Der Gegenstand der Erfindung betrifft das Fachgebiet der osteogenen
Proteine und Arzneimittel davon.
Die idiopathische Osteoporose ist eine Erkrankung unbekannter Ätiologie,
die durch den progressiven Verlust von Knochenmasse und erhöhter Brüchigkeit
gekennzeichnet ist, was zu einem bemerkenswerten Anstieg in der Auffälligkeit
für Frakturen führt. Osteoporose ist die häufigste aller Muskel-Skelett-Störungen,
die fünfundsechzig Prozent der Frauen über 45 Jahre beeinträchtigt.
Praemer et al. „Musculoskeletal Conditions in the United States", Amer. Acad.
of Orthopaedic Surgeons, Park Ridge, IL (1992). Da ihre Inzidenz mit dem Alter zunimmt
und der prozentuale Anteil der älteren Menschen in der Bevölkerung ansteigt,
wird Osteoporose mit der Zeit häufiger werden. Osteoporose ist lokal schwer
zu behandeln und es gibt gegenwärtig kein bekanntes Heilverfahren. Schließlich,
und das ist am bedeutsamsten, steht Osteoporose mit einer beträchtlichen Morbidität
und Mortalität in Zusammenhang. Die schwerste Fraktur, die von Osteoporose
herrührt, ist die des proximalen Oberschenkelknochens im Bereich des Hüftgelenks.
Mit einer jährlichen Inzidenz von über 300.000 Fällen sind Hüftfrakturen
gegenwärtig die häufigsten Frakturen älterer Menschen. Eine von sechs
weißen Frauen wird in ihrem Leben eine Hüftfraktur erleiden (Cummings
et al., Arch. Intern. Med., Bd. 149, S. 2455–2458 (1989)), und für diejenigen,
die das Alter von 90 Jahren erreichen, wird das Zahlenverhältnis eine von dreien
betragen.
Zusätzlich zur Behandlung des osteoporotischen Knochens besteht
ein Bedarf an Verfahren, die mit Osteoporose in Zusammenhang stehenden Frakturen
zu behandeln oder diesen vorzubeugen, zum Beispiel durch lokale Verabreichung von
osteogenen Proteinen. Osteogene Proteine sind Proteine, die fähig sind, Knorpelbildung
und/oder Knochenbildung auszulösen oder die Induktion derselben zu unterstützen.
In den letzten Jahren sind viele derartiger osteogener Proteine isoliert und beschrieben
worden, und einige sind durch rekombinante Verfahren hergestellt worden. Zudem sind
verschiedene Formulierungen entwickelt worden, die entworfen wurden, um osteogene
Proteine an einer Stelle abzugeben, wo die Induktion der Knochenbildung erwünscht
ist.
Doch trotz der beträchtlichen Anstrengungen auf diesem Gebiet
besteht ein Bedarf für ein wirksames Verfahren des Reparierens und/oder der
Behandlung des osteoporotischen und osteopenischen Knochens und zur Minimierung
oder Verringerung des Auftretens oder der Schwere von mit Osteoporose in Zusammenhang
stehenden Frakturen.
Die vorliegende Erfindung ist auf Zusammensetzungen zur injizierbaren
Abgabe von osteogenen Proteinen, d. h. osteogene Zusammensetzungen, gerichtet. Die
Zusammensetzungen nehmen die Form eines festen Stabs, bevorzugt eines zylindrischen
festen Stabs, an. Die Zusammensetzungen umfassen ein osteogenes Protein und ein
Calciumphosphat-Material.
In bestimmten bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung ist das osteogene Protein ein Mitglied der Familie der knochenmorphogenetischen
Proteine, stärker bevorzugt eines von BMP-2, BMP-4, BMP-5, BMP-6, BMP-7, BMP-10,
BMP-12 und BMP-13, am meisten bevorzugt BMP-2. Das osteogene Protein ist bevorzugt
in einer Menge vorhanden, die im Bereich von etwa 1 Gew.-% bis etwa 90 Gew.-% liegt,
stärker bevorzugt von etwa 15 Gew.-% bis etwa 40 Gew.-% des festen Stabs der
Erfindung.
In bestimmten bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung umfasst das Calciumphosphat-Material ein Material, ausgewählt aus
einem amorphen apatitischen Calciumphosphat, schwachkristallinem apatitischen Calciumphosphat,
Hydroxyapatit, Tricalciumphosphat, Fluorapatit und Kombinationen davon. Am meisten
bevorzugt ist das Calciumphosphat-Material ein schwachkristallines apatitisches
Calciumphosphat. Das Calciumphosphat-Material ist bevorzugt in einer Menge im Bereich
von etwa 10 Gew.-% bis etwa 99 Gew.-%, stärker bevorzugt von etwa 40 Gew.-%
bis etwa 60 Gew.-% der stabförmigen osteogenen Zusammensetzung vorhanden.
Weitere Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind auf
osteogene Zusammensetzungen gerichtet, die auch einen Knochenresorptionshemmer umfassen.
Der Knochenresorptionshemmer ist bevorzugt ein Bisphosphonat, ausgewählt aus
Alendronat, Cimadronat, Clodronat, EB 1053, Etidronaten, Ibandronat, Neridronat,
Olpadronat, Pamidronat, Risedronat, Tiludronat, YH 529, Zoledronat und pharmazeutisch
verträglichen Salzen, Estern, Säuren und Gemischen davon.
Weitere Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind auf
osteogene Zusammensetzungen gerichtet, die auch ein Additiv umfassen,
ausgewählt aus pharmazeutisch verträglichen Salzen, Polysacchariden, Peptiden,
Proteinen, Aminosäuren, synthetischen Polymeren, natürlichen Polymeren,
oberflächenaktiven Mitteln und Kombinationen davon, stärker bevorzugt
ausgewählt aus Carboxymethylcellulose, Hydroxypropylmethylcellulose, Methylcellulose,
Polylactid, Polyethylenglykol, Polyvinylpyrrolidon, Polyethylenoxid, Carboxyvinylpolymer,
Polyvinylalkohol, Dextransulfat und Kombinationen davon. Das Additiv ist bevorzugt
in einer Menge im Bereich von etwa 1 Gew.-% bis etwa 90 Gew.-%, stärker bevorzugt
von etwa 20 Gew.-% bis etwa 40 Gew.-% der stabförmigen osteogenen Zusammensetzung
vorhanden.
Wenn die osteogene Zusammensetzung der vorliegenden Erfindung die
Form eines festen zylindrischen Stabs annimmt, liegt der Durchmesser des zylindrischen
Stabs bevorzugt zwischen etwa 0,1 mm und 3,0 mm, stärker bevorzugt etwa 1,0
mm, und die Länge des zylindrischen Stabs liegt bevorzugt zwischen etwa 0,5
cm und 5,0 cm.
Eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist auf
ein Verfahren zur Herstellung einer stabförmigen Zusammensetzung zur injizierbaren
Abgabe von osteogenen Proteinen gerichtet, wobei die Zusammensetzung ein osteogenes
Protein und ein Calciumphosphat-Material umfasst, umfassend die Schritte von (a)
Mischen einer trockenen Form des osteogenen Proteins mit einer trockenen Form des
Calciumphosphat-Materials, um ein trockenes Gemisch herzustellen; (b) Rekonstituieren
des trockenen Gemischs durch Zugeben eines wässrigen Puffers, um eine Paste
zu bilden; (c) Formen der Paste, um eine stabförmige Zusammensetzung zu bilden;
und (d) Trocknen der stabförmigen Zusammensetzung von Schritt (c), um eine
stabförmige Zusammensetzung zur injizierbaren Abgabe von osteogenen Proteinen
zu bilden. In bevorzugten Ausführungsformen ist der wässrige Puffer ausgewählt
aus Phophat-gepufferter Salzlösung, Salzlösung, Puffern auf Glycin- und
Glutaminsäurebasis und Kombinationen davon. Das Verhältnis Volumen zu
Gewicht (ml:g) von wässrigem Puffer zu trockenem Gemisch liegt im Bereich von
etwa 0,5:1 bis etwa 2:1. Das Formen wird bevorzugt durch Formen, Extrudieren, Pressen,
Bohren oder Kombinationen davon ausgeführt. In bestimmten bevorzugten Ausführungsformen
wird die stabförmige Zusammensetzung vor oder nach Schritt (d) geschnitten.
Noch weitere Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind
auf Verfahren zum Behandeln von Säugetieren mit einem Knochendefekt gerichtet,
umfassend die Verabreichung einer wirksamen Menge einer hierin beanspruchten Zusammensetzung
zur injizierbaren Abgabe von osteogenen Proteinen an die Stelle des Knochendefekts.
Noch weitere Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind auf Verfahren
zur Behandlung eines Säugetiers mit einem Knochendefekt gerichtet, umfassend
die Schritte von (a) Verabreichen einer wirksamen Menge einer hierin beanspruchten
Zusammensetzung zur injizierbaren Abgabe osteogener Proteine an die Stelle des Knochendefekts
und (b) Verabreichen einer wirksamen Menge eines Knochenresorptionshemmers an die
Stelle des Knochendefekts. Die Verabreichung eines Knochenresorptionshemmers kann
vor Schritt (a), nach Schritt (a) oder gleichzeitig mit Schritt (a) erfolgen.
1 ist eine Graphik, welche die In-vitro-Freisetzungskinetik
von rhBSM-2 aus &agr;-BMP-Stäben unter Verwendung von 125I-rhBMP-2 als Indikatorsubstanz
zeigt.
