Die Erfindung betrifft ein chirurgisches Haltesystem mit einem Kopfteil
und mit einem verschwenkbar daran gelagerten, eine Öffnung an der Unterseite
des Kopfteils durchsetzenden Gewindeschaft, der an seiner Oberseite eine kugelige
Verdickung trägt, die in einen oben offenen Innenraum des Kopfteils eintaucht
und durch eine am Kopfteil angeordnete Klemmeinrichtung in Richtung auf die Unterseite
des Innenraums verschoben und dadurch relativ zu dem Kopfteil festgelegt werden
kann.
Derartige chirurgische Haltesysteme sind beispielsweise bekannt aus
der US 5,207,678 oder der DE
10 2005 021 879 A1. Mit derartigen Haltesystemen ist es möglich, die
an sich freie Verschwenkbarkeit der kugeligen Verdickung relativ zum Kopfteil dadurch
einzuschränken und zu blockieren, dass das Kopfteil durch die Klemmeinrichtung
in Richtung auf die Unterseite des Innenraums mit einer Klemmkraft beaufschlagt
wird. Diese Klemmkraft drückt die kugelige Verdickung gegen eine Ringschulter
oder eine Einschnürung oder Verengung der Öffnung an der Unterseite des
Innenraums, so dass die kugelige Verdickung durch die Anlage an dieser Einschnürung
oder Verengung festgeklemmt wird. Diese Einschnürung oder Verengung kann die
Form einer Kugelkalotte haben, die an die kugelige Verdickung angepasst ist, es
ist auch möglich, konische Einschnürungen zu verwenden. In jedem Falle
ergeben sich dabei relativ komplizierte Geometrien, deren Herstellungstoleranzen
außerordentlich genau eingehalten werden müssen, da sonst die Klemmwirkung
nicht sichergestellt ist. Bei innenliegenden Kugelkalotten beispielsweise müssen
spezielle Messverfahren entwickelt werden, um den genauen Verlauf der kugeligen
Ringflächen zu bestimmen, bei konisch ausgebildeten Öffnungen muss in
ähnlicher Weise die Konizität geprüft werden. Dies ist mit einem
großen Aufwand verbunden und außerdem lässt es sich in der Praxis
nicht vermeiden, dass bei derartigen Geometrien eine hohe Ausschußquote auftritt.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein gattungsgemäßes chirurgisches
Haltesystem so auszubilden, dass seine Herstellung vereinfacht werden kann.
Diese Aufgabe wird bei einem chirurgischen Haltesystem der eingangs
beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Öffnung
an der Unterseite des Kopfteils zylindrisch ausgebildet ist und einen Innendurchmesser
aufweist, der geringfügig kleiner ist als der Außendurchmesser der kugeligen
Verdickung, so dass die kugelige Verdickung beim Einschieben in die Öffnung
mit Hilfe der Klemmeinrichtung in die zylindrische Öffnung eingepresst und
in dieser gegen eine Verschwenkung gesichert ist.
Die Herstellung einer zylindrischen Öffnung ist wesentlich einfacher
als die Ausbildung von kugelkalottenförmigen Einschnürungen oder konischen
Öffnungen, und es ist auch wesentlich einfacher zu kontrollieren, ob eine derartige
zylindrische Öffnung die notwendigen Toleranzen einhält.
Überraschenderweise hat sich herausgestellt, dass das Einpressen
der kugeligen Verdickung in eine derartige zylindrische Öffnung zu einem so
festen Sitz der kugeligen Verdickung in der zylindrischen Öffnung führt,
dass das Kopfteil und der Gewindeschaft in der gewünschten Weise gegen eine
Verschwenkung gegeneinander gesichert sind. Dabei ist es nicht wesentlich, wie tief
die kugelige Verdickung in die zylindrische Öffnung eingeschoben wird, wesentlich
ist nur, dass der Bereich des größten Außendurchmessers der kugeligen
Verdickung in die zylindrische Öffnung eintaucht.
Der Innendurchmesser der Öffnung kann zwischen 0,005 mm und 0,5
mm kleiner sein als der Außendurchmesser der kugeligen Verdickung. Bei Verwendung
von Metallen für die Verdickung und für das Wandmaterial der Öffnung
ist diese Differenz relativ klein und liegt vorzugsweise zwischen 0,005 mm und 0,1
mm, wenn die kugelige Verdickung aus Kunststoff besteht, können größere
Differenzen verwendet werden in der Größenordnung zwischen 0,05 mm und
0,5 mm. In jedem Fall ist der Unterschied relativ gering, so dass beim Einpressen
der Verdickung in die zylindrische Öffnung keine allzu großen Kräfte
notwendig sind.
