Die Neuerung bezieht sich auf einen Adapter für die Hohlwelle
einer Ventilverriegelung.
Ventilverriegelungssysteme haben die Aufgabe, zu verhindern, dass
das Ventil unbefugt betätigt werden kann, so dass eine unbefugte Veränderung
des Zustandes des Ventiles ausgeschlossen ist.
Diese Verriegelungssysteme werden daher als gesondertes Bauteil zwischen
das Ventil und die Ventilbetätigung eingeschaltet, wobei dieses gesonderte
Bauteil im wesentlichen die Verbindungsmittel zwischen dem Ventilbetätigungsrad
und der Ventilspindel besitzt.
Weiterhin haben Ventilverriegelungssysteme die Aufgabe, zu gewährleisten,
dass nur eine festgelegte betriebliche Abfolge durchlaufen werden kann. Normalerweise
arbeiten Ventilverriegelungssysteme mit mehreren Schlössern und Schlüsseln.
Ventilverriegelungen können nur betätigt werden, wenn sich beide Schlüssel
in der Verriegelung befinden (DE 699 00
370 T2). Dabei sind die Schlüssel individuell codiert. Ein Schlüssel
mit falscher Codierung kann nicht in die Verriegelung eingeführt werden bzw.
kann diese nicht freigeben. Die jeweiligen Schlüssel können nur entnommen
werden, wenn sich das Ventil in einer bestimmten Position befindet. Ist ein Schlüssel
entnommen, so ist der andere in der Verriegelung gefangen. Üblicherweise ist
es so, dass der Schlüssel nur entnommen werden kann, wenn das Ventil ganz geöffnet
ist und der andere Schlüssel nur entnommen werden kann, wenn das Ventil vollkommen
geschlossen ist.
Ventilverriegelungssysteme für handbetätigte Ventile werden
in Anpassung an die unterschiedlichsten im Einsatz befindlichen Spindelformen in
verschiedenen Ausführungen benötigt. Der Regelfall ist der, dass bei diesen
Verriegelungssystemen die Endlage eingestellt werden kann. Häufig werden für
die Endlage die Positionen „Ventil ganz geöffnet" und „Ventil
ganz geschlossen" gewählt, wobei aber auch andere Ventilpositionen möglich
sind.
Die Verbindung zwischen der Ventilspindel und dem eigentlichen Schloß
des Verriegelungssystems erfolgt dabei über eine Hohlwelle, die an ihrer Außenseite
Zähne für eine Sperrklinke und in ihren Endbereichen Aufnahmen für
Adapter aufweist, die dem Anschluß der Spindel einerseits und des Handrades
oder Betätigungshebels andererseits dienen.
Ventilverriegelungssysteme werden überall dort eingesetzt, wo
eine Ablauffolge für Ventile zur Erhöhung der Personen- und Anlagensicherheit
beitragen. Häufig sind das Ölbohrinseln, Chemie- und Raffineriewerke,
die Gasindustrie sowie die Anlagen der Kernenergie.
Da es eine Fülle von unterschiedlichen Ventilausbildungen gibt,
sind diese Adapter erforderlich, um die Verbindung zwischen der Ventilspindel und
einer Hohlwelle des Verriegelungssystems herzustellen. Derartige Adapter werden
üblicherweise als Gussteile gefertigt.
Da es aber eine Fülle von Ventilausführungen gibt, andererseits
die erforderliche Stückzahl an solchen Adaptern relativ niedrig ist, liegt
der Neuerung die Aufgabe zugrunde, einen Adapter vorzuschlagen, der wesentlich wirtschaftlicher,
d. h. kostengünstiger hergestellt werden kann als die bisher bekannten Gussadapter.
Diese der Neuerung zugrundeliegende Aufgabe wird durch die Lehre des
Hauptanspruches gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen erläutert.
Mit anderen Worten ausgedrückt wird ein Adapter vorgeschlagen,
der sich aus mindestens zwei Platten aufbaut, die an ihrer Außenseite entsprechend
geformt sind und die mit einer Spindelausnehmung an die Konfiguration der Ventilspindel
angepaßt sind und die in Kombination nunmehr die erforderliche Höhe des
Adapters bilden, wenn sie aufeinandergesetzt sind. Hierbei kann vorgesehen sein,
dass eine dritte Platte vorgesehen wird, deren Plattendicke variabel ist.
Vorzugsweise bestehen die Platten aus Metall und hier vorzugsweise
aus Edelstahl.
Die Herstellung der Platten erfolgt durch Ausschneiden aus einem Plattenvorrat
durch einen Laser, wobei dieser Laser zusätzlich eine Kennzeichnung der Platte
herbeiführen kann.
Ein Ausführungsbeispiel der Neuerung wird nachfolgend anhand
der Zeichnung erläutert.
In der Zeichnung ist in einer auseinandergezogenen Darstellungsweise
eine Adapterausführung in Verbindung mit einer Hohlwelle dargestellt.
Die Adapterausführung besteht bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
aus zwei Platten 1 und 2, entsprechenden Unterlegscheiben, und
bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel aus einer Sechskantschraube
4, die auf das obere Ende der Ventilspindel 5 aufgeschraubt werden
kann. Die Verbindung zwischen dem Ventil und der in der Zeichnung nicht dargestellten
Verriegelung erfolgt über eine Hohlwelle 6, die an ihrem unteren und
oberen Ende Aufnahmen 7 und 8 für Adapter aufweist. Bei dem
dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Außenseiten der Platten
1 und 2 in bestimmter Weise konfiguriert und auf der Innenseite
der Adapteraufnahme 7 sind dieser Konfiguration entsprechende Ausnehmungen
vorgesehen, so dass eine verdrehsichere Festlegung der Adapter in der Aufnahme
7 der Hohlwelle 6 möglich ist.
Eine ringförmige Platte 9 dient der Höhendistanzierung.
Weiterhin ist erkennbar, dass in den Platten 1 und
2 und ggf. auch in der Platte 9 eine sogenannte Spindelausnehmung
3 vorgesehen ist, die in Anpassung an die Spindel 5 des Ventils
ausgebildet ist.
Es ist erkennbar, dass dieser Adapter beispielsweise aus Blechen aus
Edelstahl mittels eines Lasers ausgeschnitten werden kann und dass durch die unterschiedliche
Plattendicke Anpassungen und Höhenjustierungen möglich sind. Mit dem Laser
können die einzelnen Platten 1, 2 und 9 auch in
einem Arbeitsgang gekennzeichnet werden.
Der Vorteil dieser neuerungsgemäßen Adapterausführung
ist, dass relativ kurze Lieferzeiten von individuell ganz unterschiedlichen Adaptern
möglich sind und dass in Anpassung an die relativ geringen Stückzahlen,
die in unterschiedlicher Ausführung erforderlich sind, ein hoher wirtschaftlicher
Erfolg garantiert ist.