2 ist eine Graphik, welche die lokale In-vivo-Retention
von rhBMP-2 aus &agr;-BSM-Stäben unter Verwendung von 125I-rhBMP-2 als Indikatorsubstanz
zeigt.
Im Allgemeinen beziehen sich die Verfahren und Zusammensetzungen der
vorliegenden Erfindung auf die Regeneration von Knochengewebe und die gleichzeitige
Zunahme von Knochenmasse, Knochendichte und Knochenfestigkeit. Insbesondere umfasst
die Erfindung injizierbare feste Stäbe, umfassend ein osteogenes Protein, einen
Calciumphosphatträger und gegebenenfalls Additiva und Wirkstoffe wie einen
Knochenresorptionshemmer, ebenso wie Verfahren zur Herstellung derartiger osteogener
Zusammensetzungen und Verfahren zur Behandlung unter Verwendung derartiger osteogener
Zusammensetzungen. Die festen Calciumphosphat-Stäbe der vorliegenden Erfindung
sind zur intraossären Abgabe von osteogenen Proteinen geeignet. Durch die Verwendung
der vorliegenden erfinderischen Verfahren und Zusammensetzungen kann die Schwere
der Osteoporose oder die Häufigkeit von osteoporotischen Läsionen vorteilhaft
verringert werden, wobei letzten Endes die Inzidenz von Knochenfrakturen verringert
wird. Andere klinische Anwendungen schließen die Reparatur von Frakturen, die
Knorpelreparatur, die Reparatur von nicht heilenden Defekten und Wirbelfusion ein.
Die injizierbaren festen Stäbe der vorliegenden Erfindung können auch
verwendet werden, um das Knochenwachstum zu fördern, wie es benötigt wird,
wenn Gelenkersatzimplantate verwendet werden, wie in der vorläufigen U.S.-Anmeldung
Nr. 60/502,526 („Promotion of Bone Ingrowth in Joint Replacement Implants
Using Osteogenic Proteins; der Hauptgegenstand dieser vorläufigen Anmeldung
ist hiermit in seiner Gesamtheit durch Bezugnahme aufgenommen) beschrieben.
Eine erste Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist auf
eine stabförmige Zusammensetzung zur injizierbaren Abgabe von osteogenen Proteinen,
umfassend ein osteogenes Protein und ein Calciumphosphat-Material, gerichtet. Eine
Zusammensetzung gemäß der ersten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung kann gegebenenfalls andere Additiva (Bindemittel, Exzipienten) und/oder
Wirkstoffe wie einen Knochenresorptionshemmer einschließen.
Diese feste stabförmige Zusammensetzung ist zur lokalen intraossären
Abgabe geeignet und kann deshalb direkt an eine osteoporotische oder osteopenische
Stelle injiziert werden, um die Bildung und/oder Aufrechterhaltung des Knochens
wirksam auszulösen. Ferner zeigt die injizierbare stabförmige Zusammensetzung
ein verlängertes Abgabeprofil im Hinblick auf das osteogene Protein, wenn es
auf diese Weise abgegeben wird. Die festen Stäbe der vorliegenden Erfindung
sind bevorzugt zylindrisch und weisen einen Durchmesser im Bereich von etwa 0,1
mm bis etwa 3,0 mm auf, stärker bevorzugt von etwa 1,0 mm, um die Abgabe durch
eine Injektionsnadel Nr. 16 zu ermöglichen. Zudem weisen die festen Stäbe
bevorzugt eine Länge im Bereich von etwa 1,0 mm bis etwa 5,0 cm auf.
Anders als bestehende injizierbare Formulierungen wird die osteogene
Zusammensetzung dieser ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in
einer festen Form verabreicht, wodurch die Mängel, die flüssigen oder
viskosen Formulierungen inhärent sind, vermieden werden. Zum Beispiel kann
unter Verwendung von flüssigen Formulierungen oder Gelformulierungen das osteogene
Mittel durch die Körperflüssigkeiten vorzeitig verdünnt werden, bevor
die knochenfördernde Wirkung erreicht werden kann. Die vorliegende Erfindung
vermeidet den Verdünnungseffekt, indem es einen festen Träger verwendet,
der sich in vivo langsam abbaut, wodurch eine verzögerte, verlängerte
Freisetzung des Wirkstoffs (der Wirkstoffe) bereitgestellt wird. Darüber hinaus
werden die festen Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung, anders als flüssige
oder viskose Formulierungen, die von der Verabreichungsstelle fortwandern können,
eingelagert und bleiben an der Stelle des gewünschten Knochenwachstums, um
die das Knochenwachstum fördernde Wirksamkeit zu entfalten. Sie ermöglichen
auch eine stärker präzise Einbringung eines festen Stabs in Bereiche von
geringer Knochenmasse durch Injektion. Typischerweise sollte die Zusammensetzung
für einen Zeitraum von etwa 5 Tagen bis etwa 2 Monaten an der Stelle bleiben.
Wenn die Zusammensetzung vorzeitig verteilt wird, wird die gewünschte Knochenwachstumsförderungswirkung
entweder nicht eintreten oder der gebildete Knochen wird nicht die gewünschte
Festigkeit aufweisen. Schließlich ist die osteogene Zusammensetzung dieser
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, auch wenn sie als Feststoff verabreicht
wird, bevorzugt als zylindrischer Stab geformt, wodurch sie entweder zur Injektion
oder Implantation in den Körper geeignet ist. Natürlich könnten,
falls gewünscht, andere Stabformen verwendet werden, z. B. sechseckige, quadratische
oder halbrunde Stabformen. Zudem wird auch die bekannte Komplikation eines chirurgischen
Eingriffs, dass während eines intraossären Injektionsvorgangs eine Embolie
ausgelöst wird, durch die Verwendung von festen Stäben (vs. flüssigen
Formen oder Gelformen) beträchtlich abgeschwächt. Die mögliche Verlagerung
von intraossären Knochenfragmenten, Fett oder eine Embolie, die durch eine
Druckinjektion eines großen Volumens eines flüssigenTrägers/Gelträgers
verursacht wird, wird verringert, da das injizierte Volumen des hoch konzentrierten
festen Stabes viel geringer ist als das Volumen, das erforderlich ist, wenn eine
gleiche Dosis in flüssiger Form oder in Gelform abgegeben wird. Die Zusammensetzung
kann an die Stelle des gewünschten Knochenwachstums auf jede geeignete Weise
abgegeben werden, einschließlich durch Einführung durch eine übliche
hypoderme Nadel oder Spritze.
Eine zweite Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist auf
ein Verfahren zur Herstellung der festen stabförmigen Zusammensetzung zur injizierbaren
Abgabe osteogener Proteine gerichtet. Im ersten Schritt wird eine trockene Form
des osteogenen Proteins mit einer trockenen Form des Calciumphosphat-Materials gemischt,
um ein trockenes Gemisch herzustellen. Mit anderen Worten, es werden gepulverte
oder trockene Formen sowohl des osteogenen Proteins als auch des Calciumphosphat-Materials
verwendet, um zunächst ein trockenes Gemisch zu bilden. Wenn Additiva und/oder
weitere Wirkstoffe in die Zusammensetzung eingeschlossen werden, können diese
Materialien auch in einer trockenen oder gepulverten Form verwendet und in das trockene
Gemisch eingeschlossen werden.
Im zweiten Schritt wird das trockene Gemisch durch Zugeben eines wässrigen
Puffers rekonstituiert, um eine Paste zu bilden. Geeignete wässrige Puffer
schließen ohne Einschränkung phosphatgepufferte Salzlösung, Salzlösung,
Puffer auf Glycinbasis und Kombinationen davon ein. Wenn BMP-2 als osteogenes Protein
verwendet wird, ist ein Puffer auf Glycinbasis mit einem pH-Wert von etwa 4,5 zur
Anwendung bevorzugt; stärker bevorzugt wird ein Puffer auf Glycinbasis mit
einer Zusammensetzung von 5 mmol L-Glutaminsäure, 2,5% Glycin, 0,5% Saccharose,
5 mmol NaCl und 0,01% Polysorbat 80 verwendet.
Ein Verhältnis Volumen zu Gewicht (ml:g) eines wässrigen
Puffers zu einem trockenen Gemisch liegt im Bereich von etwa 0,5:1
bis etwa 2:1. Jedoch ist die untere Grenze dieses Gewichtsverhältnisses nur
dadurch begrenzt, dass dem trockenen Gemisch genug Flüssigkeit zugegeben wird,
ausreichend, um die Bildung einer Paste zu ermöglichen, die durch Injektion
durch eine Spritze oder durch ein anderes Verfahren geformt werden kann. Zudem wird
die obere Grenze dieses Gewichtsverhältnisses nur dadurch begrenzt, dass nicht
so viel Flüssigkeit dem trockenen Gemisch zugegeben wird, dass die erreichte
Geometrie, d. h. die Stabform, während des anschließenden Trocknens zerstört
wird; mit anderen Worten, wenn zuviel Flüssigkeit verwendet wird, dann wird
die im dritten Schritt dieses Verfahrens gebildete Stabform während des Trocknens
der osteogenen Verbindung gefährdet sein.