Es ist dabei vorteilhaft, wenn beim Einpressen der kugeligen Verdickung
das Material der kugeligen Verdickung plastisch verformt wird, so dass die kugelige
Verdickung im Anlagebereich an der Innenwand der Öffnung ebenfalls annähernd
zylinderförmig verformt wird, dadurch erhält man zusätzlich zur reinen
Klemmung auch noch einen Formschluss durch die Anlage eines zylindrischen Ringes
der Verdickung an der zylindrischen Innenwand der Öffnung.
Dieser Effekt kann noch dadurch vergrößert werden, dass
die kugelige Verdickung nicht als gleichmäßige massive Kugelfläche
ausgebildet ist, sondern eine Profilierung oder Aufrauung aufweist, beispielsweise
durch Umfangsrillen, durch Umfangsrippen oder dergleichen. Durch die unregelmäßige
Oberfläche der kugeligen Verdickung wird die plastische Verformung beim Einpressen
der kugeligen Verdickung in die zylindrische Öffnung erleichtert, so dass über
eine größere Ringfläche eine annähernd zylinderförmige
Kontur der Verdickung erreicht wird.
Es kann vorgesehen sein, dass das Kopfteil im Bereich der Öffnung
in seiner Unterseite geringfügig elastisch aufweitbar ist, so dass das Einpressen
der kugeligen Verdickung erleichtert wird. Die elastische Aufweitung
dürfte dabei sehr gering sein, sie kann beispielsweise in der Größenordnung
von einem einhundertstel bis einigen einhundertstel Millimetern liegen.
Es ist besonders vorteilhaft, wenn die Klemmeinrichtung einen Anschlag
aufweist, durch den die Eintauchtiefe der kugeligen Verdickung in die Öffnung
der Unterseite begrenzt wird. Damit ist sichergestellt, dass auch bei vollständigem
Betätigen der Klemmeinrichtung die kugelige Verdickung im Inneren der zylindrischen
Öffnung verbleibt und nicht nach unten aus dieser zylindrischen Öffnung
ausgestoßen wird.
Die Klemmeinrichtung kann beispielsweise eine Klemmschraube umfassen,
die von oben her in den Innenraum des Kopfteils einschraubbar ist.
Bei einer solchen Ausgestaltung ist es vorteilhaft, wenn der Anschlag
durch das Ende von Gewindegängen an der Klemmschraube und einem diese aufnehmenden
Innengewinde am Kopfteil gebildet wird, diese Enden der Gewindegänge begrenzen
das Eindrehen der Klemmschraube und damit deren Eintauchtiefe.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass
im Innenraum ein Klemmelement verschiebbar gelagert ist, das sich auf der kugeligen
Verdickung des Gewindeschaftes abstützt und durch die Klemmeinrichtung in Richtung
auf die Unterseite des Innenraums verschiebbar ist. Die Klemmeinrichtung wirkt also
in diesem Falle indirekt auf die kugelige Verdickung.
Das Klemmelement ist vorzugsweise als zylindrische Hülse ausgebildet,
die an der Innenseite des Innenraums anliegt.
Das Klemmelement kann selbst einen Anschlag tragen, der seine Einschubtiefe
im Innenraum des Kopfteils begrenzt. Beispielsweise könnte ein solcher Anschlag
gebildet werden durch ein Rastelement, das in eine Öffnung in der Innenwand
des Innenraums des Kopfteiles eingreift. Ein solches Rastelement kann gleichzeitig
das Klemmelement auch gegen ein unbeabsichtigtes Herausziehen aus dem Innenraum
sichern.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist weiterhin vorgesehen,
dass das Klemmelement eine Anlagefläche für einen Haltestab aufweist,
der quer zur Längsrichtung des Innenraums angeordnet ist und durch einander
gegenüberliegende Öffnungen in der Wand des Kopfteils hindurchragt, und
dass die Klemmeinrichtung beim Vorschieben in Richtung auf die Unterseite des Kopfteils
an dem Haltestab zur Anlage gelangt und dann über den Haltestab das Klemmelement
gegen die kugelige Verdickung drückt.
