Die vorliegende Erfindung betrifft einen mehrschichtigen Laufsohlenverbund.
Als sommerlicher Freizeitschuh sind Zehensandalen sehr beliebt, da
sie den Fuß des Trägers nur minimal einschränken. Besonders beliebt
sind die so genannten Flip-Flops, die sich durch ihre besonders einfache Bauweise
auszeichnen und darüber hinaus aus wasserunempfindlichem Kunststoffinaterial
hergestellt sind. Bei dieser Untergruppe der Zehensandelen wird meist ein Halteriemen
einfach durch Löcher im Boden bzw. in der Laufsohle gesteckt. Die Halteriemen
dienen dazu, die Laufsohle am Fuß zu fixieren, wobei sie ihn jedoch so wenig
wie möglich einschränken sollen. Daher sind die Halteriemen oft sehr dünn
bzw. schmal ausgebildet, was den Tragekomfort einer derartigen Sandale einschränkt,
wenn die dünnen Halteriemen in den Fuß einschneiden. Weiterhin ist auch
die Haltbarkeit einer derartigen Konstruktion beschränkt. Oft reißen die
Halteriemen an ihren Verankerungspunkten mit der Laufsohle, was einen irreparablen
Schaden darstellt. Ein weiterer Nachteil dieser Art von Sandale besteht darin, dass
sie dem Fuß eines Trägers nur ungenügend Halt bietet, so dass der
Fuß beim Gehen auf der Laufsohle leicht hin und herrutschen kann.
Daher ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Sandale
vorzusehen, die einem Fuß möglichst viel Freiraum bietet, bei welcher
jedoch eine mögliche Verletzungsgefahr, wie sie bei den oben beschriebenen
Flip-Flops besteht, eliminiert wird.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe mittels eines Laufsohlenverbundes
mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen
des Laufsohlenverbundes sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
Erfindungsgemäß ist ein Laufsohlenverbund vorgesehen, welcher
zumindest eine Basissohle, welche Ethylen-Vinyl-Acetat-Copolymer (EVAC) umfasst,
eine mit der Basissohle verbundene Gewebeschicht, welche ein Gemisch aus Baumwolle
und einer Synthesefaser aus Polyethylen-Terephthalat (PETP) umfasst, und eine auf
der Gewebeschicht aufgebrachte Haftschicht aufweist, welche einen Verbund aus Gummi,
Erdölharz, Paraffin und Ethylen-Vinylacetat-Copolymer (EVA) umfasst. Erfindungsgemäß
ist der Laufsohlenverbund mit der Haftschicht unmittelbar an der Fußsohle eines
Trägers selbstklebend anbringbar.
Durch die erfindungsgemäße Konfiguration ist ein Vorsehen
von zusätzlichen Halteriemen vollkommen überflüssig. Der Laufsohlenverbund
ist mittels einer Haftschicht direkt bzw. unmittelbar an der Fußsohle eines
Trägers anbringbar. Der Fuß des Trägers bleibt auf dem Laufsohlenverbund
vollkommen frei, und dem Träger wird dadurch das Gefühl von „Barfußlaufen"
vermittelt, was gerade in den Sommermonaten sehr angenehm und wünschenswert
ist. Durch das Fehlen jeglicher Halteriemen, Schlaufen oder anderer Haltevorrichtungen,
die die Sohle am Fuß eines Trägers fixieren, werden darüber hinaus
das Auftreten von Scheuerstellen und Blasenbildung am Fuß vermieden. Die Haftschicht,
die sich flächendeckend auf der Laufsohle bzw. auf dem Verbund aus Basissohle
und der damit verbundenen Gewebeschicht befindet, sorgt dafür, dass die Laufsohle
an der Fußsohle fixiert ist bzw. während des Laufens fixiert bleibt. Die
Laufsohle kann beim Gehen somit auch nicht verrutschen, was wiederum die Verletzungsgefahr
verringert. Da die Basissohle aus einem Ethylen-Vinylacetat-Copolymer hergestellt
ist, zeichnet sich der Laufsohlenverbund durch besondere Leichtigkeit und Flexibilität
aus, was den Tragekomfort der Sohle erhöht.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
weist der Laufsohlenverbund weiterhin eine Schutzfolie auf, welche ausgebildet ist,
um wiederholt auf die Haftschicht aufgeklebt und davon abgelöst zu werden.