Dieser Schritt wird unter Bedingungen durchgeführt, in denen
ein im Wesentlichen einheitliches Mischen geschieht. Das Mischen vereinigt die Bestandteile
und kann verwendet werden, um das Ausmaß der Umsetzungen zwischen den Bestandteilen
zu regulieren. Während alle gewünschten Bestandteile bevorzugt in dem
trockenen Gemisch enthalten sind, ist es auch möglich, ein Additiv oder einen
weiteren Wirkstoff unmittelbar vor Beginn des Mischens oder vor Abschluss des Mischens
zuzugeben. Ein derartiges Additiv oder ein weiterer Wirkstoff liegt bevorzugt in
einer trockenen Form vor; jedoch kann auch eine hydratisierte Form des Additivs
oder des weiteren Wirkstoffs zur Paste zugegeben werden.
Im dritten Schritt des vorliegenden erfinderischen Verfahrens wird
die Paste geformt, um eine stabförmige Zusammensetzung zu bilden. Das Formen
oder Gestalten kann unter Verwendung irgendeiner aus einer Anzahl bekannter Techniken
wie Formen, Extrudieren, Pressen, Bohren und/oder Schneiden durchgeführt werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform dieser Erfindung wird die Paste in eine
Injektionsspritze gepackt und durch das Auslassende extrudiert. In diesem Fall wird
der Spritzenkolben eingefügt und eine ausreichende Menge Druck wird angelegt,
um eine kontinuierliche Länge der Paste auf eine trockene Oberfläche zu
extrudieren. Dann werden unter Verwendung eines Schneidewerkzeugs wie einer Rasierklinge,
eines Skalpells, Messers oder dergleichen, Abschnitte abgeschnitten, um injizierbare,
stabförmige Zusammensetzungen zu bilden. Das Schneiden kann auch nach dem nachstehend
beschriebenen Trocknungsschritt stattfinden. In einer anderen Ausführungsform
kann die Paste in eine zylindrische Form, einen Katheter, ein luft- oder gasdurchlässiges
Röhrenmaterial (z. B. Silastic oder Teflon®/FEP) oder ein anderes
Gerät vom Extrusionstyp gepackt werden.
Im letzten Schritt wird die stabförmige Zusammensetzung, die
in den früheren Schritten erhalten wurde, getrocknet oder gehärtet, um
die stabförmige Zusammensetzung zur injizierbaren Abgabe von osteogenen Proteinen
der vorliegenden Erfindung (erste Ausführungsform) zu bilden. Das Trocknen
kann über Lufttrocknen oder Inkubation bei erhöhten Temperaturen, d. h.
mindestens bei 37°C, durchgeführt werden. Die Trocknungstemperatur ist
nur durch den Abbau des osteogenen Proteins eingeschränkt, der typischerweise
irgendwo im Bereich von 55°C und 60°C auftritt. Wenn das Trocknen in einem
Ofen von 37°C durchgeführt wird, dauert das Trocknen etwa mindestens eine
Stunde und das Trocknen wird bevorzugt über Nacht durchgeführt. Die stabförmige
Zusammensetzung weist bevorzugt eine Restfeuchte von weniger als 10% auf.
Die Details bezüglich des Wirkstoffs, des Trägers, der Additiva
und der Knochenresorptionshemmer, die zur Anwendung in der vorliegenden Erfindung
geeignet sind, werden nachstehend gegeben.
WIRKSTOFF
Der in den osteogenen Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung
vorhandene Wirkstoff wird bevorzugt aus der Familie von Proteinen ausgewählt,
die als Protein-Überfamilie der transformierenden Wachstumsfaktoren beta (TGF-&bgr;)
bekannt ist. Diese Familie schließt die Aktivine, Inhibine und knochenmorphogenetischen
Proteine (BMPs) ein. Diese BMPs schließen die BMP-Proteine BMP-2, BMP-3, BMP-4,
BMP-5, BMP-6 und BMP-7 ein, die zum Beispiel im U.S. Patent Nr. 5,108,922, 5,013,649,
5,116,738, 5,106,748, 5,187,076 und 5,141,905 offenbart sind, BMP-8, offenbart in
PCT WO 91/18098, BMP-9, offenbart in PCT WO 93/00432, BMP-10, offenbart in PCT WO
94/26893, BMP-11, offenbart in PCT WO 94/26892, BMP-12 und BMP-13, offenbart in
PCT WO 95/16035, BMP-15, offenbart in U.S. Patent Nr. 5,635,372, und BMP-16, offenbart
in U.S. Patent Nr. 6,331,612. Andere TGF-&bgr;-Proteine, die als Wirkstoff in
der vorliegenden Erfindung nützlich sein können, schließen Vgr 2,
Jones et al., Mol. Endocrinol., Bd. 6, S. 1961–1968 (1992) und einen der
Wachstums- und Differenzierungsfaktoren (GDFs), einschließlich der in PCT WO
94/15965, WO 94/15949, WO 95/01801, WO 95/01802, WO 94/21681, WO 94/15966, WO 95/10539,
WO 96/01845, WO 96/02559 beschriebenen, und andere ein. In der vorliegenden Erfindung
ebenfalls nützlich sein kann BIP, offenbart in WO 94/01557, HP00269, offenbart
in JP 7 250688, und MP52, offenbart in PCT
WO 93/16099. Die Offenbarungen all der vorstehenden Patente, Publikationen und veröffentlichten
internationalen Anmeldungen sind hierin durch Bezugnahme aufgenommen.
Bevorzugt schließt der Wirkstoff mindestens ein Protein ein,
ausgewählt aus der Unterklasse der Proteine, die im Allgemeinen als BMPs bekannt
sind, von denen offenbart wurde, dass sie osteogene Wirksamkeit und andere Wirksamkeiten
vom Wachstums- und Differenzierungstyp aufweisen. Eine Untergruppe von BMPs, die
gegenwärtig zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung bevorzugt sind, schließt
BMP-2, BMP-4, BMP-5, BMP-6, BMP-7, BMP-10, BMP-12 und BMP-13, am meisten bevorzugt
BMP-2, ein, dessen Sequenz im U.S.-Patent Nr. 5,013,649 offenbart ist, dessen Offenbarung
hierin durch Bezugnahme aufgenommen ist.
Der Wirkstoff kann rekombinant hergestellt werden oder aus einer Proteinzusammensetzung
gereinigt werden. Der Wirkstoff kann, wenn er ein TGF-&bgr; wie BMP oder ein anderes
dimeres Protein ist, homodimer sein oder kann mit anderen BMPs heterodimer (z. B.
ein Heterodimer, zusammengesetzt aus einem Monomer von jeweils BMP-2 und BMP-6)
oder mit anderen Mitgliedern der TGF-&bgr;-Überfamilie wie Activinen, Inhibinen
und TGF-&bgr;1 heterodimer sein (z. B. ein Heterodimer zusammengesetzt aus einem
Monomer von jeweils einem BMP und einem verwandten Mitglied der TGF-&bgr;-Überfamilie).
Beispiele für derartige heterodimere Proteine werden zum Beispiel in PCT WO
93/09229 beschrieben, dessen Offenbarung hierin durch Bezugnahme aufgenommen ist.
Der Wirkstoff kann DNA, die BMPs codiert, und Zellen, die mit Genen, welche BMP-Proteine
codieren, transduziert oder transfiziert wurden, umfassen.
Der Wirkstoff kann ferner zusätzliche Mittel wie Hedgehog-, Frazzled-,
Chordin-, Noggin-, Cerberus- und Follistatinproteine umfassen. Diese Proteinfamilien
werden im Allgemeinen in Sasai et al., Cell, Bd. 79, S. 779–790 (1994) (Chordin);
PCT WO 94/05800 (Noggin); und Fukui et al., Dev. Biol. Bd. 159, S. 131–139
(1993) (Follistatin) beschrieben. Hedgehogproteine werden in PCT WO 96/16668, WO
96/17924 und WO 95/18856 beschrieben. Die Frazzled-Proteinfamilie ist eine vor relativ
kurzer Zeit entdeckte Proteinfamilie mit hoher Homologie zur extrazellulären
Bindungsdomäne der Rezeptorproteinfamilie, die als Frizzled bekannt ist. Die
Frizzledfamilie der Gene und Proteine ist in Wang et al., J. Biol. Chem., Bd. 271,
S. 4468–4476 (1996) beschrieben. Der Wirkstoff kann auch andere lösliche
Rezeptoren einschließen, wie die trunkierten löslichen Rezeptoren, die
in PCT WO 95/07982 offenbart sind. Aus den Lehren von WO 95/07982 wird einem Fachmann
ersichtlich, dass trunkierte lösliche Rezeptoren für zahlreiche andere
Rezeptorproteine hergestellt werden können. Solche würden auch vom Umfang
der vorliegenden Erfindung umfasst werden. Die vorstehenden Veröffentlichungen
sind hiermit durch Bezugnahme hierin aufgenommen.
Die Menge des hierin nützlichen Wirkstoffs ist die Menge, die
wirksam ist, um eine gesteigerte osteogene Aktivität von vorhandenen oder infiltrierenden
Progenitorzellen (Osteoblast-Vorläuferzellen) oder anderen Zellen zu stimulieren
(hierin nachstehend „wirksame Menge"), und wird von der Größe und
der Natur des zu behandelnden Schadens ebenso wie von der Zusammensetzung des verwendeten
Calciumphosphatträgers abhängen. Im Allgemeinen liegt die Menge des osteogenen
Proteins, das in einer festen, stabförmigen osteogenen Zusammensetzung der
vorliegenden Erfindung vorhanden ist, im Bereich von etwa 1 Gew.-% bis etwa 90 Gew.-%,
stärker bevorzugt von etwa 15 Gew.-% bis etwa 40 Gew.-% der osteogenen Zusammensetzung.
