Die Erfindung betrifft eine chirurgische Halteschraube mit einem ein
Außengewinde tragenden Schaft, einem mit dem Schaft fest oder beweglich verbundenen
Kopfteil, welches einen zu der dem Schaft gegenüberliegenden Oberseite hin
offenen Innenraum sowie zwei auf gegenüberliegenden Seiten des Kopfteils angeordnete,
zur Oberseite hin offene, eine Aufnahme für ein stabförmiges Verbindungsteil
bildende Durchbrechungen aufweist, und mit einer Klemmschraube, die von der Oberseite
her in den Innenraum derart einschraubbar ist, dass sie ein in die Aufnahme eingelegtes
Verbindungsteil in dieser festklemmt.
Derartige chirurgische Halteschrauben können in verschiedener
Weise zur Stabilisierung und Festlegung von Knochen und Knochenfragmenten verwendet
werden, beispielsweise kann es sich bei den chirurgischen Halteschrauben um Pedikelschrauben
handeln. Derartige chirurgische Halteschrauben werden aber auch an anderen Stellen
des Körpers zur Festlegung von Knochen und Knochenfragmenten eingesetzt.
Zur Festlegung eines Verbindungsteils am Kopfteil einer chirurgischen
Halteschraube sind sehr unterschiedliche Klemmvorrichtungen bekannt, beispielsweise
kann auf ein ein Außengewinde tragendes Kopfteil eine Klemmmutter aufgeschraubt
werden (US 5,474,555), oder es ist bekannt,
die Verbindungsteile mit einem Klemmstück festzuklemmen, das seitlich in das
Kopfteil einschiebbar ist (US 6,090,111).
Bei anderen Konstruktionen werden auf das Kopfteil separate Lagerelemente
aufgesetzt, die das Kopfteil außen umgreifen und in die eine Klemmschraube
eingeschraubt ist (DE 41 10 002 C2;
DE 41 07 480 C2; WO 2004/047657
A2; US 2005/0119667 A1).
In allen Fällen ergibt sich dabei eine relativ komplizierte Konstruktion,
außerdem müssen Vorkehrungen getroffen werden, um ein unerwünschtes
Aufspreizen des Kopfteiles zu vermeiden, und schließlich treten bei vielen
Konstruktionen unerwünschte Kerbwirkungen des Kopfteiles auf, durch die die
Festigkeit beeinträchtigt werden kann.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine gattungsgemäße chirurgische
Halteschraube so auszubilden, dass die Montage und das Festklemmen des Verbindungsteils
vereinfacht werden, außerdem sollen die Festigkeitseigenschaften der Anordnung
verbessert werden.
Diese Aufgabe wird bei einer chirurgische Halteschraube der eingangs
beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Klemmschraube
in eine Schraubhülse eingeschraubt ist, die mit einer sich zur Oberseite des
Kopfteiles verjüngenden konischen Außenfläche an der komplementären
konischen Innenfläche einer die Schraubhülse umgebenden Lagerhülse
anliegt, und dass die Lagerhülse gegen eine Verschiebung in Richtung auf die
Oberseite gesichert an dem Kopfteil gehalten ist.
Eine solche Befestigung arbeitet nach dem Prinzip eines Spreizkonus,
durch die Einschraubkräfte der Klemmschraube wird die Schraubhülse in
axialer Richtung in die Lagerhülse hineingezogen, und durch die konische Ausbildung
an der Außenfläche der Schraubhülse und der Innenfläche der
Lagerhülse ergibt sich ein Reibschluss zwischen Schraubhülse und Lagerhülse,
die radial nach außen wirkenden Kräfte werden dabei sowohl durch die Schraubhülse
als auch durch die Lagerhülse aufgenommen und wirken nicht auf das Kopfteil,
das dadurch keine unerwünschte Aufspreizung erfährt. Außerdem ist
das Einsetzen sehr vereinfacht, weil zunächst zum Einsetzen keine Drehbewegung
notwendig ist, wie dies beim Aufschrauben von Muttern oder beim Einschrauben von
Schrauben notwendig ist, es genügt zunächst zur Montage, die Schraubhülse
in die Lagerhülse hineinzuziehen, um dadurch die Baueinheit aus Schraubhülse,
Lagerhülse und in die Schraubhülse eingeschraubter Klemmschraube am Kopfteil
zu platzieren. Erst zum endgültigen Festklemmen des Verbindungsteils wird dann
eine Rotationsbewegung benötigt, nämlich zum Einschrauben der Klemmschraube.
