Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Pendelleuchte nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Pendelleuchten der eingangs genannten Art sind aus dem Stand der Technik
in verschiedenen Ausführungsformen bereits bekannt. Als Leuchtmittel werden
in der Regel Leuchtstoffröhren eingesetzt. Die Leuchtstoffröhren sind
dabei von dem Tragrahmen umschlossen und werden zumeist mit Hilfe von Sockeln im
Bereich der Rahmenendteile gehalten. Lichtlenkende Abdeckungen sowie Abschlussscheiben,
Blendraster oder dergleichen können den Tragrahmen auf der Unterseite abschließen.
Eine Pendelleuchte der eingangs genannten Art ist aus der
DE 20 2006 012 602 U1 bekannt.
Die Pendelleuchte weist einen Tragrahmen mit zwei Rahmenseitenteilen und zwei Rahmenendteilen
auf, wobei die Rahmenseitenteile und die Rahmenendteile einander gegenüberliegende
Abschnitte des Tragrahmens bilden. Benachbarte Rahmenseitenteile und Rahmenendteile
sind über zumindest ein Verbindungsteil miteinander verbunden, wobei jedes
Verbindungsteil mit den zugeordneten Rahmenseitenteilen und Rahmenendteilen verbunden
ist. An den Rahmenseitenteilen ist ein trogartiger Reflektor aus einem gelochten
Blech angebracht, der die Leuchtstoffröhren untergreift und so einerseits Licht
der Leuchtmittel nach oben reflektiert und zum anderen Licht durch die Löcher
nach unten hin durchlässt. Mit dieser aus dem Stand der Technik bekannten Pendelleuchte
ist eine Abstrahlung von Licht nach oben wie auch nach unten möglich, so dass
die Umgebung teilweise direkt und teilweise indirekt ausgeleuchtet wird.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Pendelleuchte
der eingangs genannten Art schaffen, die die Möglichkeit bietet, der Pendelleuchte
eine weitere Funktionalität zur Verfügung zu stellen.
Diese Aufgabe wird durch eine Pendelleuchte der eingangs genannten
Art mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Schutzanspruchs 1 gelöst.
Die Unteransprüche betreffen vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung.
Eine erfindungsgemäße Pendelleuchte zeichnet sich gemäß
Anspruch 1 dadurch aus, dass der Tragrahmen zumindest einen zweiten Aufnahmeraum
umfasst, der vom ersten Aufnahmeraum räumlich getrennt ist und innerhalb dessen
mindestens ein Zusatzfunktionsmittel untergebracht ist. Der zweite Aufnahmeraum
ist somit erfindungsgemäß integral mit dem Tragrahmen ausgebildet. In
dem zweiten Aufnahmeraum können ein oder mehrere Zusatzfunktionsmittel untergebracht
sein, um der Pendelleuchte zusätzlich zu ihrer Funktion der direkten Beleuchtung
der Umgebung zumindest eine weitere Funktionalität zur Verfügung zu stellen.
Die ersten Leuchtmittel, die für eine direkte Beleuchtung der Umgebung der
Pendelleuchte geeignet sind, sind vorzugsweise Leuchtstoffröhren.
In einer vorteilhaften Weiterbildung wird vorgeschlagen, dass der
Tragrahmen einen dritten Aufnahmeraum umfasst, der vom ersten Aufnahmeraum räumlich
getrennt ist und innerhalb dessen mindestens ein Zusatzfunktionsmittel untergebracht
ist. Der dritte Aufnahmeraum ist ebenfalls integral mit dem Tragrahmen ausgebildet.
Im dritten Aufnahmeraum können verschiedenartige Zusatzfunktionsmittel untergebracht
sein, um der Pendelleuchte zumindest eine weitere Funktionalität zur Verfügung
zu stellen.
Es kann in einer vorteilhaften Ausführungsform vorgesehen sein,
dass der zweite Aufnahmeraum an eines der Rahmenendteile des Tragrahmens angrenzend
ausgebildet ist. Somit ist der zweite Aufnahmeraum im Bereich einer der Stirnseiten
der Pendelleuchte angeordnet.
