Die vorliegende Erfindung betrifft eine Maschine, um Produkte, wie
Gras, Heu oder Stroh, die sich am Boden befinden, zu gruppieren, mit insbesondere
einem Hauptgestell, das eine erste seitliche Sammelvorrichtung, mit der eine erste
Schwadlegevorrichtung verbunden ist, und eine zweite seitliche Sammelvorrichtung,
mit der eine zweite Schwadlegevorrichtung verbunden ist, trägt, wie in dem
Dokument DE-A-19645629 beschrieben.
Bei einer bekannten Maschine dieser Art sind die Sammelvorrichtungen
getrennt und befinden sich auf der rechten Seite bzw. auf der linken Seite des Hauptgestells.
Diese Anordnung ermöglicht es, vorher zum Schwad gelegte Produkte einzusammeln
und sie seitlich weiterzubewegen, ohne dass sie mit dem Boden in Berührung
kommen. Sie können nun auf einer der Seiten oder beiden Seiten der Maschine
abgelegt werden, um einen Schwad mit größerem Volumen zu bilden.
Diese Maschine ist insbesondere nicht für das Einsammeln und
Schwadlegen von auf der gesamten Bodenoberfläche ausgebreiteten Produkten geeignet.
Ihr Einsatzgebiet ist somit relativ eingeschränkt.
Die vorliegende Erfindung soll die Nachteile der bekannten Maschinen
beseitigen. Sie soll insbesondere eine Maschine vorschlagen, die sowohl in der Lage
ist, bereits zum Schwad gelegte Produkte als auch auf der gesamten Bodenoberfläche
ausgebreitete Produkte einzusammeln und sie seitlich weiterzubewegen, ohne dass
sie mit dem Boden in Berührung sind.
Zu diesem Zeck und gemäß Anspruch 1 besteht ein wesentliches
Merkmal der Erfindung darin, dass das Hauptgestell zusätzlich eine mittlere
Sammelvorrichtung umfasst, mit der eine dritte Schwadlegevorrichtung verbunden ist,
und dass die mittlere Sammelvorrichtung und die dritte Schwadlegevorrichtung in
Bezug auf das Gestell verschiebbar sind, um in eine erste Stellung, in der sie mit
den ersten und den zweiten Sammelvorrichtungen und Schwadlegevorrichtungen ausgerichtet
sind und im Wesentlichen an diese angrenzen, und in mindestens eine zweite Stellung
gebracht werden zu können, in der sie in Bezug auf die ersten und die zweiten
Sammelvorrichtungen und Schwadlegevorrichtungen versetzt sind. In dieser zweiten
Stellung können die mittlere Sammelvorrichtung und die dritte Schwadlegevorrichtung
insbesondere in der Höhe versetzt sein.
In der ersten Stellung sammeln die Sammelvorrichtungen die Produkte
auf der gesamten Breite der Maschine ein. Diese Produkte können somit auf der
Oberfläche des Bodens ausgebreitet sein oder in Form eines Schwad von geringem
Volumen, der vorher beispielsweise von einer Mäh- und Schwadlegemaschine gebildet
wurde, vorhanden sein. Die eingesammelten Produkte gelangen nun auf die Schwadlegevorrichtungen,
die sie seitlich vom einen zum nächsten weiterbewegen, ohne dass sie mit dem
Boden in Berührung kommen, und sie an den Seiten der Maschine in Form eines
Schwads von großem Volumen ablegen.
