Hauptanspruch
Tragsäule für Elemente der Technikeinbauten einer Kläranlage,
einen horizontalen Trägerabschnitt (1) aufweisend, welcher auf dem
Boden (3) mindestens eines Behälters der Kläranlage aufsetzbar
ist, dadurch gekennzeichnet, dass sich an den Trägerabschnitt (1)
ein länglicher vertikaler Halteabschnitt (2) anschließt, an welchem
die einzelnen Elemente der vertikal verlaufenden Technikeinbauten (8) an
einer oder mehreren Stellen entlang der vertikalen Richtung befestigbar sind.
Einsatzbereich
Die Erfindung betrifft eine Tragsäule für die Elemente der
Technikeinbauten einer Kläranlage, insbesondere einer Kleinkläranlage.
Stand der Technik
Generell werden heute die einzelnen Elemente der Technikeinbauten
von Kläranlagen, insbesondere von Kleinkläranlagen, wie sie beispielsweise
nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossene Ein- oder Mehrfamilienhäusern
zum Einsatz kommen, jeweils an die Kammerwand bzw. an entsprechende Stellen der
Kammer wände von solchen Kläranlagen montiert. Aus dem Stand der Technik
ist eine Einbauhalterung für Elemente der Technikeinbauten einer Kläranlage
bekannt, welche an ihrem oberen Ende ein Halteblech oder ein Halterohr aufweist,
durch welches die einzelnen Elemente der Technikeinbauten geführt und dort
gehalten werden. Die bekannten Lösungen halten die Elemente der Technikeinbauten
an der Oberseite einer Kammerwand, bei wichtigen Bestandteilen der Technikeinbauten
ist es jedoch erforderlich, dass diese in Bodennähe des verwendeten Behälters
positioniert werden. Zudem sind diese Bestandteile mit starkem Auftrieb beaufschlagt.
Bei der Einbauhalterung nach dem Stand der Technik kommt es wegen der Befestigung
an der Oberkante der Kammerwand zu großer Bauhöhe der Technikeinbauten
und damit zu hoher mechanischer Beanspruchung der Einbauhalterungen.
Aufgabe
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, eine Tragsäule
für Elemente der Technikeinbauten einer Kläranlage vorzusehen, welche
die Nachteile des Standes der Technik überwindet und insbesondere eine Tragsäule
vorzusehen, welche einfach und kostengünstig herstellbar ist und dennoch eine
platzsparende und zuverlässige Halterung der Elemente der Technikeinbauten
bietet.
Lösung der Aufgabenstellung
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Tragsäule
mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1 gelöst.
Ausführungsformen
Vorteilhafte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen
Tragsäule sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
Grundausführung
Die erfindungsgemäße Tragsäule für die Elemente
der Technikeinbauten einer Kläranlage, insbesondere einer Kleinkläranlage,
weist einen horizontalen Trägerabschnitt auf, der am Boden zumindest einer
Kammer ohne zusätzliche Behälteranbindung frei aufgestellt ist. Erfindungsgemäß
schließt sich an den Trägerabschnitt ein länglicher vertikaler Halteabschnitt
an, an welchem die einzelnen Elemente der vertikal verlaufenden Technikeinbauten
an einer oder mehreren Stellen entlang der vertikalen Richtung befestigbar sind.
Erfindungsgemäß ist für den Betrieb eine Behälteranbindung zur
Stabilisierung der Tragsäule nicht zwingend vorgesehen. Die erfindungsgemäße
Tragsäule weist also einen horizontalen Trägerabschnitt und einen sich
daran anschließenden vertikalen Halteabschnitt auf, wobei entlang des vertikalen
Halteabschnitts die einzelnen Elemente des Technikeinbaues, welche in vertikaler
Richtung verlaufen, zumindest an einer Stelle oder an mehreren Stellen, der vertikalen
folgend, angebracht bzw. befestigt werden können.
