiert.
Aus WO 01/26914 A1 ist ein Gerät zum Austragen von Schreib-,
Zeichen-, Druck-, Malflüssigkeit oder dergleichen bekannt, bei dem die zu verschreibende
Flüssigkeit aus der Flüssigkeitskammer über einen Kapillarkörper
dem Auftragselement zugeführt wird.
Aus DE 38 22 456 A1
ist eine Vorrichtung zum Auftragen einer fließfähigen Masse mit einem
pinselförmigen Auftragselement bekannt. Das Gerät besitzt ein axial verschiebliches
Betätigungselement, mit dem ein Sperrventil und ein Dosierkolben betätigbar
sind. Das Betätigungselement ist dabei zugleich als eine Schiebehülse
für das Auftragselement des Geräts vorgesehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gerät zum Schreiben,
Markieren und/oder Malen bereitzustellen, das mit geringem Aufwand in zuverlässiger
Weise eine Über- oder Untersorgung der Schreibspitze vermeidet und das bei
Verwendung von Lacktinten dauerhaft funktionsfähig bleibt.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch ein Gerät mit
den Merkmalen aus Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen bilden den
Gegenstand der Unteransprüche.
Das erfindungsgemäße Gerät zum Schreiben, Markieren
und/oder Malen mit einer Flüssigkeit besitzt einen Haupt- und einen Arbeitsspeicher
für einen Vorrat an freier Flüssigkeit. Der Arbeitsspeicher ist über
eine Dichtanordnung mit dem Hauptspeicher gekoppelt. Die Dichtanordnung besitzt
einen Dichtsitz sowie einen Dichtkörper, der federvorgespannt dichtend gegen
den Dichtsitz gedrückt ist und unter Einwirkung einer Kraft in axialer Richtung
von dem Arbeitsspeicher fort aus seiner dichtenden Stellung bewegt werden kann.
Der Dichtkörper bei dem erfindungsgemäßen Gerät ist so angeordnet,
daß durch Trägheitskräfte, wie sie beim Schütteln des Geräts
in axialer Richtung entstehen, die Verbindung zwischen Haupt- und Arbeitsspeicher
zeitweilig freigegeben wird, wobei der Arbeitsspeicher mit Flüssigkeit aus
dem Hauptspeicher befüllt wird. Ferner ist bei dem erfindungsgemäßen
Gerät ein Applikator vorgesehen, der mit dem Arbeitsspeicher in Verbindung
steht, um Flüssigkeit auszutragen. Der Applikator wird gelegentlich auch als
Schreibspitze bezeichnet. Erfindungsgemäß steht der Applikator mit dem
Arbeitsspeicher in Verbindung und ist ortsfest, also unbeweglich, relativ zu der
Dichtanordnung gehalten. Ferner ist ein Abschlußbecher vorgesehen, der einen
Puffer zur Aufnahme von Flüssigkeit umgibt. Der Abschlußbecher weist ferner
einen Stutzen auf, durch den der Applikator ohne Spiel geführt ist. Zwischen
Stutzen und Applikator kann keine Flüssigkeit austreten. Der Puffer steht dabei
erfindungsgemäß in Kontakt mit dem Applikator.
Bei dem erfindungsgemäßen Gerät werden eine Reihe von
Nachteilen, wie sie im Stand der Technik auftreten, bereits dadurch vermieden, daß
der Applikator starr gelagert ist und zur Versorgung mit Flüssigkeit nicht
bewegt werden muß. Die unbewegliche, starre Lagerung des Applikators vermeidet
zudem die Verwendung von kostentreibenden und störanfälligen Dichtelementen
oder Passungen, die ansonsten bei Geräten mit beweglichem Applikator vorgesehen
werden müssen. Besonders geeignet ist das erfindungsgemäße Gerät
für Lacktinten, deren Pigmente sich absetzen und daher im
Laufe der Zeit zu Ablagerungen und zu Verklemmungen der beweglichen Bauteile führen
können.