In der zweiten Stellung sammeln die ersten und zweiten Sammelvorrichtungen
die Produkte, die sich am Boden in Form von Schwaden mit kleinem Volumen befinden,
ein und bringen sie zu ihren jeweiligen Schwadlegevorrichtungen. Diese können
nun derart angetrieben werden, dass sie diese Produkte zur Mitte der Maschine befördern,
um einen mittleren Schwad von großem Volumen zu bilden. Es ist allerdings auch
möglich, die Schwadlegevorrichtungen derart anzutreiben, dass sie die Produkte
zu den Außenseiten der Maschine bringen, um Schwaden von großem Volumen
in mehreren Durchgängen zu bilden.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist die dritte Schwadlegevorrichtung
mit einem Ablenker verbunden, der in Bezug zu der Schwadlegevorrichtung verschiebbar
ist. Dieser Ablenker ist derart angeordnet, dass er sich automatisch von einer im
Wesentlichen vertikalen Stellung, die er einnimmt, wenn die mittlere Sammelvorrichtung
und die dritte Schwadlegevorrichtung in ihrer ersten Stellung sind, in eine im Wesentlichen
horizontale Stellung verschiebt, wenn die Vorrichtungen ihre zweite Stellung einnehmen
und umgekehrt.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen aus der nachfolgenden
Beschreibung hervor, die sich auf die beiliegenden Zeichnungen bezieht, die als
nicht einschränkende Beispiele einige Ausführungsarten der erfindungsgemäßen
Maschine darstellen.
In diesen Zeichnungen:
stellt 1 eine teilweise Draufsicht der
erfindungsgemäßen Maschine in Arbeitsposition dar;
stellt 2 im vergrößerten Maßstab
eine Draufsicht der mittleren Sammelvorrichtung der Maschine dar;
stellt 3 eine Seitenansicht der mittleren
Sammelvorrichtung aus 2 dar;
stellt 4 eine Ansicht analog zu jener
aus 3 mit der Sammelvorrichtung in einer anderen Position
dar;
stellt 5 eine Seitenansicht einer Ausführungsvariante
der mittleren Sammelvorrichtung dar;
stellt 6 eine Ansicht analog zu jener
aus 5 mit der mittleren Sammelvorrichtung in einer
weiteren Position dar.
Wie in 1 dargestellt, umfasst die erfindungsgemäße
Maschine ein Hauptgestell (1). Dieses ist von einem Mittelträger (2)
gebildet, der an seinem vorderen Ende ein Kupplungssystem (nicht dargestellt) umfasst,
um sie an einen Traktor anzuhängen, der es ermöglicht, die Maschine in
eine Vorschubrichtung (A) anzutreiben und zu bewegen. Der Träger (2)
besitzt an seinem hinteren Ende eine Querstrebe (3) mit zwei Rädern
(4, 5) zum Verschieben, die am Boden liegen. Dieser Träger
(2) umfasst zusätzlich zwei seitliche Stützen (6 und
7), auf denen Arme (8 und 9) mit Hilfe von Achsen (10
und 11) angelenkt sind, die im Wesentlichen parallel zum Träger (2)
sind. Zwischen dem Träger (2) und den Armen (8 und
9) sind zusätzlich Hydraulikzylinder (12 und 13)
angeordnet, die es ermöglichen, diese Arme (8 und 9) um die
Achsen (10 und 11) in im Wesentlichen vertikalen Ebenen zu verschieben.
Das äußere Ende des ersten Arms (8) trägt
eine erste Sammelvorrichtung (14) vom Typ pick-up, mit der eine erste Schwadlegevorrichtung
(15) verbunden ist. Diese beiden Vorrichtungen (14 und
15) bilden eine Einheit, die sich am Boden mit Hilfe von Rädern oder
Gleitkufen, die unter den Vorrichtungen angeordnet sind, bewegen kann.
Das äußere Ende des zweiten Arms (9) trägt
eine zweite Sammelvorrichtung (16) vom Typ pick-up, mit der eine zweite
Schwadlegevorrichtung (17) verbunden ist. Sie bilden ebenfalls eine Einheit,
die sich auf dem Boden mit Hilfe von Rädern oder Gleitkufen, die unter den
Vorrichtungen (16 und 17) angeordnet sind, bewegen.
