Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Verwaltung von
Funktionsstörungen eines Fernmeldenetzes in Höhe einer Routingeinrichtung
sowie eine solche Routingeinrichtung.
In den Fernmeldenetzen werden Routen für die Weiterleitung von
Datenpaketen zwischen verschiedenen Routingeinrichtungen definiert.
Alle Einrichtungen weisen mehrere Kommunikationsschnittstellen mit
dem Netz auf. Jede Einrichtung muss ein Kommunikationsprotokoll verwenden, und bestimmte
Einrichtungen müssen mehrere verschiedene Kommunikationsprotokolle verwalten,
um die Datenpakete weiterzuleiten.
Üblicherweise weist eine gegebene Routingeinrichtung eine einheitliche
Datenbasis von Routinginformationen für jedes Routingprotokoll auf, "RIB" genannt
(englisch: "Routing Information Base"). Es gibt zum Beispiel in der gleichen Routingeinrichtung
eine Routing-Datenbasis für Interdomain-Routing-Protokolle, "RIB-EGP" genannt
(englisch: "Exterior Gateway Protocol") und eine für Intradomain-Routing-Protokolle,
"RIB-IGP" genannt (englisch "Interior Gateway Protocol").
Die Gesamtheit dieser einheitlichen Datenbasen wird von der Routingeinrichtung
synthetisiert, um einen funktionsfähigen Routingplan zu bilden, "FIB" genannt
(englisch: "Forwarding Information Base"), der der Synthese der einheitlichen Datenbasen
mit einer spezifischen Verwaltung der Routenüberlagerungen entspricht, um eine
Datenstruktur zu erhalten, die alle Routinglösungen für eine gegebene
Routingeinrichtung angibt.
Dieser funktionsfähige Routingplan wird anschließend an
jede Schnittstelle der Routingeinrichtung übertragen, um es ihnen zu ermöglichen,
das Routen der Pakete autonom und kohärent durchzuführen.
Wenn in einem solchen Fernmeldenetz eine Funktionsstörung auftritt,
die zum Beispiel aus der Nichtverfügbarkeit einer gegebenen Routingeinrichtung
resultiert, müssen alle oder ein Teil der anderen Routingeinrichtungen dieses
Netzes ihren funktionsfähigen Routingplan ändern, um sich an den Notbetrieb
des Netzes anzupassen.
Ein solches System ist zum Beispiel in der Druckschrift
US 6 327 669 beschrieben.
Bei den existierenden verfahren zur Verwaltung von Funktionsstörungen
folgt auf die Erfassung des Störfalls eine Periode der Ausbreitung der Information,
die der Warnung der Gesamtheit der Routingeinrichtungen gewidmet ist, deren Betrieb
gestört ist.
Jede dieser Einrichtungen berechnet neue Routingwege und aktualisiert
die einheitliche Datenbasis bezüglich des zugeordneten Protokolls. Auf diese
Aktualisierung folgt eine neue Berechnung des funktionsfähigen Routingplans,
der anschließend an jede der Schnittstellen übertragen werden muss.
Diese Vorgänge sind lang und komplex und werden durch die Vervielfältigung
der Schnittstellen und die Anzahl der Routen erschwert.
Insbesondere führt die Zeit, die für die Berechnung der
Aktualisierung jeder einheitlichen Datenbasis und dann des funktionsfähigen
Routingplans und seines Transfers zu allen Schnittstellen notwendig ist, zu einer
Nichtverfügbarkeit der Einrichtung, die für die Gesamtheit des Netzes
besonders nachteilig ist.
Es ist das Ziel der Erfindung, dieses Problem zu lösen, indem
ein Verfahren zur Verwaltung von Funktionsstörungen eines Netzes definiert
wird, das die schnelle Wiederherstellung des Betriebs nach der Erfassung einer Funktionsstörung
erlaubt.