Die Schutzfolie dient zum Schutz vor Verschmutzungen des Laufsohlenverbundes bzw.
der Haftschicht, auf welche die Schutzfolie aufgeklebt wird, während der Aufbewahrung,
und auch zum Aufbewahren des Laufsohlenverbunds.
Bevorzugt ist weiterhin, wenn die Schutzfolie aus orientierter (d.
h. verstreckter) Polypropylenfolie (OPP) gebildet ist.
Die Schutzfolie weist eine obere und eine untere Oberfläche auf,
wovon vorzugsweise zumindest eine der Oberflächen zum wiederholten Aufkleben
und Ablösen der Schutzfolie von der Haftschicht mit Silikonöl beschichtet
ist. Somit ist die Schutzfolie wieder verwendbar und daher haut- und umweltverträglich.
Besonders bevorzugt ist der gesamte Laufsohlenverbund flexibel ausgebildet.
Durch die besondere Flexibilität der verwendeten Materialien der oben genannten
Schichten des Laufsohlenverbundes und insbesondere der Basissohle, passt sich der
Laufsohlenverbund perfekt den Bewegungen des Fußes an, was den Tragekomfort
verbessert.
Weiterhin weist die Basissohle eine untere Oberfläche und eine
obere Oberfläche auf. Vorzugsweise ist die untere Oberfläche der Basissohle
mit einem Profil versehen. Die untere Oberfläche kann dabei konturiert sein,
um jegliches gewünschte Laufmuster zu definieren. Hierdurch wird die Bodenhaftung
des Laufsohlenverbundes und somit die Sicherheit beim Tragen des Laufsohlenverbundes
erhöht.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist
die obere Oberfläche der Basissohle fest mit der Gewebeschicht verbunden. Besonders
bevorzugt ist es, wenn die obere Oberfläche mit der Gewebeschicht verschmolzen
ist.
Vorzugsweise ist Gewebeschicht bedruckbar, so dass der ästhetische
Gesamteindruck des Laufsohlenverbundes variiert und verbessert werden kann. Die
Gewebeschicht, welche aus Baumwolle und einer Synthesefaser aus Polyethylenterephthalat
(Terylen®) hergestellt ist, ist einerseits besonders dazu geeignet,
um mit verschiedenen Farbmustern mittels eines Siebdruckverfahrens bedruckt zu werden.
Andererseits ist das Gemisch aus Baumwolle und Synthesefaser zur Behandlung bei
höheren Temperaturen (z.B. 170 Grad) geeignet, so dass die Textilschicht mit
den anderen Schichten, d. h. mit der Basissohle und mit der Haftschicht, des Laufsohlenverbundes
mittels Verschmelzen fest verbunden werden kann
Gemäß noch einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist die Haftwirkung der Haftschicht reaktivierbar. Dies kann auf besonders einfache
Weise dadurch erreicht werden, dass die Haftschicht mit Wasser gereinigt wird.
Zu Aufbewahrungszwecken kann der Laufsohlenverbund eine zweite Schutzfolie
aufweisen, welche ausgebildet ist, um wiederholt auf die Basissohle aufgeklebt und
davon abgelöst zu werden. Durch Abdecken der Oberseite und der Unterseite des
Laufsohlenverbundes während der Aufbewahrung bzw. Lagerung mit Schutzfolien
kann eine lange Haltbarkeit erzielt werden.
Vorzugsweise ist der Laufsohlenverbund flach bzw. plan ausgebildet.
Insbesondere wird dies dadurch erreicht, dass die Basissohle mit einer im Wesentlichen
einheitlichen Dicke geformt ist.
Aus orthopädischen oder auch aus ästhetischen Gründen
kann die Basissohle in einer alternativen Ausführungsform mit einer nicht einheitlichen
bzw. variablen Dicke ausgebildet sein.
Besonders bevorzugt ist dabei die Ausbildung der Basissohle mit einem
Keilabsatz. Jegliche andere Absatzform ist hier jedoch ebenfalls denkbar.
