Anpassungsprofile bzw. Übergangsprofile üblicher Bauweise
bestehen aus einem Profil. Mit diesem Profil ist es möglich geringfügige
Höhenunterschiede bei Türschwellen/unterschiedlichen Bodenbelägen
zwischen zwei Räumen auszugleichen. Ab einer Höhendifferenz von ca. 30
mm ist es für Benutzer von Rollstühlen/Rollatoren ratsam, eine fest installierte
befahrbare Übergangshilfe zu benutzen.
Der im Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde,
ein Anpassungsprofil bzw. Übergangsprofil zu schaffen, das in einer Ausführung
sowohl für unterschiedliche Höhen und Türbreiten einsetzbar ist.
Dieses Problem wird mit dem in Schutzanspruch 1 aufgeführten
Merkmalen gelöst.
Mit der Erfindung wird erreicht, dass mit einem einstellbaren Anpassungsprofil
bzw. Übergangsprofil es nicht erforderlich ist, jeweils eine speziell angefertigte
Übergangshilfe herzustellen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird an Hand der
1 bis 3 erläutert.
Es zeigen:
1 das eingeschobene Oberteil 2 im Unterteil
1 minimale Höhe,
2 das herausgezogene Oberteil 2 im Unterteil
1 maximale Höhe,
3 das herausgezogene Oberteil 2 im Unterteil
1 maximale Höhe, in isometrischer Ansicht.
In den Figuren ist das Unterteil 1 und Oberteil
2 in unterschiedlichen Positionen zu sehen. Über das gleiten auf der
Schräge ergibt sich die unterschiedliche Höhe.
Das Unterteil 1 wird nach dem anpassen auf der unteren Ebene
verschraubt. Das Oberteil 2 auf der oberen Ebene. Als Anschlag für
das Oberteil 2 werden die Stege 3 an der vertikalen Seite der
Türschwelle benutzt. Für die horizontale Fixierung des Oberteil
1 werden die Stege 3 in den Schlitzen 4 des Unterteil
1 benutzt. Oberteil 2 und Stege 3 sind ein Teil.
Die Anpassung Oberteil 2 zwischen den Türzargen erfolgt
über anpassbare Ausschnitte 5.