Die Erfindung betrifft eine Latte für einen Lattenrost eines
Sitz- und/oder Liegemöbels, mit einem Grundkörper und mehreren daran angeordneten
Funktionselementen zur abstützenden Aufnahme eines Polsterelements.
Lattenroste für Sitz- und/oder Liegemöbel, insbesondere
für Betten, sind aus dem Stand der Technik an sich bekannt, weshalb es eines
gesonderten druckschriftlichen Nachweises an dieser Stelle nicht bedarf.
Lattenroste der vorbekannten Art verfügen in aller Regel über
eine Mehrzahl von Latten, die von einem gemeinsamen Rahmen getragen sind und der
Aufnahme eines Polsterelements dienen, welches beispielsweise in Form einer Matratze,
insbesondere einer Bettmatratze vorliegen kann. Dabei sind die Latten des Lattenrostes
aus einem Flachmaterial, beispielsweise Holz gebildet und stützen ein aufgenommenes
Polsterelement federelastisch ab.
Mit zunehmender Gebrauchsdauer läßt die Federwirkung der
vorbekannten Lattenrostlatten nach. Dies kann dazu führen, daß die Latten
des Lattenrostes mit Bezug auf die vom Lattenrost aufgespannte Ebenen durchhängen.
Der eigentlich gewünschte Federungskomfort wird dann nicht mehr bereitgestellt.
Um dem vorbeschriebenen Effekt zumindest entgegenwirken zu können,
sind die Lattenrostlatten in Richtung auf das federnd abzustützende Polsterfederelement
in aller Regel ballig ausgebildet. Auf diese Weise wird eine Art Vorspannung erzeugt.
Den vorbeschriebenen Effekt des Ausleierns kann aber auch die ballige Ausgestaltung
einer Lattenrostlatte nicht vermeiden.
Zur Vermeidung der vorstehend genannten Nachteile sind starre, das
heißt selber nicht federelastische Federlatten entwickelt worden. Eine solche
Federlatte, auch Federleiste genannt, ist beispielsweise aus der DE
202 07 113 bekannt. Bei der hier beschriebenen Federlatte handelt es sich
um eine Latte mit einem selbst nicht federelastischen, das heißt starren Lattenkörper,
der geradlinig, das heißt nicht ballig verlaufend ausgebildet ist. Der Lattenkörper
dient der Aufnahme von Federelementen, die ihrerseits die federnde Abstützung
eines Polsterelements übernehmen. Im Unterschied zum vorbeschriebenen Lattenrost
der herkömmlichen Bauart wird die federelastische Ausgestaltung bei einer Federlatte
nach der DE 202 07 113 also nicht durch
die federelastische Ausgestaltung der Latte selbst erzielt, sondern dadurch, daß
die an sich starr ausgebildete Federlatte polsterelementseitig entsprechend ausgebildete
Federelemente trägt.
Obgleich sich die aus der DE 202 07
113 vorbekannte Federlatte im alltäglichen Praxiseinsatz bewährt
hat, besteht Verbesserungsbedarf. So ist die vorbekannte Federlatte insbesondere
sehr aufwendig und damit teuer in der Herstellung. Dies gilt sowohl für den
als Spritzgußteil aus Kunststoff zu fertigenden Lattenkörper als auch
für die am Lattenkörper anzuordnenden Federelemente.
Die Aufgabe der Erfindung ist es, für einen neuartigen Lattenrost
bzw. ein neuartiges Lattenrostsystem eine Latte vorzuschlagen, die die vorstehend
aufgeführten Nachteile zu überwinden hilft. Es soll dabei insbesondere
eine Latte zur Verfügung gestellt werden, die in einfacher und preisgünstiger
Weise herstellbar und im alltäglichen Praxiseinsatz leicht zu handhaben ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird mit der Erfindung eine Latte der
vorstehend genannten Art vorgeschlagen, die dadurch gekennzeichnet ist, daß
der Grundkörper aus Holz oder Kunststoff und die Funktionselemente aus Kunststoff
gebildet sind, wobei die Funktionselemente jeweils einstückig ausgebildet sind
und über einen federelastischen Federkörper verfügen, der polsterelementseitig
ballig ausgebildet ist.