Günstig ist es, wenn der Neigungswinkel der konischen Außenfläche
gegenüber der Mittelachse der Schraubhülse zwischen 0° und 30°
liegt. Bei relativ geringen Neigungswinkeln tritt dabei Selbsthemmung beim Verspannen
der beiden Teile zueinander ein.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass die
Lagerhülse im Innenraum angeordnet ist und zur Sicherung gegen eine Verschiebung
in Richtung auf die Oberseite des Kopfteils Lagerhülse und Kopfteil ineinander
greifende Vor- und Rücksprünge aufweisen. Beispielsweise kann die Lagerhülse
an ihrer Außenseite einen oder mehrere Vorsprünge tragen, die in Rücksprünge
an der Innenseite des Kopfteiles eingreifen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass der
Vorsprung an der Lagerhülse eine nach außen abstehende Ringschulter ist.
Entsprechend kann der Rücksprung an dem Kopfteil eine bogenförmige
Nut an der Innenseite des Innenraums sein.
Es ist günstig, wenn die Ringschulter eine nach
außen hin ansteigende Oberseite aufweist, insbesondere, wenn auch der Rücksprung
eine zum Innenraum hin abfallende Oberseite aufweist. Durch diese schräg verlaufenden
Anlageflächen wird sichergestellt, dass die beiden durch die die Aufnahme bildenden
Durchbrechungen ausgebildeten Abschnitte des Kopfteiles durch die auf die Lagerhülse
wirkenden Kräfte zusammengezogen werden, es wird also einer unerwünschten
Aufspreizung entgegengewirkt.
Bei einer anderen Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass
der Rücksprung durch eine Durchbrechung in der Wand des Kopfteils gebildet
wird, in diese Durchbrechung rastet ein Vorsprung an der Lagerhülse ein.
Dabei ist es vorteilhaft, wenn die Lagerhülse und das Kopfteil
derart ausgebildet sind, dass die Lagerhülse von der Oberseite des Kopfteils
her in den Innenraum einschiebbar ist, bis der oder die Vorsprünge in die Rücksprünge
des Kopfteiles eingreifen. Insbesondere kann dabei die Schraubhülse bereits
locker in die Lagerhülse eingesetzt sein, in die Schraubhülse kann die
Klemmschraube eingeschraubt sein, so dass diese Baueinheit aus Lagerhülse,
Schraubhülse und Klemmschraube von oben her in das Kopfteil eingeführt
werden kann, nachdem das Verbindungsteil von oben her eingelegt ist.
Die Lagerhülse kann im Bereich der Vor- oder Rücksprünge
radial zusammendrückbar sein. Zusätzlich oder alternativ kann vorgesehen
sein, dass das Kopfteil im Bereich der Vor- oder Rücksprünge elastisch
aufweitbar ist. Das Eingreifen der Vorsprünge in die Rücksprünge
wird durch eine elastische Verformung der Lagerhülse und/oder des Kopfteiles
möglich, es ergibt sich also eine elastische Rastverbindung.
Günstig ist es dabei, wenn die Lagerhülse durch Längsschlitze
in nebeneinander liegende, elastisch gegeneinander biegbare Abschnitte unterteilt
ist.
Weiterhin kann vorgesehen sein, dass die Vorsprünge Aufgleitflächen
tragen, durch die beim Einschieben der Lagerhülse in den Innenraum der Eintritt
der Vorsprünge in die Rücksprünge ermöglicht wird, an den Aufgleitflächen
gleiten die Vorsprünge an den jeweils gegenüberliegenden Teilen auf und
verformen das Kopfteil und/oder die Lagerhülse elastisch.
Bei einer anderen Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Vor-
und Rücksprünge Umfangsrillen auf der Außenseite der Lagerhülse
und der Innenseite des Kopfteiles sind.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung trägt
die Lagerhülse einen radial abstehenden Flansch, der bei eingeschobener Lagerhülse
auf der Oberseite des Kopfteiles aufliegt und damit die Einschubtiefe der Lagerhülse
in das Kopfteil begrenzt.
Der radial abstehende Flansch kann zusätzlich an seiner Außenkante
einen ringförmigen Wandabschnitt tragen, der bei eingeschobener Lagerhülse
an der Außenwand des Kopfteiles anliegt.