Zu diesem Zweck hat die vorliegende Erfindung das Verfahren zur Verwaltung
von Funktionsstörungen zum Gegenstand, das gemäß Anspruch 1 definiert
ist.
Die vorherige Berechnung von mehreren sekundären Routingplänen
und ihr Transfer zu jeder der Schnittstellen im Nominalbetrieb ermöglicht es,
eine schnelle Umschaltung der Schnittstellen zu erhalten, wenn eine Funktionsstörung
erfasst wird.
Weitere Merkmale des erfindungsgemäßen Verfahrens sind in
den abhängigen Ansprüchen definiert.
Außerdem hat die Erfindung ebenfalls eine Routingeinrichtung
gemäß Anspruch 8 zum Gegenstand.
Die Erfindung wird besser verstanden anhand der nachfolgenden Beschreibung,
die nur als nicht einschränkend zu verstehendes Beispiel dient und sich auf
die Zeichnungen bezieht. Es zeigen:
1 ein Ablaufdiagramm des erfindungsgemäßen
Verfahrens; und
2 ein Blockschaltbild einer Routingeinrichtung, die
das Verfahren der 1 einsetzt.
1 zeigt das Ablaufdiagramm des Verfahrens zur Verwaltung
von Funktionsstörungen eines Fernmeldenetzes gemäß
der Erfindung.
Dieses Verfahren wird in Höhe einer gegebenen Routingeinrichtung
eingesetzt, wobei diese Einrichtung mehrere Kommunikationsschnittstellen mit dem
Netz und einen nominalen funktionsfähigen Routingplan, "FIB" genannt (englisch:
"Forwarding Information Base"), aufweist, der auf jeder Kommunikationsschnittstelle
dupliziert ist.
Bei der beschriebenen Ausführungsform weist die Routingeinrichtung
mehrere Kommunikationsschnittstellen auf und ist ausgelegt, um mehrere Netzprotokolle
zu verwalten. Sie weist eine einheitliche Datenbasis von Routinginformationen auf,
die jedem dieser Protokolle zugeordnet ist, "RIB" genannt (englisch: "Routing Information
Base").
Wie oben gesagt, wird eine einheitliche Datenbasis zum Beispiel für
jedes Routing-Protokoll definiert. Insbesondere gibt es eine einheitliche Datenbasis
für jedes Interdomain-Protokoll, "RIB-EGP" genannt (englisch: "Exterior Gateway
Protocol"), wie zum Beispiel das Protokoll "BGP4". Desgleichen gibt es eine einheitliche
Basis für jedes Intradomain-Routing-Protokoll, "RIB-IGP" genannt (englisch:
"Interior Gateway Protocol"), wie zum Beispiel die Protokolle "ISIS" oder "OSPF",
und für jede andere Familie von Protokollen, die im Netz übertragen werden,
wie zum Beispiel das Protokoll "MULTICAST".
Das erfindungsgemäße Verfahren weist eine erste Phase A
auf, die während einer nominalen Betriebsperiode der Routingeinrichtung eingesetzt
wird.
Diese erste Phase A weist zunächst einen Schritt 10
der Berechnung mehrerer sekundärer funktionsfähiger Routingpläne
für Notbetriebsmodi des Netzes auf.
Im Beispiel weist dieser Schritt 10 einen Unterschritt
12 der Simulation einer Funktionsstörung für die betrachtete
Routingeinrichtung auf. Dieser Unterschritt 12 wird zum Beispiel mit Hilfe
eines von der Routingeinrichtung getrennten Simulators und durch die manuelle Auswahl
von Funktionsstörungen durchgeführt, die in der Topologie des Netzes auftreten.
Auf den Unterschritt 12 folgt ein Unterschritt
14 der Berechnung der kürzesten Wege zur Weiterleitung der Informationen
im Notbetriebsmodus, der aus der im Unterschritt 12 simulierten Funktionsstörung
resultiert.