Der dritte Aufnahmeraum kann in einer bevorzugten Ausführungsform
an eines der Rahmenendteile des Tragrahmens angrenzend ausgebildet sein. Durch diese
Maßnahme kann auch der dritte Aufnahmeraum im Bereich einer der Stirnseiten
der Pendelleuchte angeordnet sein.
Im zweiten und/oder dritten Aufnahmeraum können ein oder mehrere
Zusatzfunktionsmittel untergebracht sein.
Die Zusatzfunktionsmittel können in einer vorteilhaften Ausführungsform
mindestens ein zweites Leuchtmittel umfassen, das für eine indirekte Beleuchtung
der Umgebung der Pendelleuchte geeignet ist. Neben der direkten Beleuchtung der
Umgebung mittels der ersten Leuchtmittel kann in dieser Ausführungsform vorteilhaft
eine unabhängig betreibbare indirekte Beleuchtung der Umgebung zur Verfügung
gestellt werden. Die Zusatzfunktionsmittel können vorteilhaft auch eine Mehrzahl
zweiter Leuchtmittel umfassen, die für eine indirekte Beleuchtung der Umgebung
der Pendelleuchte geeignet sind.
In einer bevorzugten Ausführungsform besteht die Möglichkeit,
dass an einer Unterseite des Tragrahmens im Bereich des zweiten Aufnahmeraums eine
lichtundurchlässig ausgebildete Abdeckung angebracht ist. Die lichtundurchlässige
Abdeckung, die insbesondere dafür sorgt, dass an der Unterseite der Pendelleuchte
kein Licht der zweiten, für die indirekte Beleuchtung vorgesehenen Leuchtmittel
austritt, kann in einer besonders bevorzugten Ausführungsform
bündig mit der Unterseite der Rahmenseitenteile und der Unterseite der Rahmenendteile
abschließen.
In einer vorteilhaften Ausführungsform wird vorgeschlagen, dass
am Tragrahmen vor den ersten Leuchtmitteln eine Abschlussscheibe angebracht ist,
die eine Mehrzahl lichtlenkender Mikroprismen aufweist. Die lichtlenkenden Mikroprismen
sind den ersten Leuchtmitteln zugeordnet und sorgen für eine verbesserte direkte
Ausleuchtung der Umgebung der Pendelleuchte. Um der Pendelleuchte ein stimmiges
Aussehen zu verleihen, besteht insbesondere die Möglichkeit, dass die Abschlussscheibe
bündig mit der Unterseite der Rahmenseitenteile und der Unterseite der Rahmenendteile
abschließt.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform können die
Zusatzfunktionsmittel mindestens einen Kardanstrahler umfassen. Kardanstrahler sind
Strahler, die kardanisch verschwenkt werden können, so dass ein Benutzer den
Kardanstrahler individuell nach seinen Bedürfnissen ausrichten kann.
Es kann in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform vorgesehen
sein, dass die Zusatzfunktionsmittel mindestens eine Piktogrammleuchte umfassen.
Die Piktogrammleuchte kann beispielsweise zwischen unterschiedlichen Leuchtfarben
– beispielsweise zwischen den Farben rot und grün – umschaltbar
sein. Eine derartige Pendelleuchte mit mindestens einer Piktogrammleuchte eignet
sich zum Beispiel für Wartezonen.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform können
die Zusatzfunktionsmittel mindestens einen Lautsprecher umfassen.
Es besteht in einer besonders bevorzugten Ausführungsform die
Möglichkeit, dass die Pendelleuchte zumindest ein Lichtsteuerungsmittel umfasst,
das zur Steuerung des ersten Leuchtmittels/der ersten Leuchtmittel und/oder des
zweiten Leuchtmittels/der zweiten Leuchtmittel und/oder des mindestens einen Kardanstrahlers
und/oder der mindestens einen Piktogrammleuchte geeignet ist. Das Lichtsteuerungsmittel
kann zum Beispiel im zweiten oder dritten Aufnahmeraum der Pendelleuchte untergebracht
sein. Eine Unterbringung im ersten Aufnahmeraum ist ebenfalls möglich.