Dabei ist es günstig, wenn der Rand der Öffnungen in der
Wand des Kopfteils einen Anschlag für den Haltestab bildet, der die Verschiebung
des Haltestabes in Richtung auf die Unterseite des Innenraums begrenzt.
Bei der Betätigung der Klemmeinrichtung wird bei einer solchen
Ausgestaltung zunächst über den Haltestab und das Klemmelement die kugelige
Verdickung des Gewindeschaftes nach unten geschoben, bis sie in die zylindrische
Öffnung an der Unterseite des Innenraums gelangt, so dass dadurch der Gewindeschaft
gegen eine Verschwenkung gegenüber dem Kopfteil festgelegt wird. Solange dabei
der Haltestab nicht gegen den Rand der Öffnungen in der Wand des Kopfteils
gedrückt wird, ist die Andruckkraft auf den Haltestab jedoch nicht groß
genug, um diesen vollständig festzulegen, das heißt dieser bleibt gegenüber
dem Klemmelement verschiebbar, so dass zwar in dieser Stellung die Verschwenkmöglichkeit
des Gewindeschaftes gegenüber dem Kopfteil ausgeschlossen ist nicht aber die
Verschiebung des Haltestabs. Erst bei vollständiger Betätigung des Klemmelementes
und bei dem Andrücken des Haltestabes an den Rand der Öffnungen in der
Wand des Kopfteils wird auch der Haltestab gegenüber dem Kopfteil dauerhaft
fixiert. Dabei wird zwar die kugelige Verdickung des Gewindeschaftes in der zylindrischen
Öffnung weiter verschoben, dies ändert aber an dem Klemmsitz in der zylindrischen
Öffnung nichts.
Es ist vorteilhaft, wenn der Innendurchmesser des Innenraums geringfügig
größer ist als der Außendurchmesser der kugeligen Verdickung, so
dass die kugelige Verdickung im Innenraum frei verschiebbar ist und erst beim Eintreten
in die zylindrische Öffnung nur noch durch die Klemmeinrichtung unter Aufbringung
von Presskräften vorgeschoben werden kann.
Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der
Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung.
Es zeigen:
1: eine perspektivische Ansicht eines orthopädischen
Haltesystems an einem Wirbelknochen;
2: eine Längsschnittansicht durch das Kopfteil
des orthopädischen Haltesystems der 1 vor dem
Einschieben der kugeligen Verdickung in die zylindrische Öffnung an der Unterseite
des Kopfteils und
3: eine Ansicht ähnlich 2
nach dem Einschieben der kugeligen Verdickung in die zylindrische Öffnung an
der Unterseite des Kopfteils.
Das in der Zeichnung dargestellte orthopädische Haltesystem umfasst
eine Knochenschraube 1 mit einem vorzugsweise selbstschneidend ausgebildeten
Gewindeschaft 2 und einem Kopfteil 3. Das Kopfteil 3
hat die Form einer zylindrischen Hülse mit einem durchgehenden Innenraum
4, dessen Innendurchmesser über dessen gesamte Höhe gleich ist,
jedoch im Bereich des unteren Endes des Kopfteils 3 unter Ausbildung einer
zylindrischen Öffnung 5 geringfügig kleiner ist. Dies ist in
der Darstellung der 2 und 3
durch eine nach innen vorspringende Stufe 9 dargestellt, die zur Verdeutlichung
stärker nach innen vorspringend dargestellt ist, als es tatsächlich der
Fall ist.
Die Öffnung 5 weist eine kreiszylindrische Innenwand
6 auf, die gegenüber der Innenwand 7 des Innenraums
4 einen geringfügig kleineren Außendurchmesser aufweist und zu
dieser Innenwand 7 konzentrisch verläuft.
