Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufbringen eines von einem
Spender ausgegebenen Mittels auf einen zu behandelnden Gegenstand.
Es ist üblich, Putz- oder Pflegemittel mit einem Spender wie
zum Beispiel einer Sprühdose auf einen zu behandelnden Gegenstand aufzutragen,
um das Putz- oder Pflegemittel dann mit einem Werkzeug wie einem Lappen oder einer
Bürste zu verteilen. Zum Beispiel trägt man auf eine Fahrradkette ein
Schutzöl auf und verteilt es dann gleichmäßig mit einem Pinsel. So
kann das Schutzöl auch in die Gelenke der Fahrradkette eindringen.
Herkömmlich muss beim Auftragen des Schutzöles auf die Fahrradkette
mit einer Hand der das Schutzöl ausgebende Spender gehalten werden, während
mit der anderen Hand das Werkzeug geführt wird um das Schutzöl zu verteilen.
Jedoch ist es zusätzlich notwendig das Kettenblatt über die Tretkurbel
zu drehen, um die Fahradkette weiterzuführen. Daher müssen zum Weiterführen
der Fahrradkette entweder der Spender oder das Werkzeug abgelegt werden.
Da der Spender und das Werkzeug beide Hände eines Anwender beanspruchen,
ist es nicht möglich beim Auftragen und Verteilen eines Putz- oder Pflegemittels
gleichzeitig eine weitere Tätigkeit durchzuführen. Wenn der Spender und
das Werkzeug zum Beispiel auf einer Leiter zum Fetten einer Gardinenführung
verwendet werden sollen, so muss der Anwender entweder vorher eine in der Gardinenführung
vorhandene Gardine vollständig entfernen oder er muss zum Weiterführen
der Gardine den Spender und das Werkzeug zusammen in eine Hand nehmen, da auf der
Leiter häufig kein Platz zum Ablegen ist. Das ist zeitaufwendig und erhöht
die Gefahr, dass etwas auf den Boden fällt.
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
zum Aufbringen eines von einem Spender ausgegebenen Mittels auf einen zu behandelnden
Gegenstand zu schaffen, mit der das Mittel aus dem Spender einfach auf einen zu
behandelnden Gegenstand aufgetragen und verteilt werden kann.
Diese Aufgabe wird durch die Vorrichtung nach Anspruch 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Vorrichtung werden in den Unteransprüchen
dargelegt.
Erfindungsgemäß ist also bei einer Vorrichtung zum Aufbringen
eines von einem Spender ausgegebenen Mittels auf einen zu behandelnden Gegenstand
vorgesehen, dass ein Halter einen Haltering zur lösbaren Befestigung der Vorrichtung
am Spender und einen am Haltering vorgesehenen Träger aufweist. Am Träger
des Halters ist ein Werkzeug befestigt, wobei dem Werkzeug das Mittel aus dem Spender
zum Aufbringen auf den zu behandelnden Gegenstand über eine Leitung zuführbar
ist. Ein Anwender braucht das Werkzeug nun nicht mehr extra in einer Hand zu halten,
sondern kann es lösbar am Träger des Halterings befestigen, wobei das
Werkzeug über eine Leitung vom Spender mit dem aufzutragenden Mittel versorgt
wird. Somit kann der Spender zusammen mit dem Werkzeug einhändig verwendet
werden, sodass die zweite Hand für alternative Tätigkeiten frei bleibt.
Obwohl es grundsätzlich möglich ist, das Werkzeug dauerhaft
an dem Träger anzubringen, ist bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Vorrichtung
am Träger ein Gewinde, vorzugsweise ein Innenwinde vorgesehen, mit dem das
Werkzeug mit einem enstprechenden Gegengewinde zur lösbaren Befestigung verschraubbar
ist. Das Gewinde, insbesondere Innengewinde ermöglicht, dass das Werkzeug auf
einfache Weise sicher am Träger befestigt werden kann. Im Weiteren kann das
Werkzeug fast beliebig oft am Träger befestigt und zur Reinigung oder zum Austausch
gelößt werden, da die Verbindung verschleißunanfällig ist.