In einer bevorzugten Ausgestaltung besteht der Applikator aus einem
längsgefaserten Material, das die Flüssigkeit aus dem Arbeitsspeicher
aufnimmt und zu der Unterlage transportiert. Bevorzugt besitzt der Applikator eine
durchlässige Außenwand, die den Flüssigkeitsaustauch in radialer
Richtung erlaubt. Das Applikatormaterial ist in Werkstoff, Porosität, Kapillarität
und Haptik an den vorgesehenen Anwendungszweck angepaßt. Insbesondere wird
bei der Auswahl des Applikatormaterials auch die vorgesehene Schreibflüssigkeit
und deren Eigenschaften berücksichtigt. Auch ist zu berücksichtigen, daß
der Applikator den Arbeitsspeicher belüftet. Das Volumen des Arbeitsspeichers
ist klein gegenüber dem Volumen des Hauptspeichers. In der Regel genügt
ein Volumen, das nicht größer als 0,1 bis 1,5 cm3 ist. Dabei
reduzieren sich der Schweredruck der Flüssigkeitssäule und der Volumenzuwachs
der Restluft in dem Arbeitsspeicher bei Erwärmung deutlich.
Zur Befüllung bzw. zum Nachfüllen des Arbeitsspeichers genügt
die Bewegung des Dichtkörpers aus dem Sitz heraus in eine Position, in der
sich der Arbeitsspeicher unterhalb des Hauptspeichers befindet.
In einer bevorzugten Ausgestaltung ist in dem Hauptspeicher ein frei
beweglicher Mischkörper vorgesehen. Bei der Verwendung des erfindungsgemäßen
Geräts bewegt sich der Mischkörper im Hauptspeicher und zerstört
somit Ablagerungen in der Flüssigkeit.
In einer bevorzugten Ausgestaltung ist in dem Hauptspeicher ein Zwischenboden
vorgesehen, der den Hauptspeicher in zwei Bereiche trennt, die über eine zentrale
Bohrung in dem Zwischenboden miteinander verbunden sind. In einer bevorzugten Ausgestaltung
ist der Mischkörper auf der dem Applikator abgewandten Seite des Zwischenbodens
angeordnet, wobei der Körper einen Durchmesser aufweist derart, daß die
Bohrung im Zwischenboden durch den Mischkörper verschlossen werden kann.
Um überschüssige Flüssigkeit aufzufangen, kann der
Puffer einen Haupt- und einen Nebenpuffer besitzen, wobei bevorzugt der Hauptpuffer
in einem innigen Kontakt mit dem Applikator und der Nebenpuffer in direktem Kontakt
mit dem Hauptspeicher steht. Der innige Kontakt zwischen Haupfpuffer und Applikator
erlaubt einen leichten Übergang der Flüssigkeit.
In einer bevorzugten Weiterbildung ist der Abschlußbecher in
Form eines zylindrischen Bechers ausgebildet, der oben offen ist und am Grund einen
Haltestutzen aufweist, durch den der Applikator geführt ist. Der Stutzen umschließt
den Applikator und verhindert so eine Ansammlung von Flüssigkeit an der Applikatorspitze.
Zusätzlich hält der Stutzen den Applikator zusammen mit einem Mundstück
des Geräts in seiner vorgegebenen Position. Bevorzugt ist der Puffer auf seiner
Innenseite direkt in Kontakt zu dem durch den Abschlußbecher geführten
Applikator vorgesehen. Das Innere des Abschlußbechers steht über einen
Lüftungskanal mit der Umgebung in Verbindung. Der Lüftungskanal erstreckt
sich beispielsweise bis zu einem Mundstück des Geräts, an dem der Applikator
aus dem Gerät vorsteht.
In einer bevorzugten Ausgestaltung steht der Puffer in Verbindung
mit der Umgebung, so daß ein Druckausgleich, beispielsweise aufgrund einer
Temperaturänderung, erfolgen kann.
Auch der Arbeitsspeicher kann mit einem frei beweglichen Mischkörper
versehen sein, um Ablagerungen vor einem Eintritt in den Applikator zu verhindern.
In der Dichtanordnung ist bevorzugt als Dichtkörper eine Kugel vorgesehen.
Alternativ ist es auch möglich, einen kegeligen oder tonnenförmigen Körper
mit einem abgerundeten Kopf als Dichtkörper vorzusehen. Um eine bessere Abdichtung
der Dichtanordnung zu erzielen, ist bevorzugt der Dichtsitz mit einem Dichtring
ausgebildet. Der Dichtring kann als ein eingelegter O-Ring ausgeführt sein
oder in Form eines Rings im Dichtsitz angespritzt sein.
Bei dem erfindungsgemäßen Gerät ist der Hauptspeicher
zweckmäßigerweise belüftet, um Druckschwankungen auszugleichen. Der
Hauptspeicher kann über eine Bohrung in der Außenwand belüftet werden.