Die Knochenschraube 1 ist mit ihrem Gewindeschaft
2 von oben her in den Innenraum 4 eingeführt und durchsetzt
die Öffnung 5. An ihrem oberen Ende trägt der Gewindeschaft
2 eine kugelige Verdickung 8, deren Außendurchmesser geringfügig
kleiner ist als der Innendurchmesser der Innenwand 7 des Innenraums
4, jedoch geringfügig größer als der Innendurchmesser der
Innenwand 6 der Öffnung 5. Beispielsweise kann der Außendurchmesser
der kugeligen Verdickung 8 zwischen 0,005 mm und 0,5 mm größer
sein als der Innendurchmesser der Innenwand 6 der Öffnung
5 und der Innendurchmesser der Innenwand 7 des Innenraums
4 kann um 0,001 mm bis 2 mm größer sein als der Außendurchmesser
der kugeligen Verdickung 8. Dabei hängen insbesondere die Maßdifferenzen
des Außendurchmessers der kugeligen Verdickung 8 und des Innendurchmessers
der Innenwand 6 auch vom Material ab, welches für die kugelige Verdickung
8 und für die Innenwand 6 verwendet wird. Bei metallischer
Ausgestaltung beider Komponenten liegt die Maßdifferenz vorzugsweise in der
Größenordung zwischen 0,005 mm und 0,1 mm, wenn die kugelige Verdickung
8 aus Kunststoff besteht, kann die Differenz größer sein und
liegt dann vorzugsweise zwischen 0,05 mm und 0,5 mm.
Bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel weist
die kugelige Verdickung eine glatte, massive Kugeloberfläche auf. Bei einem
in der Zeichnung nicht dargestellten, abgewandelten Ausführungsbeispiel ist
diese Oberfläche jedoch profiliert oder aufgeraut, sei es durch eine regelmäßige
Struktur, beispielsweise durch Umfangsrillen und Umfangsrippen, sei es durch eine
chemische oder mechanische Aufrauung, so dass Bereiche entstehen, deren Außendurchmesser,
d.h. deren Abstand vom Mittelpunkt der kugeligen Verdickung, unterschiedlich ist.
Dies erleichtert eine plastische Verformung an der Oberfläche der kugeligen
Verdickung 8 beim Eindrücken dieser kugeligen Verdickung
8 in die zylindrische Öffnung 5, so dass bei dieser plastischen
Verformung die Festlegung der kugeligen Verdickung 8 nicht nur durch einen
reinen Klemmsitz, sondern auch in geringem Umfange durch einen Formschluss erfolgt,
der sich durch die zylindrische Verformung am Anlagebereich der kugeligen Verdickung
8 an der Innenwand 6 der Öffnung 5 ergibt.
Beim Einschieben des Gewindeschaftes 2 kann die kugelige
Verdickung 8 ohne weiteres bis an das untere Ende des Innenraums
4 vorgeschoben werden und setzt sich zunächst auf die Stufe
9 auf. In dieser Lage ist der Gewindeschaft 2 in alle Richtungen
gegenüber dem Kopfteil 3 verschwenkbar, man erhält also eine
Polyaxiallagerung.
Oberhalb der kugeligen Verdickung 8 ist von oben her eine
Klemmhülse 10 in den Innenraum 4 eingesetzt, die mit ihrer
Außenseite flächig an der Innenwand 7 des Innenraums
4 anliegt und in diesem in Längsrichtung frei verschieblich ist. Sie
stützt sich mit ihrem unteren Rand 11 an der Oberseite der kugeligen
Verdickung 8 ab, dazu ist der untere Rand 11 entsprechend der
kugeligen Kontur der kugeligen Verdickung 8 kugelkalottenförmig ausgebildet.
An ihrer Oberseite weist die Klemmhülse 10 zwei einander
gegenüberliegende, nach oben hin offene, U-förmige Durchbrechungen
12 auf, die eine Auflagefläche 13 für einen zylindrischen
Haltestab 14 bilden, der quer zur Längsrichtung der Klemmhülse
10 und nach beiden Seiten durch Ausnehmungen 15 in der Wand des
Kopfteils 3 hervorragend auf den Auflageflächen 13 aufliegt.
Neben dem oberen Ende des Kopfteils 3 ist in der Innenwand
7 des Innenraums 4 eine Umfangsnut 16 eingeformt, deren
obere Seitenwand 17 von innen nach außen schräg ansteigend ausgebildet
ist. In diese Umfangsnut 16 greift ein in den Innenraum 4 von
oben her eingesetzter Haltering 18 mit radial nach außen abstehenden
Vorsprüngen 19 ein, die sich ihrerseits über eine schräg
nach oben ansteigende Seitenfläche 20 an die Seitenfläche
17 der Umfangsnut 16 anlegen. Der Haltering 18 ist dadurch
gegen ein Herausziehen aus dem Innenraum 4 gesichert, er kann jedoch unter
elastischer Aufweitung der gegenüberliegenden Seiten des Kopfteils
3 von oben her in den Innenraum 4 eingeschoben werden, dabei gleiten
die Vorsprünge 19 an der Innenwand des aufgeweiteten Innenraums
4 entlang, bis sie in die Umfangsnut 16 eintreten.