Die Klemmschraube kann im eingeschraubten Zustand unmittelbar an dem
Verbindungsteil anliegen und dieses dadurch klemmen, bei einer abgewandelten Ausführungsform
ist vorgesehen, dass die Klemmschraube im eingeschraubten Zustand an einem Klemmelement
anliegt, das durch die eingeschraubte Klemmschraube an das Verbindungsteil angedrückt
wird.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen,
dass die Klemmschraube an ihrem dem Kopfteil abgewandten Ende eine Verlängerung
trägt zur Aufnahme eines Drehwerkzeuges. Dieses Verlängerung erleichtert
das Einführen des Drehwerkzeuges.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Verlängerung mit der Klemmschraube
über eine Sollbruchstelle verbunden ist, die beim Überschreiten eines
Maximalwertes des Einschraubmomentes bricht. Dadurch wird das Einschraubmoment begrenzt,
mit welchem die Klemmschraube gegen das Verlängerungsteil gedrückt werden
kann.
Es kann weiterhin vorgesehen sein, dass das Kopfteil auf seiner dem
Schaft abgewandten Seite eine hülsenförmige Verlängerung trägt.
Diese ist vorzugsweise mit dem übrigen Kopfteil über eine Sollbruchstelle
verbunden. Die Verlängerung des Kopfteils kann die Verlängerung der Klemmschraube
umgeben.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist weiterhin vorgesehen,
dass die Verlängerung der Klemmschraube an ihrer Außenseite Vor- oder
Rücksprünge trägt für einen formschlüssigen Eingriff eines
Werkzeuges. Mit diesem Werkzeug kann die Klemmschraube entgegen der Einschraubrichtung
aus dem Kopfteil herausgezogen werden, so dass dadurch vor dem Festklemmen der Schraubhülse
in der Lagerhülse diese in die Lagerhülse hineingezogen und in dieser
festgeklemmt wird. Der Rücksprung kann beispielsweise eine Umfangsnut in der
Wand der Verlängerung der Klemmschraube sein.
Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der
Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung.
Es zeigen:
1: einen Wirbelkörper mit einer in diesen eingeschraubten
chirurgischen Halteschraube und einem in dieser gehaltenen Verbindungsstab;
2: eine vergrößerte perspektivische Darstellung
der chirurgischen Halteschraube der 1 mit einem in Längsrichtung
geschnitten Kopfteil;
3: eine Schnittansicht längs Linie 3-3 in
2;
4: eine Ansicht ähnlich 3
bei einem abgewandelten Ausführungsbeispiel einer chirurgischen Halteschraube
mit einer Klemmschraube mit Verlängerung und einem Kopfteil mit Verlängerung;
5: eine Ansicht ähnlich 2
bei einem abgewandelten Ausführungsbeispiel mit einer Klemmschraube mit Verlängerung
und einer das Kopfteil an der Oberseite umgreifenden Lagerhülse;
6: eine Schnittansicht längs Linie 6-6 in
5;
7: eine Ansicht ähnlich 5
mit einer vollständig in das Kopfteil eintauchenden Lagerhülse;
8: ein weiteres Ausführungsbeispiel einer chirurgischen
Halteschraube in Längsschnittdarstellung mit einer Lagerhülse, die durch
Vorsprünge in Durchbrechungen des Kopfteiles gesichert ist; und
9: eine Ansicht eines weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiels
einer chirurgischen Halteschraube ähnlich der der 6
mit einer Klemmschraube, die über ein elastisches Klemmelement das Verbindungsteil
im Kopfteil festlegt.
Die in der Zeichnung dargestellte chirurgische Halteschraube
1 weist einen länglichen Schaft 2 mit einem Außengewinde
3 auf, das vorzugsweise als selbstschneidendes Knochengewinde ausgebildet
ist. Mittels dieses Schaftes 2 kann die chirurgische Halteschraube
1 in einen Knochen eingeschraubt werden, beispielsweise in einen Wirbelkörper
4.
Der Schaft 2 ist verbunden mit einem Kopfteil 5.
Bei den in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen ist diese Verbindung
als bewegliche Verbindung ausgebildet, es ist aber ebenso möglich, dass der
Schaft 2 starr mit dem Kopfteil verbunden ist oder nur um eine quer zur
Längsrichtung des Schaftes 2 verlaufende Schwenkachse verschwenkbar.
Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen trägt der Schaft
2 an seiner Oberseite eine kugelförmige Verdickung 6, die
im offenen Innenraum 7 des Kopfteiles 5 angeordnet ist und die
sich am unteren Ende des Innenraumes 7 auf einer ringschulterartigen Verengung
8 des Innenraumes 7 abstützt. Dadurch wird die kugelförmige
Verdickung 6 im Innenraum 7 nach allen Seiten verschwenkbar gelagert
und am Austritt aus dem Innenraum 7 nach unten hin gehindert.
Der Innenraum 7 durchsetzt das gesamte Kopfteil
5 derart, dass der Schaft 2 mit der kugelförmigen Verdickung
6 von der Oberseite des Kopfteiles 5 aus in den Innenraum
7 eingeführt werden kann, bis sich die Verdickung 6 an der
schulterförmigen Verengung 8 anlegt.
Auf dem im Innenraum 7 angeordneten Kopfteil 5 stützt
sich eine in den Innenraum 7 eingeschobene und flächig an dessen Innenwand
anliegende Klemmhülse 9 ab, die an ihrer Unterkante entsprechend dem
Querschnitt der kugelförmigen Verdickung 6 kugelringförmig ausgebildet
ist, so dass eine flächige Anlage an der Verdickung 6 erfolgt. Die
Klemmhülse 9 trägt eine radial abstehende, elastisch radial nach
innen verschiebbare Rastnase 10, die an ihrer Unterseite eine schräge
Aufgleitfläche 11 und an ihrer Oberseite eine horizontale Rastfläche
12 aufweist. Beim Einschieben der Klemmhülse 9 wird die Rastnase
10 durch die Rastfläche 12 elastisch nach innen gebogen und
rastet im eingeschobenen Zustand in eine seitliche Durchbrechung 13 im
Kopfteil 5 ein. Beim Herausziehen der Klemmhülse 9 aus dem
Innenraum 7 legt sich die Rastnase mit der horizontalen Rastfläche
12 an die Oberkante der Durchbrechung 13 an und verhindert dadurch
das Herausziehen der Klemmhülse 9 aus dem Innenraum 7.
Das Kopfteil 5 weist an zwei gegenüberliegenden Seiten
parallel zur Längsachse des zylindrischen Innenraumes 7 verlaufende
und zur Oberseite des Kopfteiles 5 hin offene Schlitze 14 auf,
die eine Aufnahme für einen Verbindungsstab 15 bilden, der quer zur
Mittelachse des Kopfteiles in das Kopfteil eingelegt werden kann. Dabei tritt dieser
Verbindungsstab 15 in eine muldenförmige Vertiefung 16 der
Klemmhülse 9 ein und legt sich an diese an.
Die Seitenwand des Kopfteiles 5 wird durch die beiden diametral
gegenüberliegenden Schlitze 14 in zwei Hälften geteilt, die nur
am unteren Ende des Kopfteiles 5 miteinander verbunden sind. An der Oberseite
dieser zwei Hälften 17, 18 wird eine Lagerhülse
19 festgelegt, die in sich eine Schraubhülse 20 aufnimmt.
Bei dem in den 1 bis 3 dargestellten
Ausführungsbeispiel hat die Lagerhülse 19 eine zylindrische Außenwand
mit einer radial abstehenden Ringschulter 21, deren Oberseite
22 nach außen und nach oben, d.h. zur Oberseite des Kopfteiles
5 hin ansteigt, im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Oberseite
22 dabei eben ausgebildet.
Die radial außen liegende Außenfläche 23
der Ringschulter 21 weist einen von oben nach unten abnehmenden
Radius auf, diese Seitenfläche 23 bilden somit eine schräg verlaufende
Aufgleitfläche aus.
In den beiden Hälften 17, 18 des Kopfteiles
5 ist eine zum Innenraum 7 hin offene, bogenförmige Nut
24, 25 eingelassen, deren Oberkante 26 ebenso wie die
Oberseite 22 der Ringschulter 21 schräg nach außen und
nach oben verläuft.