Die Latte nach der Erfindung verfügt über einen Grundkörper
sowie über Funktionselemente. Der Grundkörper ist latten- oder leistenartig
ausgebildet und trägt im endfertig montierten Zustand oberseitig die Funktionselemente.
Die Funktionselemente bestehen aus Kunststoff und der Grundkörper ist aus Holz
oder Kunststoff gebildet. Dies ermöglicht eine einfache und insbesondere preisgünstige
Herstellung.
Die Funktionselemente sind einstückig ausgebildet. Etwaige Montagearbeiten
entfallen deshalb, was den Vorteil einer preisgünstigen und einfachen Herstellung
noch unterstützt.
Die Funktionselemente verfügen über einen Federkörper.
Dieser ist federelastisch ausgebildet, so daß Polsterfederelemente federelastisch
aufgenommen werden können. Dabei sind die Federkörper polsterfederelementseitig
jeweils ballig ausgebildet, was in vorteilhafter Weise die Ausgestaltung eines wunschgemäßen,
das heißt individuellen Federungskomforts gestattet. So ist die Federelastizität
der Federkörper, das heißt ihr Federmodul in Abhängigkeit ihrer balligen
Ausgestaltung derart gewählt, daß es erst bei einer Sitz- und/oder Liegevollbelastung
eines bestimmungsgemäß von den Funktionselementen aufgenommenen Polsterelements
zu einem Aufliegekontakt zwischen dem Polsterelement und den Grundkörpern der
jeweiligen Latten kommen kann. Solange nur eine Teilbelastung gegeben ist, wird
das Polsterelement von den Funktionselementen beabstandet zu den
Grundkörpern der jeweiligen Latten gehalten, was eine verbesserte Hinterlüftung
des Polsterelements erbringt.
Der Grundkörper der erfindungsgemäßen Latte ist in
Kombination mit den daran angeordneten Funktionselementen vergleichsweise und möglichst
biegesteif ausgebildet. Die federelastische Abstützung eines Polsterelements
wird also allein durch die vom Grundkörper einer Latte getragenen Funktionselemente,
das heißt deren Federkörper bewerkstelligt. Aufgrund dessen ist ein Funktionsausfall
durch ausgeleierte Grundkörper ausgeschlossen.
Der Grundkörper einer Latte kann mit unterschiedlich ausgebildeten
Funktionselementen bestückt sein. Dabei ist es sowohl möglich, verschiedene
Latten eines Lattenrostes mit unterschiedlichen Funktionselementen zu bestücken,
als auch für ein und dieselbe Latte mehrere unterschiedlich ausgebildete Funktionselemente
vorzusehen. Dabei können sich die Funktionselemente sowohl hinsichtlich ihrer
geometrischen Ausgestaltung als auch bezüglich ihrer jeweils zur Verfügung
gestellten Federungseigenschaften voneinander unterscheiden. Individuellen Bedürfnissen
kann so in vorteilhafter Weise entsprochen werden.
Die Funktionselemente bestehen aus Kunststoff und können gemäß
einem ersten Vorschlag der Erfindung als separate Bauteile ausgebildet und auswechselbar
am Grundkörper einer Latte angeordnet sein. Eine nachträgliche Einstellung
des Federungskomforts durch Austausch einzelner Funktionselemente ist so in vorteilhafter
Weise ermöglicht. Gemäß einem alternativen Vorschlag der Erfindung
sind die Funktionselemente einstückig an dem Grundkörper einer Latte angespritzt.
Ein Austausch der Funktionselemente ist gemäß dieser Ausführungsvariante
nicht möglich. Allerdings zeichnet sich diese Ausführungsvariante dadurch
aus, daß sie besonders einfach und preisgünstig herstellbar ist, da eine
Montage entfällt.
Bei einer austauschbaren Ausgestaltung der Funktionselemente gemäß
vorstehend erster Alternative ist gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung
vorgesehen, daß die Funktionselemente eine am jeweiligen Federkörper angeordnete
Halteeinrichtung aufweisen. Mittels dieser Halteeinrichtung lassen sich die Funktionselemente
am Grundkörper einer Latte austauschbar anordnen.
Gemäß einer ersten Alternative weist die Halteeinrichtung
zwei Haltestege auf. Diese sind bevorzugterweise federelastisch ausgebildet. Gemäß
einer zweiten Alternative weist die Halteeinrichtung einen Bolzen auf.