Der Unterschritt 14 wird für jede der Schnittstellen
der Routingeinrichtung mit Hilfe von klassischen Algorithmen durchgeführt,
und die Gesamtheit der während dieser Unterschritte 14 erhaltenen
Ergebnisse wird in einem Unterschritt 16 synthetisiert, was die Definition
eines sekundären funktionsfähigen Routingplans für den Notbetriebsmodus
ermöglicht, der aus der simulierten Funktionsstörung resultiert.
Die Unterschritte 12, 14 und 16 werden
wiederholt, um sekundäre funktionsfähige Routingpläne für alle
möglichen Funktionsstörungen oder zumindest für die hauptsächlichen
Funktionsstörungen zu erhalten, die vorkommen können, oder auch für
die kritischsten Funktionsstörungen.
Am Ende des Schritts 10 stehen also einer oder mehrere sekundäre
funktionsfähige Routingpläne für Notbetriebsmodi des Netzes zur Verfügung.
Natürlich können mehrere Notbetriebsmodi dem gleichen sekundären
funktionsfähigen Routingplan zugeordnet werden.
Das Verfahren weist danach einen Schritt 20 des Transfers
aller sekundären funktionsfähigen Routingpläne zu jeder Schnittstelle
der Routingeinrichtung auf.
Dieser Schritt 20 wird ebenfalls während der Phase A
durchgeführt, d.h. während einer nominalen Betriebsperiode der Routingeinrichtung,
so dass die Transferzeit der Gesamtheit dieser sekundären Pläne nicht
das Betriebsverhalten der Routingeinrichtung beeinflusst.
Am Ende des Schritts 20 verfügt jede Schnittstelle der
Routingeinrichtung also über den nominalen funktionsfähigen Routingplan
sowie über einen oder mehrere sekundäre funktionsfähige Routingpläne
für Notbetriebsmodi des Netzes.
Das erfindungsgemäße Verfahren weist anschließend eine
Phase B auf, die im Fall der Erfassung einer Funktionsstörung im Netz eingesetzt
wird, wobei diese Phase B von Natur aus zu einem beliebigen Zeitpunkt bezüglich
der Phase A eintreten kann.
Die Phase B beginnt mit einem Schritt 30 der Erfassung einer
Funktionsstörung durch die Routingeinrichtung. Zum Beispiel entspricht dieser
Erfassungsschritt 30 in üblicher Weise dem Verlust eines physikalischen
Signals, dem Ausbleiben des Empfangs von Rahmen oder von Datenpaketen, die einer
protokollarischen Erklärung entsprechen, die regelmäßig von einer
Einrichtung an ihre Nachbarn geschickt wird, um sie über ihren Betriebszustand
zu informieren.
Auf den Erfassungsschritt 30 folgt ein Schritt
40 der Umschaltung aller Schnittstellen der Routingeinrichtung vom nominalen
funktionsfähigen Routingplan zu einem sekundären funktionsfähigen
Routingplan, der einem Notbetriebsmodus entspricht, der aus der
erfassten Funktionsstörung resultiert.
Dieser Schritt 40 weist zunächst einen Unterschritt
42 der Auswahl eines sekundären Plans unter den mehreren sekundären
Plänen, die während der Phase A vorberechnet wurden, und dann einen Unterschritt
44 des Sendens einer Synchronisationsinformation an alle Kommunikationsschnittstellen
auf, um die gleichzeitige und sofortige Umschaltung aller dieser Schnittstellen
auf den ausgewählten sekundären Plan zu bewirken.
Dieser Unterschritt 44 kann insbesondere durch das Senden
von zwei aufeinanderfolgenden Mitteilungen durchgeführt werden, von denen die
erste jede Schnittstelle über den ausgewählten sekundären Plan informiert,
und die zweite Synchronisationsmitteilung, um die Anwendung des sekundären
Plans zu befehlen.
Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht es also,
die Zeit beträchtlich zu verringern, die zwischen dem Schritt 30 der
Erfassung einer Funktionsstörung und dem Ende des Schritts 40 abläuft,
nach dem die Routingeinrichtung im Notbetriebsmodus des Netzes funktionsfähig
ist.
Aufgrund des erfindungsgemäßen Verfahrens werden nämlich
die Berechnung des sekundären funktionsfähigen Routingplans sowie sein
Transfer zu den Schnittstellen während einer nominalen Betriebsperiode vorweggenommen
und durchgeführt.
Zwischen dem Zeitpunkt der Erfassung einer Funktionsstörung und
der Verfügbarkeit der Routingeinrichtung muss so keine Berechnung durchgeführt
werden, und es werden nur kurze Synchronisationsinformationen übertragen.
Natürlich kann das erfindungsgemäße Verfahren zusammen
mit einem vorhandenen Verfahren existieren, so dass ein klassisches Verfahren in
dem Fall angewendet wird, in dem die erfasste Funktionsstörung keinem in der
Phase A vorweggenommenen und vorherberechneten Notbetriebsmodus entspricht, so dass
kein sekundärer funktionsfähiger Routingplan zum Zeitpunkt der Erfassung
der Funktionsstörung verfügbar ist.
Vorteilhafterweise wird die Phase A des erfindungsgemäßen
Verfahrens periodisch durchgeführt, um die sekundären funktionsfähigen
Routingpläne in Abhängigkeit von den Entwicklungen der Topologie des Netzes
zu aktualisieren. Insbesondere in dem Fall, in dem eine Funktionsstörung dauerhaft
geworden ist, wird der Notbetriebsmodus der nominale Betriebsmodus, und der sekundäre
funktionsfähige Routingplan wird der nominale Funktionsplan, wobei andere sekundäre
funktionsfähige Routingpläne in Höhe jeder Schnittstelle berechnet
und gespeichert werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist besonders vorteilhaft
bei Routingeinrichtungen anwendbar, die sich an der Peripherie eines Netzes befinden
und daher über eine geringe Anzahl von Schnittstellen zum Kern des Netzes hin
verfügen, und ggf. nur über zwei Schnittstellen, die einem normalen Betrieb
und einem Notbetrieb entsprechen. In dieser Ausführungsform ermöglichen
die Berechnung eines nominalen funktionsfähigen Routingplans und eines einzigen
sekundären funktionsfähigen Routingplans die Verwaltung aller Fälle
von Funktionsstörungen.
Unter Bezugnahme auf 2 wird nun ein Blockschaltbild
der Routingeinrichtung beschrieben, die im erfindungsgemäßen Verfahren
eingesetzt wird.
In üblicher Weise weist diese Routingeinrichtung 50
mehrere einheitliches Datenbasen RIB-1 bis RIB-N auf, wobei die Gesamtheit dieser
Datenbasen mit dem allgemeinen Bezugszeichen 52 bezeichnet ist.
Die Routingeinrichtung weist außerdem eine Einheit
54 zur Berechnung funktionsfähiger Routingpläne auf, die mit
den Datenbasen 52 verbunden und ausgelegt ist, um den nominalen funktionsfähigen
Routingplan zu liefern, der mit FIB-O bezeichnet ist. Die Routingeinrichtung weist
anschließend Mittel 56 für den Transfer von Informationen zu
mehreren Netzschnittstellen I-1 bis I-N auf. Diese Schnittstellen sind in ihrer
Gesamtheit mit dem Bezugszeichen 60 bezeichnet.
Jede Netzschnittstelle weist eine eigene Speichereinheit
621 bis 62N auf, die insbesondere für die Speicherung des
nominalen funktionsfähigen Routingplans FIB-O bestimmt ist.
Im Rahmen der Erfindung weist die Routingeinrichtung 50 Mittel
64 zur Simulation von Funktionsstörungen auf, die mit der Recheneinheit
54 und über diese mit den Datenbasen 52 verbunden sind.
