Die Erfindung betrifft eine Schuhsohle.
In dem deutschen Geschmacksmuster 401
03 472 ist eine rutschfeste Sohle beschrieben, die über dem Fersen-
und Fußbereich eine Mehrzahl von etwa viereckigen Noppen aufweist, die kreuzweise
eingeschnitten sind. Nach einer weiteren Ausführungsform wird die Schuhsohle
im mittleren Bereich der Unterseite durch etwa quadratische Noppen definiert, während
die restliche Lauffläche durch eine glatte Sohlenfläche festgelegt ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schuhsohle zu schaffen,
die eine hohe Rutschsicherheit gewährleistet, auch in Gehbereichen, die schmierige
und/oder nasse Eigenschaften haben.
Diese Aufgabe wird neuerungsgemäß gelöst bei einer
Schuhsohle mit einem Sohlenelement aus einer Nitril-Kautschuk-Mischung, welches
zumindest über den größten Teil seiner Fläche mit abstehenden
Noppen versehen ist, die jeweils in zylindrischer Form und mit von der Unterseite
eingeschnittenen Einkerbungen in kreuzförmiger Art vorgesehen sind.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform besteht die
Schuhsohle aus einem Grundkörper, vorzugsweise aus Polyurethan, welcher an
der Lauffläche ausgespart ist zur Aufnahme eines Sohlenelementes aus einer
Nitril-Kautschuk-Mischung, wobei das Sohlenelement zumindest über den größten
Teil seiner Fläche mit abstehenden Noppen versehen ist, die jeweils in zylindrischer
Form und mit von der Unterseite eingeschnittenen Einkerbungen in kreuzförmiger
Art vorgesehen sind.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Schutzansprüchen.
Die Erfindung schafft insbesondere eine Schuhsohle, die aus einem
Grundkörper besteht, in welchem an der Lauffläche eine Aussparung vorgesehen
ist, in die ein separates Sohlenelement aus einer Nitril-Kautschuk-Mischung eingesetzt
ist. Das Sohlenelement weist eine Vielzahl von Noppen auf, die etwa zylindrische
Formen aufweisen und durch etwa kreuzförmige Einschnitte definiert sind, derart,
dass durch die kreuzförmigen Einschnitte etwa dreieckige Noppenabschnitte mit
nach außen weisenden Ecken gebildet sind.
Die voneinander beabstandeten Noppen sind teilweise eingeschnitten
und in regelmäßigen Reihen bzw. Linien vorgesehenen. Die Struktur der
neuerungsgemäßen Noppen gewährleistet beim Tragen eines mit einer
solchen Sohle ausgerüsteten Schuhes eine gute Wasserverdrängung sowie
eine hohe Bodenhaftung auch bei unebenen Flächen, was zu einer sehr guten Rutschhemmung
speziell auf nassen Böden führt.
Die Verwendung einer Nitril-Kautschuk-Mischung, vorzugsweise mit einer
Shorehärte von +/– 50 Shore führt zu einem sehr niedrigen Abrieb
und zudem zu einer hoher antistatischen Eigenschaft.
Insbesondere die breiten Zwischenräume zwischen den einzelnen
Noppen verringern die Rutscheigenschaft auf wasserbedeckten Wegen, während
die konische Noppenausbildung den Verschmutzungsgrad verringert.
Nachfolgend wird eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Sohle anhand der Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
1 eine Ausführungsform der Sohle,
2 eine Perspektivansicht eines Sohlenelements, und
3 eine Ansicht der Sohle von unten einschließlich
dem in die Sohle eingesetzten Sohlenelement.