Bei einer Weiterbildung der Erfingung ist das Innengewinde des Träger
als Gewindeeinsatz ausgebildet, der in den Träger eingegossen ist. Hierdurch
kann für den Träger ein anderes Material als für das Innengewinde
benutzt werden, das unabhängig von der erforderlichen Verschleißfestigkeit
des Gewindes entsprechend den Anforderungen des Halters bezüglich Elastizität
und Zähigkeit gewählt werden kann.
Bei einer weiteren Ausführungsform ist der Haltering C-förmig
ausgebildet, wobei seine umfangsmäßige Öffnung vom Mittelpunkt aus
unter einem Winkel gesehen wird, der zwischen 90° und 130° und insbesondere
im Bereich von 100° bis 110°liegt, und wobei der C-förmige Haltering
vorzugsweise mit seiner C-Form symmetrisch zum Träger liegt. Dies ermöglicht
einem Anwender ein leichtes Aufsetzen des Halteringes auf den Spender.
Im Weiteren können die umfangsmäßigen Enden des C-förmigen
Halterings abgerundet sein. Der Haltering läßt sich somit einfacher auf
den Spender aufdrücken, da die Enden besser an der Außenwand des Spenders,
zum Beispiel einer Sprühdose entlang gleiten können.
Ferner ist vorgesehen, dass das Verhältnis der Wandstärke
des Halterings zu seinem Innendurchmesser 3% bis 13%, insbesondere 6% bis 10% beträgt.
Durch diese Dimensionierung erhält der Haltering seine optimale Stabilität.
Ist der Haltering nämlich zu dick, ist er zu steif. Ist er zu dünn, dann
verformt er sich leicht und liefert keine genügende Haltekraft.
Gemäß einer zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfingung
ist der Haltering aus glasfaser- oder kohlefaserverstärktem Kunststoff hergestellt.
Diese Materialen ermöglichen eine optimale Festigkeit des Halterings.
Damit ein Anwender einen Schriftzug auf dem Spender auch dann erkennen
kann, wenn der Haltering auf den Spender aufgesteckt ist, ist der Haltering vorteilhafter
Weise aus transparentem Kunststoff hergestellt.
Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist der
Haltering und der Träger in einem Stück durch ein Spritzgussverfahren
hergestellt, wodurch der Herstellungsprozess der Vorrichtung vereinfacht wird.
Zusätzlich ist es möglich an der Innenseite des Haltering
vorzugsweise im Bereich des Trägers einen Stoppereinsatz vorzusehen, um ein
Verrutschen des Halterings beim Anwenden zu vermeiden.
Ein Werkzeug zur Verwendung in der obigen Vorrichtung weißt erfindugsgemäß
ein zylindrisches Halteelement auf, das an einem axialen Ende einen nach außen
geöffneten Innenraum und am anderen Ende einen Gewindeabschnitt aufweist, der
vorzugsweise mit einem Außengewinde versehen ist, wobei in dem nach außen
geöffneten Innenraum Auftrags- und/oder Verteilelemente befestigt sind, die
aus dem Innenraum nach außen vorstehen, und wobei in dem zylindrischen Halteelement
ein Durchgangskanal vom Ende des Gewindeabschnitts zum Innenraum vorgesehen ist.
Somit kann das aus dem Spender geleitete Mittel sauber durch den Durchgangskanal
zu den Auftrags- und/oder Verteilelementen geleitet werden.
Bei einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Werkzeugs sind die Auftrags- und/oder Verteilelemente mit einer Vergussmasse im
Innenraum des Halteelements befestigt, wodurch eine sehr einfache Herstellung des
Werkzeugs ermöglicht wird.
Der Durchmesser des Gewindeabschnitts, insbesondere wenn er ein Außengewinde
trägt, ist zweckmäßiger Weise kleiner als der Durchmesser des zylindrischen
Halteelements selbst. Somit kann des Werkzeug bequem fest am Träger eingeschraubt
werden, ohne das zusätzlich ein Element zum Stoppen vorgesehen werden muss.
Als Auftrags- und/oder Verteilelemente sind insbesondere Borsten,
Schwämme, Haare, Drähte, Lappen oder dergleichen geeignet. Dadurch kann
das Werkzeug nicht nur zum Auftragen eines Mittels auf einen zu behandelnden Untergrund
und ggf. dessen Pflege verwendet werden, sondern auch zum Abtragen einer Schicht
von einem Untergrund, wobei dann zum Beispiel als Werkzeug nicht nur Drähte,
sondern auch ein Spachtel in Frage kommen würde.