Außerdem weist die Routingeinrichtung 50 Mittel
66 zur Erfassung von Funktionsstörungen auf, die mit Mitteln
68 zur Synchronisation der Schnittstellen 60 verbunden sind, die
ausgelegt sind, um die Mittel 56 für den Informationstransfer zu den
Schnittstellen 60 zu steuern.
Die Mittel 66 zur Erfassung einer Funktionsstörung sowie
jede Schnittstelle 60 sind mit dem Fernmeldenetz verbunden, das mit dem
Bezugszeichen 70 bezeichnet ist.
Im Nominalbetrieb ermöglichen die Datenbasen
52 es der Recheneinheit 54, den nominalen funktionsfähigen
Routingplan FIB-O zu berechnen, der an die Schnittstellen 60 über
die Transfermittel 56 übertragen wird. Jede Schnittstelle
60 speichert in ihrem Speicher 62 diesen nominalen Plan, um ihn
anzuwenden.
Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren verändern
während des Nominalbetriebs die Simulationsmittel 64 von den Datenbasen
52 gelieferte Parameter, um die Berechnung von sekundären funktionsfähigen
Routingplänen für Notbetriebsmodi durch die Recheneinheit 54
zu erlauben.
Die Simulationsmittel 64 und die Recheneinheit
54 verwenden so den Schritt 10 des erfindungsgemäßen
Verfahrens.
Die mit FIB-S1 bis FIB-SR bezeichneten sekundären funktionsfähigen
Routingpläne werden anschließend von den Transfermitteln 56 zu
den Speichern 621 bis 62N der Schnittstellen I-1 bis I-N übertragen,
wodurch der Schritt 20 des Verfahrens angewendet wird.
Jede Schnittstelle 60 speichert so den nominalen funktionsfähigen
Routingplan FIB-O und die Gesamtheit der sekundären funktionsfähigen Routingpläne
FIB-S1 bis FIB-SR.
Später erfassen die Mittel 66 das Auftreten einer Funktionsstörung
im Netz 70, indem sie den Schritt 30 des Verfahrens anwenden.
Die Art der Funktionsstörung wird an die Synchronisationsmitteln
68 übertragen, die einen sekundären funktionsfähigen Routingplan
aus der Vielzahl auswählen, die vorher berechnet wurde, und übertragen
über die Mittel 56 einen Umschaltbefehl an die Schnittstellen
60.
Dieser Befehl wird gleichzeitig von allen Schnittstellen
60 empfangen, die vom nominalen funktionsfähigen Routingplan FIB-O
zu einem bestimmten sekundären Plan umschalten, der vorher gespeichert wurde.
Diese Umschaltung entspricht der Anwendung des Schritts
40 und ist extrem schnell.
In einer Variante befinden sich die Simulationsmittel 64
außerhalb der Routingeinrichtung 50 und sind mit dieser über
klassische Verbindungsmittel, wie zum Beispiel Verbindungen vom Typ USB, oder interne
und getrennte Prozesse verbunden.
In einer anderen Variante befinden sich ebenfalls die Mittel
66 zur Erfassung von Funktionsstörungen außerhalb der Routingeinrichtung
50, die über Verbindungsmittel mit diesen Mitteln zur Erfassung von
Funktionsstörungen verfügt.
In der beschriebenen Ausführungsform ist die Gesamtheit der Rechenmittel,
die von den Simulationsmitteln 64, der Recheneinheit 54, den Transfermitteln
56 und den Umschaltmitteln 68 gebildet werden, in den gleichen
Mikroprozessor integriert. Natürlich sind andere Hardwarelösungen möglich,
wie die Verwendung von programmierten Komponenten, mehreren Mikroprozessoren, oder
mehrere andere gleichwertige Lösungen können im Rahmen der Erfindung in
Betracht gezogen werden.