Zweckmäßigerweise ist dann vor der Bohrung in dem Hauptspeicher ein Auslaufschutz
vorgesehen, der über eine in axialer Richtung in den Hauptspeicher sich erstreckende
Kanüle verfügt. Die Kanüle stellt sicher, daß die Schreibflüssigkeit
aus dem Hauptspeicher nicht dauerhaft über die Bohrung austreten kann.
In einer alternativen Ausgestaltung ist der Hauptspeicher über
einen Lüftungskanal belüftet, der in einen den Puffer enthaltenden Raum
mündet.
Vor der Bohrung oder dem Lüftungskanal ist bevorzugt ein weiterer
Puffer angeordnet, um Flüssigkeit aufzunehmen und einen Austritt der Flüssigkeit
zu verhindern.
Bevorzugt ist der Dichtkörper über eine Feder in den Dichtsitz
vorgespannt. Zweckmäßigerweise ist die Feder durch eine Hülse geführt,
um eine unbeabsichtigte seitliche Bewegung der Feder zu verhindern. Diese Führungshülse
kann dabei innerhalb oder außerhalb einer Schraubenfeder angeordnet sein.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von zwei Ausführungsbeispielen
näher erläutert.
Es zeigt:
1 einen erfindungsgemäßen Lackmarker im Längsschnitt,
2 eine alternative Ausgestaltung der Dichtanordnung
für den Lackmarker gemäß 1,
3 Längsschnitt durch einen zweiten erfindungsgemäßen
Lackmarker, und
4 eine schematische Ansicht der Dichtanordnung.
1 zeigt ein erfindungsgemäßes Gerät,
wie es insbesondere zur Verwendung bei Lacktinten geeignet ist. Das Gerät besitzt
einen Hauptspeicher 10, der sich in einen oberen Speicherbereich
12 und einen unteren Speicherbereich 14 aufteilt.
Oberer und unterer Speicherbereich sind durch einen Zwischenboden
16 voneinander getrennt. Der obere Speicherbereich 12 ist an seinem
oberen Ende über eine Kappe 18 verschlossen. Im oberen Bereich
12 des Hauptspeichers 10 befindet sich eine Mischkugel
20, die sich frei in dem Hauptspeicher bewegen kann.
In dem Zwischenboden 16 ist eine Bohrung 22 vorgesehen,
die den oberen und den unteren Abschnitt des Hauptspeichers miteinander verbindet.
Auf der zum Applikator weisenden Seite des Zwischenbodens 16 ist eine Federführung
24 vorgesehen, die die Form eines Hohlzylinders besitzt. In der Federführung
24 ist eine Feder 26 angeordnet, die mit einer Dichtkugel
28 zusammenwirkt. Die zu verschreibende Flüssigkeit gelangt aus dem
oberen Bereich 12 des Hauptspeichers 10 durch die Bohrung
22 in die Federführung 24, wo sie im unteren Abschnitt des
Hauptspeichers zur Dichtkugel 28 gelangt. Oben und unten beziehen sich
in der Beschreibung auf die in den Figuren gezeigte Orientierung, bei der oben den
vom Applikator fortweisenden und unten den dem Applikator zugewandten Teil des Hauptspeichers
zeigt.
Der Boden des unteren Speicherbereichs 14 ist als Dichtsitz
30 ausgebildet. Der Dichtsitz 30 besitzt eine glatte kegelförmige
Außenwand.
An den Hauptspeicher 10 schließt sich der Arbeitsspeicher
32 an, der über die Dichtkugel 28 von dem Hauptspeicher getrennt
ist. Wie deutlich ersichtlich, besitzt der Arbeitsspeicher 32 ein deutlich
geringeres Volumen als der Hauptspeicher 10 und auch als einer der Bereiche
12 oder 14 des Hauptspeichers. Auch in dem Arbeitsspeicher
32 ist eine Mischkugel 34 vorgesehen, die Ablagerungen entgegenwirkt.
Der Arbeitsspeicher besitzt an seiner zum Applikator weisenden Seite eine Hülse
38, in der der Applikator gehalten ist. An die Hülse 38 ist
der Hauptpuffer 48 stoffschlüssig angeformt.
Über den Applikator 36 wird die Flüssigkeit aus
dem Arbeitsspeicher auf die Unterlage gefördert.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel wird der Applikator
36 an einem Ende von der Mantelwand der Hülse 38 gehalten.