Detaillierte Beschreibung der Zeichnungen
Im Folgenden wird eine Ausführungsform der Erfindung anhand der
Zeichnungen beschrieben werden, in welchen
1 eine Draufsicht auf den Laufsohlenverbund gemäß
einer Ausführungsform der Erfindung zeigt;
2a, 2b jeweilige Seitenansichten
entlang der Längsachse bzw. der Querachse des Laufsohlenverbundes der
1 zeigen;
3 eine perspektivische seitliche Ansicht des Laufsohlenverbundes
der 1 zeigt;
4 einen Schnitt entlang der Querachse des Laufsohlenverbundes
der 1 zeigt;
5 einen Schnitt entlang der Längsachse des Laufsohlenverbundes
der 1 zeigt.
1 zeigt eine Draufsicht auf einen Laufsohlenverbund
1 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Eine Oberseite
2 des Laufsohlenverbundes 1 ist mit einer Schutzfolie
3 aus mit Silikonöl beschichteter, orientierter (d. h. verstreckter)
Polypropylen-Folie (OPP) vollständig abgedeckt. Die Schutzfolie 3
weist eine untere Oberfläche (nicht gezeigt) und eine obere Oberfläche
4 auf. Die Silikonbeschichtung ist auf der unteren Oberfläche, welche
der darunter liegenden Haftschicht (nicht gezeigt) des Laufsohlenverbundes
1 gegenüberliegt, vorgesehen und sorgt dafür, dass die Schutzfolie
3 mehrfach auf die Haftschicht aufklebbar ist, wenn der Laufsohlenverbund
1 gelagert bzw. aufbewahrt wird, und davon ablösbar ist, wenn der
Laufsohlenverbund 1 von einem Benutzer getragen wird. Somit ist die Schutzfolie
3 wieder verwendbar. Die Form des Laufsohlenverbundes 1 entspricht
im Wesentlichen dem äußeren Umriss eines Fußes. Andere Formen, wie
beispielsweise eckige Formen, können jedoch ebenfalls hergestellt werden.
2a zeigt eine Seitenansicht des Laufsohlenverbundes
1 entlang seiner Längsachse L und 2b
zeigt den Laufsohlenverbund 1 entlang seiner Querachse Q. Die Länge
des Laufsohlenverbundes 1 kann variieren. Zum Beispiel kann die Länge
des Laufsohlenverbundes 1 entsprechend den gängigen Schuhgrößen
angepasst sein. Wie in den 2a und 2b
erkannt werden kann, ist die gesamte Sohle bzw. der gesamte Laufsohlenverbund
1 mit einer einheitlichen und kontinuierlichen Dicke D, d. h. in Form einer
flachen Platte, ausgebildet. Der Laufsohlenverbund 1 kann in verschiedenen
Dicken D hergestellt werden, was im Wesentlichen durch Variieren der Dicke der Basissohle
erzielt wird. Bevorzugte Dicken liegen dabei im Bereich von 1 cm bis 2 cm. Im Falle
einer alternativen Ausführungsform, bei welcher der Laufsohlenverbund
1 mit einer nicht einheitlichen Dicke D ausgebildet ist, kann die Dicke
im Absatzbereich auch wesentlich höher sein. Die Dicke D kann im Falle eines
Keilabsatzes kontinuierlich von einem vorderen Bereich 5 des Laufsohlenverbundes
1, auf welchem beim Tragen die Zehen des Fußes aufliegen, zu einem
hinteren Bereich 6 des Laufsohlenverbundes 1, auf welchem beim
Tragen die Ferse des Fußes aufliegt, zunehmen. Eine Unterseite 7 des Laufsohlenverbundes
1 kann entweder glatt bzw. plan ausgebildet sein oder strukturiert, d.
h. zum Beispiel mit einem Laufprofil (nicht gezeigt).
3 zeigt eine perspektivische seitliche Ansicht des
Laufsohlenverbundes 1, welcher in 1 gezeigt
ist. Es ist in dieser Figur wiederum gut erkennbar, dass der im Wesentlichen einer
Fußform entsprechende Laufsohlenverbund 1 plattenartig ausgebildet
ist, d. h. mit einer im Wesentlichen kontinuierlichen und einheitlichen Dicke D
von seinem vorderen Bereich 5 zu dem hinteren Bereich 6. Beim
Tragen des Laufsohlenverbundes 1 wird die Schutzfolie 3 einfach
durch Abziehen entfernt und der Fuß auf die Oberseite 2 des Laufsohlenverbundes
1 aufgesetzt, welcher dann mittels der durch Entfernen der Schutzfolie
3 freigelegten Haftschicht dauerhaft, d. h. zumindest für die Dauer
des Tragens, an dem Fuß des Trägers haftet. Nach dem Tragen wird der Laufsohlenverbund
1 einfach vom Fuß durch Abziehen entfernt, und die Schutzfolie
3 wird wiederum auf die Haftschicht aufgebracht, um den Laufsohlenverbund
vor Verschmutzungen und Beschädigungen zu schützen.