Die Lagerhülse 19 ist durch zwei parallel zu ihrer Mittelachse
verlaufende, diametral einander gegenüberliegende, zur Unterseite der Lagerhülse
19 hin offene Längsschlitze 27 in zwei Hälften
28, 29 geteilt, so dass diese Hälften 28,
29 insbesondere im Bereich der Unterkante der Lagerhülse
19 elastisch gegeneinander gebogen werden können. Diese Verformung
geht soweit, dass die Lagerhülse 19 von oben her in den Innenraum
7 eingeschoben werden kann, wobei sich die Ringschulter 21 mit
ihrer als Aufgleitfläche wirkenden schrägen Seitenfläche
23 an die Innenwand des Innenraumes 7 anlegt und die Hälften
28, 29 so weit zusammen biegt, dass die Ringschulter
21 an der Innenwand des Innenraumes 7 vorbei bis in die beiden
Nuten 24, 25 gelangen kann. Beim Eintritt der Ringschulter
21 in die Nuten 24, 25 können sich die beiden Hälften
28, 29 wieder in die ursprüngliche Lage elastisch zurückbewegen,
so dass jetzt die Ringschulter 21 vollständig in die Nuten
24, 25 eintritt. Dadurch wird die Lagerhülse 19
gegen ein Herausziehen gesichert, denn beim Herausziehen aus dem Innenraum
7 legt sich die schräg verlaufende Oberseite 22 der Ringschulter
21 an die entsprechend schräg verlaufende Oberkante 26 der
Nuten 24, 25 an und verhindert ein derartiges Herausziehen. Außerdem
werden durch die schräg verlaufenden, aneinander anliegenden Flächen bei
einem Herausziehen die beiden Hälften 17, 18 des Kopfteiles
5 gegeneinander gezogen, es wird also mit Sicherheit jeglicher Aufweitung
der beiden Hälften 17, 18 entgegengewirkt.
Die Außenfläche 30 der Schraubhülse
20 und die Innenfläche 31 der Lagerhülse 19
sind beide in gleicher Weise konisch ausgebildet und verjüngen sich zur Oberseite
des Kopfteiles 5 hin, die Konizität ist dabei gering, der Konuswinkel
liegt in der Größenordnung zwischen 0° und 30°. Beim Verschieben
der Schraubhülse 20 in die Lagerhülse 19 hinein legen
sich die Innenfläche 31 und die Außenfläche 30
flächig aneinander an und führen so zu einer Selbsthemmung und Verklemmung
der Schraubhülse in der Lagerhülse.
Die Schraubhülse 20 weist eine durchgehende Innengewindebohrung
32 auf, in die eine Klemmschraube 33 eingeschraubt ist, die ihrerseits
zum Einsetzen eines Drehwerkzeuges einen Innensechskant 34 aufweist.
Zum Einsetzen der in den 1 bis 3
beschriebenen chirurgischen Halteschraube wird zunächst der Schaft mit der
kugelförmigen Verdickung in das Kopfteil 5 eingesetzt, außerdem
wird die Klemmhülse 9 von oben eingeschoben, so dass das Kopfteil
5 und die kugelförmige Verdickung 6 verliersicher miteinander
verbunden sind, die Verdickung 6 ist jedoch innerhalb des Kopfteiles
5 in allen Richtungen frei verdrehbar.
Die Verdickung 6 trägt einen Innensechskant
35, in den ein Eindrehwerkzeug eingesetzt werden kann, welches durch den
freien Innenraum 7 einführbar ist. Mit diesem Drehwerkzeug kann der
Schaft 2 in einen Knochen eingeschraubt werden.
Nach dem Einschrauben wird in das Kopfteil 5 der Verbindungsstab
15 eingelegt, der sich auf der muldenförmigen Vertiefung
16 der Klemmhülse 9 abstützt und zunächst frei
verschiebbar und verdrehbar ist.
Von der Oberseite her wird anschließend in den Innenraum
7 die Lagerhülse 19 mit der darin angeordneten Schraubhülse
20 eingeschoben, in die Schraubhülse 20 kann die Klemmschraube
33 bereits eingeschraubt sein. Allerdings ist die Klemmschraube nur so
weit eingeschraubt, dass die Einheit aus Lagerhülse 19, Schraubhülse
20 und Klemmschraube 33 tief genug in den Innenraum
7 vorschiebbar ist, dass die Ringschulter 21 in die Nuten
24, 25 einrasten kann. Erst dann wird die Klemmschraube
33 mit einem in den Innensechskant 34 eingesetzten, in der Zeichnung
nicht dargestellten Drehwerkzeug weiter in die Schraubhülse 20 eingeschraubt
und legt sich dabei an die Oberseite des Verbindungsstabes 15 an, der dadurch
bei fortschreitendem Einschrauben zunehmend kräftig gegen die Klemmhülse
9 gedrückt wird, die sich ihrerseits auf der kugelförmigen Verdickung
6 abstützt. Dies führt zu einer Verklemmung sowohl des Verbindungsstabes
als auch der kugelförmigen Verdickung relativ zum Kopfteil 5, alle
beweglichen Teile werden somit starr am Kopfteil 5 festgelegt.