Das Hauptgestell (1) trägt zusätzlich eine mittlere
Sammelvorrichtung (18) vom Typ pick-up, mit der eine dritte Schwadlegevorrichtung
(19) verbunden ist. Jede Schwadlegevorrichtung (15,
17 und 19) ist von einem Förderband gebildet, das von Walzen
(20) geführt wird. Eine der Führungswalzen (20) des
Förderbandes jeder der Schwadlegevorrichtungen (15, 17 und
19) wird in Drehung beispielsweise mit Hilfe eines Hydraulikmotors (21)
angetrieben, so dass sich das entsprechende Band in seinem oberen Teil nach rechts
oder nach links verschiebt. Die Sammelvorrichtungen (14, 16 und
18) vom Typ pick-up können auch von Hydraulikmotoren angetrieben werden.
Die mittlere Sammelvorrichtung (18) und die dritte Schwadlegevorrichtung
(19) sind derart angeordnet, dass sie in der Höhe in Bezug auf das
Hauptgestell (1) verschiebbar sind. Sie können so in eine erste Stellung,
in der sie mit der ersten und zweiten Sammelvorrichtung (14 und
16) und der ersten und zweiten Schwadlegevorrichtung (15 und
17) ausgerichtet sind und im Wesentlichen an diese angrenzen, sowie in
eine zweite Stellung gebracht werden, in der sie in Bezug auf die erste und zweite
Sammelvorrichtung (14 und 16) und Schwadlegevorrichtung (15
und 17) versetzt sind. In dieser zweiten Stellung können sie in der
Höhe versetzt sein, so dass sie außer Betrieb sind, d.h. dass sie mit
den Produkten nicht in Berührung kommen. Die mittlere Sammelvorrichtung (18)
und die dritte Schwadlegevorrichtung (19) sind mit dem Hauptgestell (1)
mit Hilfe eines Hubmechanismus (22) verbunden (siehe 2
bis 6). Dieser besteht aus Verbindungsarmen (23,
24, 25) und einem oder mehreren Hydraulikzylindern (26,
27). Diese Verbindungsarme (23, 24, 25) sind
an dem Hauptgestell (1) mit Hilfe von Achsen (28) und an der dritten
Schwadlegevorrichtung (19), die mit der mittleren Sammelvorrichtung (18)
verbunden ist, mit Hilfe von Achsen (29) angelenkt. Diese Gelenkachsen
(28 und 29) sind im Wesentlichen horizontal und auf die Vorschubrichtung
(A) senkrecht. Die Hydraulikzylinder (26 und 27) sind an dem Hauptgestell
(1) mit Hilfe von Achsen (30) und an den Verbindungsarmen (23
und 25) mit Hilfe von Achsen (31) angelenkt. Diese Achsen (30
und 31) sind im Wesentlichen parallel zu den Gelenkachsen (28
und 29) der Verbindungsarme (23, 24 und 25).
Die Verbindungsarme (23, 24 und 25) befinden
sich in zwei Ebenen (B und C), die zueinander in Richtung der Höhe versetzt
sind. In dem dargestellten Beispiel umfasst der Hubmechanismus (22) drei
Verbindungsarme (23, 24 und 25), von denen sich zwei
(23 und 25) in derselben Ebene (B) und der dritte (24)
in der zweiten Ebene (C) befinden. Dieser dritte Arm (24) befindet sich
im Wesentlichen in gleichem Abstand zu den beiden anderen Armen (23 und
25). Der Hubmechanismus könnte auch vier Verbindungsarme umfassen,
die sich zwei und zwei in derselben Ebene (B oder C) befinden.