TRÄGER
Gemäß allen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung
wird ein Calciumphosphat-Material als ein Träger verwendet. Wie hierin verwendet,
bedeutet ein „Calciumphosphat-Material" jedes synthetische Knochenersatzmaterial,
umfassend Calciumphosphat als primären Bestandteil, d. h. dass es mindestens
90 Gew.-% aufweist, die Calcium und/oder Phosphat zuzuschreiben sind. Das Calciumphosphat-Material
der vorliegenden Erfindung kann jedes biokompatible Calciumphosphat-Material, das
auf dem Fachgebiet bekannt ist, sein. Geeignete Calciumphosphat-Materialien können
durch eines aus einer Vielzahl von Verfahren unter Verwendung jeglicher geeigneter
Ausgangskomponenten hergestellt werden oder können im Handel erhältlich
sein.
In bestimmten bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung ist das Calciumphosphat-Material in einer Menge vorhanden, die im Bereich
von etwa 10 Gew.-% bis etwa 99 Gew.-%, stärker bevorzugt von etwa 40 Gew.-%
bis etwa 60 Gew.-% der festen stabförmigen osteogenen Zusammensetzung der vorliegenden
Erfindung liegt. Bevorzugt wird das Calciumphosphat-Material oder der Träger
in trockener, d. h. gepulverter Form, verwendet.
Die Formen von Calciumphosphat, die zur Anwendung in dieser Erfindung
geeignet sind, schließen ohne Einschränkung amorphes apatitisches Calciumphosphat
(ACP), schwachkristallines apatitisches Calciumphosphat (PCA), Hydroxyapatit (HA),
Tricalciumphosphat und Fluorapatit ein. In einer bevorzugten Ausführungsform
ist das Calciumphosphat-Material ein schwachkristalliner apatitischer Calciumphosphatfeststoff
mit einem Calcium-zu-Phosphat-Verhältnis (Ca/P), das natürlich
vorkommenden Knochenmineralien vergleichbar ist, stärker bevorzugt einem Calcium-zu-Phosphat-Verhältnis
von weniger als etwa 1:1,5, am meisten bevorzugt etwa 1:1,4.
Geeignete PCA-Materialien können durch Vereinigen von PCA-Vorläufern,
Hydratisieren mit einer begrenzten Menge an Wasser (so dass eine Paste oder ein
Kitt gebildet wird), Formen in die Form eines zylindrischen Stabs und Härtenlassen
des geformten Materials in ein PCA-Material, identifiziert werden. Wünschenswerte
Vorläufer sind fähig, in einer feuchten Umgebung bei oder um Körpertemperatur
in weniger als 5 Stunden und bevorzugt innerhalb von 10–30 Minuten zu härten.
Gemäß der vorliegenden Erfindung kann der Calciumphosphatträger
jedes Knochenersatzmaterial umfassen, das eine der vorstehenden Formen von Calciumphosphat
als seinen primären Bestandteil enthält, d. h. dass es mindestens 90 Gew.-%
aufweist, die Calcium und/oder Phosphat zuzuschreiben sind. Das Knochenersatzmaterial
kann nur eine der vorstehenden Calciumphosphat-Formen umfassen, mit oder ohne zusätzliche
Bestandteile; der Knochenersatz kann eine Kombination der vorstehenden Calciumphosphat-Formen
umfassen, mit oder ohne zusätzliche Bestandteile. Zudem kann eine oder mehrere
der vorstehend aufgeführten Calciumphosphat-Formen verwendet werden, um ein
Calciumphosphat-Material herzustellen, das zur Anwendung in der vorliegenden Erfindung
geeignet ist. Die Verfahren zur Herstellung derartiger Materialien sind auf dem
Fachgebiet bekannt. Jedoch ist jedes Verfahren, das zum Erhalten von einem trockenen,
d. h. gepulverten, Calciumphosphat-Material führt, geeignet.
Wie hierin verwendet bedeutet „amorph" ein Material mit signifikant
amorphem Charakter. Signifikant amorpher Charakter bedeutet mehr als 75% an amorphem
Gehalt, bevorzugt mehr als 90% an amorphem Gehalt, und wird durch ein breites Röntgendiffraktionsmuster
ohne besondere Merkmale charakterisiert.
„Schwachkristallines apatitisches Calciumphosphat", „PCA-Calciumphosphat"
und „PCA-Material" beschreiben, wie diese Begriffe hierin verwendet werden,
ein synthetisches schwachkristallines apatitisches Calciumphosphat. Das schwachkristalline
apatitische (PCA) Material ist nicht notwendigerweise auf eine einzige Calciumphosphatphase
beschränkt, mit der Maßgabe, dass es das charakteristische Röntgendiffraktionsmuster
(XRD) und Fourier-Transformations-Infrarotmuster (FTIR) aufweist. Ein PCA-Calciumphosphat
weist ein im Wesentlichen gleiches XRD-Spektrum auf wie Knochen. Das XRD-Spektrum
wird im Allgemeinen nur durch zwei breite Peaks im Bereich von 20–35 E charakterisiert,
wobei einer bei 26 E zentriert und der andere bei 32 E zentriert ist. Das FTIR-Spektrum
ist durch Peaks bei 563 cm–1, 1034 cm–1, 1638
cm–1 und 3432 cm–1 (±2 cm–1)
charakterisiert; scharfe Bandenschultern wurden bei 603 cm–1 und
875 cm–1 beobachtet, mit einem Dublett mit Maxima bei 1422 cm–1
und 1457 cm–1. PCA-Materialien, die zur Verwendung in der vorliegenden
Erfindung bevorzugt sind, sind in den U.S.-Patenten Nr. 5,650,176, 5,683,461 und
6,214,368 beschrieben, wobei jedes von diesen hierin durch Bezugnahme aufgenommen
ist. Geeignete Materialien werden ebenfalls in einer Gruppe von verwandten Anmeldungen
beschrieben, die „Delivery Vehicle", „Conversion of Amorphous Calcium
Phosphate to Form a Novel Bioceramic", „Orthopedic and Dental Ceramic Implants"
und „Bioactive Ceramic Composites" betitelt wurden, wobei jedes von diesen
am 16. Oktober 1997 eingereicht worden war und der ETEX-Corporation (Cambridge,
MA) zugeschrieben wurde, wobei jedes hierin durch Bezugnahme aufgenommen ist. Im
Licht der Breite der Offenbarung in jedem der vorstehend aufgeführten Patentdokumente
werden die Details der Herstellung geeigneter PCA-Materialien hier nicht weiter
im Detail ausgeführt werden. Eine Zusammenfassung der PCA-Merkmale wird ausreichen.
Das PCA-Material ist durch seine Bioresorptionsfähigkeit und seine minimale
Kristallinität charakterisiert. Sein kristalliner Charakter ist im Wesentlichen
der gleiche wie von natürlichem Knochen. Das PCA-Material ist auch biokompatibel
und für den Wirt nicht nachteilig.
Kristalliner Hydroxyapatit (HA) wird zum Beispiel in den U.S.-Patenten
Ref.-Nr. 33,221 und 33,161 beschrieben, welche beide hierin durch Bezugnahme aufgenommen
sind. Diese Patente lehren die Herstellung von Calciumphosphat-Remineralisations-Zusammensetzungen
und von einem fein kristallinen, nicht keramischen, allmählich resorbierbaren
Hydroxyapatit-Trägermaterial, das auf derselben Calciumphosphat-Zusammensetzung
basiert. Ein ähnliches Calciumphosphatsystem, welches aus Tetracalciumphosphat
(TTCP) und Monocalciumphosphat (MCP) oder seiner Monohydrat-Form (MCPM) besteht,
wird in den U.S.-Patenten Nr. 5,035,212 und 5,129,905 beschrieben, wobei beide hierin
durch Bezugnahme aufgenommen sind. Zusätzliche kristalline HA-Materialien (üblicherweise
als Dahllite bezeichnet) werden im U.S.-Patent Nr. 5,962,028 beschrieben, deren
Offenbarung hierin durch Bezugnahme aufgenommen ist.
ADDITIVA
Additiva können in den osteogenen Zusammensetzungen der vorliegenden
Erfindung nützlich sein. Viele derartige Bindemittel, welche
die Kohäsionskraft verbessern, und Exzipienten, welche die Freisetzung der
Wirkstoffe stabilisieren und/oder modulieren, sind auf dem Fachgebiet des Formulierens
bekannt. Geeignete Additiva schließen ohne Einschränkung pharmazeutisch
verträgliche Salze, Polysaccharide, Peptide, Proteine, Aminosäuren, synthetische
Polymere, natürliche Polymere und/oder oberflächenaktive Mittel ein. Nützliche
Polymere schließen zum Beispiel solche ein, die in U.S.-Patent Nr. 5,171,579
beschrieben sind, dessen gesamte Offenbarung hierin durch Bezugnahme aufgenommen
wird. Bevorzugte Additiva schließen Cellulosematerialien wie Carboxymethylcellulose
(CMC), Hydroxypropylmethylcellulose (HPMC) und Methylcellulose (MC), synthetische
Polymere wie Polylactide und Poylethylenglykole, z. B. Polylactid/Polyethylenglykol,
Polyvinylpyrrolidon (PVP), Polyethylenglykol (PEG), Polyoxyethylenoxid, Carboxyvinylpolymer
und Polyvinylalkohol (PVA) und Dextransulfat und Kombinationen davon ein. Andere
nützliche Additiva schließen ohne Einschränkung Natriumalginat, Chitosan,
Collagen, Gelatine, Hyaluronan und verschiedene Peptide, Proteine und Aminosäuren
ein. Additiva, welche eine schäumende Wirkung aufweisen, sind gegenwärtig
nicht zur Anwendung in der vorliegenden Erfindung vorgesehen.