1 zeigt die Sohle in Perspektivansicht. Die Sohle
1 besteht aus einem Fersenbereich 2 und einem Zehenbereich
3, die üblicherweise unterschiedliche Höhen besitzen, wie
1 zeigt. 2 zeigt in Perspektivansicht
ein Sohlenelement 5, welches in die Sohle 1 eingesetzt ist. Zu
diesem Zweck weist die Sohle 1 an ihrer unteren Fläche bzw. Lauffläche
einen ausgesparten Bereich auf, der in seiner Innenkontur der Außenkontur des
Sohlenelements 5 entspricht. Der Sohlenrand 6 hat gegenüber
der in 1 nicht weiter dargestellten Aussparung eine
Höhe derart, dass das Sohlenelement 5 hinreichend über den Sohlenrand
6 vorsteht.
Das Sohlenelement 5 besteht aus einer Vielzahl von Noppen,
von welcher in 3 nur einige bezeichnet und mit den Bezugsnummern
7 bis 14 versehen sind. Die Noppen 7 bis 14
sind in regelmäßigen Reihen bzw. Zeilen angeordnet, also etwa in Form
einer Matrix, derart, dass zu einander benachbarte Noppen über einen Abstand
von vorzugsweise 3 mm zueinander beabstandet sind, wodurch ein Abstand geschaffen
wird, der das Durchtreten und Durchlaufen von Wasser beim Begehen einer mit Wasser
beschichteten Fläche gewährleistet, wodurch ein Aquaplaning verhindert
wird. Die Noppen haben im Wesentlichen eine zylindrische Form und sind von der Unterseite
her kreuzweise eingeschnitten, beispielsweise über eine Höhe von etwa
50% der Noppenhöhe insgesamt. Weiterhin haben die Noppen 7 bis
14 jeweils etwa eine konische Form in Richtung auf das freie Ende, was
zu einer Verringerung der Verschmutzung der Laufsohle führt.
Wie sich weiter aus 3 ergibt, sind die
zueinander benachbarten Noppen 7 bis 14 kreuzförmig eingeschnitten,
derart, dass der kreuzförmige Einschnitt zueinander benachbarter Noppen unterschiedlich
ausgerichtet ist. Gemäß 3 sind die Einschnitte
benachbarter Noppen um etwa 45° gegeneinander verdreht, was dazu führt,
dass beim Auftreten auf Wasser kein gegengerichteter Wasserstrom aus den Einkerbungen
bzw. Schlitzen benachbarter Noppen erzeugt wird, sondern in unterschiedliche Richtungen
verteilt wird. Hinsichtlich der Noppen 8 und 13 ergibt sich, dass
in den kreuzförmigen Einschnitten befindliches Wasser beim Auftreten nicht
in Richtung der Einkerbung der benachbarten Noppe verlagert wird, sondern dass der
Wasseraustritt aus der Noppe 8 in einer Richtung erfolgt, die unterschiedlich
zur Einkerbung der benachbarten Noppe 13 ist. Diese Einschnitte bzw. Einkerbungen
sind mit 15 und 16 hinsichtlich einer Noppe angedeutet.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform haben die Noppen
einen Durchmesser von vorzugsweise 10 mm und eine Gesamthöhe von etwa 3-4 mm.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform weist das Sohlenelement
5 einen Fersenbereich 20 und einen Zehenbereich 22 auf,
der frei von Noppen ist, wobei das Material des Sohlenelements 5, wie aus
2 ersichtlich ist, den Fersenbereich 20 und
den Zehenbereich 22 etwa halbkreisförmig ausfüllt mit einer Höhe,
die der Höhe der Noppen entspricht, d.h. die Fläche der Noppen
7 bis 14, sowie der nicht weiterbezeichneten Noppen fluchtet mit
der Fläche des Fersenbereichs 20 und des Zehenbereichs 22.
Die Sohle 1 besteht beispielsweise oder vorzugsweise aus
Polyurethan, während das Sohlenelement 5 aus einer Nitril-Kautschuk-Mischung
besteht und mittels eines Klebemittels an der Unterseite der Sohle 1 befestigt
wird.
Die zueinander benachbarten Noppen sind vorzugsweise mit gleichem
Abstand zueinander benachbart. Am inneren und/oder äußeren Sohlenrand
können Noppen teilweise ausgeschnitten sein.