Der Applikator 36 schließt somit den Arbeitsspeicher 32 ab.
Ferner ist der Applikator 36 durch den Abschlußbecher 40
geführt. Der Abschlußbecher 40 besitzt eine zylindrische Becherform
mit einer umlaufenden Seitenwand 42, einem Grund 44 und einem
Stutzen 46, der zentral an dem Grund 44 angeordnet ist. Der Abschlußbecher
ist nach oben offen ausgebildet. Der Applikator 36 wird in dem Stutzen
46 zusammen mit dem Mundstück der Ummantelung 54 geführt.
Der Innenraum innerhalb der umlaufenden Seitenwand ist mit einem Puffer
48 versehen. Der Puffer 48 umschließt den freien Abschnitt
des Applikators 36. Neben dem Puffer 48 ist ein Nebenpuffer
50 zur Aufnahme aus dem Becher austretender Flüssigkeit vorgesehen.
Haupt- und Nebenpuffer 48, 50 stehen über einen Kanal
52 mit der Umgebung in Verbindung. Der Kanal 52 erstreckt sich
zwischen der Außenseite des Bechers 40, des Grunds 44 und
des Führungsstutzens und der Innenseite einer äußeren Ummantelung
54 des Gerätes.
Zur Benutzung des in 1 dargestellten
Geräts wird die Dichtkugel 28 durch eine Beschleunigung des Geräts
in axialer Richtung mit dem Applikator nach unten, beispielsweise durch eine Schüttelbewegung,
zeitweilig aus dem Dichtsitz gehoben und so die Verbindung zwischen unterem Bereich
14 des Hauptspeichers und dem Arbeitsspeicher 32 hergestellt.
In 1 sind zwei unterschiedliche Ausgestaltungen
für den unteren Bereich 14 des Hauptspeichers 10 dargestellt.
In einer möglichen Ausgestaltung ist die den Dichtsitz bildende Wand massiv
ausgebildet, während in einer alternativen Ausgestaltung (vgl. rechter Teil
der 1) die den Dichtsitz bildende Wand hohl ausgebildet
ist. Beide Ausgestaltungen können auch kombiniert werden, beispielsweise indem
hohle Kammern in der Wand vorgesehen sind.
2 zeigt eine alternative Ausgestaltung für einen
Dichtkörper. Der dargestellte Dichtkörper 56 besitzt einen kugeligen
Kopf 58, der zugleich auch die Dichtfläche mit dem Dichtsitz
60 bildet. Der Dichtkörper 56 besitzt einen zylindrischen
Körperabschnitt 62, der in die Federführung 64 vorsteht.
Wie bereits bei dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel
beschrieben, wird der Dichtkörper über eine Feder 66
in seine schließende Position gedrückt. Wie bereits im
Hinblick auf 1 erläutert, dichtet der Dichtkörper
56 den unteren Bereich 14 des Hauptspeichers gegenüber dem
Arbeitsspeicher 32 ab. Zur besseren Orientierung wurden bei der Ausgestaltung
gemäß 2 die Teile, die mit dem Aufbau aus
1 übereinstimmen, mit gleichen Bezugszeichen belegt.
Auch die Ausgestaltung gemäß 2
wird durch Schütteln oder eine andere rückartige Bewegung in axialer Richtung
der Dichtkörper 56 aus dem Dichtsitz angehoben, so daß Flüssigkeit
nachströmen kann.
3 zeigt eine alternative Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Geräts. Bei dieser Ausgestaltung ist zusätzlich ein Druckausgleich im
Hauptspeicher vorgesehen. Der Hauptspeicher 68 wird durch eine Kappe
70 verschlossen, die eine zentrale Bohrung 72 besitzt. Innenseitig
der Bohrung 72 ist ein Puffer 74 vorgesehen. Der Puffer
74 kann auch alternativ oder zusätzlich über eine seitlich angeordnete
Bohrung be- oder entlüftet werden. Unterhalb des Puffers 74 ist ein
Auslaufschutz 78 angeordnet. Ebenfalls in 3
dargestellt ist eine Bohrung 76, die auch als Spalt ausgebildet werden
kann. Die Bohrung 76 steht in Verbindung mit einem Lüftungskanal
77, der sich entlang der Außenwand bis in den Raum erstreckt, in dem
der Puffer 116 angeordnet ist. Da der Puffer 116 über das
Mundstück mit der Umgebung in Verbindung steht, steht auf diese Weise auch
der Hauptspeicher über den Lüftungskanal 77 mit der Umgebung
in Verbindung.