Dabei wird die Schraubhülse 20 kräftig in die Lagerhülse
19 hineingezogen, so dass dort ein sicherer Klemmsitz erreicht wird. Alle
radial nach außen wirkenden Kräfte, die von der Klemmschraube
33 übertragen werden, werden von der Schraubhülse 20
und gegebenenfalls der Lagerhülse 19 aufgenommen, diese nach außen
wirkenden Kräfte übertragen sich also nicht auf die beiden Hälften
17, 18 des Kopfteiles 5, diese werden im Gegenteil durch
die schrägen Oberseiten 22 der Ringschulter 21 nach innen
gezogen.
Beim Einsetzen der chirurgischen Halteschraube 1 wird ein
Drehwerkzeug zunächst nur für das Einschrauben des Schaftes
2 benötigt, während der gesamten Montage und
Ausrichtphase dagegen wird kein Drehwerkzeug benötigt, bis das endgültige
Festklemmen mittels der Klemmschraube 33 erwünscht ist. Beim Zusammenbau
genügt es, die Teile gegeneinander zu schieben, dafür wird in der Regel
kein Werkzeug benötigt.
Bei dem in den 1 bis 3
dargestellten Ausführungsbeispiel stützt sich die Ringschulter
21 in einer Nut 24, 25 des Kopfteiles 5 ab.
Bei dem Ausführungsbeispiel der 8, das ähnlich
aufgebaut ist und bei dem entsprechende Teile dieselben Bezugszeichen tragen, sind
diese Nuten 24, 25 ersetzt durch seitliche Durchbrechungen
36, 37 in der Wand des Kopfteiles 5, außerdem ist
bei diesem Ausführungsbeispiel vorgesehen, dass die Oberseite 22 der
Ringschulter 21 horizontal verläuft und nicht schräg nach oben.
Bei dem Ausführungsbeispiel der 8
ist im Unterschied zu dem Ausführungsbeispiel der 3
außerdem die Klemmschraube 33 mit einer hülsenförmigen Verlängerung
38 an ihrer Oberseite versehen, die über eine Sollbruchstelle
39 einstückig mit der Oberseite der Klemmschraube 33 verbunden
ist und die an ihrer Außenseite eine Umfangsnut 40 trägt.
Diese Umfangsnut dient der Aufnahme eines in der Zeichnung nicht dargestellten
Werkzeuges, welches die Klemmschraube 33 mit ihrer Verlängerung
38 einer Zugkraft unterwerfen kann, die von unten nach oben verläuft,
die also dazu führt, dass die Klemmschraube mit der Schraubhülse
20, in die die Klemmschraube eingeschraubt ist, weiter in die Lagerhülse
19 hineingezogen wird. Mit einem solchen Werkzeug kann nach dem Einsetzen
der Baueinheit aus Lagerhülse, Schraubhülse und Klemmschraube eine Klemmverbindung
zwischen der Schraubhülse und der Lagerhülse hergestellt werden. Die Zugkraft
kann beschränkt werden durch die Sollbruchstelle 39, die beim Überschreiten
einer bestimmten Zugkraft nachgibt.
Es kann auch vorgesehen sein, dass die Verlängerung
38 einen Formschluss mit einem Drehwerkzeug herstellt, beispielsweise durch
einen Innenmehrkant, so dass die Einschraubkräfte für die Klemmschraube
über die Verlängerung 38 übertragen werden. Auf diese Weise
kann die Sollbruchstelle 39 dazu dienen, das Einschraubmoment zu begrenzen.