Der Haltering 18 umgibt eine Schraubhülse
21 mit einem Innengewinde 22, in welches eine Klemmschraube
23 eingeschraubt ist. Diese weist einen Innenmehrkant 24 auf für
den Einsatz eines Drehinstruments, mit dessen Hilfe die Klemmschraube
23 mehr oder weniger tief in das Innengewinde 22
eingeschraubt werden kann und sich dabei an die Oberseite eines
auf die Auflageflächen 13 aufgelegten Haltestabes 14 anlegt.
Die Innenfläche 24 des Halterings 18 und die
Außenfläche 25 des Schraubhülse 21 sind in gleicher
Weise geringfügig konisch ausgebildet mit nach oben hin abnehmendem Durchmesser,
so dass bei der Verschiebung der Schraubhülse 21 gegenüber dem
Haltering 18 eine Klemmwirkung erzielt wird, aufgrund des geringen Konizitätswinkels
handelt es sich dabei um eine selbsthemmende Klemmwirkung.
Beim Einsatz des beschriebenen chirurgischen Haltesystems wird zunächst
der Gewindeschaft 2 in das Kopfteil 3 eingeschoben, und mittels
eines geeigneten Drehwerkzeugs, das in einen Innenmehrkant 26 in der kugeligen
Verdickung 8des Gewindeschaftes 2 einführbar ist, wird der
Gewindeschaft 2 in einen Knochen eingeschraubt, beispielsweise in einen
Wirbelknochen 27, wie in 1 dargestellt. Dabei
ist der Gewindeschaft 2 gegenüber dem Kopfteil 3 ohne weiteres
frei verdrehbar. Anschließend werden in den Innenraum 4 des Kopfteils
3 die Klemmhülse 10 und eine Baueinheit eingeschoben, die
aus dem Haltering 18, der Schraubhülse 21 und der Klemmschraube
23 besteht. Selbstverständlich ist dazu die Klemmschraube
23 noch nicht tief in die Schraubhülse 21 eingeschraubt,
so dass das Einschieben dieser Einheit möglich ist.
Ein Haltestab 14 kann entweder vor dem Einschieben dieser
Einheit oder auch danach eingelegt oder eingeschoben werden. Bevor die Klemmschraube
23 fest eingeschraubt ist, kann sowohl der Gewindeschaft 2 gegenüber
dem Kopfteil 3 in allen Richtungen verschwenkt werden als auch der Haltestab
14 in Längsrichtung verschoben und um seine Längsachse gedreht
werden.
Beim Einschrauben der Klemmschraube 23 legt sich diese an
die Oberseite des Haltestabs 14 an und drückt diesen zusammen mit
der Klemmhülse 10 nach unten gegen die kugelige Verdickung
8. Dabei wird diese an der Stufe 9 vorbei in die zylindrische
Öffnung 5 vorgeschoben, wie dies in 3
dargestellt ist. Sobald die kugelige Verdickung 8 mit ihrem größten
Außendurchmesser in die Öffnung 5 gelangt ist, ergibt sich durch
die Übermaßtoleranz, das heißt durch den geringfügig größeren
Außendurchmesser der kugeligen Verdickung 8 gegenüber dem Innendurchmesser
der Öffnung 5, ein Presssitz, durch den die Verschwenkung des Gewindeschaftes
2 aufgehoben ist. Wie aus der Darstellung der 3
ersichtlich, ist dabei die Klemmhülse 10 so tief in den Innenraum
4 eingeschoben worden, dass eine an der Klemmhülse 10 angeordnete,
radial über deren Außenfläche vorstehende Rastnase 28 in
eine Öffnung 29 in der Innenwand 7 des Innenraums
4 eintritt. Die Rastnase 28 ist an der Klemmhülse
10 elastisch radial nach innen verschiebbar angeordnet und kann so weit
radial nach innen verschoben werden, dass sie bei der Verschiebung der Klemmhülse
10 an der Innenwand des Innenraums 4 vorbeigleitet. Die Rastnase
28 weist eine ebene obere Rastfläche 30 und eine schräge,
als Aufgleitfläche wirkende untere Seitenfläche 31 auf. Durch
den Eingriff der Rastnase 28 in die Öffnung 29 ist die Klemmhülse
10 gegen ein Herausziehen aus dem Innenraum 4 gesichert, beim
Einschieben wird die Rastnase durch die als Aufgleitfläche wirkende untere
Seitenfläche 31 radial nach innen geschoben und kann an der Innenwand
des Innenraums 4 entlanggleiten, bis sie in die Öffnung
29 eintritt.
