Zur Beleuchtung und Akzentuierung von Gebäuden und Objekten im
öffentlichen Raum werden oftmals Bodeneinbaustrahler oder gewöhnliche
Strahlerleuchten verwendet. Diese Strahler besitzen üblicherweise verchromte
Reflektoren, die dem ausgesandten Licht des Leuchtmittels eine Richtung geben und
somit die Bestrahlung ermöglichen.
Das Erscheinungsbild der Leuchte soll sich von dem eines Bodeneinbaustrahlers
abheben und dem Ambiente einer Standleuchte nahe kommen. Standleuchten bestrahlen
jedoch meist ohne gerichtetes Licht Wege oder Bodengrund in Ihrer Umgebung. Ihnen
fehlt die Eigenschaft gerichtetes Licht auszusenden und trotzdem ein indirektes
Umgebungslicht zu bieten. Weiterhin werden Standleuchten üblicherweise nicht
zur Beleuchtung von Architektur verwendet.
Der im Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde,
dem von der Außenleuchte ausgesandten Licht, ohne einen herkömmlichen
Leuchtenreflektor eine Richtung und somit eine Funktion zu geben. Der herkömmliche
verchromte Reflektor, welcher das Leuchtmittel umfasst und das Licht in eine Richtung
konzentriert, soll durch unkonventionellen Einsatz von Glas und dessen physikalischen
(optischen) Eigenschaften geschaffen werden.
Dieses Problem wird mit den im Schutzanspruch 1 aufgeführten
Merkmalen gelöst.
Mit der Erfindung wird erreicht, dass der Leuchtenreflektor durch
die Materialwahl und Konstruktion der Leuchte entsteht. Somit ist lediglich die
Form des Glaskörpers der Leuchte entscheidend für die Richtung und Konzentration
der ausgesandten Strahlung. Das Licht wird aus dem Bodeneinbautopf geradlinig in
den Glaskörper der Leuchte gesandt. An der eingearbeiteten Projektionsschräge
wird die eingespeiste Strahlung mittels Totalreflexion aus dem Glaskörper der
Leuchte gelenkt, bekommt eine Richtung und somit seine Funktion.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der
1 bis 4 erläutert.
Es zeigen:
1 die Leuchtenteile obererdig – Perspektive
2 die Leuchtenteile obererdig – Seitendarstellung
3 den Leuchtenfuß – Draufsicht
4 die Leuchtenkonstruktion komplett (obererdig und untererdig)
– Schnittdarstellung
In den Figuren ist die Leuchte bestehend aus dem Glaskörper
1, dem Leuchtenabschluss 2, den Dichtungen 3 und dem
Leuchtenfuß 4 dargestellt. Weitere Details zeigen den Bodeneinbautopf
6, das Leuchtmittel 7 und die Stromzuführung 8.
Die Projektionsschräge 1b am Glaskörper 1 ist entscheidend
für den Abstrahlwinkel des Lichts und kann je nach Zweck einen anderen Winkel
besitzen, dieser muss jedoch im Grenzbereich der Totalreflexion liegen. Weiterhin
kann die Projektionsschräge 1b konvex und konkav gefertigt werden,
um die Lichtbündelung zu beeinflussen.
Der Glaskörper 1 wird samt Abschluss 2 und
Dichtung 3 in den Leuchtenfuß 4 gesteckt und mittels Madenschrauben
fixiert. Der Leuchtenfuß 4 wird seinerseits mit Dichtung
3 auf dem Bodentopf 6 montiert. Für sicheren Stand kann der
Bodentopf 6 einbetoniert werden. Im Bodentopf 6 befindet sich
das Leuchtmittel 7, dessen ausgesandtes Licht durch den Leuchtenfuß
4 in den Glaskörper 1 eingespeist wird. Erst an der Projektionsschräge
1b tritt das Licht gerichtet aus dem Glaskörper 1 aus. Der
Abschluss 2 komplettiert die Leuchte und schirmt den spitzen Glaskörper
ab.