Ablenker (32, 33, 34) zum Führen der
verschobenen Produkte sind auf Rückseite der Schwadlegevorrichtungen (15,
17 und 19) angeordnet. Aus den 3
bis 6 geht hervor, dass der Ablenker (34),
der mit der dritten Schwadlegevorrichtung (19) verbunden ist, in mindestens
zwei unterschiedliche Stellungen verschoben werden kann. Dieser Ablenker (34)
ist im Wesentlichen in der ersten Stellung der mittleren Sammelvorrichtung (18)
und der dritten Schwadlegevorrichtung (19) senkrecht und im Wesentlichen
horizontal, wenn diese Vorrichtungen ihre zweite Stellung einnehmen. Der Übergang
von der im Wesentlichen vertikalen Stellung in die im Wesentlichen horizontale Stellung
und umgekehrt erfolgt automatisch bei der Verschiebung der Vorrichtungen (18
und 19) mit Hilfe des Hubmechanismus (22).
In dem in den 3 und 4
dargestellten Beispiel ist der Ablenker (34) biegsam. Er ist an einem seiner
Enden an der dritten Schwadlegevorrichtung (19) und an seinem anderen Ende
am Träger (2) des Hauptgehäuses (1) befestigt. Er verläuft
über zwei Rollen (35 und 36), von denen eine (35)
in Bezug auf das Hauptgestell (1) befestigt ist und die andere entlang
des Trägers (2) beweglich ist. Die bewegliche Rolle (36)
ist auf Seitenstützen (37) befestigt, die auf Längsführungen
(38) verschiebbar sind, die an den Seiten des Trägers (2)
des Hauptgestells (1) befestigt sind. Mindestens eine der Seitenstützen
(37) ist mit einer Zugfeder (39) verbunden, die sie in Vorschubrichtung
(A) zieht.
In dem in den 5 und 6
dargestellten Beispiel ist der Ablenker (34) starr. An einem seiner Enden
ist er an der dritten Schwadlegevorrichtung (19) mit Hilfe einer im Wesentlichen
horizontalen Achse (40) angelenkt. Das andere Ende dieses Ablenkers (34)
umfasst eine Rolle (41). Diese ist auf einer Schiene (42) geführt,
die mit dem Träger (2) verbunden ist. Diese Schiene (42)
weist zwei Teile (43 und 44) auf, von denen einer im Wesentlichen
vertikal und der andere im Wesentlichen horizontal ist.
Während des Betriebs ist die Maschine an einen Traktor angehängt,
der sie in die Richtung (A) verschiebt. In der ersten Arbeitsstellung sind die Arme
(8 und 9) in eine im Wesentlichen horizontale Position mit Hilfe
der Hydraulikzylinder (12 und 13) abgesenkt, so dass die erste
und die zweite Sammelvorrichtung (14 und 16) am Boden aufliegen.
Die mittlere Sammelvorrichtung (18) ist ebenfalls mit Hilfe des Hubmechanismus
(22) abgesenkt, so dass sie den Boden berührt. Die drei Sammelvorrichtungen
(14, 18 und 16) befinden sich nun Seite an Seite auf
einer selben Linie. Sie werden derart angetrieben, dass sie auf der gesamten Breite
der Maschine die am Boden ausgebreiteten Produkte einsammeln und sie zu den Schwadlegevorrichtungen
(15, 19 und 17) befördern. Diese letztgenannten
sind ebenfalls angetrieben und verschieben die Produkte, ohne dass sie mit dem Boden
in Berührung sind, zu einer der Seiten der Maschine zur Bildung eines seitlichen
Schwads (45) von großem Volumen. Die Ablenker (32,
34 und 33) sind im Wesentlichen vertikal und hindern die Produkte
daran, auf die Rückseite der Schwadlegevorrichtungen (15,
19 und 17) zu gleiten.