Die Klemmhülse 10 kann so ausgebildet sein, dass ihre
Einschubtiefe in den Innenraum 4 begrenzt ist. Dies könnte beispielsweise
durch die Rastnase 28 erfolgen, wenn diese am unteren Ende der Öffnung
29 anschlägt. Dies ist in der Zeichnung nicht dargestellt, eine entsprechende
Abwandlung wäre jedoch ohne weiteres möglich. Die Klemmhülse könnte
als Anschlag auch einen Bund tragen, der an der Unterkante der Öffnung
29 anschlägt, oder einen ähnlichen Vorsprung, der mit der Innenwand
7 des Innenraums 4 zusammenwirkt.
Wenn die Klemmschraube 23 so weit eingeschraubt ist, dass
die kugelige Verdickung 8 sich in der zylindrischen Öffnung
5 befindet, ist zwar die Verschwenkbarkeit des Gewindeschaftes
2 aufgehoben, die Verschiebbarkeit des Haltestabs 14 ist aber
noch nicht endgültig aufgehoben, da der Haltestab trotz der auf ihn wirkenden
Klemmkräfte noch gegenüber der Klemmhülse 10 verschiebbar
ist. Dies kann auch dadurch unterstützt werden, dass die Klemmhülse
10 aus einem Kunststoffmaterial besteht, das eine geringe Reibung aufweist
und daher die Verschiebung des Haltestabs 14 unterstützt.
Wenn dagegen die Klemmschraube 23 weiter eingeschraubt wird,
legt sich schließlich der Haltestab 14 an den unteren Rand der Ausnehmung
15 in der Wand des Kopfteils 2 an, so dass eine feste Verspannung
des Haltestabs 14 eintritt. Dadurch wird der Haltestab gegen eine Längsverschiebung
und eine Drehung gesichert, außerdem wird dadurch die Eintauchtiefe der kugeligen
Verdickung 8 in die zylindrische Öffnung 5 begrenzt, so dass
keine Gefahr besteht, dass durch zu starkes Eindrehen der Klemmschraube
23 die kugelige Verdickung 8 nach unten aus der zylindrischen
Öffnung 5 herausgeschoben werden könnte.
Die in der Zeichnung dargestellte und beschriebene Klemmeinrichtung
umfasst eine Konusklemmung durch die konische Ausgestaltung der Innen- beziehungsweise
Außenflächen des Halterings 18 und der Schraubhülse
21. Stattdessen könnten auch andere Klemmeinrichtungen Verwendung
finden, beispielsweise eine einfache, in ein Innengewinde des Innenraums
eingeschraubte Klemmschraube oder eine auf ein Außengewinde des Kopfteils
3 aufgeschraubte, sich an dem Haltestab 14 abstützende Mutter.
Die beschriebene Konusklemmung ist lediglich als ein Beispiel einer solchen Klemmeinrichtung
dargestellt und erörtert worden.
Als Materialien für die beschriebenen Teile kommen im Wesentlichen
körperverträgliche Metalle in Frage, beispielsweise Titan oder Titanlegierungen,
bei der Klemmhülse 10 wird vorzugsweise Reintitan verwandt. Die kugelige
Verdickung kann ebenfalls aus Titan oder einer Titanlegierung bestehen, es ist aber
auch möglich, für die kugelige Verdickung ein Kunststoffmaterial zu verwenden,
beispielsweise Polyetheretherketon oder ähnliche körperverträgliche
Kunststoffe. Diese Kunststoffe haben den Vorteil, dass sie beim Einpressen der kugeligen
Verdickung 8 in die Öffnung 5 stärker plastisch verformt
werden, so dass neben der Klemmwirkung auch eine ausgeprägte formschlüssige
Fixierung erfolgen kann.