Bei dem Ausführungsbeispiel der 4
ist eine ähnliche Ausgestaltung gewählt wie beim Ausführungsbeispiel
der 3, auch hier trägt die Klemmschraube
33 eine Verlängerung, in diesem Falle allerdings ohne eine Umfangsnut
an der Außenwand. Diese Verlängerung 38 der Klemmschraube
33 wird bei diesem Ausführungsbeispiel umgeben von einer hülsenförmigen
Verlängerung 41 des Kopfteiles 5. Auch diese Verlängerung
41 ist über eine Sollbruchstelle 42 mit dem Kopfteil
5 verbunden und kann daher beim Überschreiten bestimmter Kräfte
abgetrennt werden.
Bei dem Ausführungsbeispiel der 5
und 6 ist ein ähnlicher Aufbau gewählt wie
bei den Ausführungsbeispielen der 7 und
8. Einander entsprechende Teile tragen daher dieselben
Bezugszeichen. Im Unterschied zu den Ausführungsbeispielen der 7
und 8 stützt sich die Lagerhülse
19 bei diesem Ausführungsbeispiel nicht über eine in eine Nut
oder eine Durchbrechung eingreifende Ringschulter an dem Kopfteil 5 ab,
sondern die Lagerhülse 19 greift mit einer zylindrischen Außenwand
in den Innenraum 7 des Kopfteiles 5 ein und wird in diesem Bereich
durch die Spreizkonuswirkung der Schraubhülse 20 so radial gegen die
Innenwand des Innenraumes 7 gedrückt, dass ein Reibschluss entsteht.
Dieser Reibschluss führt dazu, dass die Lagerhülse 19 ebenfalls
gegen eine Verschiebung nach oben gesichert ist.
Bei diesem Ausführungsbeispiel legt sich im Übrigen die
Lagerhülse 19 mit einem von der Oberkante radial abstehenden Flansch
43 und einem sich an die Außenkante dieses Flansches 43 anschließenden
zylindrischen Randstreifen 44 an die Oberseite und die Außenseite
des Kopfteiles 5 an, der Randstreifen 44, der Flansch
43 und die zylindrische Wand der Lagerhülse 19 bilden somit
eine Rinne aus, in die die Oberkante des Kopfteiles 5 eintritt.
Eine ähnliche Ausgestaltung wird dargestellt beim Ausführungsbeispiel
der 9, bei der ebenfalls einander entsprechende Teile
dieselben Bezugszeichen tragen. Zur Verbesserung der Festlegung der Lagerhülse
19 ist in diesem Falle zusätzlich zu dem Reibschluss auch noch ein
Formschluss vorgesehen, dazu tragen sowohl die zylindrische Außenfläche
der Lagerhülse 19 als auch die Innenwand des Kopfteiles
5 umlaufende Rinnen 45, 46, die formschlüssig ineinander
greifen. Diese Rinnen 45, 46 sind so ausgebildet, dass ein Einschieben
der Lagerhülse 19 unter elastischer Verformung der Lagerhülse
19 und/oder des Kopfteiles 5 möglich ist, dass aber unter
der Spreizwirkung der in die Lagerhülse 19 hineingezogenen Schraubhülse
20 ein formschlüssiger Eingriff und damit eine sichere Festlegung
der Lagerhülse 19 am Kopfteil 5 erreicht werden.
Während bei den Ausführungsbeispielen der 1
bis 8 sich die Klemmschraube 33 unmittelbar
auf dem Verbindungsstab 15 abstützt, ist bei dem Ausführungsbeispiel
der 9 vorgesehen, dass die Klemmschraube
33 an einem federnden Klemmelement 47 anliegt, welches seinerseits
auf der Oberkante der Klemmhülse 9 abgestützt ist. Beim Einschrauben
der Klemmschraube 33 wird dadurch zunächst die Klemmhülse
9 gegen die kugelförmige Verdickung 6 gedrückt, d.h.
der Schaft 2 wird gegenüber dem Kopfteil 5 festgelegt, während
der Verbindungsstab noch frei beweglich ist. Erst beim weiteren Einschrauben der
Klemmschraube 33 wird das Klemmelement 47 elastisch nach unten
gebogen und legt sich dann an die Oberseite des Verbindungsstabes 15 an,
der dann ebenfalls festgeklemmt wird, und zwar durch festes Einklemmen in die Vertiefung
16 der Klemmhülse 9. Damit kann beim Einschrauben der Klemmschraube
eine zweistufige Festlegung der beweglichen Teile erfolgen, zuerst eine Festlegung
des Schaftes 2 mit der kugelförmigen Verdickung 6 und erst
dann eine Festlegung des Verbindungsstabes 15.