In der zweiten Arbeitsposition nehmen die erste und die zweite Sammelvorrichtung
(14 und 16) und die entsprechenden Schwadlegevorrichtungen (15
und 17) dieselben Stellungen, wie oben beschrieben, ein. Die mittlere Sammelvorrichtung
(18) und die entsprechende Schwadlegevorrichtung (19) werden nach
oben mit Hilfe des Hubmechanismus (22) bis in die Nähe des Trägers
(2) verschoben. Zu diesem Zweck werden die Hydraulikzylinder (26
und 27) derart gesteuert, dass sie sich einziehen. Sie bringen nun die
Verbindungsarme (23, 24 und 25) um ihre Gelenkachsen
(28) zum Schwenken, so dass sie das Hochheben sicher stellen. Die mittlere
Sammelvorrichtung (18) und die dritte Schwadlegevorrichtung (19)
sind nun in der Höhe in Bezug auf die benachbarten Vorrichtungen versetzt und
gewissermaßen außer Betrieb.
Gleichzeitig wird der biegsame Ablenker (34) gemäß
der Ausführungsart, die in den 3 und
4 dargestellt ist, von der Feder (39) und
der beweglichen Rolle (36) nach vorne gezogen, deren Seitenstützen
(37) sich auf den Führungen (38) verschieben. Dieser Ablenker
(34) biegt sich nun um die Rollen (35 und 36) und nimmt
eine im Wesentlichen horizontale Position zwischen dem Träger (2)
und der Schwadlegevorrichtung (19) ein.
Bei der Ausführungsart der 5 und
6 wird der Ablenker (34) von der Schiene (42)
beim Hochheben geführt. Er biegt sich nun nach vorne um die Gelenkachse (40)
und wird in einer im Wesentlichen horizontalen Position zwischen dem Träger
(2) und der Schwadlegevorrichtung (19) angeordnet, um ein maximales
Hochheben dieser letztgenannten zu ermöglichen.
In dieser zweiten Arbeitsstellung sind die erste und die zweite Sammelvorrichtung
(14 und 16) derart angetrieben, dass sie die Produkte am Boden
einsammeln und sie zu den entsprechenden Schwadlegevorrichtungen (15 und
17) befördern. Diese letztgenannten können nun derart angetrieben
werden, dass sie diese Produkte zur Mitte der Maschine bringen, um einen mittleren
Schwad an der durch die dritte Schwadlegevorrichtung (19) freigegebenen
Stellt zu bilden. Sie können auch derart angetrieben werden, dass sie die Produkte
zu den Seiten befördern, um seitliche Schwaden zu bilden. In dieser zweiten
Arbeitsstellung kann die Maschine insbesondere Schwade von geringem Volumen einsammeln
und sie gruppieren, um Schwaden mit größerem Volumen zu bilden. Diese
letztgenannten können nun beispielsweise mit Hilfe einer Presse oder eines
Silohäckslers eingesammelt werden.
Für den Transport werden die mittlere Sammelvorrichtung (18)
und die dritte Schwadlegevorrichtung (19) in die Position hochgehoben,
in der sie die zweite Arbeitsstellung, die oben beschrieben ist, einnehmen. Der
Ablenker (34) wird nun automatisch in seine im Wesentlichen horizontale
Position umgelegt. Die Arme (8 und 9) mit ihren Sammel- und Schwadlegevorrichtungen
(14, 15, 16 und 17) werden um Gelenkachsen (10
und 11) mit Hilfe der Hydraulikzylinder (12 und 13) hochgehoben,
um die Breite der Maschine zu verringern. In dieser Position können die Ablenker
(32 und 33), die den ersten und den zweiten Schwadlegevorrichtungen
(15 und 17) zugeordnet sind, auch zu diesen Vorrichtungen (15
und 17) umgelegt werden, um den Platzbedarf zu verringern.
Es ist ganz offensichtlich, dass die Erfindung nicht auf die beschriebenen
und in den beiliegenden Zeichnungen dargestellten Ausführungsarten beschränkt
ist. Änderungen bleiben möglich, insbesondere was die Ausführung
der verschiedenen Elemente oder den Ersatz durch gleichwertige Techniken betrifft,
ohne über den Schutzrahmen hinauszugehen.