Somit bietet die erfindungsgemäße Tragsäule eine einfache
und kostengünstige Gestaltung, wobei durch Kombination aus horizontalem Trägerabschnitt
und vertikalem Halteabschnitt die Erfindungsgemäße Tragsäule sehr
Platz sparend ist. Ferner bietet die erfindungsgemäße Einbauhalterung
eine sichere und zuverlässige Halterung der einzelnen Elemente des Technikeinbaues,
da der längliche vertikale Halteabschnitt erfindungsgemäß zur Befestigung
der Elemente der vertikal verlaufenden Technikeinbauten entlang der vertikalen Richtung
dient bzw. dienen kann. Eine Vormontage der Technikeinbauten ist somit möglich.
Erfindungsgemäß bevorzugt ist eine Ausführungsform
der Tragsäule, bei welcher der obere Bereich der Säule durch einen aufgesetzten
zylindrischen Behälter erweitert wird. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit
eine, bei Kleinkläranlagen erforderliche, Probenahmevorrichtung zu integrieren.
Besonders bevorzugt können die Elemente der Technikeinbauten
um den vertikalen Halteabschnitt mittels Rohrschellen um den gesamten Umfang
angeordnet werden. Dies ist sehr Platz sparend und gestattet eine individuelle Anbringung
der einzelnen Elemente der Technikeinbauten auf besonders einfache Art und Weise
Um eine besonders Platz sparende Tragsäule vorzusehen und insbesondere
den Einsetzvorgang in die Kläranlage zu erleichtern, sind gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform die horizontalen Abmessungen der erfindungsgemäßen
Tragsäule bevorzugt zumindest in den Bereichen des vertikalen Halteabschnittes
und des horizontalen Trägerabschnittes kleiner als der Durchmesser eines Mannlochs
einer Abdeckung der Kläranlage, bevorzugter auch im Bereich des Trägerabschnitts,
besonders bevorzugt einschließlich der an den Halteabschnitt befestigten Elemente
der Technikeinbauten.
Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Tragsäule, bei welcher der vertikale Trägerabschnitt mit Hilfe eines Stopfens,
welcher an die Unterseite der Abdeckung des Mannloches montiert, als Transportsicherung
und falls erforderlich zur Stabilisierung beim Betrieb dient.
Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Tragsäule, bei welcher der vertikale Trägerabschnitt mit Hilfe einer Rohrschelle,
wahlweise an einer geeigneten Fläche innerhalb eines Stahlbetonbehälters
montiert, als Transportsicherung und falls erforderlich zur Stabilisierung beim
Betrieb dient.
Erfindungsgemäß bevorzugt ist eine Ausführungsform
der Tragsäule, bei welcher der obere Bereich der Säule durch ein aufgesetztes
T-förmiges Rohrstück und durch eine Verlängerung mit Verschiebesicherung
in horizontaler Richtung als Notüberlauf dient.
Erfindungsgemäß bevorzugt ist der Trägerabschnitt der
erfindungsgemäßen Halteabschnitt aus Rohrverschlussstücken, die jeweils
mit ihrer planen Fläche zueinander verbunden sind. Erfindungsgemäß
ist der Halteabschnitt in ein Rohrverschlussstück gesetzt und dort befestigt.
Erfindungsgemäß bevorzugt sind die Elemente der Tragsäule
wie Trägerabschnitt und der Halteabschnitt entsprechend den Bedarf gegen Auftrieb
durch zusätzliche Gewichtsbeaufschlagung mit geeigneten Materialen gesichert.
Bevorzugt sind die Elemente der Technikeinbauten entlang des vollen
Umfangs des Rohrstücks der Tragsäule angeordnet.
Zur vereinfachten Handhabung der erfindungsgemäßen Tragsäule
kann die Tragsäule ein Halteseil aufweisen, an welchem sie zum Einführen/Herausziehen
in/aus der Kläranlage gehalten werden.
Einzelne Elemente des Technikeinbaues, welche erfindungsgemäß
bevorzugt an der Tragsäule befestigt sein können, gehören zur Gruppe
bestehend aus: Beschickungsheber, Überschussschlammheber, Ablaufheber und Belüfter.