Das Lichtsteuerungsmittel kann insbesondere ein Bewegungsmelder oder
ein Präsenzmelder sein. Wenn der Bewegungsmelder eine Bewegung in einem Raum,
in dem die Pendelleuchte angebracht ist, erfasst, können eines oder mehrere
der Leuchtmittel der Pendelleuchte zumindest für eine gewisse Zeit eingeschaltet
werden. Der Präsenzmelder kann zum Beispiel Bewegungen und/oder Geräusche
und/oder Infraschall (insbesondere den Luftdruck, der von sich öffnenden Türen
erzeugt wird) erfassen. Darüber hinaus kann der Präsenzmelder dazu geeignet
sein, die Raumhelligkeit zu erfassen. Der Präsenzmelder schaltet zumindest
einige der Leuchtmittel der Pendelleuchte abhängig von der Anwesenheit von
Personen im Raum und von der Raumhelligkeit ein oder aus und regelt die Leuchtmittel
so, dass eine gewünschte Raumhelligkeit eingehalten wird.
Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich
anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter
Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen
1 eine perspektivische Darstellung einer Pendelleuchte
gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
2 eine Draufsicht auf die Pendelleuchte gemäß
1;
3 eine vergrößerte perspektivische Darstellung
eines stirnseitigen Bereichs der Pendelleuchte gemäß 1;
4 eine Unteransicht der Pendelleuchte gemäß
1.
Eine Pendelleuchte 1, die gemäß einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung aufgebaut ist, weist einen Tragrahmen
mit einem im Wesentlichen rechteckigen Umriss auf, der zwei einander gegenüberliegende,
sich in Längsrichtung erstreckende Rahmenseitenteile 2a,
2b sowie zwei einander gegenüberliegende Rahmenendteile
3a, 3b umfasst, welche sich ihrerseits in Querrichtung erstrecken.
Die Rahmenseitenteile 2a, 2b beziehungsweise die
Rahmenendteile 3a, 3b sind jeweils gleichartig ausgebildet und
fest miteinander verbunden, um den Tragrahmen der Pendelleuchte 1 zu bilden.
In der Nähe der beiden schmalen Stirnseiten der Pendelleuchte 1 ist
jeweils ein Aufhängeseil 4a, 4b vorgesehen. Mit den beiden
Aufhängeseilen 4a, 4b, die jeweils eine Y-Aufhängung
bilden, kann die Pendelleuchte 1 zum Beispiel an einer Decke oder einem
anderen tragenden Element angebracht werden.
Im Bereich eines der beiden Rahmenendteile 3a,
3b ist ein Verbindungsteil 5 angebracht, das sich in Querrichtung
zwischen den beiden Rahmenseitenteilen 2a, 2b erstreckt. An diesem
Verbindungsteil 5 sind in diesem Ausführungsbeispiel insgesamt drei
erste Sockelelemente 6a zur Halterung und elektrischen Kontaktierung erster
Leuchtmittel vorgesehen. Die drei ersten Leuchtmittel, die in diesem Ausführungsbeispiel
herkömmliche Leuchtstoffröhren 8 sind, sind für eine direkte
Ausleuchtung der Umgebung der Pendelleuchte 1 geeignet.
Die Pendelleuchte 1 weist ferner ein Gehäuse 7 auf, das zwischen
den beiden Rahmenseitenteilen 2a, 2b angeordnet ist und so flach
ausgebildet ist, dass es unterhalb der oberen Kanten der Rahmenseitenteile
2a, 2b abschließt. Im Gehäuse 7 sind elektrische
Bauteile, die für den Betrieb der Pendelleuchte 1 erforderlich sind,
untergebracht.
Wie insbesondere in 2 zu erkennen, sind
an einer Außenwand 70 des Gehäuses 7 insgesamt drei
zweite Sockelelemente 6b zur Halterung und elektrischen Kontaktierung jeweils
einer der Leuchtstoffröhren 8 vorgesehen. Durch das Verbindungsteil
5, die Außenwand 70 des Gehäuses 7 sowie die
dazwischen liegenden Abschnitte der beiden Rahmenseitenteile 2a,
2b wird ein erster Aufnahmeraum 9a definiert, in dem die drei
ersten Leuchtmittel (Leuchtstoffröhren 8) aufgenommen sind. Die drei
Leuchtstoffröhren 8, die sich in Längsrichtung des Tragrahmens
im Wesentlichen parallel zu den beiden Rahmenseitenteilen 2a,
2b erstrecken sind in die ersten Sockelelemente 6a sowie in die
damit korrespondierenden zweiten Sockelelemente 6b eingesetzt.