In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
wird ein Additiv in trockener Form oder in Pulverform verwendet, welches mit dem
Wirkstoff (den Wirkstoffen), dem Träger und der wässrigen Flüssigkeit
gemischt wird, um die injizierbare Zusammensetzung der vorliegenden Erfindung herzustellen.
In bestimmten bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung ist
das Additiv (sind die Additiva) in einer Menge vorhanden, die im Bereich von etwa
1 Gew.-% bis etwa 90 Gew.-%, stärker bevorzugt von etwa 20 Gew.-% bis etwa
40 Gew.-% der festen osteogenen Stab-Zusammensetzung liegt.
ZUSÄTZLICHE WIRKSTOFFE
Die injizierbaren osteogenen Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung
können auch einen zusätzlichen Wirkstoff oder zusätzliche Wirkstoffe
einschließen. Derartige zusätzliche Wirkstoffe können bevorzugt in
trockener Form, obwohl hydratisierte Formen ebenso zur Anwendung geeignet sind,
mit dem Wirkstoff, dem Träger und der wässrigen Flüssigkeit gemischt
werden, um die injizierbaren osteogenen Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung
herzustellen. In einer anderen Ausführungsform können derartige Wirkstoffe
auch mit den osteogenen Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung co-verabreicht
werden, entweder auf eine sozusagen sequenzielle Weise oder gleichzeitig (hierin
nachstehend „Co-Verabreichungsschema"). Zusätzliche Wirkstoffe können
hierin verwendet werden, um zusätzliche erwünschte Wirkungen zu erzielen
oder sie können verwendet werden, um potenziellen unerwünschten Wirkungen
wie Infektion, Entzündung oder transitorischer Resorption entgegenzuwirken.
Zum Beispiel zeigen jüngere Berichte, dass, obwohl viel über
das osteogene Potenzial von TGF-&bgr;-Proteinen bekannt ist, die lokale Verabreichung
bestimmter osteoinduktiver Mittel wie BMP-2 die transitorische osteoklastische Aktivität
(lokale Bereiche der Knochenresorption) an der Stelle der Verabreichung stimuliert.
Diese Reaktion, welche BMP-induzierter neuer Knochenbildung gelegentlich vorangeht,
ist „transitorisches Resorptionsphänomen" genannt worden. Mittel, die
dafür bekannt sind, die Knochenresorption zu hemmen, können deshalb eine
wichtige Rolle in der Verzögerung oder Verringerung der anfänglichen Knochenresorption,
die mit lokaler BMP-Verabreichung in Zusammenhang steht, spielen, ohne die anschließende
Knochenbildung zu hemmen.
Deshalb wird in bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung ein Knochenresorptionshemmer als zusätzlicher Wirkstoff verwendet,
der in der injizierbaren osteogenen Zusammensetzung vorhanden ist oder der mit der
injizierbaren osteogenen Zusammensetzung co-verabreicht wird, um der anfänglichen
Knochenresorption, die mit der intraossären Abgabe eines Wirkstoffs wie BMP
in Zusammenhang steht, vorzubeugen oder diese zu minimieren. Wie hierin verwendet
bezieht sich der Begriff „Hemmung der Knochenresorption" auf die Vorbeugung
von Knochenverlust, insbesondere die Hemmung des Entfernens von bestehendem Knochen
durch direkte oder indirekte Änderung der Osteoklastenbildung oder der Osteoklastenaktivität.
Deshalb bezieht sich der Begriff „Knochenresorptionshemmer" wie hierin verwendet
auf Mittel, welche dem Knochenverlust vorbeugen oder diesen durch direkte oder indirekte
Änderung der Osteoklastenbildung oder Osteoklastenaktivität hemmen.
In bestimmten bevorzugten Ausführungsformen ist der Knochenresorptionshemmer
ein Biphosphonat. Wie hierin verwendet bezieht sich der Begriff „Bisphosphonat"
auf die verwandten Bisphosphonsäuren und Salze und verschiedene kristalline
und amorphe Formen des Bisphosphonats. Klinisch wurde von der Bisphosphonat-Therapie
gezeigt, dass sie die Indizes des Knochenumsatzes dramatisch verringert, die Knochenmineraldichte
erhöht und in osteopenischen Frauen das Risiko einer Hüft- und Wirbelsäulenfraktur
verringert (siehe zum Beispiel H. Fleisch, Bisphosphonates in Bone Disease, from
the Laboratory to the Patient, 3. Auflage, Parthenon Publishing
(1997), welches hierin durch Bezugnahme aufgenommen ist).
Zur Anwendung in der vorliegenden Erfindung geeignete Biphosphonate
schließen ohne Einschränkung Alendronat, Cimadronat, Clodronat, EB 1053,
Etidronate, Ibandronat, Neridronat, Olpadronat, Pamidronat, Risedronat, Tiludronat,
YH 529, Zoledronat und pharmazeutisch verträgliche Salze, Ester, Säuren
und Gemische davon ein. Die Menge an Biphosphonat, und zwar die Menge eines jeden
nützlichen Knochenresorptionshemmers, ist die Menge, die wirksam ist, dem transitorischen
Knochenverlust, der gelegentlich mit der lokalen Verabreichung eines osteogenen
Proteins wie BMP in Zusammenhang steht, durch direkte oder indirekte Änderung
der Osteoklastenbildung oder Osteoklastenaktivität vorzubeugen oder diese zu
verhindern (hierin nachstehend „wirksame Menge"). Die genaue Dosierung, die
notwendig ist, wird von der Größe und der Natur des zu behandelnden Knochendefekts
abhängig sein, ebenso wie die Menge des osteogenen Mittels, das abgegeben wird.
Im Allgemeinen liegt die Menge des abzugebenden Biphosphonats bevorzugt in einem
Bereich von etwa 0,1 bis etwa 3000 mg, stärker bevorzugt von etwa 10 bis etwa
1000 mg und am meisten bevorzugt von etwa 10 bis etwa 500 mg pro Kubikzentimeter
des Materials.
Wenn das Co-Verabreichungsschema der vorliegenden Erfindung angewendet
wird, wird der Knochenresorptionshemmer typischerweise in einem geeigneten Träger
abgegeben. Der Träger kann jeder pharmazeutisch verträgliche Träger
sein, von denen eine breite Vielzahl bekannt und auf dem Fachgebiet leicht erhältlich
ist (siehe zum Beispiel Martin, E. W., Remington's Pharmaceutical Sciences (Mack
Pub. Co., aktuelle Ausgabe), das hierdurch durch Bezugnahme aufgenommen ist). Gegenwärtig
bevorzugte Träger werden in feste Stäbe oder Pasten geformt, wie hierin
an anderer Stelle beschrieben.
Im Co-Verabreichungsschema kann der Knochenresorptionshemmer sequenziell,
entweder vor oder nach, oder gleichzeitig mit den injizierbaren festen Stab-Zusammensetzungen
der vorliegenden Erfindung verabreicht werden. Zudem kann der Knochenresorptionshemmer
lokal (intraossär) verabreicht werden, er kann jedoch an anderen parenteralen
Stellen wie intramuskulär oder subkutan oder oral aufgenommen oder intravenös
injiziert zur systemischen Abgabe angewendet werden. Bevorzugt wird der Knochenresorptionshemmer,
z. B. ein Bisphosphonat, systemisch abgegeben, d. h. oral oder intravenös,
entweder vor oder gleichzeitig mit der injizierbaren festen Stab-Zusammensetzung
der vorliegenden Erfindung. Ferner kann der Knochenresorptionshemmer an die Stelle
implantiert werden, die durch chirurgische Implantierung behandelt werden soll.
Es sollte jedoch beachtet werden, dass Bisphosphonate trotz ihres therapeutischen
Nutzens im Gastrointestinaltrakt schlecht absorbiert werden, wenn sie oral aufgenommen
werden. Um das Problem der schlechten Bioverfügbarkeit zu überwinden,
ist die intravenöse Verabreichung angewendet worden; jedoch wird diese Modalität
als teuer und unbequem aufgrund der Dauer und Häufigkeit der Dosierung angesehen.
Die vorliegende Erfindung kann daher diese Nachteile überwinden, indem die
Bisphosphonate in die injizierbaren osteogenen Zusammensetzungen der vorliegenden
Erfindung eingebaut werden und sie lokal direkt an der Stelle der gewünschten
Wirkung abgegeben werden.
Die vorstehende Beschreibung, die sich auf die Verabreichung eines
Knochenresorptionshemmers bezieht, betrifft im Allgemeinen die Verabreichung jedes
zusätzlichen Wirkstoffs. Andere geeignete Wirkstoffe schließen ohne Einschränkung
andere osteogene Proteine, Antibiotika, entzündungshemmende Mittel, Wachstumsfaktoren,
Peptide, Proteine, Cytokine, Oligonucleotide, Antisense-Oligonucleotide, DNA und
Polymere ein. Diese Verbindungen können bevorzugt in trockener Form durch Mischen
derselben zugegeben werden, um die Paste in den Herstellungsverfahren der vorliegenden
Erfindung zu bilden.