Bei einer Ausgestaltung der Halteeinrichtung als Bolzen wirkt diese
mit einer entsprechend im Grundkörper ausgebildeten Ausnehmung zusammen, in
die der vorzugsweise einendseitig eine Verbreiterung tragende Bolzen nach Art eines
Bajonettverschlusses eingebracht werden kann. Eine sichere Abstützung des Funktionselements
gegenüber dem Grundkörper ist so ermöglicht.
Bei der Ausgestaltung der Halteeinrichtung mit zwei vorzugsweise federelastisch
ausgebildeten Haltestegen umgreift die Halteeinrichtung im endfertig montierten
Zustand den Grundkörper einer Latte nach Art einer Klammer. Gemäß
dieser Ausführungsvariante wird das Funktionselement dank der Halteeinrichtung
auf den Grundkörper einer Latte quasi aufgeklemmt. Auch diese Ausgestaltung
bewirkt eine lagesichere, zugleich aber auch austauschbare Anordnung eines Funktionselements
am Grundkörper einer Latte.
Die Funktionselemente können – wie vorstehend beschrieben
– als austauschbare Einzelbauteile ausgebildet oder an den Grundkörper
direkt angespritzt sein. Im erstgenannten Fall ist der Grundkörper bevorzugterweise
aus Holz ausgebildet. Die separat aus Kunststoff gebildeten Funktionselemente sind
am Grundkörper für eine bestimmungsgemäße Verwendung zu befestigen.
Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, daß die Funktionselemente auf den
Grundkörper aufgeclipst, aufgedrückt, aufgeschoben oder in sonstiger Weise
formschlüssig mit diesem verbunden werden. Bevorzugterweise verfügt der
Grundkörper über eine Halteschiene, die im montierten Zustand eines Funktionselementes
in eine daran ausgebildete Nut eingreift. Im Fall einer solchen Ausgestaltung wird
ein Funktionselement auf einen Grundkörper aufgeschoben. Alternativ zur vorbeschriebenen
Ausgestaltungsform kann vorgesehen sein, eine quasi einstückige Ausgestaltung
von Grundelement einerseits und daran angeordneten Funktionselementen andererseits
vorzusehen. Gemäß dieser Variante besteht der Grundkörper dann nicht
aus Holz sondern aus Kunststoff. Zur Ausbildung der Funktionselemente werden diese
an den gleichfalls aus Kunststoff gebildeten Grundkörper angespritzt. Hier
kommt bevorzugterweise ein zwei Komponenten Verfahren zum Einsatz, was bedeutet,
daß Grundkörper und Funktionselement quasi einstückig in einem Spritzgußverfahren
hergestellt werden, wobei dieses Verfahren zweistufig abläuft und unterschiedliche
Kunststoffe für das Funktionselement einerseits und den Grundkörper andererseits
zum Einsatz kommen können. Die Besonderheit dieser Ausgestaltungsform liegt
darin, daß eine einfache und wirtschaftliche Herstellung des Grundkörper-Funktionselemente-Systems
möglich ist. Eine individuelle Einstellung des Federungskomforts ist aber aufgrund
der quasi einstückigen Ausgestaltung von Grundkörper und Funktionselementen
nicht möglich. Es können allenfalls Grundkörper mit daran von
Grundkörper zu Grundkörper in ihren Federungseigenschaften unterschiedlich
ausgebildeten Funktionselementen zum Einsatz kommen. Eine Grundkörper-Funktionselemente-Einheit
kann aufgrund ihrer quasi einstückigen Ausgestaltung in ihren Federungseigenschaften
aber nicht individualisiert werden. Dies ist bei einer zweiteiligen Ausgestaltung
möglich, wenn also der Grundkörper beispielsweise aus Holz gebildet ist
und verschiedenste Funktionselemente wahlweise und individuell mit diesem kombiniert
werden können.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist der Federkörper
eines Funktionselements auch grundkörperseitig ballig ausgebildet. Gemäß
dieser bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Funktionselemente
also sowohl polsterelementseitig als auch grundkörperseitig ballig ausgebildet.