Der Tragrahmen bildet ferner einen zweiten, vom ersten Aufnahmeraum
9a räumlich getrennten Aufnahmeraum 9b, der nach oben hin
offen ausgebildet ist und an das Gehäuse 7 angrenzt. Im zweiten Aufnahmeraum
9b können ein oder mehrere Zusatzfunktionsmittel für die Pendelleuchte
1 untergebracht sein, die der Pendelleuchte 1 mindesten eine weitere
Funktionalität zur Verfügung stellen. In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel
sind im zweiten Aufnahmeraum 9b insgesamt drei zweite Leuchtmittel
10 untergebracht, die für eine indirekte Beleuchtung des Umfelds der
Pendelleuchte 1 geeignet sind. Die zweiten Leuchtmittel 10 werden
dabei in geeigneten Sockelelementen 11 gehalten. Die zweiten Leuchtmittel
10 erstrecken sich in diesem Ausführungsbeispiel in Querrichtung des
Tragrahmens.
Wie in 4 zu erkennen, ist am Tragrahmen
der Pendelleuchte 1 eine Abschlussscheibe 12 angebracht, die bündig
mit der Unterseite der Rahmenseitenteile 2a, 2b und der Unterseite
der Rahmenendteile 3a, 3b abschließt. Vorzugsweise weist
die Abschlussscheibe 12 eine Mehrzahl lichtlenkender Mikroprismen auf,
um die Umgebung der Pendelleuchte 1 mit dem von den Leuchtstoffröhren
8 emittierten Licht direkt zu beleuchten. Im Bereich der zweiten Leuchtmittel
10, die für die indirekte Beleuchtung der Umgebung der Pendelleuchte
1 vorgesehen sind und die Funktion eines Deckenfluters haben, ist eine
lichtundurchlässige, im Wesentlichen plattenförmig ausgebildete Abdeckung
13 vorgesehen, die ebenfalls bündig mit der Unterseite der Rahmenseitenteile
2a, 2b und der Unterseite der Rahmenendteile 3a,
3b abschließt. Vorzugsweise fluchtet die lichtundurchlässige
Abdeckung 13 mit der Abschlussscheibe 12, um der Pendelleuchte
1 insgesamt ein stimmiges optisches Erscheinungsbild zu verleihen. Die
lichtundurchlässige Abdeckung 13 bewirkt, dass in diesem Bereich der
Unterseite der Pendelleuchte 1 kein Licht, welches von den zweiten Leuchtmitteln
10 erzeugt wird, austreten kann, so dass die zweiten Leuchtmittel
10 die Umgebung der Pendelleuchte 1 nur indirekt beleuchten.
Im zweiten Aufnahmeraum 9b können als Zusatzfunktionsmittel
an Stelle der zweiten Leuchtmittel 10, die in dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel
als Deckenfluter dienen, zum Beispiel auch ein oder mehrere Kardanstrahler und/oder
Lautsprecher und/oder Piktogrammleuchten untergebracht sein. Ferner kann die Pendelleuchte
1 zumindest ein Lichtsteuerungsmittel umfassen, das zur Steuerung des ersten
Leuchtmittels/der ersten Leuchtmittel und/oder des zweiten Leuchtmittels/der zweiten
Leuchtmittel und/oder des mindestens einen Kardanstrahlers und/oder der mindestens
einen Piktogrammleuchte geeignet ist. Das Lichtsteuerungsmittel kann insbesondere
ein Bewegungsmelder oder ein Präsenzmelder sein.
Gemäß einer alternativen, hier nicht explizit dargestellten
Ausführungsform kann die Pendelleuchte 1 zusätzlich zum zweiten
Aufnahmeraum einen dritten Aufnahmeraum aufweisen, der zur Aufnahme weiterer Zusatzfunktionsmittel
geeignet ist. Der dritte Aufnahmeraum kann insbesondere im Bereich der zweiten Stirnseite
des Tragrahmens der Pendelleuchte 1 (also dem zweiten Aufnahmeraum
9b gegenüberliegend) angeordnet sein.