VERABREICHUNG
Gemäß der vorliegenden Erfindung werden Verfahren und Zusammensetzungen
zur Behandlung von Patienten bereitgestellt, die Knochendefekte aufzeigen. Wie hierin
verwendet, schließt ein „Knochendefekt" einen osteoporotischen Knochen,
einen osteopenischen Knochen, eine Knochenfraktur, einen Knorpeldefekt und jeden
anderen mit Knochen oder Knorpel in Zusammenhang stehenden Zustand ein, der durch
stimuliertes Knochen- oder Knorpelwachstum verbessert oder beseitigt werden würde.
Deshalb ist eine fünfte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung auf
die Verwendung eines osteogenen Proteins zur Herstellung einer Zusammensetzung zur
injizierbaren Abgabe von osteogenen Proteinen gemäß der ersten, vorstehend
beschriebenen Ausführungsform gerichtet, wobei die Zusammensetzung zur injizierbaren
Abgabe der osteogenen Proteine zur Behandlung eines Säugetiers mit einem Knochendefekt
vorgesehen ist und wobei die Zusammensetzung zur injizierbaren Abgabe von osteogenen
Proteinen an die Stelle des Knochendefekts abgegeben werden soll.
Eine ähnliche sechste Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
ist auf eine Verwendung eines osteogenen Proteins zur Herstellung
einer Zusammensetzung zur injizierbaren Abgabe von ostogenen Proteinen gemäß
der ersten, vorstehend beschriebenen Ausführungsform gerichtet, wobei die Zusammensetzung
zur injizierbaren Abgabe von osteogenen Proteinen zur Behandlung eines Säugetiers
mit einem Knochendefekt vorgesehen ist und wobei die Behandlung die Schritte umfasst:
(a) Verabreichen einer wirksamen Menge der Zusammensetzung zur injizierbaren
Abgabe von osteogenen Proteinen an die Stelle des Knochendefekts; und
(b) Verabreichen einer wirksamen Menge eines Knochenresorptionshemmers an die
Stelle des Knochendefekts.
Der Knochenresorptionshemmer kann auch an die Stelle des Knochendefekts
verabreicht werden, er kann jedoch auch über etwas andere Wege, d. h. parenteral,
durch chirurgische Implantation, oral oder intravenös verabreicht werden. Zudem
kann die Verabreichung des Knochenresorptionshemmers vor, gleichzeitig mit oder
nach der Verabreichung der injizierbaren Stab-Zusammensetzungen der vorliegenden
Erfindung geschehen.
Am häufigsten werden die Verfahren und Zusammensetzungen der
vorliegenden Erfindung zur Behandlung von Patienten bereitgestellt, die Zeichen
von Osteoporose oder osteopenischen Zuständen, einschließlich osteoporotischen
Knochenläsionen, aufzeigen. Die Identifizierung von derartigen Patienten kann
durch Verfahren durchgeführt werden, die auf dem Fachgebiet bekannt sind. Derartige
Verfahren stellen dem Krankenhausarzt Informationen über die Lokalisation und
Schwere der osteoporotischen oder osteopenischen Knochenläsionen bereit. Zusätzlich
zur Lokalisation der Läsion (der Läsionen), der (die) behandelt werden
sollen, kann der Krankenhausarzt diese Information verwenden, um das geeignete Verabreichungsverfahren
und die Dosis des osteoinduktiven Mittels für den Patienten auszuwählen.
Nützliche Diagnoseverfahren schließen das Messen der Knochenmasse/-dichte
ein unter Verwendung der Zwei-Spektren-Röntgen-Absorptiometrie (DEXA), Kilgus
et al., J. Bone & Joint Surgery, Bd. 75 B, S. 279–287 (1992); Markel et al.,
Acta Orthop. Scand., Bd. 61, S. 487–498 (1990); und der quantitativen Computertomographie
(QCT), Laval Jeantet et al., J. Comput. Assist. Tomogr., Bd. 17, S. 915–921
(1993); Markel, Calcif. Tissue Int., Bd. 49, S. 427–432 (1991); der Single-Photon-Absorptiometrie,
Markel et al., Calcif. Tissue Int., Bd. 48, S. 392–399 (1991); der Ultraschalltransmissionsgeschwindigkeit
(UTG); Heaney et al., JAMA, Bd. 261, S. 2986–2990 (1989); Langton et al.,
Clin. Phys. Physiol. Meas. Bd. 11, S. 243–249 (1990); und der Röntgenuntersuchung,
Gluer et al., J. Bone Min. Res., Bd. 9, S. 671–677 (1994). Andere Verfahren
zur Identifikation von Patienten mit drohender Knochenfraktur schließen die
Bewertung altersbedingter Faktoren wie die Kenntnis ebenso wie das frühere
Auftreten von mit Osteoporose in Zusammenhang stehenden Frakturen ein. Porter et
al., BMJ, Bd. 301, S. 638–641 (1990); Hui et al., J. Clin. Invest., Bd. 81,
S. 1804–1809 (1988). Die vorstehenden Veröffentlichungen sind hierin
durch Bezugnahme aufgenommen.
Die besonderen Dosierungsregime werden durch die angestrebte klinische
Indikation ebenso wie durch verschiedene Patientenvariablen (z. B. Gewicht, Alter,
Geschlecht) und die klinische Präsentation (z. B. Umfang der Verletzung, Stelle
der Verletzung, etc.) bestimmt.
Die injizierbaren osteogenen Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung
können auf jede klinisch verträgliche Weise der Injektion verabreicht
werden. Eine Anzahl von im Handel erhältlichen Spritzen kann zur Anwendung
in der vorliegenden Erfindung und zur Verabreichung der Zusammensetzungen der vorliegenden
Erfindung geeignet sein. Derartige Spritzen schließen ohne Einschränkung
die Calasept®-Spritze (JS Dental Manufacturing, Ridgefield CT);
die Henke-Ject® Aspirationsspritze und die Hypo®
Dental-Spritzen/-Nadeln (Smith & Nephew MPL, Franklin Park, IL); intraossäre
Nadeln von MPL, Inc., Chicago IL; und Luer-Lok® Spritzen (Becton
Dickinson, Franklin Lakes, NJ) ein. Jede Spritze, die fähig ist, einen injizierbaren
Stab aufzunehmen und abzugeben und/oder die Extrusion mit einem Obturator zu ermöglicht,
ist zur Anwendung geeignet.
In einer Ausführungsform der Erfindung werden die festen stabförmigen
Zusammensetzungen unter Verwendung einer Injektionsnadel von geeigneter Größe
und Art, die perkutan oder chirurgisch in den ausgewählten anatomischen Ort
eingebracht wurde, intraossär abgegeben. Das perkutane Einbringen der Injektionsnadel
kann unter Anwendung manueller Palpation bekannter anatomischer Referenzpunkte mit
oder ohne Anwendung von Fluoroskopie zur visuellen Einbringung durchgeführt
werden. Fluoroskopie kann auch in Verbindung mit einer chirurgischen Implantierung
vor und/oder gleichzeitig mit dem Einbringen der Injektionsnadel angewendet werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform wird zuerst ein Führungsdraht
(üblicherweise als "k-Draht" bezeichnet) perkutan in den gewünschten anatomischen
Ort eingeführt, um als Führung für die Injektionsnadel zu
dienen. Die Injektionsnadel wird über den Führungsdraht eingeführt,
der anschließend entfernt wird, wobei nur die Injektionsnadel an der Stelle
zurückgelassen wird. Die feste stabförmige Zusammensetzung wird dann in
das Auslassende der Injektionsnadel eingeführt. Nach dem Beladen der Zusammensetzung
wird ein zweiter Führungsdraht in die Nadel eingeführt, der verwendet
wird, um die feste Zusammensetzung zur Spitze der Nadel zu befördern. Die Nadel
wird dann entfernt, wobei der Führungsdraht zurückgelassen wird, um die
Zusammensetzung innerhalb des Knochens am gewünschten Ort zu verankern. Schließlich
wird der Führungsdraht entfernt, wobei er die feste Zusammensetzung an Ort
und Stelle zurückläßt. In einer anderen Ausführungsform wird
die feste stabförmige Zusammensetzung der Erfindung in den Zylinder der Nadel
vorher eingebracht. Nach dem Einbringen an den gewünschten anatomischen Ort
wird der Kolben der Spritze bis zum Zylinder der Nadel vorgeschoben, während
die Vorrichtung zurückgezogen wird, wobei die feste stabförmige Zusammensetzung
an dem gewünschten Ort zurückgelassen wird.
Die Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung ermöglichen,
dass therapeutisch wirksame Mengen von osteogenem Protein an den Ort der Verletzung
abgegeben werden, wo die Knorpel- und/oder Knochenbildung erwünscht ist. Die
Formulierungen können als Ersatz für ein autologes Knochentransplantat
bei frischen und nicht heilenden Frakturen, Wirbelfusionen und der Reparatur von
Knochendefekten auf orthopädischem Gebiet, bei cranio-/maxillofacialen Rekonstruktionen,
bei Osteomyelitis zur Knochenregeneration und auf dentalem Gebiet zur Erhöhung
des Alveolarkamms und Periodontaldefekten und Zahnextraktionshöhlen verwendet
werden.
Die folgenden Beispiele sind für die vorliegende Erfindung veranschaulichend
und auf keine Weise einschränkend. Modifikationen, Variationen und geringfügige
Verbesserungen werden in Betracht gezogen und liegen innerhalb des Umfangs der vorliegenden
Erfindung.