Damit ergibt sich eine im Längsquerschnitt quasi ellipsenförmige Ausgestaltung
der Funktionselemente.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltungsform der Erfindung ist
vorgesehen, daß der Grundkörper zur Aufnahme der Funktionselemente über
Funktionsabschnitte verfügt, die funktionselementseitig Aufnahmen bereitstellen,
die korrespondierend zu den jeweiligen Federkörpern der Funktionselemente ausgebildet
sind. Gemäß dieser Ausgestaltung stellt der Grundkörper Aufnahmen
bereit, in die im endfertig montierten Zustand der Latte die am Grundkörper
angeordneten Funktionselemente zumindest teilweise eingreifen. Auf diese Weise wird
eine quasi formschlüssige Verbindung zwischen den Funktionselementen einerseits
und dem Grundkörper andererseits geschaffen. Diese Ausgestaltung hat den besonderen
Vorteil, daß sich die Funktionselemente gegenüber dem Grundkörper
abstützen und umgekehrt. Da die Funktionselemente am Grundkörper mittels
einer entsprechenden Halteeinrichtung vorzugsweise festgelegt sind, ergibt sich
hierdurch eine erhöhte Biegesteifigkeit des Grundkörpers, ohne daß
dieser in besonders komplizierter geometrischer Weise ausgestaltet wäre. Bei
einer bestimmungsgemäßen Kraftbeaufschlagung des Grundkörpers neigt
dieser dazu, sich durchzubiegen. Die quasi formschlüssig in die vom Grundkörper
bereitgestellten Aufnahmen eingesetzten Funktionselemente wirken einem solchen Durchbiegen
entgegen, da eine gegenseitige Abstützung stattfindet. In vorteilhafter Weise
kann so ein ungewolltes Ausleiern des Grundkörpers vermieden werden, so daß
auch nach längerem bestimmungsgemäßen Gebrauch der erfindungsgemäßen
Latte die verwenderseitig gewünschte Federelastizität, das heißt
federelastische Abstützung eines Polsterelements vollumfänglich gegeben
ist. Eine Beeinträchtigung infolge eines Durchleierns des Grundkörpers
ist im Unterschied zu herkömmlichen Latten eines Lattenrostes nicht zu befürchten.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen,
daß der Grundkörper in Längsrichtung des Grundkörpers ein- wie
anderendseitig eines Funktionsabschnittes einen Abstandsabschnitt aufweist, welche
Abstandsabschnitte in Breitenrichtung des Grundkörpers breiter als die Funktionsabschnitte
ausgebildet sind.
Der Grundkörper einer Latte ist in Funktionsabschnitte einerseits
und Abstandsabschnitte andererseits unterteilt. Die Funktionsabschnitt dienen in
der schon vorbeschriebenen Weise der Aufnahme eines Funktionselements. Dabei sind
zwei benachbarte Funktionsabschnitte von einem Abstandsabschnitt voneinander getrennt.
Für eine lagesichere Fixierung der Funktionselemente an den Funktionsabschnitten
sind die Funktionsabschnitte in Breitenrichtung des Grundkörpers weniger breit
im Vergleich zu den Abstandsabschnitten ausgebildet. Damit stellen die Abstandsabschnitte
mit Bezug auf die Längserstreckung des Grundkörpers Anschlagsflächen
zur Verfügung, gegenüber denen sich an den Funktionsabschnitten angeordnete
Funktionselemente abstützen können. Die gesamte Konstruktion wird so insgesamt
stabiler.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung verfügt
der Grundkörper über eine in Längsrichtung des Grundkörpers
verlaufende Nut. Diese Ausgestaltung führt zu einem biegesteiferen Grundkörper,
was insofern bevorzugt ist, als daß die federelastische Abstützung eines
Polsterelements allein durch die am Grundkörper angeordneten Funktionselemente
und nicht durch den Grundkörper bereitgestellt werden soll.