Erfindungsgemäß weist ein Spendersystem einen Spender, der
aus einer Ausgabeeinrichtung ein Mittel zum Aufbringen auf einen zu behandelnden
Gegenstand ausgibt und eine erfindungsgemäße Vorrichtung auf, die am Spender
gehalten ist, wobei eine Leitung die Ausgabeeinrichtung des Spenders mit dem Werkzeug
der Vorrichtung verbindet, um dem Werkzeug das Mittel zum Aufbringen auf den zu
behandelnden Gegenstand zuführen zu können.
Das Spendersystem kann je nach Anwendungszweck ein Werkzeug mit Borsten,
Schwämmen, Haaren, Drähten, Lappen, Spachtel oder dergleichen verwenden.
Die Erfindung wird im folgenden beispielsweise anhand der Zeichnungen
näher erläutert. Es zeigen:
1 eine perspektivische Ansicht eines Spenders mit einem
Halter gemäß der Erfindung,
2 eine Vorderansicht des Halters von 1,
3 eine Draufsicht auf den Halter nach 2
4 einen Schnitt durch den Halter im Wesentlichen nach
Linie A-A' in 3, und
5 ein Werkzeug zum Einsatz in einen Halter gemäß
der Erfindung.
In den verschiedenen Figuren der Zeichnung sind einander entsprechende
Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
1 zeigt ein erfindungsgemäßes Spendersystem
mit einem Spender 10, der zum Beispiel eine Sprühdose zum Ausgeben
eines Reinigungs- oder Pflegemittels sein kann, und mit einer Vorrichtung
11 zum Aufbringen eines von dem Spender 10 ausgegebenen Mittels.
Der beispielsweise als Sprühdose dargestellte Spender 10 weist einen
zylindrischen Spenderkörper 12 und eine obere Verschlusskappe
13 auf, an der eine Ausgabeeinrichtung 14 vorgesehen ist, durch
die ein in dem Spender 10 vorhandenes Mittel ausgegeben werden kann. An
die Ausgabeeinrichtung 14 ist eine Leitung 15 angeschlossen, die,
wie unten noch näher beschrieben wird, durch eine entsprechende Öffnung
in einem Träger 16, der an einem Halter 17 angebracht ist,
zu einem Werkzeug 18 geführt ist. Das Werkzeug
18 kann beispielsweise als Auftragmittel 19 ein Schwämmchen
aufweisen, das in 1 geschnitten dargestellt ist.
Wie in den 2, 3
und 4 dargestellt ist, weist der Halter 17
einen Haltering 20 auf, der, wie besonders gut in 3
zu erkennen ist, im Wesentlichen C-förmig ist. Der im Wesentlichen C-förmige
Haltering 20 weist eine umfangsmäßige Öffnung
21 auf, die vom Mittelpunkt M des Halterings 20 ausgesehen unter
einem Winkel &agr; erscheint, der zwischen 90° und 130° und insbesondere
zwischen 100° und 110° liegt. Die die Öffnung 21 begrenzenden
umfangsmäßigen Enden 22 des C-förmigen Halterings
20 können abgeschrägt sein, um das Aufsetzen des Halterings
20 auf einen Spenderkörper 12 zu erleichtern. Vorzugsweise
sind sie jedoch abgerundet, wie dies besonders gut in 3
zu erkennen ist. Die Abrundung ist dabei vorzugsweise halbkreisförmig, wobei
der dazugehörige Durchmesser der Dicke d des Halterings 20 in Radialrichtung
entspricht.
Der Träger 16 ist vorzugsweise symmetrisch zur C-Form
des Halterings 20 angeordnet und steht in der Zeichnung nach oben von der
Oberkante 23 wandförmig hervor. Im oberen Abschnitt des Trägers
16, also im Bereich seines vom Haltering 20 abgewandten Endes
ist zur Befestigung des Werkzeugs 18 ein Innengewinde 24 vorgesehen,
in dass das Werkzeug mit einem entsprechenden Außengewinde 25, das
in 5 dargestellt ist, zur lösbaren Befestigung
des Werkzeugs 18 am Halter 17 einschraubbar ist. Anstelle des
Innengewindes kann aber auch ein Außengewinde auf einem vom Träger vorstehenden
Zapfen mit Durchgangsbohrung vorgesehen. In diesem Fall wäre das Werkzeug mit
einem Innengewinde zu versehen.