Je nach Erfordernis der individuellen Kläranlage kann die erfindungsgemäße
Tragsäule bevorzugt zur Halterung der genannten Elemente der Technikeinbauten
ausgelegt bzw. gestaltet sein.
Die erfindungsgemäße Tragsäule wird im folgenden unter
Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung anhand von bevorzugten Ausführungsformen
davon beispielhaft beschrieben werden. In der Zeichnung zeigen:
1 Eine teilweise geschnittene Seitenansicht einer Kläranlage
mit einer Tragsäule mit aufgesetztem Rohrstück zur Probenahme, Transportsicherung
bzw. der wahlweisen Sicherung für den ordnungsgemäßen Betrieb mittels
an der Unterseite der Abdeckung des Mannlochs befestigtem Rohrverschlussstück
und Technikeinbauten gemäß der Erfindung.
2 Eine teilweise geschnittene Seitenansicht einer Kläranlage
mit einer Tragsäule und aufgesetztem T-förmigen Rohrstück zur Verwendung
als Notüberlauf mit Verschiebesicherung, Transportsicherung bzw. der wahlweisen
Sicherung für den ordnungsgemäßen Betrieb zur Montage mittels einer
Rohrschelle an einer beliebigen Stelle der Innenwandfläche eines Stahlbetonbehälters
beispielhaft an der Außenwand eines Stahlbetonbehälters befestigter Rohrschelle
und Technikeinbauten gemäß der Erfindung.
Die Kläranlage besteht aus einem oder mehreren Behältern,
die durch eine Kammerwand getrennt sein können, mit jeweils einem Zulauf und
einem Ablauf. Der oder die Behälter der Kläranlage ist durch eine Abdeckung
(11) abgedeckt, welcher an seiner Oberseite wiederum ein sogenanntes Mannloch
(10) aufweist, welches wiederum durch einen Deckel (9) verschlossen
werden kann. Am Boden des in 1 gezeigten Kläranlagenbehälters
ist eine erfindungsgemäße Tragsäule aufgesetzt mit einem horizontalen
Trägerabschnitt (1) und einem länglichen vertikalen Halteabschnitt
(2). Der Trägerabschnitt ist ein Verbund aus Rohrverschlussstücken,
während der vertikale Halteabschnitt aus einem Rohrstück besteht, das
mit dem horizontalen Trägerabschnitt fest verbunden ist. Einzelne Elemente
der vertikal verlaufenden Technikeinbauten (8) der Kläranlage sind
erfindungsgemäß an einer oder mehreren Stellen entlang der vertikalen
Richtung des vertikalen Halteabschnitts befestigbar. Die Befestigung der
Elemente der Technikeinbauten erfolgt bevorzugt mittels Rohrsschellen, welche an
dem vertikalen Halteabschnitt befestigbar sind, wobei die Elemente der Technikeinbauten
entlang des gesamten Umfanges des Halteabschnitts angeordnet sind. Die Elemente
der Technikeinbauten sind außerhalb des Halteabschnittes befestigt. Die Elemente
der Technikeinbauten sind Beschickungsheber, Überschussschlammheber, Ablaufheber,
Belüfter und Pumpen. Die prinzipiellen Funktionsweisen dieser Elemente sowie
die Grundsätzliche Wirkungsweise der Kläranlage wie hier beschrieben ist
dem Fachmann allgemein bekannt, so dass hier aus Gründen der Übersichtlichkeit
und Knappheit der auf eine detaillierte Beschreibung der speziellen Wirkungsweisen
der Kläranlage mit der darin angeordneten Technikeinbauten nicht näher
eingegangen wird.
Gemäß der Erfindung sind die einzelnen Elemente der vertikal
verlaufenden Technikeinbauten an einer oder mehreren Stellen entlang der vertikalen
Richtung an dem länglichen vertikalen Halteabschnitt des Rohrstücks befestigbar,
wobei das horizontale Trägerstück auf den Boden des verwendeten Behälters
aufsetzbar ist