Mit der Erfindung wird des weiteren ein Grundkörper einer Latte
der vorbeschriebenen Art sowie ein Funktionselement einer Latte der vorbeschriebenen
Art vorgeschlagen.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung anhand der Fign. Dabei zeigen:
1 in einer Draufsicht von oben einen Grundkörper
einer erfindungsgemäßen Latte gemäß einer ersten Ausführungsform;
2 in einer Seitenansicht den Grundkörper nach
1;
3 in einer Schnittdarstellung den Grundkörper
nach 1 gemäß Schnittlinie III-III nach
2;
4 in einer schematisch perspektivischen Darstellung
den Grundkörper nach 1;
5 in einer Seitenansicht ein Funktionselement
einer erfindungsgemäßen Latte gemäß einer ersten Ausführungsform;
6 in einer Draufsicht von oben das Funktionselement
nach 5;
7 in einer Ansicht von vorn das Funktionselement nach
5;
8 in einer schematisch perspektivischen Darstellung
das Funktionselement nach 5;
9 in einer Seitenansicht ein Funktionselement einer
erfindungsgemäßen Latte gemäß einer zweiten Ausführungsform;
10 in einer Draufsicht von oben das Funktionselement
nach 9;
11 in einer Ansicht von vorn das Funktionselement nach
9;
12 in einer schematisch perspektivischen Darstellung
das Funktionselement nach 9;
13 in einer zweiten Ansicht ein Funktionselement einer
erfindungsgemäßen Latte gemäß einer dritten Ausführungsform;
14 in einer Draufsicht von oben das Funktionselement
nach 13;
15 in einer Ansicht von vorn das Funktionselement nach
13;
16 in einer schematisch perspektivischen Darstellung
das Funktionselement nach 13;
17 in einer Seitenansicht ein Funktionselement einer
erfindungsgemäßen Latte gemäß einer vierten Ausführungsform;
18 in einer Draufsicht von oben das Funktionselement
nach 17;
19 in einer Ansicht von vorn das Funktionselement nach
17;
20 in einer schematisch perspektivischen Darstellung
das Funktionselement nach 17;
21 in einer Draufsicht von oben einen beispielhaft
mit unterschiedlichen Funktionselementen bestückten Grundkörper einer
erfindungsgemäßen Latte;
22 in einer Seitenansicht die erfindungsgemäße
Latte nach 21;
23 in einer schematisch perspektivischen Darstellung
die erfindungsgemäße Latte nach 21;
24 in einer Draufsicht von oben einen Grundkörper
einer erfindungsgemäßen Latte gemäß einer zweiten Ausführungsform;
25 in einer Seitenansicht den Grundkörper nach
24;
26 in einer schematisch perspektivischen Darstellung
den Grundkörper nach 24;
27 in einer Seitenansicht ein Funktionselement einer
erfindungsgemäßen Latte gemäß der zweiten Ausführungsform;
28 in einer Draufsicht von oben das Funktionselement
nach 27;
29 in einer Ansicht von vorn das Funktionselement nach
27;
30 in einer schematisch perspektivischen Darstellung
das Funktionselement nach 27;
31 in einer Draufsicht von oben einen exemplarisch
mit zwei verschiedenen Funktionselementen bestückten Grundkörper einer
erfindungsgemäßen Latte gemäß der zweiten Ausführungsform;
32 in einer Seitenansicht die erfindungsgemäße
Latte nach 31;
33 in schematisch perspektivischer Darstellung von
oben die erfindungsgemäße Latte nach 31 und
34 in einer schematisch perspektivischen Darstellung
von unten die erfindungsgemäße Latte nach 31.
Die Erfindung betrifft eine Latte 1 eines in den Fign. nicht
näher dargestellten Lattenrostes eines Sitz- und/oder Liegemöbels, insbesondere
eines Bettes. Ein solcher Lattenrost umfaßt eine Mehrzahl von einander nebengeordneten
Latten 1, die im endfertig montierten Zustand eine Auflagefläche zur
abstützenden Aufnahme eines Polsterelements bereitstellen. Dabei ist im Sinne
der Erfindung unter einem Polsterelement eine Sitz- und/oder Liegeunterlage zu verstehen,
beispielsweise in Form einer Matratze oder dergleichen.
Eine erfindungsgemäße Latte 1 ist gemäß
einer ersten Ausführungsform beispielsweise in schematisch
perspektivischer Darstellung in 23 gezeigt. Die
33 und 34 zeigen eine
zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Latte 1.
Eine erfindungsgemäße Latte 1 umfaßt einen
Grundkörper 2 einerseits und daran angeordnete Funktionselemente
3 andererseits. Einen Grundkörper 2 zeigen die
1 bis 4. Mit einem solchen
Grundkörper 2 kombinierbare Funktionselemente 3 sind in verschiedenen
Ausgestaltungsformen in den 5 bis 8,
9 bis 12, 13
bis 16 und 17 bis
20 dargestellt. Eine endfertig montierte Latte
1, also einen mit Funktionselementen 3 bestückten Grundkörper
2 zeigen die 21 bis 23,
wobei hier exemplarisch unterschiedlich ausgestaltete Funktionselemente
3 gezeigt sind, nämlich die nach den 4
bis 20.