Vorzugsweise ist das Innengewinde 24 in einem Gewindeeinsatz
26 ausgebildet, der vorzugsweise in den Träger 16 des als
Spritzgussteil ausgebildeten Halters 17 eingegossen ist. Um eine besonders
drehfeste Verbindung des Gewindeeinsatzes 26 im Träger 16
zu erzielen, ist dessen Außenumfang sechseckig wie bei einer Schraubenmutter
ausgebildet. Der Abstand des Gewindeeinsatzes 26 von der Oberseite des
Halterings ist dabei entsprechend den Abmessungen eines Spenders 10 gewählt,
auf den die erfindungsgemäße Vorrichtung 11 aufgesetzt werden
soll.
Soll die erfindungsgemäße Vorrichtung 11 mit einem
Spender 10 oder einer Sprühdose verwendet werden, die im Bereich ihrer
Verschlusskappe 13 einen umlaufenden Bördelrand aufweist, so ist es
zweckmäßig, wenn benachbart zur Oberseite 23 des Halterings
20 in der zur Mitte M des Halterings weisenden Rückseite
27 des Trägers 16 eine Nut 28 vorgesehen ist, in
der ein entsprechender Bördelrand aufgenommen werden kann.
Eine derartige Nut 28 in der Rückseite 27 des
Trägers 16 sorgt ferner dafür, dass der Halter 17 der
erfindungsgemäßen Vorrichtung 11 zum Aufbringen des aus dem Spender
10 ausgegebenen Mittels in Axialrichtung des Spenderkörpers
12 gegen ein Verschieben gesichert ist.
Um auch ein Verrutschen oder Verschieben des Halters 17 in
Umfangsrichtung zu vermeiden, kann, wie das in 2 gestrichelt
angedeutet ist ein Stoppereinsatz 29 vorgesehen sein, der aus einem Reibmaterial,
wie z.B. Gummi oder dergleichen hergestellt ist, um die Reibung zwischen dem Haltering
20 und dem Spenderkörper 12 zu erhöhen.
Um eine einfache und sichere Befestigung des Halters 17 auf
dem Spenderkörper 12 zu gewährleisten, wird der Radius R des
C-förmigen Halterings entsprechend dem Durchmesser des Spenderkörpers
12 so gewählt, dass der Haltering 20 auf dem Spenderkörper
12 klemmend gehalten ist. Um dabei die nötige Haltekraft durch eine
entsprechende Verformung des Halterings 20 sicherzustellen, wird die Wandstärke
d des Halterings in Abhängigkeit vom Innendurchmesser 2r des Halterings
20 so gewählt, dass das Verhältnis der Wandstärke d zum
Innendurchmesser im Bereich von 3 bis 13%, und insbesondere im Bereich von 6 bis
10% liegt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Dicke d des Halterings
20 kleiner gewählt werden kann, wenn seine in Axialrichtung gesehene
Höhe h groß ist, während sie dicker zu wählen ist, wenn die
Höhe h kleiner ist.
Vorzugsweise wird der Halter 17 einstückig als Spritzgussteil
hergestellt, wobei auch der Gewindeeinsatz mit eingegossen wird. Dabei ist es bevorzugt,
glasfaser- oder kohlefaserverstärkte Kunststoffe einzusetzen, um eine genügende
Zähigkeit und Elastizität des für den Halter 17 vorgesehenen
Materials sicherzustellen.
Um die Handhabung der erfindungsgemäßen Vorrichtung im praktischen
Einsatz weiter zu erleichtern, und um insbesondere Verwechselungen von einzelnen
Spendern auszuschließen, wenn ein Benutzer gleichzeitig mehrere Spender im
Einsatz hat, ist es zweckmäßig, den Haltering aus transparentem Kunststoff
auszubilden, sodass die Inhaltsangaben auf dem Spender 10 trotz aufgesetzter
Vorrichtung 11 gut erkennbar sind.