BEISPIELE
Alle in diesen Beispielen verwendeten Materialien sind von pharmazeutischer
Qualität. Das Calciumphosphat-Material war das im Handel erhältliche Knochenersatzmaterial
(nachstehend "&agr;-BSM"), das unter dem Handelnamen CEREDEXTM von
der Etex Corporation, 38 Sydney Street, Cambridge, MA 02139, verkauft wird und in
den U.S.-Patenten Nr. 5,683,461, 6,117,456 und 6,214,368 und in PCT WO 98/16209
im Detail beschrieben ist. Das osteogene Protein, das als ein Wirkstoff verwendet
wurde, war rekombinantes humanes knochenmorphogenetisches Protein-2 (rhBMP-2). Die
Herstellung und Beschreibung von rhBMP-2 ist gut bekannt. Wang et al., Proc. Nat'l
Acad. Sci. U.S.A., Bd. 87, S. 2220–2224 (1990).
Beispiel 1 – Formulierung
Es wurden verschiedene injizierbare feste Stäbe (A–E)
aus &agr;-BSM, rhBMP-2 und einem von Carboxymethylcellulose (CMC), Polyvinylpyrrolidon
(PVP) und Dextransulfat hergestellt. Trockene Pulver jedes Bestandteils wurden in
einem sterilen Mischkolben vereinigt und zu einem steifen Kitt durch die Zugabe
eines wässrigen Puffers auf Glycinbasis mit einem pH-Wert von etwa 4,5 und
umfassend 5 mmol L-Glutaminsäure, 2,5% Glycin, 0,5% Saccharose, 5 mmol NaCl
und 0,01% Polysorbat 80 in einem bestimmten Flüssigkeit (ml) zu Pulver (g)
Verhältnis (L/P) rekonstituiert und für 1 Minute geknetet, um eine Paste
zu bilden. Die Mengen eines jeden Bestandteils wurden ebenso wie die besonderen
L/P-Verhältnisse, die verwendet wurden, in Tabelle 1 nachstehend dargelegt.
Tabelle 1.
Jede Paste wurde in eine Spritze gegeben und extrudiert, um zylindrische
Stäbe mit einem Durchmesser von etwa 1 mm und einer Länge von etwa 5 cm
zu bilden. Diese 5-cm-Stäbe wurden dann für das nachstehende Testen in
die gewünschten Längen geschnitten.
Nach dem Formen wurden die Stäbe unter simulierten in-vivo-Bedingungen,
d. h. einem 37°C Inkubator, über Nacht zu einer festen Masse gehärtet.
Der Härtungsprozess könnte um mehrere Stunden verzögert werden, indem
man die Stäbe bei einer kühleren Temperatur, d. h. etwa 4°C, lagert.
Die theoretische rhBMP-2-Dosis von jedem der Stäbe A–E
betrug 150 Mikrogramm rhBMP-2 pro Milligramm Stab. Alle Stäbe erschienen glatt,
dicht, kohäsiv und nicht spröde und waren durch eine Nadel Nr. 16 injizierbar.
Beispiel 2 – In-Vitro-Beschreibung
Es wurde eine Korrelation zwischen Additivgehalt und Teilchenbildung
beobachtet. Unter Eintauchen für 14 Tage in den wässrigen Puffer auf Glycinbasis,
der in Beispiel 1 beschrieben wurde, dispergierten die Stäbe, die einen höheren
prozentualen Additivgehalt enthielten (40% CMC, 40% PVP beziehungsweise 40% Dextransulfat,
d. h. die Stäbe C–E), schneller in kleinere Teilchen, d. h. innerhalb
1 Tages, als die mit mittlerem (29% CMC, d. h. Stab B) und geringem (17% CMC, d.
h. Stab A) Additivgehalt. Die Stäbe, die geringe Additivgehalte (17% CMC, d.
h. Stab A) enthielten, behielten ihre stabförmige Struktur viel länger
bei, d. h. in der Größenordnung von Tagen bis Wochen, als ihre Gegenspieler
mit höheren CMC.
Zudem wurde die In-vitro-Freisetzungskinetik von rhBMP-2 aus &agr;-BSM-Stäben,
die entweder 17% (Stab A), 29% (Stab B) oder 40% (Stab C) CMC enthielten, unter
Verwendung von 125I-rhBMP-2 als Indikatorsubstanz durchgeführt. Ähnlich
den groben Beobachtungen setzten Stäbe, die einen höheren prozentualen
Gehalt an CMC enthielten, rhBMP-2 schneller frei als solche mit geringerem prozentualen
CMC-Gehalt, wie in 1 gezeigt.
Beispiel 3 – Biokompatibilitäts- und Wirksamkeitsstudie an
der Ratte
Injizierbare stabförmige Zusammensetzungen auf Calciumphosphatbasis
(hergestellt wie in Beispiel 1 beschrieben) wurden an einem Rattenmodell auf Biokompatibilität
und Wirksamkeit hin untersucht, sowohl intraossär als auch ektopisch.
Defekte des intraossären Kerns wurden chirurgisch an den distalen
Oberschenkelknochen von sechs männlichen CD-Ratten gebildet. Die Ratten wurden
in zwei Gruppen (A und B) von drei Tieren geteilt. Eine Extremität jeder Ratte
erhielt einen 2-mm-Segment-Teststab (Calciumphosphat/rhBMP-2/Exzipient), während
die kontralaterale Extremität einen 2-mm-Segment-Kontrollstab (Calciumphosphat/Exzipient)
erhielt. Die Ratten von Gruppe A erhielten Stab A (68/17/15% (Gew./Gew.) ACP/CMC/rhBMP-2)
aus Beispiel 1 als Teststab, während die Ratten von Gruppe
B Stab B (56/29/15% (Gew./Gew.) ACP/CMC/rhBMP-2) vom Beispiel 1 als Teststab erhielten.
Zudem wurde ein 10-mm-Stab subkutan lateral zur Mittellinie der ventralen Thoraxregion
implantiert, wobei eine Seite einen Teststab erhielt und die andere Seite einen
Kontrollstab erhielt. Hier erhielten die Ratten der Gruppe A wieder Stab A (68/17/15%
(Gew./Gew.) ACP/CMC/rhBMP-2) von Beispiel 1 als Teststab, während die Ratten
der Gruppe B Stab B (56/29/15% (Gew./Gew.) ACP/CMC/rhBMP-2) von Beispiel 1 als Teststab
erhielten.
Die Tiere wurden nach 2 Wochen zu Erfolgsbewertungen bestehend aus
Faxitron-Röntgenbildern und Histomorphometrie geopfert. Die Röntgenbilder
und Histologie der 2-wöchigen distalen Oberschenkelexplantate zeigten eine
insgesamt erhöhte Bildung von Knochenkallus in der mit rhBMP-2 behandelten
Seite, verglichen mit dem Placebo. Insbesondere bildeten die einen höheren
CMC-Gehalt enthaltenden Stäbe (B) mittlere bis große Knochenkallusse verglichen
mit den einen geringeren CMC-Gehalt enthaltenden Stäben (A), die Kallusse von
kleiner bis mittlerer Größe bildeten. Die Röntgenbilder und Histologie
der subkutanen Implantate zeigten auch Knochenbildung in der mit rhBMP-2 behandelten
Seite verglichen mit dem Placebo. Insbesondere bildeten die einen höheren CMC-Gehalt
enthaltenden Stäbe (B) eine robustere ektopische Knochenreaktion verglichen
mit den geringere CMC-Gehalte enthaltenden Stäben (A). Es wurde eine gute Biokompatibilität
in allen Gruppen ohne Entzündungsreaktion auf die Implantate beobachtet.
Beispiel 4 – Intraossäre lokale Biodistributions-Studie am
Kaninchen
Die Stäbe A–D aus Beispiel 1 wurden perkutan in die intraossären
Räume des distalen Kaninchen-Oberschenkelknochens (n = 4 Stellen pro Gruppe)
unter Verwendung eines Katheders Nr. 14 mit einer Nadel Nr. 16 injiziert. Insbesondere
wurden 10-mm-Stäbe A–D, die etwa &mgr;Ci 125I-rhBMP-2 enthielten,
verwendet. Die Menge an Radioaktivität in den synthetischen Stäben wurde
vor der Injektion unter Verwendung eines Capintec-Dosiskalibrators gemessen. Die
lokale rhBMP-2-Retention wurde über 4 Wochen unter Verwendung von Gamma-Zintigraphie
aufgezeichnet. Die lokalen in-vivo-Biodistributionsdaten weisen auf eine anhaltende
Freisetzung von rhBMP-2 aus den Stäben hin und darauf, dass Stäbe, die
einen höheren prozentualen Gehalt an Additiva enthalten, eine schnellere in-vivo-Freisetzung
zeigen als ihre einen geringeren prozentualen Gehalt an Additiva enthaltenden Gegenspieler,
wie in 2 gezeigt.
Beispiel 5 – Formulierung (Referenzbeispiel)
Es wurden härtbare Pasten, die entweder 1 mg rhBMP-2 pro ml Paste
oder 4,5 mg rhBMP-2 pro ml Paste enthielten, durch Zugeben von 2 ml der entsprechend
konzentrierten Lösungen von rhBMP-2 in wässrigem Puffer auf Glycinbasis
von Beispiel 1 zu 2,5 g &agr;-BSM formuliert. Die Gemische wurden in sterilen
Kolben für 1 Minute geknetet, um härtbare Pasten zu bilden.