Die 24 bis 26
zeigen eine alternative Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Latte
1. Auch diese ist aus einem Grundkörper 2 einerseits und
Funktionselementen 3 andererseits gebildet. Dabei ist der Grundkörper
2 in den 24 bis 26
und ein exemplarisch dargestelltes Funktionselement in den 27
bis 30 gezeigt. Die 31
bis 34 zeigen schließlich die erfindungsgemäße
Latte 1 in einem teilmontierten Zustand.
Wie insbesondere die 1 bis
4 bzw. 24 bis
26 erkennen lassen, umfaßt der Grundkörper
2 einer Latte 1 Funktionsabschnitte 12 sowie Abstandsabschnitte
13. Dabei sind zwei benachbarte Funktionsabschnitte 12 von einem
gemeinsamen Abstandsabschnitt 13 voneinander getrennt.
Die Funktionsabschnitte 12 dienen der Aufnahme der im weiteren
noch zu beschreibenden Funktionselemente 3: Die Abstandsabschnitte
13 sind, wie insbesondere die Darstellung nach 1
bzw. nach 24 erkennen läßt, in Breitenrichtung
18 des Grundkörpers 2 breiter als die Funktionsabschnitte
12 ausgebildet. Damit entstehen im Übergangsbereich zwischen den Funktionsabschnitten
12 einerseits und den Abstandsabschnitten 13 andererseits Anschlagflächen,
gegenüber denen sich an den Funktionsabschnitten angeordnete Funktionselemente
im endfertig montierten Zustand abstützen, insbesondere unter einer bestimmungsgemäßen
Kraftbeaufschlagung.
Wie des weiteren insbesondere die 2 und
25 erkennen lassen, stellen die Funktionsabschnitte
12 funktionselementseitig Aufnahmen 21 bereit, die mit Bezug auf
die Bildebene nach 2 bzw. nach 25
teilkreisförmig ausgebildet sind.
Die 5 bis 20
zeigen Funktionselemente 3 in unterschiedlichen Ausgestaltungsformen, wobei
die 5 bis 8 eine erste,
die 9 bis 12 eine zweite,
die 13 bis 16 eine dritte
und die 17 bis 20 eine
vierte Ausgestaltungsform betreffen.
Den Funktionselementen 3 nach den 5
bis 20 ist gemein, daß sie jeweils über einen
Federkörper 4 und eine Halteeinrichtung 5 verfügen,
wobei die Halteeinrichtung 5 zwei Haltestege 6 umfaßt, die
mit Bezug auf die Blattebene beispielsweise nach 5
unterhalb des Federkörpers 4 angeordnet sind. Der Federkörper
4 der Funktionselemente 3 ist unterseitig ballig, das heißt
teilkreisförmig ausgebildet, wie insbesondere die 5,
9, 13 und 22
erkennen lassen. Diese Ausgestaltung der Federkörper 4 korrespondiert
mit den Ausnehmungen 21 des Grundkörpers 2, so daß die
Federkörper 4 im endfertig montierten Zustand zumindest teilweise
quasi formschlüssig in die jeweiligen Aufnahmen 21 der Funktionsabschnitte
12 des Grundkörpers 2 eingesetzt sind, wie die Darstellungen
nach den 21 bis 23 erkennen
lassen.
Die Funktionselemente 3 nach den 5
bis 8, 9 bis
12, 13 bis 16
und 17 bis 20 unterscheiden
sich hinsichtlich ihres jeweiligen Federkörpers 4, wie insbesondere
die 5, 9, 13
und 17 zeigen. Dabei ist den Federkörpern
4 aller Funktionselemente 3 gemein, daß sie polsterelementseitig
ballig ausgebildet sind, wie dies die des besseren Verständnisses wegen in
die 5, 9, 13
und 17 jeweils eingezeichnete Linie 22 verdeutlicht.