Im Hauptspeicher selbst ist eine Kanüle 80 vorgesehen.
Die Kanüle 80 ragt zentral in den Hauptspeicher 68 hinein.
Die Befüllung des Hauptspeichers 68 mit Flüssigkeit erfolgt nun
so, daß das in den Hauptspeicher 68 hineinragende Ende der Kanüle
80 in jeder Position des Geräts frei bleibt.
Durch die Kanüle kann Flüssigkeit, die in den Bereich des
Puffers 74 gelangt, wieder in den Hauptspeicher 68 zurückfließen.
Die Trennwand 82 bildet vor dem Puffer 74 einen Hohlraum
84, der über die Bohrung 72 und/oder 76 mit der
Umgebung in Verbindung steht und daher Umgebungsdruck aufweist. Flüssigkeit
kann in den Bereich 84 lediglich beim Schütteln des Geräts über
die Kanüle 80 gelangen. Diese geringe Flüssigkeitsmenge, die
nicht über die Kanüle 80 zurückfließt, wird von dem
Puffer 74 aufgenommen, so daß ein Austritt von Flüssigkeit auf
jeden Fall vermieden wird.
Auch bei der in 3 dargestellten Ausführungsform
ist der Hauptspeicher 68 in einen oberen Bereich 86 und in einen
unteren Bereich 88 geteilt. Die Bereiche sind durch einen Zwischenboden
90 voneinander getrennt. Die Zwischenwand 90 besitzt Durchbrechungen
92, 94. Im unteren Bereich 88 des Hauptspeichers
68 ist eine Dichtkugel 95 vorgesehen, die über eine mit einer
Federführung 98 gehaltenen Feder 96 in einen Dichtsitz
100 dichtend gedrückt wird.
Die Dichtkugel 95 verschließt den Arbeitsspeicher
102, der in den Applikator 104 mündet. Der Applikator
104 ist an seinem zum Gerät weisenden Ende in der den Arbeitsspeicher
102 umgebenden Mantelwand 108 gehalten.
Das andere Ende des Applikators 104 ist durch den Abschlußbecher
106 geführt, der eine umlaufende Seitenwand 110, einen Grund
112 und einen umlaufenden Stutzen 114 besitzt. Innerhalb des Abschlußbechers
ist im Bereich der Seitenwand 110 ein Puffer 111 vorgesehen, der
mit dem Applikator 104 in inniger Verbindung steht. Der Abschlußbecher
106 ist nach oben, an dem zum Hauptspeicher 68 weisenden Ende
geöffnet und steht hier in Verbindung mit der Umgebung. Oberhalb des Abschlußbechers
106 wird der Verbindungskanal des Abschlußbechers mit der Umgebung
durch einen weiteren Puffer 116 begrenzt, der zusätzliche Flüssigkeit
aufnehmen kann.
In 3 fehlt der Teil der äußeren
Mantelfläche bis zum Mundstück des Geräts, in dem Puffer
116, Applikator 104 und Abschlußbecher 106 gehalten
sind.
4 zeigt eine alternative Ausgestaltung für die
Dichtanordnung mit einer zusätzlichen Mischkugel 118. Wie bereits
bei der Erläuterung zu 2 werden auch bei der Erläuterung
zu 4 diejenigen Teile aus 3
mit gleichen Bezugszeichen belegt, die sich bei der Ausgestaltung gemäß
4 nicht ändern. Die Mischkugel 118 liegt
in einem trichterförmigen Abschnitt 120 des Hauptspeichers. In der
dargestellten Position in 4 trennt die Mischkugel
118 einen oberen Bereich 86 des Hauptspeichers 68 und
einen unteren Bereich 88 des Hauptspeichers 68. In dem unteren
Bereich 88 des Hauptspeichers befindet sich die Dichtkugel 122,
die durch eine Feder 124 in ihre dichtende Position vorgespannt wird. Der
Dichtsitz für die Dichtkugel 122 wird von einem O-Ring 126
gebildet.
Auch bei den Ausführungsbeispielen gemäß
3 und 4 wird zum Nachfüllen
des Arbeitsspeichers das gesamte Gerät geschüttelt und aufgrund der dabei
auftretenden Trägheitskräfte die Dichtkugel 95 bzw.
122 aus ihrem Dichtsitz gehoben.