4 zeigt einen Schnitt entlang der Querachse Q des Laufsohlenverbundes
1, welcher in 1 gezeigt ist. Anhand dieser
Schnittdarstellung wird nun der mehrschichtige Aufbau des Laufsohlenverbundes
1 erläutert. Die unterste Schicht wird durch die Basissohle
8 gebildet. Die Basissohle 8 bildet mit ihrer unteren Oberfläche
11 gleichzeitig die Unterseite 7 des Laufsohlenverbundes
1 und steht somit beim Tragen des Laufsohlenverbundes 1 mit dem
Boden bzw. mit der Straße in Kontakt. Daher ist sie aus einem besonders haltbaren
Material, und zwar aus einem Ethylen-Vinylacetat-Copolymer (EVA) hergestellt, welches
sich darüber hinaus ebenfalls durch ein besonders geringes Gewicht und eine
hohe Flexibilität auszeichnet. Das Material passt sich beim Tragen den Bewegungen
und auch bis zu einem gewissen Ausmaß der Kontur des Fußes an und bietet
einen ausgezeichneten Tragekomfort. Die Basissohle 8 weist in dem Laufsohlenverbund
1 im Vergleich zu den anderen Schichten die größte Dicke D auf. Auf der
oberen Oberfläche 12 der Basissohle 8 befindet sich die Gewebeschicht
9, welche aus Baumwolle und einer Synthesefaser aus Polyethylenterephthalat
(Terylen®) hergestellt ist. Die Gewebeschicht 9 ist mit
verschiedenen Farbmustern im Siebdruckverfahren bedruckbar und wird bei der Herstellung
des Laufsohlenverbundes 1 fest mit der darunter liegenden Basissohle
8 und der darüber liegenden Haftschicht 10 verschmolzen.
Die die Gewebeschicht 9 vollständig abdeckende Haftschicht
10 ist aus einem Verbund aus Gummi, Erdölharz, Paraffin und Ethylen-Vinyl-Acetat-Copolymer
(EVAC) hergestellt. Für die Haftschicht 10 wird typisch zwischen 22
g und 26 g Klebstoff pro Sohle verwendet.
Die Haftschicht 10 liegt beim Tragen, wie oben bereits beschrieben,
der Fußsohle des Trägers gegenüber und haftet fest daran. Die Haftschicht
10 kann mittels Wasser gereinigt werden, wodurch ebenfalls ihre Haftwirkung
reaktiviert wird. Zum Schutz vor Verschmutzungen ist auf der Oberseite der Haftschicht
10 die bereits beschriebene Schutzfolie 3 lösbar aufgebracht.
Schließlich zeigt 5 einen Schnitt
entlang der Längsachse L des Laufsohlenverbundes 1, welcher in
1 dargestellt ist. Es ist erkennbar, dass die oben
beschriebenen vier Schichten des Laufsohlenverbundes 1, nämlich die
Basissohle 8, die Gewebeschicht 9, die Haftschicht 10
und die Schutzfolie 3 in einheitlicher Dicke über den gesamten Bereich
bzw. über die gesamte Länge des Laufsohlenverbundes 1 vorgesehen
sind. Dadurch wird insgesamt ein Aufbau aus vier planen übereinander liegenden
Schichten gebildet, der den Zweck einer Sandale ohne jegliche Riemen, Schlaufen
oder anderen Haltevorrichtungen erfüllt.
- 1
- Laufsohlenverbund
- 2
- Oberseite des Laufsohlenverbundes
- 3
- Schutzfolie
- 4
- Obere Oberfläche der Schutzfolie
- 5
- Vorderer Bereich des Laufsohlenverbundes
- 6
- Hinterer Bereich des Laufsohlenverbundes
- 7
- Unterseite des Laufsohlenverbundes
- 8
- Basissohle
- 9
- Gewebeschicht
- 10
- Haftschicht
- 11
- Untere Oberfläche der Basissohle
- l2
- Obere Oberfläche der Basissohle