Beispiel 6 – Javaneraffen – Intraossäre Injektion der
Paste (Referenzbeispiel)
Die 1 mg pro ml und 4,5 mg pro ml härtbaren Pasten aus Beispiel
5 wurden aus dem sterilen Kolben unter Verwendung einer 3-ml-Spritze, die mit einer
Nadel Nr. 18 versehen worden war, extrahiert und dann unter fluoroskopischer Kontrolle
in verschiedene intraossäre Stellen der Javaneraffen injiziert. Die Stellen
schlossen den distalen Oberschenkelknochen, den proximalen Oberschenkelknochen,
die distale Speiche, die proximale Tibia ein. Nach einem Monat wurde signifikant
neuer Knochen an den lokalen Stellen beobachtet, wo das rhBMP-2 injiziert worden
war.
Während die Erfindung anhand von bevorzugten Ausführungsformen
und speziellen Beispielen beschrieben wurde, wird der Fachmann durch routinemäßiges
Experimentieren erkennen, dass verschiedene Veränderungen und Modifikationen
vorgenommen werden können, ohne von Geist und Umfang der Erfindung abzuweichen.
Deshalb sollte die Erfindung als durch die vorstehende detaillierte Beschreibung
nicht eingeschränkt verstanden werden, jedoch als durch die anhängenden
Ansprüche und ihre Äquivalente definiert.
Anspruch[de]
Zusammensetzung zur injizierbaren Abgabe von osteogenen Proteinen, umfassend:
ein osteogenes Protein; und
ein Calciumphosphat-Material,
wobei die Zusammensetzung in der Form eines festen Stabs vorliegt.Zusammensetzung nach Anspruch 1, wobei das osteogene Protein aus Mitgliedern
der Familie der knochenmorphogenetischen Proteine (BMP) ausgewählt
ist.Zusammensetzung nach Anspruch 1, wobei das osteogene Protein aus BMP-2,
BMP-4, BMP-5, BMP-6, BMP-7, BMP-10, BMP-12, BMP-13 und MP52 ausgewählt ist.Zusammensetzung nach Anspruch 3, wobei das osteogene Protein BMP-2 ist.Zusammensetzung nach Anspruch 3, wobei das osteogene Protein BMP-12
ist.Zusammensetzung nach Anspruch 3, wobei das osteogene Protein BMP-13
ist.Zusammensetzung nach Anspruch 3, wobei das osteogene Protein MP52 ist.Zusammensetzung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das
osteogene Protein in einer Menge im Bereich von etwa 1 Gew.-% bis etwa 90 Gew.-%
der Zusammensetzung vorliegt.Zusammensetzung nach Anspruch 8, wobei das osteogene Protein in einer
Menge im Bereich von etwa 15 Gew.-% bis etwa 40 Gew.-% der Zusammensetzung vorliegt.Zusammensetzung nach einem der vorstehenden Ansprüche, ferner umfassend
einen Knochenresorptionshemmer.Zusammensetzung nach Anspruch 10, wobei der Knochenresorptionshemmer
ein Bisphosphonat ist.Zusammensetzung nach Anspruch 11, wobei das Bisphosphonat aus Alendronat,
Cimadronat, Clodronat, EB 1053, Etidronaten, Ibandronat, Neridronat, Olpadronat,
Pamidronat, Risedronat, Tiludronat, YH 529, Zoledronat, und pharmazeutisch verträglichen
Salzen, Estern, Säuren, und Gemischen davon ausgewählt ist.Zusammensetzung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das
Calciumphosphat-Material ein Material umfasst, das aus amorphem apatitischem Calciumphosphat,
schwachkristallinem apatitischem Calciumphosphat, Hydroxyapatit, Tricalciumphosphat,
Fluorapatit und Kombinationen davon ausgewählt ist.Zusammensetzung nach Anspruch 13, wobei das Calciumphosphat-Material
schwachkristallines apatitisches Calciumphosphat umfasst.Zusammensetzung nach Anspruch 14, wobei das schwachkristalline apatitische
Calciumphosphat ein Verhältnis von Calcium zu Phosphat von weniger als 1:1,5
aufweist.Zusammensetzung nach Anspruch 15, wobei das schwachkristalline apatitische
Calciumphosphat ein Verhältnis von Calcium zu Phosphat von etwa 1:1,4 aufweist.Zusammensetzung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das
Calciumphosphat-Material in einer Menge im Bereich von etwa 10 Gew.-% bis etwa 99
Gew.-% der Zusammensetzung vorliegt.Zusammensetzung nach Anspruch 17, wobei das Calciumphosphat-Material
in einer Menge im Bereich von etwa 40 Gew.-% bis etwa 60 Gew.-% der Zusammensetzung
vorliegt.Zusammensetzung nach einem der vorstehenden Ansprüche, ferner umfassend
ein Additiv, das aus pharmazeutisch verträglichen Salzen, Polysacchariden,
Peptiden, Proteinen, Aminosäuren, synthetischen Polymeren, natürlichen
Polymeren, grenzflächenaktiven Mitteln, und Kombinationen davon ausgewählt
ist.Zusammensetzung nach Anspruch 19, wobei das Additiv aus Carboxymethylcellulose,
Hydroxypropylmethylcellulose, Methylcellulose, Polylactid, Polyethylenglycol, Polyvinylpyrrolidon,
Polyoxyethylenoxid, Carboxyvinylpolymer, Polyvinylalkohol, Dextransulfat und Kombinationen
davon ausgewählt ist.Zusammensetzung nach Anspruch 19 oder 20, wobei das Additiv in einer
Menge im Bereich von etwa 1 Gew.-% bis etwa 90 Gew.-% der Zusammensetzung vorliegt.Zusammensetzung nach Anspruch 21, wobei das Additiv in einer Menge im
Bereich von etwa 20 Gew.-% bis etwa 40 Gew.-% der Zusammensetzung vorliegt.Zusammensetzung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der
Stab zylindrisch ist und ein Durchmesser des zylindrischen Stabs zwischen etwa 0,1
mm und 3,0 mm liegt.Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, wobei die Länge
des Stabs zwischen etwa 1,0 mm und 5,0 cm liegt.Verfahren zur Herstellung einer Zusammensetzung zur injizierbaren Abgabe
von osteogenen Proteinen nach einem der Ansprüche 1 bis 24, wobei das Verfahren
die Schritte umfasst:
(a) Mischen einer trockenen Form des osteogenen Proteins mit einer trockenen Form
des Calciumphosphat-Materials, um ein trockenes Gemisch herzustellen;
(b) Rekonstituieren des trockenen Gemischs durch Zugeben eines wässrigen Puffers,
um eine Paste zu bilden;
(c) Formen der Paste, um eine stabförmige Zusammensetzung zu bilden; und
(d) Trocknen der stabförmigen Zusammensetzung aus Schritt (c), um eine stabförmige
Zusammensetzung zur injizierbaren Abgabe von osteogenen Proteinen zu bilden.Verfahren nach Anspruch 25, wobei der wässrige Puffer aus Phosphat-gepufferter
Salzlösung, Salzlösung, Puffern auf Glycinbasis und Kombinationen davon
ausgewählt ist.Verfahren nach Anspruch 25 oder 26, wobei das Verhältnis von wässrigem
Puffer zu trockenem Gemisch im Bereich von etwa 0,5:1 bis etwa 2:1 liegt.Verfahren nach einem der Ansprüche 25 bis 27, wobei das Formen
unter Verwendung eines Verfahrens durchgeführt wird, das aus Formen, Extrudieren,
Pressen, Bohren und Kombinationen davon ausgewählt ist.Verfahren nach einem der Ansprüche 25 bis 28, ferner umfassend
einen Schritt des Schneidens der stabförmigen Zusammensetzung vor oder nach
Schritt (d).Verwendung eines osteogenen Proteins zur Herstellung einer Zusammensetzung
zur injizierbaren Abgabe von osteogenen Proteinen wie in einem der Ansprüche
1 bis 24 definiert, wobei die Zusammensetzung zur injizierbaren Abgabe von osteogenen
Proteinen für die Behandlung eines Säugetiers mit einem Knochendefekt
ist, und wobei die Zusammensetzung zur injizierbaren Abgabe von osteogenen Proteinen
an die Stelle des Knochendefekts zu verabreichen ist.Verwendung nach Anspruch 30, wobei der Knochendefekt osteoporöser
Knochen ist.Verwendung eines osteogenen Proteins zur Herstellung einer Zusammensetzung
zur injizierbaren Abgabe von osteogenen Proteinen wie in einem der Ansprüche
1 bis 24 definiert, wobei die Zusammensetzung zur injizierbaren Abgabe von osteogenen
Proteinen für die Behandlung eines Säugetiers mit einem Knochendefekt
ist, und wobei die Behandlung die Schritte umfasst:
(a) Verabreichen einer wirksamen Menge der Zusammensetzung zur injizierbaren Abgabe
von osteogenen Proteinen an die Stelle des Knochendefekts; und
(b) Verabreichen einer wirksamen Menge eines Knochenresorptionshemmers an die Stelle
des Knochendefekts.Verwendung nach Anspruch 32, wobei Schritt (a) vor Schritt (b) durchgeführt
wird.Verwendung nach Anspruch 32, wobei Schritt (b) vor Schritt (a) durchgeführt
wird.Verwendung nach Anspruch 32, wobei Schritt (a) und Schritt (b) simultan
durchgeführt werden.