Zur lagesicheren Anordnung eines Funktionselements 3 am Grundkörper
2 dient die die Haltestege 6 aufweisende Halteeinrichtung
5, wie sie beispielsweise in den 7 und
8 gut zu erkennen ist. Wie diese Fign. verdeutlichen,
besteht ein jeder Haltesteg 6 aus drei Teilen, nämlich den Teilen
7, 8 und 9. Diese Teile 7, 8 und
9 sind in Längsrichtung 17 unterschiedlich lang ausgebildet
und korrespondieren mit der Kontur 19 eines Funktionsabschnittes
12, wie sie beispielsweise aus 1 ersichtlich
ist. Die Teile 7, 8 und 9 eines jeden Haltestegs
6 können federelastisch ausgebildet sein, so daß ein Funktionselement
3 nach Art einer Klammer auf einen vom Grundkörper 2 bereitgestellten
Funktionsabschnitt aufgesetzt und an diesem festgeklemmt werden kann.
Eine mit Blick auf die Halteeinrichtung 5 alternative Ausgestaltungsform
zeigen die 24 bis 33.
Die Halteeinrichtung 5 verfügt gemäß dieser Ausführungsform
über einen am Funktionselement 3 angeordneten Bolzen 10,
wie insbesondere die 27, 29
und 30 erkennen lassen. Grundkörperseitig trägt
dieser Bolzen 10 einen Kopf 11, der in zwei Richtungen einen Hinterschnitt
zum Bolzen 10 ausbildet, wie dies aus 29 zu
erkennen ist.
Der Grundkörper 2 verfügt über Ausnehmungen
15 und Durchbrüche 16, wie insbesondere die 24
erkennen läßt. Dabei wirkt ein Durchbruch 16 mit einem Bolzen
10 bzw. einem Kopf 11 eines Funktionselements 3 in der
Art und Weise zusammen, wie aus den 31 bis
34 erkennbar ist. Zur lagesicheren Anordnung eines
Funktionselements 3 an einem Grundkörper 2 wird der Bolzen
10 kopfseitig voran durch den Durchbruch 16 eines Funktionsabschnittes
12 geführt. Im endfertig montierten Zustand durchragt der Bolzen
10 den Durchbruch 16, wie insbesondere 34
zu entnehmen ist. Zur lagesicheren Fixierung ist das vormontierte Funktionselement
3 sodann nur noch um 90° nach links oder rechts zu verschwenken, so
daß es bezüglich des vom Bolzen 10 getragenen Kopfes
11 zu einem Hintergriff des Grundkörpers 2 kommt, wie gleichfalls
aus 34 zu entnehmen ist. In dieser endfertig montierten
Stellung des Funktionselements 3 ist dieses lagesicher am Grundkörper
befestigt. Zur Vermeidung von ungewollten Kontaktgeräuschen können Abstandshalter
20 vorgesehen sein.
Sowohl die Ausführungsformen nach den 1
bis 23 als auch die Ausführungsformen nach den
24 bis 33 zeigen einen
Grundkörper 2, der über eine in Längsrichtung
17 des Grundkörpers 2 verlaufende Nut 14 verfügt,
wie sich insbesondere aus der teilgeschnittenen Ansicht nach 3
ergibt. Die Nut 14 ist dabei T-förmig ausgebildet und sorgt für
eine Versteifung des Grundkörpers 2 gegenüber Biegebeanspruchungen.
Einem ungewollten Ausleiern des Grundkörpers 2 wird so wirkungsvoll
entgegengewirkt. Im übrigen bildet die Nut 14 im Bereich der Funktionsabschnitte
12 die Ausnehmungen 15 aus, wie insbesondere die perspektivischen
Darstellungen nach den 4 und 26
erkennen lassen.
- 1
- Latte
- 2
- Grundkörper
- 3
- Funktionselement
- 4
- Federkörper
- 5
- Halteeinrichtung
- 6
- Haltesteg
- 7
- Teil
- 8
- Teil
- 9
- Teil
- 10
- Bolzen
- 11
- Kopf
- 12
- Funktionsabschnitt
- 13
- Abstandsabschnitt
- 14
- Nut
- 15
- Ausnehmung
- 16
- Durchbruch
- 17
- Längsrichtung
- 18
- Breitenrichtung
- 19
- Kontur
- 20
- Abstandshalter
- 21
- Aufnahme
- 22
- Linie