Als Werkzeug 18 zum Auftragen und/oder Verteilen eines aus
dem Spender 10 ausgegebenen Mittels auf einem Werkstück (nicht dargestellt)
kann beispielsweise wie in 5 dargestellt ist, ein Pinsel
vorgesehen sein, dessen als Auftrags- und/oder Verteilelemente dienende Haare
30 in einem nach außen geöffneten Innenraum 31 mittels
einer Vergussmasse 32 befestigt sind, wobei der Innenraum
in einem zylindrischen Halteelement 33 vorgesehen ist. An seinem vom Innenraum
31 abgewandten Ende weist das zylindrische Halteelement 33 einen
Gewindeabschnitt 34 auf, an dem das Außengewinde 25 vorgesehen
ist. Der Gewindeabschnitt 34 weist vorzugsweise einen kleineren Durchmesser
auf, als der Hauptabschnitt des Halteelements 33, so dass eine Anschlagschulter
37 ausgebildet ist, die das Anschrauben des Werkzeugs 18 am Halter
17 begrenzt.
Um ein vom Spender ausgegebenes Mittel über die Leitung
15 zu den Haaren 30 des pinselförmigen Werkzeugs
18 führen zu können, ist in dem zylindrischen Halteelement
33 ein Durchgangskanal 35 vorgesehen, der sich auch durch die
Vergussmasse 32 hindurch erstreckt und durch den die Leitung
15 geführt werden kann, sodass ihre Mündung 36 zwischen
den Pinselhaaren 30 liegt, um das Mittel aus dem Spender 10 unmittelbar
in den Auftragbereich des pinselförmigen Werkzeugs 18 zu leiten.
Anstelle der in 5 dargestellten Haare
30 können an dem Werkzeug auch natürliche, künstliche oder
metallische Borsten, Schwämme, wie zum Beispiel das in 1
geschnitten dargestellte Schwämmchen 19, Drähte, Lappen oder
dergleichen vorgesehen sein. Für den Einsatz der erfindungsgemäßen
Vorrichtung 11 zum Reinigen von Oberflächen ist es auch möglich,
ein spachtel- oder schaberförmiges Werkzeug am Träger 16 des
Halters 17 anzubringen, dem dann das Reinigungsmittel über die Leitung
15 zugeführt wird.
Soll beispielsweise wie Eingangs erwähnt eine Fahrradkette gereinigt
und geölt werden, so wird die erfindungsgemäße Vorrichtung
11 mit ihrem Haltering 20 so auf den Spenderkörper also den
Körper einer entsprechenden Sprühdose aufgesetzt, dass der Träger
16 mit seinem Gewindeeinsatz 26, in den ein entsprechendes Werkzeug
18 eingeschraubt ist, der Ausgabeeinrichtung 14 des Spenders
10 gegenüberliegend angeordnet, sodass eine mit der Ausgabeeinrichtung
14 verbundene Leitung 15 durch das zylindrische Halteelement
33 des Werkzeugs 18 hindurchgeführt werden kann. Anschließend
wird die Leitung 15 entsprechend eingesetzt, sodass das Spendersystem
10 und Vorrichtung 11 einsatzbereit ist.
Nun ist es für den Benutzer möglich, mit einer Hand den
Spender 10 und das Werkzeug 18 gleichzeitig zu betätigen,
um die als Beispiel angeführte Fahrradkette zu reinigen und neu zu ölen.
Obwohl das erfindungsgemäße Spendersystem nur im Zusammenhang
mit dem Reinigen und Warten einer Fahrradkette beispielhaft erläutert wurde,
kann es je nach eingesetztem Werkzeug auch für eine Vielzahl von anderen Zwecken
verwendet werden. Zum Beispiel ist es möglich, optische Geräte mit Druckluft
unter gleichzeitiger Verwendung eines weichen Pinsels oder weicher Lappen zu reinigen.
Auch das Auftragen von Farben und/oder Pflegemitteln auf Gegenstände ist möglich.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung 11 ermöglicht
es somit auf einfache und zuverlässige Weise Spender und Werkzeug mit einer
Hand bequem zu handhaben.